Adresse des Vereinssitzes korrigiert
Erstaunlich schnelle Reaktion der Verantwortlichen vom Spendenverein „Engel auf Pfoten“.
Während gestern noch der Vereinssitz in einem Büro war, der durch die Vereinsleitung schon
vor geraumer Zeit aufgekündigt worden war, wurde dieser zumindest auf der Vereinswebseite,
heute schnellstens korrigiert.
Wahrscheinlich sind die Vereinsverantwortlichen, eifrige Stammleser von ERSTAUNLICH“
und wurden durch unseren gestrigen Beitrag „Engel auf Pfoten“, auf den Missstand aufmerk-
sam gemacht.
Die Zustelladresse eines Toten
Der neue Vereinssitz und zugleich Büroadresse von „Engel auf Pfoten“ ist nun im 3. Wiener
Gemeindebezirk, in der Ditscheinergasse 4/6. Allerdings scheint im behördlichen Vereinsregister
-auszug des BMI, nach wie vor als Zustelladresse, die des verstorbenen Roland Komuczky auf.
Stauni
2009-11-24
Ein wahrer Menschenfreund
Was ist eigentlich aus dem Verein „Engel auf Pfoten“ geworden? Nach dem unerwarteten
Ableben des Vereinsgründer R. Komuczky wurde der Verein von einem gewissen Nenad
Vigele übernommen.
Wir haben über diesen Mann ein wenig recherchiert und stellten dabei fest, dass es sich
bei diesem um einen wahren Philanthropen handeln muss. Diesbezüglich werden wir
einen eigenen Beitrag verfassen.
Schnelle Vereinsübernahme
Nun aber wieder zurück zum Gründungsvater des Blindenvereins Roland Komuczky
und dem weiteren Werdegang des Vereins. Der verwaiste Verein blieb nicht lange alleine,
den bereits 7(!) Tage nach dem mysteriösen Tod von Komuczky, war Nenad Vigele der
neue Obmann von „Engel auf Pfoten“.
In diese Position gelangte er, durch den in einem anonymen WordPress-Blog, vielge-
schmähten Rafael Wunderer. In diesem Webblog über den wir einige Male berichtet
haben, wurde Komuczky beschuldigt, sich Wunderer als Strohmann gehalten zu haben.
Nun ist Vigele der neue Obmann und Rafael Wunderer ist wieder mit von der Partie.
So dreht sich das Karussell des Blindenvereines weiter im Kreis. Warum eine derart
schnelle Übernahme erfolgte, weiß sicher nur der neue Obmann.
Starkes Interesse
Nun was passierte weiter? Da Herr Vigele ein schier unendliches Interesse am Verein
gehabt und haben dürfte, erschien er in Begleitung des Herrn Peter Swoboda, bei der
notariellen „Begehung“ der Privatwohnung des verstorbenen R. Komuczky.
Was er und sein Begleiter dort wollten oder gesucht haben, bleibt weiter im Dunkeln. Jeden-
falls wurde den beiden Herren, vom Notar der Zutritt verweigert und so mussten sie unver-
richteter Dinge wieder abziehen, weiß Alfred Komuczky zu berichten.
Umfangreiche Aktivitäten
Dafür war man bei den Büroräumlichkeiten des Vereins, in 1100 Wien, Kundratstrasse 6
umso aktiver. Da wurde hin- und hergeräumt, Plafondkassetten ab- und wieder anmontiert.
Es herrschte reges handwerkliches Treiben. Eine anonyme Person, hatte uns diesbezüglich
umfangreiches Bildmaterial zugesandt.
Interessant sind auch die Personen die sich bei den Arbeiten als Professionisten versuchten.
Aber dazu wird es später ebenfalls einen eigenen Beitrag geben. Jedenfalls dürfte der neue
Vereinsboss mit den alten Vereinsräumlichkeiten nicht mehr so wirklich zufrieden gewesen
sein.
Ein Spendenverein ohne Adresse
Was ihn an diesen so plötzlich gestört hatte, obwohl er es so eilig hatte diese zu betreten,
ist ebenfalls ein Geheimnis des Herrn Nenad Vigele. Wo der Verein, der ja immerhin um
Spendengelder bittet jetzt residiert ist unbekannt.
In der Kundratstrasse ist dieser Blindenverein mit Sicherheit nicht mehr etabliert. Denn ein
Anruf in der Vorwoche bei der Hausverwaltung ergab, dass die ehemaligen Büroräumlich-
keiten aufgekündigt wurden und zur sofortigen Anmietung zur Verfügung stehen.
Aktuelle Datenabfrage erfolgte heute
Da ist es doch erstaunlich, dass auf der Webseite des Blindenvereines, der Vereinssitz mit
A-1100, Kundratstrasse 6/3/2/10 angegeben wird. Noch erstaunlicher ist, dass im Vereins-
registerauszug des BMI, als Zustelladresse A-1120 Wien, Wienerbergstrasse 16 vermerkt
ist, handelt es sich doch bei dieser Adresse um den ehemaligen Wohnsitz des verstorbenen
Roland Komuczky.
Behörden und Spender sind sicher interessiert
Sollte Herr Vigele vielleicht in der Aufregung vergessen haben, gegenüber den Behörden
und seinen Spendern eine korrekte Vereinsadresse und Zustellanschrift anzugeben?
An einer bestimmten Adresse des neuen Vereinsboss befinden sich ohnehin schon einige
karitative Organisationen. Da wird es doch auf diesen Verein nicht mehr ankommen.
Plötzlich Lobeshymnen auf Komuczky
Erstaunlich ist auch, was wir auf der Webseite von „Engel auf Pfoten“ zu lesen bekamen.
Aus dem viel verschmähten, als Verbrecher, Betrüger und mit sonstigen Schimpfwörtern
bedachten R. Komuczky, wurde ein aufrechter Gefährte und beispielloses Vorbild, wenn
man den Ausführungen seiner engsten Freunde und Wegbegleiter Glauben schenken darf.
Es wäre interessant zu wissen, wer auf einmal diese engsten Freunde und Wegbegleiter sind,
welche nun im Blindenverein sitzen und Lobeshymnen auf den Verstorbenen anstimmen.
Wir zitieren wörtlich aus der Vereinswebseite:
Doch wie viele große Männer seines Schlages, musste auch Roland Komuczky sich immer
wieder den gemeinen Neidern und Missgönnern seines großen Lebenswerkes erwehren.
Üble Nachreden und böse, völlig aus dem Zusammenhang gerissene Unterstellungen,
feindlich gesinnter Institutionen und skrupelloser Geschäftemacher, machten nicht nur dem
Menschen Roland Komuczky, sondern auch dem Verein „Engel auf Pfoten“ schwer zu
schaffen.
Treue Spender und Unterstützer des Vereines, wurden durch hinterhältige Lügengeschichten
und geschmacklose Fotomontagen, auf verschiedenen Internetseiten, immer wieder verun-
sichert und in ihrem festen Glauben, an die gute Sache des Vereines erschüttert.
Verbrecher oder Ehrenmann?
Jetzt kennen wir uns aber nicht mehr aus. Was stimmt nun? War R. Komuczky ein Ver-
brecher und Betrüger, der sich aus Spendenerlösen einen Ferrari kaufte und gegen den
bereits behördlich ermittelt wurde?
Oder war er ein aufrechter Mann und beispielloses Vorbild, der von Neidern in den Dreck
gezogen wurde. Wenn ersteres stimmt, warum sind die Stimmen aus dem anonymen
WordPress-Blogs auf einmal verstummt.
Wo sind die Moralisten geblieben?
Müssten diese nicht weiter für Recht und Ordnung kämpfen, da ja laut Vereinsmitteilung
alles in Ordnung war, was Komuczky getan hatte und wir zitieren wortwörtlich: „Die Idee
und den Verein „Engel auf Pfoten“, im Sinne unseres Gründers weiter zu führen.“
Wenn zweiteres stimmt und er die Geschäfte ordnungsgemäß geleitet hatte, entsteht für
uns der subjektive Eindruck, dass man Komuczky den Verein abjagen wollte, indem man
ihn schwerstens beschuldigte und verunglimpfte.
Leider kam der unerwartete Tod des Roland Komuczky dazwischen und beendete die Jagd.
In dieser Causa wird es sicher noch die eine oder andere Überraschung geben. Wir bleiben
auf jeden Fall am Ball und werden wieder darüber berichten.
Stauni
2009-11-23
Erstaunlicher Selbstmord
Heute nachmittag beendete ein 31-jähriger Mann in Wien, auf erstaunliche Weise sein
Leben. Er ließ sich von einem Polizeibeamten erschießen.
Täuschend echt nachgemachte Gaspistole.
Notruf von der Lebensgefährtin
Die Polizei war wegen eines angekündigten Selbstmordes, von der Lebensgefährtin des
Lebensmüden verständigt worden. Die Beamten trafen gegen 13:00 Uhr in der Wohnung
des lebensmüden Mannes, im 10. Wiener Gemeindebezirk ein.
Während die Beamten auf den verständigten Amtsarzt, der in solchen Fällen immer gerufen
wird, warteten und den Mann zu beruhigen versuchten, zog dieser plötzlich eine Pistole
und richtete diese auf einen der Polizisten.
Suicide by Cop?
Der Beamte zog seine Dienstwaffe und feuerte zweimal auf den Mann. Tödlich getroffen sank
dieser zu Boden. Wie es sich im Nachhinein herausstellte, handelte es sich bei der Waffe des
Lebensmüden um eine Gaspistole, die einer echten Pistole täuschend echt nachgemacht war.
Vielleicht hatte der Mann vor, einen Selbstmord durch „Suicide by Cop“ durchzuführen, um
seinen Abgang spektakulär zu veranstalten. Diese Art der Selbsttötung kommt in den Verein-
igten Staaten immer wieder vor.
Gerechtfertigte Notwehr
Für den Polizeibeamten war es sicherlich eine schwierige Situation. Einserseits wollte er
dem Mann das Leben retten, anderseits gab es keinen Anlass dafür, dass er sich für seine
Hilfsbereitschaft verletzen oder gar töten lassen sollte.
Eine solche Situation ist aus unserer Sicht ein einwandfreier Fall von Notwehr, nicht so wie
in Krems wo einem 14-jährigen Einbrecher der sich bereits auf der Flucht befand, in den
Rücken geschossen wurde.
Stauni
2009-11-22
Discotime in Öpping
Ob der am Freitag, nach der fast gleichnamigen TV-Sendung „Bauer sucht Frau“, veran-
staltete Discoabend ein Erfolg war, wird nur der Betreiber des Tanzschuppens in Öpping
(OÖ) wissen, nachdem er einen Kassasturz gemacht hat.
Frauenrechtlerinnen empört
Das Motto für diesen Discoabend lautete „Bauer sucht Sau“ und wurde dementsprechend
beworben. Dafür erntete der Discobetreiber Joachim Natschläger harsche Kritik. Die Ge-
schäftsführerin des Rohrbacher FrauenTreffs, Margit Hofer bezeichnete die Veranstaltung
als abartig, primitiv, geschmacklos und frauenverachtend. So kann man es zumindest auf
OÖ-Nachrichten.at lesen.
Fetter Gewinn?
Geschadet wird dem Discobetreiber der Werbeslogan „Bauer sucht Sau“ und dem daraus
entstandene Wirbel nicht. Wir tippen eher auf einen finanziellen Nutzen, denn der Werbe-
effekt den die Frauen vom Frauentreff durch die Skandalisierung verursachten, wird für die
Veranstaltung optimal gewesen sein.
Werberat aktiviert
Obwohl der Werbslogan nicht auf dem Mist von Natschläger gewachsen war, da es unter
diesem Motto in Österreich und Deutschland schon einige Veranstaltungen gegeben hatte,
beschäftigt sich nun der „überaus wichtige“ Österreichischen Werberat damit. Eine Antwort
auf die Beschwerde ist noch ausständig.
Auch Behörden eingeschaltet
Die Chefin des Rohrbacher Frauen Treffs, Margit Hofer will die Veranstaltung „Bauer sucht
Sau“ nicht auf den Frauen sitzen lassen und wandte sich an die Anti-Diskriminierungsstelle
des Landes, an die Frauenbeauftragte und an die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft Ober-
österreich.
Frau misten Ställe aus
Die ganze Truppe der emanzipierten Damen des Rohrbacher Frauen Treffs, können Sie unter
diesem „Link“ ersehen. Was uns allerdings erstaunt , dass jene Damen noch nichts gegen
die TV-Sendung „Bauer sucht Frau“ unternommen haben.
Mit den Augen einer Emanze betrachtet wäre diese Sendung ebenfalls frauenverachtend und
diskriminierend. Da reisen Frauen kilometerweit an, wühlen sogar im Dreck, misten Ställe aus
und das alles nur dafür, einen Mann abzubekommen. Also meine Damen vom Frauentreff Rohr
-bach, hier bietet sich ein neues Betätigungsfeld, falls Sie nichts besseres zu tun haben.
Die im Keller lachen
Wir sind der Meinung, dass diese Veranstaltung in keiner Weise frauenfeindlich war. Der Werbe-
slogan war zwar provozierend erheiternd, aber hat mit Diskriminierung nicht das geringste zu
tun.
Natürlich gibt es immer wieder Menschen die in den Keller lachen gehen und mit ihrer Miesel-
sucht versuchen, anderen Personen einen lustigen Abend zu verleiden. Eines würde uns aber
interessieren.
Was machen solche Damen, wenn ihnen ihr Partner beim Sex eine obszöne Schweinerei ins
Ohr flüstert?
Stauni
2009-11-21
Halbstarker auf der Flucht
Am 23.04.08 wurde der pensionierte Wiener Gemeinderat Gottfried Natschläger (64) von
einem betrunkenen Halbstarken niedergerannt, welcher auf der Flucht vor der Polizei war,
die der Zugsführer verständigt hatte, nachdem der Rowdy in einer Strassenbahn der Linie
41 mehrere Passanten anpöbelte und Streit mit diesen suchte.
Gottfried Natschläger
(Fotoquelle: ÖVP-Wien)
Sturz durch Faustschlag
Natschläger stürzte derart unglücklich und erlag seiner schweren Kopfverletzung die er sich
durch den Sturz zugezogen hatte am 3.Mai 2008. Der Anwalt des Täters erledigte seinen Job
hervorragend und stellte den Vorfall als Unfall dar, obwohl es die Anklage als erwiesen
ansah, dass der Sturz die Folge eines Faustschlages war.
Opfer sich selbst überlassen
Nach dem Vorfall ließ der Täter den Schwerverletzten liegen und begab sich auf eine Zech-
tour durch etliche Lokale. Tageszeitungen veröffentlichten Fahndungsfotos, die durch eine
Überwachungskamera aufgenommen wurden. Erst als der Fahndungsdruck zu groß wurde,
stellte sich der 19-jährige Manuel J. „freiwillig“.
Drei Monate feste Haft für einen Toten
Aus unerfindlichen Gründen folgte das Gericht den Ausführungen des Rechtsanwaltes und
verhängte am 30.Oktober 2008 ein erstaunlich mildes Urteil. 24 Monate teilbedingt, davon drei
Monate unbedingt, die mit der U-Haft abgetan waren. 21 Monate auf Bewährung. 5.000,- Euro
Geldstrafe als “Wiedergutmachung” an die Witwe,sowie Ersatz der Begräbniskosten.
Offene Frage
Wir haben damals über diesen Vorfall den Beitrag „Strafe für einen Toten“ geschrieben und
die Frage gestellt, was Richter und Staatsanwalt einem eventuell späteren Opfer sagen wer-
den, warum sie diesen Mann nicht länger weggesperrt haben.
Rechenaufgabe
Dieses von der Realität meilenweit entferntes und erstaunlich mildes Urteil, dürfte Manuel J.
dazu inspiriert haben, einen brutalen Überfall auf einen Supermarkt in Wien durchzuführen.
Wieviel Haft kann es schon für einen Überfall geben, wenn es für einen Toten nur drei Monate
gibt, könnte sich der Räuber gedacht haben.
Wieder ein Unfall?
Die Polizei konnte Manuel J., als mutmaßlichen Täter ausforschen und festnehmen. Jetzt sitzt
er in der Justizanstalt Josefstadt ein und wartet auf seinen Prozeß. Vielleicht findet sich auch
diesmal ein findiger Anwalt, der das Gericht überzeugen kann, dass er wieder ein „Unfall“ war.
Auch für einen Laien erkennbar
Interessant wäre es auch, was sich der damalige Richter und Staatsanwalt denken, die einen
Gewalttäter derart billig davonkommen ließen. Da Strafe auch zur Rehabilitation dienen soll,
kann sich auch ein Laie vorstellen, dass diese mit drei Monaten Haft für einen Toten unter den
damals gegebenen Umständen nicht möglich sein konnte.
Man kann nur hoffen, dass ihm der Richter in seinem jetzt zu erwartenden Prozeß jene Strafe
auferlegt, die seiner Tat entspricht. Der Ordnunghalber merken wir an, dass für Manuel J. die
Unschuldsvermutung gilt.
Stauni
2009-11-21
Auf politische Korrektheit achten
Politische Korrektheit muss sein. Aus unerfindlichen Gründen sind zum Beispiel die
Bezeichnungen „Negerkuss“ oder „Mohrenkopf“ für Süßigkeiten die seit eh und je
so heißen, mit einmal unkorrekt.
Rassistisches Kinderbuch
Auch nachfolgendes Kinderbuch enthält plötzlich rassistische Inhalte, obwohl es dieses
seit ewiger Zeit gibt.
Kein Mensch, bis auf jene die nichts anderes zu tun haben, wäre jemals auf den Gedanken
gekommen, dass sich dieses Buch gegen dunkelhäutige Menschen richtet. Da man aber
in Zeiten der Übergutmenschen korrekt sein will, ist für die Bildung unserer Kleinsten ein
neues Buch am Markt erschienen.
Der Inhalt dieses literarischen Werkes ist zwar sinngemäß derselbe, jedoch die „zehn
kleinen Negerlein“ wurden durch Raupen ersetzt. Man kann nur hoffen, dass es auf
Grund dieses Buches keine Probleme mit militanten Tierschützern gibt.
Dringend Autor gesucht
Für nachfolgendes Kinderbuch haben wir trotz intensivster Nachschau, keinen adäquaten
Ersatz gefunden.
Da haben doch die „zehn kleinen Negerlein“ direkt Glück gehabt, durch Insekten ersetzt
zu werden und sind daher gegenüber den Moslems eindeutig im Vorteil. Mal sehen welcher
Ersatz für „Hatschi Bratschis Luftballon“ demnächst im Kinderbuchfachhandel auftauchen
wird.
Max und Moritz
Und wenn wir schon dabei sind, dann gehören eigentlich die Bücher von Wilhelm Busch auf
den Index gesetzt. Die Texte und Bilder in „Max und Moritz“ sind ganz schön deftig, wenn
man sie mit den Augen der Gutmenschen betrachtet.
Aber was soll´s, es ist doch schön wenn es noch Leute gibt, die derartig viel Zeit haben und
plötzlich in jahrzehnten alten Kinderbüchern, Rassismus orten und diesen Schwachsinn
auch noch öffentlich hinausposaunen.
Stauni
2009-11-20
Die Interessensbewahrer
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor. Sie werden von einer Behörde beschuldigt eine Ver-
waltungsübertretung begangen zu haben, die Sie jedoch bestreiten. Um Ihr Recht durchzu-
setzen, engagieren Sie einen Rechtsanwalt.
In Ihren Augen ist dieser Anwalt der Bewahrer Ihrer Interessen und sollte sich so gut wie
möglich für Ihr Anliegen einsetzen. Dieser erhält natürlich für seine Aufgabe, das gegen-
seitig freiwillig vereinbarte Honorar von Ihnen.
Würden Sie so einen Anwalt engagieren?
Nun tritt jener Fall ein, dass Sie trotzdem gegen die Behörde verlieren und Ihnen diese
ein Bußgeld auferlegt. Sie werden sich bestimmt nicht freuen und vielleicht geben Sie auch
dem Anwalt eine Mitschuld, weil dieser Ihrer Meinung nach nicht genug aktiv war.
Was würden Sie machen wenn Sie in Kenntnis gelangen, dass eingehobene Bußgelder
dem Anwalt überwiesen werden? Würden Sie sich von einem solchen Anwalt weiter
vertreten lassen, auch wenn er permanent beteuert Ihre Interessen zu wahren.
Wider den guten Sitten
Mit absoluter Sicherheit würden Sie mit diesem Anwalt nicht einmal ein Wort wechseln,
geschweige denn, ihn als Bewahrer Ihrer Interessen ansehen. Eine Vorgehensweise bei
der ein Interessensvertreter, gleichzeitig von den Behörden die eingehobenen Strafgelder
überwiesen bekommt, ist unserer Meinung nach wider den guten Sitten.
Gemeinsam sind wir stark
Anders dürfte dies die Wirtschaftkammer sehen. Diese braucht ohnehin von niemanden
engagiert zu werden, denn sie besteht ausschließlich aus Zwangsmitgliedern. Obwohl die
Wirtschaftskammer ständig mit dem Slogan „Gemeinsam sind wir stark“ hausieren geht,
schickte sie eine Aussendung an eine bestimmte Zwangsmitgliedergruppe.
Keine Vertretung
Die Ursache dieser Mitteilung waren Verhandlungen mit der Stadt Wien, bezüglich einer
Senkung der Vergnügungssteuer. Die Aussage in dieser Aussendung war in der Tat erstaun-
lich, denn sie lautete „Aus gesellschaftspolitischen Gründen, konnten wir Ihr Anliegen
nicht vertreten.“
Keine Moral
Allerdings hatte es die Wirtschaftkammer nicht davon abgeschreckt, weiterhin den Zwangs-
obolus bei dieser Gruppe von Gewerbetreibenden einzuheben. Geld hat kein Mascherl und
daher ist es gesellschaftspolitisch unbedenklich, wird man sich bei der Wirtschaftkammer
gedacht haben.
Pleitier als Kammerfunktionär
Noch eine von zahlreichen Episoden der Wirtschaftskammer. Ein Unternehmer der bereits
eine behördliche Löschung einer seiner zahlreichen Firmen, einen Konkurs sowie eine Kon-
kursabweisung vorweisen konnte, saß jahrelang als hoher Funktionär in einem Kammer-
gremium.
Dieser Mann war nicht einmal mehr befugt als selbständiger Fensterputzer zu agieren und
leitete Geschicke in einem Gremium mit. „ERSTAUNLICH“ deckte diesen Skandal auf und
die Wirtschaftskammer trennte sich still und leise von diesem Mann. Über diesen Vorfall
haben wir noch keinen Beitrag geschrieben, behalten uns dies aber vor.
Erstaunliche Aussage
Wir haben am 28.Oktober den Beitrag „Magistrat unterstützt Einbrecher“ verfasst. In
diesem Bericht ging es auch um die nebensächliche Aussage eines Marktamtsbeamten
der behauptete, dass die Wirtschaftkammer einen Teil der eingehobenen Strafgelder
erhält.
Erfolglose Nachfrage
Zuerst dachten wir an einen schlechten Scherz, konnten aber kein Motiv dafür finden, dass
dieser Mann die Unwahrheit sprach. Also riefen wir umgehend in der Wirtschaftskammer an
und wollten genaueres dazu wissen.
Wie wir fast erwartet hatten kam keine Antwort. Bei Nachfragen war die zuständige Juristin
entweder nicht im Zimmer oder sie telefonierte gerade. Also haben wir uns an die Magistrats-
direktion Wien gewandt und unsere Anfrage dort deponiert.
Postwendend erhielten wir per Mail folgende Antwort, die in der Tat erstaunlich ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage wurde an uns weitergeleitet.
Sollte sich diese auf ein Telefonat eines Ihrer Mitarbeiter mit mir beziehen, in dem es um
ein Organmandat wegen Übertretung einer gewerbebehördlichen Bestimmung (äußere
Geschäftsbezeichnung) gegangen ist, darf ich Ihnen folgende Bestimmung aus der Gewerbe-
ordnung 1994 zur Kenntnis bringen:
„§ 372. (1) Die auf Grund dieses Bundesgesetzes verhängten Geldstrafen sowie der Erlös der
auf Grund des § 369 für verfallen erklärten Gegenstände fließen der Landeskammer der ge-
werblichen Wirtschaft zu, in deren Bereich die Behörde liegt, die Verwaltungsübertretung
geahndet hat. Die Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft hat diese Beträge für die Wirt-
schaftsförderung sowie zur Unterstützung unverschuldet in Notlage geratener Gewerbetreib-
ender und ehemaliger Gewerbetreibender zu verwenden.“
Wie dieses Gesetz enthalten auch andere Gesetze Zweckwidmungen hinsichtlich der auf
dieser Rechtsgrundlage eingehobenen Strafgelder. Bundesgesetzliche Bestimmungen sind
über das Rechtsinformationssystem des Bundes, Gesetze des Landes Wien über das Wiener
Rechtsinformationssystem abrufbar.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen:
Die Abteilungsleiterin:
Mag. Adelheid S*******
Direktorin des Marktamtes
Da hatte sich der Beamte des Marktamts ein wenig geirrt. Nicht ein Teil der eingehobenen
Strafgeldern, sondern der volle Betrag, sowie der Erlös für verfallen erklärte Gegenstände
fließt der Wirtschaftskammer zu.
Wer sind die Unterstützten?
Und das Schöne daran ist , dass diese ganze Aktion durch die Gewerbeordnung gesetzlich
gedeckt ist. Jetzt kann man noch drei mal raten, wer am Entwurf der Gewerbeordnung
mitgearbeitet hat. Richtig geraten, es ist die Wirtschaftkammer.
Mit den überwiesenen Strafgeldern soll die Wirtschaftskammer unter anderem, unverschuldet
in Notlage geratene Gewerbetreibende unterstützen. Wahrscheinlich sind das jene, die nach
Konkursen und Konkursabweisungen, als hohe Funktionäre in verschiedenen Gremien
sitzen.
Eindeutiger Interessenskonflikt
Aber lassen wir einmal den Sarkasmus beiseite und betrachten diese Angelegenheit ganz
nüchtern. Eine Interessensvertretung die gleichzeitig in den Genuss der verhängten Straf-
gelder kommt, ist eindeutig in einem Interessenskonflikt.
Vermutlich ist das auch jener Grund, wenn Gewerbetreibende bei der Wirtschaftkammer
juristischen Rat suchen um sich gegen behördliche Strafen zu wehren und ihnen gesagt
wird, es sei besser zu bezahlen als lange Prozesse zu führen.
Ratschläge haben tieferen Sinn
Diese erstaunlichen Ratschläge der „Interessensvertretung“ ergeben somit auch einen
Sinn, da die Strafgelder an die Wirtschaftskammer überwiesen werden. Damit kassieren diese
doppelt, nämlich einerseits die Zwangsumlage und anderseits die Bußgelder.
Eine derartige Verhaltensweise ist in unseren Augen sittenwidrig, denn wie kann eine Interes-
sensvertretung die ausschließlich aus Zwangsmitgliedern besteht, in den Genuss von Buß-
geldern kommen, welche von Behörden verhängt werden.
Ohne Zwangsmitglieder gäbe es keine Wirtschaftkammer mehr
Das unsere Theorie stimmt, dass es die Wirtschaftskammer bei ihrer jetzigen Leistung und
Verhalten nicht mehr gäbe, wenn sie von freiwilligen Mitglieder leben müsste, lässt sich
durch diese erstaunliche Verhaltensweise einwandfrei beweisen.
Ist schon die Rekrutierung von Zwangsmitgliedern zumindest moralisch bedenklich, schlägt
wohl das Einkassieren von behördlich eingehobenen Strafgeldern als Interessensvertretung,
dem Fass den Boden aus.
Eine Lösung wird kommen müssen
In dieser Angelegenheit sollte die Wirtschaftskammer zum Vorteil ihrer „Zwangsmitglieder“
schnellstens aktiv werden, denn wir denken dass unser Beitrag sicher einige juristische
Aktivitäten auslösen wird.
Normalerweise müsste die Zwangsmitgliedschaft sofort aufgehoben werden. Mit der bis-
herigen Gangart der Wirtschaftskammer gewinnt man den Eindruck, dass es sich hier um
einen Staat im Staat handelt.
Leider sind die meisten Leute in Unkenntnis
Wir sind sich ziemlich sicher, dass diesen seltsamen Paragrafen in der Gewerbeordnung
fast niemand kennt und auch nur wenige Leute, wie Beamte und höherrangige Mitarbeiter
der Wirtschaftskammer, über diese Vorgehensweise Bescheid wissen.
Vermutlich haben wir auch deshalb keine Antwort der Wirtschaftkammer erhalten, weil diese
keinen unnötigen Staub aufwirbeln wollte. In diesem Fall hat sich die Direktion des Markt-
amtes äußerst korrekt verhalten und einem fragenden Bürger umgehend Antwort erteilt.
Stauni
2009-11-19
Werte Leserin, werter Leser!
Unsere Webseite wurde nicht gehackt, obwohl die Brisanz etlicher Beiträge sicherlich
schon einige Leute zum Nachdenken angeregt hat. AON hatte seit gestern massive
Serverprobleme und daher waren wir offline.
Seit einigen Minuten funktioniert wieder alles und wir stellen noch heute einen sehr
interessanten Beitrag online.
Stauni
2009-11-19
17:03:27
Bedenken gegen Datenspeicherung
Der freiheitliche Verfassungssprecher Nat. Abg. Mag. Harald Stefan meint, dass von
jedem demokratisch denkenden Menschen, die Speicherung von Internet- und Tele-
foniedaten durch den Netzbetreiber, strikt abgelehnt werden müsse.
Wir sind ohnehin schon überwacht
Diese Daten sollen laut Innenministerin Fekter, 6 Monate lang für den Zugriff der Polizei
gespeichert bleiben. Man kann über Sinn oder Unsinn einer solchen Maßnahme endlos
diskutieren und wird vermutlich auf keinen grünen Zweig kommen.
In Zeiten der Handyortung und der zahlreichen, allerorts gegenwärtigen Überwachungs-
kameras, wird eine Datenspeicherung das Kraut auch nicht mehr fett machen. Wie weit
wir ohnehin schon ohne unser Wissen überwacht werden, wissen wir Normalbürger ver-
mutlich sowieso nicht.
Aufklärung durch Überwachung
Das Überwachungspraktiken zur Aufklärung von Straftaten führen, hat zumindest der
jüngste Mord an einer Krankenschwester demonstriert. Der mutmaßliche Täter konnte
anhand einer Videoaufzeichnung, binnen kürzester Zeit festgenommen werden.
Wir denken, dass der „Otto Normalverbraucher“ sich über eine gesetzlich verankerte
Datenspeicherung, nicht wirklich den Kopf zerbrechen muss. Zu diesem Schluss kommen
wir deshalb, weil wir der festen Überzeugung sind, dass Daten ohnehin schon aufge-
zeichnet werden, wenn eine Person für bestimmte Stellen interessant wird.
CIA mischt mit
Mag. Harald Stefan sieht in einer solchen Datenspeicherung den direkten Weg zum
Orwellschen Überwachungsstaat. Er meint auch, dass dadurch Gefahr bestünde
Österreichs Bürger an die US-Geheimdienste auszuliefern.
Es mag Ansichtssache sein, ob Mag. Stefan die Situation übertrieben beurteilt oder
nicht. Es dürfte offensichtlich seine Meinung sein und diese steht ihm in einer Demo-
kratie auch zu.
Falsche Partei
Allerdings dürfte der Mann in der falschen Partei sein. Denn seine Parteikollegen wie Gudenus,
Matiasek, Strache, Haimbuchner und viele mehr, fordern permanent mehr Polizei, den raschen
Ausbau aller sicherheitspolitischen Maßnahmen, die Einrichtung eines städtischen Ordnungs-
dienstes, etc., etc.
Sollten alle von der FPÖ gestellten Forderungen realisiert werden, dann werter Herr Mag.
Stefan, würden wir uns in einem Orwellschen Überwachungsstaat befinden. Vielleicht sollten
Sie innerhalb der FPÖ einmal klären, was diese wirklich wollen, außer ständig zu polemisieren.
Stauni
2009-11-17
Unangebrachter Stolz
Voll Stolz wird in einer heutigen Presseausendung das Ergebnis einer gestrigen Kontrolle,
bezüglich der Einhaltung der Öffnungszeitenvorschriften präsentiert. Von den pragmati-
sierten Beamten des Marktamtes (MA 59), die allesamt einen sicheren Arbeitsplatz haben,
weil dieser durch die Steuerzahler finanziert wird, wurden 41(!) Anzeigen erstattet.
Am siebenten Tage sollst Du ruh´n
Grund für diese Anzeigeflut bei der gestrigen Schwerpunktkontrolle in Wien, war die Nicht-
einhaltung der Sonntagsruhe. Wer waren diese Betriebe die sich erdreisteten am Tag des
Herren oder des Marx, ihre Rollläden offen zu lassen.
Nein, es waren keine großen Handelsketten, die ihre Mitarbeiter gezwungen hatten zwischen
Sonntagsarbeit und Kündigung zu wählen. Es waren kleine Lebensmittelgeschäfte, meist Fa-
milienbetriebe.
Marktamt zockt ab
Hinter dem Verkaufspult standen also Herr und Frau Kleinunternehmer persönlich und keine
geknechteten Arbeitsnehmer(innen). In wirtschaftlich schweren Zeiten, so wie sie jetzt gegeben
sind, ist man froh wenn einige Euros zusätzlich in die Kassa fließen.
Das werden sich auch die Verantwortlichen des Marktamtes gedacht haben und haben unter
Anwendung eines völlig veralteten Gesetzes kräftig abkassiert. In der Markamtverordnung wim-
melt es nur so von unzeitgemäßen Gesetzen und Vorschriften.
Verhöhnung
Wie ein Hohn klingt es, wenn die für das Marktamt zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger
meint: „Die Sonntagsruhe dient in erster Linie dem Schutz der Arbeitnehmer(innen). Auch die
Handelsangestellten haben das Recht auf Zeit mit der Familie am Wochenende. Gegen schwarze
Schafe unter den Handelsbetrieben wollen wir daher streng vorgehen. Das sind wir auch jenen
Betrieben, die sich an die Sonntagsruhe halten, schuldig. Gesetze und Regeln haben für alle zu
gelten.“
Sicher keine Sklavenhaltung
Werte Frau Stadträtin! Die wenigen Handelsangestellten die Ihre Beamten bei dieser
Kontrolle angetroffen haben, sind sicherlich nicht zur Arbeit gezwungen worden. Dies ist
unter Bedachtnahme der großzügigen Arbeitslosenunterstützung gar nicht möglich, von
der ein(e) Arbeitnehmer(in) in diesem Fall sofort Gebrauch gemacht hätte.
Diese Arbeitnehmer haben mit absoluter Sicherheit freiwillig gearbeitet, um vielleicht für
das bevorstehende Weihnachtsfest einige Euros dazu zu verdienen, die ja schlussendlich
wieder ihren Weg in den Wirtschaftskreislauf finden.
Wie ruiniert man Betriebe?
Das von Frauenberger hochgepriesenes Gesetz, findet nicht einmal mehr in den exkom-
munistischen Ländern Anwendung. Auch in der Aussage, dass Gesetze und Regeln
für alle zu gelten haben, findet sich ein großer Widerspruch.
Denn wir können beim besten Willen nicht verstehen, dass eine Tankstelle rund um die
Uhr Lebensmittel verkaufen darf und der kleine Greissler am Eck nicht. Immer wieder
wird das Massensterben von Nahversorgungsbetrieben kritisiert. Mit diesen stolz ver-
kündeten „Kontrollen“ trägt das Marktamt massiv dazu bei.
Kein Problem mit Sonntagsarbeit
Vielleicht sollte man auch den Spitälern, Wachzimmern, Restaurants, Vergnügungsbetrieben,
Cafehäusern, Taxis, Öffis udgl. mehr, ebenfalls eine sonntägige Sperre verordnen. Denn er-
staunlicherweise gibt es bei diesen Betrieben mit der Sonntagsarbeit kein Problem und auch
keine(e) Mitarbeiter(in) fühlt sich versklavt.
Motiv ist blanker Neid
Auch die Argumentation, dass die Verstöße und die Zahl der Beschwerden zunimmt und die
Stadt Wien deshalb auf Schwerpunktaktionen setzt, ist mehr als lächerlich. Die einzigen Be-
schwerden die einlaufen sind jene von Ladenbetreibern die sonntags nicht arbeiten wollen.
Unter dem Motto „Wenn ich nichts verdiene, steht es meiner Konkurrenz auch nicht
zu“ werden Anzeigen und Beschwerden eingebracht.
Kassiert die Wirtschaftskammer mit?
Interessant wäre eine Stellungsnahme der Wirtschaftskammer zu diesem Gesetz und der
darausfolgenden Abzocke durch das Marktamt. Aber vielleicht fließen hier ja auch Anteile
der eingehobenen „Strafgelder“, der Interessensvertretung zu.
Wir haben diesbezüglich schon eine Anfrage bei der Wirtschaftskammer gestellt. Antwort
kam bis heute keine. Allerdings haben wir uns vorgenommen, an der angeblichen Straf-
gelderbeteiligung der Interessensvertretung dran zu bleiben und werden diesbezüglich
einen eigenen Beitrag verfassen.
Stauni
2009-11-16
Harmloser Beginn
Was eigentlich ganz harmlos begonnen hatte, scheint sich nun zum echten „Kriminalfall“
zu entwickeln. Vorige Woche wurde ein gewisser Mag. Herwig Baumgartner festgenommen,
der offensichtlich im Forum „Genderwahn“ pausenlos Personen vom Magistratsbeamten
begonnen, bis aufwärts zum Bundespräsidenten beleidigt hatte. Der Ordnung halber merken
wir an, dass für Mag. Baumgartner die Unschuldsvermutung gilt.
Hausdurchsuchungen
Es erfolgten mehrere Hausdurchsuchungen bei verschiedenen Personen, die dem Forum
zugerechnet wurden. Da sich die Polizei erhoffte Daten zu sichern, beschlagnahmte sie
zahlreiche Computer, Harddisk etc.
Computer beschlagnahmt
Mehreren Postings auf Genderwahn ist zu entnehmen, dass ein User mit dem Nickname
„Anubix“ als Zeuge in dieser Causa geladen war. Dieser gibt auch in seinen Beiträgen
an, dass auch bei ihm Computer sichergestellt wurden. Auf einem Rechner soll sich eine
händisch getippte Worddatei befinden, welche die Aktivitäten des Marcus Oswald beweisen.
Vom Zeugen zum Beschuldigten
Laut eigenen Angaben von Anubix, wurde er in dieser Causa vom Zeugen zum Beschuldigten.
Bis hier ist eigentlich noch nichts aufregendes passiert. Übliche Polizeiarbeit, wie Hausdurch-
suchungen, Einvernahmen und Anzeigeerstattungen.
Oswald betritt die Bühne
All das wäre nicht wirklich erwähnenswert, wenn nicht auf einmal ein Marcus J. Oswald die
Bühne betreten hätte. Oswald, der sich selbst als Gründungsvater des Forums betitelt, wurde
als Zeuge geladen.
In seinem Blog B&G gibt er wortwörtlich folgendes an:
(Wien, im November 2009) Der Herausgeber des Journals, Marcus J. Oswald, machte heute,
12. November 2009, seine Aussage vor dem Landeskriminalamt Linz zum Thema Mag. Herwig
Baumgartner und seinem Internetforum. Die Zeugenvernehmung fand in den Gebäuden das
LKA Wien-Ost statt. Die Verschriftlichung der Aussage fand von 12 Uhr 30 bis 15 Uhr45
statt. Über den Inhalt wurde mit allen Seiten Stillschweigen vereinbart.
Will Oswald die Polizei diskriminieren?
Der letzte Satz hat es in sich. Wer sind die „allen Seiten“ mit denen laut Oswald, angeblich
Stillschweigen vereinbart wurde. Wie ist es überhaupt möglich über eine Zeugenaussage
Stillschweigen zu bewahren und diese gleichzeitig in einem Prozeß zu verwenden.
Versucht der selbsternannte Machtfaktor des Internet Marcus J. Oswald, den erhebenden
Kriminalbeamten ein unehrenhaftes Verhalten zu unterstellen? Dieser Frage sollte doch
einmal nachgegangen werden.
Wer ist Admin von Genderwahn?
Aber es wird noch interessanter. Unserem Beitrag „Machtgelüste“ können Sie die Macht-
bestrebungen von Oswald über die Herrschaft des Genderwahn-Forums entnehmen. In
diesem Forum wurde immer wieder behauptet, dass Oswald Administratorrechte ausübe,
was er jedoch dementierte.
Seine Dementi erscheinen jetzt jedoch in einem neuen Licht. Oswald ist laut eigenen
Angaben, im Besitz folgender Daten. Wir zitieren aus seinem Blog:
* Liste Veröffentlichungsdichte (Quantität) auf dem Baumgartner-Forum
* Liste der realen Namen, die im Baumgartner-Forum veröffentlichten (wird hier nicht komplett
veröffentlicht)
* Liste der Telefonate (alle im Volltext aufgezeichnet) mit Mitgliedern des Baumgartner-Forums
zwischen 2006 und 2009 (wird hier nicht veröffentlicht)
Der zweite Satz erscheint höchst interessant. Wie kommt Oswald zu Daten wie realen Namen
von User(innen) in diesem Genderwahn-Forum? Dazu haben wir folgende Theorien.
1.) Die Zeugeneinvernahme ist nicht so gelaufen wie es sich Oswald vorgestellt hat. Vielleicht
ist er auch nicht mehr im Status eines Zeugen und versucht den ermittelten Beamten unter-
schwellig zu unterstellen, dass er von diesen die Daten hat.
2.) Er hat das Forum gehackt, wie er es immer wieder angekündigt hat und auch andere Per-
sonen damit beauftragen wollte.
3.) Er war und ist noch immer Administrator im Genderwahn-Forum und hat Baumgartner aus-
geliefert um keinen Nebenbuhler mehr zu haben.
Ersteres können wir uns nicht vorstellen. Oswald ist eine unbedeutende Persönlichkeit, dem
nicht einmal ein Strassenkehrer den zusammengekehrten Dreck übergeben würde, geschweige
denn ein Kriminalbeamter irgendwelche Daten.
Auch die Variante zwei erscheint uns nicht real. Also bleibt nur die Theorie mit den Admin-
Rechten von Oswald in dem besagten Forum. Dies wird auch durch seine eigene Aussage
untermauert, dass er im Besitz einer Liste von Telefonaten ist, die alle Forumsmitglieder be-
treffen.
Offensichtlich versucht er sich nun als Kronzeuge der Anklage zu verkaufen, um noch zu retten
was zu retten ist. Wir glauben aber nicht, dass die Polizei so naiv ist, auf einen Marcus Oswald
reinzufallen.
Stauni
2009-11-14
Eindeutiger Standpunkt
Prinzipiell vertreten wir in Sachen „Asyl“ eine recht eindeutige Linie, die auch aus diversen
Beiträgen nachvollzogen werden kann. Das Motto „Jedem Österreicher seinen Asylanten“
lehnen wir ab, auch wenn dafür von so manchen linken Links-Blog der hilflose und vergeb-
liche Versuch erfolgt, uns ins rechte Eck zu rücken.
Abschiebung und Flucht
Im Fall Arigona Zogaj sehen wir die Sache „Asyl“ in einem anderen Licht. Die junge
Dame kam als 9-jähriges Mädchen mit ihrer Familie nach Österreich. Nach etlichen
negativen Bescheiden und jahrelangem Hin und Her, wurde die Familie im September
2007 von der Polizei zwecks Abschiebung abgeholt.
Arigona, die sich in ihrem jahrelangen Aufenthalt in Österrreich bestens integriert hatte,
flüchtete und versteckte sich. Der Pfarrer von Ungenach, Josef Friedl, gewährte der da-
mals 15-jährigen Unterschlupf. Für diese Aktion geniesst der Mann unseren vollen
Respekt.
Zivilcourage
Arigonas Vater und ihre vier damals noch minderjährigen Geschwister wurden in den
Kosovo abgeschoben. Die Mutter und sie selbst verblieben in Österreich. Damals wurde
auch ein mordmäßiger Medienrummel veranstaltet, der Österreich in zwei Lager spaltete.
Auf jeden Fall hat Arigona Zivilcourage bewiesen. Auch wenn man ihr Aktionismus mit
ihren rehbraunen Augen und Schmollmund vorwirft, finden wir nichts verwerfliches daran.
Es ist eben ihre Art so zu kämpfen. Auch der Vorwurf den Rechtsstaat zu erpressen, indem
sie ankündigte sich das Leben zu nehmen, ist purer Schwachsinn.
Besser im Drogenmilieu
Jeder asylwerbende, schwarzafrikanische Drogendealer wird aus der Schubhaft entlassen,
um auf nimmer Wiedersehen zu verschwinden, wenn er nur einige Tage Hungerstreik durch-
zieht.
Vielleicht sollte Arigona auf ihre schulischen Erfolge und ihr angepasstes, ordentliches Leben
verzichten und ins Drogenmilieu wechseln, um bessere Karten zu haben.
Schlechte Verlierer
Vielleicht wäre es so einigen Personen angenehm gewesen, wenn sich Arigona umgebracht
hätte, denn dann hätten sie sich mit dem „Problem“ nicht weiter beschäftigen müssen. Auf
jeden Fall fühlten sich einige „heimatverbundene“ Bürokraten kräftig auf den Schlips getreten.
Diese wollten die Sache nicht auf sich beruhen lassen und agierten munter weiter. Anstatt
einer vollintegrierten 17-jährigen Kosovarin ein humanitäres Bleiberecht zu gewähren, wurde
weiter an einem Abschiebebescheid gebastelt.
Krone vor Betroffener informiert
Erstaunlich ist es auf jeden Fall, dass die Kronen-Zeitung vor der Deliquentin wusste, dass
der Abschiebebescheid fertig war. Die gestrige Schlagzeile des Familienblattes mit den vielen
Sexanzeigen lautete nämlich: „Sie erhält heute den Bescheid. Arigona Zogaj wird abgeschoben.“
Hier eröffnet sich doch ein Betätigungsfeld für so manchen heimatverbundenen und gesetzes-
treuen Bürokraten. Offensichtlich wurde hier ein bestehendes Gesetz verletzt, nämlich die
unbefugte Weitergabe von amtlichen Schriftstücken.
Keine Sportlerin
Arigona hat einen entscheidenden Nachteil. Sie ist zwar eine gute Schülerin, hat sich bis
dato nichts zu schulden kommen lassen, aber sie betreibt eben keinen Sport. Vielleicht
sollte sie Tischtennis oder Handball spielen lernen. Dann wäre ein humanitäres Aufenthalts-
recht oder gar die österreichische Staatsbürgerschaft nur ein Klacks.
Schmarotzer bevorzugt
Während man hierzulande gesunden und kräftigen Asylwerbern aus allen Herren Länder,
alle möglichen „sozialen Vergünstigungen“ in den Allerwertesten schiebt, legt man auf den
Aufenthalt einer unbescholtenen und vollintegrierten 17-Jährigen keinen Wert.
Sie soll für eine Gesetzesübertretung ihres Vaters büßen, zu dessen Zeitpunkt sie noch ein
kleines Kind war.
Stauni
2009-11-13
Präpotente Töne
Dem Mobilfunkbetreiber „Orange“ muss es wirtschaftlich sehr gut gehen, ansonsten könnte
das Unternehmen gegenüber seinen Kunden, nicht einen derart präpotenten Ton anschlagen.
Werte Leserinnen und Leser! Sollten Sie Orange-Kunde sein, dann sehen Sie doch Ihre
letzterhaltene Rechnung etwas genauer an. Nein, dass ist keine Mahnung, sondern nur
Ihre letzte Monatsrechnung.
Die obig angeführte Rechnung, wurde am 07.11.2009 erstellt. Sie lag gestern, den 11.11.09
beim Kunden im Postkasten. Fälligkeit des Betrages ist der 16.11.2009. Also der Kunde ist
mit Erhalt der Rechnung voll in der Zahlungsfrist.
Versteckte Drohung?
Trotzdem fordert „Orange“ in einem respektlosen Ton seinen Kunden auf, den Betrag bis
spätestens 16.11.2009 zu begleichen, um „künftige Unannehmlichkeiten“ zu vermeiden.
Sollte eine derartige Ausdruckweise auf einer Mahnung zu finden sein, wäre das normal.
Bei einer normalen fristgerechten Rechnung, sich dieser Sprache zu bedienen, empfinden
wir als Frechheit und mangelndem Respekt gegenüber dem zahlenden Kunden.
Beschränkte Denkweise
Auch dürfte der „Erfinder“ dieses erstaunlichen Satzgebildes nicht weiter als über seine
Nasenspitze hinausgedacht haben. Denn Bedingung um keine „künftige Unannehm-
lichkeiten“ zu haben, ist die Einzahlung mittels beigelegten Erlagscheines.
Was passiert dann?
Werte Leute von Orange! Was passiert eigentlich mit jenen Kunden die den Betrag per
Bankabbuchung oder Telebanking zur Einzahlung bringen und nicht den von Ihnen bei-
gelegten Erlagschein verwenden? Welche Art von Unannehmlichkeiten haben diese dann
zu erwarten?
Kunden kontrollieren möglicherweise genauer
Es gäbe natürlich auch eine Erklärung warum „Orange“ so respektlos mit ihren Kunden
verfährt. Vielleicht haben viele von denen unsere Beiträge „Orange oder Mandarine“ und
„Neverendig Story Orange“ gelesen.
In diesen Beiträgen geht es um erstaunliche Abrechnungspraxen des orangen Mobilfunk-
betreibers. Vielleicht kontrollieren die Kunden auf Grund dessen, ihre Rechnungen genauer
nach und bezahlen erst knapp vor der Fälligkeit.
Nervosität bei Orange?
Und vielleicht wird man auch aus diesem Grund bei der Firma „Orange“ zusehends nervöser
und sah sich veranlasst, mit einer respektlosen Aufforderung die Kunden zur schnelleren
Zahlung zu bewegen.
Stauni
2009-11-12
Politiker steht über dem Gesetz
Wir haben zu Beginn dieses Monats den Beitrag „Der Eiermann“ verfasst. In diesem Bericht
ging es darum, wie sich ein Lokalpolitiker in Goschenreith (Waldviertel, über bestehende
Gesetze hinwegsetzt und trotz eines Verbotes eine Legebatterie betreibt.
Sind Justiz und BH blind?
Nachdem weder den Ordnungskräften, noch den Beamten der dortigen Bezirkshauptmann-
schaft der gesetzeswidrige Zustand aufgefallen war, „besetzten“ Aktivisten des „VGT“ die
Tierquälerfabrik, um auf den Missstand aufmerksam zu machen.
Live-Schaltung
Während dieser „Besetzung“ waren wir zeitweise mit dem Obmann des VGT telefonisch
verbunden, der uns eine Art Live-Berichterstattung vom Ort des Geschehens ermöglichte.
Wir kannten diesen Mann bis dato nicht, waren aber sehr neugierig diesen kennen zu lernen.
Also haben wir ihn in unsere Redaktion zu einem Interview eingeladen. Wir waren direkt
erstaunt, als wir ihn gesehen haben. Unter einem „Doppeldoktor“ hatten wir eigentlich
einen verschrobenen und übergewichtigen Bürokraten erwartet.
Dieses Bild hat sich bei Balluch jedoch nicht erfüllt. Er ist ein sportlicher Typ, den man auch
seine 45 Lenze nicht ansieht. Auch vom typischen „Bürokraten“ ist er meilenweit entfernt.
Steckbrief:
Name: DDr. Martin Balluch
Alter: 45 Jahre
Hobbys: Bergsteigen und Wandern in der Wildnis
Ausbildung: Doktorate in Mathematik und Physik, sowie in Philosophie
Beruflicher Werdegang: 12 Jahre Forschung in Umwelt und Physik, an den Universitäten
Wien, Heidelberg und Cambridge. Ab 1997 Einstieg in den aktiven Tierschutz und zur Zeit
Obmann und Geschäftsführer des VGT.
ERSTAUNLICH:
Warum sind Sie aktiver Tierschützer geworden?
DDr. BALLUCH:
Meine Forschungsarbeiten an den verschieden Universitäten, befassten sich mit der Umwelt-
verschmutzung, die durch Tierfabriken verursacht werden. Bei meiner Arbeit erlangte ich
auch Kenntnis über das unendliche Leid, welches den Tieren in diesen zugefügt wird. Das
war der Auslöser dafür, dass ich in den aktiven Tierschutz eingestiegen bin.
ERSTAUNLICH:
Was sind Ihre Ziele?
DDr. BALLUCH:
Mir ist bewusst, dass ich keine Weltbewegung auslösen werde. Ich gebe mich auch keinen
Utopien hin, soviel Realist bin ich. Aber wenn man in kleinen Schritten den Leuten klar-
machen kann, dass sie vor Tiere Respekt haben sollen und der Abbau von Tierfabriken weiter
voran getrieben werden kann, ist schon viel erreicht.
ERSTAUNLICH:
Wie finanziert sich der VGT?
DDr. BALLUCH:
Der VGT hat zirka 18.000 Mitglieder. Der Verein finanziert sich aus den Mitgliedsbei-
trägen, sowie aus freiwilligen Spenden. Staatliche Unterstützung erhalten wir keine.
Der VGT hat auch dreizehn haupt- und nebenberufliche Mitarbeiter(innen).
ERSTAUNLICH:
Was halten Sie von militanten Tierschützern?
DDr. BALLUCH:
Jeder sieht seine ethischen Ideale woanders. Trotzdem sollten auch Tierschützer(innen) einen
respektvollen Umgang mit Leuten pflegen, die nicht ihrer Meinung sind.
ERSTAUNLICH:
Was sagen Sie zum Mafiaparagrafen und deren Auswirkung?
DDr. BALLUCH:
Ich befürchte, dass sich das Lager der Tierschützer(innen) spalten wird, wenn die Justiz
den aktiven Tierschutz wie eine kriminelle Organisation verfolgt. Die eine Gruppe wird
wahrscheinlich brav werden, während die andere Gruppierung ins Extreme verfallen könnte.
Das Ziel des aktiven Tierschutzes sollte sein, in gut dosierten Dosen der Gesellschaft auf die
Nerven zu gehen, um sie auf Unrecht gegenüber Tieren aufmerksam zu machen.
ERSTAUNLICH:
Warum glauben Sie, dass die Justiz nichts gegen Tierquäler a la Goschenreith unternimmt?
DDr. BALLUCH:
Ich glaube das die Justiz diese Tierquälereien als Kavaliersdelikt ansieht. Die Tierschützer
sind in ihren Augen eher Nörgler und Wirtschaftsschädlinge. Dabei spielt der Lobbyismus
auch eine entscheidende Rolle.
ERSTAUNLICH:
Wir danken für das Gespräch.
Stauni
2009-11-11
AK meldet sich zum Wort
Es wäre doch ein Ding der Unmöglichkeit gewesen, hätte sich die Arbeiterkammer nicht
zur „Causa Schweinegrippe“ zu Wort gemeldet. Schließlich muss man ja für die ein-
gehobenen Zwangbeiträge eine Serviceleistung erbringen.
Profilierungssucht?
Der Leiter des AK-Beratungsbereichs, Hans Trenner fühlt sich in einer Presseaussendung
bemüßigt, Arbeitnehmer(innen) folgenden „guten Rat“ zu erteilen. Kinderbetreuung
wegen Schulschließung gilt als Dienstverhinderung.
Es wird zwar in dieser Aussendung unter Berufung auf den § 8 Abs. 3 Angestelltengesetz
lapidar darauf hingewiesen, alles Zumutbare zu unternehmen um die Arbeit anzutreten,
aber in einem Atemzug der Anspruch auf Entgeltfortzahlung genannt.
Freibrief?
Wir lesen diese Aussendung der AK eher als Freibrief und Aufforderung eine Dienstver-
hinderung geltend zu machen. Der Dienstnehmer müsse zwar den Arbeitgeber rechtzeitig
verständigen, um keine Entlassung wegen unentschuldigten Fernbleibens zu riskieren, so
der O-Ton des Herrn Trenner von der AK.
Der AK-Mann, der wahrscheinlich auf einem sicheren Arbeitsplatz sitzt versichert auch, dass
bei einer Dienstverhinderung keine Urlaubstage verbraucht werden.
Keine Bemühungen der AK
Anstatt Versuche zu unternehmen, ihren Zwangsmitgliedern unter die Arme zu greifen und
Bemühungen anzustellen, Kinderbetreuungen zu organisieren falls wirklich der „Worst
Case“ eintrifft, erteilt die AK lieber den kostenlosen Ratschlag eine Dienstverhinderung in
Anspruch zu nehmen.
Großunternehmen werden den Ausfall eines Mitarbeiters vermutlich verkraften können,
ohne dabei in Schwierigkeiten zu geraten. Bei kleinen Firmen sieht es da schon ganz anders
aus.
Arbeitsplatz gefährdet
Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten, kann ein unplanmäßiges Fernbleiben eines
Dienstnehmers in einem Kleinbetrieb erhebliche Probleme verursachen. Da der Kragen be-
kanntlich näher als das Hemd ist, kann es durchaus möglich sein, dass der Unternehmer
den Mitarbeiter ersetzt.
Wir finden daher eine derartige Empfehlung der Arbeiterkammer an ihre Zwangsmitglieder,
gerade in Zeiten wie diesen, im höchsten Grade verantwortungslos.
Stauni
2009-11-10
Wundercremes zu stolzen Preisen
Einer heutigen APA-Aussendung des Vereins für Konsumenteninformation/Testmagazin
„Konsument“ ist zu entnehmen, dass dieser Skepsis gegen die Produktlinie Botarin hegt.
Laut Werbung erhält man bei Anwendung der Präparate glatte Haut, volles Haar und eine
Traumfigur.
Nun, man braucht kein Spezialist zu sein um zu erkennen, dass sich dies vermutlich nicht
erfüllen wird. Auf jeden Fall konstatiert die Apothekerkammer in den Versprechen des
Produktherstellers eine überzogene Werbeaussage.
Trotzdem wird das Produkt in den Apotheken zu einem stolzen Preis verkauft. Das große
Botarin-Weihnachts-Set enthält vier kleine Döschen Kosmetika und kostet rund 240,- Euro.
Hilft´s nix, schad´s nix
Tja, Geschäft ist eben Geschäft. Wahrscheinlich wissen ohnehin die meisten Interessenten,
dass die Mittelchen nicht wirken werden. Aber wie heißt es so schön, die Hoffnung stirbt
zuletzt. Und wenn das ganze Zeug nicht hilft, schadet es wenigstens nicht.
Werbung ist nicht gleich Werbung
Die Apothekerkammer erwägt aber trotzdem rechtliche Schritte gegen die Firma, da es ihrer
Ansicht nach, mit der Bewerbung des Produktes nicht korrekt abläuft.
Da verhält es sich mit den Werbemaßnahmen für das Impfserum gegen den H1N1-Virus
schon etwas anders. Hier braucht niemand zu erwähnen, wie sinnvoll es wäre sich impfen
zu lassen.
Erkrankungen immer zu Impfbeginn
Da erkrankten in „Tirol“ ein erheblicher Teil der Schüler einer Lehranstalt gerade rechtzeitig
zum Beginn der Impfaktion, nachdem die mediale Vermarktung der Erkrankung eines ein-
zelnen Mädchens nicht den gewünschten Erfolg erbracht hatte.
Das Schicksal des inzwischen verstorbenen Mädchens, sowie der erkrankten Schüler aus
Lienz ist bedauernswert. Die Bevölkerung ließ sich dadurch aber nicht in Panik versetzen
und folgte ihrem gesunden Hausverstand.
Auch Mauzi und Bello gefährdet
Der Großteil der Tiroler und Tirolerinnen lies sich nicht ins Bockshorn jagen und verweigerte
sich. Selbst die erstaunliche Meldung die daraufhin durch die Medien jagte, dass der Mensch
seine Katze oder Hund mit dem Virus anstecken könne, konnte keinen Run auf das Serum
auslösen.
Wieder ein erstaunlicher Zufall
Die Pharmaindustrie steht in diesem Fall offensichtlich vor einem Dilemma. Sie produziert
massenhaft ein Serum, das keiner haben will. Also hilft der Zufall auch wieder heute nach.
Gerade rechtzeitig zum Impfbeginn in der Bundeshauptstadt, wird die „Privatvolksschule“
der Piaristen St. Thekla in Wien-Wieden gesperrt.
Grund dafür ist, dass angeblich vermehrte Fälle von A(H1N1)-Infektionen aufgetreten sind.
Also versucht man nach den Tirolern, das goldene Wienerherz mit erkrankten Kindern zu
erweichen.
Zahlen Sie Eins und erhalten sie Zwei
Als Draufgabe zur Impfung, gibt’s noch eine Schutzmaske, die eigentlich für die Vogelgrippe
gedacht war. Aber egal, Viecherl ist Viecherl, werden sich die Werbestrategen gedacht haben.
Schließlich könnte man diese Schutzmaske ja auch als Staubschutz bei Heimwerkerarbeiten
einsetzen. Das nennt man Werbung für ein Produkt das eigentlich niemand haben will, weil
nicht einmal die Nebenwirkungen bekannt sind.
Politiker hüllen sich in Schweigen
Was machen eigentlich die Politiker in dieser Situation. Sie lehnen sich entspannt zurück und
machen gar nichts. Den „dirty Job“ der Werbung erledigen ohnehin die Medien. Egal in
welche Richtung das Pendel ausschlagen wird, die Politik ist aus dem Schneider.
Sollte diese Impfung tatsächlich lebensnotwendig sein und es kommt zu Massenerkrank-
ungen, werden die Damen und Herren Volksvertreter sagen: „Stand ja eh in den Zeitungen
und im Hör- und Sehfunk wurde auch auf die Notwendigkeit der Impfung aufmerksam
gemacht.“
Ist das Gegenteil der Fall und es kommt zu den noch nicht bekannten Nebenwirkungen,
wobei sich vielleicht noch herausstellt, dass die Impfung gar nicht notwendig war, wird
dieses Argument angeführt werden: „Na ja wenn die Leute alles glauben was sie in der
Zeitung lesen, im Radio hören oder im Fernsehen sehen, sind sie halt selbst schuld.“
Harmlose Botarin-Werbung
Da ist ja die laut Apothekerkammer überzogene Werbung der Produktlinie Botarin harm-
los, gegen die Werbeaktion für das Serum gegen das H1N1-Virus, dass fast schon einer
Panikmache gleichkommt.
Allerdings haben die Wundercremes von Botarin einen entscheidenden Vorteil, denn auch
wenn sie nutzlos sind, schaden sie wenigstens nicht. Ober der Spruch „Wenn es nicht
hilft, dann schadet es auch nicht“ beim Impfserum zutrifft, wagen wir zu bezweifeln.
Stauni
2009-11-09
Volltreffer
Mit unserer Vermutung im vorgestrigen Beitrag „Richter von eigenen Gnaden“, dass hinter
dem Oswald-Zitat: „07-2007 Handstreichartige Übernahme des Forums im Sommer 2007
durch Herwig Baumgartner…“ Wut oder Enttäuschung steckten, haben wir voll ins Schwarze
getroffen.
Thronfolger?
Kaum war dieser Herwig Baumgartner verhaftet worden, biederte sich der selbsternannte
Machtfaktor des Internet, im Forum „Genderwahn“ auf widerliche Art an. Nach dem Motto
„Der König ist tot, es lebe der König“ versuchte er sich dort einzuschleimen.
Während er auf seinem Blog B&G stolz behauptete, Baumgartner habe nun die Rechnung
präsentiert bekommen weil er sich mit ihm angelegt hatte, behauptet er nun plötzlich in
seinem Posting: „Ich habe Baumgartner nie etwas getan…“ Was stimmt nun Herr Oswald?
Erinnerungslücken
Allerdings behauptet er im selben Posting, dass er Baumgartner beim Prozess über den
Mund gefahren sei, weil dieser behauptete dass gegen seine Person irgendwelche Ver-
fahren laufen sollen.
Gegen ihn laufen keine Verfahren versichert Marcus J. Oswald. Da sind Sie im Irrtum werter
Machtfaktor. Diesem Magazin liegen Unterlagen vor aus denen hervorgeht, dass gegen
Sie sehr wohl ein gerichtliches Verfahren läuft.
Geistige Selbstbefriedigung
Weiters hält er seine Prognose bezüglich der zu erwartenden Haftstrafe für Baumgartner
aufrecht. Dies hat offensichtlich eigennützige Zwecke, um doch den Funken einer Möglich-
keit zu erhaschen, das Forum zu übernehmen.
Das anschliessende Posting des User mit dem Nickname „Anubix“ scheint die Träume eines
Marcus J. Oswald zu zerstören. Dieser bezeichnet ihn als pathologischen Lügner, der sich
bereits schon von Dr. Sigrun Roßmanith untersuchen lassen musste.
Beweise auf Computer
Auf jeden Fall dürfte dieser „Anubix“ im Besitz von Beweisen sein, welche sich auf einem
Computer befinden, der zur Zeit von der Polizei untersucht wird. Man darf gespannt sein,
welche Tatsachen hier noch ans Tageslicht befördert werden.
Entgültige Abfuhr
Zum Schluss macht ihn der User mit den eindeutigen Worten: „Sie, Herr Marcus J. Oswald,
werden nicht an diesem Tisch sitzen um ihn wieder für ihre schändlichen Zwecke zu miß-
brauchen“ klar, dass er sich keinerlei wie immer auch gearteten Hoffnungen zu machen
braucht.
Anubix in großer Gefahr?
Nun wird der selbsternannte Machtfaktor wieder vor Wut schäumen. Gibt es da doch eine
Person, die sich mit der „Internetgröße von eigenen Gnaden“ anlegt. Diese Person ist
natürlich auch in Gefahr, den Spuren des Herwig Baumgartners zu folgen, wenn man die
Zitate eines Marcus J. Oswald ernstnimmt.
Stolpergefahr
Denn mit dem Machtfaktor legt sich niemand ungestraft an, wie er selbst behauptet. Herr
Oswald, wir geben Ihnen einen kostenlosen und freundschaftlichen Ratschlag. Man sollte
sich nie Schuhe anziehen, die einem zu groß sind. Die Gefahr das man damit stolpert ist
sehr groß.
Stauni
2009-11-08
Erstaunliches Hobby
Ein erstaunlicher Zeitgenosse ist der Tischlermeister Dietmar Erlacher aus dem 22. Wiener
Gemeindebezirk. Er ist seines Zeichens selbsternannter „Rauchersheriff“. Diese sinnige
Bezeichnung ist auch für sein Hobby zutreffend. Er jagt Raucher.
Kalter Kaffee?
Erlacher gibt an, er sei Krebspatient. Ob ihn das so verhärmte, oder das „Vernadertum“
bei ihm angeboren ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Es besteht natürlich auch die
Möglichkeit, dass er mit dem Gastgewerbe auf Kriegsfuss steht. Vielleicht hatte man ihm
kalten Kaffee oder warmes Bier serviert.
Die Sinnhaftigkeit
Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens, haben wir im Jänner dieses Jahres den Beitrag
„Berufsdenunziant Nikotinsheriff“ verfasst. Wir finden auch nichts dabei, wenn in Speise-
lokale das Rauchen nicht gestattet ist. In Cafehäuser, Beisln und Bars ist unserer Meinung
nach, ein Rauchverbot nicht angebracht.
Auf dem Kreuzzug
Erlacher wirft den den Behörden in seiner „Webseite“ vor, keine Bestrebungen zu haben die
Einhaltung des Rauchverbotes zu kontrollieren. Aus diesem Grund sind Anzeigen von ihm,
dass einzige Mittel das bestehende Recht einzufordern. Aus diesem Grund versucht er auch,
mittels seiner Webseite, Deputysheriffs zu rekrutieren.
Nicht beliebt
Der selbsternannte Rauchersheriff beklagt sich, dass er und seine „Deputys“ immer wieder
beschimpft werden, wenn sie Anzeigen erstatten. Tja, man liebt zwar den Verrat, aber nicht
den Verräter. Diese Weisheit dürfte dem Herrn Erlacher entfallen sein.
Seine Ziele verfolgt er laut eigenen Angaben nur zum Selbstschutz, ohne eine oft behauptete
Militanz, meint der Law&Order-Mann auf seiner Webseite. Da ihm offensichtlich seine Helfer
ausgehen, greift er in die virtuelle Trickkiste.
Erlacher fordert ganz unverblümt, anonyme Anzeigen per E-Mail zu erstatten. Wir zitieren
wörtlich:
Warum wir lediglich anonyme Anzeigen senden: Wenn der Anzeiger namentlich bekannt ist,
dann muss er damit rechnen, dass er für eine Zeugenaussage vorgeladen wird. Die Behörde
ist jedoch gemäß Verwaltungsstrafgesetz §25 Abs.1 zur amtswegigen Verfolgung von
Verwaltungsübertretungen verpflichtet ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten und durch-
zufuhren, wenn sie von einem Verstoß Kenntnis erlangt hat (auf welche Weise auch immer!)
Nur keine Verantwortung tragen
Na wo kämen wir denn da hin, wenn sich Personen Ihrer Verantwortung stellen müßten,
nachdem sie jemanden angezeigt haben. Da ist es doch praktischer das Ganze anonym
zu tun ohne sich vor der Behörde äußern zu müssen, falls die Angezeigten den Sach-
verhalt vielleicht etwas anders darstellen.
Es entspricht schon der Tatsache, dass Rauchen gesundheitsschädlich ist, stinkt und un-
nötiges Geld kostet. Erstaunlicherweise lebten aber Raucher und Nichtraucher bis dato,
mehr oder weniger harmonisch miteinander.
Die EU macht es möglich
Erst eine EU-Verordnung machte es möglich, dass sich Leute wie ein Dietmar Erlacher in
Szene setzen konnten. Unserer Meinung nach, erweisen Personen „ala Erlacher“ dem
Nichtraucherschutz keinen guten Dienst. Selbst Nichtraucher belächeln selbsternannte
Rauchersheriffs und ihre Methoden.
Fragt sich nur, welches Betätigungsfeld hatte der Tischlermeister vor dem Erlass der EU-
Raucherverordnung. Vielleicht war er den Parksheriffs behilflich und zeigte jeden an, der
im Halteverbot parkte.
Stauni
2009-11-08
Wir haken nach
Wir haben vorgestern den Beitrag „Cyberstalking TEIL 3“ verfasst. In diesem ging es um
die Berichterstattung des Marcus J. Oswald, seines Zeichens selbsternannter „Machtfak-
tor des Internet“.
An und für sich wollten wir uns mit dem Thema nicht weiter beschäftigen, aber die selbst-
herrliche Art des Herrn Oswald, mit der er seinen Beitrag auf seinem Blog B&G nachge-
bessert hatte, veranlasste uns dazu.
Rückschau
Für die Einleitung unseres Beitrages müssen wir ein wenig ausholen. Im Februar dieses Jahres
haben wir den Beitrag „Genderwahn(sinn)“ verfasst. Darin ging es um die unkultivierte und
beleidigende Art, so einiger User im besagten Forum.
Selbsternannte Richter
Der nach einem, im LG Wien stattgefundenen Medienprozess festgenommene Herwig
Baumgartner, dürfte offensichtlich einer dieser User von „Genderwahn“ sein. Wir kennen
diesen Mann nicht und maßen uns auch nicht an, zu beurteilen ob dieser Unrecht getan hat.
Dies zu entscheiden bleibt ausschließlich einem unabhängigen Gericht vorbehalten. Erstaun-
licherweise gibt es zwei Blogger, die sich jedoch berufen fühlen Richter zu spielen. Der eine
betreibt einige linksgerichtete Billigblogs und ist für uns nicht wichtig genug, in diesem
Magazin namentlich erwähnt zu werden.
Schiefgelaufene Revolution
Beim anderen handelt es sich um Marcus J. Oswald. Eine selbsternannte Größe im Internet.
In seinem Beitrag auf B&G fiel uns folgender Satz auf: „07-2007 Handstreichartige Über-
nahme des Forums im Sommer 2007 durch Herwig Baumgartner…“
Richter von eigenen Gnaden
Analysiert man obige Worte liegt der Schluss nahe, dass diese aus Enttäuschung oder Wut
geschrieben wurden. Also begannen wir zu recherchieren, was wirklich dahinter steckt.
Kein Job für Oswald
Und wir sind fündig geworden. Oswald selbst hatte offensichtlich große Ambitionen, dass
Forum zu übernehmen, wie es folgender Originalauszug eines Mails von ihm untermauert:
„Ich wollte und musste Admin werden, weil ich rund um die Uhr online bin und es keine
Belastung gewesen wäre und zweiten, weil ich das muss, da ich als einziger auf meine
Webseite intensiv aufs Forum verlinkt habe……“
Oswald gibt nicht auf
Mit der handstreichartigen Übernahme des Forums durch Baumgartner, hatte dieser dem
Oswald einen Strich durch die Rechnung gemacht. Wahrscheinlich kündigte der selbster-
nannte Machtfaktor auch aus diesem Grund dem Baumgartner die Freundschaft, welche
sie in der JVA Simmering geschlossen hatten.
Oswald postete jedoch fleißig auf Genderwahn weiter, obwohl er dort derart geschasst wurde.
Seit 17.02.2007 erstellte er immerhin 396 Beiträge. Über deren qualitativen Inhalte, sollte sich
der geneigte Leser im besagten Forum selbst ein Bild machen.
Rechtsexperte Oswald
Ein Oswald, der einschlägig gerichtsbekannt ist, dem bereits der Provider von „twoday.net“ ,
seinen Blog wegen Beitragsinhalte abgedreht hatte und der laut eigener Aussage sich von
keinem Gericht erpressen lässt und sich auch grundsätzlich keine Gerichtspost abholt, maßt
sich an ein Gerichtsurteil zu prognostizieren.
Obwohl für Baumgartner, wie auch für jeden anderen Beschuldigten die Unschuldsvermutung
gilt, meint Oswald dass dieser weit über zehn Jahre in Haft verbringen wird. Aber es kommt
noch dicker, auch wenn man es kaum glaubt.
Man soll den Machtfaktor nicht reizen
Womit begründet Oswald seine Voraussage? Wir zitieren wörtlich aus seinem Beitrag auf
B&G: „Er hat sich mit dem Herausgeber dieses Journals angelegt, obwohl ihm mehrmals
gesagt wurde, dass er das unterlassen soll. Er hat die Rechnung am Tisch.“
Größenwahn?
Wir erzittern vor Ehrfurcht. Der selbsternannte Machtfaktor Marcus J. Oswald glaubt die
österreichische Justiz soweit in der Hand zu haben, dass diese sicher zehn Jahre Haft über
eine Person verhängen wird, weil diese sich mit dem Herausgeber von B&G angelegt hat.
So, wir hoffen nun, uns auch ausreichend mit dem Machtfaktor und Herausgeber des Blogs
B&G angelegt zu haben und harren gespannt der Dinge. Der Herausgeber dieses Magazins
hat schon seine Zahnbürste eingepackt. Man weis ja nie, was Marcus J. Oswald einfällt.
Stauni
2009-11-06
Drogenabhängig
Drogenkranke sind arme und bemitleidenswerte Geschöpfe, auch wenn sie an ihrer Sucht
selbst schuld sind. Meist sind sie im jungen Alter, wo sie sich der Gefahren der Drogen
gar nicht bewußt waren, mit dem Teufelszeug in Berührung gekommen und später in die
Drogenabhängigkeit abgerutscht.
Der Genuss des vermeintlich harmlosen „Haschischjoint“ endete nicht selten am
Karlsplatz mit der Nadel im Arm. Aber sei wie es sei, einen Ausstieg aus der Drogen-
abhängigkeit kann ein Betroffener nur für sich selbst, auf freiwilliger Basis entscheiden.
Freiwilliger Ausstieg
Wenn sich ein Drogenkranker für die Abstinez entschieden hat, ist es auch hilfreich,
wenn sein Vorhaben medikamentiös unterstützt wird, sollte dies von Nöten sein.
Der Umstieg auf Drogenersatzmittel ist für einen Entzug sicherlich förderlich.
Wenn dadurch ein Rückfall zu „echten“ Drogen verhindert wird, kann dies bereits
als erster Erfolg verbucht werden.
Zwangstherapie
Das sieht die FPÖ-Gesundheitssprecherin NAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
jedoch anders. In einer heutigen APA-Aussendung zum aktuellen Drogenbericht
meinte sie, dass es durchaus keine „Erfolgsstory“ darstelle, dass in Österreich
immer mehr Opiatabhängige mit Drogenersatzmitteln behandelt würden.
Ganz offensichtlich werde das Ziel vollkommen verfehlt. Die Patienten kämen zwar
weg von der illegalen Droge, aber hin zu einer legalen.
Soviel zum Standpunkt der FPÖ-Gesundheitssprecherin. Sie meint das Drogensüchtige
zwangstherapiert gehören, da dies der einzige Weg sei, diese Personen von ihrer
Sucht wegzubringen.
Gehirnoperation oder Einzelhaft?
Wie stellt sich das Frau Belakowitsch-Jenewein vor? Soll man den Drogenkranken die
Hände amputieren, sodass es für sie fast unmöglich ist Drogen zu sich zu nehmen.
Vielleicht meint sie auch, dass eine Gehirnoperation im „Suchtzentrum“ Erfolg bringen
würde.
Man könnte Drogensüchtige auch in Einzelhaft verfrachten und sie solange in der
Zelle schmorren lassen, bis ihnen die Lust auf das Rauschgift vergeht.
Hoffentlich nie Entscheidungsträger
Hoffentlich kommt Frau Belakowitsch-Jenewein nie in eine politische Funktion, in der sie
wirklich Entscheidungen treffen kann. Für uns ist ihrer Gesinnung nicht zeitgemäß. Diese
hätte vor 55 Jahren in das damalige herrschende politische Regime gepasst.
Das wäre sinnvoll
Werte Frau Dr. Belakowitsch-Jenewein. Sie wollen etwas gegen Drogen tun? Dann werden
sie schnellstens präventiv tätig, denn hier gibt es ein unendlich weites Feld.
Steigen Sie Betreibern von „Drogenforen“ auf die Zehen, indem Sie deren Webseiten schlies-
sen. Stören Sie die Geschäfte von Kleindealern, damit treffen Sie nämlich auch die „Drogen-
barone“. Tragen Sie Sorge dafür, dass Drogenhändler und Drogenschmuggler dement-
sprechend bestraft werden und nicht mit einer geringfügigen Haftstrafe davonkommen.
Zwangstherapie ist keine Alternative
Niemand ist noch mit einer Zwangstherapie von seiner Krankheit geheilt worden. Entweder
hat es die jenige Person mit reiner Willenskraft, oder mit ärtzlicher Unterstützung geschafft.
Die Betonung bei einem solchen Vorhaben, liegt auf dem freien Willen.
Sich auf bedauernswerte Drogenkranke einzuschiessen, um daraus politisches Kapital zu
schlagen entbehrt jeder moralischen Verantwortung.
Stauni
2009-11-05
Festnahme bei Medienprozess
Im Anschluss eines gestrigen Medienprozesses im Landesgericht Wien, wurde der Beklagte
Mag. Herwig Baumgartner von der Polizei festgenommen. Wir kennen diesen Mann nicht
und auch der Grund seiner Festnahme ist uns unbekannt.
Genderwahn
Dieser Vorfall selbst ist nicht Thematik unseres heutigen Beitrages, sondern die Bericht-
erstattung des selbsternannten Machtfaktors des Internet, Herrn Marcus J. Oswald. Beim
Medienprozess ging es um das Webforum „Genderwahn“, in dem auch Oswald sehr lange
Zeit fleißig postete. Sein letzter Beitrag stammt vom 31. Okt 2009, 06:47 Uhr.
Erstaunliche Loyalität
Oswald schrieb nun wörtlich: „Was Baumgartner nun droht, wurde diesem ein Jahr lang immer
wieder gesagt. Er wollte nicht hören. Trotz Loyalität in der Sache: Irgendwann ist genug.“
Allerdings vergaß er dabei anzugeben, was in diesem Jahr immer wieder gesagt wurde und
auf wem Baumgartner nicht hören wollte. Dem geneigten Leser auf B&G bleibt nur übrig,
sich in seiner Fantasie auszumalen, um was es eigentlich geht.
Aber er bekundet zumindest Loyalität in der Sache, auch wenn nicht ersichtlich ist in
welcher. Die Loyalitätsbekundung von Oswald erscheint uns aber doch etwas fragwürdig.
Uns wurde ein E-Mail übermittelt, in dem Oswald dem Empfänger wörtlich mitteilt:
„Ich habe eigentlich keinen guten Grund, dem Herwig Baumgartner zu helfen oder Gutes
zu tun.“ Na ja, unter dem Wort Loyalität verstehen wir etwas anderes.
Dabei hatte die Männerfreundschaft so schön begonnen. Beide lernten sich bei einem
staatlich subventionierten Urlaub in der JVA Simmering näher kennen. Ihre Suiten lagen
auf dem selben Trakt.
Das Fähnlein im Wind
Einige Zeilen später im gleichen E-Mail schreibt Oswald: „Frag den Nechvatal. Ich halte
ihn zwar für einen Vollnazi, aber er ist als Fotograf gut einsetzbar und hilfsbereit.“ Dieser
Satz hat es in sich.
Oswald sieht den Wiener Anwalt Mag. Werner Tomanek im rechten Eck der politischen
Gesellschaft und bezeichnet diesen wortwörtlich als: „Ratte unter den Wiener Anwälten“
(Originalauszug aus einem Mail).
In einem B&G-Beitrag warf er dem Herausgeber von „Erstaunlich“ vor sich mit diesen, in
seinen Augen offensichtlich unwürdigen Mann, zwecks einer geschäftliche Besprechung
getroffen zu haben.
Da erscheint doch der selbsternannte Machtfaktor des Internet wie ein Fähnlein im Wind,
denn er richtet sich’s wie er es braucht. Er empfiehlt oder setzt einen Mann ein, den er laut
eigener Aussage für einen „Vollnazi“ hält.
Sonst ist über die äußerst nebulose Berichterstattung von Oswald, nichts nennenswertes zu
erwähnen. Wahrscheinlich wissen nur Insider, warum es zur Festnahme des Mag. Herwig
Baumgartner mit einem derart großen Polizeiaufgebot gekommen ist.
Cyberstalking ?
Ein pikantes Detail am Rande des Machtfaktors hätten wir doch. Einer nicht in der Öffent-
lichkeit stehenden Privatperson ging es offensichtlich auf den Geist, ständig im Blog des
Marcus J. Oswald erwähnt und zusätzlich mit E-Mails bombardiert zu werden.
Also was machte der gute Mann? Er wendete sich ans Gericht und ersuchte dort um Hilfe.
Eine Richterin erließ eine „einstweilige Verfügung“ gegen Oswald, um die Privatsphäre
dieser Person zu schützen. Da dieser laut eigener Aussage, wie er selbst in einem E-Mail
schreibt, keine Gerichtspost abholt und sich auch nicht von Gerichten erpressen lässt, ver-
säumte er die Rechtsmittelfrist.
Anzeige gegen Richterin
Also erwuchs die „einstweilige Verfügung“ in Rechtskraft. Was tat nun der selbster-
nannte Machtfaktor des Internet? Er zeigte die Richterin MMag. Renate Thumb bei der
Staatsanwaltschaft Wien an.
Wahrscheinlich wird man sich dort über die Anzeige von Oswald krumm lachen und das
dürfte ihm auch bewußt sein. Also sucht er via seinem Blog B&G, Informationen zu der
Richterin.
Wir zitieren wörtlich aus B&G: „Daher ist diesem Journal jeder Hinweis willkommen, welche
Akten die Richterin Renate Thumb vom BG Wien-Josefstadt noch bearbeitet.“
Soviel zur Verbundenheit zur österreichischen Rechtsordnung, eines Marcus J. Oswald.
Stauni
2009-11-04
Grundversorgungsgesetz
Im Beitrag „Von Beruf Asylant“ haben wir uns mit den Kosten auseinandergesetzt, mit
denen ein Asylant den österreichischen Steuerzahler monatlich belastet. Wir sind nach-
vollziehbar auf einen monatlichen Mindestbetrag von 570,- Euro gekommen.
Die vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber,
Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht ab-
schiebbare Menschen), wird im „Wiener Grundversorgungsgesetz – WGVG“ geregelt.
Missbrauch des WGVG
Wie gesagt, gilt dieses Gesetz nur für obig angeführten Personenkreis. Obwohl wir an-
nehmen, dass ein Großteil der zu uns kommenden „Asylwerber“ Wirtschaftsflüchtlinge
sind, nehmen auch diese Personen die durch das Gesetz geregelten Sozialleistungen in
Anspruch.
Moralische Pflicht
Gehen wir einmal davon aus, dass es sich tatsächlich um einen „echten“ Flüchtling handelt.
In diesem Fall hat die Gesellschaft die moralische Pflicht, diesen Menschen solange mit
lebensnotwendigen Dingen zu versorgen, bis dieser auf eigenen Beinen steht und das
unabhängig davon, wie man zu dieser Thematik steht.
Die großzügige Stadt Wien
Die Versorgung mit lebensnotwendigen Dingen ist im „Wiener Grundversorgungsgesetz“
ganz klar geregelt. Die steinreiche Gemeinde Wien, die zwar ihre Bürger so gut wie es geht
abkassiert (z.B.: Kurzparkzonen bis 22Uhr) setzt allerdings noch einen drauf.
Mobilpass für 27-jährigen
Diese Wertmarke für einen Mobilpass, wurde einem 27-jährigen, gesunden Asylwerber
zugesandt. Anstatt dem jungen Mann eine Arbeit zuzuteilen, erhält er zusätzlich erstaun-
liche Sozialleistungen.
Erstaunliche Zusatzleistungen
Da wäre einmal eine 50-prozentige Ermäßigung auf Fahrscheine der Wiener Linien.
Ist ja auch einzusehen, denn wenn der gute Mann ohnehin nichts zu tun hat, kann er sich
wenigsten die Stadt von der Straßenbahn aus ansehen, so wie er es aus seinem Heimatland
gewohnt war. Sofern es dort überhaupt öffentliche Verkehrsmittel gegeben hat.
Auch die ermäßigte Jahreskarte bei den städtischen Büchereien ist sehr wichtig. Hoffentlich
gibt es dort auch Bücher in jener Sprache, aus dem betreffenden Heimatland des Asylanten.
Wenn nicht, müssten sofort auf Steuerkosten solche angeschafft werden.
Wichtig ist auch der ermäßigte Eintritt in städtische Bäder. Sollen doch die Österreicher
auf die kostenlose Donauinsel gehen, wenn sie sich den Eintritt ins Oberlaaer Bad nicht
leisten können.
Der Oberhammer ist die Bezuschussung der Hundeabgabe. Na ja, ein Hund ist doch eine
lebensnotwendige Maßnahme die jeder Asylant unbedingt benötigt. Aus diesem offen-
sichtlichen Grund wird die „Hundesteuer“ von der Gemeinde Wien mit 50% bezuschusst.
Stellt sich nur die Frage, ob der Hund auch um den halben Fahrpreis in der Straßenbahn
fahren kann. Dies sollte man amtlicherseits unbedingt abklären, um den „Schwarzkapplern“
nicht unnötigen Stress zu verursachen.
Stauni
2009-11-03
Grüne Forderungen
Eine langjährige und für uns unverständliche Forderung der GRÜNEN, ist für diese nicht
in Erfüllung gegangen. Eine „Hochzeit“ für Schwule wird es nicht geben. Zu Recht wie
wir meinen, denn tausende Jahre gelebte Tradition kann man nicht einfach unter dem
Deckmantel des „Diskriminierungsvorwurfes“ vom Tisch wischen.
Auch wenn der GRÜNE Gemeinderatsabgeordnete Marco Schreuder noch so darüber ent-
täuscht ist, dass es keine standesamtliche „Zeremonie“ mit Reiswerfen geben wird, sollte
er sich mit dieser Tatsache abfinden.
Diskriminierungsvorwurf
Schreuder macht nun die SPÖ/ÖVP-Regierung dafür verantwortlich, dass die Anmeldung
einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft beim Standesamt, einer Autoanmeldung gleich
-kommt.
Ausserdem wirft er den Regierungsparteien vor, dass das Partnerschaftsgesetz, von dem
eigentlich Lesben und Schwule profitieren sollten, vielmehr für ein heterosexuelles, funda-
mentales-klerikales Klientel gemacht wurde.
Akzeptanz vorhanden
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind bei uns mittlerweile akzeptiert, obwohl wahr-
scheinlich nicht alle Leute diese für gut finden. Trotzdem hat sich eine Akzeptanz gegen-
über Lesben und Schwulen gebildet.
Diese könnte jedoch wieder schwinden, wenn nicht erfüllte Forderungen mit Diskriminier-
ungsvorwürfen quittiert werden, sowie es Herr Schreuder praktiziert.
Die Norm
Es gibt gewisse Normen, die das Zusammenleben von Menschen regeln. Als Norm gilt,
was vom überwiegenden Teil der Gesellschaft akzeptiert und gelebt wird. Bei der Sexuali-
tät ist es die gelebte und empfundene Norm, die durch die Evolution über millionen Jahre
hinaus die Menschheit prägte.
Es ist nun einmal eine unverrückbare Tatsache, dass zum Erhalt der Menschheit eine Frau
und ein Mann unbedingt von Nöten sind. Eine Fortpflanzung ist beim Menschen unter gleich-
geschlechtlichen Paaren nicht möglich, auch wenn so mancher homosexuelle Fanatiker immer
wieder auf wenige Ausnahmen in der Tier- und Pflanzenwelt hinweist.
Der Sinn der Hochzeit
Aus evolutionärer Sicht ist daher eine gleichgeschlechtliche sexuelle Partnerschaft unter
Menschen, als nicht normal anzusehen. Seitdem der Mensch auf zwei Beinen gehen kann,
wurde die Verbindung zwischen Mann und Frau, zwecks Familiengründung und Fortpflanz-
ung, immer mit einem Fest gefeiert.
Dieses Fest hat den Sinn, dass sich viele Leute einfinden, die dem Brautpaar viel Glück
und vorallem einen reichen Kindersegen wünschen. Dieses Fest nennt man „Hochzeit“.
Einforderungen von Rechte
Es ist daher erstaunlich, dass Lesben und Schwule das Recht einer „Hochzeit“ einfordern,
obwohl sie den eigentlichen Sinn einer solchen nicht erfüllen können. Aus biologischen
Gründen können sie sich untereinander nicht fortpflanzen.
Trotzdem versuchen immer wieder „militante“ Vertreter der Lesben und Schwulen, Rechte
für sich einzufordern, die ausschliesslich heterosexuellen Paaren vorbehalten sind.
Intolerant
Auch dem Bundeskanzler vorzuwerfen, dass ihm Menschenrechte und Antidiskriminierung
halt doch nicht so wichtig sind, wie dies Marco Schreuder in seinem „Beitrag“ tut, beweist
eine intolerante Haltung.
Liebe Lesben und Schwule. Liebt euch platonisch oder sexuell. Bildet WG oder sonstige
Lebensgemeinschaften. Nur geht mit Eurer sexuellen Ausrichtung den übrigen Mitmen-
schen nicht auf den Geist, denn damit erweist Ihr Euch keinen guten Dienst.
Stauni
2009-11-01
Dieser Beitrag erschien in der heutigen Ausgabe der Kronen Zeitung. Wir finden es auch
richtig, dass Werbung für Sex, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre nicht frei zu-
gänglich gemacht werden sollte.
Kinderanwälte bekämpfen Sexwerbung
Es ist auch moralisch einwandfrei vertretbar, dass die Damen und Herren Kinderanwälte
der erotischen Werbung den Kampf ansagen. Im Sinne des Jugendschutzes ist so ein
Handeln zu begrüßen.
Bei der betroffenen Werbung geht es um eine Sexhotline, die ihre telefonischen Dienste
mittels Plakate bewirbt. Ob diese Plakate nun Kinder und Jugendliche gefährden, wird
möglicherweise vom moralischen Standpunkt des Betrachters abhängen.
Eindeutig zweideutig
Jedenfalls ist der heutigen Kronen Zeitung zu entnehmen, dass das Plakatsujet eindeutig
zweideutig ist und die Neugierde der Kinder und Jugendlichen weckt. Gut, unter dem Spruch
„Lass es knistern“ kann man sich je nach Phantasiebegabung so einiges vorstellen.
Klare Aussagen in der Krone
Da ist die „moralische Familienzeitung“, die vermutlich in jedem zweiten Haushalt auf dem
Frühstückstisch liegt, schon aus einem anderen Holz geschnitzt. Bei ihren entgeltlichen
Werbeeinschaltungen braucht man nicht viel Phantasie, um zu wissen um was es geht.
Diesen kleinen Auszug der „Telefonkontakte“ haben wir aus der selben Ausgabe der
Krone entnommen, in der auch der eingangs angeführte Beitrag steht. In der heutigen
Ausgabe der Familienzeitung, befüllen Sexinserate mit recht eindeutigen Texten und teils
dazugehörenden Fotos, immerhin mehr als zwei Seiten.
Für jedes Kind nachvollziehbar
Unter Sexlehrerin, behaarte sexaktive 69-jährige, ordinäre Sexomi udgl. mehr, wird vermut-
lich jeder Volksschüler verstehen, was hier Sache ist. Und das Erstaunliche daran ist, dass
die Kronen Zeitung für jedes Kind, ohne Alterslimit frei erhältlich ist.
Wo besteht mehr Jugendgefährdung?
Da stellt sich für uns schon die Frage, warum die Damen und Herren Kinderanwälte in diesem
Fall nicht aktiv werden. Da die Kronen Zeitung nach eigenen Angaben die auflagestärkste
Tageszeitung in Österreich ist, werden durch diese sicherlich wesentlich mehr Kinder und
Jugendliche mit der beinhaltenden Sexwerbung konfrontiert, als bei Sexwerbe-Plakaten die
aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht so häufig aufzufinden sind.
Sollten oben angeführte Herrschaften nicht zum Leserkreis der Kronen Zeitung gehören
und möglicherweise aus diesem Grund nicht über diesen Zustand informiert sein, sind wir
selbstverständlich gerne bereit einige Gratisexemplare zu schicken.
Stauni
2009-10-30
Wie gefällt die WIENER WIRTSCHAFT?
Diese Frage stellt die Wirtschaftskammer Wien, in der jüngsten Ausgabe ihres Jubel-
blattes, welches von den zwangsverpflichteten Mitgliedern finanziert wird. Man will
hier offensichtlich einen Art „Selbstbestätigung“ erfahren, wie beliebt das Print-
medium ist.
Die Wirtschaftskammer möchte von ihren Zwangsmitgliedern unter anderem auch erfahren,
was diese von den bunten Elementen der Zeitschrift, wie Leben und Lifestyle, Pro und
Kontra, Buchtipps und dem „Wirtschaftshoroskop“ (Anm. der Red.:war in dieser Ausgabe
nicht mehr vorhanden) halten.
Zu diesem Zwecke startete die Wirtschaftskammer eine Online-Umfrage unter www.wko.at/
wien. Bis zum 13.November können die Zwangsmitglieder ihre Meinung via Internet kund-
tun.
Wenn man die Seite aufruft erscheint folgender Bildschirminhalt, ausgenommen des von
uns hinzugefügte Banner, den wir dem Jubelblatt entnommen haben.

Die Meinungsabgabe ist ausschliesslich nur Mitgliedern vorbehalten, so ist es zumindest
gleich Eingangs in roten Lettern vermerkt. Da auch der Herausgeber dieses Magazins
unfreiwilliges Mitglied der Wirtschaftskammer ist haben wir uns gedacht, schauen wir
mal in die Webseite hinein und geben unser Kommentar dazu ab.
Username und Kennwort
Um in den virtuellen Fragebogen zu gelangen, muss das Mitglied seinen Usernamen und
sein Kennwort angeben. Da sind wir bereits auf das erste Problem gestossen, den wir hatten
keines von den beiden geforderten Bedingungen.
Keine Registrierungsmöglichkeit
Also an dem sollte es doch nicht scheitern dachten wir uns und begannen die Suche nach
einer Registrierungsmöglichkeit, sowie es auf den billigsten Webseiten möglich ist. Wir suchten
die komplette Seite durch und stellten fest, dass keine Möglichkeit zur Registrierung vorhan-
den war.
Also probierten wir es über die Funktion: „Anmeldung mit a.sign.premium“, was immer das
auch bedeuten mag und erhielten folgendes Ergebnis.

Hotline war auch ein Flop
Nachdem wir auch hier kläglich gescheitert waren, schritten wir zu Plan „B“ und riefen die
angegebene Hotline 0800 221 223 an und dachten, dass uns dort geholfen wird. Nachdem
wir geschlagene 35(!) Minuten in der Leitung hingen und ausser der bezaubernden weib-
lichen Tonbandstimme, die uns immer wieder suggerierte das sich gleich wer melden würde,
zu keinem Erfolg kamen, gaben wir auf.
Nur kein Kommentar, ist ein guter Kommentar
Wir fassen zusammen. Die Wirtschaftskammer startet eine Online-Umfrage auf ihrer Webseite
und will von ihren Zwangsmitgliedern wissen, was diese von der Zeitschrift „WIENER WIRT-
SCHAFT“ halten.
Dabei verabsäumen sie es aber den Usern eine Registrierung zu ermöglichen, obwohl für die
Teilnahme der Username und Kennwort zwingend vorgeschrieben ist. Diese Vorgangsweise
erinnert uns sehr an so manche „Serviceleistungen“ der Wirtschaftskammer.
Einen positiven Vorteil hat diese Methode jedoch. Wenn niemand die Möglichkeit hat ein
Kommentar abzugeben, kann auch kein Negatives dabei sein. Also, hoch lebe die „WIENER
WIRTSCHAFT“. Traurig ist nur, dass das Ganze mit den Geldern der Zwangsmitgliedern finan-
ziert wird.
Stauni
2009-10-29
Werbung wirkte nicht richtig
In unserem gestrigen „Beitrag“ haben haben wir berichtet, wie ein krankes Mädchen werbe-
wirksam vermarktet wurde, um die Tiroler Bevölkerung zu animieren sich gegen die Schweine-
grippe impfen zu lassen.
Andreas Hofer lässt grüßen
Doch der Wink mit dem Zaunpfahl hatte nicht so gewirkt, wie es die Serumverkäufer gerne
gehabt hätten. Sogar ein Grossteil des ärztlichen Personals liess sich nicht impfen.
Tja, die Tiroler sind nicht umsonst, als die härtesten Österreicher bekannt. Das hatte
seinerzeit schon Andreas Hofer bewiesen.
Erkrankungen nur in der Impfzone
Da ist es doch schon ein erstaunlicher Zufall, dass gerade zu dem Zeitpunkt als in Tirol die
Impfaktion gegen das H1N1-Virus anläuft, massenweise Leute an der Schweinegrippe er-
kranken.
Im restlichen Österreich erfreut sich die Bevölkerung bester Gesundheit. Das kann sich
natürlich auch schlagartig ändern, wenn die Impfaktion in anderen Regionen anläuft und
sich die Leute dort verweigern.
Immer nur die Kinder
Erstaunlich ist es auch, dass es immer Kinder und Jugendliche erwischt, wie nun in Osttirol.
Dort sind an der Landwirtschaftlichen Lehranstalt in Lienz offenbar 26 Personen an jener
Krankheit erkrankt, gegen die Impfstoff in Massen von der Pharmaindustrie produziert wurde
und zum Verbrauch bereit liegt.
Epidemiegesetz als Werbeträger
Da ist es auch praktisch, dass es das Epidemiegesetz gibt, welches eine Schließung von
Lehranstalten, Kindergärten und ähnlichen Anstalten nicht nur im Falle einer Pandemie
erlaubt. Auch bei der Schweinegrippe kann dieses Gesetz angewendet werden.
So eine geschlossene Schule wird auch tagelang in der Presse erwähnt werden und hat
natürlich einen dementsprechenden Werbeeffekt für das Serum gegen das H1N1-Virus.
Noch immer nicht kapiert?
Na jetzt sollten es die Tiroler „Sturschädeln“ doch endlich kapiert haben, werden sich die
Veranwortlichen gedacht haben. Was wird aber passieren, sollte sich das wilde Bergvolk
weiterhin standhaft weigern, eine Impfung über sich ergehen zu lassen, bei der nicht ein-
mal die Nebenwirkungen genau bekannt sind.
Innsbruck unter Quarantäne?
Liebe Tiroler(innen), bevor man Euch Innsbruck unter Quarantäne stellt, kauft doch der
Pharmaindustrie das Zeug ab. Solltet Ihr an den Nebenwirkungen des Serums erkranken,
werden diese sicher ein Mittel dagegen erfinden und sich dabei wieder krumm verdienen.
Stauni
2009-10-28
Kein Datenschutz für Gewerbetreibende
Eine der erstaunlichsten Vorschriften in unserem Lande ist wohl die gesetzliche
Verpflichtung für Ladeninhaber, am Lokal gut sichtbar den Firmennamen zu ver-
öffentlichen.
Mit dieser Information kann nämlich ein jeder den Firmensitz eruieren. Einmal kurz
gegoogelt und schon ist man im Besitz der notwendigen Daten. Für große Unternehmen
und Handelsketten wird dies keine besondere Rolle spielen, denn der Firmensitz wird kaum
mit der Privatadresse des Inhabers oder der Gesellschafter ident sein.
Anders verhält es sich bei den vielen kleinen Ladenbetreibern und Kleinunternehmern, egal ob
diese ein Cafehaus oder eine Schlosserei betreiben. Hier ist der Firmensitz und der Wohnort
fast immer gleich.
Einbruch in aller Ruhe
Das ruft natürlich auch allerlei lichtscheues Gesindel auf den Plan. Mit der, über den Firmen-
namen ausgeforschten Adresse, lässt sich nämlich so einiges anfangen. Während zum Beispiel
der eine Ganove das besagte Lokal observiert und dabei feststellt, dass die Chefin oder der
Chef hinter der Ladentheke steht, kann er seinen Komplizen zur Wohnadresse schicken.
Dieser kann mit fast absoluter Sicherheit annehmen, dass sich in der Wohnung oder im Haus
des Gewerbetreibenden niemand befindet, da dieser zur Zeit ja in seinem Betrieb arbeitet.
Also kann er in aller Ruhe dort einbrechen und die „Bude“ ausräumen.
Raub oder sogar noch schlimmer
Das war noch die harmlose Variante. In der gesteigerten Version beobachten Verbrecher
ein gut gehendes Geschäft eines Kleinunternehmers. Am Freitag wo dieser mit größter
Wahrscheinlichkeit keine Möglichkeit mehr hat seinen Umsatz auf die Bank zu bringen,
können die Ganoven davon ausgehen, dass der Ladenbetreiber sein Geld mit nach Hause
nimmt.
Also wird beschlossen, den Unternehmer übers Wochenende auszurauben. Das es bei Raub-
überfällen immer wieder zu schweren Körperverletzungen, ja sogar bis zum Tod von Personen
kommt, kann man fast täglich in der Tagespresse nachlesen.
Das wir seit der Öffnung der Ostgrenzen ein beachtliches Problem mit Einbrechern und
Räubern haben, die auch nicht vor Gewalttaten zurückschrecken, ist ebenfalls den Tages-
zeitungen zu entnehmen.
Leseprobleme
Mit dem Lesen dürfte man beim Wiener Magistrat offensichtlich Probleme haben, oder den
pragmatisierten Bürokraten ist die Sicherheit ihrer Mitmenschen egal. Denn anders ist es
nicht zu erklären, dass man Marktamt-Beamte aussendet um Strafgelder abzuzocken, wenn
ein Unternehmer aus Sicherheitsgründen seinen Firmennamen nicht veröffentlicht hat.
Abzocke um jeden Preis, auch um den der perönlichen Sicherheit
Wir geben hier nicht dem kleinen Marktamt-Beamten die Schuld, denn dieser muss auch
seinen Job machen, wenn er ihn behalten will. Denn bei uns gilt noch immer die Haus-
meister-Mentalität „Vorschrift ist Vorschrift“, ganz egal wie hirnlos diese ist.
Wirtschaftskammer kassiert mit
Was wir allerdings noch nicht wussten und erst heute erfahren haben, fließt ein nicht uner-
heblicher Betrag aus den kassierten Strafgeldern der Wirtschaftskammer zu. Das ist jene
Institution, die eigentlich die Interessen der Gewerbetreibenden vertreten sollte.
Wenn diese Information stimmt, welche wir von dem Beamten erhalten haben, der obiges
Strafmandat ausgestellt hat, kann man nur mehr eines sagen: „Wer die Wirtschafts-
kammer als Freund hat, braucht keine Feinde mehr“.
Stauni
2009-10-28
Die Wogen schlagen hoch
In den Beiträgen betreffend des verstorbenen R. Komuczky schlagen die emotionalen
Wogen sehr hoch. Das ist einerseits auch verständlich, dürften doch hier zwei ver-
schiedene Interessensgruppen aufeinander treffen. Anderseits möchten wir so einige
User(innen) auf die „Nettiquette“ hinweisen, die bei Diskussionen doch angebracht
wäre.
In diesem Beitrag geht es teilweise äußerst heftig unter den User(innen) zu. Wir er-
suchen Sie dennoch, von diffamierenden und beleidigenden Kommentaren Abstand
zu nehmen, um hier nicht regelnd eingreifen zu müssen.
Wir halten von Zensur nicht viel und möchten daher ungern davon Gebrauch machen.
In der Causa Roland Komuczky ist sicherlich noch nicht das letzte Wort gesprochen,
bzw. der letzte Beitrag geschrieben worden.
Jede Menge Material
In der obig angeführten Causa, sowie der Vorkommnisse rund um den Spendenverein
„Engel auf Pfoten“ haben wir noch jede Menge Material . Auch über Personen die
sich in „Sachen“ Spendenvereine besonders hervortun, haben wir fleissig recherchiert.
Wir werden unsere Erkenntnisse, in Beiträgen gut dossiert, unseren Leser(innen) bekannt-
geben. Da wir uns aber nicht ausschliesslich mit Spendenvereine und deren Bosse be-
schäftigen, dürfen wir um etwas Geduld ersuchen.
Stauni
2009-10-27
Pharmaindustrie witterte gutes Geschäft
Was macht ein Geschäftsmann, wenn ein großartig angekündigtes Produkt wahrscheinlich
nicht jenen Erfolg bringen wird, den er sich erwartet. Man muss es nur ordentlich bewerben.
Genauso verhält es sich nun mit dem Impfstoff für die Schweinegrippe.
Hieß es vor gar noch nicht so langer Zeit, die Schweinegrippe würde für Österreich keine
Gefahr darstellen, präsentiert man nun diese als herannahende Volksseuche. Wahrscheinlich
liegt es daran, dass die Pharmaindustrie bereits fleißig begonnen hatte, ein Impfserum gegen
das H1N1-Virus herzustellen.
Die meisten Mediziner dagegen
Auch die meisten Mediziner sprechen sich gegen eine Impfung aus. Da nützte es gar nichts,
wenn das Gesundheitsministerium verlautbarte, dass zuerst nur „gefährdete“ Personen
geimpft werden.. Also VIP´s der Injektionsnadel, wie ärztliches Personal, Polizisten und
Bundesheerangehörige.
Auch diese Vorgaukelung eines eventuellen Engpasses beim Impfserum werden die Bevölk-
erung nicht zu einem Run auf dieses verleiten, wie man es ja im benachbarten Deutsch-
land gesehen hat.
Ein „Glücksfall“ für die Pharmaindustrie
Da war es doch wie ein Gottesgeschenk für die Pharmaindustrie, dass ein 11-jähriges
Mädchen aus Südtirol, angeblich an der Schweingrippe erkrankt ist. Angeblich deshalb,
weil der behandelnde Arzt von einem ungewöhnlichen Krankheitsverlauf spricht.
In der gestrigen ZIB des ORF konnte man sehen, wie das kranke Kind werbewirksam
vermarktet wurde, als es in die Kinderabteilung der Innsbrucker Uni-Klinik überstellt
wurde.
Immer schön in die Kamera winken
Immer wieder war der Eingangsbereich der Intensivstation zu sehen, wo eine Mitarbeiterin
(vermutlich Krankenschwester oder Ärztin) in die Kameras winkte. Na wenn das nicht die
Bevölkerung zu einer Schutzimpfung animieren soll, was dann sonst?
PR-Aktion war ein Flop
Aber offensichtlich hat auch diese „Werbeaktion“ nicht wirklich etwas gebracht, denn
heute hat in den Tiroler Krankenhäusern eine große Impfaktion gegen die Schweine-
grippe für medizinisches Personal begonnen. Das Interesse daran war jedoch äußerst
gering.
Hoffentlich genügend Lagerplatz
Ab 9.November kann sich dann das gemeine Volk gegen den H1N1-Virus impfen lassen.
Allerdings so wie die Lage zur Zeit aussieht und wenn man sich die Meinung der Bevölker-
ung aus diversen Umfragen anhört, wird das Serum seinen Platz in der Lagerhalle neben
den Vogelgrippe-Schutzmasken finden.
Stauni
2009-10-27
Weisheiten aus dem Kurier
„Zuwanderung: Eine Studie zeigt, dass sich Migranten in Österreich meist gut integrieren.
Ausnahme sind die Türken“. Diese Weisheit stammt nicht von uns, sondern war im Samstag-
Kurier auf Seite 3 zu lesen.
Das ist auch jener Standardsatz, der von H.C. Strache bei jeder Wahlveranstaltung gebets-
artig heruntergeleiert wird. Wir haben da eine Geschichte, wo der Integrationswille einer
Türkin amtswegig behindert wird.
Lieber bei der Schweiz
In Vorarlberg, dass ist jenes österreichisches Bundesland das lieber bei der Schweiz
wäre, wird einer 30-jährigen Frau mit türkischen Migrationshintergrund die österreich-
ische Staatsbürgerschaft mit einem wirklich erstaunlichen Grund verweigert.
Wer ist die Türkin?
Hilal Iscakars, 1979 in Feldkirch (Österreich) geboren, Absolventin des BORG Innsbruck
und studierte Psychologin, zur Zeit Geschäftsführerin des Vereins Offene Jugendarbeit
Hohenems. Mehr Integrationswillen kann wohl nicht aufgeboten werden.
Diese Frau hat nun um die österreichische Staatsbürgerschaft eingereicht und diese wurde
ihr vorerst verweigert (Quelle:www.vol.at). Was hat Hilal Iscakars wohl angestellt, dass das
Amt so reagierte. Hat sie eine Bank ausgeraubt oder gehört sie einer Einbrecherbande an?
Kein Kopftuch
Nein, sie trägt nicht einmal das von Strache viel gehasste Kopftuch, geschweige eine Burka.
Ihre Verbrechen bestanden daraus, dass sie vier Mal falsch parkte und sechs Mal zu schnell
gefahren war, wobei die Polizeistrafen zwischen 50,- und 90,- Euro von ihr bezahlt wurden.
Das was sich hier wie ein schlechter Witz anhört, ist leider traurige Realität. Vermutlich
basiert die im Kurier angegebene Studie auf solchen Tatsachen. Es gibt ein Sprichwort das
besagt, dass der frömmste nicht in Frieden leben kann, wenn es dem bösen Nachbarn nicht
gefällt.
Integrationsablehnende Beamte
Das ist ein, vermutlich von etlichen unbekannten Fällen, bekannt gewordener Fall, wie amt-
liche Bürokraten in der Realität mit dem Integrationswillen von Türken umgehen. Wo kämen
wir denn hin, wenn sich eine jede hier geborene Türkin integriert, indem sie auch noch ein
Hochschulstudium abschliesst, werden sich jene Beamte mit Hauptschulabschluss in Hohen
-ems gedacht haben.
Fussballer wäre einfacher
Da wäre es doch auf jeden Fall besser gewesen, wenn Frau Hilal Iscakars als Mann erst ein-
ige Monate in Österreich aufhältig wäre, kein Wort Deutsch kann, aber dafür ein Fussballer
wäre.
Vielleicht sollte man auch bei der nächsten Studie die ablehnende Haltung von etlichen staat-
lichen Bürokraten gegenüber integrationswilligen Türken mit einbeziehen, um ein korrektes
Bild zu erhalten.
Stauni
2009-10-25
Der politische Aufstieg
Uns wundert eigentlich, dass ein Gio Hahn politisch überhaupt so weit gekommen ist.
Als Steigbügelhalter für ein Glückspielunternehmen, das ihn wieder an die frische
Luft beförderte als er nicht mehr gebraucht wurde, hat er bereits als Wiener Gemeinde-
rat seine politische Glaubwürdigkeit verloren.
Die Luft ist raus
Das scheint man nun auch in den eigenen Reihen der ÖVP erkannt zu haben und will ihn
so schnell wie möglich los werden. Was macht man also mit einem abgehalfterten Politiker?
Hahn selbst hat auch nicht die Absicht, mit dem Onkel/Neffen-Duett Pröll in den Chlinch
zu kommen und stellt sich daher „freiwillig“ als EU-Kommissar zur Verfügung.
Der Forscher
Natürlich wäre aus Hahns Sicht ein Wissenschaftsressort optimal. Er sieht das als tolle
Perspektive, denn Österreich wäre dann Forschungsland Nr. 1 in Europa. Vielleicht könnte
er in Brüssel nachforschen ob es dort einen aufstrebenden Automatenhersteller gibt, den
er hilfreich unter die Arme greifen könnte.
Die Scheinwelt des A.v.d.Bellen
Da ist die Enttäuschung und Bestürzung des außenpolitische Sprecher der Grünen, Alexander
Van der Bellen erstaunlich, denn er meint man solle nur die Besten nach Brüssel schicken.
Herr Van der Bellen ist wirklich eine sehr sympathische Erscheinung und wir respektieren
diesen Mann. Allerdings müssen wir uns fragen in welcher Scheinwelt er lebt, denn als
altgedienter Politiker sollte er schon wissen, dass das EU-Parlament eine Entsorgungs-
station für politisch unfähige Politiker ist.
BZÖ-Bucher macht auf ahnungslos
Wenn wir dem Herrn Van der Bellen, wenn auch nur mit einem Augenzwinkern, eine ge-
wisse Naivität zubilligen, tun wir dies bei Bucher vom BZÖ nicht. Er nützt die Situtation zu
Polemik und meint „Wie soll ein Minister, der nicht einmal die österreichischen Unis im
Griff hat, ein derart umfassendes Ressort in der EU leiten?“
Herr Bucher sollten wir Ihnen Unrecht tun und Sie es tatsächlich noch nicht begriffen
haben, prägen Sie sich bitte die zwei nachfolgenden Sätze ein. Im EU-Parlament sitzen
nicht die fähigsten Politiker. Betrachten Sie die EU in Brüssel als Lainz für die Politik.
Ausnahmsweise keine Hetzrede
Verblüffend offen und unverblümt ist H.C. Strache. Von dem Mann ist man normaler-
weise nur Polemik und Ausländerhetze gewöhnt. Mit der Aussage: „Die ÖVP ist offenbar der
Meinung, dass Hahn als Zugpferd für die Wiener Wahlen nächstes Jahr komplett ungeeignet ist“
und deshalb will man ihn nach Brüssel entsorgen“, hat er den Nagel auf den Kopf getroffen.
Stauni
2009-10-24