Kurz-Ermittlungen – Leichtfried: „Hier sind wir mitten im Strafrecht“


Auf Falschaussage stehen bis zu drei Jahre

 


Die Staatsanwaltschaft hat den begründeten Verdacht, dass der Bundeskanzler unter Wahrheitspflicht im Ibiza-Untersuchungsausschuss die Unwahrheit gesagt hat. Jörg Leichtfried, stv. SPÖ-Klubvorsitzender: „Spätestens jetzt ist offensichtlich, warum die ÖVP die Wahrheitspflicht in Untersuchungsausschüssen abschaffen will. ÖVP-Politiker wie Sebastian Kurz und ÖVP-nahe Auskunftspersonen hatten und haben im Untersuchungsausschuss immer wieder Probleme mit der Wahrheit. Nationalratspräsident Sobotka sollte offenbar dafür sorgen, dass ÖVP-Politiker künftig ohne Angst vor rechtlichen Konsequenzen lügen dürfen.“ Den Tatbestand dürfe man jedenfalls nicht bagatellisieren. „Auf Falschaussage steht bei einer Verurteilung immerhin eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.“ ****

 


Die Vorwürfe gegen Kurz seien jedenfalls sehr schwerwiegend. „Sebastian Kurz hat selbst immer gesagt, dass die Grenze das Strafrecht ist. Hier sind wir mitten im Strafrecht.“ Sollte es zu einer Anklage gegen den Bundeskanzler wegen Falschaussage kommen, dann sei eine rote Linie überschritten. „Ein angeklagter Bundeskanzler kann sein Amt nicht mehr ausüben und muss die Konsequenzen ziehen.“

 


Die politische Bilanz der Regierung Kurz sei jedenfalls schon jetzt verheerend: „Mittlerweile wird gegen den Kanzler, den Finanzminister, den Chef der Beteiligungsgesellschaft und den Kabinettschef des Kanzlers ermittelt. Alles zentrale Figuren der ‚türkisen Familie‘. Wir haben leider eine Regierung, die mehr mit Korruptionsermittlungen, Hausdurchsuchungen, Strafverfahren und Skandalen beschäftigt ist als mit ihrer Arbeit“, so Leichtfried. (Quelle: APA/OTS)

 


*****

 


12.05.21


Heftiger Wirbel um Anschobers Oster-Erlass bzgl. privater Zusammenkünfte


Hausdurchsuchungen gibt es normalerweise nur, wenn man unter dem

dringenden Verdacht steht, ein schweres Verbrechen begangen zu haben


Gesundheitsminister Anschober hat in einem Erlass an die Landeshauptleute das Verbot von Zusammenkünften im privaten Bereich bekanntgegeben. Die Bezirksverwaltungsbehörden sind jetzt anscheinend dazu angehalten, auch den privaten, häuslichen Bereich zu überwachen und gegebenenfalls einzuschreiten. Durch einfachrechtliche Regelungen geltende Gesetze und unsere Verfassung auszuhebeln, ist einzigartig in Österreich und führt klar vor Augen, wie wichtig es ist, einmal mehr Entscheidungen dem Parlament zu überlassen, anstatt einen autokratischen Akt vorzunehmen, der die Freiheiten der Österreicherinnen und Österreicher angreift.


Für den langjährigen Juristen, Mag. Christian Ragger, ist es absolut unverständlich, wie derartige Erlässe gefasst werden können, die die Menschen bis ins eigene Wohnzimmer verfolgen. „Wie stellt man sich das bitte vor? Sollen die Behörden nun bei jeder Haustür klopfen und Familienfeiern in den eigenen vier Wänden auflösen? Das ist ein empfindlicher Eingriff in die Privatsphäre und ein Schlag gegen die Persönlichkeitsrechte, die einem angeordneten Hausfriedensbruch gleichkommen. So etwas darf es nur bei einer gerichtlichen Hausdurchsuchung geben. Eine Osterjause liefert hier für den Staat aber sicher keinen Handlungsbedarf“, mahnte der Jurist und freiheitliche Nationalratsabgeordnete.


Als Grundlage für den Erlass dient das Epidemiegesetz 1950, wo bei § 15 von „Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen“ zu lesen ist. Zu argumentieren, dass nun Menschenmassen an einen Tisch zusammenkommen, um gemeinsam den Osterschinken zu genießen, ist total absurd. Das Ziel der Bundesregierung muss es sein, durch Herunterfahren des öffentlichen Lebens die Ansteckungsrate von COVID-19 deutlich zu reduzieren, und nicht, wie künftig, in den privaten Bereich der Menschen einzugreifen und Grundrechte auszusetzen. Man muss genau aufpassen, dass wir am Ende des Tages nicht in einer Autokratie aufwachen. Dieser Erlass muss umgehend zurückgenommen werden.


*****


2020-04-04


Die Strategie der Karrieristen


Wer seine Kameraden verrät, hat schon verloren

(Gastkommentar von Florian Hitzenberger)

 

Eines unserer Hauptprobleme ist die Wohlstandsverwahrlosung. Es gibt kaum echte Risiken im Leben. Risiken, wo es um alles geht, die man nur meistern kann, wenn man sich auf seine Kameraden und Mitstreiter blind verlassen kann. Viele Menschen kennen das Prinzip, niemals einen Kameraden zurückzulassen, bestenfalls aus dem großen Pathos des Hollywood-Kinos. Ausnahmen sind all diejenigen, welche ihr Leben im Dienst der Allgemeinheit einsetzen, die bei Polizei und Rettung Dienst tun. Ansonsten lernt man ab der Schulzeit, sich rücksichtslos mit Zähnen und Ellbogen nach oben zu kämpfen. Mir das meiste, die anderen sind egal.

 

Nun sollte man glauben, dass für eine rechtskonservative Partei gerade die althergebrachten Tradition der Kameradentreue als Ehre und Pflicht gilt. Dass Menschen, welche sowohl den Dienst an der Gesellschaft als auch im Militär hoch schätzen, ein besonders ausgeprägtes Wertebewusstsein haben. Doch ist das so?

 

HC Straches FPÖ hat gezeigt, dass wirklich jeder Kamerad beliebig am Feld zurückgelassen wird, sobald der linke Feind auf ihn zu schießen beginnt. Die Partei unter Straches Führung hat jedem kleinen Funktionär, jedem Wähler gezeigt: Wenn du dich öffentlich zu laut, zu konkret, zu emotional zu den Themen äußerst, woran wir angeblich alle glauben, an Heimat, Familie, Kultur, Volk, Staatsgrenzen, lassen wir dich fallen. Am härtesten musste dies die patriotische Zivilgesellschaft spüren, welche sich unter dem Banner der stets friedlich und rechtskonform auftretenden Identitären unter dem Motto „Heimat-Freiheit-Tradition“ versammelten.

 

So wie das Vorgehen gegen Parteifreunde befremdete, die sich von heute auf morgen – ob begründet oder unbegründet – im medialen Sperrfeuer wiederfanden, so unverständlich war der offene Hass, der sichtlich auf linke Bestellung den Identitären entgegenschlug. Spitzenfunktionäre der FPÖ überboten sich stündlich darin, härtere Worte zu finden. Ganz offensichtlich war dies von oben so angeordnet worden. Jeder, der sich auch nur entfernt positiv äußerte, wurde dazu gezwungen, seine Meinung um 180 Grad zu drehen und machte dies auch. Einzig Herbert Kickl hielt sich aus dem Wahnsinn heraus. Dadurch, dass er sich nie positiv äußerte, musste er sich auch nie distanzieren. Das macht er bis heute nicht. Während Kickl die eingangs erwähnten, konservativ-freiheitlichen Werte lebt, muss man die Frage stellen, was andere eigentlich antreibt? Vielleicht muss man sogar die Frage stellen, was sie für ihre Position qualifiziert.

 

Und hier sind wir wieder beim gelernten österreichischen Karrieristen, der – hinter mir die Sintflut – für sich selbst das meiste herausschlagen will, ohne auf andere Rücksicht zu nehmen. Diesen Vorwurf muss man leider auch HC Strache machen. Es darf nun niemanden überraschen, dass diese von ihm nicht nur akzeptierte sondern auch praktizierte Vorgangsweise heute gegen ihn angewandt wird.

 

Dazu zitiere ich den von vielen als „genialen Denker und Ideologen“ gelobten Norbert Hofer im ORF-Interview, Sommergespräch, ab Minute 13. „Also, zunächst, was Strache gesagt hat, das ist nicht zu entschuldigen. Ich habe immer festgehalten, das ist fürchterlich, was dort gesagt worden ist.“ Jetzt würde mich interessieren, ob der durchschnittliche Österreicher das auch so sieht. Ob der FPÖ-Wähler das so einschätzt.

 

Das meiste, das Strache in Ibiza sagte, kennt jeder ältere Österreicher aus seiner Lebenserfahrung, egal ob es große Firmen, Job- und Auftragsvergaben oder die Redlichkeit der Medien betrifft. So lächerlich und unglaubwürdig es beim politischen Gegner erscheint, sich künstlich und theatralisch darüber aufzuregen, so unverständlich ist es, diese Worte in dieser Form – ohne Not – aus dem Mund des aktuellen Parteichefs zu hören. Natürlich sind die Worte Straches erklärbar und alles andere als fürchterlich. Sie behandelten nichts als die Wahrheit und Lebensrealität dieses strukturell korrupten Landes, welche viele nicht laut ausgesprochen hören wollen aber von klein an kennen.

 

Diese Worte zeigen dem unbedeutendsten FPÖ-Sympathisanten ein weiteres Mal auf, was er zu erwarten hat, wenn es hart auf hart kommt: Dass die eigene Partei, dass all die Menschen, die man vor Minuten noch für Freunde hielt, auf ihn eintreten werden, anstelle ihn zu schützen. Das, und nur das ist eigentlich unentschuldbar. Dabei könnte die FPÖ durchaus von den anderen Großparteien lernen. Keine SPÖ, keine ÖVP und auch keine Grünen würden jemals einen der ihren fallen lassen, nur weil ideologische Anwürfe oder eine „falsche Meinung“ in der Kritik stehen. All diese Parteien stehen nach außen hin zusammen und regeln Probleme gegebenenfalls intern. Manchen Parteien ist sogar egal, ob Verbalradikale mehrfach verurteilt wurden, sie sind noch in ihren Funktionen. Sogar Gewalttäter im Umfeld der NOWKR oder anderer linksextremer Ausschreitungen werden nicht nur gedeckt sondern auch finanziert und mit Anwälten und Räumlichkeiten ausgestattet.

 

Was aber machte die HC Strache FPÖ mit Menschen, die ähnlich ticken wie sie, die am gleichen Strang ziehen, die mit Sicherheit dieselben Ideale vertreten und das Kreuzerl an der „richtigen“ Stelle machen? Sie verleugnen sie und überlassen sie einer ideologisch motivierten Justiz und Gerichtsbarkeit, für welche sich ein echter Rechtsstaat schämen müsste. Dieses Verhalten scheint unter Hofer vielleicht abgeschwächt aber immer noch präsent zu sein.

 

Und so ist es ein weiteres Mal nicht verwunderlich, dass die Kritik am unfassbaren Skandal, den die Justiz an HC Strache verübte, sehr, sehr leise ausgesprochen wird. Man stelle sich vor, eine anonyme Anzeige, gänzlich ohne Beweise, nur auf Hörensagen beruhend und mit sachlich inkorrekten Inhalten, führt zu einer Hausdurchsuchung bei einem ehemaligen Vizekanzler der Republik! Das riecht nach Amtsmissbrauch erster Güte, nach der Instrumentalisierung der Organe des Landes im Wahlkampf aber auch zur kompletten persönlichen, politischen und wirtschaftlichen Vernichtung eines Menschen.

 

Aber hat Strache sich für Martin Sellner eingesetzt, als diesem dasselbe Unrecht widerfuhr? Als man seine Wohnung mehrfach durchsuchte, ohne dass es dafür eine sinnvolle Grundlage gab? Als man illegal alte Gerichtsakten an die Öffentlichkeit brachte? Als man seine Menschen- und Bürgerrechte vielfach missachtete und mit Füßen trat? Strache trat nach. Dass er schon so bald von derselben Medizin kosten müsste, hat er sich wohl nicht ausgemalt. Das hat niemand. Doch hier bewahrheitet sich der alte Spruch: Was du nicht willst, das man dir tu, das füg´ auch keinem anderen zu. Es wäre auch jedem anderen Spitzenkandidaten der FPÖ anzuraten, zu überlegen, welche Auswirkungen es hätte, wenn am nächsten Tag die Polizei vor der Tür steht und alle Handys und Computer kassiert. Wenn dann der politische Feind oder der ehemalige politische Partner über die bekannten Seilschaften in der Exekutive und Justiz an interne Daten und interne Kommunikation gelangen.

 

Es ist naiv von mir, anzunehmen, dass es irgendeinen Karrieristen zum Umdenken bringen wird. Aber es ist nun mehr als bewiesen: Wer nur an sich selbst und nicht an andere denkt, übersieht, dass es auch viele andere gibt, die genau so denken. Der Erfolg von heute, während man mit dem Stiefel auf den Köpfen anderer ruht, kann abrupt darin enden, dass einen ebendiese Köpfe morgen lachend in den Abgrund stürzen und noch ein paar Mal nachtreten.

 

Rechtskonservative Politik, eine stabile Erneuerung Österreichs und Europas, kann nur auf Brüderlichkeit aufgebaut werden. Schulter an Schulter, Seite an Seite, Rücken an Rücken muss man gegen das Unrecht der Freiheitsräuber, der Plünderer und Unterdrücker antreten. Nicht mit den Methoden und Worten der Gegner – sondern mit eigenen Mitteln und mit eigener, althergebrachter Sprache und ehrenwertem Handeln. Ohne echte Kameradschaft, auf welche jeder Mitstreiter vertrauen kann, sollte man sich nicht einmal die Stiefel anziehen, um in den Kampf aufzubrechen, denn man hat bereits verloren.

 

Florian Hitzenberger

2019-08-20


Hausdurchsuchung beim ehemaligen FPÖ-Chef Strache


Erklärung von HC Strache

 

Wie bereits heute fast alle Medien berichten, hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Montag dem 12.08.2019, bei HC Strache, beim ehemaligen FPÖ-Klubchef Johann Gudenus, und beim Casinos-Austria-Vorstand Peter Sidlo Hausdurchsuchungen durchgeführt. Der Standard berichtet als Erster darüber.

 

In einer erst kürzlich veröffentlichten Presseaussendung schreibt die Tageszeitung ÖSTERREICH, dass im Zuge der Hausdurchsuchung, das Handy und ein privater Tischkalender des Ex-FPÖ-Chefs konfisziert wurden.

 

HC Strache selbst, gab vor wenigen Minuten nachfolgende Erklärung ab:

 

Am 12.08.2019 wurden aufgrund einer anonymen Anzeige und des hiernach gegen mich erhobenen Vorwurfes der Bestechlichkeit im Rahmen von Hausdurchsuchungen meine privaten Wohnräumlichkeiten durchsucht. Ich habe mich den Beamten der Strafverfolgungsbehörde gegenüber uneingeschränkt kooperativ verhalten und werde auch die weiteren Ermittlungen nach besten Kräften uneingeschränkt unterstützen.

 

Der gegen mich erhobene Vorwurf entbehrt jeder Grundlage und ist daher lediglich ein weiterer politischer Angriff auf meine Person. Offenbar wird in Fortsetzung der Erstellung und Veröffentlichung des Ibiza-Videos, deren Initiatoren und Hintermänner sich ebenfalls bis heute in der Anonymität verstecken, fortgesetzt versucht, mich zu diskreditieren und mundtot zu machen. Aber auch dieser Versuch wird misslingen. Ich habe mir keinerlei Verhalten – weder in diesem, noch in anderen Zusammenhängen – vorzuwerfen, das den Straftatbestand der Bestechlichkeit erfüllt.

 

Ich bin daher davon überzeugt, dass gründliche Ermittlungen mich vollständig rehabilitieren werden und auch dieser feige Angriff auf meine Glaubwürdigkeit gut sechs Wochen vor den Neuwahlen sein Ziel verfehlen wird.

 

*****

2019-08-13


Gewaltschutzpaket beschreitet neue Wege bei Opferschutz und Täterarbeit


Fragestunde im Nationalrat zu den Themen Asyl, Kriminalstatistik und Cybercrime

 

Mit dem von der Taskforce Strafrecht erarbeiteten Gewaltschutzpaket werden neue Wege in den Bereichen Opferschutz und Täterarbeit beschritten, war Innenminister Herbert Kickl überzeugt, der in der heutigen Fragestunde den Abgeordneten über verschiedenste Themen Auskunft gab. So berichtete er etwa über die Entwicklung der in Österreich gestellten Asylanträge, wo man im „Sinkflug unterwegs“ sei. Außerdem interessierten sich die MandatarInnen über die Maßnahmen zur Bekämpfung von, die Anzahl der ausländischen Tatverdächtigen in bestimmten Deliktsfeldern sowie für die Repräsentationsausgaben des Ressorts.

 

Aus aktuellem Anlass wurde Kickl auch eine Frage zur Hausdurchsuchung beim Identitären-Sprecher Martin Sellner gestellt. All jene Abgeordneten, die behaupten, dass Sellner vor der Razzia gewarnt worden sei und daraufhin seinen E-Mail-Verkehr mit dem Attentäter von Christchurch gelöscht habe, sollen etwaige Beweise den Ermittlungsbehörden vorlegen, forderte der Innenminister.

 

Gewaltschutzpaket: Effektiver Opferschutz und verpflichtende Täterarbeit in speziellen Zentren

 

Zu Beginn der Debatte stand das von der Bundesregierung am Montag präsentierte Gewaltschutz-Paket im Fokus der Fragen. Bei dem von der ressortübergreifenden „Taskforce Strafrecht“ ausgearbeiteten Maßnahmenbündel gehe es aus Sicht des Innenressorts vor allem um den Opferschutz sowie um die Täterarbeit, die laut Bundesminister Herbert Kickl zwei Seiten einer Medaille darstellen. Primäres Ziel der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sei es, die Prävention zu stärken, um Sexualdelikte bzw. Gewalt gegen Frauen und Kinder weitestgehend zu verhindern. Für seinen Zuständigkeitsbereich sei dabei die Ausweitung der Betretungsverbote, die in Hinkunft unter „Annäherungsverbote“ firmieren sollen, besonders hervorzuheben. Gefährdern werde es damit untersagt, sich den Opfern weniger als 50 Meter zu nähern, erläuterte der Minister auf Anfrage der Abgeordneten Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP).

 

Der zweite wichtige Aspekt sei die Arbeit mit den Tätern, um die Eskalationsspirale möglichst früh zu unterbrechen. Im Rahmen von sogenannten Gewaltinterventionszentren sollen daher die Täter „stärker in ein Korsett genommen werden“. Damit verbunden seien verpflichtende Beratungsgespräche und Anti-Agressionstrainings. Bei Verhängung von Annäherungsverboten müssen sich die Gefährder innerhalb von drei Tagen bei den Zentren melden, wo sie – binnen 14 Tagen – entsprechende Schulungen zu absolvieren haben. Für Hochrisikofälle seien sogenannte Fall-Konferenzen vorgesehen; auch dafür brauche es rechtliche Vorkehrungen. Was die budgetäre Planung anbelangt, so rechne man mit etwa 1 Million €, teilte Kickl Abgeordneter Irmgard Griss (NEOS) mit. Allerdings hätten auch die Gefährder selbst einen entsprechenden „Obolus“ zu entrichten.

 

Innenminister Kickl betonte, dass auch die bereits bestehenden Instrumente zur Gewaltprävention weiter vorangetrieben werden, wie zum Beispiel im Bildungssektor. In den Reihen der Polizei gebe es über 400 gut ausgebildete Beamte, die in die Schulen gehen und im Rahmen von 14 konkreten Projekten verschiedenste Aktivitäten durchführen, teilte er Abgeordnetem Wolfgang Gerstl (ÖVP) mit. Auf sehr gute Resonanz sei etwa das Anti-Gewaltprogramm an Polytechnischen Schulen gestoßen. Wichtig war dabei unter anderem, dass die Schulen ein fixen Ansprechpartner haben.

 

Es wäre aber zu einfach zu glauben, dass diese Problematik nur von einem Ressort gelöst werden könne, gab er gegenüber Abgeordneter Irene Hochstetter-Lackner (SPÖ) zu bedenken. So müsste etwa auf Gewaltdelikte, die von Personen aus fremden Kulturkreisen – wo oft die Frau als Eigentum des Mannes angesehen wird – ausgeht, mit strengeren Integrationsmaßnahmen reagiert werden. Es sei natürlich auch kein Zufall, dass Probleme mit Gewalt an Schulen besonders dort gehäuft auftreten, wo die Folgen einer Massenzuwanderung am deutlichsten zu spüren sind, argumentierte er.

 

Asyl: Weniger Anträge, mehr Außerlandesbringungen und Forcierung der freiwilligen Rückkehr

 

Bezüglich der aktuellen Entwicklung der Asylanträge in Österreich befragt, stellte Innenminister Kickl erfreut fest, dass „die Richtung stimmt“. Auch wenn sein Ziel „die Null“ sei, könne man sagen, dass man bereits „im Sinkflug unterwegs“ ist. Derzeit stehen 3.800 Asylanträgen 4.300 Außerlandesbringungen gegenüber, hob der Ressortchef hervor. Eine deutliche Steigerung gab es bei den Abschiebungen, nämlich ein Plus von 34 % gegenüber dem Vorjahr. Dennoch müsse man die Entwicklungen entlang der Westbalkanroute genau beobachten, bestätigte er gegenüber Abgeordneter Petra Steger (FPÖ), da es mit Griechenland weiterhin eine undichte Stelle gebe. Es werden nämlich dort weiterhin die Flüchtlinge von den Inseln auf das Festland gebracht. Schätzungen gehen davon aus, dass Zehntausende in der Region unterwegs sind, um sich auf den Weg nach Mitteleuropa zu machen. Eine große Zahl an Illegalen werden derzeit etwa in Bosnien oder Nordmazedonien aufgegriffen.

 

Da Abschiebungen immer nur als letztes Mittel eingesetzt werden, um Menschen außer Landes zu bringen, forciere man die freiwillige Rückkehr, bekräftigte Kickl gegenüber Abgeordnetem Karl Mahrer. Deshalb werden auch der neuen Bundesbetreuungsagentur ausreichend Mittel für diesen Bereich zur Verfügung gestellt. Mit der Einrichtung der Sektion V wurde zudem ein Kompetenzzentrum für Asyl und Fremdenwesen geschaffen.

 

Der Kritik der Abgeordneten Angela Lueger (SPÖ) an einer Anfragebeantwortung seines Ressorts hielt Kickl entgegen, dass sie dabei „Äpfel mit Birnen vermischt“ habe. Ein negativer Asylbescheid sei nämlich nicht gleichbedeutend mit einer Rückkehrentscheidung; eine entsprechende Statistik konnte daher nicht erstellt werden.

 

Von Abgeordneter Nurten Yılmaz (SPÖ) wurde noch der Bericht der Vereinten Nationen angesprochen, in dem die Abwicklung der Asylverfahren in Österreich auf insgesamt 19 Seiten beanstandet wurde. Er sei teilweise erstaunt darüber gewesen, erklärte der Innenminister, da seiner Meinung nach EU-konforme Regelungen nicht gegen internationales Recht verstoßen können. Außerdem werden darin Aussagen getroffen, wonach bei Einvernahmen ein „frostiges Klima“ herrsche, obwohl keine Beobachter dabei gewesen sind. Dies sei wohl nicht als seriöse Vorgangsweise zu werten. Österreich brauche sich für das Asylverfahren sicher nicht zu genieren, es werden alle menschenrechtlichen Standards erfüllt, betonte Kickl.

 

Kriminalstatistik: Manche Deliktsfelder sind laut Kickl fest in ausländischer Hand

 

Zu Fragen rund um die Kriminalitätsstatistik führte Kickl aus, dass der Anteil an fremden Tatverdächtigen in manchen Deliktsfeldern besonders hoch ist. Vor allem die Bereiche Kfz-Diebstahl (über 90 %), Raubüberfälle bei Juwelieren, Einbrüche in Häuser und Wohnungen (über 80 %) sowie Taschen- und Trickdiebstähle (über 70 %) seien „fest in ausländischer Hand“, teilte der Minister Abgeordnetem Hans-Jörg Jenewein (FPÖ) mit.

 

Man versuche an allen Schrauben zu drehen, um Straffällige schneller außer Landes zu bringen. Seit seinem Amtsantritt sei etwa die Zahl der Verfahren zur Aberkennung des Schutzstatus von Asylwerbern, die kriminell geworden sind, rapide gestiegen. Im letzten Jahr wurden insgesamt 6.000 Anträge gestellt, in 1.600 Fälle wurde die Aberkennung des Status erreicht.

 

Handlungsbedarf sah Kickl auch hinsichtlich des Problems der zunehmenden Zahl an Fahrzeuglenkern, die unter Suchtmitteleinfluss stehen. Er versicherte Abgeordnetem Roman Haider (FPÖ), dass speziell geschulte Beamte in Hinkunft die Möglichkeit erhalten sollen, solche Personen effektiver aus dem Verkehr zu ziehen. In der Endausbaustufe sollen etwa 300 Bedienstete eine entsprechende Ausbildung absolviert haben.

 

Mehr Ressourcen zur Bekämpfung von Cybercrime

 

Innenminister Herbert Kickl pflichtete Abgeordneter Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) bei, wonach die Regierung die Bekämpfung von Cybercrime weiter intensivieren muss. Im Sinne einer umfassenden Prävention sei es notwendig, schon bei den Kindern anzusetzen, um Einfallstore für kriminelle Machenschaften im digitalen Bereich möglichst frühzeitig zu schließen. Im Bundeskriminalamt gebe es eine eigene Hightech-Einheit, das Cybercrime Kompetenzzentrum, das von 50 auf 70 Personen aufgestockt wurde. Als Arbeitsschwerpunkte nannte der Minister die Kryptowährungen, die Massen-Betrugs-E-Mails und das Darknet.

 

Im Vorfeld der Wahl zum Europäischen Parlament wurden zahlreiche Vorkehrungen getroffen, um technische Einflussnahmen zu verhindern. Zu Beginn des Jahres habe dazu im Verbund mit anderen europäischen Staaten eine große Übung stattgefunden. Außerdem wurden nicht nur MitarbeiterInnen von lokalen Wahlbehörden speziell geschult und Risikoanalysen durchgeführt, sondern auch ein Wahlkooperationsnetzwerk gegründet. Mittels eines E-Learning-Tools haben Wahlbeisitzer zudem die Möglichkeit, ein Zertifikat zu erwerben.

 

Mit der – von Abgeordnetem Jörg Leichtfried (SPÖ) thematisierten – App „Digitales Amt“ habe das Innenministerium nichts zu tun, unterstrich Kickl. Aus dem dafür zuständigen Ressort habe er jedoch erfahren, dass die anfänglichen Probleme mit den Wahlkartenanträgen mittlerweile behoben wurden.

 

Fragen zu Repräsentationsausgaben und Kroaten-Treffen in Bleiburg

 

Bezüglich der Kritik der Abgeordneten Stephanie Krisper an den hohen „externen Repräsentationsausgaben“ von über 700.000 € für das Innenressort, gab der Bundesminister zu bedenken, dass Österreich im letzten Jahr den EU-Vorsitz inne hatte. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Präsidentschaft unter dem Motto „Ein Europa, das schützt“ stand, könne man ableiten, dass das Innenministerium besonders gefordert war. Als Beispiel führte er an, dass unter anderem 40 Konferenzen und internationale Besuche abgewickelt wurden. Trotzdem wurden im Vergleich zum Vorjahr um 100.000 € weniger ausgegeben.

 

Schließlich wies Kickl in Beantwortung einer weiteren Frage der Abgeordneten Stephanie Krisper (NEOS) darauf hin, dass es das von ihr angesprochene „Bleiburger Kroatengedenken“ seit Beginn der fünfziger Jahre gibt. Auffällig sei daher, dass es erst seit seinem Amtsantritt von der Opposition als Problem betrachtet werde. Grundsätzlich müsse die zuständige Behörde vor Ort über die Abhaltung der Veranstaltung entscheiden, betonte er. Überdies treffe man entsprechende Vorsorgen vonseiten der Polizei, damit die Sicherheit alle Beteiligten gewährleistet wird. So werde im Vorfeld bei den Einsatzbesprechungen noch einmal ausdrücklich auf die Bestimmungen des Symbole- und des Abzeichengesetzes hingewiesen. Auch vonseiten der kroatischen Polizei werde es Unterstützung geben.

 

*****

2019-05-16


Erfolgreicher Schlag gegen den Online-Drogenhandel


Suchtmittel im Wert von 13 Millionen Euro online verkauft

 

Im Rahmen der Operation Sandmann ermittelte das Bundeskriminalamt (BK) federführend seit Juli 2018 gemeinsam mit den US-Amerikanischen Strafverfolgungsbehörden DEA („Drug Enforcement Administration“) und HSI („Homeland Security Investigation“) gegen eine serbische Tätergruppierung, die Suchtgift in großen Mengen versendete. Im Dezember 2018 konnte ein Hauptverdächtiger festgenommen sowie insgesamt 13 Kilogramm Suchtmittel sichergestellt werden.

 

Durch die enge Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden aus Österreich, den USA sowie der europäischen Polizeibehörde Europol gelang der Polizei ein erfolgreicher Schlag gegen eine kriminelle Organisation. Eine serbische Tätergruppierung verkaufte seit knapp zehn Jahren online suchmittelhaltige Tabletten an europäische Abnehmer, vor allem aber an Kunden in den USA.

 

Zu Beginn benutzten die Täter verschlüsselte E-Mail-Dienste, später verkauften sie die Tabletten auf Darknet-Marktplätzen. Die Anzahl der gehandelten Tabletten beläuft sich auf Millionen. Die kleinste angebotene Verkaufseinheit waren jeweils 1.000 Stück. Ein im BK auf den Online-Suchtmittelhandel spezialisiertes, neu gegründetes Referat kam den Tätern auf die Spur, da sie begannen Wien als Vertriebsweg zu nutzen. Die Tabletten wurden im Auto von Serbien nach Wien transportiert und von hier aus über verschiedene Postämter weltweit verschickt. Durch umfangreiche Ermittlungen gelang es den betreffenden Online-Shop auf einer Darknet-Plattform ausfindig zu machen. Die Ermittlungen ergaben, dass die Tätergruppierung Gewinne aus dem Online-Shop in Form virtueller Währung knapp 13 Millionen Euro widerrechtlich erwirtschaftet hatte.

 

Gemeinsam mit dem Einsatzkommando Cobra der Direktion für Spezialeinheiten und der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) des Landeskriminalamtes Wien, gelang dem Büro zur Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität im BK im Dezember 2018 die Festnahme von einem Hauptverdächtigen in Wien. Im Zuge der anschließenden Hausdurchsuchungen stellten die Ermittler 13 Kilogramm Suchtmittel in Form von rund 91.000 Tabletten sicher. Der 61 jährige Haupttäter befindet sich in Untersuchungshaft und zeigt sich geständig. Er gab an, innerhalb der letzten Monate zwischen 40 und 50 Drogenpakete in die USA versendet zu haben.

 

In Österreich wurden die Ermittlungen durch das Büro zur Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität im Bundeskriminalamt im Rahmen der Operation Sandmann geführt. Die Ermittlungen zu den Mittätern laufen international. Es wird von weiteren Erfolgen ausgegangen.

 

*****

2019-02-08


Größter Schlag gegen Zigarettenmafia in Österreich


Rekordaufgriff: Zoll stellt 32 Tonnen Tabak sicher

 

 

Wie das Finanzministerium heute – Donnerstag (06.12.18) – bekannt gab, konnten Beamte des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien, am 16. November 2018, im Raum St. Pölten 32 Tonnen Tabak sicherstellen.  „Der bisher größte Schlag gegen die organisierte Zigarettenmafia“, so Finanzminister Löger.

 

Mit der vorgefundenen Menge an Tabak wäre es den Tätern möglich gewesen, knapp 32 Mio. Stück Zigaretten bzw. 160.000 Stangen herzustellen.  Der Verkaufswert der fertigten Zigaretten in Österreich, wäre mehr als 7,2 Mio. Euro und die hinterzogenen Steuern hätte knapp 5,6 Mio. Euro betragen.

 

 

Durch wochenlange und detailreiche Ermittlungen wurden die Zöllner auf den Lagerort in Niederösterreich aufmerksam. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde unter Leitung der Zollfahndung eine Hausdurchsuchung durchgeführt, bei der zwei polnische Staatsangehörige angetroffen wurden, die gerade mit der Behandlung (Aromatisieren, Trocknen, Pressen und Verladen) des Tabaks beschäftigt waren.  Im Zuge dieser Kontrolle konnte auch ein LKW, der gerade in der Halle für den Weitertransport des Tabaks vorbereitet wurde, sichergestellt werden.  Neben dem Tabak wurden auch Zusatzstoffe für die Aromatisierung (ua. Rum, Zucker, Kakaopulver) als auch die Maschine, die dafür verwendet wurde, beschlagnahmt.

 

Die weiteren Ermittlungen haben ergeben, dass der unversteuerte Tabak aus Belgien und Polen nach Österreich geliefert und nach der Bearbeitung in Kleinmengen weiter nach Lettland gebracht wird.  Durch eine neue Verschleierungstaktik wird versucht, die Behörden in die Irre zu leiten.  Die verschiedenen Arbeitsschritte der verbotenen Herstellung von Zigaretten werden voneinander getrennt und die Täter hoffen auf diese Art und Weise, mit geringerem Schaden davonzukommen.  Aufgrund der Aussagen der polnischen Mittäter gehen die Zollbeamten von einer Gesamtumschlagsmenge von ca. 300 Tonnen aus.  Weitere Ermittlungen in Zusammenarbeit mit den internationalen Behörden sollen den Sachverhalt lückenlos aufklären.

 

*****

2018-12-06


BVT-Affäre schlägt auch im Parlament hohe Wellen


Opposition blitzt mit Misstrauensantrag gegen Innenminister Kickl ab

 

Die Causa BVT schlägt auch im Parlament hohe Wellen. Die Opposition nutzte die von ihr verlangte Sondersitzung des Nationalrats dazu, um massive Kritik an den „überfallsartigen“ Hausdurchsuchungen beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Korruptionsbekämpfung zu üben. Es stehe der Verdacht im Raum, dass es um parteipolitisch motivierte Umfärbungen beim Staatsschutz gehe, waren sich SPÖ, NEOS und Liste Pilz einig. Insgesamt 40 Detailfragen zu vier Themenkomplexen richtete SPÖ-Chef Christian Kern im Rahmen einer Dringlichen Anfrage an Innenminister Herbert Kickl, mit den Antworten waren aber weder er noch die beiden kleinen Oppositionsparteien zufrieden. Ein von der Liste Pilz eingebrachter Misstrauensantrag fand jedoch keine Mehrheit.

 

Innenminister Kickl wertete die Anschuldigungen als haltlos. Es sei Zeit, zu den Fakten zu kommen und die Verschwörungstheorien beiseite zu legen, hielt er in Richtung Opposition fest und bekräftigte mehrfach, dass es sich bei den Hausdurchsuchungen um ein rechtsstaatlich korrekt abgelaufenes Verfahren handle. Zudem wies er auf die Zuständigkeit des Justizministeriums hin. Hinter Kickl stellten sich auch die Abgeordneten der FPÖ und ÖVP.

 

Gleich zu Beginn der Sitzung hatte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka an die Abgeordneten appelliert, angesichts des sensiblen Themas Sicherheit das Gebot der Sachlichkeit zu beachten und einander in der Debatte respektvoll zu behandeln. Bereits vergangene Woche hatte sich der Bundesrat mit der BVT-Affäre befasst, dort auf Basis von zwei Dringlichen Anfragen der Grünen (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 281/2018).

 

SPÖ zieht Dringlichkeit der Hausdurchsuchung in Zweifel

 

Wie die SPÖ in der Dringlichen Anfrage festhält, gibt es in der Causa BVT nach wie vor viele offene Fragen. So zieht SPÖ-Chef Christian Kern die behauptete Dringlichkeit der Hausdurchsuchung beim BVT und in mehreren Privatwohnungen von BVT-Mitarbeitern in Zweifel. Die Behörden hätten schon seit geraumer Zeit im Umfeld des BVT ermittelt, seit Anfang Februar sei dies auch dem – inzwischen suspendierten -BVT-Leiter Peter Gridling bekannt gewesen. Warum sich die Lage am 27. Februar dann offenbar so dramatisiert hat, dass um 22.30 Uhr eine mündliche richterliche Genehmigung von einem Journalrichter eingeholt werden musste, ist für ihn nach wie vor ein Rätsel. Die in der Öffentlichkeit gemachten Aussagen seien jedenfalls voll von Widersprüchen. Kern vermutet, dass es darum gegangen ist, die MitarbeiterInnen des BVT einzuschüchtern.

 

Noch mysteriöser wird die Sache nach Meinung der SPÖ dadurch, dass zwei der vier anonymen Zeugen bei ihren Aussagen vor der Staatsanwaltschaft von einem Kabinettsmitglied des Innenministeriums begleitet wurden. In diesem Zusammenhang wollte Kern von Kickl auch wissen, was es damit auf sich hat, dass diese Zeugen offenbar um ihr Leben und ihre Gesundheit fürchten. Zudem hinterfragte er die Beauftragung der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) mit der Hausdurchsuchung sowie die Rolle des Generalsekretärs im Innenministerium, Peter Goldgruber, in der gesamten Causa.

 

Was die Suspendierung des BVT-Leiters, Peter Gridling, betrifft, stellte Kern den Verdacht in den Raum, dass es in Wahrheit um parteipolitisches Mobbing mit dem Ziel einer Umfärbung des Staatsschutzes geht. Darauf deuten ihm zufolge auch die massiven Attacken von FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache gegen das BVT hin. „Wir sind Zeugen eines Machtkampfs zwischen FPÖ- und ÖVP-Seilschaften im Innenministerium.“ Die Verlierer seien die PolizistInnen, die tägliche ihre Arbeit verrichten, die Bevölkerung und die Sicherheit, sagte Kern, der auch insgesamt den Umgang der Regierungsspitze mit der Causa kritisierte.

 

Ein eigener Fragenkomplex der Dringlichen Anfrage war der Beschlagnahmung von Unterlagen der Leiterin des Extremismusreferats des BVT gewidmet. Die Leiterin sei gerade dabei gewesen, Lageberichte über die Online-Plattform „unzensuriert.at“ und den „Kongress der Verteidiger Europas“ zu erstellen, wobei beide Plattformen als äußerst fremdenfeindlich mit antisemitischen Tendenzen beurteilt werden, heißt es dazu im Begründungstext. Kern sieht nicht zuletzt deshalb einen engen Konnex zum Innenministerium, da Kickl den Kongress im Herbst 2016 besucht habe und der ehemalige Chefredakteur von „unzensuriert.at“, Alexander Höferl, nunmehr Kommunikationschef im Innenministerium ist. Kern fragt sich, was nun mit den sichergestellten Daten passiert.

 

Der Innenminister habe keine 100 Tage gebraucht, um das Vertrauen der österreichischen Bevölkerung in den Sicherheitsapparat zu erschüttern, lautete Kerns Conclusio. Das BVT sei regelrecht lahmgelegt worden. Das schade auch der internationalen Reputation Österreichs und wirke sich negativ auf die gemeinsame Bekämpfung des Terrorismus aus.

 

Diese Einschätzung teilte auch SPÖ-Abgeordneter Andreas Schieder. Er ortet einen internen Machtkampf im Innenministerium „schwarz gegen blau“, den Kickl offenbar für sich entscheiden wolle. Schieder forderte Kickl auf, Rechtsstaatlichkeit zu achten, Kontrolle sicherzustellen und für Transparenz zu sorgen. Sich hinter dem Generalsekretär des Justizministeriums zu verstecken, sei keine Option. Auch dass Bundeskanzler Sebastian Kurz schweigt, ist Schieder ein Dorn im Auge.

 

Kickl fordert „Fakten statt Verschwörungstheorien“

 

„Jetzt ist es Zeit dafür, dass wir zu den Fakten kommen und dass wir die Verschwörungstheorien zur Seite legen“, leitete Innenminister Herbert Kickl die Beantwortung der Dringlichen Anfrage ein. Bei den durchgeführten Hausdurchsuchungen handle es sich um ein rechtsstaatlich korrekt abgelaufenes Verfahren, das noch dazu nicht in seine Verantwortung, sondern in jene des Justizministeriums fällt, sagte er. Es sei die Korruptionsstaatsanwaltschaft, die als Herrin des Verfahrens die Ermittlungen leite und auch die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen beurteile. Dieser rechtsstaatliche Vorgang werde von der SPÖ verunglimpft und skandalisiert, kritisierte Kickl.

 

Kickl vermutet, dass es der SPÖ nur darum geht, ihn anzupatzen, da sie mit seiner Politik – etwa der strengen Trennung von Asyl und Migration oder der Abschiebung abgelehnter AsylwerberInnen nach Afghanistan – nicht einverstanden sei. Er lasse sich dadurch aber nicht davon abhalten, gesetzeskonform zu agieren, betonte er. „Ich sage Ihnen klipp und klar: Mich werden Sie nicht mundtot machen.“

 

Stutzig mache ihn auch, dass die SPÖ jene, die einen Beitrag zur Aufklärung von Straftaten leisten, so hinstelle, als ob diese die Täter wären, sagte Kickl. Gleichzeitig würden die Beschuldigten im Ermittlungsverfahren als Opfer dargestellt und Verstöße gegen den Datenschutz bagatellisiert. Er habe nichts gegen Gridling, versicherte Kickl und sogar dem Bundespräsidenten dessen Funktionsverlängerung vorgeschlagen, er könne die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den BVT-Leiter aber nicht ignorieren. Schließlich werde dieser nach wie vor als Beschuldigter geführt. Mit parteipolitischer Umfärbung habe das nichts zu tun. Auch die Kritik am Einsatz der EGS ließ Kickl nicht gelten: Diese habe nichts anderes gemacht, als den Auftrag der Staatsanwaltschaft sauber und korrekt durchzuführen.

 

Die Sicherheit Österreichs sieht Kickl durch die Causa nicht in Gefahr. Die Zusammenarbeit mit den anderen Staaten gehe sehr gut weiter. Zudem könne man nicht von einer Bedrohung der Sicherheit sprechen, nur weil gegen fünf Beamte – von insgesamt 33.000 -ermittelt werde. In Zweifel zog Kickl die Sinnhaftigkeit eines Untersuchungsausschusses.

 

Insgesamt 58 Personen bei Hausdurchsuchungen im Einsatz

 

Auch in Beantwortung der einzelnen Fragen verwies Kickl immer wieder auf die Zuständigkeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und des Justizministeriums. So bekräftigte er, dass die Betrauung der EGS mit der Hausdurchsuchung beim BVT durch die Staatsanwaltschaft erfolgte. Die EGS habe über den Einsatzort und die Einsatzzeit hinaus auch keinerlei Informationen erhalten. Falsch seien auch Berichte, wonach die EGS-BeamtInnen Langwaffen, Sturmhauben oder Helme getragen hätten, einige waren Kickl zufolge aber mit Unterschutzwesten, Polizeijacken und einer Dienstwaffe ausgerüstet. Aufgabe der EGS sei es gewesen, darauf zu achten, dass keine Gegenstände beseitigt werden. Insgesamt waren bei den Hausdurchsuchungen laut Innenminister 58 Personen im Einsatz. Die Arbeit des Extremismusreferats sei durch die beschlagnahmten Daten nicht gefährdet.

 

Dass ein Kabinettsmitarbeiter des Innenministeriums zwei Zeugen zur Staatsanwaltschaft begleitet hat, erfolgte laut Kickl auf Wunsch der beiden. Er habe diese Beiziehung weder beauftragt noch sei er davon in Kenntnis gewesen. Was die befürchtete Gefahr für Leib und Leben der Zeugen betrifft, verwies er auf die Zuständigkeit der Ermittlungsbehörden.

 

Gegen Gridling ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Kickl zufolge wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. Durch diese Verdachtsmomente habe sich dessen Suspendierung als unumgänglich erwiesen. Neben Gridling sind noch drei weitere Beamte des BVT vorläufig suspendiert, zusätzlich ist ein Vertragsbediensteter vom Dienst frei gestellt. Ein Disziplinarverfahren wurde noch nicht in die Wege geleitet.

 

Das Dekret zur Weiterbestellung Gridlings als BVT-Leiter lag laut Kickl bis zum Tag vor der erfolgten Übergabe beim Leiter der Sektion I des Innenministeriums. Der nunmehrige provisorische Leiter des BVT Dominik Fasching sei bereits von Gridling als dessen Stellvertreter eingesetzt worden, ausgeschrieben werden soll die Stelle in den nächsten Tagen. Der Vorwurf des Innenministeriums gegenüber Medien, „Fake news“ zu verbreiten, hat sich laut Kickl auf die falsche mediale Darstellung der Rolle der EGS bei der Hausdurchsuchung und deren Ausrüstung bezogen.

 

Amon: Justiz entscheidet über Korrektheit der Hausdurchsuchungen

 

Auch wenn manche der Meinung sein mögen, dass die durchgeführten Hausdurchsuchungen überschießend waren und man das Ganze mit weniger öffentlicher Aufmerksamkeit im Dienstweg erledigen hätte können, letztendlich sei es die Justiz, die entscheide, ob die Vorgangsweise gerechtfertigt war, sagte ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon. Schließlich handle es sich bei einer Hausdurchsuchung um einen nicht unwesentlichen Eingriff in Grundrechte. Dass es überhaupt dazu gekommen ist, daran trägt seiner Ansicht nach auch „SPÖ-Parteianwalt“ Gabriel Lansky einen nicht unwesentlichen Anteil, habe dieser doch eine Anzeige eingebracht. Lansky habe dafür gekämpft, dass Daten gelöscht werden, die offenbar auch für die SPÖ heikel seien. Vielleicht sei die SPÖ deshalb nervös, mutmaßt Amon.

 

Dem BVT gestand Amon zu, in den letzten Jahren eine hervorragende Arbeit geleistet zu haben. Österreich sei eines der sichersten Länder der Welt, warnte er davor, das Vertrauen in wichtige staatliche Einrichtungen zu gefährden. Was den in Aussicht gestellten Untersuchungsausschuss betrifft, meinte Amon, es sei der SPÖ unbenommen, einen solchen einzusetzen. Für ihn ist die Frage allerdings berechtigt, ob ein solcher zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist. Zunächst seien einmal die Gerichte und die Justiz am Wort.


Rosenkranz: Anschuldigungen gegenüber Innenministerium sind haltlos

 

Eine „große Blase“ und ein „Stürmchen im Wasserglas“ nannte Walter Rosenkranz (FPÖ) die Anschuldigungen gegen das Innenressort. Sowohl die Hausdurchsuchung als auch die Beschlagnahme von Unterlagen seien auf Initiative der Staatsanwaltschaft erfolgt, machte er geltend. Zudem sei Kickl angesichts der Ermittlungen gegen Gridling nichts anderes übrig geblieben, als diesen zu suspendieren.

 

Dass die SPÖ trotzdem den Innenminister attackiert, führt Rosenkranz darauf zurück, dass dieser von Anfang an nicht das Vertrauen der Sozialdemokraten gehabt habe. Zu Unrecht, wie er meint. Auch der Vorwurf, dass das BVT gelähmt sei, geht für ihn angesichts des Umstands, dass lediglich fünf Personen suspendiert sind, ins Leere. Im Gegensatz zu Amon würde Rosenkranz einen Untersuchungsausschuss begrüßen: Es werde dabei nichts herauskommen und die SPÖ „sich bis auf die Knochen blamieren“, prophezeite er.

 

Strolz ortet Machtkampf im Innenministerium

 

Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sprach sich auch NEOS-Chef Matthias Strolz aus. Es gebe nach wie vor viele Fragen, die nicht ausreichend geklärt seien, etwa was die Kriminalisierung des BVT-Leiters betrifft. Außerdem sei es keine Kleinigkeit, wenn Vizekanzler Heinz Christian Strache vermute, dass das BVT ein Staat im Staat und durch und durch korrupt sei, betonte er. Dazu kämen anonyme Anschuldigungen, die von sexuellen Übergriffen über kriminelle Geschäfte und Erpressung bis hin zum Missbrauch von Geheimdienstinformationen reichen. Letztlich gehe es um die Frage, ob sich die Bevölkerung auf die Regierung und die Polizei verlassen könne, so Strolz.

 

Strolz selbst ortet einen generellen Machtkampf im Innenministerium. Es liefen dort Dinge, „die jenseits von Gut und Böse sind“. Was sichtbar sei, sei nur die Spitze eines Eisbergs. Es gehe nicht nur um eine Umfärbung von schwarz auf blau, sondern auch um „einen schwarzen Bruderkrieg“. Auch die SPÖ, die laut Strolz ein „Stillhalteabkommen“ mit der ÖVP hatte, will der NEOS-Klubobmann nicht aus der Verantwortung lassen.

 

Liste Pilz spricht Kickl das Misstrauen aus

 

Die bisherigen Antworten seien nicht ausreichend, hielt auch Peter Kolba von der Liste Pilz fest. Die „überfallsartige Hausdurchsuchung“ werfe eine Reihe von dringlichen Fragen auf, die einer Aufklärung harren, meinte er. Stattdessen würde die Öffentlichkeit aber bewusst falsch informiert, „um die Dimension des Skandals zu vernebeln“.

 

Kolba ist überzeugt, dass es im Grunde darum geht, das BVT umzufärben. Durch das Vorgehen werde die Arbeit der Verfassungsschützer aber massiv behindert, und das im Vorfeld der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft, kritisierte er. Innenminister Kickl habe dem BVT und dem Innenressort schweren Schaden zugefügt. Mit diesem Argument begründete Kolba auch die Einbringung des Misstrauensantrags.

 

Opposition sieht Vertrauen in den Rechtsstaat gebrochen

 

Auch der weitere Verlauf der Debatte stand im Zeichen heftiger Kritik seitens der Opposition an der Vorgangsweise gegenüber dem BVT, wobei die Wortmeldungen erkennen ließen, dass die Zeichen grundsätzlich auf Untersuchungsausschuss stehen.

 

SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim erklärte die Art der Untersuchungen für fragwürdig und übte überdies auch heftige Kritik am EGS-Leiter Wolfgang Preiszler, dem er vorwarf, rassistische und antisemitische Kommentare in den sozialen Medien gepostet zu haben. Die Bevölkerung sei beunruhigt, das Vertrauen sei gebrochen, gehe es doch um die Sicherheit des Staates und um die Zukunft einer Behörde, die den Staat schützen soll, stellte seine Fraktionskollegin Angela Lueger fest. Es bestehe Anlass zur Sorge, dass sensible Daten des Rechtsextremismus-Büros in unbefugte Hände gekommen seien, meinte sie ebenso wie Kai Jan Krainer (SPÖ), für den in Anbetracht der Umstände der Suspendierung Gridlings der Verdacht der parteipolitischen Umfärbung im Raum steht.

 

Seitens der NEOS sprach Stephanie Krisper von Machtübernahme im BVT mit der Brechstange und bezeichnete die Hausdurchsuchung als nicht gerechtfertigt. Vieles werde sich über den Rechtsweg klären lassen, die politische Ebene bleibe dabei aber unbeleuchtet, gab sie zu bedenken und plädierte für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Auch nach Ansicht von Irmgard Griss (NEOS) ist das Vertrauen in den Rechtsstaat durch die BVT-Affäre grundlegend erschüttert worden. Kein Verständnis hat die ehemalige OGH-Präsidentin für das Weisungsrecht des Justizministers über die Staatsanwaltschaft, wobei sie unterstrich, erst wenn es in Österreich einen unabhängigen Generalstaatsanwalt gebe, werde das Vertrauen in die Justiz wieder hergestellt sein. Nicht durchsetzen konnte sich Griss mit einem Entschließungsantrag, in dem sie standardisierte und regelmäßige Kontrollen der Räumlichkeiten verfassungsmäßiger Institutionen auf Abhörsicherheit einmahnte.

 

Die Regierung habe das Vertrauen in eine der wichtigsten Sicherheitsbehörden erschüttert, schloss sich auch Alma Zadic (PILZ) dem Chor der KritikerInnen an. Es herrsche nun europaweit die Sorge vor, ob denn Österreich während der EU-Ratspräsidentschaft die Sicherheit der ausländischen Staats- und Regierungschefs gewährleisten könne. Auch Zadic forderte die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, zumal ihrer Meinung nach eine Reihe offener Fragen besteht. So sei nicht geklärt, welche Daten des Rechtsextremismus-Büros sichergestellt wurden und wer nun darauf Zugriff habe. Ihr Fraktionskollege Alfred Noll wiederum beleuchtete die juristischen Aspekte und stellte fest, die Position des Generalsekretärs im Innenministerium hätte ausgeschrieben werden müssen, auch seien die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Suspendierung von BVT-Chef Gridling nicht vorgelegen. Man habe hier offenbar eine unliebsame Person aus dem Amt entfernen wollen.

 

ÖVP setzt auf die Arbeit der unabhängigen Justiz

 

Die Regierungsparteien wiesen die Behauptungen der Opposition einmal mehr mit Nachdruck zurück. So betonte ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker, die Hausdurchsuchung sei auf Antrag der Staatsanwaltschaft von einem unabhängigen Richter bewilligt worden. Über die Rechtmäßigkeit werde nun ein unabhängiger Richtersenat entscheiden. Einen Untersuchungsausschuss parallel zu den Ermittlungen der Justiz hält Steinacker für nicht zielführend. Die unabhängige Justiz werde die in der Dringlichen aufgeworfenen Fragen klären, zeigte sich auch Karl Nehammer (ÖVP) überzeugt. Beleuchtet sollten seiner Meinung nach aber auch die Rolle von Gabriel Lansky bei der Sanierung der SPÖ-Parteifinanzen und die Betrauung des Rechtsanwalts mit einem ÖBB-Vertrag werden.

 

FPÖ und Kickl weisen Behauptungen der Opposition scharf zurück

 

Die SPÖ produziere eine Agentenkomödie und wolle damit nur vom Versagen ihres ehemaligen Bundeskanzlers Kern ablenken, verschärfte Johann Gudenus (FPÖ) den Ton. Die Regierung bewege sich auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit, schaffe mehr Sicherheit und sorge für mehr Polizei. Nachdem gerade Kanzler Kern die Grenzen aufgemacht und den Terror importiert habe, sei nun das BVT umso wichtiger, steht für Gudenus fest. Die Opposition werfe mit unwahren Behauptungen um sich, die schon mehrmals entkräftet worden sind, pflichtete ihm auch seine Fraktionskollegin Marlene Svazek bei. Der Stoff, den die SPÖ vorlegt, eigne sich höchstens für einen mittelmäßigen „Tatort“, für das Hohe Haus sei er aber entbehrlich. Eine „Märchenstunde“ seien die Anschuldigungen, bekräftige auch Hans Jörg Jenewein (FPÖ), der dazu aufrief, mit parlamentarischen Instrumenten vorsichtiger umzugehen. Wenn es schon einen Untersuchungsausschuss geben wird, dann sollte dieser auch die Frage klären, wie es denn kommen konnte, dass in den letzten Jahren immer wieder geheime Akten an die Medien weitergeleitet wurden.

 

Von „Räubergeschichten“ im Zusammenhang mit der Sicherung der Daten des Rechtsextremismus-Büros sprach Innenminister Herbert Kickl. Als Ressortleiter habe er selbstverständlich seit seinem Amtsantritt jeden Zugriff zum Datenmaterial. Warum hätte er da „über zehn Ecken“ agieren sollen, wo doch ein Besuch bei der Behörde gereicht hätte, erwiderte Kickl auf die Anschuldigungen der Opposition. (Quelle: APA/OTS)

 

*****

2018-03-19


Islamist droht unverblümt mit Kalaschnikow auf Facebook


Er hat keine Zeit für Sandkastenspielerei

und kündigt erbitterten Widerstand an

Betreffend der Frage Wann hat der Islam eigentlich mit dem Islam etwas zu tun?“ haben
wir in einem vorgestrigen Beitrag nachfolgendes Facebook-Posting veröffentlicht.
Screen: facebook.com
Nun scheint dieses Posting nicht mehr auf Facebook auf und der Verfasser kommentiert
dies folgendermaßen:
Screen: facebook.com
Doch der  „nette“  Islamist von nebenan will keineswegs klein beigeben und reagiert mit
folgendem Facebook-Eintrag:
Screen: facebook.com
Wenn  doch  die unzivilisierten frustrierten Bürger seinen Ruf nach einer gerechteren Welt-
ordnung missverstanden haben?!  Was er mit der Drohung der Stürmung seiner Residenz
wohl meint?   Möglicherweise hat er eine Vorladung von der Polizei erhalten?
Jedenfalls  hat er  keine Zeit für Sandkastenspielerei und kündigt erbitterten Widerstand
an.   Dies unterstreicht er noch,  indem er sich mit einer AK 47 in Händen ablichten lässt.
Sollte  die  Waffe tatsächlich den Behörden bekannt sein  (wie das auch immer gemeint
sein mag),  ist es höchst an der Zeit,  dass die Polizei seine Bude (Residenz) stürmt und
nach der  Kalaschnikow  und nach eventuell noch anderen vorhandenen Waffen durch-
sucht.
*****
2015-02-02

Tiroler Politiker rief zum „legalen“ Kiffen auf


Hausdurchsuchung bei Alexander Ofer (Piraten-Partei)

„Gemeinderat bunkerte 2,7 Kilo Cannabis im Safe“,  so lautet die heutige Schlagzeile der
„Tiroler Tageszeitung“.
Screen: tt.com/panorama/verbrechen
Die  Eröffnung  einer  Hanfbank  kündigte  der Tiroler  Politiker  Alexander Ofer,  Innsbrucker
Gemeinderat und Chef der „Inn- Piraten“, an. Zudem wurde über Webseiten das Versprechen
für  legales  Kiffen  zugesichert.   Interessant  sind  auch  die Aussagen von Ofer,  welche  auf
diesem Youtube-Video zu hören sind.
Augenscheinlich  war  die  Staatsanwaltschaft  nicht  Ofers  Meinung  und  so  lösten  dessen
Ankündigungen und Versprechungen eine Hausdurchsuchung aus.   Wenn man den Worten
der  „Tiroler Tageszeitung“  zu  den  Drogenfunden  Glauben  schenken darf,  dann dürfte der
Piraten-Politiker demnächst einige rechtliche Probleme zu erwarten haben.
*****
2014-11-27

Die Leopoldstadt verkommt zur Drogen-Hölle


Gedealt wird immer offener und immer unverschämter

Mehr als 32 Kilogramm Marihuana hat die Polizei nun bei der Durchsuchung einer Wohn-
ung  in   Wien-Leopoldstadt   sichergestellt – vier  Verhaftungen,  zwei  Anzeigen.   Wieder
einmal ergibt sich der traurige Beweis, dass der 2. Wiener Gemeindebezirk systematisch
zur Drogen-Hölle verkommt.
Dazu der Obmann der FPÖ-Leopoldstadt,  Gemeinderat Wolfgang Seidl:  „Auf diese Ent-
wicklung  weisen  wir  Freiheitliche  seit  Jahren  hin.   Doch der sozialistische Bezirksvor-
steher Karlheinz Hora schlafe und ignoriere die Probleme.“
Der  Drogenfund  ist ein leider wohl nur vorläufiger,  trister Höhepunkt in der Kriminalitäts-
entwicklung  in  der Leopoldstadt.   In der Venediger Au, im Stuwerviertel und mittlerweile
auch in der Praterstraße wird immer offener und unverschämter gedealt.
Neben  dem Schandfleck Praterstern,  für den es offenbar noch immer keine Lösung gibt, ist
das die nächste unerledigte Baustelle. Anstatt öffentlichkeitswirksam Radständer zu eröffnen,
sollte  sich  Hora  endlich  um  die  wirklich wichtigen Themen im Bezirk kümmern,  da sonst
der Bezirk systematisch zur Drogen-Hölle verkommt.
*****
2014-08-20

Grüne fordern Konsequenzen nach Parteispendenskandal


Moser an ÖVP und SPÖ: „Zugeben, zurücktreten und zurückzahlen!“

„Zugeben, zurücktreten und zurückzahlen“, fordert die ehemalige Vorsitzende des Korruptions-
Untersuchungsausschusses,  Gabriela Moser,  die Verantwortlichen angesichts des eindeutigen
Gerichtsgutachtens über Zahlungsströme der Telekom, Lotterien und Raiffeisenlandesbank OÖ
zur ÖVP auf.
„Jetzt ist klar,  warum der Untersuchungsausschuss im Herbst 2012 abgedreht werden musste.
Weitere  Akten  über  die  Hausdurchsuchung von Valora und MediaSelect vom April 2012 und
damit  weitere  Zahlungen in den ÖVP-Topf sollten im Herbst 2012 geheim bleiben,“  so Moser.
Bereits  der  Korruptionsuntersuchungsausschuss  deckte  auf,  dass die MediaSelect und Michael
Fischer  zusammen  mit  Hocheggers  Valora eine Drehscheibe des Geldflusses von der Telekom
bildeten.   Nun wurden auch auf  Scheinrechungen beruhende  Zahlungen von den Lotterien und
der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich an die ÖVP nachgewiesen. „Dabei könnte es sich aber
auch  nur  um  die Spitze des Eisbergs gehandelt haben“,  vermutet Moser angesichts des hohen
Schuldenbergs der ÖVP.
„Nun  müssen  die  damals  Verantwortlichen  wie etwa Reinhold Lopatka und Johannes Rauch
endlich  alles  auf  den Tisch  legen  und  dürfen  sich nicht weiter  hinter den zehn Geboten von
Spindelegger verstecken. Genauso braucht es Konsequenzen in der SPÖ für die Zahlungen an
den  Echo-Verlag.   Die Telekom  und  die  anderen  „Spender“  müssen  die  Zahlungen zurück-
erhalten“, appelliert Moser.
(Quelle: APA/OTS)
*****
2013-08-29

Erstaunlicher Justizfall – und kein Ende in Sicht


Landesamt für den Verfassungsschutz ermittelt

bei Sachbeschädigung um 200,- Euro

Ein „Kriminalfall“ der besonderen Art, hatte sich in der Nacht von 25.2. auf den 26.2.2013 rund
um das Rathaus von Guntramsdorf ereignet. Da hängten unbekannte Täter insgesamt 8 Plakate
– wie nachfolgend zu sehen –  auf Hochglanzpapier im Größenformat A3 auf.
Foto: © Privat
Zugegeben, dieses Plakat ist kein Adelsprädikat für die Frauenministerin.  Aber wir haben schon
ärgere Verunglimpfungen gesehen.  Sei es bei H.C. Strache, Barbara Rosenkranz oder anderen
FPÖ-Politiker(innen),  deren  Konterfeis mit Hitlerbärtchen,  Hakenkreuze odgl.  verziert wurden.
Zusätzlich sei gesagt, dass sich Heinisch-Hosek mit ihren diversen  männerfeindlichen Aussagen
auch nicht unbedingt Freunde macht.   Das soll aber keine Rechtfertigung für ein solches Plakat
sein.
Was aber darauf folgte bezeichnen wir als Skandal. Nach einer Anzeige (die noch völlig logisch
ist) des Ehemanns der Frauenministerin, wurde das Landesamt für den Verfassungsschutz NÖ
eingeschaltet.   Die  Polizeiinspektion  Guntramsdorf  nahm  eine  Anzeige  wegen   „Öffentlich
rassistischer Darstellungen“ auf.   Wie bereits erwähnt, das Plakat ist primitiv, aber wir sehen
hier  keine Gefährdung der Verfassung.   Auch orten wir keine rassistischen Darstellungen, es
sei denn, SPÖ-Politiker(innen) sind eine eigene Rasse.

Screenshot: (c) erstaunlich.at
Wer nun glaubt die Sache hätte sich damit erledigt, der irrt gewaltig.  Die Plakate wurden von
der  PI Guntramsdorf  gesichert  und vom  Landeskriminalamt  auf Fingerabdrücke untersucht.
Diese  Untersuchung  verlief jedoch negativ.   Dem nicht genug, wurde noch ein DNA- Tupfer-
abrieb durchgeführt und ausgewertet.
Die  Anzeige wegen  „Öffentlich rassistischer Darstellungen“  wurde zwischenzeitlich auf eine
Sachbeschädigung  relativiert,  wobei eine Schadenshöhe von 200,- Euro,  für das Entfernen
der 8 Plakate,  beziffert wurde.   Wer nun glaubt, dass sich die Angelegenheit damit erledigt
hatte, der irrt wiederum gewaltig.
Nun brauchte man einen Täter. Dieser wurde in der Person eines Kinderrecht-Aktivisten, der
offenbar ein Dorn im Auge bestimmter Personen ist, ausgemacht. Beamte des Landesamtes
für den Verfassungsschutz NÖ durchsuchten das Haus des „Verdächtigen“ gründlichst. Diese
Durchsuchung verlief negativ.   Anschließend gab es ein ausführliches Verhör in einer Amts-
stube, welches ebenfalls keine weiteren Anhaltspunkte für eine Täterschaft ergab.
Und  noch  immer  ist ein Ende dieser Angelegenheit nicht in Sicht.   Die Staatsanwaltschaft
Wiener Neustadt  ordnete  eine molekulargenetische Untersuchung von biologischen Tatort-
spuren an. Im Klartext heißt das, dass sich der Mann (am kommenden Freitag) einem DNA-
Test unterziehen muss. Und das Ganze für eine Sachbeschädigung um 200,- Euro und eine
mittlerweile  dazugekommene  Amtsehrenbeleidigung,   obwohl  bislang  keinerlei  Anhalts-
punkte für die Täterschaft des unbescholtenen Mannes vorhanden sind.

Sceenshot: (c) erstaunlich.at
 
Da stellen wir uns die berechtigte Frage,  ob das Landesamt f.d. Verfassungsschutz NÖ und
die  Staatsanwaltschaft  Wiener Neustadt so wenig ausgelastet sind,  um sich mit einer der-
artigen  Lappalie  zu  beschäftigen.   Von  den  bislang  aufgelaufenen Kosten zu Lasten der
Steuerzahler ganz zu schweigen.   Auch würde es uns interessieren,  ob bei den bisherigen
Verunglimpfungen von H.C. Strache, Barbara Rosenkranz oder anderen FPÖ-Politiker(innen)
ebenfalls ein derartiger Aufwand betrieben wurde?
*****
2013-07-10
 

Supernackert

 

Zu schön, zu intelligent, zu…..

Quelle: youtube.com
Mit den im obigen Video getätigten Worten rechtfertigte der Ex-Finanzminister,  Karl Heinz
Grasser,  die Jagd auf ihn und beteuerte seine Unschuld.  Allerdingss fanden diese Worte
bei der Steuerfahndung kein Gehör und diese schlug am Donnerstag dieser Woche beim
ehemaligen Säckelwart der Nation mit mehreren Hausdurchsuchungen zu.

Mangelnde Kooperationsbereitschaft

Interessant war auch die Aussage von Grassers Anwalt,  Manfred Ainedter,  der die Haus-
durchsuchungen  als reine  Retorsionsmaßnahmen der  Justiz bezeichnete,  weil Grasser
bei seiner  Einvernahme am Finanzamt Anfang Mai zum Vorwurf der Steuerhinterziehung
die Aussage verweigert hatte.  Der Grund für diese mangelnde  Kooperationsbereitschaft
war es zu verhindern,  dass angeblich sofort alles der Öffentlichkeit bekannt wird.Nun sollte aber gerade KHG als ehemaliger Finanzminister wissen, wie die Finanzbehörde
mit mutmaßlichen  Steuersündern umspringt.  Daher hätte ihm bewusst sein müssen,  dass
eine  Hausdurchsuchung  bei  Kooperationsverweigerung  eine  logische  Konsequenz  ist.
Erstaunlich  ist  auch  die  Aussage  von  Ainedter,  dass  die  Hausdurchsuchungen  keine
neuen  Erkenntnisse  bringen werden,  da nichts  zu finden ist,  was Grasser  nicht ohnehin
schon den Behörden vorgelegt hat.Als Anwalt  sollte Ainedter eigentlich wissen,  dass Hausdurchsuchungen  aus dem  Grund
stattfinden weil die Behörden eben nicht glauben, dass ihnen alles vorgelegt wurde. Wenn
aber  Grasser  ohnehin alles  vorgelegt hat  stellt sich  die Frage,  warum Grassers  Anwalt
gegen die Hausdurchsuchungen Rechtsmittel ergreifen will.

Angeblich politisch motivierte Verfolgung

Erstaunlich ist auch die Auffassung von Grasser, dass die „Treibjagd“ auf ihn nur stattfinde
um ihm politisch zu schaden.  Er spricht in diesem Zusammenhang von  „politisch motivier-
ten Verfolgungshandlungen“  gegen ihn.  Irgendwie scheint  es  KHG verdrängt  zu haben,
dass  er schon  längere Zeit politisch  nicht mehr tätig  ist und dies  daher kein  Grund sein
kann.
Möglicherweise  ist  einer  der  Gründe,  dass  er  als  amtierender  Finanzminister  vergaß
Steuern aus Kapitalerträgen zu bezahlen und glaubte dieses Versäumnis mit einer Selbst-
anzeige und einer  läppischen Nachzahlung vom Tisch fegen zu können.  Denn angeblich
nicht abgeführte Steuern bilden nämlich den Mittelpunkt der Erhebungen gegen Grasser.Auch die  Optik ist  nicht gerade optimal.  Wer sein  Vermögen in  Stiftungen rund um den
halben Erdball parkt, Geldbote für seine Schwiegermutter spielt (in dem er eine nicht un-

erhebliche  Summe im  Koffer über  die Staatsgrenze  bringt)  und Geschäftspartner  und
Freunde wie den „Supernackerten“ hat  darf sich nicht wundern, wenn er ins Visier von
Steuerfahndern gerät.

Der „supernackerte“ Freund

Mit einem stimmen wir mit Ainedter überein, nämlich dass die Hausdurchsuchung keine
neuen Erkenntnisse bringen wird.  Denn sollte Grasser tatsächlich  Steuern hinterzogen
haben,  hätte er belastendes Beweismaterial längst vernichtet, denn Zeit war genügend
vorhanden.
Grasser hat  einen einzigen  wirklichen Schwachpunkt,  nämlich seinen  Freund  und Ge-
schäftspartner aus der „Buberlpartie“  den  „Supernackerten“.  Sollte dieser  wirklich linke
Geschäfte abgezogen  und Grasser  dabei als Partner gehabt haben, wird es für den Ex-
Finanzminister tatsächlich eng. Der „Supernackerte“ würde Grasser sofort auf den Markt
werfen  um  seinen eigenen  Hals zu  retten.  Bei diesem  Worst Case  würde auch  KHG
supernackert  dastehen.*****
2011-05-28
 

Kinderschänder will Schadenersatz


Beschlagnahme von Festplatten

Bei  Dr. Christoph B.,  fand im  Zuge eines  Strafverfahrens  wegen Verdachts  des sexuellen
Missbrauchs eines Unmündigen, eine Hausdurchsuchung statt. Dabei wurden ein Notebook,
Fototaschen samt  Farbfotos und  zwei Alben mit Aktfotos, ein PC und mehrere Kuverts mit
Lichtbildern, unter denen sich auch Nacktaufnahmen befanden, sichergestellt.
Die  Computer wurden nach Ausbau, der insgesamt 3 Festplatten, dem Dr. B. wieder aus-
gehändigt.  Zwei der Festplatten waren  physikalisch beschädigt und  die Dritte beinhaltete
Bilddateien, von denen Ausdrucke angefertigt und dem Strafakt beigefügt wurden.

Rechtskräftige Verurteilung

Dr. B. wurde vom LG Korneuburg wegen mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs
von Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB, mehrerer Vergehen des sexuellen Missbrauchs
von Jugendlichen  nach § 207b  Abs. 3 StGB  und mehrerer  Vergehen  nach § 27 Abs. 1
und Abs. 2 Z 1 SMG schuldig erkannt.
Die von ihm  eingebrachte Berufung  war nicht von Erfolg  gekrönt und somit erwuchs das
Urteil gegen  Dr. Christoph B.  in Rechtskraft.  Wie es  bei  derartigen Verhandlungen  Usus
ist, wurde er auch befragt, ob er die sichergestellten Gegenstände wieder ausgefolgt haben
möchte.  Wie von einem  Kinderschänder nicht anders zu erwarten, bejahte er diese Frage.
Denn in  diesen Kreisen  dürften Festplatten  mit dementsprechenden  Inhalt,  sowohl einen
finanziellen, als auch einen ideellen Wert darstellen.

Festplatte wurde vernichtet

Nun  passierte am  LG Korneuburg ein kleiner Fauxpas.  Leider verabsäumte das Gericht,
einen Bescheid zur  Einziehung und Vernichtung  der intakten  Festplatte zu veranlassen.
Offenbar hatte niemand mit der Chuzpe des Dr. B. gerechnet. Die beiden defekten Hard
Disk bekam er wieder ausgehändigt.
Jene Festplatte, die in Ordnung war und auf der sich dementsprechendes Bildmaterial
befand, wurde vernichtet. Dieser Vorgang entspricht auch dem logischen  Menschen-
verstand.  Kein Richter käme  auch auf  die Idee  einem Bankräuber  seine Waffe oder
einem Drogendealer seinen Stoff wieder auszuhändigen.
(Symbolfoto)
Festplatte mit Kinderporno-Bilder wurde amtlich vernichtet

Kinderschänder beruft sich auf seine Rechte

Den Formalfehler des  LG Korneuburg macht sich  Dr. Christoph B.  zu Nutze und klagte
beim Oberste Gerichtshof (OGH), da seiner Meinung nach das Grundrecht auf Eigentum
vom Strafgericht missachtet worden war.  Wer nun glaubt, dass die Klage des verurteil-
ten Kinderschänders abgewiesen wurde, der befindet sich schwer im Irrtum.

Der  Oberste  Gerichtshof gab  Dr. Christoph B.  recht und  erkannte  darauf,  dass das
Grundrecht auf Eigentum verletzt wurde. Unter diesem LINK können Sie das OGH-Urteil
downloaden.

Kostenersatz durchaus möglich

Mit diesem OGH-Urteil hat  Dr. B. nun die Möglichkeit,  ein Amtshaftungsklage  gegen die
Republik Österreich anzustrengen.  Sollte er dieses  Verfahren gewinnen,  wobei uns das
nach dem OGH-Spruch nicht wundern würde, müsste die Republik ein Kostenersatz für
die vernichtete Festplatte leisten.
In diesem Fall würde nur noch die Frage offen bleiben,  wären nur die Kosten für die Fest-
platte zu erstatten, oder müsste der Staat (Steuerzahler) auch den Wiederbeschaffungs-
wert der Kinderporno-Bilder bezahlen?
*****

2011-02-15
 

Der Klerus und die Kinderpornografie


Geistige Inspiration

Der Freispruch im November 2009, am Landesgericht Ried im Innkreis, wo sein Kollege
wegen Besitzes von Bildern mit pornografischen Darstellung Minderjähriger angeklagt war,
dürfte einen niederösterreichischen Pfarrer und Religionslehrer dazu inspiriert haben, eben-
falls Kinderpornos aus dem Internet herunterzuladen.

Erstaunliches Gutachten

Die Rechtfertigung des in Ried angeklagten Geistlichen war, dass er eher zufällig auf die
Fotos gestoßen sei und nicht die Absicht gehabt habe, sie abzuspeichern. Erstaunlich ist
dabei, dass dem Gericht ein Gutachten präsentiert wurde, dass keine Datei aktiv herunter-
geladen wurde.

Da die Polizei auf dem Computer des kinderliebenden Pfarrers jedoch 100 eindeutige Fotos
gefunden hatte, fragen wir uns schon wie diese ihren Weg ohne Donwload auf die Festplatte
fanden.

War der Heilige Geist behilflich?

Wahrscheinlich war der heilige Geist für dieses technische Wunder verantwortlich. Erstaunlich
war auch die Angabe „rein zufällig“ auf die Webseite mit den Kinderporno-Bilder gestossen zu
sein. Aus unerfindlichen Gründen folgte das Gericht der Version des Angeklagten und fällte
einen Freispruch.

Auf den Spuren des Bruders

Soviel amtliche Verständnis muß natürlich ausgenützt werden, wird sich nun jener Pfarrer und
Religionslehrer aus Niederösterreich gedacht haben und ist den Spuren seines oberösterreich-
ischen Glaubensbruder gefolgt.

Bei einer Hausdurchsuchung fanden Ermittler der Polizei, auf dem Computer des stellvertret-

enden Dechants,  pornografische Bilder von Minderjährigen. Das belastende Material wurde
sichergestellt und wird zur Zeit ausgewertet.

Muss sich der Mann Sorgen machen?

Der Geistliche, der auch das Amt eines Wallfahrtsdirektor ausübte, wurde laut Erzdiözese
Wien seiner Ämter enthoben. Zur Zeit verweilt er in einem Kloster um innere Einkehr zu
finden.
 
Wir glauben aber nicht, dass er sich allzuviel Sorgen machen wird, denn wie in fast allen
Fällen in denen Geistliche in Kinderpornografie involviert waren, wird bei der Sache nicht
viel herauskommen.

Erstaunliche Verständnis für Pädofile

Wieviel Verständnis manche Richter diesen sexuell fehlgeleiteten Subjekten entgegen-
bringen, beweisen zwei Urteile aus jüngster Zeit. Am 22.Dezember 2009 wurde ein 26-
jähriger Rechtspraktikant am LG Wien zu drei Monaten bedingt verurteilt. Bei ihm wurden
von der Polizei 3.000 (!) kinderpornografisch definierte Bilder, sowie Filme beschlagnahmt.

Ein 32-jähriger pädofiler Lokführer, der sich selbst als krank bezeichnet und sich vor Gericht
damit verantwortete, dass er in psychotherapeutischer Behandlung sei, erhält für den Besitz

von kinderpornografischen Material ebenfalls drei Monate bedingte Haft, in einem Prozess
am LG Wien, am 21.Dezember 2009.

Betrachtet man diese Urteile stellt sich die realistische Frage, wieviel Kopfschmerzen der
niederösterreichische Pfarrer wohl haben muß. In Anbetracht der erstaunlichen Milde für

Pädofile vor Gericht, wird er nicht einmal eine einzige Kopfschmerztablette benötigen.

*****

2010-02-12
  

Hausdurchsuchung bei UVS-Richterin


UVS-Richterin erfährt die Macht der Tierquälerlobby

Beamte die in Österreich öffentlich eine eigene Meinung vertreten und nicht mit den Wölfen
heulen, laufen in Gefahr vom Rudel zerfleischt zu werden. Diese Erfahrung musste kürzlich
eine UVS-Richterin machen, die einige Tierschützer im Jahre 2007 freigesprochen hatte.

Eine Jagdgesellschaft konnte die Tierschutzaktivisten nicht identifizieren, welche angeb-

lich eine Jagdstörung, sprich Tierermordung gestört hatten. Laut einer heutigen APA-OTS
Aussendung, erscheint in der Montagausgabe des Nachrichtenmagazins „Profil“ ein Bei-
trag in dem berichtet wird, dass es bei der Richterin des UVS-Niederösterreich, kürzlich
zu einer Hausdurchsuchung gekommen sei.

Loser Kontakt begründeten Verdachtsmomente

Im Justizministerium heisst es, wenn es den Verdacht einer strafbaren Handlung gebe,
müsse man ihm nachgehen, egal ob Richter oder nicht. Da ist es schon erstaunlich, dass
es gerade eine Richterin betrifft, die im Sinne des Tierschutzes geurteilt hatte.

Der VGT-Obmann DDr. Balluch hatte die Richterin nach dem Urteil einige Male tele-
fonisch kontaktiert und sie in einem Internetforum lobend erwähnt. Das brachte ihr nun

den Verdacht des Amtmissbrauches ein.
 
Die betroffene UVS-Richterin dürfte die wichtigste Turnübung im Staatsdienst vergessen
haben. Nach oben bücken und nach unten treten. Wer dieses akrobatische Talent nicht
beherrscht, wird im Staatsdienst nicht alt werden oder maximal Aktenschlichter.

Viele Angeklagte sprechen mit den Richtern

Viele Angeklagte kontaktieren ihren Richter vor und nach dem Prozess, ungeachtet einer
Verurteilung oder eines Freispruches. Würden alle diese Richter(innen) nun angeklagt
oder mit Hausdurchsuchungen „belohnt“ werden, müsste das Justizministerium eine
eigene Abteilung für Richterverfolgung schaffen.

Allerdings dürfte die Lobby der Tierquäler, Legebatterienbesitzer und Tierfabrikeneigner

so stark sein, dass diese vermutlich soviel Einfluss ausüben können, sogar eine Richterin
abzuschiessen, wenn diese nicht in ihrem Sinne urteilt.

Bericht über Tierquäler-Politiker

Wir haben 2.November 2009 den Livebericht „Der Eiermann“, in telefonischer Zusammen-
arbeit mit DDr. Balluch verfasst. Aus diesem Beitrag ist es ersichtlich, wie sich professionelle
Tierquäler, in besagten Fall ein Politiker, über bestehende Gesetze hinwegsetzen können,
ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.

Gefährlicher Kontakt

Obwohl es aus „juristischen“ Gründen eher nicht ratsam ist, mit dem VGT-Obmann Kontakt
zu haben oder gar zu sprechen, haben wir am 11.November 2009 ein „Interview“ mit ihm ge-
führt. Wir waren von unserem Interviewpartner angenehm überrascht, da wir von diesem
eigentlich eine militante Einstellung erwartet hatten.


DDr. Balluch.  Ist er der österreichische Osama Bin Laden?

Sind Tierschützer die Mafia?

Wir vertreten weiterhin den Standpunkt, dass es sicher nicht die feine englische Art ist
seinem Ansinnen mit dem Versprühen von Buttersäure Nachdruck zu verleihen, aber
Tierschützer mit einer krimninellen Organisation zu vergleichen und sie nach Paragraf
278a Strafgesetzbuch (Prozess beginnt am 2.März) anzuklagen, ist in der Tat mehr
als erstaunlich.

*****

2010-02-06
  

Kronzeuge Oswald


Harmloser Beginn

Was eigentlich ganz harmlos begonnen hatte, scheint sich nun zum echten „Kriminalfall“
zu entwickeln. Vorige Woche wurde ein gewisser Mag. Herwig Baumgartner festgenommen,
der offensichtlich im Forum „Genderwahn“ pausenlos Personen vom Magistratsbeamten
begonnen, bis aufwärts zum Bundespräsidenten beleidigt hatte. Der Ordnung halber merken
wir an, dass für Mag. Baumgartner die Unschuldsvermutung gilt.

Hausdurchsuchungen

Es erfolgten mehrere Hausdurchsuchungen bei verschiedenen Personen, die dem Forum
zugerechnet wurden. Da sich die Polizei erhoffte Daten zu sichern, beschlagnahmte sie
zahlreiche Computer, Harddisk etc.

Computer beschlagnahmt

Mehreren Postings auf Genderwahn ist zu entnehmen, dass ein User mit dem Nickname
„Anubix“ als Zeuge in dieser Causa geladen war. Dieser gibt auch in seinen Beiträgen
an, dass auch bei ihm Computer sichergestellt wurden. Auf einem Rechner soll sich eine
händisch getippte Worddatei befinden, welche die Aktivitäten des Marcus Oswald beweisen.

Vom Zeugen zum Beschuldigten

Laut eigenen Angaben von Anubix, wurde er in dieser Causa vom Zeugen zum Beschuldigten.
Bis hier ist eigentlich noch nichts aufregendes passiert. Übliche Polizeiarbeit, wie Hausdurch-
suchungen, Einvernahmen und Anzeigeerstattungen.

Oswald betritt die Bühne

All das wäre nicht wirklich erwähnenswert, wenn nicht auf einmal ein Marcus J. Oswald die
Bühne betreten hätte. Oswald, der sich selbst als Gründungsvater des Forums betitelt, wurde
als Zeuge geladen.

In seinem Blog B&G gibt er wortwörtlich folgendes an:
(Wien, im November 2009) Der Herausgeber des Journals, Marcus J. Oswald, machte heute,
12. November 2009, seine Aussage vor dem Landeskriminalamt Linz zum Thema Mag. Herwig
Baumgartner und seinem Internetforum. Die Zeugenvernehmung fand in den Gebäuden das
LKA Wien-Ost statt. Die Verschriftlichung der Aussage fand von 12 Uhr 30 bis 15 Uhr45
statt. Über den Inhalt wurde mit allen Seiten Stillschweigen vereinbart.

Will Oswald die Polizei diskriminieren?

Der letzte Satz hat es in sich. Wer sind die „allen Seiten“ mit denen laut Oswald, angeblich
Stillschweigen vereinbart wurde. Wie ist es überhaupt möglich über eine Zeugenaussage
Stillschweigen zu bewahren und diese gleichzeitig in einem Prozeß zu verwenden.

Versucht der selbsternannte Machtfaktor des Internet Marcus J. Oswald, den erhebenden
Kriminalbeamten ein unehrenhaftes Verhalten zu unterstellen? Dieser Frage sollte doch
einmal nachgegangen werden.

Wer ist Admin von Genderwahn?

Aber es wird noch interessanter. Unserem Beitrag „Machtgelüste“ können Sie die Macht-
bestrebungen von Oswald über die Herrschaft des Genderwahn-Forums entnehmen. In
diesem Forum wurde immer wieder behauptet, dass Oswald Administratorrechte ausübe,
was er jedoch dementierte.

Seine Dementi erscheinen jetzt jedoch in einem neuen Licht.  Oswald ist laut eigenen

Angaben, im Besitz folgender Daten.  Wir zitieren aus seinem Blog:
* Liste Veröffentlichungsdichte (Quantität) auf dem Baumgartner-Forum
* Liste der realen Namen, die im Baumgartner-Forum veröffentlichten (wird hier nicht komplett
  veröffentlicht)
* Liste der Telefonate (alle im Volltext aufgezeichnet) mit Mitgliedern des Baumgartner-Forums
  zwischen 2006 und 2009 (wird hier nicht veröffentlicht)

Der zweite Satz erscheint höchst interessant. Wie kommt Oswald zu Daten wie realen Namen

von User(innen) in diesem Genderwahn-Forum? Dazu haben wir folgende Theorien.

1.) Die Zeugeneinvernahme ist nicht so gelaufen wie es sich Oswald vorgestellt hat. Vielleicht
    ist er auch nicht mehr im Status eines Zeugen und versucht den ermittelten Beamten unter-
    schwellig zu unterstellen, dass er von diesen die Daten hat.

2.) Er hat das Forum gehackt, wie er es immer wieder angekündigt hat und auch andere Per-

     sonen damit beauftragen wollte.

3.) Er war und ist noch immer Administrator im Genderwahn-Forum und hat Baumgartner aus-

     geliefert um keinen Nebenbuhler mehr zu haben.

Ersteres können wir uns nicht vorstellen. Oswald ist eine unbedeutende Persönlichkeit, dem

nicht einmal ein Strassenkehrer den zusammengekehrten Dreck übergeben würde, geschweige
denn ein Kriminalbeamter irgendwelche Daten.

Auch die Variante zwei erscheint uns nicht real. Also bleibt nur die Theorie mit den Admin-

Rechten von Oswald in dem besagten Forum. Dies wird auch durch seine eigene Aussage
untermauert, dass er im Besitz einer Liste von Telefonaten ist, die alle Forumsmitglieder be-
treffen.

Offensichtlich versucht er sich nun als Kronzeuge der Anklage zu verkaufen, um noch zu retten

was zu retten ist. Wir glauben aber nicht, dass die Polizei so naiv ist, auf einen Marcus Oswald
reinzufallen.

Stauni

  
2009-11-14
  

Kriminalfall Komuczky


Einbruch

Heute ist unbekannten Tätern das gelungen, was sie bereits am „22.09.2009“ versucht
haben. Sie haben in die Wohnung des unter sehr mysteriösen Umständen verstorbenen
Roland Komuczky eingebrochen.

Präpariertes Türschloß

Offensichtlich wurden sie bei ihrem damaligen Einbruchsversuch, in die amtlich versiegelte
Wohnung in Wien 12., Wienerbergstrasse gestört. Das damals präparierte Türschloß wurde
heute zwischen 10:45 und 12:40 Uhr entfernt und die Täter drangen in die Räumlichkeiten
ein.


Schloß wurde am 22.09.2009 präpariert           Heute wurde das Schloß von u.T. entfernt

Nachbarin entdeckte Tat

Der Tatzeitraum steht deshalb fest, weil die Nachbarin um 10:45 Uhr ausser Haus ging
und zu diesem Zeitpunkt das Schloß noch in Ordnung war. Als sie um 12:40 Uhr wieder
nach Hause kam, entdeckte sie den Einbruch und verständigte den Vater des Verstorbenen.

WEGA stürmte Wohnung

Dieser rief sofort bei der Polzei an. Drei Funkstreifen unter dem Kommando von „Ludwig 3“
fuhren zum Tatort. Da man nicht sicher war ob sich die Täter noch in der Wohnung befanden,
wurde die „WEGA“ verständigt.

Die Spezialeinheit der Polizei stürmte die Wohnung, jedoch die Täter hatten sich schon
aus dem Staub gemacht. Die Einbrecher hatten die Räumlichkeiten buchstäblich auf den
Kopf gestellt. Offensichtlich waren sie auf der Suche, nach Bargeld oder sonstigen
Wertgegenstände.


Das Foto konnte von A. Komuczky nur durch die beschädigte Tür geschossen werden,
da die Polizei keinem Zivilisten erlaubte den Tatort zu betreten. 

Jede Menge DNA-Spuren

Kurze Zeit später traf die Spurensicherung des KK-Süd ein und begann vorhandene Spuren
zu sichern. Fingerabdrücke konnten keine festgestellt werden, jedoch waren jede Menge
DNA-Spuren vorhanden, die gesichert wurden.

Die Täter dürften vermutlich Handschuhe getragen haben, vergaßen aber in ihrer Blödheit
dass immer DNA-Spuren (Schweisstropfen, Haare, Hautschuppen) am Tatort zurückbleiben,
es sei denn sie hätten ein „Ganzkörperkondom“ getragen.

Ermittler halten sich bedeckt

Vermutlich wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis die „schlauen“ Einbrecher gefasst
werden. Auch im mysteriösen Todesfall des R. Komuczky laufen die Ermittlungen auf Hoch-
touren.

Mittlerweile hat es bereits Hausdurchsuchungen gegeben. Allerdings hält sich die „KD 1“
(ehemaliges Sicherheitsbüro) sehr bedeckt. Ausserdem wurde über den Fall Komuczky eine
Nachrichtensperre verhängt.

Man darf gespannt sein, in welche Richtung sich diese Causa entwickelt und was dabei
herauskommen wird. Wir bleiben mit Sicherheit an dieser Angelegenheit dran.

Stauni

  
2009-10-20
  

Körberlgeld

 

Wo fängt der Balkan an ?

Dieser Vorfall hat sich nicht in Rumänien,  Bulgarien oder einem Balkanstaat  ereignet, sondern
bei uns in Österreich, soferne man der Enthüllungsstory der Wochenzeitung „Falter“ glauben
darf.  (Quelle: http://www.falter.at/web/print/detail.php?id=981&sub_id=465)

Schwertransportbegleitungen

Schwertransporte werden mittlerweile von privaten Sicherheitsdiensten begleitet. Vor noch
gar nicht so langer Zeit, war dies die Aufgabe der Autobahnpolizei. Diese überbreiten und
überlangen Transporte, durften dem Gesetz nach nur mit 30 km/h über die Autobahn fahren.
Diese Massnahme diente zur Verkehrssicherheit.

Time is Money

Diese Sicherheit stand nicht mehr zur Debatte, wenn Unternehmer einen Obulus in die
Kaffekassa der begleitenden Polizisten einbezahlten. Dann durfte das Tempo straflos auf
60 km/h erhöht werden. Für die Transportunternehmer entstand dadurch ein Zeitvorteil,
der in der Privatwirtschaft bares Geld wert ist.

696 Polizeibeamte beteiligt

Nachdem ein Unternehmer über diesen Korruptionsskandel ausgepackt hatte, kam die
Sache ins Rollen. Laut einer Anzeige der BIA (Büro für interne Angelegenheiten) haben
696 Polizisten bei rund 50 Schwertransporterfirmen die Hand aufgehalten.

400.000,- Euro

Die „SOKO Maut“ stellte fest, dass in zwei Jahren rund 400.000,- Euro bezahlt worden sein.
Gegen Personen die versuchten den Polizeibeamten ihr Zubrot streitig zu machen und gegen
den Transportunternehmer der den Fall ins Rollen brachte, wurde ein wahres Kesseltreiben
veranstaltet.

Hausdurchsuchung

Beim geständigen Unternehmer wurde plötzlich eine Hausdurchsuchung mit 25 Mann durch-
geführt und man beschlagnahmte dutzende Aktenordner. Man versuchte auch, ihn ins krimi-
nelle Eck zu stellen. Einige Ordner hatte man übersehen, darunter jenen in dem die Trinkgelder
an die „Kaffeekassa Gendarmerie“ verbucht waren.

Dieser Ordner wurde der BIA übergeben und diese konnten nachweisen, welche Beamte wie

viel kassiert hatten. Der harte Kern der Beamten „verdiente“ sich durch die Schwertransport-
begleitung bis zu 1.000,- Euro im Monat dazu.

Erstaunliche Justiz

Trotz aller Belegen und Geständnissen wurden alle Verfahren eingestellt. Auch jene Poli-
zisten, die das Kesseltreiben gegen den geständigen Transportunternehmer inszenierten,
müssen nichts mehr befürchten.
  
In Berichten der Staatsanwaltschaft an das Justizministerium wurde festgehalten, dass es
zwar durchaus sein kann, dass das Engagement der Polizei auf einem Rachegefühl gegen-
über dem Transportunternehmer basiert habe“, doch die Beamten hätten korrekt gehandelt.

Das Justizministerium stellt alle Fälle als Bagatelle ein. Die nicht mehr erstaunliche, sondern

unglaubliche Begründung war, dass die Masse der Beamten nur kleine Summen genommen
habe. Ferner habe allen Polizisten der „subjektive Vorsatz“ gefehlt, als sie die „Maut“ ein-
steckten.

Ausserdem seien viele Vorwürfe bereits verjährt. Auch wurde angemerkt, dass die überwieg-

ende Mehrheit der Transportunternehmer aufgrund der bereits 30 Jahre bestehenden Übung
gar nicht den Versuch unternahmen, einmal nicht zu zahlen.

Die Sorge der Justizministerin

Was hätten diese Unternehmer den anderes machen sollen als zu bezahlen ? Diese Frage
hatte sich die Staatsanwaltschaft offenbar nicht gestellt. Dieser gesamte Fall gehört durch die
Korruptionsstaatsanwaltschaft neuerlich aufgrollt.

Sollte die Sache wirklich so abgelaufen sein, wie sie in der Wochenzeitung „Falter“ dargestellt

wird, dann wäre es besser wenn sich die Exekutive von jenen Beamten trennt, die daran be-
teiligt waren. Die Justiz sollte jene Staatsanwälte, welche die Verfahren eingestellt haben, bzw.
die Beamten welche die Weisung dazu erteilten, in die Privatwirtschaft entlassen.

Auch Frau Bandion-Ortner sollte sich überlegen, ob sie eigentlich Herrin im eigenen Haus ist.

Ihre Sorge ist nicht jene, ob das Ganze stimmt und welche Konsequenzen daraus zu resultieren
haben, sondern wer der „Verräter“ war, der die Akten an den „Falter“ weitergegeben hat.

Wenn das die einzige Sorge der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ist, wäre es besser

wenn sie ihren Ministersessel zur Verfügung stellt.

Stauni

  
2009-08-30
  

Bitterer Kaffee für Meinl ?

   

Hausdurchsuchungen bei Meinl   

Seit 2007 laufen Ermittlungen gegen die frühere Meinl European Land (jetztiges: Atrium)
Am Mittwoch, den 18.02.2009 schlugen die Fahnder zu und führten Hausdurchsuchungen bei
der Meinl-Gruppe durch.
   
Laut Staatsanwaltschaft Wien hat Meinl European Land (MEL) eigene Zertifikate zurückge-
kauft und es geht nach wie vor um den Vorwurf des Betruges und oder der Untreue.
Es wird auch vermutet, daß  Kurse künstlich hochgehalten und die Anleger damit
getäuscht wurden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
      
Es wurden zahlreiche Wohnungen, darunter auch Meinls Villa und Büros durchsucht.
Bei den Hausdurchungen wurden zahlreiche Unterlagen und Datenträger sichergestellt.
Wie allseits bekannt und ausführlich berichtet, stürzte der Kurs der Zertifikate enorm ab,
nach dem die Vorwürfe gegen MEL bekannt wurden. Zahlreiche Anleger verloren dadurch sehr
viel Geld. MEL hatte seinen Sitz auf der englischen Kanal-Insel Jersey.
Nach dem auf Jersey geltenden Recht, ist der Ankauf eigener Zertifikate im Prinzip legal.
   
  Von Power ist momentan nicht mehr viel übrig
     
Wir maßen uns hier kein Urteil an, ob hier alles rechtens gelaufen ist oder nicht.
Das zu klären obliegt den ermittelnden Behörden, bzw. einem unabhängigen österreichischen
Gericht.

Erstaunliche Aussagen    

Allerdings ist uns aufgefallen, daß der Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser,Vorstand von
Meinl International Power (MIP), einige erstaunliche Statements abgegeben hatte.
Zitat aus der Presse vom 07.02.08
„Ich halte Herrn Meinl für einen ausgezeichneten Banker“, so der Ex-Finanzminister.
Zitat aus Kurier vom 07.02.08
Dass die Zertifikate der Meinl International Power (MIP) an der Börse derzeit nur bei
5,57 Euro notieren und damit gegenüber dem Ausgabepreis von zehn Euro fast die Hälfte
an Wert eingebüßt haben, tut mir persönlich sehr leid“, so der MIP-Manager Karl- Heinz
Grasser zu den Anlegern.

Und dann war noch das:   

Vorarlberg online 11.07.08
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser,Vorstand von Meinl International Power (MIP), wehrt
sich gegen Medienberichte: Aktuelle Schlagzeilen wonach Karl-Heinz Grasser „unter Betrugs-
verdacht“ stünde und gegen ihn „Ermittlungen wegen Untreue- und Betrugsverdacht“ laufen
würden, seien „außerordentlich unseriös“, so Rechtsanwalt Michael Rami von der Kanzlei
Gheneff-Rami-Sommer in einer Aussendung……………….
…….“Ermittlungen“ wurden bis dato lediglich insoweit geführt, als die von der Staats-
anwaltschaft kraft Gesetzes einzuhaltende Vorgangsweise „Ermittlungsverfahren“ heißt
(§§ 91 ff StPO). Karl-Heinz Grasser wurde aber bis heute nicht zu einer Stellungnahme
aufgefordert oder gar einvernommen……………

Werbe-Ikone K.H. Grasser  

Während man Herrn Meinl den „soundsovielten“  sehr stark in der Mangel hat, werden
andere in das Unternehmen involvierte Personen nicht behelligt. Es ist noch gar nicht
solange her, da strahlte K.H. Grasser von diversen Lettern, wo er die MEL-Aktie bewarb.
   
 Da war die Welt noch in Ordnung, im Meinl-Land 
           
Als Exfinanzminister der Republik Österreich war er als Werbe-Ikone pures Gold wert.
Abgesehen von seiner führenden Tätigkeit bei MIP, wer will schon die postivien Prognosen
eines Wertpapieres anzweifeln, wenn der ehemalige Finanzminister und Wirtschaftexeperte
so intensiv die Werbetrommel rührt.

Topmanager weis von nichts      

Wir wissen zwar nicht genau welchen Tätigkeiten Herr Grasser in diesem Unternehmen
erfüllt hat, aber es  scheint, daß er als führender Manager von eventuellen illegalen
Transaktionen „nichts gewußt“ hat.
    
Wer von nichts weiß, der hat gut  lachen
     
Na so ein Glück, da wird doch einem späteren Polit-Comeback nichts im Wege stehen. 
Vielleicht basteln einige Personen ohnehin schon daran, Herrn K.H. Grasser in eine
politische Funktion zu hieven, die für keinen ein Nachteil ist.
  
Stauni
   
2009-02-19

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten