Kokain, Heroin und andere Drogen

 

Drogenwebsite im Internet    

Bei Recherchen im Internet sind wir auf eine äußerst erstaunliche Website gestossen
und zwar mit dem Namen  http://www.marihuana.at/
   
Der Name „Mariuhana“ hört sich im ersten Moment relativ harmlos an. Es könnte ja
auch eine reine Informationsseite gegen Drogenmißbrauch oder eine harmlose Hippie –
und Reggae-Seite sein, wo ein paar Kiffer ihre Träume austauschen.
     
Nach dem Aufruf der Seite präsentiert sich dem Besucher folgendes Bild:

   

           cannabis.at

  …baut um, wir bitten um Geduld

Folgende Bereiche können jedoch besucht werden:

                  Forum 

  

Da waren wir erstaunt 

Also haben wir uns ins Forum geklickt und was sich das abspielt glaubt man kaum.
Da werden Erfahrungsberichte mit harten Drogen ausgetauscht und Tips gegeben,
welche Drogen man mit welchen nehmen soll, um den ultimativen Kick zu erhalten.
  
Aber das ist noch nicht alles. Man erfährt auch wie man Pflanzen für die Drogen-
gewinnung züchtet und betreut, wie man halluzinogene Pilze züchtet und Opium aus
Mohnkapseln gewinnt. Alles schön zum selber basteln.
      
Hersteller und Vertreiber von Drogenzubehör werden selbstverständlich auch angeboten,
als wären sie der Bäckerladen um die Ecke.
Den gesamten Inhalt dieses Forums wiederzugeben, würde den Rahmen unserer Website
sprengen. Der geneigte Leser kann sich aber selbst ein Bild davon machen.

 

Drogeneinstieg leicht gemacht   

Wer bis jetzt mit Drogen nichts so wirklich am Hut hatte, aber diese vielleicht einmal
probieren möchte, ist nach einem Besuch dieser Seite sicher „live dabei“.
Da gibt es die Anfragen von „Neulingen“, welche die beste Einstiegsdroge sei und
natürlich die dazugehörenden Antworten.
    
  Wer noch keine Ahnung hat, wird ausreichend informiert 
        
Impressum gibt es wie erwartet natürlich keines. Der Inhaber dieser Domain lautet auf
Pocketbong,  Personennamen:  Christian Schmiedl, 1050 Wien, Krongasse 17

Drogenbekämpfung vs. Drogenwerbung    

Während einerseits massenhaft Geld zur Drogenbekämpfung ausgebenen wird, steht eine
derartige Anleitung zum Drogenmissbrauch völlig ungeschoren im Internet.
Sogar unschuldige Bürger kommen im Kampf gegen Drogen zu Handkuss, wenn sie mit einem
schwarzafrikanischen Dealer verwechselt werden.
     
Unserer Rechtsmeinung nach verstößt der Inhalt dieser Seite ganz eindeutig gegen den
§ 282 Abs.2 des Strafgesetzbuches (Gutheißung einer mit Strafe bedrohten Handlung),
nämlich jenen Handlungen die im Suchtmittelgesetz (§ 27 bis § 32) eindeutig mit Strafen
bedroht sind.
     
Erstaunlich ist, daß gegen solche kriminellen Websites, die auch für unsere Kinder
frei zugänglich sind, seitens der verantwortlichen Politiker nichts unternommen wird.
   
Stauni
  
2009-02-17

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