Gästeüberschuss?
Seit mehr als 30 Jahren ist das Lange an dieser Adresse, als Lokal für Studenten, Studierte,
Künstler und Intellektuelle, Arbeiter, Angestellte und Arbeitslose, Klein- und Großunter-
nehmer und -innen jeden Alters offen. – So ist steht es zumindest auf der Webseite des
Lokals „Das, Lange“.
Offensichtlich geht es dem/der Betreiber(in) des Lokals zu gut und wie schon das alte Sprich-
wort sagt: „Wenn´s dem Esel zu wohl ist, geht er aufs Eis tanzen.“ Dies dürfte hier augen-
scheinlich zutreffen, denn anders können wir uns nachfolgendes Plakat nicht erklären.
Foto: © erstaunlich.at
Es könnte natürlich auch sein, dass die Gäste dieses Lokals eine masochistische Ader haben
und bei ihnen die Beschimpfungen eine gewisse Befriedigung auslösen. Sollte dem so sein,
ist das Plakat ein ausgeklügelter Werbeschachzug.
Es gibt ja immerhin auch Personen, die dafür bezahlen gedemütigt zu werden. Normalerweise
nimmt dieses Klientel aber die Dienste einer Domina in Anspruch. Da ist das Pub „Das, Lange“
sicherlich die kostengünstigere Variante, denn die peitschenschwingenden in Lack und Leder
gehüllten Ladys, lassen sich für ihren Job fürstlich entlohnen.
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2012-09-29
Keine Kunstexpertin
Kein Kunstliebhaberin für Gang-Bang und Sado-Masospiele dürfte jene Steuerprüferin
gewesen sein, die in einem Swingerklub eine Betriebsprüfung durchgeführt hatte.
In einem Swingerklub ist es üblich, einen gewissen Betrag als Eintrittsgeld zu bezahlen.
Von diesem muss der Betreiber 20 Prozent Umsatzsteuer an den Fiskus abführen.
All Inclusiv
In diesen Klubs werden neben den Möglichkeiten Gruppensex und Peitschenspiele, Ge-
tränke und Speisen als „Inklusivservice“ angeboten. Die Verabreichung von Speisen ist
normalerweise mit einem Umsatzsteuersatz von 10 Prozent belastet.
Steuerschonend
Dieser Klubbetreiber hatte offensichtlich nicht so gute Kontakte, um seinen Rotlichtbetrieb
als Kunst zu verkaufen und dafür Subventionen zu kassieren. Er versuchte sich in anderer
Form zu behelfen.
Er rechnete sich den aliquoten Anteil des Eintrittsgeldes heraus, den seine Gäste in Form
von Verzehr seiner angebotenen Speisen „verbrauchten“. Essen ist ja auch eine dringende
Notwendigkeit um Kondition zu erlangen, wenn es anschliessend zur Sache gehen soll.
Für diese nicht unerhebliche Summe, lieferte er dann nur 10 Prozent Umsatzsteuer an das
Finanzamt ab. Der Steuerprüferin, die offensichtlich kein Swinger war und auch kein Kunst-
verständnis hatte, stiess dies sauer auf und beharrte auf dem Standpunkt, dass in diesem
Fall die Haupt- und Nebenleistung nicht voneinander trennbar wären.
Der Finanzamtsbescheid
Im Bescheid des Finanzamts wurde sinngemäß angeführt, dass für derartige Lokale die von
den Gästen einen Pauschalbeitrag einheben, eine Umsatzsteuer von 20 Prozent für die ge-
samte Leistung fällig sei. Anbei war auch eine dementsprechende Steuernachzahlung.
Der Betreiber des Swingerklubs schlug daraufhin den Rechtweg ein, da er diesen Finanz-
amtsbescheid nicht akzeptieren wollte. Aber auch der unabhängige Finanzsenat hatte
offensichtlich wenig Kunstverständnis und wies die Beschwerde ab.
Frustfressen
Vorrangig bezeichnete der UFS den Besuch eines Swingerklubs als Tätigkeit, die zum
Zweck eines „typischerweise dem Auffinden eines Partners, der kurzfristig zu Sexual-
kontakten bereit sei, und andererseits dem sofortigen Umsetzen dieser Sexualkontakte“
diene.
So weit so gut, diese Begründung wird auch 100 prozentig zutreffen, allerdings führte der
UFS weiter aus: „Nun möge es zutreffen, dass manche Gäste mangels geeigneter Partner
sich auf das Saunieren oder auf das Einnehmen von Speisen und Getränken beschränken.“
Bis zum VwGH
Der Klubbetreiber ging den Rechtsweg weiter und so landete der Fall vor dem Verwaltungs-
gerichtshof. Auch dort hatte er kein Glück, den die Höchstrichter folgten ebenfalls der Rechts-
meinung des UFS, dass man zur sexuellen Betätigung in den Klub gehe. Wegen der Einheit
-lichkeit der Leistungen sind 20% USt. fällig.(VwGH 2006/13/0150)
Interessante Fragen
Nun wird es natürlich interessant, mit welchem Steuersatz die „Swingerkunst“ in der Seces-
sion“ versteuert werden wird. Aus diesem und auch aus anderen Gründen wird der LAbg.
Mag. Gerald Ebinger (FPÖ), morgen eine dringliche Anfrage bei der Gemeinderatsdebatte
stellen. Folgende Punkte sollen geklärt werden.
1) Welche gesetzlichen Auflagen beziehungsweise Vorschriften(Feuerpolizei, Hygiene,
Nassräume,…) müssen konzessionierte sog. „Swingerclubs“ bzw. Laufhäuser erfüllen?
2) Waren diese Voraussetzungen bei der Kunstinstallation von Christoph Büchel in der
Secession gegeben?
3) Wer kontrollierte diese behördlichen Vorgaben wie oft?
4) Wird die Vergnügungssteuer in voller Höhe eingehoben oder findet hier eine konkur-
renzverzerrende Begünstigung statt, weil ein normaler „Swingerbetrieb“ im Rahmen
einer Ausstellung betrieben wird?
5) Können sie garantieren, dass der „Bar-Club E6“ für die Einnahmen, Getränke und
dergleichen Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer bzw. Getränkesteuer abführt?
6) Die Umbaukosten von 90.000 Euro werden laut GR Woller (SPÖ) von den Einnahmen
durch den „Swingerclub“ abgedeckt. Dies sind aber nicht die gesamten Kosten, die
Räumlichkeiten müssen ja auch wieder rückgebaut werden. Können sie garantieren,
dass die Einnahmen nach Steuer tatsächlich diesen Gesamtbetrag abdecken können
oder bleibt ein Restbetrag aus Förderungen über?
7) Ist es üblich, dass die Stadt Wien Gewerbeunternehmen durch von ihnen subvention
-erte Institute Fördermittel für Investitionen vorschießt?
8) Können Sie ausschließen, dass im Rahmen dieser „Performance“, „Raum für Sexkultur“,
auch professionelle Sexarbeiterinnen an den Vergnügungen teilnahmen bzw. noch teil-
nehmen?
9) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, dass Personen vor Ort nicht mit Geschlechts-
krankheiten oder HIV infiziert werden?
10) Gab es bei der Vergabe der Kunstinstallation an einen „Swingerclub“ in der Seces-
sion eine Ausschreibung?
11) Wenn ja, zu welchen Kriterien?
12) Wussten Sie im Vorfeld der Kunstaktion darüber Bescheid?
13) Wenn ja, waren Sie damit einverstanden?
14) In welchen anderen Wiener Kultureinrichtungen sind derartige Kunstimpressionen
mit „Swingerclubs“ in Zukunft geplant?
15) Werden diese auch mit Steuergeld indirekt gefördert.
16) Nach welchen Kriterien sind die Eintrittspreise im Rahmen von sechs bis 42 Euro
zu entrichten und inwieweit sind diese gendergerecht?
17) Welche anderen, einem „Swingerclub“ ähnlichen Einrichtungen, mit Ausnahme der Sado
-MasoSzene im Ammerlinghaus werden durch die Stadt Wien in Zukunft noch gefördert
werden?
18) Sehen sie diese Form der „ars amandi“ auch als förderungswürdige Kunst?
19) Ursula Stenzel, Vorsteherin des Bezirks Innere Stadt, zu dem die Secession gehört,
hat in einer Aussendung gemeint: „Unter Vortäuschung falscher Tatsachen wurde
die Zustimmung des Bezirkes zu einer Veranstaltung im Rahmen einer Kunstausstell-
ung in der Secession erschlichen, weil weder im Konzessionsansuchen noch bei der
Eignungsfeststellung der Secession für die besagte Ausstellung von einer Gruppen-
sex-Veranstaltung die Rede war“. Fehlt nun die Bewilligung aus dem Grund der Nicht-
igkeit, wird diese aufgrund der Erschleichung unter Vorgabe falscher Tatsachen ent-
zogen oder bleibt die Bewilligung trotz Täuschung bestehen?
20) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Kunstinstallation bis April 2010 bestehen
bleibt?
Man darf auf die Antworten der sozialdemokratischen Stadtregierung gespannt sein. Viel-
leicht rechtfertigt man sich damit, dass der Kabas, der im übrigen nicht der FPÖ sondern
dem BZÖ angehört, seinerzeit auch in einem Puff war.
Gewalt gegen Frauen als Kunst
Erstaunlich ist auch, dass gerade die Sozialdemokraten und die Grünen permanent für
Frauenrechte eintreten. Die selben Personen predigen auch unaufhörlich gegen Gewalt
an Frauen und finden dann nachfolgende Szenarien als Kunst und fördern diese noch
mit öffentlichen Mitteln.
Mehr an Doppelmoral ist zur Zeit nicht zu überbieten. Und nochmals zum Schluss für alle
Leute mit diesem erstaunlichen Kunstverständnis. Gruppensex in Swingerclubs und Sex-
ualpraktiken wie Sado-Maso haben mit Kunst nicht das geringste zu tun.
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2010-02-25
Die Moral der Menschen
Moralbegriffe sind dehnbar und die Menschen haben vermutlich sehr unterschiedliche Auf-
fassungen von der Moral. Rotlichtbetriebe wie Bordelle, Studios, Peepshows, Laufhäuser,
Swingerclubs, Clubsaunas, etc., werden zumindest offiziell von der breiten Masse aus
„moralischen“ Gründen abgelehnt.
Sie werden von der Gesellschaft nur geduldet, da sie eben für besondere sexuelle Gelüste
in Anspruch genommen werden. Auch der Staat und die Gemeinden dulden diese Etablis-
sements nur, wenn auch aus anderen Gründen.
Einer davon ist jener, dass von der Rotlichtbranche dementsprechend Geld zu kassieren ist.
Von der Umsatz- bis zur Vergnügungssteuer hin wird bei den Betreibern abkassiert und
diese rebellieren meist nicht dagegen, weil sie ihre Ruhe haben wollen.
Rotlichtbetriebe unterliegen der Gewerbeordnung
Die Eingangs angeführten Betriebe sind ausschließlich Gewerbebetriebe und unterliegen
der Gewerbeordnung. Da finden wir es doch erstaunlich, dass der Swingerclubbetreiber
„Element6“ als „Verein der kontaktfreudigen Nachtschwärmer“ einen Swingerclub
in der Wiener Secession betreiben kann.
Erstaunliche Unterstützer
Noch erstaunlicher ist, dass sich unter den Unterstützern die Stadt Wien (Kultur), sowie
das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur befinden. Auch wenn die Bundes-
ministerin Claudia Schmied vielleicht eine glühende Anhängerin der Swingerszene sein
sollte, ein Swingerclub hat mit Kunst nichts zu tun.
Gangbang-Partys in der Secession
Ebenfalls erstaunlich ist es, dass in der ehrwürdigen Wiener Secession einem Swingerclub-
betreiber ermöglicht wird sein Gewerbe auszuüben und anstatt Kunst, Gangbang-Partys zu
zelebrieren. Da staunen wir über die Kontakte die jener Mann haben muss, um zu so einem
Privileg zu gelangen.
Peepshow in der Kunsthalle
Vor 16 Jahre übte sich der Künstler Arnulf Rainer mit Unterstützung der Gemeinde Wien als
Peepshowbetreiber. Sein Kunstobjekt, die damals 24-jährige Elke Krystufek masturbierte
damals stundenlang vor den Augen eines kunstverstandenen Publikums.
Während Peepshowbetreiber für diese Darbietungen durch ihre Tänzerinnen so ganz neben-
bei zwanzig Prozent Vergnügungssteuer an die Gemeinde Wien bezahlen müssen, fiel die
selbe Show von Prof. Rainer unter Kunst und war nicht vergnügungssteuerpflichtig.
Bericht Krone am 3.September 1994
In einem heute geführten Telefonat mit dem Kultursprecher der FPÖ-Wien LAbg. Mag.
Gerald Ebinger, versicherte dieser der Redaktion, dass er bezüglich Auflagen der Gewerbe-
ordnung und eventuell aller anfallenden Abgaben gründlichst nachfragen werde.
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2010-02-22
Seltsamer Selbstversuch
In einem „Selbstversuch“ in der FPÖ – Zentrale ließen sich der FPÖ – Abgeordnete und
Generalsekretär, Harald Vilimsky und der Kurier Redakteur Matthias Hofer mit Hilfe von
einem Uniformierten mit einer Elektroschockpistole beschießen.
Dabei wurden 50.000 Volt Spannung durch ihre Körper gejagt. Bei dem Uniformierten
dürfte es sich augenscheinlich (auf Grund der Uniform) um einen Justizwachebeamten
gehandelt haben. In einem Video auf der Homepage der Tageszeitung „Kurier“ kann
man dieses Szenario verfolgen.
Stark umstritten, die Taser-Pistole
Keine gleichen Voraussetzungen
Vilimsky wollte offensichtlich von der Harmlosigkeit des Elektroschocker überzeugen.
Das Motiv des Kurier Redakteurs Matthias Hofer ist nicht klar. Allerdings wurde uns aus
gut informierter Quelle berichtet, daß beide vor dem „Taserbeschuss“ einen Gesunds-
heitscheck machen ließen. Weiters ist der Test auch nicht wirklich realitätsnahe, da sich
beide in den oberen Rückenmuskel schiessen ließen. Das ist einer der größten mensch-
lichen Muskeln und absorbiert sehr viel Energie. Dadurch kommt der Elektroschock nicht
voll zur Wirkung. Ausserdem wurden beide, von zwei Personen gehalten um sich beim
Sturz nicht zu verletzen.
Immer wieder Todesfolgen
Der Einsatz der Taserpistole ist umstritten, da es bereits mehrmals zu Todesfolgen ge-
kommen ist, nachdem Personen damit angeschossen wurden. Entweder durch Folgen
des Sturzes oder Herzversagen.
Ex-SP-Justizministerin Maria Berger hatte die Verwendung von Taser-Pistolen im Straf-
vollzug vorerst ausgesetzt, da Menschenrechtsorganisationen dagegen massiv protestiert
hatten und sie sich offensichtlich der Gefahr dieser Waffe bewußt war.
Dieser Bilder gingen um die Welt
Der durch Taser getötete Robert Dziekanski
Den Herren Vilimsky und Hofer kann man allerdings nur empfehlen, wenn sie schon
einen „Selbstversuch“ anstellen, dann sollte er wenigstens unter gleichen Voraussetzungen
stattfinden. Also Beschuß von vorne und ohne hilfreiche Hände um Verletzungen beim
Sturz zu vermeiden. Ausserdem wenn die beiden von der Harmlosigkeit dieser Waffe
überzeugt sind, braucht man sich auch vorher nicht ärztlich untersuchen zu lassen.
Wenn die ganze Aktion allerdings nur dafür gut war einen „Kick“ zu bekommen, wäre ein
Besuch bei einer Domina genussvoller gewesen. Diesen hätte man sicher auch effektvoll
für die Medien aufbauen können. Allerdings wäre dieser wahrscheinlich in gewissen Kreisen
nicht so gut angekommen.
Stauni