Sie sangen sich durchs Haus
Screen: APA/OTS – Aussender: Wirtschaftsblatt Medien GmbH
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2012-11-06
Das berufliche Ende des verdeckten Ermittlers
In den Beiträgen „Verdeckter Ermittler – TEIL 1 und TEIL 2“ berichteten wir über einen
gewissen Rudolf Neuböck, der sich auf Facebook als verdeckter Drogenfahnder ausgab. Der
Beitrag schlug Wellen bis ins BKA und hatte auch zur Folge, dass die Kronen Zeitung bei uns
abschrieb.
Mittlerweile dürfte zwischen R. Neuböck und seinem fiktiven Dienstgeber vermutlich ein ernstes
Gespräch stattgefunden haben. Denn als wir heute seine Facebook-Seite besuchten, sah diese
so aus.
Screen: facebook.com (FB-Account von Rudolf Neuböck)
Aber es besteht rein theoretisch auch die Möglichkeit, dass ihm sein fiktiver Dienstgeber das
Wort „verdeckt“ erklärt hat und er nun deshalb auf Facebook seine Berufsbezeichnung weg-
lässt. Wer weiß das schon genau.
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2012-09-02
Dem verdeckten Ermittler auf der Spur
Unserem Gastautor Erich Weber hatte der Beitrag „Verdeckter Ermittler“ keine Ruhe gelassen
und so wandte er sich diesbezüglich an das Bundeskriminalamt. Von dort erhielt er folgende
Antwort.
From: Mario.Hejl@bmi.gv.at
onlineredaktion-ew@hotmail.com
CC: Johann.*****@polizei.gv.at
Subject: WG: Dubioser Polizist
Date: Fri, 17 Aug 2012 10:12:23 +0000
Sehr geehrter Herr Weber!
Danke für Ihre Mitteilung! Eine Überprüfung ergab, dass es beim .BK und im ganzen Innen-
ressort keine Person mit diesem Namen gibt. Wie Sie wissen ist Facebook ja für alle zugäng-
lich und jeder kann sich unter einem beliebigen Namen anmelden. Auch alle weiteren An-
gaben können frei erfunden und beliebig sein. So wird es in diesem Fall sein. Wir werden
versuchen mit „Rudolf Neuböck“ Kontakt aufzunehmen und ihn darauf hinweisen. Strafrecht-
lich relevantes Verhalten ergibt sich aus dieser Sachlage nicht.
MfG
Mario Hejl, BSc
Pressesprecher
Bundeskriminalamt
Josef-Holaubek-Platz 1, 1090 Wien
Damit hat der Pressesprecher des Bundeskriminalamtes auch Recht. Denn für eine Amtsan-
maßung gemäß § 314 StGB ist das Verhalten des „Möchtegernpolizisten“ Rudolf Neuböck
nicht ausreichend. Im Strafgesetz ist eine Amtsanmaßung wie folgt beschrieben.
Wer sich die Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt oder, ohne dazu befugt zu sein,
eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu
bestrafen.
Also die bloße Titulierung als Polizist, ohne dabei eine Amtshandlung zu setzen ist straffrei.
Allerdings haben wir im FB-Account von R. Neuböck etwas gestöbert und sind auf folgende
Eintragung gestoßen.
Screen: facebook.com
Bei Androhungen dieser Art könnte die Sache schon etwas delikater werden
Auch geheimer Archivar und Theatermacher
Wir haben weiter recherchiert und wurden auf „herold.at“ fündig. Dort gibt sich Rudolf
Neuböck aus Pinsdorf nicht mehr als „verdeckter Drogenfahnder“ aus, sondern ist plötzlich
seines Zeichens Magister und geheimer Archivar.
Screen: herold.at
Aber auch das ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Der Mann ist auch Theatermacher,
wenn man dem Eintrag auf der Webseite „home.eduhi.at“ Glauben schenken darf.
Screen: home.eduhi.at
Bei seinen vielen Jobs dürfte Rudolf Neuböck jedenfalls sehr ausgelastet sein. Ob er da
für seine verdeckten Ermittlungen im Drogenmilieu noch Zeit hat?
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2012-08-19
Unqualifizierter Polizist oder Wichtigmacher?
Facebook ist eine wahre Fundgrube für Erstaunlichkeiten. Bei unserem heutigen virtuellen
Rundgang im weltgrößten Social-Network haben wir folgendes entdeckt.
Das Bild wurde von uns geschwärzt. Auf FB ist es in seiner ganzen Pracht zu sehen.
Screen: facebook.com (FB-Seite von Rudolf Neuböck)
Der Mann gibt vor beim Bundeskriminalamt Österreich als verdeckter Ermittler tätig zu sein.
Da stellt sich für uns die Frage, ob es nicht der Sinn eines verdeckten Ermittlers ist verdeckt
zu bleiben, anstatt sein Konterfei und zahlreiche Familienfotos öffentlich auf Facebook zu
präsentieren?
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2012-08-12
Dümmer als dumm
Diese Geschichte ist so erstaunlich dumm, dass wir nicht herumkommen diese wiederzu-
geben. Ein Schwarzafrikaner aus Kamerun hausierte mit folgender Story. Er sei der Sohn
des ehemaligen Finanzministers seines Heimatlandes und habe aus politischen Gründen
flüchten müssen.
Es sei ihm aber gelungen sein Vermögen, umgerechnet etwa 3,2 Millionen Euro, aus
der Heimat mitzunehmen. In Wien versuchte der Mann aus Kamerun einen Betrug abzu-
ziehen, auf den nicht einmal der(die) Dümmste hineingefallen wäre.
Geldwäsche erforderlich
Er wies etlichen Personen einen Koffer voll schwarzer Papierschnitzel vor und behauptete,
er habe aus Sicherheitsgründen das Geld schwarz einfärben müssen. Nun benötige er rund
80.000,- Euro für eine spezielle Chemikalie, um die Banknoten wieder reinwaschen zu
können.
Niemand fiel auf dieses plumpe Lügenmärchen und die versprochene Provisionszahlung
hinein. Ein offenbar profilierungssüchtiger, verdeckter Ermittler der Polizei sah darin den
Kriminalfall seines Lebens. Er gab sich als Interessent aus und als die erste Rate der Zahl-
ung über die Bühne gehen sollte, klickten die Handschellen.
Erstaunliche Urteile
Nun bekam der Kameruner die Rechnung präsentiert. Für eine Geschichte die eigentlich ins
Reich der Dummheit zu verweisen wäre, fasste er vor Gericht 2 Jahre Haft aus. Davon waren
acht Monate unbedingt, welche er absitzen muss.
Da ist es doch erstaunlich, dass ein pädofiler Pfarrer, der bereits 6 Jahre lang Kinderpornos
verbreitet hatte, vor 5 Tagen lediglich acht Monate bedingt ausfasste und damit keinen ein-
zigen Tag sitzen muss.
Milde für Pädofile
In Anbetracht dieses Urteils, wo für verbreiten und tauschen von Kinderpornos, sowie der
Besuch von einschlägigen Chatrooms über etliche Jahre hinweg nur eine bedingte Haftstrafe
verhängt wurde, ist dass Urteil gegen den Kameruner bezüglich des ausgesprochenen Straf-
ausmaßes, ein glattes Fehlurteil.
Der pädofile Gottesmann hatte mit seinem Verhalten Kinder geschädigt, da die Fotos und
Filme ja angefertigt werden mussten. Der Mann aus Kamerun hatte zwar einen Betrug vor,
den er jedoch derart stümperhaft und unglaubwürdig aufzog, dass ohnehin niemand darauf
hineingefallen war.
Angesichts dieser Urteile stellt sich die berechtigte Frage, warum lassen Gerichte bei Kinder-
porno-Delikten, immer wieder eine derart erstaunliche Milde walten. Vergleicht man die zwei
obigen Urteile könnte man direkt zur irrigen Meinung gelangen, dass Kinderpornografie ein
Kavaliersdelikt ist.
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2010-06-08
Einbruch
Heute ist unbekannten Tätern das gelungen, was sie bereits am „22.09.2009“ versucht
haben. Sie haben in die Wohnung des unter sehr mysteriösen Umständen verstorbenen
Roland Komuczky eingebrochen.
Präpariertes Türschloß
Offensichtlich wurden sie bei ihrem damaligen Einbruchsversuch, in die amtlich versiegelte
Wohnung in Wien 12., Wienerbergstrasse gestört. Das damals präparierte Türschloß wurde
heute zwischen 10:45 und 12:40 Uhr entfernt und die Täter drangen in die Räumlichkeiten
ein.

Schloß wurde am 22.09.2009 präpariert Heute wurde das Schloß von u.T. entfernt
Nachbarin entdeckte Tat
Der Tatzeitraum steht deshalb fest, weil die Nachbarin um 10:45 Uhr ausser Haus ging
und zu diesem Zeitpunkt das Schloß noch in Ordnung war. Als sie um 12:40 Uhr wieder
nach Hause kam, entdeckte sie den Einbruch und verständigte den Vater des Verstorbenen.
WEGA stürmte Wohnung
Dieser rief sofort bei der Polzei an. Drei Funkstreifen unter dem Kommando von „Ludwig 3“
fuhren zum Tatort. Da man nicht sicher war ob sich die Täter noch in der Wohnung befanden,
wurde die „WEGA“ verständigt.
Die Spezialeinheit der Polizei stürmte die Wohnung, jedoch die Täter hatten sich schon
aus dem Staub gemacht. Die Einbrecher hatten die Räumlichkeiten buchstäblich auf den
Kopf gestellt. Offensichtlich waren sie auf der Suche, nach Bargeld oder sonstigen
Wertgegenstände.

Das Foto konnte von A. Komuczky nur durch die beschädigte Tür geschossen werden,
da die Polizei keinem Zivilisten erlaubte den Tatort zu betreten.
Jede Menge DNA-Spuren
Kurze Zeit später traf die Spurensicherung des KK-Süd ein und begann vorhandene Spuren
zu sichern. Fingerabdrücke konnten keine festgestellt werden, jedoch waren jede Menge
DNA-Spuren vorhanden, die gesichert wurden.
Die Täter dürften vermutlich Handschuhe getragen haben, vergaßen aber in ihrer Blödheit
dass immer DNA-Spuren (Schweisstropfen, Haare, Hautschuppen) am Tatort zurückbleiben,
es sei denn sie hätten ein „Ganzkörperkondom“ getragen.
Ermittler halten sich bedeckt
Vermutlich wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis die „schlauen“ Einbrecher gefasst
werden. Auch im mysteriösen Todesfall des R. Komuczky laufen die Ermittlungen auf Hoch-
touren.
Mittlerweile hat es bereits Hausdurchsuchungen gegeben. Allerdings hält sich die „KD 1“
(ehemaliges Sicherheitsbüro) sehr bedeckt. Ausserdem wurde über den Fall Komuczky eine
Nachrichtensperre verhängt.
Man darf gespannt sein, in welche Richtung sich diese Causa entwickelt und was dabei
herauskommen wird. Wir bleiben mit Sicherheit an dieser Angelegenheit dran.
Stauni
2009-10-20
Bordellgeher und Schläger
Seit geraumer Zeit kommt die Polizei nicht mehr aus den Negativ-Schlagzeilen.
Von Geiger über Horngacher zu WEGA-Polizisten die einen gefesselten Häftling
verprügeln, Zivilstreifen die einen Passanten krankenhausreif schlagen, weil dieser
bei „Rot“ die Strasse überquerte, bis zu den folgenden jüngsten Vorfällen.
14-Jährige schlägt zwei Polizisten
In Graz ist am Freitag ein 14-jähriges Mädchen wegen schwerer Körperverletzung festge-
nommen worden. Die Amtshandlung eskalierte weil die Jugendliche eine Zigarette
geraucht hatte und den kontrollierenden Polizisten einen falschen Namen und eine falsche
Adresse angab.
Einer der beiden Polizisten wurde bei der Festnahme des Teenies angeblich schwer ver-
letzt, weil sich diese der Festnahme körperlich widersetzte.
Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. Abgesehen von der (Un)sinnhaftigkeit
dieser Amtshandlung sind zwei Polizeibeamte nicht in der Lage ein unbewaffnetes
14-jähriges Mädchen in Gewahrsam zu nehmen, ohne das dabei einer schwer
verletzt wird.
Das Mädchen wurde vorübergehend wegen schwerer Körperverletzung und Widerstand
gegen die Staatsgewalt festgenommen.
Polizist als Nacktfotograf
In Oberösterreich laufen gegen einen dienstführenden Beamten der Polizeiinspektion
Lembach interne Ermittlungen, weil er mehr als 100 teilweise nackte Frauen fotografiert
haben soll.
Angeblich soll er sein Hobby in einer Privatwohnung oberhalb der Polizeiinspektion
betrieben haben.
Im Mittelpunkt der Erhebung stehen, ob dies in Uniform, während der Dienstzeit oder
gegen Vergünstigungen geschehen ist.
Da dürfte ein Kollege auf seinen Job scharf gewesen sein, denn Recherchen haben
bestätigt, daß das Hobby des Beamten in der Region und polizeiintern schon jahrelang
ein offenes Geheimnis war.
Sollten sich die Frauen von diesem Polizisten freiwillig fotografieren haben lassen,
weil es vielleicht auch ihr Hobby war, ist uns dieser Polizeibeamte weit aus genehmer
als seine prügelnden Kollegen.
Drogenfahnder verprügeln Lehrer
Vergangenen Mittwoch in der U-Bahn Station Spittelau in Wien, ereignete sich eben-
falls ein unglaublicher Vorfall. Ein farbiger US-Bürger der an einer renommierten
internationalen Schule, Englisch und Sport unterrichtet, soll von zwei Polizeibeamten
in Zivil angegriffen und verprügelt worden sein.
Nach Beendigung der Prügelorgie, sollen sich die beiden dann als verdeckte Ermittler
der Polizei zu erkennen gegeben haben.
Der Lehrer wurde mit schweren Verletzungen ins Krankehaus eingeliefert.
Wie sich herausstellte, handelte es sich bei den Männern um Drogenfahnder, denen bei
der Verfolgung eines Dealers offenbar eine Verwechslung mit einem anderen Mann
schwarzer Hautfarbe passiert ist.
Landespolizeikommandant Karl Mahrer erklärt: „Das Büro für besondere Ermittlungen
wurde eingeschaltet. Eine Verwechslung ist möglich, der Staatsanwalt ermittelt.“
Da fragt man sich doch, ob Beamte dieser Einheit nicht besonders geschult sind um
einen Farbigen von einem anderen Farbigen zu unterscheiden.
Soviel zu Vorfällen mit Polizeibeamten innerhalb einer einzigen Woche.
Wenn man bedenkt, daß jene Beamte eigentlich die Bevölkerung beschützen
sollten, dann ist es um die Sicherheit in Österreich traurig bestellt.
Stauni
2009-02-15