Retter der Nation?
Der Gesundheitsminister Alois Stöger lässt sich bereits vorab als Retter der Nation feiern.
Laut seiner heutigen Aussage hat er mit Justizministerin Beatrix Karl und Innenministerin
Mikl-Leitner ein neues Gesetz zur Bekämpfung von psychoaktiven Substanzen erarbeitet.
Laut Alois Stöger stellen psychoaktive Substanzen ein erhebliches Gesundheitsrisiko für
die Konsument(innen) dar. Da müssen wir den Gesundheitsminister ein wenig korrigieren,
denn dies gilt für alle Drogen. Darunter fällt auch das „ach so harmlose Haschzigaret-
terl“ sowie jegliche Kräutermischungen oder sonstige Variationen welche offiziell als
Raumdüfte angeboten und verkauft werden.
Durch das neue Gesetz sollen den Händlern und Erzeugern von Seiten der Justiz emp-
findliche Strafen drohen. „Ich habe keine Toleranz für Menschen, die mit der Gesund-
heit unserer Kinder und Jugendlichen spielen. Dieses Gesetz soll die Bevölkerung
schützen, ohne die Konsumenten zu kriminalisieren“, so Justizministerin Beatrix Karl.
Kleine Schützenhilfe für die Justizministerin
Nun, da wollen wir der Justizministerin ein wenig behilflich sein und ihr empfehlen, die
Webseite http://www.hanf-hanf.at/ etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Auf
dieser erschien unter anderen folgende Einschaltung, nachdem die Droge „Spice“
verboten wurde.
Screen: hanf-hanf.at
Der Online-Laden bietet unter dem Motto „Kein Grund zum Trübsal blasen“ sofort
Ersatzprodukte an, mit denen die Gesundheit weiter ruiniert werden kann. In der Werb-
ung wird ganz unverblümt offeriert: „Da sollte wohl für jeden das richtige Räucher-
werk dabei sein.“ Diese Webseite steht bis dato unbehelligt im Internet. Auf dieser ist
auch ein Shop in 1020 Wien, Lassallestrasse 13 angegeben.
Jedenfalls haben wir auf dieser Webseite heute folgende Ankündigungen gefunden.
Screen: hanf-hanf.at
Information über Pflanzen, Substrat, Dünger, Licht und Technik? Da wird auf die Exeku-
tive wieder jede Menge Arbeit zukommen, wenn sie die ganzen Stauden roden müssen.
„Im Headshop erwarten dich Digitalwaagen,….“ Wenn sich schon jemand das Zeug
für den Eigenverbrauch züchtet fragen wir uns, warum dieser eine Digitalwaage benötigt.
Praktisch und sinnvoll ist jedenfalls der Urintester falls man zum Drogentest muss.
Screen: hanf-hanf.at
Zwecks ausführlicher Produktinformation wird die kommende Hanfmesse angekündigt.
Das hat aber auch seinen Vorteil, denn dadurch werden die Drogenfahnder nicht arbeits-
los.
Selbstverständlich darf in der ganzen Werbeflut das Herbst-Highlight des Jahres nicht
untergehen und so wird auf den Hanfwandertag am 1. Oktober hingewiesen. Dies ist
jene Veranstaltung, für welche sich die Grüne Sozialsprecherin Birgit Hebein im Mai
dieses Jahres stark machte.
Screen: hanf-hanf.at
Dass am Hanfwandertag eine SUPER Stimmung herrschen wird bezweifeln wir nicht. Diese
wird wahrscheinlich vom Verbrauch der „Gratis Papers“ während der Wanderung abhängig
sein. Allerdings bezweifeln wir ernsthaft, dass ein normaldenkender Mensch seriös über Dro-
gen und deren Konsumation informiert werden kann.
Ganz interessant finden wir das Äffchen. Bedeutet dies, dass man nach der Teilnahme an
diesem Wandertag einen „Affen“ (Folgeerscheinung nach Berauschung) hat oder sich mit
dieser zum Affen macht? Auch werden sich die Kaufleute auf der Mariahilfer Straße tierisch
darüber freuen, wenn eine Horde Bekiffter auf der beliebten Einkaufsstraße ihre Drogen-
party feiert.
Nun haben wir der Justizministerin Beatrix Karl einen kleinen Einblick in die heimische
Drogenwelt gewährt und sind neugierig wie ernst ihre Worte: „Ich habe keine Toleranz für
Menschen, die mit der Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen spielen“ zu nehmen
sind.
*****
2011-09-28
Knalleffekt in der Causa Elsner
Darf man den heutigen Radiomeldungen Glauben schenken ist Helmut Elsner ab sofort
ein freier Mann. Einem neuerlichen Antrag auf Haftunfähigkeit wurde heute stattgegeben.
Grund zur besonderen Freude besteht jedoch für den Ex-Banker nicht, denn der Enthaft-
ungsbescheid schrammte nur knapp am Totenschein vorbei.
Jedenfalls hat die österreichische Justiz in dieser Angelegenheit in letzter Minute die
Kurve gekriegt. Denn wie mit einem totkranken Mann, der bereits einen erheblichen Teil
seiner Haftstrafe verbüßt hatte umgegangen wurde, spottete jeder menschenwürdigen
Beschreibung. Ob Elsner jemals wieder genesen wird steht in den Sternen.
Offenbar hatte es die Justiz nun endlich in der Causa Elsner vorgezogen, gewissen
politischen Kreisen nicht mehr dienlich zu sein, um den bereits anhaftenden Ruf einer
Bananenrepublik-Justiz wieder loszuwerden. Es war höchst an der Zeit, dieses menschen-
unwürdige und zuletzt sogar lebensgefährliche juristische Polit-Schauspiel zu beenden.
Elsner bleibt trotzdem ein verurteilter Straftäter
Allerdings darf die Enthaftung von Elsner nun auch nicht als Persilschein für seine Taten
angesehen werden. Er hatte veruntreut und betrogen und wurde zu Recht zur Verantwor-
tung gezogen. Jedoch war der Ex-Banker „nur „ ein Mittäter und hier liegt der Hase im
Pfeffer.
Elsner hat diese Straftaten mit Sicherheit nicht alleine durchgezogen. Selbst als BAWAG-
Chef war er dazu eine Nummer zu klein. Die seinerzeit verhandelnde Richterin Claudia
Bandion-Ortner, die nach dem Urteil zufälligerweise Justizministerin wurde, hatte weder
am Verbleib der Beute noch an Mittätern gesteigertes Interesse.
Wir wissen nicht ob man Helmut Elsner in der Haft gebrochen hat und er möglicherweise
seinen Kampf aufgibt. Wünschenswert wäre es allemal, dass der Ex-Banker wieder seine
Gesundheit erlangt und anschliessend reinen Tisch macht. Möglicherweise wird nun bei
einigen roten Kapitalverbrechern, die in die Betrügereien involviert waren und bis dato
ungeschoren blieben, ein erhöhter Bedarf an Kopfschmerz-Tabletten bestehen.
Eine Lektion für Claudia Bandion-Ortner
Und da wäre noch die Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Ihr erstaunliches
Engagement während des Elsner-Prozesses war noch bedingt verständlich. Ließ es doch
der Ex-Banker an jeglichem Respekt ihr gegenüber missen, zeigte sich unkooperativ und
präpotent. Zu diesem Zeitpunkt hatte Elsner vermutlich noch an eine Rückendeckung
seiner hochrangigen roten Mittäter geglaubt.
Allerdings war das Verhalten von Bandion-Ortner als Justizministerin spätestens zu dem
Zeitpunkt höchst bedenklich, als es sich herausstellte dass Elsner auf Grund seines
gesundheitlichen Zustandes nicht mehr haftfähig war und ein Enthaftungsantrag nach
dem anderen abgelehnt wurde.
Spätenstens zu diesem Zeitpunkt hätte sie ein Machtwort sprechen müssen. Dies tat sie
bekanntlicherweise nicht. Ob es an der persönlichen Antipathie gegenüber Elsner lag
oder ob sie auf Grund einer eventuellen von oben angeordneten politischen Order un-
tätig blieb wird wohl ihr Geheimnis bleiben.
Hoffentlich hat die Richterin Bandion-Ortner
ihre Lektion aus dieser Geschichte gelernt.
Sie wurde von politischen Mächten geködert und missbraucht. Als man ihrer Dienste
überdrüssig war wurde wieder aus Amt und Würden entlassen. Schon Bismarck sagte,
wer sich in die Politik begibt sollte sich hohe Stiefeln anziehen. Menschlich stellt sich für
uns jedoch die Frage, ob Claudia Bandion-Ortner beim Schminken noch in den Spiegel
schauen kann.
*****
2011-07-07
Bis jetzt haben wir recht
Wir haben bereits vor einiger Zeit etliche Beiträge über das verhängte Urteil und die Haft
des Ex-Bankers Helmut Elsner geschrieben. Der wurde seinerzeit von seinen roten Ge-
nossen im Zuge des Wahlkampfs zur Nationalratswahl 2006, den Schwarzen zum Fraß
vorgeworfen um von anderen eigenen Skandalen abzulenken. Die daraus entstandenen
Konsequenzen sind jedem hinlänglich bekannt.
Wir haben auch in jüngster Zeit in Beiträgen die Frage gestellt, warum man Elsner auf
Grund seines wirklich schlechten Gesundheitszustandes nicht nach Hause entlässt,
hat er doch einen erheblichen Teil seiner Strafe bereits abgesessen. Wir vermuten
dass des Ex-Banker noch im Besitz von Beweismitteln ist, welche so manchen hoch-
rangigen roten Genossen schwerste Sorgen bereiten. In der Suchfunktion von dieser
Webseite kann der/die geneigte Leser(in) unter dem Schlagwort „Elsner“ sämtliche
Beiträge diesbezüglich abrufen.
In jüngster Zeit beschäftigt sich auch die Tagespresse mit der Causa Elsner sehr intensiv.
In etlichen Blättern können wir unsere gestellten Fragen und Kommentare wieder er-
kennen. Das bringt uns zur Annahme, dass wir mit unserer Theorie nicht falsch gelegen
sind.
Bei aller Antipathie die wir für Helmut Elsner hegen, so darf und kann mit einem Menschen
nicht umgegangen werden. Denn mittlerweile ist eine weiter Haft des Ex-Bankers auf Grund
seines Gesundheitszustandes nicht mehr zu verantworten.
Würde Elsner weiterhin im Gefängnis bleiben müssen, wäre dies menschenrechtswidrig
und widerspreche sämtlichen internationalen Menschenrechtsabkommen. Selbst Mördern
wurden in Österreich mehr Rechte zugesprochen. Hier nachfolgend zwei Beispiele.
Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit
Ein 77-jähriger Türke erschoss einen vermeintlichen Nebenbuhler und schnitt ihm als
Draufgabe noch seinen Penis ab. Am LG Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008, für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine An-
stalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem
Gutachten festgestellt wurde , dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine
Gefahr mehr für die Menschheit darstellt.
Raubmörderin in Freiheit
Eine 80-jährige Frau erschlug ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und beraubte sie
anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen ist ein Mindestmass
an körperlicher Kraft Voraussetzung.
Die Täterin erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft. Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren wegen Haftunfähigkeit nach Hause entlassen. Dies
nutzte die Dame aus und verschwand sofort nach Polen, wo sich ihr Gesundheitszustand
erstaunlicherweise schnell besserte. Die polnische Justiz hat die Mörderin nicht mehr
nach Österreich ausgeliefert und so darf sich dieses bis zu ihrem Lebensende der Frei-
heit erfreuen.
Die Angst vor Elsners Gesundung
Möglicherweise befürchten so einige rote Genossen, dass der tatsächlich schwer erkrankte
Elsner in Freiheit wieder gesunden könnte und reinen Tisch macht. Denn der Mann ist zäh
wie es sich bis dato herausstellte und will einfach nicht sterben. Dabei hat er noch unwahr-
scheinliches Glück gehabt, dass er bis jetzt noch nicht beim Duschen ertrank und ihm auch
sonst noch kein erstaunlicher Unfall widerfuhr.
Der BZÖ-Menschenrechtssprecher Abg. Gerald Grosz bringt es in einer heutigen Presse-
aussendung auf den Punkt und meint: „Die Justiz in Österreich vollzieht im Auftrag der
SPÖ de facto politische Todesurteile. Elsner darf nicht freigelassen werden, da ansonsten
die Gefahr besteht, dass er weitere Kapitalverbrecher im Umfeld der anscheinenden SPÖ-
Bankenmafia auffliegen lässt“.
„Er ist das Bauernopfer, der für das mafiöse Syndikat SPÖ, BAWAG, Gewerkschaft und
Arbeiterkammer seinen Kopf hinhalten muss. Unabhängig von Elsners Schuld im Rahmen
des BAWAG-Konkurses sei eine weitere Haft gesetzlich nicht mehr gedeckt. Elsner ist frei-
zulassen und einer ordentlichen medizinischen Betreuung zuzuführen“.
Damit hat Grosz nicht unrecht, denn wie sich die Justiz derzeit in der Causa Elsner verhält
hat nichts mehr mit dem ordentlichen Rechtsstaat Österreich zu tun, sondern gleicht viel-
mehr dem Verhalten in einer Bananenrepublik.
Bandion-Ortner fragen
Grosz stellt sich weiters die Frage warum es möglich ist, dass die anderen Schuldigen
nicht sitzen, sondern dass diese roten Kapitalverbrecher auf den Golfplätzen dieser
Erde Champagner schlürfen, während Elsner als das alleinige Bauernopfer für sozialis-
tische Wirtschaftspolitik büßt.
Diese Frage wird ihm wohl nur die Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner beant-
worten können. Für diese war nicht einmal der Verbleib der Beute von Bedeutung. Einen
Termin wird Grosz wohl bekommen, denn Bandion-Ortner hat nun genügend Zeit. Seit
ihrer Absetzung vom Posten der Justizministerin wurde sie nicht einmal mehr von der
Seitenblicke-Redaktion eingeladen.
*****
2011-07-06
Explosion der Suchtmittelmissbrauchsfälle
Die österreichischen Justizanstalten drohen im Drogensumpf zu versinken. Eine parla-
mentarische Anfrage von FP NAbg. Christian Lausch hat ergeben, dass in den letzten drei
Jahren die Anzahl von Suchtmittelmissbrauchsfällen von 380 auf 1093 explodiert ist.
„Das ist leider nur die Spitze des Eisberges. Man kann davon ausgehen, dass mindestens
ein Fünftel der Häftlinge drogenkrank ist“, meint der freiheitliche Nationalratsabgeordnete.
Lausch, der selbst Justizwachebeamter ist, fordert nun endlich zeitgemäße Drogenbekämpf-
ungsmaßnahmen. „Seit Jahren verschließt das Justizministerium vor dem bedrohlich steig-
enden Drogenproblem in den österreichischen Haftanstalten beide Augen. Diese Fehlent-
wicklung muss auf alle Fälle gestoppt werden“, so Lausch.
Geeignete Maßnahme wieder eingestellt
Laut Lausch gebe es die Möglichkeit international anerkannter Gegenstrategien. „In Bayern
und Sachsen werden etwa justizeigene Suchtmittelspürhunde eingesetzt. Doch ein solches
bei uns bereits gestartetes Projekt wurde aus unerklärbaren Gründen wieder eingestellt“,
kritisiert Lausch.
Für Lausch ist dies völlig unverständlich, spricht sich doch sogar der Rechnungshof für
einen Einsatz von eigenen Suchtmittelspürhunden aus. Für ihn ist die Wirtschaftlichkeit
und Nachhaltigkeit solcher Projekte ist also belegt.
Lausch fordert, dass diese Projekte aufgrund der Horrorzahlen in den österreichischen
Gefängnissen sofort wieder aufgenommen werden. „Ohne Kontrollen wird der Suchtgift-
Wahnsinn in den Haftanstalten ausufern. Justizministerin Karl ist sofort gefordert zu han-
deln und justizeigene Suchtmittelspürhunde einzusetzen!“, so Lausch abschließend.
*****
2011-06-21
GASTAUTOREN-BEITRAG
Zukünftige Audienzen bei der Ex-Justizministerin!

Screen: www.orf.at
Sollte in einer allgemeinen Abteilung Bedarf sein, könnte Bandion-Ortner somit künftig
auch für Kleinkriminelle zuständig sein, die im Juristenjargon oft unter dem Schlagwort
„Hendldiebe“ subsummiert werden. Ob sie sich das als ehemalige Justizministerin antun
wird, wird im Straflandesgericht allerdings angezweifelt.
Sagt ein „Hendldieb“ zum anderen: „Ich bin besser als Du weil ich wurde von Bandion-
Ortner verurteilt“. Ob da jetzt eine Vermehrung der Straftaten zu befürchten ist, nur zu
dem Zweck um von Bandion-Ortner verurteilt zu werden?
Mit besten Grüßen
Günther Richter
2011-04-16
Integrations-Unwilligkeit nimmt zu
Während gewisse Politiker in Österreich den Islam auf „Teufel komm raus“ fördern und
dies mit der bei uns herrschenden Religionsfreiheit rechtfertigen, nimmt die Integrations-
unwilligkeit, speziell bei moslemischen Zuwanderern stetig zu.
Dabei ist die Schuld gar nicht bei den Emigranten zu suchen, denn wer ein islamisches
Kulturzentrum nach dem anderen vor die Nase gesetzt bekommt, kann durchaus zum
Schluss gelangen, dass Integration in Österreich nicht gefragt ist. In diesen Zentren wer-
den neben der Religion, hauptsächlich die kulturellen Werte und Praktiken des Islams
gelehrt und gefördert.
Der Platz am Futtertrog
Dass ein derartiger Vorgang der Integration nicht förderlich ist, wird jeder halbwegs ver-
nünftige Mensch einsehen. Machthunger und Bestrebungen an einem Platz am Futter-
trog, veranlassen vor allem Linke und Grüne Politiker dazu, jegliche Bemühungen zur
Integrationsförderung missen zu lassen.
Mit den unkontrollierten Errichtungen islamischer Kulturzentren versuchen diese Politiker,
unter den meist nicht sehr gebildeten Zuwanderern auf Stimmenfang zu gehen. Sozusa-
gen das Wählerpotential der Zukunft für Rot und Grün. In Ermangelung von Wähler(innen)
die der deutschen Sprache mächtig sind und dadurch schwachsinnige Versprechungen
und realitätsfremde Ideologien gleich erkennen, bleibt diesen Parteien offenbar keine
andere Wahl.
Zwangsehen bei Moslems völlig normal
Ein typisches Beispiel an Integrationsunwilligkeit und völligen Desinteresse an der
österreichischen Kultur, bewies kürzlich ein moslemischer Vater, der seine 18-jährige
Tochter zwangsverheiraten wollte. Dass dies in Österreich eine strafbare Handlung ist,
wird dem Mann gar nicht bewusst gewesen sein, ist doch die Praxis der Zwangsver-
heiratungen in moslemischen Kulturkreisen gang und gäbe.
Möglicherweise wurde ihm die Richtigkeit seines Verhaltens, im islamischen Kultur-
zentrum seines Vertrauens bestätigt. Wir wagen einen kleinen Vergleich anzustellen.
Wenn zum Beispiel ein Kind dahingehend erzogen wird, dass Diebstahl völlig normal
ist, darf es niemanden wundern, wenn dieses in späterer Zukunft ein Dieb wird.
Strafrahmenerhöhung ist sinnlos
Wie in der Tageszeitung Österreich zu lesen ist, gibt es schon 300 Fälle von Zwangs-
verheiratungen in Österreich und die Zahl ist stetig steigend. Rund 100 Frauen suchen
jährliche Hilfe, wobei die Dunkelziffer weitaus höher liegen dürfte. Das ist ein eindeut-
iger Beweis von fehlgeschlagener oder vereitelter Integration.
Da nützt es auch nichts, wenn die Frauenministerin Heinisch-Hosek in einem heutigen
Österreich-Interview dazu meint, dass sie für einen höheren Strafrahmen sei und da-
rüber mit der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner diskutieren wolle.
Erstens ist uns kein Urteil bekannt in dem der zur Zeit bestehende Strafrahmen voll
ausgeschöpft wurde und zweitens wird auch eine höhere Strafe nichts am Rechtsver-
ständnis der Täter ändern. Möglicherweise wird es in Zukunft zu sogenannten Ehren-
morde kommen, wie diese in Deutschland bereits an der Tagesordnung stehen.
Islamische Kulturzentren sind der falsche Weg
Die moslemischen Täter, soferne man sie als solche bezeichnen kann, haben es in
ihrer Heimat nicht anders gelernt und werden in Österreich noch zusätzlich in ihrem
Verhalten bestärkt. Dafür sorgen die Prediger in den zahlreichen islamischen Kultur-
zentren.
Zuwanderer gehören in den österreichischen Kulturkreis eingebunden, um ihnen un-
sere Werte zu vermitteln. Der Besuch eines islamischen Kulturzentrums ist dabei sicher-
lich nicht förderlich und das hat mit Einschränkung der Religionsfreiheit nichts zu tun.
Kultur und Religion sind zwei verschieden Paar Schuhe
Es gibt genug Beispiele dafür, wie man sich kulturell integriert und dabei seinem Glau-
bensbekenntnis ungestört nachkommen kann. Etliche kirchlich-orthodoxe, jüdische
oder buddhistische Glaubensgemeinschaften sind der eindeutige Beweis dafür.
Daher sind wir der Meinung, moslemische Gotteshäuser ja, aber ein eindeutiges nein
zu moslemischen Kulturzentren. Wer diese Kultur leben will, soll in jenes moslemische
Land zurückkehren aus dem er/sie gekommen ist.
*****
2011-01-23
Elsner wird im Gefängnis sterben
Sie werden alles daran setzen, dass Elsner im Gefängnis verreckt. Einzige Chance für den
Ex-Banker wäre, wenn er an Alzheimer erkrankt und alles vergessen würde. Ansonsten
wird es für den ehemaligen Bawag-Boss nur einen Weg aus der Haftanstalt geben. Und
zwar mit den Füßen voraus in einem Sarg.
Der obige Absatz waren die Schlusssätze unseres Beitrags „Die unendliche Geschichte“
Damit hat sich wieder einmal unsere Vorahnung bestätigt. Zwar hat der Oberste Gerichts-
hof (OGH) der Nichtigkeitsbeschwerde des Ex-Bawag-Bosses gegen seine erstinstanzliche
Verurteilung teilweise stattgegeben, aber wer glaubte dass Elsner heimgeht, war auf dem
Holzweg.
Lebenslang für Betrug
Für Helmut Elsner hat sich nichts geändert, denn er wurde in der heutigen OGH-Ver-
handlung zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und somit zur vorgesehenen Höchststrafe ver-
urteilt. Der ehemalige Bawag-Chef ist unbestritten kein Sympathieträger und ist sicher
auch nicht unschuldig.
Allerdings war Elsner Ersttäter und seine Tat ein Eigentumsdelikt, bei dem körperlich nie-
mand zu Schaden kam. Erstaunlich ist ebenfalls, dass es keine Berücksichtung fand, dass
eine Strafe dem Lebensalter angepasst sein muss. 10 Jahre Haft für einen 74-Jährigen
wegen Untreue und Betrug, gleicht einer lebenslangen Haftstrafe. Selbst wenn zugegeb-
ener Weise die Schadenshöhe enorm hoch war, ist eine derartige Strafhöhe nicht ge-
rechtfertigt.
Auch kann er das Ding unmöglich allein durchgezogen haben, wobei es erstaunlich ist,
dass gegen alle anderen Mitangeklagten die Urteile wegen Verfahrensfehler aufgehoben
wurden und diese auf freien Fuß sind. Zwar müssen die Prozesse wiederholt werden, aber
wir sind uns absolut sicher, dass es ausschließlich bedingte Haftstrafen geben wird.
Für wen ist Elsner so gefährlich?
Jeder erstmalige Kinderschänder wäre schon längst aus der Haft entlassen worden. Elsner
ist jedoch für so manche Damen und Herren aus der hohen Politik weitaus gefährlicher als
ein Gewalttäter, denn er weiß mit Sicherheit Dinge die in der politischen Landschaft ein Erd-
beben auslösen würde.
Helmut Elsner ist ein Steher und hat offensichtlich nicht vor an Alzheimer zu erkranken.
Wir sind uns auch sicher, dass er über Beweismaterial verfügt, welches belegt an wen Gelder
und in welcher Höhe geflossen sind. Auch sind Parteienfinanzierungen nicht ausgeschlossen.
Der Ex-Banker ist ein hoch intelligenter Mann, allerdings dürfte er in der mehrjährigen Haft
bereits paranoide Züge angenommen haben und traut niemanden mehr. Daher ist es ihm
nur mehr persönlich möglich, dieses Beweismaterial aus seinem Versteck zu holen, um es zu
veröffentlichen.
Das wissen auch die zum Teil hochrangigen Nutznießer der veruntreuten Bawag-Gelder.
Unserer Meinung nach haben diese alles daran gesetzt, dass ein Helmut Elsner nie wieder
das Licht der Freiheit erblickt. Theoretisch könnte er im Jahr 2013 mit der Halbstrafe entlas-
sen werden, falls er dieses Jahr überhaupt erlebt.
Sollte Elsner, der sicherlich auf Rache sinnt, sich bis zu diesem Zeitpunkt nicht mit seinen
ehemaligen Nutznießern und jetzigen Gegnern geeinigt haben, wird er auch 2013 nicht aus
der Haft entlassen werden.
Die Justizministerin ist stolz
Erstaunlich sind einige Aussagen der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Sie meinte zur
Entscheidung des OGH: „Darauf können wir mit Recht stolz sein.“ Auf was sie bei diesem
politischen Schauprozess stolz sein will, wird vermutlich ihr Geheimnis bleiben.
Auch sei sie entsetzt, dass die unabhängige Rechtsprechung mit Parteipolitik vermengt
werde. Wenn diese Aussage nicht so traurig wäre, könnte man direkt darüber lachen. War
es gerade doch die Justizministerin, welche zu dieser Optik erheblich beitrug.
Jedenfalls hat Österreich bewiesen, dass es keinen Vergleich mit Ländern wie China oder
Russland zu scheuen braucht, wenn es um politische Schauprozesse geht. Mit den Tier-
schützer- und Väterrechtsaktivsten-Prozess und der Causa „Elsner“, wurde dies eindrucks-
voll unter Beweis gestellt.
*****
2010-12-23
Erbarmen oder Korrektur
Ist es Erbarmen oder nur der bescheidene Versuch eine optische Schieflage zu korrigieren,
dass der OGH (Oberste Gerichtshof) nun den Höchstrichter, Senatspräsident Thomas
Philipp, als Vorsitzenden in der Causa (Berufungsverfahren am 23.12.10) Elsner abberuft?
Lebenslange Untersuchungshaft?
Wie bereits allgemein hinlänglich bekannt ist, verdonnerte die damalige Richterin, Claudia
Bandion-Ortner, den Ex-Bawag-Boss am 21. Mai 2008, wegen Veruntreuung zu 2 ½
Jahren (rechtskräftig) und am 4. Juli 2008, wegen Untreue und Betrugs (noch nicht
rechtskräftig), zu 9 ½ Jahren Haft. Elsner berief gegen letzteres Urteil und seitdem hat es
den Anschein, dass er sich in einer lebenslangen U-Haft befindet.
Nach der Urteilverkündigung erlebte Bandion-Ortner einen beruflichen Höhenflug und
avancierte zur Justizministerin. Der im Bawag-Prozess tätige Staatsanwalt Georg Krakow
stieg ebenfalls ganz zufälligerweise zum persönlichen Sekretär der frischgebackenen Minis-
terin auf.
Keine Chance für Elsner
Der mittlerweile schwer erkrankte Elsner (75) versuchte bereits unzählige Male vergeblich,
aus der Untersuchungshaft freizukommen. Nicht einmal die Tatsache, dass die General-
prokuratur als oberste Anklagevertretung feststellte, dass etliche Angeklagte im Bawag-
Prozess freizusprechen gewesen wären und Urteilsbegründungen mangelhaft ausgeführt
wurden, konnte die Lage des Ex-Bankers verbessern.
Elsner als Karriere-Leiter?
Der Höchstrichter, Senatspräsident Thomas Philipp, hätte am 23.12.2010 den Vorsitz in
der Berufungsverhandlung gegen Helmut Elsner führen sollen. Da diese Causa vor lauter
Karriere-Zufälle (Richterin wird Justizministerin und Staatsanwalt der persönliche Sekretär)
nur so gespickt ist, erscheint es gar nicht erstaunlich, dass es auch dem Berufungsrichter
zufälliger Weise nach höheren Ehren dürstet.
Nun bewirbt sich just jener Richter, welcher das Urteil von Bandion-Ortner zu überprüfen
hat, um den Posten des OGH-Vizepräsidenten. Und ganz zufälligerweise, ist diese Bewerb-
ung bei der Justizministerin abzugeben. Diese war wiederum erstinstanzlichen Bawag-
Richterin und entscheidet nun unter mehreren Bewerbern. Ihre Entscheidung teilt sie
dann in Form eines Vorschlags dem Bundespräsidenten mit, welcher das letzte Wort
spricht.
Was zuviel ist, ist zuviel
Diese Konstellation war selbst dem Obersten Gerichtshof zuviel und dieser entschied des-
halb, bei T. Philipp einen Ausschließungsgrund für das Bawag-Verfahren zu sehen. Es
könnte zumindest den Anschein einer Abhängigkeit des Richters von der Ministerin geben,
heißt es sinngemäß seitens des OGH.
Den neuen Vorsitz wird der bisherige Stellvertreter von Thomas Philipp übernehmen. Na
hoffentlich tut das dem guten Verhältnis zwischen Bandion-Ortner und Philipp keinen Ab-
bruch. Wer kann schon wissen, wie der neue Mann entscheiden wird.
Alzheimer wäre die beste Krankheit
Allerdings glauben wir nicht, dass sich die Situation für Elsner durch diese Rochade ge-
bessert hat. Der Mann weiß einfach zuviel und seine Feinde (die damaligen Mitnutznießer)
fürchten, dass er auf Rache aus sein könnte.
Sie werden alles daran setzen, dass Elsner im Gefängnis verreckt. Einzige Chance für den
Ex-Banker wäre, wenn er an Alzheimer erkrankt und alles vergessen würde. Ansonsten
wird es für den ehemaligen Bawag-Boss nur einen Weg aus der Haftanstalt geben. Und
zwar mit den Füßen voraus in einem Sarg.
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2010-12-06
Mord in der Garage des Hanusch-Spitals
Vor knapp einem Jahr soll der 50-Jährige Franz P., die ihm unbekannte Krankenschwester
Helga L. in der Garage des Wiener Hanusch-Spitals erschossen haben. Der mutmaßliche
Schütze ist angeblich sterbenskrank.
Bei Franz P. soll Krebs diagnostiziert worden sein. Ärzte versuchen zur Zeit mit Chemo-
therapien das Leben des Mannes zu retten. Auf Grund seines gesundheitlichen Zustandes,
hat der mutmaßliche Mörder beste Chancen, nie eine Gefängniszelle von innen zu sehen.
Es bestehen Zweifel, ob Franz P. überhaupt am Prozess teilnehmen kann und wenn ja,
ob er tatsächlich haftfähig ist. Diese Fragen muss nun ein Gutachter klären. Sollte dieser
zur Erkenntnis kommen, dass bei Franz P. eine Haftuntauglichkeit besteht, geht dieser
nach Hause, auch wenn er wegen Mordes verurteilt wird.
Auch im Gefängnis lässt es sich sterben
Nun könnte man einwenden, dass Franz P. in diesem Fall nur zum Sterben heim geht.
Allerdings wäre dieser Argumentation entgegen zu halten, dass er dies im Gefängnis
auch kann, denn auf Mord steht immerhin bis zu lebenslanger Haft.
Lebenslange Haft heißt im Klartext, dass der Häftling solange in einer Strafanstalt einge-
sperrt wird, bis er stirbt. Dabei ist es für uns unerheblich, ob dies in 40 Jahren oder 40
Tagen geschieht.
Das Opfer hatte auch keine Wahl des Ortes, an dem es sterben musste. Diesen hat
nämlich der Täter bestimmt. Einen verurteilten Mörder freizulassen nur weil er sterbens-
krank ist, ist ein Affront gegenüber dem Opfer und dessen Hinterbliebenen.
Erstaunliche Milde gegenüber Mörder(innen)
Bei kranken Mörder(innen) scheint die österreichische Justiz überhaupt erstaunliche Milde
walten zu lassen. Zwei Beispiele aus jüngst vergangener Zeit, stellen dies eindeutig unter
Beweis. Nicht nur erkrankte Mörder(innen) können sich gute Chancen ausrechnen, son-
dern auch jene, bei denen die mörderischen Kräfte nachlassen.
Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit
Ein 77-jähriger Türke erschoss einen vermeintlichen Nebenbuhler und schnitt ihm als
Draufgabe noch seinen Penis ab. Am LG Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008, für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine Anstalt
für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem Gut-
achten festgestellt wurde , dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine Ge-
fahr mehr für die Menschheit darstellt.
Raubmörderin in Freiheit
Im Jahre 2008 erschlug eine 80-jährige Frau, ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und
beraubte sie anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen, ist ein Min-
destmass an körperlicher Kraft Voraussetzung.
Die Täterin erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft. Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren, heuer im März wegen Haftunfähigkeit nach Hause ent-
lassen.
Warum sitzt Elsner noch?
Die oben angeführten Tatsachen bringen uns immer wieder zur Gretchenfrage, warum ein
Helmut Elsner eigentlich noch immer in Haft sitzt. Dieser hatte zwar die BAWAG um ein
schönes Sümmchen erleichtert, allerdings keinen Menschen dabei verletzt, geschweige
denn getötet.
Kranke oder schwache Mörder haben es besser
In einem völlig „unpolitischen“ Prozess unter dem Vorsitz der Richterin Bandion-Ortner,
wurde er zu über neun Jahren Haft verurteilt. Die besagte Richterin avancierte kurze Zeit
später zufällig zur Justizministerin.
Nicht dass wir besonderes Mitleid mit Elsner haben, hat dieser mit seinen 75 Jahren, in der
Haft sicherlich ebenfalls stark abgebaut. Ferner dokumentieren ihm zahlreiche ärztliche Gut-
achten einen schlechten körperliche Zustand.
Mittlerweile hat auch schon der Dümmste begriffen, dass Elsner ein politischer Gefangener
ist. Das Risiko ihn freizulassen wäre enorm hoch, nicht weil er flüchten würde, sondern
wahrscheinlich so einiges auszuplaudern hätte.
Da haben es „normale“ Mörder bei uns schon wesentlich besser, wenn man sich die drei
angeführten Beispiele betrachtet. In diesem Zusammenhang gibt es auch ein sehr treffen-
des Zitat von Freddy Rabak. Es gibt Ex-Dealer, Ex-Diebe oder Ex-Räuber. Aber es kann
nie im Leben einen Ex-Mörder geben.
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2010-11-18
ÖVP-Bürgermeister als Wahlbetrüger
Am 7.Okotober 2010 gestand Wilhelm Heissenberger, ÖVP-Bürgermeister der Gemeinde
Unterrabnitz-Schwendgraben (Bgld./Bez. Oberpullendorf), nach vierstündiger Einvernah-
me bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wahlbetrug begangen zu haben.
Damit hatte er als Politiker gegen ein wichtiges Grundrecht und Gesetz einer Demokratie
verstoßen. Anstatt den Mann mit sofortiger Wirkung aus seinem Amt zu entheben, spra-
chen ihm die VP-Gemeinderäte in einer Fraktionssitzung am selbigen Tag, noch dass
Vertrauen aus.
Da erscheint es doch direkt erfreulich, dass er sich wenigstens dazu entschlossen hatte,
mit 31. Oktober zurückzutreten. Bleibt nur noch die Frage offen, wie ein Politiker der ein
Grundrecht einer Demokratie mit Füssen tritt, überhaupt noch einen einzigen Tag im Amt
bleiben kann.
ÖVP-Innenministerin als politische Slalom-Meisterin
Zuerst versuchte die steinerne Lady Maria Fekter die FPÖ rechts zu überholen. Arigona
Zogaj und die Kosovo-Zwillinge Daniella und Dorentina Komani, sind mittlerweile jedem
Österreicher ein Begriff.
Als dann die Steiermark-Wahl nicht ganz dem Geschmack der ÖVP entsprach und die
Wien-Wahl für die Schwarzen in einem Desaster endete, drehte sich die Innenministerin
um 180 Grad.
Sie feuerte den obersten Beamten der Fremdenpolizei und ermöglicht den abgeschob-
enen Personen die Wiedereinreise nach Österreich. Damit hat sie die Grünen eindeutig
auf der linken Spur überholt. Hoffentlich können wir im alpinen Skisport bei den heuri-
gen Slalom-Meisterschaften ebensolche Bravourstücke erleben.
ÖVP Justiz-Irrtums-Ministerin
Nachdem die damalige Richterin Claudia Bandion-Ortner die „Bawag-Bande“ samt ihren
Boss Helmut Elsner so richtig schön verknackt hatte, avancierte sie ganz zufällig zur
Justizministerin. Der im Bawag-Prozess tätige Staatsanwalt Georg Krakow stieg eben-
falls ganz zufälligerweise zum persönlichen Sekretär von Bandion-Ortner auf.
Nun stellt just die Generalprokuratur als oberste Anklagevertretung fest, dass etliche
Angeklagte im Bawag-Prozess freizusprechen gewesen wären. Noch dazu seien Urteils-
begründungen mangelhaft ausgeführt worden, was wahrscheinlich zur Folge hat, dass
der Bawag-Prozess wiederholt werden muss.
Da stellt sich die berechtigte Frage, mit welch fachlicher Qualifikation Frau Bandion-Ort-
ner, das Amt der Justizministerin erhielt und sich in diesem halten kann. Ihr emotionales
Plädoyer für die Mitbenützung der Busspuren in der Neustift- und Burggasse, wird wohl
kaum Anlass dafür gewesen sein.
Jedenfalls befinden sich Wilhelm Heissenberger, Maria Fekter und Claudia Bandion Ort-
ner noch immer in Amt und Würden. Mit diesen drei Personen in politischen Ämtern, ist
die ÖVP nicht mehr ernst zu nehmen und daher zur Witzpartei der österreichischen Polit-
landschaft mutiert.
*****
2010-10-20
Fußfessel für Elsner abgelehnt
Die Staatsanwaltschaft hat den Antrag auf elektronische Fußfessel für Helmut Elsner schon
vor zwei Wochen genehmigt, weiters sind auch die Vorbereitungen für den Hausarrest
positiv verlaufen, ebenso sind alle Auflagen von der Bewährungshilfe „Neustart“ geprüft
worden und auch der Technik-Check in seiner Wohnung ist problemlos verlaufen. Trotzdem
bleibt Elsner in Haft . Es stellt sich daher die dringende Frage wer sich vor Elsner fürchtet.
Fürchten SPÖ-Bosse die Rache Elsners?
Sogar Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) hatte erklärt, dass Helmut Elsner theo-
retisch für einen elektronisch überwachten Hausarrest infrage käme. Es liegt daher der
dringende Verdacht nahe, dass mächtige Gewerkschaftsbosse der SPÖ bzw. hohe Würden-
träger der SPÖ, die Enthaftung Elsners fürchten würden, wie der Teufel das Weihwasser.
Offenbar wird seitens jener, die Elsner seinerzeit als Bauernopfer den Wölfen zum Fraß vor-
geworfen haben vermutet, dass dieser brisante Unterlagen auf Lager habe, die die Genos-
sen kurz vor der Steirischen oder Wiener Wahl, in arge Bedrängnis bringen könnten.
Eigenartige Optik in der Causa Elsner
Durch die heutige überraschende Entscheidung, Elsner die elektronische Fußfessel nicht zu
genehmigen, mehrt sich der Eindruck, dass dieser immer mehr das Opfer einer politischen
Justiz wird. Ein Eindruck, der nicht zuletzt dadurch entstanden ist, dass die Richterin im
Bawag-Prozess Justizministerin wurde und der zuständige Staatsanwalt ihr Kabinettschef.
Eine mehr als eigenartige Optik.
Dafür spricht auch, dass bereits 15 Enthaftungsanträge trotz seines verschlechterten Gesund-
heitszustands abgelehnt worden sind. Selbstverständlich ist Elsner kein Chorknabe und hat
den BAWAG-Skandal zu verantworten. Wolfgang Flöttl, also jener Spekulant, der in Elsners
Auftrag Bawag-Gelder riskant anlegte, wird von Helmut Elsner immer mehr als eigentlicher Ver-
ursacher des BAWAG-Skandals gebrandmarkt.
Tatsache ist, dass beide erstinstanzlich (also nicht rechtskräftig) verurteilt wurden. Elsner we-
gen Untreue (Schadenssumme: 1,7 Milliarden Euro), schweren Betruges und Bilanzfälschung
zu neuneinhalb Jahren, Flöttl wegen Untreue zu 30 Monaten Haft (davon wurden nur 10 Mo-
nate unbedingt, der Rest auf Bewährung verhängt).
Wird es eine lebenslange Strafe?
Kurzum: Jemand, der unermüdlich, wenn auch in mitunter aufbrausender Art und Weise, um
seine Rehabilitierung kämpft, kann dies nicht fortführen, wenn er gleichzeitig flieht. Außerdem
könnte eine Flucht schon aus Kostengründen schwierig werden, da Elsners Vermögenswerte
behördlich eingefroren sind.
Im übrigen wird dem herzkranken U-Häftling von einem gerichtlich beauftragten Gutachter at-
testiert, „nur sehr eingeschränkt fluchtfähig“ zu sein. Wie wir schon in einigen Beiträgen
berichteten hat es den Anschein, dass die verhängte Strafe über Helmut Elsner, für diesen zu
einer lebenslange Haftstrafe ausartet. Denn auf Grund seines Alters und seiner Erkrankungen
wird er die Gefängniszelle vermutlich nur mehr im Sarg verlassen können.
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2010-09-21
Operation Pandora
Der Kampf der Exekutive gegen Kinderpornografie, scheint ein Kampf gegen Windmühlen
zu sein. Seitens der Politik passiert ausser scheinheiligen Lippenbekenntnissen nichts.
Aber auch die Justiz pflegt einen sehr humanen Umgang mit den pädofilen Perverslingen.
Erst im April dieses Jahres, zerschlugen Kriminalisten einen Kinderporno-Ring in Öster-
reich. Unter dem Deckname „Operation Pandora“ gelang es Beamten des BKA, 58 Ver-
dächtige auszuforschen und anzuzeigen.
Anzeigen auf freien Fuß
Der jüngste Tatverdächtige war ein 21-jähriger Student, der älteste ein 60 Jahre alter
Pensionist. Vom Arbeiter bis zum Akademiker waren alle sozialen Schichten vertreten.
Etliche der Ausgeforschten waren Rückfalltäter und bereits gerichtlich abgeurteilt, bzw.
sind noch offene Verfahren gegen einige der Männer anhängig.
Allein bei einem der Verdächtigen, wurden 200.000 kinderpornografische Bilder beschlag-
nahmt. Alle Verdächtige sollen die Bild- und Videodateien nicht nur gesammelt, sondern
auch weitergegeben und teilweise verkauft haben. Da ist es doch erstaunlich, dass alle
Ausgeforschten lediglich auf freien Fuß angezeigt wurden.
Wieder ein Kranker?
Wie ein Sprecher des BKA am Freitag bekannt gab, wurde in Wien bei einem 53-jährigen
Frühpensionisten eine Hausdurchsuchung vorgenommen. Beamte des BKA konnten 30.450
Bilder und 450 Filme mit eindeutigen kinderpornografischen Material sicherstellen.
Da auch der Verdacht besteht, dass der Kinderpornograf die beiden Töchter (5 und 6 Jahre
alt) seiner thailändischen Freundin missbraucht zu haben, wurde er festgenommen. Dieser
bestreitet jedoch diese Missbrauchsvorwürfe.
Würde der Missbrauchsvorwurf nicht im Raume stehen, wäre der Mann mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit noch in Freiheit. Dass dem Mann vermutlich nicht viel pas-
sieren wird schliessen wir daraus, dass ein Ermittler über den in einer Messiewohung haus-
enden Pädofilen anmerkte: „Er hatte kaum Kontakte nach außen. Von der normalen Welt
hat er nicht mehr viel mitbekommen.“
Lippenbekenntnisse
Beachtet man die letzten drei Urteile gegen pädofile Kinderpornografen, jeweils 3 Monate
bedingt für einen ÖBB-Bediensteten und einen Rechtspraktikanten am LG Wien, sowie 8
Monate bedingt für einen pädofilen Pfarrer, erscheint die Forderung der Justizministerin er-
staunlich.
Claudia Bandion-Ortner fordert eine stärkere Bekämpfung der Kinderpornografie. Offen-
sichtlich hat sie sich seit ihrem eigenen Urteil gegen den Ex-Bawag General Elsner, kein
anderes Urteil mehr angesehen. In Anbetracht der milden Urteile gegen Pädofile klingt ihr
Ausspruch: „Außerdem darf es im Bereich der Kinderpornografie keine Denkverbote geben.
Das Wohl des Kindes hat Priorität“, wie reiner Hohn.
Wirkungslose Internetsperren
Auch ihre Vorstellung einer Sperre von Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten,
scheint nicht mehr als ein inhaltsloses Lippenbekenntnis zu sein. Möglicherweise ist die
Justizministerin nicht auf dem letzten technischen Stand.
Sollte dies so sein, können wir ihr die Webseite „Netwatcher24“ empfehlen. Dort wird demon-
striert, wie eine Internetsperre innerhalb von 27 Sekunden umgangen werden kann. Aus den
in jüngster Zeit gefällten Urteile gegen Pädofile entsteht für uns der Eindruck, dass man sei-
tens der Justiz kein gesteigertes Interesse zeigt, pädofile Perverslinge wegzusperren.
Feste Haftstrafen hätten Signalwirkung
Diese widerwärtigen Zeitgenossen werden vor Gericht meist als kranke Menschen behandelt.
Neben erstaunlich milden Urteilen werden sie angewiesen sich in eine Therapie zu begeben.
Unserer Meinung nach helfen bei Perverslingen keine therapeutischen Maßnahmen.
Es ist uns schon bewußt, dass Strafen nicht immer abschreckende Wirkung zeigen. Aber das
Anfassen mit Samthandschuhen, ermuntert Pädofile in ihrem Treiben. Was soll denn passie-
ren? Einige Monate bedingt und das war’s dann auch schon. Feste Haftstrafen im normalen
Strafvollzug hätten sicher Signalwirkung für diese perversen Triebtäter.
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2010-06-19
15. Enthaftungsantrag
Heute wurde der mittlerweile 15. Enthaftungsantrag des ehemalige BAWAG-Generaldirektors
Helmut Elsner abgelehnt. Der Mann ist laut ärztlichen Gutachten schwer krank und auf Grund
seines Alters und der inzwischen mehr als 3-jährig andauernden Untersuchungshaft, bestehen
auch für uns keine Zweifel, dass dem nicht so ist.
Der Mann ist uns weder sympathisch, noch halten wir ihn für unschuldig. Mit seinem damali-
gen Verhalten, indem er in seiner Villa in Südfrankreich den Todkranken mimte und vermut-
lich darauf wartete, dass über die BAWAG-Affäre Gras wachsen würde, hat er wahrscheinlich
geglaubt über dem Gesetz zu stehen.
Auch sein präpotentes Verhalten während der Gerichtsverhandlung brachten ihm sicherlich
keine Pluspunkte bei der Justiz ein. Dazu kam noch das Faktum, dass er zur falschen Zeit
am falschen Ort war.
Bauernopfer
Es war Wahlkampfzeit und die SPÖ hatte alle Hände voll zu tun, von Skandalen und Miss-
ständen abzulenken. Also wurde Helmut Elsner einfach ein Bauernopfer der SPÖ, auf dass
sich Wolfgang Schüssel samt Anhang dankbar stürzte.
Die damalige Richterin Claudia Bandion-Ortner, die nach der Urteilverkündung ganz zu-
fällig zur Justizministern avancierte, verdonnerte den Ex-Banker zu 9 1/2 Jahre Haft.
Der Mann berief gegen das Urteil und sitzt nun bereits über 3 Jahre in Untersuchungs-
haft.
Kein einziger Helfer sitzt ein
Ein Kuriosum am Rande ist, dass kein einziger seiner Komplizen, gegen die ebenfalls
Freiheitsstrafen verhängt wurden, zur Zeit in Haft ist. Bedenkt man dass bei uns „Mörder
wegen Haftunfähigkeit“ vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden, stellt sich schon
die berechtigte Frage warum Elsner noch einsitzt.
Die offizielle Begründung des Straflandesgerichts besteht darin, dass bei Helmut Elsner
Fluchtgefahr bestünde. Um ein solches Bedenken zu zerstreuen, könnte man den Ex-Ban-
ker mit einer elektronischen Fußfessel versehen. Wenn dieser nun tatsächlich einen Flucht-
versuch wagen würde, wäre die U-Haft ohne jede weitere Diskusion gerechtfertigt.
Bananenrepublik?
Von sehr vielen Menschen kommt bereits der Vorwurf, dass das Verhalten gegenüber dem
Ex-Banker einer Bananenrepublik gleicht und mit einem demokratischen Rechtsstaat sehr
wenig zu tun hat.
Das mit der Bananenrepublik glauben wir nicht, sondern denken dass das Verhalten gegen
Elsner bewusst an den Tag gelegt wird. Dies begründen wir mit folgender Theorie. Wir sind
uns absolut sicher, dass der Ex-BAWAG-Generaldirektor das 1,8 Mrd. Euro-Ding nicht alleine
durchgezogen haben kann.
Wer waren die prominenten Mittäter?
Für die Durchführung eines solchen Coups benötigte er sicher prominente Unterstützung
von höchster Stelle. Seine Kumpanen wie Flöttl und Co haben sicher nicht dazugezählt,
sondern waren lediglich Handlanger und Dienstboten von Helmut Elsner.
Wir sind uns auch absolut sicher, dass Elsner irgendwo Beweise über die Beteiligung
dieser prominenten Mittäter und Nutznießer aufbewahrt. Seine überraschende Ausliefer-
ung und anschließende Inhaftierung dürften ihn daran gehindert haben, diese an sich
zu nehmen.
Oder er hat dieses Beweismaterial als Rückversicherung aufbewahrt und kommt nun wegen
seines eingeschränkten Bewegungsradius nicht zu diesem Material. Nun könnte er ja seine
Gattin beauftragen, dieses Beweismaterial beispielsweise der Presse zu übergeben.
Ist Elsner schon paranoid?
Auch dazu haben wir eine Theorie, warum er dies nicht tut. Abgesehen davon, dass Elsner
in der Haft inzwischen möglicherweise leicht paranoid geworden ist, dürfte sein Vertrauen
in seine Ehefrau nicht so stark sein. Diese wohnt mit einem Einkommen von 600,- Euro
immerhin noch in einem Penthouse.
Nun braucht man nur eins und eins zusammenzählen um festzustellen, dass Frau Elsner
von irgendwo finanzielle Unterstützung erhalten muss. Möglicherweise will sich der Ex-
Banker nicht an diesen Unterstützer verkaufen. Natürlich bestünde auch die Möglichkeit,
dass Elsner seine Frau nicht in Gefahr bringen will.
Wem ist daran gelegen, dass Elsner im Gefängnis verrottet?
Und nun kommt wieder die Fußfessel ins Spiel. Mit dieser könnte sich Elsner doch wesen-
tlich freier bewegen und hätte die Möglichkeit seine Rückversicherung aus dem Versteck
zu holen. Das wollen die prominenten Nutznießer des BAWAG-Coups natürlich nicht und
dürften ihren Einfluß bei der Justiz geltend machen.
Also bleibt die U-Haft für Helmut Elsner in der Hoffnung aufrecht, dass dieser doch end-
lich ein biologisches Ende nehmen möge. Damit gleicht dieses Urteil einer lebenslangen
Haft, wenn nicht sogar einem Todesurteil.
Mörder und Kinderschänder auf freien Fuß
In Österreich werden Mörder frühzeitig entlassen und Kinderschänder oder sonstig pädofiles
Gesindel muß keinen einzigen Tag einsitzen. Einen Mann der wegen Untreue und Betrug
sowie Bilanzfälschung verurteilt wurde im Gefängnis verrotten zu lassen, entbehrt jeglicher
Grundlage eines demokratischen Rechtsstaates.
Wie bereits erwähnt war Elsner einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Dies lässt sich
auch ganz einwandfrei beweisen. Schickt doch Finanzminister Josef Pröll 2,3 Mrd Euro
nach Griechenland, obwohl Politiker dieses Landes die selben Delikte wie Elsner began-
gen hatten.
*****
2010-06-10
Neues Gesetz als Sicherheitsleistung
Dem Kriminaltourismus soll ein neuerlicher Riegel vorgeschoben werden. Um zu verhindern
dass sich ausländische Täter, sofern über diese keine U-Haft verhängt wurde, wieder ins
Ausland absetzen und nicht zum Prozess erscheinen, soll ab 1.August 2010 eine neue gesetz-
liche Regelung in Kraft treten.
Ausländische Beschuldigte sollen je nach der zu erwartenden Geldstrafe, eine Sicherheits-
leistung erlegen. Damit will man verhindern, dass Staat und Opfer auf ihren Kosten sitzen
bleiben, wenn der Angeklagte beim Prozess durch Abwesenheit glänzt.
Beschlagnahme von Geld, Schmuck und Auto
Wird die Sicherheit nicht unverzüglich geleistet, können Geld, Schmuck oder andere geld-
werte Gegenstände abgenommen werden, die der Beschuldigte mit sich führt, so steht es
zumindest in einer heutigen APA-OTS Aussendung des Justizministeriums.
Das heißt im Klartext, der Beschuldigten kann sein Auto oder in diesem mitgeführte
Ware, sowie seinen Schmuck und Bargeld, als Sicherheitsleistung hinterlegen.
Das Märchen
Es ist ja gängige Praxis, dass ausländische Kriminaltouristen die vorwiegend aus den ehe-
maligen Ostblockstaaten kommen, mit einem Audi Q7 oder einer ähnlichen Nobelkaros-
sen anreisen.
Auch sind die Kofferräume ihrer Fahrzeuge mit Laptops, TV-Geräte oder ähnlichen
Gegenständen vollgeladen, die diese selbstverständlich aus ihren Heimatländern mit-
bringen.
Nicht zu vergessen das Mitglieder von Ostblockräuberbanden auch jede Menge Bargeld
und Brillantencolliers aus ihrer Heimat nach Österreich mitbringen, um hier einbrechen
zu gehen.
Die Realität
Nun aber zum Ernst der Lage. Sollten tatsächlich die Autos der Kriminaltouristen als Sicher-
heit beschlagnahmt werden, werden die Entsorgungskosten, den Wert von Dacias und Ladas
um ein vielfaches übersteigen. Wenn ein Täter in einer Nobelkarosse gestellt wird, kann man
getrost davon ausgehen, dass er diese hier gestohlen hat.
Auch Bargeld, Schmuck und Elektronikgeräte die er bei sich führt, hat er sich mit Sicherheit
erst in Österreich widerrechtlich angeeignet. Daher würde eine Sicherheitsleistung mit diesen
Gegenständen einer Hehlerei gleichkommen.
Dieses Gesetz geht voll an der Praxis vorbei
Daher finden wir die Aussage der Justizministerin im heutigen Ö1-Morgenjournal: „Ziel ist die
Sicherung der Durchführung des Strafverfahrens, die bessere Absicherung der Ansprüche
der Opfer und die Abschreckung der Täter“ höchst erstaunlich.
In der Realität lässt sich kein Krimineller durch diese gesetzliche Regelung von irgendeiner
Straftat abschrecken. Und sollten Opfer oder Staat mit den beschlagnahmten Gegenständen
finanziell befriedigt werden kann man davon ausgehen, dass dies mit geraubten oder gestoh-
lenen Gegenständen passiert.
*****
2010-04-23
Nicht vorhandene Gefahr
Um bei der internationalen Seitenblicke-Revue mitspielen zu können, muss man natürlich auf
dem Parkett der Terrorismusbekämpfung mittanzen. In baldiger Ermangelung von Tier-
schützern und entrechter Väter, will Justizministerin Claudia Bandion-Ortner unbedingt eine
Terrorgefahr von Österreich abwenden, die gar nicht vorhanden ist.
„Um Leid und Chaos in Österreich nicht Realität werden zu lassen, müssen wir unseren
Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden jene Mittel in die Hände geben, die sie brauchen
um terroristische Anschläge oder Vorbereitungsmaßnahmen zu verhindern“, so die Justiz-
ministerin in einer heutigen APA-OTS Aussendung.
Österreich ist clever
Werte Frau Bandion-Ortner. Solange Österreich sich nicht an kriegerischen Auseinander-
setzungen beteiligt die uns nichts angehen, werden wir auch vom Terror verschont bleiben.
Österreich hat es bis heute vermieden, den zur Zeit größten Kriegherrn und Aggressor, den
Vereinigten Staaten, Kanonenfutter in Form von Soldaten zu liefern.
Die Deutschen marschieren wieder
Nicht so wie unsere deutschen Nachbarn. Diese schicken Soldaten beispielsweise nach
Afghanistan um im blinden Gehorsam den USA dienlich zu sein. Fern der Heimat unter-
stützen sie mit Waffengewalt eine korrupte Regierung, welche von korrupten Regierungs-
gegnern bekämpft wird.
Ganz nebenbei werden dabei in Afghanistan zahlreiche Zivilisten von deutschen Soldaten
ermordet. Dass man sich mit solchen Aktionen keine Freunde schafft und negative Aufmerk-
samkeit auf sich lenkt, liegt in der Natur der Sache.
Hat Afghanistan den Deutschen den Krieg erklärt?
Diese auf sich gelenkte Aufmerksamkeit birgt natürlich auch eine Terrorgefahr für Deutsch-
land, die nicht gegeben wäre, wenn sich die deutsche Armee nicht in einem Land befinden
würde, von dem gut die Hälfte der eigenen Bevölkerungen nicht einmal weiß, auf welchem
Kontinent dieses liegt. Außerdem ist nicht bekannt, dass Afghanistan den Deutschen den
Krieg erklärt hat.
Radikale Kämpfer der jeweils zu zwangsdemokratisierenden Länder, lassen es sich zum Teil
nicht gefallen, wenn fremde Armeen mordend durch ihre Heimat ziehen. Da sich Österreich
Gottseindank nicht an derartigen Aktionen beteiligt, werden wir von Talibans, Al Kaida und
Co. verschont bleiben.
Justizministerin bezieht Stellung
In der gleichen APA-OTS Aussendung wird ebenfalls verlautbart, dass es verboten ist eine
terroristische Straftat gutzuheißen oder andere zu einer solchen aufzufordern und dass Hass-
predigten bereits seit 1975 strafbar sind.
Diese Tatsache dürfte die Justizministerin zu folgender Aussage bewogen haben: „Mir ist es
jedoch ein Anliegen künftig auch Einzelpersonen vor Verhetzung schützen, soweit die Ver-
hetzung ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu einer der relevanten Gruppen (Rasse, Haut-
farbe, Religion, Kirche, Geschlecht, Alter, sexueller Ausrichtung..) erfolgt.“
Das nennen wir ein Beziehen eines klaren Standpunktes. Da wir keine Strafrechtsexperten
sind und aus dem § 283 StGB nicht erkennen können, ob dieser auch für Verhetzung wegen
politischer Ausrichtungen gilt, sollte dies unbedingt geprüft werden.
Trifft die Strafbarkeit einer Hasspredigt oder Verhetzung gegen eine einzelne Person, auf
Grund deren politischen Ausrichtung zu, hätten wir für die Justizministerin einen Hinweis.
Sie bräuchte sich nur dieses „Youtube Video“ ansehen und hätte den perfekten Fall von
Hasspredigt, Verhetzung und Gewaltaufruf.
*****
2010-04-19
Erstaunliche Begründung
Obwohl täglich immer mehr Fakten über Kindesmissbrauch in der Kirche ans Tageslicht
kommen, sieht die Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) keinen Handlungsbe-
darf für eine Verlängerung oder Wegfall der Verjährungsfrist.
Erstaunlich ist auch die Begründung, welche Bandion-Ortner angibt. Sie meint, dass
das bei jahrzehntealte Fälle Beweisprobleme auftreten könnten. Ausserdem wäre es
möglich, dass der Täter schon verstorben ist.
Mord verjährt auch nicht
Da fragen wir uns natürlich wie Mordermittler ihren Job erledigen, wenn die Justiz-
ministerin in verstrichener Zeit ein erhebliches Ermittlungsproblem ortet. Obwohl
Bandion-Ortner gelernte Juristin ist, dürfte sie vergessen haben dass es bei Mord
keine Verjährung gibt und der Tod des Täters das Ende der Ermittlungen bedeutet.
Kindesmissbrauch ist für uns seelischer Mord. Die Folgen dieser Tat treten erst Jahre
nach dem Missbrauch auf. Die Opfer schweigen oft jahrelang aus Scham und erleiden
schwerste psychische Schäden.
Warum diese Toleranz?
Auch stellt sich für uns die Frage, warum die Justizministerin eine derartige Toleranz für
Kinderschänder hegt. Möglicherweise liegt es daran, dass sie Mitglied und Ministerin
einer christlichen Partei ist und es sich als solche, nicht mit dem Klerus verscherzen will.
Möglicherweise ist es auch ein Zeitproblem, welches die Justizministerin plagt. Der
Aufwand für ihre Seitenblick-Auftritte und die Gedanken zur Lösung ihrer persönlichen
„Verkehrsprobleme“, scheinen das ernste Thema Kindesmissbrauch in den Hintergrund
rücken zu lassen.
Es wird sich leider nichts ändern
Wenn Bandion-Ortner bei der Verfolgung von klerikalen Kinderschänder nur halb so viel
Engagement an den Tag legen würde, wie sie dies bei dem Bawag-Banker Elsner getan
hat, hätten diese Perverslinge nichts mehr zu lachen.
So wird aber alles beim Alten bleiben. Pädofile Schwuchtel-Pfaffen werden weiterhin
kleine Buben missbrauchen. Sollte ihre Tat irgendwann auffliegen, werden sie einige
Zeit in ein abgelegenes Kloster versetzt, wo sie mit einigen Ava-Marias Buße tun.
Nachdem dann bereits wieder Gras über die Sache gewachsen ist, werden sie wieder
als Seelsorger oder Religionslehrer eingesetzt und können ihrer pädofilen Leidenschaft
weiterhin fröhnen. Denn Pädofolie ist nicht heilbar weil es keine Krankheit, sondern eine
krankhaft sexuelle Neigung ist.
*****
2010-03-13
Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit
Ein 77-jähriger Türke erschoss einen vermeintlichen Nebenbuhler und schnitt ihm als
Draufgabe noch seinen Penis ab. Am LG Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008, für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine An-
stalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem
Gutachten festgestellt wurde , dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine
Gefahr mehr für die Menschheit darstellt.
Raubmörderin in Freiheit
Eine 80-jährige Frau erschlug ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und beraubte sie
anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen, ist ein Mindestmass
an körperlicher Kraft Voraussetzung.
Die Täterin erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft. Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren, heuer im März wegen Haftunfähigkeit nach Hause
entlassen.
Haben in der Haft abgebaut
Beide Taten waren kaltblütig geplant und hatten jeweils den Tod eines Menschen zur
Folge. Zwar waren die Täter keine Teenies mehr, aber die Ausführung ihrer Taten haben
viel Brutalität und eine gewisse Kraftanstrengung gefordert.
In der Haft bauten die Beiden offensichtlich so stark ab, sodass man zum Schluss kam, dass
sie keine Gefahr mehr für ihre Mitmenschen und aus gesundheitlichen Gründen haftunfähig
sind. Und das bei zwei Mörder.
Warum sitzt Elsner noch?
Da fragen wir uns doch allen Ernstes, warum ein Helmut Elsner noch in Haft sitzt. Dieser
hatte zwar die BAWAG um ein schönes Sümmchen erleichtert, allerdings keinen Menschen
dabei verletzt, geschweige denn getötet.
Er wurde im Zuge eines Wahlkampfes zur Nationalratswahl, von seinen eigenen roten
Genossen den „schwarzen“ Wölfen zum Fraß vorgeworfen, um vermutlich von anderen
Problemen abzulenken.
Unpolitischer Prozess
In einem völlig „unpolitischen“ Prozess unter dem Vorsitz der Richterin Bandion-Ortner,
wurde er zu über neun Jahren Haft verurteilt. Die besagte Richterin avancierte kurze Zeit
später zufällig zur Justizministerin.
Nun Elsner ist mit seinen 74 Jahren auch kein Jüngling mehr und hat in der Haft sicherlich
ebenfalls stark abgebaut. Zahlreiche ärztliche Gutachten dokumentieren seinen schlechten
körperliche Zustand.
Pseudobegründungen wie Flucht- und Wiederholungsgefahr
Ohne besonderes Mitleid mit dem Ex-Banker zu hegen, fragen wir uns aber schon, warum
dieser Mann nicht unter Anwendung einer elektronischen Fußfessel seine U-Haft als Haus-
arrest absitzen kann. Der von der Justiz immer wieder angegebene Grund Fluchtgefahr, ist
mit einer derartigen Sicherung nicht mehr haltbar.
Auch glauben wir nicht, dass Tatwiederholungsgefahr besteht. Denn wer würde Helmut
Elsner einen Job geben, wo er die Möglichkeit hätte Gelder zu verspekulieren. Also ist er
so gesehen auch keine Gefahr mehr für seine Mitmenschen.
Verschwörungstheorie
Zu dieser doch erstaunlichen Vorgangsweise wie man mit Elsner verfährt, haben wir eine
eigene Theorie. Dieser Mann ist ein „Steher“ und hat dies immer wieder im Prozessver-
lauf bewiesen. Das kann man von seinen Mitangeklagten nicht behaupten. Dafür sind
diese längst wieder in Freiheit, oder mussten keinen einzigen Tag sitzen.
Wir glauben, dass Elsner die „Krot nicht allein fressen“ will und sicher im Besitz von
Beweismaterial ist, die hochrangige Mitglieder unserer Gesellschaft belasten. Dieses
Material ist für ihn zur Zeit nicht zugänglich, da er ja einsitzt.
Das biologische Ende naht
Da der Ex-Banker kein Dummkopf ist, bemerkte er rasch in welche Richtung sich der
Prozess entwickelte. Der zusätzliche Faktor, dass alle Mitangeklagten in Freiheit herum-
hüpfen, bestätigte ihn in seiner Annahme, keinem mehr trauen zu können.
Der einzige Weg um an eventuell belastendes Material heranzukommen wäre der, wenn
er sich in Freiheit bewegen könnte. Das dürfte einigen Herrschaften nicht so wirklich ge-
fallen.
Also ist es doch wesentlich effizienter, ein biologisches Ende eines Herrn Elsner abzuwarten.
Sollte unsere Verschwörungstheorie nicht stimmen, bleibt nur mehr der Ausspruch: „Die
Wege des Herrn sind unergründlich“.
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2010-03-03
Keine Menschenrechte für Straftäter?
Menschenrechte sollten auch bei Rechtsbrechern nicht mit den Füßen getreten werden.
Dies geschieht zur Zeit ganz offensichtlich inmitten des Rechtsstaates Österreich. Der zur
Zeit prominenteste Häftling Österreichs, Helmut Elsner sitzt bereits seit fast drei Jahre in
U-Haft.
Kinderschänder haben es besser
Nicht das wir besonderes Mitleid mit dem Ex-Banker Elsner haben, aber dessen Gesund-
heitszustand dürfte sich tatsächlich in einem katastrophalen Zustand befinden. Der Mann
hat niemanden umgebracht und auch keine Kinder mißbraucht. Kinderschänder kommen
bei uns wesentlich günstiger davon.
Warum keine Fußfessel?
Nicht ganz unberechtigt ist der Vorwurf von Elsners Gattin und seinem Anwalt, ob man es
darauf anlege, dass er in der Haft verstirbt. Der Mann ist mittlerweile 74 Jahre alt, schwer
krank und pleite. Was spricht dagegen wenn er mit einer „Fußfessel“ versehen, in Haus-
arrest geschickt wird? Davonlaufen wird er wohl kaum mehr können.
Pechvogel Elsner
Helmut Elsner, für den natürlich die Unschuldsvermutung gilt, hatte einfach nur Pech.
Mitten im Wahlkampf flog der Bawag-Skandal auf und war natürlich sofort hochexplosive
Munition. Von allen Politiker die mit ihm einige Tage vorher noch zu Mittag gegessen haben,
oder sonstige Kontakte pflegten, wurde er wie eine heisse Kartoffel fallen gelassen.
Der naive Banker
Man muss Herrn Elsner eine gewisse Naivität zusprechen, wenn er geglaubt hat, dass er
durch diese Herrschaft Deckung finden würde. Schon Bismarck sagte, dass man sich in der
Politik hohe Stiefeln anziehen müsse. Der Mann war mit dieser Aussage seiner Zeit weit
voraus.
Wenn man den durch Elsner angeblich verursachten Schaden von 1,8 Milliarden Euro be-
trachtet und ihn mit heutigen Verlusten von Banken vergleicht, deren Verspekulation der
„Wirtschaftskrise“ zugeschrieben wurde, nimmt sich die von Elsner angeblich verur-
sachte Schadenssumme, eher wie ein Ladendiebstahl aus.
Unterstützung statt Gefängnis
Wäre der Skandal nicht mitten im Wahlkampf aufgeflogen, wäre er sicherlich nicht in einer
Gefängniszelle gelandet, sondern mit dem Finanzminister am runden Tisch gesessen und
hätte um eine staatliche Unterstützung für „seine“ angeschlagene Bank gefeilscht.
Auch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass eine Vertuschung des Bawagskandals fast ge-
lungen wäre, wenn nicht die zur Bilanzschönung aufgezogene Kredithochschaubahn der
amerikanischen Refco entgleist wäre.
Wie schnellebig die heutige Zeit ist wird dadurch bewiesen, dass sich heute über Milliarden-
spekulationsverluste niemand mehr besonders aufregt und auch keinen Richter auf den Plan
rufen.
Man darf aber gespannt sein, ob bei der Hypo-Adria auch mit den selben Maßstäben gemes-
sen werden wird. Wir glauben eher nicht, denn es läuft zur Zeit kein Wahlkampf zur National-
ratswahl.
Profilierer und Streber
Das war in der Wahlkampfzeit etwas anders. Herr Dr. Schüssel wollte sich unbedingt als Ret-
ter der BAWAG profilieren und eröfnete auch demonstrativ unter Blitzlichtgewitter, ein Spar-
buch bei dieser.
Auch war schnell eine Richterin gefunden, der nach höheren Ämtern zumute war. Es wäre
interessant, ob Frau Dr. Bandion-Ortner heute den selben „Ehrgeiz“ an den Tag legen
würde, wenn kein Ministerposten in Aussicht wäre.
Also wie gesagt, Elsner hatte einfach nur Pech. Erstaunlich ist nur warum er den Mund hält,
denn alleine kann er dieses Ding nicht durchgezogen haben. Eventuelle Mittäter werden
aber sicherlich voller Sehnsucht den Tod für den Ex-Banker herbeisehnen. Man weiß ja nie,
ob dieser vielleicht doch noch zu plaudern beginnt.
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2009-12-11
Kavaliersdelikt?
Verfolgt man die Gerichtsurteile die gegen Pädofile in letzter Zeit verhängt wurden,
könnte man zur Ansicht kommen, der sexuelle Missbrauch von Kindern oder der Besitz
von kinderpornografischen Material, ist in Österreich ein Kavaliersdelikt.
Es waren ja nur die Nichten
Einige Beispiele die sich in jüngster Zeit ereignet haben. Da missbraucht ein „37-jähriger
Akademiker“ seine sieben- und achtjährige Nichten und erhält dafür 2,5 Jahre Haft, davon
muss er aber nur 3 Monate sitzen, denn der Rest der Strafe wurde bedingt ausgesprochen.
Erstaunliches OGH-Urteil
Ein Schulwart begrapscht 26(!) sechsjährige Volksschülerinnen am Gesäß und wird zu
2 Jahren Haft, davon 16 Monate bedingt verurteilt. Er muss für den sexuellen Missbrauch
an Kleinkindern, lediglich 8 Monate in den Bau.
Der Schulwart beruft gegen dieses Urteil beim OGH und dieser verringert die Strafe um
zwei Monate, weil die Höchstrichter zur Ansicht kamen, dass ein Begrapschen am Gesäß
kein sexueller Missbrauch sei.
Was hätte der Mann nach Ansicht der OGH-Richter tun müssen, um den Tatbestand eines
sexuellen Missbrauches zu erfüllen? Wenigstens saß der umtriebige Schulwart seine acht
Monate in der U-Haft ab.
Dem OGH-Urteil nach, hat er allerdings um zwei Monate zu lange in der Haft verbracht.
Na hoffentlich bekommt der „arme Mann“ wenigstens eine Haftentschädigung dafür.
Tiefer geht es kaum
Und weiter geht es im bunten Reigen des Pädofilen-Karussells. Wie der heutigen Kronen
Zeitung zu entnehmen ist, besaß ein 32-jähriger Kärntner, „Hunderttausende“ Miss-
brauchsfotos. Auf diesen waren die abartigsten Darstellungen mit Kindern abgebildet.
Wer nun glaubt, dass es dafür eine saftige Strafe gegeben hat, der irrt gewaltig. Der Mann
wurde sieben Monate bedingt und 1.500,- Euro Geldstrafe verurteilt. Was sich der Richter
wohl bei seiner Urteilsfindung gedacht haben mag?
Polizeiaktionen wofür?
Da fragen wir uns, warum es Aktionen wie „Sledge Hammer“ und „Geisterwald“ überhaupt
gegeben hat. Da ermitteln Beamte im Abschaum der Menschheit und versuchen diese
Perverslinge aus dem Verkehr zu ziehen.
Für alle diese Polizeibeamte ist es ein Schlag ins Gesicht, wenn dann ein Richter ein derart
erstaunliches Verständnis für den Täter aufbringt. Denn anders sind solche Urteile nicht
zu erklären.
Klingt wie ein Witz
Da klingt es wie eine Verhöhnung, wenn die Justizministerin Bandion-Ortner lautstark
ankündigt, dass sie den Kampf gegen die Kinderpornografie verschärfen will. Vielleicht
wäre es angebracht, wenn sie vorerst mit den Richtern ein ernstes Wort sprechen würde.
Die bei der letzten Polizeiaktion „Geisterwald“ verhafteten und inhaftierten drei Österreicher,
müssen sich vermutlich nicht wirklich Sorgen um ihre Zukunft machen. Sie haben ja „nur
kinderpornografisches Material“ besessen und kein Auto gestohlen.
Stauni
2009-10-06
Gerichtliche Sonderbehandlung
Anfang März dieses Jahres haben wir nachfolgenden Beitrag über die Sonderbehandlung
des deutschen Politikers Dieter Althaus, vor einem österreichischen Gericht geschrieben.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=128;manche-sind-gleicher&catid=1;erstaunliches
Althaus verschuldete in der Steiermark einen Schiunfall, welcher den Tod einer 41-jährigen
slowakischen Staatbürgerin zur Folge hatte. An und für sich ein tragisches Ereignis, dass
aber jeden passieren kann.
Was aber dann passierte war in der Tat erstaunlich. Althaus musste nicht einmal vor Gericht
erscheinen, da er sich angeblich ohnehin nicht mehr genau an den Unfallvorhergang erinnern
konnte.
Devotes Bezirksgericht Irdning
Er wurde in einem „Eilverfahren“ vom BG Irdning, wegen fahrlässiger Tötung zu einer
Strafe von 33.000,- Euro und einem Schmerzensgeld von 5.000,- Euro verurteilt. Ein
„Klacks“ für den betuchten Politker Dieter Althaus.
Da war die Justiz wohl irgendjemanden sehr hörig, den Althaus gehört der CDU an und
diese ist die deutsche Schwesternpartei der ÖVP. Außerdem stand in Deutschland der
Wahlkampf für die Landtagswahlen vor der Türe.
Kein Interesse an der Öffentlichkeit
Da der Ministerpräsidenten von Thüringen, Dieter Althaus der Spitzenkanditat der CDU
war, wollte man offensichtlich einen öffentlichen Prozess verhindern. Da nützte selbst
der von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Gheneff-Rami eingebrachte Antrag auf Wieder-
aufnahme des Althaus-Verfahrens wegen schwerer Prozessmängel nichts.
Dieser wurde durch die Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof, in einer Rekord-
zeit von 2 Wochen abgelehnt. Erstaunlich wie schnell die „unabhängige“ Justiz im Falle
eines Politikers agieren kann, wenn es zu dessen Vorteil ist.
Ablehnung der Zweiklassengesellschaft
Hatte man nun in der Politik geglaubt, mit dieser Vorgehensweise eine „gmahte Wies´n“
erreicht zu haben, ging der Schuss nach hinten los. Die deutschen Wähler(innen) erteilten
Althaus eine kräftige Abfuhr, denn diesen dürfte der nicht stattgefundene Prozess noch
in guter Erinnerung gewesen sein.
Wir finden das prima, wie sich die deutschen Wähler(innen) verhalten haben. Es macht zwar
den Schaden der durch Althaus verursacht wurde nicht wieder gut, aber das Wählervolk hat
eindrucksvoll bewiesen was es von der Zweiklassengesellschaft hält.
Die CDU stürzte massiv in der Wähler(innen)gunst ab und landete bei 31,2 Prozent und
benötigt daher erstmals seit zehn Jahren, wieder einen Koalitionspartner um weiter regieren
zu können.
Rücktritt
Eines muss man jedoch Dieter Althaus zu Gute halten. Auch wenn sicherlich sanfter Druck
auf ihn ausgeübt wurde, zog er aus diesem Wahldebakel seine Konsequenzen. Er trat als
Ministerpräsident des Freistaats Thüringen und als Landesvorsitzender der CDU Thüringen
mit sofortiger Wirkung zurück. Von diesem Verhalten könnte sich so mancher öster-
reichischer Politiker ein „Scheibchen“ abschneiden.
Frau Bandion-Ortner denkt nach
Für uns bedeutet dieses niederschmetternde Wahlergebnis, auch eine indirekte Abfuhr an die
österreichische Justiz. Aber das wird sicherlich nicht die erste Sorge der Justizministerin sein,
sondern wir tippen eher darauf, dass sie sich ihren Kopf darüber zerbricht, wie man zu einer
Sondergenehmigung für die Benutzung von Busspuren kommt.
Stauni
2009-09-04
Wo fängt der Balkan an ?
Dieser Vorfall hat sich nicht in Rumänien, Bulgarien oder einem Balkanstaat ereignet, sondern
bei uns in Österreich, soferne man der Enthüllungsstory der Wochenzeitung „Falter“ glauben
darf. (Quelle: http://www.falter.at/web/print/detail.php?id=981&sub_id=465)
Schwertransportbegleitungen
Schwertransporte werden mittlerweile von privaten Sicherheitsdiensten begleitet. Vor noch
gar nicht so langer Zeit, war dies die Aufgabe der Autobahnpolizei. Diese überbreiten und
überlangen Transporte, durften dem Gesetz nach nur mit 30 km/h über die Autobahn fahren.
Diese Massnahme diente zur Verkehrssicherheit.
Time is Money
Diese Sicherheit stand nicht mehr zur Debatte, wenn Unternehmer einen Obulus in die
Kaffekassa der begleitenden Polizisten einbezahlten. Dann durfte das Tempo straflos auf
60 km/h erhöht werden. Für die Transportunternehmer entstand dadurch ein Zeitvorteil,
der in der Privatwirtschaft bares Geld wert ist.
696 Polizeibeamte beteiligt
Nachdem ein Unternehmer über diesen Korruptionsskandel ausgepackt hatte, kam die
Sache ins Rollen. Laut einer Anzeige der BIA (Büro für interne Angelegenheiten) haben
696 Polizisten bei rund 50 Schwertransporterfirmen die Hand aufgehalten.
400.000,- Euro
Die „SOKO Maut“ stellte fest, dass in zwei Jahren rund 400.000,- Euro bezahlt worden sein.
Gegen Personen die versuchten den Polizeibeamten ihr Zubrot streitig zu machen und gegen
den Transportunternehmer der den Fall ins Rollen brachte, wurde ein wahres Kesseltreiben
veranstaltet.
Hausdurchsuchung
Beim geständigen Unternehmer wurde plötzlich eine Hausdurchsuchung mit 25 Mann durch-
geführt und man beschlagnahmte dutzende Aktenordner. Man versuchte auch, ihn ins krimi-
nelle Eck zu stellen. Einige Ordner hatte man übersehen, darunter jenen in dem die Trinkgelder
an die „Kaffeekassa Gendarmerie“ verbucht waren.
Dieser Ordner wurde der BIA übergeben und diese konnten nachweisen, welche Beamte wie
viel kassiert hatten. Der harte Kern der Beamten „verdiente“ sich durch die Schwertransport-
begleitung bis zu 1.000,- Euro im Monat dazu.
Erstaunliche Justiz
Trotz aller Belegen und Geständnissen wurden alle Verfahren eingestellt. Auch jene Poli-
zisten, die das Kesseltreiben gegen den geständigen Transportunternehmer inszenierten,
müssen nichts mehr befürchten.
In Berichten der Staatsanwaltschaft an das Justizministerium wurde festgehalten, dass es
zwar durchaus sein kann, dass das Engagement der Polizei auf einem Rachegefühl gegen-
über dem Transportunternehmer basiert habe“, doch die Beamten hätten korrekt gehandelt.
Das Justizministerium stellt alle Fälle als Bagatelle ein. Die nicht mehr erstaunliche, sondern
unglaubliche Begründung war, dass die Masse der Beamten nur kleine Summen genommen
habe. Ferner habe allen Polizisten der „subjektive Vorsatz“ gefehlt, als sie die „Maut“ ein-
steckten.
Ausserdem seien viele Vorwürfe bereits verjährt. Auch wurde angemerkt, dass die überwieg-
ende Mehrheit der Transportunternehmer aufgrund der bereits 30 Jahre bestehenden Übung
gar nicht den Versuch unternahmen, einmal nicht zu zahlen.
Die Sorge der Justizministerin
Was hätten diese Unternehmer den anderes machen sollen als zu bezahlen ? Diese Frage
hatte sich die Staatsanwaltschaft offenbar nicht gestellt. Dieser gesamte Fall gehört durch die
Korruptionsstaatsanwaltschaft neuerlich aufgrollt.
Sollte die Sache wirklich so abgelaufen sein, wie sie in der Wochenzeitung „Falter“ dargestellt
wird, dann wäre es besser wenn sich die Exekutive von jenen Beamten trennt, die daran be-
teiligt waren. Die Justiz sollte jene Staatsanwälte, welche die Verfahren eingestellt haben, bzw.
die Beamten welche die Weisung dazu erteilten, in die Privatwirtschaft entlassen.
Auch Frau Bandion-Ortner sollte sich überlegen, ob sie eigentlich Herrin im eigenen Haus ist.
Ihre Sorge ist nicht jene, ob das Ganze stimmt und welche Konsequenzen daraus zu resultieren
haben, sondern wer der „Verräter“ war, der die Akten an den „Falter“ weitergegeben hat.
Wenn das die einzige Sorge der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ist, wäre es besser
wenn sie ihren Ministersessel zur Verfügung stellt.
Stauni
2009-08-30
Jemand hatte die gleiche Idee
Wir wollten für dieses Wochenende einen ausführlichen Beitrag über den Ex-Banker Elsner
bringen.
Doch wie es oft in der Medienlandschaft passiert, war jemand mit der selben Idee schneller.
Unter nachfolgenden Link können Sie den wirklich treffenden Beitrag „Einer für alle“
nachlesen. http://www.kritikus.at/2009/03/12/einer-fuer-alle/
Allerdings haben wir uns nicht geschlagen gegeben und einige Kleinigkeiten hinzu gefügt.
Pechmarie Elsner
Der arme Herr Elsner, für den natürlich die Unschuldsvermutung gilt und mit dem wir kein
Mitleid haben, hatte einfach nur Pech.
Mitten im Wahlkampf flog der Bawag-Skandal auf und war natürlich sofort hochexplosive
Munition. Von allen Politiker die mit ihm einige Tage vorher noch zu Mittag gegessen haben,
oder sonstige Kontakte pflegten, wurde er wie eine heisse Kartoffel fallen gelassen.
Der naive Banker
Man muss Herrn Elsner eine gewisse Naivität zusprechen, wenn er geglaubt hat, dass er durch
diese Herrschaft Deckung finden würde. Schon Bismarck sagte, dass man sich in der Politik
hohe Stiefeln anziehen müsse. Der Mann war mit dieser Aussage seiner Zeit weit voraus.
Wenn man den durch Elsner angeblich verursachten Schaden von 1,8 Milliarden Euro betrachtet
und ihn mit heutigen Verlusten von Banken vergleicht, deren Verspekulation der „Wirtschaftskrise“
zugeschrieben wird, nimmt sich die von Elsner angeblich verursachte Schadenssumme, eher
wie ein Ladendiebstahl aus.
Gefängnis statt Unterstützung
Wäre der Skandal nicht mitten im Wahlkampf aufgeflogen, würde er sicherlich nicht in einer
Gefängniszelle, sondern mit dem Finanzminister am runden Tisch sitzen und um eine
staatliche Unterstützung für „seine“ angeschlagene Bank feilschen.
Auch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass eine Vertuschung des Bawagskandals fast gelungen
wäre, wenn nicht die zur Bilanzschönung aufgezogene Kredithochschaubahn der amerikan-
ischen Refco entgleist wäre.
Wie schnellebig die heutige Zeit ist wird dadurch bewiesen, dass sich heute über Milliarden-
spekulationsverluste niemand mehr besonders aufregt und auch keinen Richter auf den Plan
rufen.
Profilierer und Streber
Das war in der Wahlkampfzeit etwas anders. Herr Dr. Schüssel wollte sich unbedingt als Retter
der BAWAG profilieren und eröfnete auch demonstrativ unter Blitzlichtgewitter, ein Sparbuch bei
dieser.
Auch war schnell eine Richterin gefunden, der nach höheren Ämtern zumute war.
Es wäre interessant, ob Frau Dr. Bandion-Ortner heute den selben „Ehrgeiz“ an den Tag legen
würde, wenn kein Ministerposten in Aussicht wäre.
Also wie gesagt, Elsner hatte einfach nur Pech. Erstaunlich ist nur warum er den Mund hält,
denn alleine kann er dieses Ding nicht durchgezogen haben.
Stauni
2009-03-14