Führerscheinentzug für Invalidenrentner(innen)


Sozialbetrug

Es ist kein Geheimnis, dass das Sozialsystem in Österreich auch in betrügerischer Weise

ausgenützt wird.   Immer mehr Personen beziehen Sozialhilfe oder sonstige Geld- oder

Sachunterstützungen, welche aus Steuergeld finanziert werden.

 

Dieser Zustand kann sehr schön im Wiener Bezirk Favoriten beobachtet werden, wo den

gesamten Tag über,  in und vor türkischen Lokalen, sowie in diversen Parkanlagen  zahl-

reiche  junge kräftige  Männer -mit augenscheinlichem  Migrationshintergrund-  aufhältig
sind.  Sollten diese allesamt Nachwächter oder Erben aus dem Hause Krupp sein, ziehen
wir unsere Anschuldigung mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück.
Allerdings besteht für uns nicht der geringste Zweifel,  dass es sich bei dem im obigen
Absatz beschriebenen  Klientel  weder um Nachtarbeiter oder Erben handelt.  Diese
Männer haben es sich einfach in der sozialen Hängematte  bequem gemacht.  Wer an
diesen Worten zweifelt ist dazu eingeladen,  an einer Exkursion durch den 10. Wiener
Gemeindebezirk teilzunehmen.

 

ÖVP sucht sich ein Feindbild

Jedenfalls scheint nun der ÖVP der Sozialmissbrauch, der einen Betrug darstellt, ein Dorn

im Auge zu sein. Allerdings suchte sich diese Partei,  das falsche Klientel zur Bekämpfung

aus.   ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf und JVP-Chef  und Geilomobilisten-Fan Sebastian

Kurz orten bei den Invalidenrenter(innen) zahlreiche Betrüger(iinen).

 

Um Personen davor abzuschrecken einen Antrag auf  Invaliditätspension zu stellen, tritt

der schwarze Klubchef für eine amtsärztliche Meldepflicht bei Antragsstellung ein.   „Die

Frage ist, ob von solchen Leuten nicht der Führerschein, der Jagdschein oder der Waf-
fenschein überprüft werden sollte“,  so Kopf.

 

Das heißt im Klartext,  dass auch dem überwiegenden Teil der wirklichen kranken Men-

schen die Rute einer  „Teilentmündigung“  ins Fenster gestellt wird,  wenn diese es
wagen sollten einen Antrag auf  Invaliditätspension zu stellen,  weil sie aus gesundheit-
lichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich durch Arbeit ihr Brot zu verdienen.

 

Kopfs Vorschlag in ÖVP-Kreisen anwenden

Erstaunlich ist  auch der Umstand,  dass dieser  General-Betrugsverdacht  gerade von
jener Partei kommt, die sich vor allem wegen zahlreicher  Korruptions- und Betrugsfälle
ihrer Funktionäre im politisch freien Fall befindet. Und zwar vom Kommunal-Wahlbetrug
aufwärts, hinein bis in die Spitzen der EU-Gremien.

 

Sollte die  von Kopf gestellte  Forderung in  ÖVP-Kreisen angewandt werden,  würden
einige  Jagdpachten in Österreich  frei werden.   Ist doch diese Partei vorwiegend die
politische Heimat diverser Jagdfürsten.  Von den zu erfolgenden Führerscheinentzügen
wollen wir erst gar nicht reden.

 

*****

2011-10-08
 

Deckel weg

 

Führerscheinentzug

In Salzburg will man neue Wege gehen, bzw. wurden diese schon beschritten. Leute die
sich prügeln, werden zum Fußgänger degradiert. Die Bezirkshauptmannschaft Zell am
See will jugendlichen „Gewalttätern“ den Führerschein entziehen, bzw. eine Sperre für
den Führerscheinantritt erlassen.

Gibt es schon lange

Diese Sperre ist nichts Neues, den für den Erwerb des Führerscheines ist die Zuverlässig-
keit eines Bewerbers Voraussetzung. Diese kann angezweifelt werden, wenn  Mann/Frau
wegen eines Gewaltdeliktes gerichtlich verurteilt wurde.

Gesetzlich nicht gedeckt

Die Sache mit dem Führerscheinentzug wegen Raufhandels ist jedoch neu und entspricht
auch nicht den geltenden gesetzlichen Richtlinien.
Bei der Verwaltungsbehörde übt man sich jedoch in vorauseilenden Gehorsam und lässt
wissen, wenn eine Anordnung von „Oben“ kommt, werde man diese befolgen.

Da wird auf den Verwaltungsgerichtshof einige Arbeit zukommen, sollten die Salzburger auf

ihrer Linie beharren.
Einen konkreten Anlassfall gibt es bereits. Einem 19-jährigen wurde der Führerschein
entzogen, weil er auf eine andere Person eingeprügelt hatte.

Praktischer Arzt als Spezialist

Die Dauer des Entzuges hängt vom psychiatrischen Gutachten ab, welches über so eine
Person erstellt wird. Der Polizeiamtsarzt wird dann zu prüfen haben, wie lange der betref-
fenden Person der Führerschein entzogen wird.
Nun, ob ein praktischer Arzt dazu in der Lage ist dies zu beurteilen, sei dahingestellt.

Keine Gleichheit vor dem Gesetz

Es ist zwar zum Befürworten, dass gegen Gewalttäter ausreichende Sanktionen verhängt
werden, ob dies jedoch der richtige Weg ist, darf angezweifelt werden.

Es fehlt nämlich die Gleichheit vor dem Gesetz. Während einem Besitzer eines Führer-
scheines, dieser entzogen werden kann und damit möglicherweise auch seine berufliche

Existenz zerstört wird, hat dies ein „Führerscheinloser“ nicht zu befürchten.

Was will man einer Person entziehen die keinen Führerschein besitzt ?
Die Wochenkarte der Strassenbahn oder die Saisonkarte seines Fussballklubs.

Politiker privilegiert

Ausserdem wären Politiker wieder schwer im Vorteil. Diese könnten dann weiterhin, dem
von Steuergelder finanzierten Leibwächter den Befehl „Geh, hau eam ausse!“ geben, wenn
ihnen ein Gast oder Fotograf auf einer Parteiveranstaltung nicht in den Kram passt.

Da gibt es dann höchstens eine Verurteilung wegen falscher Zeugenaussage. Den Deckel

müsste in diesem Fall der Leibwächter abgeben.
 
Stauni
  
2009-07-16
   

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