SOS-Mitmensch-Forderung unterstützt farbige Rauschgifthändler
Wenn es nach dem selbsternannten Sprachpolizisten und Chef des Gutmenschenvereines
„SOS-Mitmensch“ Alexander Pollak ginge, würden für farbige Drogendealer goldene Zeiten
anbrechen. Er kritisierte bereits anfangs August dieses Jahres einen Polizeieinsatz, dessen
Schwerpunkt der Drogenhandel in den Wiener U-Bahn Stationen war. Wie allgemein be-
kannt ist, befindet sich das dortige Drogengeschäft fest in den Händen farbiger Drogen-
dealer. Wir haben damals ausführlich darüber berichtet.
Nun meldet sich Pollak mit einer gestrigen Presseaussendung wieder zu Wort und fordert,
dass in Österreich Polizeiaktionen, bei denen Personen aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliert
werden, sofort eingestellt gehören. Diese absolut erstaunliche Forderung begründet er mit
einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz, laut dem die Polizei
einen Menschen nicht wegen seiner Hautfarbe kontrollieren darf.
Nun sollen die Deutschen machen was sie wollen, denn aus der einstigen Vorzeigenation
Europas ist zwischenzeitlich ein Trauerspiel geworden. Wer es nicht glaubt, der möge bei-
spielsweise eine Exkursion nach Neukölln unternehmen. In diesem Stadtteil Berlins pfeift
man mittlerweile sogar auf die deutsche Justiz und beschäftigt einen eigenen islamischen
Friedensrichter.
Fakt ist, dass den deutschen Politiker(innen) die Einwanderungspolitik völlig entglitten ist
und die deutsche Bevölkerung nun die Rechnung präsentiert bekommt. Auf Grund des nun-
mehrigen Zustandes von Deutschland, sehen wir Rechtsprechungen der deutschen Justiz
nicht als nachahmenswert an.
Pollak sieht das anders und fordert, dass dem deutschen Urteil nicht nur Signalwirkung bei-
zumessen ist, sondern dieses müsse konkrete Konsequenzen für die Polizeiarbeit haben.
Laut dem SOS-Mitmenschen-Boss dürfen nie wieder Schwerpunktaktionen stattfinden, bei
denen ausschließlich Menschen mit dunkler Hautfarbe kontrolliert werden.
Sollte A. Pollaks unsinnige Forderung, wider jeglichen logischen Menschenverstand Gehör
finden, werden es ihm die farbigen Drogendealer danken. In diesem Zusammenhang
fragen wir uns, ob Pollak sich dessen auch bewusst ist und wenn ja, warum er mit seiner
abstrusen Forderung farbige Rauschgifthändler unterstützt.
*****
2012-11-01
Demokraten(innen) haben sich durchgesetzt
Zum Glück haben sich in der gestrigen Nationalratssitzung, welche bis in die heutigen frühen
Morgenstunden dauerte, die wahren Demokrat(innen) und Bewahrer(innen) der Rede- und
Meinungsfreiheit durchgesetzt.
Bekannter Weise startete die Bundesregierung einen wiederholten Versuch, die Meinungs-
freiheit unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung massiv einzuschränken. Mittels
dem ursprünglich geplanten Text zur Novellierung des § 283 StGB wäre es ein leichtes
gewesen, politisch missliebige Äußerungen beliebig zu verfolgen und damit den Boden für
Gesinnungsjustiz und Einschränkung der Meinungsfreiheit zu bereiten.
Aber es geschehen doch noch Wunder in der Alpenrepublik und so zeigten sich die Opposi-
tionsparteien –wenn auch mit unterschiedlichen Motiven- geschlossen gegen die schwam-
mige Gesetzestext-Formulierung zur Novellierung des § 283 StGB. Auch ERSTAUNLICH
hat seinen Teil zum Protest gegen die geplante Einschränkung des demokratischen Grund-
rechts der freien Meinungsäußerung beigetragen. Wir hatten zwar keine eigene Petition
gestartet, aber auf etliche Webseiten – egal welcher politischen Ausrichtung – verlinkt,
auf denen es möglich war seine Unterschrift zu leisten.
Der nun beschlossene § 283 StGB lautet wie folgt:
(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden,
oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder
Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der
Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung
oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters
oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied
einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffor-
dert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in
Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise
beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.
Die Version des Absatz (1) ist akzeptabel
War die Verhetzung früher nur auf Kirchen, Religionsgemeinschaften, Rassen, Völker Volks-
stämme und Staaten bezogen, so werden nun weitere Gruppen von Menschen unter den
Schutz des Strafgesetzbuches gestellt. Diese Gruppen können auch nach Geschlecht,
Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung definiert sein. Allerdings ist es zunächst er-
forderlich zu Gewalt aufzurufen.
Der ursprünglich geplante Wortlaut: „sonstigen feindseligen Handlung“ hätte jeglichen
Spielraum für beliebige Interpretationen zugelassen. Dadurch wäre einem Missbrauch
Tür und Tor geöffnet gewesen.
Und nun zum Wermutstropfen des § 283 StGB. Wir halten nach wie vor an unserer
Meinung fest, dass der Absatz (2) einer Demokratie nicht würdig ist, sondern eher in
diktatorische Staatssysteme wie Nordkorea oder China passt. Denn was bedeutet
„beschimpft“ oder „verächtlich machen“?
Kritik oder kritische Anmerkungen werden nie eine Lobeshymne auf einen Zustand,
eine Person oder eine Gruppe sein. Kritik kann subjektiv stets als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden. Offenbar dient der obig zitierte Absatz (2)
des § 283 StGB als letztes Hintertürl für Einschüchterungsversuche kritischer Zeit-
geister. Im Allgemeinen kann man aber mit der jetzig beschlossenen Version des
§ 283 StGB leben, denn das Leben besteht bekannter Weise aus Kompromissen.
*****
2011-10-20
Zweiter Anlauf
Wir haben uns schon im vorigen Jahr in den Beiträgen „Der Tod der Meinungsfreiheit“
und „Das Terrorgesetz“ mit dem Paragrafen 283 StGB und dessen geplanter Novellier-
ung befasst.
Mehrere eingegangene Mails sind der Anlass dazu, dass wir uns wiederholt mit der noch-
malig geplanten Novellierung des § 283 StGB befassen. Bereits im vorigen Jahr stieß die
Regierung auf scharfe Kritik, weil sie unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung
eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit vornehmen wollte. In einem Mail wur-
den wir ersucht eine Kampagne gegen den nun zweiten Novellierungsversuch zu unter-
stützen.
Ihren Protest können geneigte Leser(innen) unter LINK1 oder LINK2 abgeben. Dazu
möchten wir aber anmerken, dass die Webseite „www.tfp.at“ nicht auf unserer Linie
liegt, wir aber den Protest gegen die Novellierung überregional sehen und daher diese
Kampagne unterstützen.
Die Bundesregierung startet trotz harscher Kritik einen zweiten Versuch den Paragra-
fen 283 StGB zu novellieren, um so unliebsamen Kritiker(innen) den Mund zu verbieten.
Federführend bei diesem Vorhaben ist die SPÖ, bei der auf Meinungsfreiheit offenbar
kein gesteigerter Wert gelegt wird.
Dass die ÖVP bei diesem Vorhaben mitzieht erstaunt uns eigentlich. Diese Partei, die
sich schon seit geraumer Zeit im freien Fall befindet, wird von ihren konservativen
Wähler(innen) bei der nächsten Wahl sicherlich die Rechnung präsentiert bekommen.
Das ist der zur Zeit gültige Wortlaut des § 283 StGB
Verhetzung
§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu ge-
fährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder
Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche
oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder
einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Grup-
pen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder
verächtlich zu machen sucht.
Ein Paragraf für Nordkorea oder China
Wir haben uns bereits in den eingangs erwähnten Beiträgen aus dem Vorjahr dahingehend
geäußert, dass der erste Absatz dieses Paragraphen für jeden zivilisierten Menschen nach-
vollziehbar ist. Um seine Meinung zu propagieren sollte keiner Person das Recht zustehen,
dies mit einem Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet
sind die öffentliche Ordnung zu gefährden, sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußer-
ung.
Der zweite Absatz des § 283 StGB hingegen ist unserer Meinung nach einer Demokratie
ohnehin nicht würdig, sondern passt eher in diktatorische Staatssysteme wie Nordkorea
oder China. Mit einer fantasievollen Interpretation dieses Gesetzestextes ist die Meinungs-
freiheit in Österreich gestorben.
Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“? Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann subjektiv stets als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden. Umso gut wie jede Kritik verstummen zu lassen,
versucht man mit einer Gesetzestextänderung im 1.Absatz, dem Absatz 2 mehr Gewicht-
ung zu geben.
Aber auch der Wortlaut des Absatzes 2 wurde verschärft, um offenbar jede Kritikmöglich-
keit im Keim zu ersticken. Waren im bisherigen Gesetzestext die im Absatz 1 bezeichneten
Gruppen vor Kritik geschützt – die man je nach Interpretation auch als Hetze auslegen
kann – sind nun auch einzelne Mitglieder dieser Gruppen inkludiert.
Das wäre der Wortlaut des novellierten § 283 StGB
Verhetzung
§ 283. Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefähr-
den, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt oder zu einer sonstigen
feindseligen Handlung gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach
den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung,
der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des
Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe
von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen
Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen
oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit
zu dieser Gruppe hetzt oder eine solche Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden
Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.
Kritik wird flächendeckend unterbunden
In Verbindung mit dem Absatz 2 dürfte nun beispielsweise nicht einmal ein einziger Sekten-
angehöriger, geschweige denn die ganze Gruppe kritisiert werden. Denn die Begriffe
„Religion“ und „Religionsgesellschaft“ werden ohne nähere Erläuterung angeführt
und Sekten wie Satanisten oder dergleichen verstehen und sehen sich sehr wohl als
Religionen oder Religionsgesellschaften.
Auch könnte die Bezeichnung „Altersschwachsinn“ als Verhetzung ausgelegt werden.
Interessant ist der Begriff der Weltanschauung, der ebenfalls nicht näher erläutert wird.
Wenn jemand eine nationalsozialistische oder sonstig menschenverachtende Weltan-
schauung hat, darf weder er noch eine Gruppe mit der gleichen Weltanschauung kriti-
siert werden. Denn dies käme ebenfalls einer Verhetzung gleich.
Aber nicht nur weltliche Kritiker laufen in Gefahr wegen Verhetzung angezeigt zu werden.
Denn alle in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften lehnen zum Beispiel die
Homo-Ehe ab und stehen der Homosexualität im allgemeinen sehr kritisch bis ablehnend
gegenüber. Da wird beispielsweise jede Sonntagspredigt für den Geistlichen zum verbalen
Spießrutenlauf werden, sobald er dieses Thema behandelt.
Wir könnten noch zahlreiche Beispiele aufzählen die aufzeigen, dass der Paragraf 283 StGB
vorwiegend darauf abzielt kritische Menschen mundtot zu machen. Unserer Meinung nach
ist er ein Einschüchterungsparagraf, der in einem demokratischen Staatsgefüge eigentlich
keinen Platz finden dürfte. Mit der Terrorismusbekämpfung hat er jedenfalls nicht das
Geringste zu tun.
Kritiker(innen) sollten sich künstlerisch betätigen
Es gäbe theoretisch eine Möglichkeit den Paragrafen 283 elegant zu umgehen. Es gibt
in der Alpenrepublik zahlreiche staatliche Kunstliebhaber, die Fäkal- und Urinierkunst
fördern und mit Steuergeld prämieren, selbst wenn dabei auf die Vielfalt von Wien ge-
schissen und auf die österreichische Fahne gepinkelt wird.
Offenbar ist die Freiheit der Kunst grenzenlos und es sind auch keinerlei rechtliche
Konsequenzen zu erwarten. Daher können wir kritischen Menschen nur anraten, ihre
Meinung in Kunstform abzugeben. Damit stehen die Chancen den § 283 StGB auszu-
hebeln nicht schlecht und im günstigsten Fall gibt es Subventionen oder gar eine
Prämierung.
*****
2011-10-05
Schlag‘ dir Rassismus aus dem Kopf! – Fackelzug 2011
Mit diesem Slogan wirbt die sozialistische Jugend für ihren alljährlichen Fackelzug.
Offenbar ist den Organisatoren dieser Veranstaltung gar nicht bewusst, was das Wort
Rassismus eigentlich bedeutet.
Rassismus bedeutet, andere Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe oder Reli-
gion abzuwerten, zu verfolgen oder zu töten. Diesen Rassimus gibt es in Österreich
nicht mehr. Zugegebenerweise ist einzuräumen, dass bei der einen oder anderen
Stammtischrunde sicherlich Unmutsäußerungen über Scheinasylanten und Wirt-
schaftsflüchtlinge fallen.
Diese Äußerungen haben aber mit Rassismus nichts zu tun. Offenbar lässt sich mit
diesem Thema aber Geld verdienen und deshalb stellten die Organisatoren des
Fackelzugs vermutlich nachfolgendes Video auf You-Tube ein.

Zum Download bitte HIER KLICKEN
Bei Sichtung dieses Videos kommen wir immer wieder zur Annahme, dass die Fackel-
zug-Organisatoren bei den Proben sehr aktiv beteiligt gewesen sein müssen und dem
Darsteller immer wieder vorgeführt haben, wie man richtig mit dem Kopf gegen die
Tischplatte knallt.
Österreich ist der falsche Staat
Wir können den Organisatoren des Fackelzugs 2011 verbindlich zusichern, dass Öster-
reich der falsche Staat ist, in dem gegen Rassimus demonstriert werden soll. Als
Empfehlung können wir die Elfenbeinküste (Republik Côte d’Ivoire) abgeben, denn
dort herrscht noch Rassimus in Reinkultur. Allerdings verfolgen dort nicht böse weiße
Menschen die schwarze Bevölkerung, sondern sind die Schwarzen untereinander
selbst höchst aktiv.
Eine andere Stammes- oder Religionsangehörigkeit ist als Schwarzer unter Schwarzen
in der Elfenbeinküste tödlich, wie nachfolgendes Video eindeutig unter Beweis stellt.
Dieser Video-Clip wurde erst im März 2011 heimlich mitgedreht.
Dieses Video ist für Kinder und Jugendliche nicht geeignet!
Quelle: cloud.square7.ch
Video-Download HIER oder direkt am Screenshot
Wäre es angesichts dieser Aufnahmen nicht angebrachter den Antirassismus-Fackelzug
in Côte d’Ivoire abzuhalten? Oder haben die Organisatoren dieser Veranstaltung keinen
Mut dazu. Möglicherweise haben diese lediglich eine große Klappe, welche sie sich nur
im antirassistischen Österreich weit aufreißen trauen?
*****
2011-04-30
Widerstand gegen die Staatsgewalt
Wollten Sie sich schon einmal, gegen eine an Ihnen durchgeführte Amtshandlung körper-
lich zur Wehr setzen? Die Realisierung eines solchen Vorhabens sollten Sie tunlichst unter-
lassen, denn dies ist eine Straftat und nennt sich „Widerstand gegen die Staatsgewalt“.
Dabei ist es für das Gesetz unerheblich, ob Sie im Recht sind oder nicht.
Und sollten Sie das tatsächlich schon einmal durchgezogen haben, wurde Ihnen dann ein
Promi-Anwalt zur Verfügung gestellt, der Sie keinen Euro gekostet hat? Nein? Dann liegt
es vermutlich daran, dass Sie Inländer sind und die falsche Hautfarbe haben.
Abbruch der Abschiebung
Wie wir in unserem Beitrag „Hasta la vista Ousma …“ berichteten, reiste der Schwarzafrikaner
Ousmane Camara illegal nach Österreich ein und erzählte ein haarsträubendes Märchen um
politisches Asyl zu erlangen.
Zu seinem Erstaunen nahm ihm seine Geschichte niemand ab und er wurde zum Flughafen
Wien-Schwechat gebracht, um ihn in sein Heimatland Guinea abzuschieben. Am Airport kam
es dann zur Randale, worauf die „Abschiebung“ abgebrochen wurde.
Entlassung aus U-Haft trotz Fluchtgefahr
Ousmane Camara, der sich illegal in Österreich aufhält und keinen festen Wohnsitz hat,
wurde wegen des Verdachts auf „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ in Untersuchungs-
haft genommen. Wer nun geglaubt hat, dass dieser bis zu seiner Verhandlung in U-Haft ver-
bleibt, da ja bei ihm immerhin Fluchtgefahr besteht, der hat sich gewaltig geirrt.
Gestern wurde der Schwarzafrikaner gegen eine Kaution von 5.000,- Euro auf freien Fuß
gesetzt. Erstaunlich bei einem Tatverdächtigen, der nicht einmal einen ordentlichen Wohn-
sitz aufweisen kann. Da hätte Helmut Elsner wohl gerne mit Ousmane Camara getauscht.
Zangers Weihnachtswunder
Als Weihnachtswunder bezeichnete Anwalt Zanger die Freilassung von Camara und damit
hat er nicht Unrecht. Wir finden es ebenfalls verwunderlich, einen Mann der in Österreich
unter Verdacht steht Gesetze gebrochen zu haben und nicht einmal einen festen Wohnsitz
hat, aus der U-Haft zu entlassen.
Ebenfalls erscheint uns die Rechtsmeinung von RA Zanger erstaunlich. Dieser meint, dass
Camara ein Recht auf Notwehr gehabt hätte, wenn ihm in seiner Heimat Folter droht. Daher
habe er ein Recht gehabt, sich gegen die Abschiebung zu wehren.
Interessante These wenn man bedenkt, dass die Angaben von Folter und Verfolgung ledig-
lich unbewiesene Behauptungen von Camara sind. Ausserdem ist es nicht einmal eindeutig
geklärt, warum dieser wiederholt aus seinem Heimatland Guinea geflüchtet ist. Denn ausser
seiner erstaunlichen Geschichte, in der es vor Widersprüchen nur so wimmelt, gibt es keinen
Beweis dafür, dass er wirklich politisch verfolgt wird.
Interessantes Video
Wir haben ein You-Tube Video ausfindig gemacht, in der die Entlassung des Schwarzafrika-
ners gefilmt wurde und Aussagen von Camara, dessen Freunde und dem Anwalt Zanger
festgehalten sind.
Quelle: http://www.youtube.com/

Bitte hier „ANKLICKEN“
Wir wollen dieses Video gar nicht näher kommentieren, denn wir überlassen es unseren
Leser(innen) selbst, den erstaunlichen Unterhaltungswert dieses Streams zu beurteilen.
Auf eines sind wir jedenfalls gespannt und zwar, ob Camara zu der im Februar geplanten
Gerichtsverhandlung erscheinen wird.
*****
2010-12-25
Geplante Meinungsunterdrückung
Wir haben im Jänner den Beitrag „Der Tod der Meinungsfreiheit“ verfasst. Der Artikel be-
schäftigt sich mit nachfolgend geplanter Gesetzesnovelle, welche unter dem Deckmantel
der Terrorismusbekämpfung im Strafgesetzbuch verankert werden soll.
119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
„§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“
B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.
Auch andere Webseiten beschäftigt diese Thematik
Nun beschäftigt sich eine weitere Webseite recht ausführlich mit dieser beabsichtigten
Gesetzesnovellierung. Unter der Internet-Adresse http://www.terrorgesetz.at/ können
sich Leser(innen) über den Inhalt informieren.

Mit einem provokanten Logo in Web vertreten.
*****
2010-05-30
Nicht vorhandene Gefahr
Um bei der internationalen Seitenblicke-Revue mitspielen zu können, muss man natürlich auf
dem Parkett der Terrorismusbekämpfung mittanzen. In baldiger Ermangelung von Tier-
schützern und entrechter Väter, will Justizministerin Claudia Bandion-Ortner unbedingt eine
Terrorgefahr von Österreich abwenden, die gar nicht vorhanden ist.
„Um Leid und Chaos in Österreich nicht Realität werden zu lassen, müssen wir unseren
Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden jene Mittel in die Hände geben, die sie brauchen
um terroristische Anschläge oder Vorbereitungsmaßnahmen zu verhindern“, so die Justiz-
ministerin in einer heutigen APA-OTS Aussendung.
Österreich ist clever
Werte Frau Bandion-Ortner. Solange Österreich sich nicht an kriegerischen Auseinander-
setzungen beteiligt die uns nichts angehen, werden wir auch vom Terror verschont bleiben.
Österreich hat es bis heute vermieden, den zur Zeit größten Kriegherrn und Aggressor, den
Vereinigten Staaten, Kanonenfutter in Form von Soldaten zu liefern.
Die Deutschen marschieren wieder
Nicht so wie unsere deutschen Nachbarn. Diese schicken Soldaten beispielsweise nach
Afghanistan um im blinden Gehorsam den USA dienlich zu sein. Fern der Heimat unter-
stützen sie mit Waffengewalt eine korrupte Regierung, welche von korrupten Regierungs-
gegnern bekämpft wird.
Ganz nebenbei werden dabei in Afghanistan zahlreiche Zivilisten von deutschen Soldaten
ermordet. Dass man sich mit solchen Aktionen keine Freunde schafft und negative Aufmerk-
samkeit auf sich lenkt, liegt in der Natur der Sache.
Hat Afghanistan den Deutschen den Krieg erklärt?
Diese auf sich gelenkte Aufmerksamkeit birgt natürlich auch eine Terrorgefahr für Deutsch-
land, die nicht gegeben wäre, wenn sich die deutsche Armee nicht in einem Land befinden
würde, von dem gut die Hälfte der eigenen Bevölkerungen nicht einmal weiß, auf welchem
Kontinent dieses liegt. Außerdem ist nicht bekannt, dass Afghanistan den Deutschen den
Krieg erklärt hat.
Radikale Kämpfer der jeweils zu zwangsdemokratisierenden Länder, lassen es sich zum Teil
nicht gefallen, wenn fremde Armeen mordend durch ihre Heimat ziehen. Da sich Österreich
Gottseindank nicht an derartigen Aktionen beteiligt, werden wir von Talibans, Al Kaida und
Co. verschont bleiben.
Justizministerin bezieht Stellung
In der gleichen APA-OTS Aussendung wird ebenfalls verlautbart, dass es verboten ist eine
terroristische Straftat gutzuheißen oder andere zu einer solchen aufzufordern und dass Hass-
predigten bereits seit 1975 strafbar sind.
Diese Tatsache dürfte die Justizministerin zu folgender Aussage bewogen haben: „Mir ist es
jedoch ein Anliegen künftig auch Einzelpersonen vor Verhetzung schützen, soweit die Ver-
hetzung ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu einer der relevanten Gruppen (Rasse, Haut-
farbe, Religion, Kirche, Geschlecht, Alter, sexueller Ausrichtung..) erfolgt.“
Das nennen wir ein Beziehen eines klaren Standpunktes. Da wir keine Strafrechtsexperten
sind und aus dem § 283 StGB nicht erkennen können, ob dieser auch für Verhetzung wegen
politischer Ausrichtungen gilt, sollte dies unbedingt geprüft werden.
Trifft die Strafbarkeit einer Hasspredigt oder Verhetzung gegen eine einzelne Person, auf
Grund deren politischen Ausrichtung zu, hätten wir für die Justizministerin einen Hinweis.
Sie bräuchte sich nur dieses „Youtube Video“ ansehen und hätte den perfekten Fall von
Hasspredigt, Verhetzung und Gewaltaufruf.
*****
2010-04-19
Darf nie wieder passieren
Die Verbrechen der NS-Zeit dürfen sich nicht wiederholen. Deshalb ist es auch eine unbe-
dingte Notwendigkeit, das Verbotsgesetz aufrecht zu erhalten. Staatliche Systeme die Men-
schen auf Grund ihrer Rasse, Religion, politischen Gesinnung, Hautfarbe etc. verfolgen, ein-
sperren und sogar umbringen, sind zu verabscheuen.


Die größten Massenmörder des vorigen Jahrhunderts. Hitler, Stalin und Mao.
Ausweitung erforderlich
Wir plädieren sogar für eine Ausweitung des Verbotsgesetzes. Gedankengut von Massen-
mördern wie Stalin oder Mao, sollten ebenfalls unter ein Verbotsgesetz fallen. Länder wie
China, Cuba und Nordkorea, um nur einige zu nennen, haben noch bis heute einen hohen
Blutzoll an unschuldigen Menschen zu verzeichnen.
Denn es ist traurige Tatsache, dass heute noch Verbrechen gegen Menschen im Namen
dieser Ideologien verübt werden und Tausende wegen ihres Widerstandes gegen diese
kommunistischen Regime in Gulags, Arbeitslagern, der Psychiatrie oder ähnlichen Errun-
genschaften des realen Sozialismus verbringen müssen.
Mörderregime ungestraft
Das Schlimme daran ist, dass diese Länder noch immer ungestraft agieren können und die
sogenannte freie und demokratische Welt, mit diesen Mörderregimes diplomatische und
wirtschaftliche Beziehungen unterhält.
Dem antifaschistischen Schlagwort: „Wehret den Anfängen!“ müsste noch „Beendet
das Laufende!“ hinzugefügt werden. Vielleicht sollten sich Antifaschisten auch einmal
Gedanken über jene totalitäre Regime machen, welche noch immer ihr Unwesen auf die-
sem Planeten treiben.
*****
2010-03-16
Frau Mag. Lapp reagiert
Erstaunlich schnelle Reaktion erfolgte auf unseren heutigen Beitrag „Zutritt für Männer
verboten“.

Die SPÖ-Abgeordnete Mag. Christine Lapp kommentierte auf Ihrer „Webseite“ unseren
Beitrag mit folgendem Zitat:

Schönheitsfehler
Die überaus prompte Reaktion hat nur einen Schönheitsfehler, denn in der Eile dürfte
Frau Lapp unseren Beitrag nicht aufmerksam gelesen haben. Wir haben nicht den Wei-
berball kritisiert, sondern das Verhalten bzw. die Einstellung der Frauenministerin.
Diese ortet nämlich in einer geschlechtspezifischen Lokal-Zutrittsverweigerung, eine
schwere Diskriminierung, welche unter Strafe gestellt werden sollte. Unter diesem
Aspekt erschien es uns doch ein wenig erstaunlich, dass die Frauenministerin diese
Veranstaltung so kommentarlos hinnimmt.
Der Herausgeber dieses Magazins, der von Frau Lapp als „empörter Mann“ bezeichnet
wird, hat auf deren Webseite einen Kommentar hinterlassen. Wir sind schon gespannt,
ob dieser auch veröffentlicht wird.
Ein wenig Recherche hätte genügt
Was den Vorwurf des verabsäumten Zeitraums von 10 Jahren betrifft, in den der Weiber-
ball bereits veranstaltet wird, hätte ein kleiner Blick ins Archiv von ERSTAUNLICH genügt
um festzustellen, dass es dieses Magazin erst seit knapp über einem Jahr gibt.
Nachdem wir des Rechnens kundig sind, können wir aus der Ankündigung „11.Weiber-
ball“ schon den Schluss ziehen, dass dieser bereits zehnmal stattgefunden haben muss.
Transenball?
Allerdings wissen wir das Zitat: „.. weiß er nicht, dass wir schon einige Male Männer als
Gäste hatten. Diese hatten aber solche High Heels und Kleider an, dass so manche
Ballbesucherin vor Neid erblasst ist“ nicht zu werten.
Mussten die Männer High Heels und Frauenkleider anziehen um diesen Event zu be-
suchen, oder hatten diese lediglich Lust als Transvestiten eine rauschende Ballnacht
zu verbringen?
Das wäre ein Skandal
Wir sind uns absolut sicher, wenn sich Frauen Männerkleidung anziehen (müssen) um
den Zutritt zu einem Männerball zu erlangen, wäre der Skandal perfekt. Wir können uns
bildlich vorstellen, welche Kritik von der Frauenministerin käme.
Wir vertreten die Meinung, jede Gesellschaft hat das Recht unter sich zu bleiben, wenn
sie das wünscht. Auch muss es jedem Veranstalter oder Lokalbesitzer freigestellt sein,
wen er in seine Räumlichkeiten einlassen will.
*****
2010-02-16
11.Weiberball
Die SPÖ Simmering lädt zum 11.Weiberball. Ort der Veranstaltung ist das Zentrum Sim-
mering, 1110 Wien, Simmeringer Hauptstraße 96a, am Freitag den 19.Februar 2010.
Keine Männer
Das Erstaunliche an diesem Event ist, dass nur Frauen Zutritt haben. Die beiden Männer
die sich auf diesem Ball befinden, dienen ausschließlich zur Unterhaltung des weiblichen
Publikums.
Es wäre im Prinzip auch nichts einzuwenden, wenn eine Menschengruppe unter sich sein
will und es sollte einem Veranstalter oder dem Lokalbesitzer auch freigestellt sein, wen er
in seine Räumlichkeiten einlassen will.
Ahnungslose Ministerin?
Wie gesagt, im Prinzip. Wenn da nicht die sozialdemokratische Frauenministerin Heinisch-
Hosek wäre, die sich übermäßig stark gegen angebliche Diskriminierungen einsetzt. So ist
mehreren Pressemeldungen zu entnehmen, dass es die Frauenministerin als Diskriminier-
ung wertet, wenn einer Person auf Grund seiner Hautfarbe oder seines Geschlechts der
Zutritt in ein Lokal verwehrt wird.
Bei diesem „Weiberball“ ist Männern der Zutritt zur Veranstaltung, auf Grund ihres Ge-
schlechts untersagt. Da weiß Frau Heinisch-Hosek offenbar nicht, was in den eigenen Rei-
hen so vor sich geht.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass die Ministerin Wasser predigt und selbst Wein
trinkt. Wir vermuten aber, dass die „Diskriminierungsmasche“ von Frau Heinisch-Hosek
ausschließlich dem Zweck des Stimmenfangs im grünen Lager dient.
*****
2010-02-16
Gesetzesnovelle
Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung, bereitet das Justizministerium eine
der wohl erstaunlichsten Gesetzesnovellen vor. Sollte der Absatz 2 dieses Paragraphen
tatsächlich im Strafgesetzbuch seinen Niederschlag finden, ist der erste Schritt zurück in
stalinistische Zeiten vollzogen.
119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
„§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“
B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.
Gewalt ist abzulehnen
Der ersten Absatz dieses Paragraphen ist für jeden zivilisierten Menschen nachvollziehbar.
Um seine Meinung zu propagieren sollte niemanden das Recht zustehen, dies mit einem
Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet sind die öffent-
liche Ordnung zu gefährden, sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußerung.
Es lebe Stalin
Der zweite Absatz des § 283, würde eher in die ehemalige stalinistische Sowjetunion oder
ins kommunistische China passen. Ein derartiger Text ist einer Demokratie nicht würdig.
Mit einer geeigneten Interpretation dieses Gesetzestextes, ist die Meinungsfreiheit in Öster-
reich gestorben.
Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“. Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann immer subjektiv als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden.
Objektivität unmöglich
Während z.B. ein Einbruch immer ein Einbruch bleiben wird, kann eine Verächtlichmachung
nicht objektiv beurteilt werden. Ist der Richter derselben Meinung wie der Beschuldigte, wird
es ganz anders aussehen, als wenn dieser gegenteiliger Meinung ist.
Nehmen wir ein praktisches Beispiel. Herr YX lehnt Homosexualität ab. Er findet es abartig,
wenn sexuelle Handlungen unter Männer stattfinden. Dies ist seine Meinung und die tut er
auch kund. Macht er damit Schwule verächtlich oder nicht?
Ist der Richter selbst homosexuell, darf der Delinquent mit einer Verurteilung rechnen. Lehnt
der Richter Homosexualität ab, wird es sicherlich ein Freispruch. Mit diesem Beispiel wollen
wir demonstrieren, dass es hier kein objektives Urteil geben kann.
Freibrief für Kinderschänder
Bleiben wir bei sexuellen Ausrichtungen und Neigungen unter denen auch die Pädophilie
fällt. Jeder der sich nun über diese perversen Menschen abfällig äußert, würde sich nach
§ 283 Absatz 2 strafbar machen. Das kann wohl nicht der Sinn eines Gesetzes sein.
Diese Beispiele würden sich endlos fortsetzen lassen. Ob nun klerikale Einrichtungen
kritisiert werden, etc., etc. Selbst Redewendungen wie: „Die hausen wie die Zigeu-
ner“ wären auf einmal strafbar.
Politische Gegner und Kritiker einsperren
Den größten Vorteil allerdings würden die jeweiligen Machthaber aus diesem Paragraphen
ziehen. Jede politische Kritik die nicht im Sinne der jeweiligen Regierung ist, würde sofort
mit einer Strafanzeige geahndet.
Mit einem dem jeweiligen Regime zugeneigten Staatsanwalt und Richter, würden politische
Gegner oder Kritiker, zur Zeit bis zu zwei Jahre hinter Gitter verschwinden. Wenn es dem-
entsprechend viele Anzeigen gibt, kann es natürlich durchaus möglich sein, den Strafrahmen
nach Belieben zu erhöhen, um „Unbelehrbare“ eines Besseren zu belehren.
Während in totalitären Staaten Menschen auf die Strasse gehen und auch im Gefängnis
landen um solche Gesetze abzuschaffen, bemüht man sich in der demokratischen Republik
Österreich, ein solches Gesetz einzuführen.
*****
2010-01-28