Sicherheit in der Justizanstalt Josefstadt ist gefährdet

Überbelegt und unterbesetzt

Auf Einladung der engagierten Personalvertreter besuchte der Sicherheitssprecher der FPÖ Wien, Stadtrat Stefan Berger, die JA Josefstadt, um sich ein klares Lagebild über den täglichen Dienstbetrieb und die Herausforderungen im größten Gefängnis Österreichs zu verschaffen.

Vor Ort zeigte sich ein eindrucksvoll professionelles und pflichtbewusstes Team – von der Anstaltsleitung bis zu allen Bediensteten der Justizwache. Ihr Einsatz hält den Vollzugsbetrieb unter angespannten Bedingungen aufrecht. Doch die Fakten sprechen eine deutliche Sprache: Die anhaltende Überbelegung, verschärft durch massiven Personalmangel, führt zu einer Situation, die längst über die Zumutbarkeitsgrenze hinausgeht. Damit geraten nicht nur die Bediensteten unter enormen Druck – auch die innere Sicherheit und damit die Sicherheit der Bevölkerung stehen zunehmend auf dem Spiel. Ein geordneter Vollzugsalltag kann ohne ausreichend Personal nicht dauerhaft gewährleistet werden. In der größten Justizanstalt Österreichs – mitten in Wien- fehlen rund 200 Justizwachebeamte, österreichweit gar 400. Das Risiko von Konflikten, Spannungen und sicherheitsrelevanten Vorfällen steigt.

Berger fordert daher sofortige Handelns seitens der Justizministerin, um die Belastungen im Haus abzufedern und die Einsatzbereitschaft der Justizwache nachhaltig zu sichern. Hinzu kommt, dass der verzögerte Umbau – in einer ohnehin fragilen Lage mitten im dicht verbauten Stadtzentrum – die Situation zusätzlich erschwert.

Dazu hält Berger fest: „Bundesministerin Sporrer muss sofort handeln, es ist bereits 5 Minuten nach 12.“

70% der Gefangenen in österreichischen Gefängnissen besitzen keine österreichische Staatsbürgerschaft. Gerade hier liegt erhebliches Potenzial für effektive und rechtlich saubere Rückführungen von straffälligen Fremden, das bislang ungenutzt bleibt. Statt medienwirksam einzelne Personen abzuschieben, könnte der Innenminister gecharterte Flugzeuge vollbesetzen und alleine aus der JA Josefstadt inhaftierte syrische und afghanische Straftäter sofort in ihre Heimat rückführen. Das wäre die Aufgabe eines verantwortungsvollen Innenministers, der so Millionen an Vollzugskosten und Steuergeld einsparen würde. Konsequente Rückführungen krimineller Asylwerber sind im Interesse der öffentlichen Sicherheit, der Bevölkerung und im Sinne eines durchsetzungsstarken Rechtsstaates.

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Auch in Wien schlägt die ANTIFA zu und kündigt weitere Straftaten an

Schwere Sachbeschädigung durch Farb-Attacke am Innenstadt-Lokal VINO

Die Weinbar Vino, ein beliebtes Politiker-Lokal, nahe dem Wiener Rathaus wurde in der Nacht auf Mittwoch das Ziel einer Farb-Attacke. Mitglieder der kriminellen Vereinigung ANTIFA beschmierten dort mit Lackfarben Tische, Stühle, Fenster und sogar die Hausfassade. Auf ihrer Webseite brüsten sie sich mit der Tat und kündigen weitere Attacken an. Nachfolgend der ANTIFA-Beitrag im Originalwortlaut:

Die weinbar vino hat am 4 november reichlich farbe abbekommen.

nicht nur der weinladen gehört einem fascho sondern auch die centimeterkette und die geschlossene stieglambulanz sind teil des hch restaurantbetriebs. schon lange treffen sich neonazis in diesen lokalen zur vernetzung, zum saufen und sonstigen scheiss!

Für den 6 november promoten die identitären unter dem namen Aktion451 ein offenes treffen um neue leute anzuwerben. wir sagen kein nazitreff bleibt unbeantwortet – neonazis und ihre treffpunkte angreifen!

kommt am 6 november zum gegenprotest und versaut den faschos ihre feier!

Mittlerweile sollte auch der Justizministerin Sporrer (SPÖ) diese kriminelle Vereinigung bekannt sein. Zwar begnügen sich die kriminellen Antifanten in Österreich noch mit Farb-Attacken und veranstalten noch keine Brandanschläge wie ihre Genossen in Deutschland. Andererseits bedeutet dies aber, dass für kriminellen Aktivitäten noch viel Luft nach oben besteht.

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ANTIFA verübt Brandanschlag und ruft zur Gewalt auf

Wann wird diese kriminelle Vereinigung endlich verboten?

Wie bereits in diversen Medien berichtet, wurde in der Nacht auf den 3. November, auf das Auto eines hochrangigen AfD-Politikers, dessen Adresse laut einem Medienbericht erst vor wenigen Wochen auf einer Antifa-Website geleakt worden war, ein Brandanschlag verübt. An dem Fahrzeug, welches komplett ausbrannte, entstand Totalschaden. Der Tat rühmt sich die ANTIFA. Das ist jene kriminelle Vereinigung, welche die österreichische Justizministerin angeblich nicht kennt bzw. nicht kennen will. In den USA wurde die ANTIFA mittlerweile zur Terrororganisation erklärt.

Aber zurück zum Brandanschlag. In einem Schreiben auf der Webseite Indymedia, bekennt sich die ANTIFA zur Tat. Zudem rufen sie mit den Worten: „Bildet ein, zwei, drei, viele Hammerbanden! Alerta antifascista, egal ob mit Hammer oder Brandsatz!“ und „All you damn’ MAGAfreaks, you will follow Kirk to hell!“ unverblümt zur Gewalt auf. Wir wollen unserer Leserschaft das Bekennerschreibens der kriminellen Organisation nicht vorenthalten und bringen dieses nachfolgend im Originaltext:

Feurige Grüße an die angeklagten, eingeknasteten und untergetauchten Antifas!

In der Nacht auf den 3.11.25 haben wir im Trenknerweg 111 in Hamburg-Othmarschen den BMW von Bernd Baumann, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, mit einem Brandsatz zerstört.

In wenigen Wochen starten zwei große Prozesse gegen Antifas in Dresden und Düsseldorf. Angeklagt sind 13 Gefährt_innen, denen mehrere Angriffe auf Nazis und deren Strukturen in Deutschland und Ungarn vorgeworfen werden. Die hohen Urteile im ersten sogenannten Antifa-Ost-Verfahren und gegen Hanna im September signalisieren einen starken Verurteilungswillen der Repression. Bisher tat sich die Justiz oft schwer, Urteile wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung gegen militante Linke zu fällen, die nicht in der Guerilla organisiert waren. Jetzt versuchen die Herrschenden neue Maßstäbe zu setzen. In Ungarn, in den Niederlanden und in den USA ist die „Antifa“ auf die Liste der „terroristischen“ Gegner gesetzt worden.

In Zeiten, in denen die alltägliche, mörderische, rassistische Praxis von Nazis, Normalos und Bullen immer weiter zunimmt, in denen die militärische Abschottung Europas, Deutschlands oder der USA gegen Geflüchtete intensiviert wird und der us-amerikanische Präsident davon schwafelt, dass er den Geruch der Deportationen am Morgen liebe und Militär gegen antirassistischen Protest und Widerstand einsetzt, in diesen Zeiten ist es dringend notwendig, sich militant antifaschistisch zu organisieren. Also genau das zu tun, was den angeklagten Antifas jetzt vorgeworfen wird.

Bildet ein, zwei, drei, viele Hammerbanden!

Alerta antifascista, egal ob mit Hammer oder Brandsatz!

Wir wollen keine Sexisten, Rassistinnen und Faschos im Stadtbild sehen!

All you damn’ MAGAfreaks, you will follow Kirk to hell!

Clara, Emmi, Luca, Nele, Moritz, Paula, Henry, Johann, Julian, Melissa, Nanuk, Paul und Tobias: viel Kraft, der Kampf geht weiter!

Freiheit für Maja, keine Auslieferung von Zaid nach Ungarn!

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ANTIFA bekennt sich zum Brandanschlag auf das Schloss von Thurn und Taxis

SPÖ-Justizministerin Sporrer will ANTIFA nicht bekannt sein

In der Nacht auf Montag, dem 06.10.2025, brannte das Jagdschloss der Familie von Thurn und Taxis im Landkreis Regensburg nieder. Die ANTIFA, das ist jene linksradikale Truppe, die der SPÖ-Justizministerin Sporrer nicht bekannt sein will, bekennt sich nun in einem Schreiben auf der Internetplattform „Indymedia“ zu dem Brandanschlag.

Das Bekennerschreiben welches von einem „Kommandeur“ der ANTIFA, Georg Elser, verfasst wurde, nachfolgend im Originalwortlaut:

In der Nacht vom 05. auf den 06. Oktober haben wir uns um 23:30 Uhr Zugang zum Jagdschloss Thiergarten bei Regensburg verschafft. Mehrere Brandvorrichtungen haben zur vollständigen Zerstörung des Schlosses geführt.

Das Ziel wurde von uns nicht willkürlich ausgewählt. Das Schloss im aktuellen Zustand befindet sich seid dem Brand und anschließenden Neubau Ende des 19. Jahrhunderts im Besitz der Familie „Thurn und Taxis“.

Seid Jahrhunderten steht Thurn und Taxis für Monarchie, Menschenverachtung und eine Klassengesellschaft. Während die Zeiten auch in Deutschland wieder für einen großen Teil der Bevölkerung härter werden, sehen wir uns damit konfrontiert, dass mit Gloria von Thurn und Taxis eine Großkapitalistin mitten in Regensburg residiert, in einem Schloss das mehr Zimmer als der Buckingham Palace hat. Die Fürstin steht für die Vernetzung der reaktionärsten Teile der herrschenden Klasse. Sie gehört zu den Teilen der Bourgeoisie die in Deutschland aber auch der ganzen Welt den wiederkehrenden Faschismus fördern. So traf sie sich zum Beispiel im Jahr 2018 mit dem ehemaligen Trump-Strategen Steve Bannon auf der Dachterrasse eines Hotels in Rom. Versammelt hatten sich dort große Teile der „neuen Rechten“. Bannon hatte damals den Plan in einem italienischen Kloster eine faschistische Kaderschmiede mit dem Namen „Gladiatorenschule“ aufzubauen. Dabei sollte die deutsche Adelige ihm helfen. Da das Kloster renovierungsbedürftig war, verkündete Bannon kurzerhand, dass die Seminare vorübergehend auf St. Emmeram, dem Schloss der Thurn und Taxis in Regensburg, abgehalten werden könnten. Damals dementierte das die Schlossherrin. Aber keinesfalls aufgrund inhaltlicher Widersprüche sondern nur weil ihr Schloss „voll vermietet“ sei. In dem ARD-Podcast „nicht mehr mein Land“ verteidigte sie außerdem den führenden Faschisten Björn Höcke. Höcke war für die Verwendung der verbotenen SA-Parole „Alles für Deutschland“ verurteilt worden. Gloria von Thurn und Taxis sag dazu in dem Podcast: „Was ist daran bitte schlimm? Ich sage: Alles für Regensburg.“ Der Ausdruck wurde klar von der SA als Parole genutzt und war in deren Dolchen eingraviert. Thurn und Taxis Sympathie für die neue faschistische Bewegung zeigt sich auch an der Gästeliste von Schloss Emmeram: Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban, der rechte konservative Richter des US-Supreme Court, Samuel Alito, und die AfDler:innen Maximilian Krah und Alice Weidel waren alle bereits Besucher der Schlossfestspiele von Gloria. Der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen, veranstaltete 2023 auf St. Emmeram ein Spendendinner.

Weitergehend ist Gloria von Thurn und Taxis eine Abtreibungsgegnerin. In einer Talkshow sagte sie einmal: „Abtreibung ist Mord, das muss man beim Namen nennen.“

Das Schloss im englischen Jagdhausstil was jetzt abgebrannt ist, wurde bis Ende des zweiten Weltkrieges vom Regensburger Fürstenhaus als Sommerresidenz genutzt. In den 1960er Jahren wurde es Sitz des örtlichen Golfclubs, blieb aber bis Heute im Besitz der Familie. Jedoch war es nicht nur die Sommerresidenz des Fürstenhauses bis 1945. Der Regensburger Statistiker Dr. Richard Korherr als Leiter des „Statistisch-wissenschaftlichen Instituts“ des NS-Regimes erstellte als Geburtstagsgeschenk für Adolf Hitler den ersten Bericht über die Ermordung der europäischen Juden. In den letzten beiden Jahren des faschistischen Vernichtungskrieges Deutschlands, war diese zentrale Behörde, die mit für den Holocaust verantwortlich war im Jagdschloss von Thurn und Taxis untergebracht. Der bekennende Monarchist Fürst Albert muss diese Nutzung mindestens toleriert haben.

Die oben genannten Punkte sind mehr als genug Gründe für uns Gloria eine deutliche Warnung zu schicken: Wenn du nicht aufhörst mit deiner menschenverachtenden Hetze, brennt das nächste mal nicht nur dein Golfclub. Der Adel in Deutschland muss endlich enteignet werden und der Wohnraum des Schlosses Emmeram in sozialen Wohnraum umgewandelt werden. Wie bereits in der Zeit der bayrischen Räterepublik gilt es sich zusammenzuschließen und eine andere Welt ohne Ausbeutung, Unterdrückung, Ausgrenzung und Patriarchat zu erkämpfen. In der aktuellen Phase von starker Repression gegen die antifaschistische Bewegung gilt es weiter offensiv zu bleiben. Unsere Aktion war eine direkte Reaktion auf die Angriffe des Staates auf die Beschuldigten im Antifa Ost/Budapest Komplex. 4 Millionen Euro Schaden für 5 Jahre Haft für Hanna.

Für eine starke und offensive antifaschistische Bewegung

Grüße in den Knast und den Untergrund

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Islamismusverdächtiger konnte fast zwei Jahre lang Justizwache-Ausbildung absolvieren

FPÖ-Abgeordneter Lausch: „Sicherheitsrisiko für die Bürger erfordert volle Aufklärung!“

Dem freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Christian Lausch liegen Informationen vor, wonach vor wenigen Tagen ein Justizwache-Aspirant seine Ausbildung aufgrund von Verbindungen in die Islamistenszene, von der bekanntlich hohe Terrorgefahr ausgeht, abbrechen musste und gekündigt wurde. Zu diesem Skandal befragte er heute in der aktuellen Aussprache im parlamentarischen Justizausschuss die grüne Justizministerin Zadic. Denn offenbar konnte der Islamismusverdächtige fast zwei Jahre die Ausbildung zum Justizwachebeamten absolvieren, bevor jetzt kurz vor der abschließenden Dienstprüfung endlich eingeschritten wurde. Wo war hier die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst DSN? Wie konnte diese Person überhaupt in den Justizwachedienst aufgenommen werden und dieses offensichtliche Sicherheitsrisiko fast zwei Jahre folgenlos bleiben?

„Wurde hier gar absichtlich weggeschaut? Justizanstalten sind für die Sicherheit unserer Bevölkerung hochsensible Bereiche, daher muss die grüne Justizministerin hier vollumfänglich Rede und Antwort stehen!“, so Lausch, der dazu auch eine parlamentarische Anfrage ankündigte.

Weiters besteht auch „dringlichster Aufklärungsbedarf“ rund um die Tätigkeiten des Islamismusverdächtigen im Zuge seiner Ausbildung, die ebenfalls „eine Sicherheitsrelevanz höchsten Ausmaßes“ habe. „In den Justizanstalten sind zahlreiche in Zusammenhang mit Terrorismus verurteilte oder verdächtige Islamisten inhaftiert. Es besteht daher die absolut lebensnahe Annahme, dass dieser Aspirant im Zuge seiner Praxisphase, in der er vollen Einblick in alle inneren Abläufe einer Justizanstalt bekommen hat, mit diesen Insassen in Kontakt gekommen sein könnte. Allein der Umstand, dass hier 22 Monate lang jemand, dessen Aufgabe eigentlich der Schutz unserer Bevölkerung vor islamistischen Terroristen ist, in Wahrheit zu diesen ein ‚Bruder im Geiste‘ gewesen sein könnte, ist erschütternd und darf nicht ohne Konsequenzen bleiben! Denn davon geht nicht nur eine potenzielle Gefahr für unsere Bevölkerung aus, sondern besonders auch für alle anderen Justizwachebediensteten“, erklärte NAbg. Christian Lausch, der im Zivilberuf selbst Justizwachebediensteter ist.

„Null Toleranz für Islamisten“ müsse in allen Bereichen oberstes Gebot sein, das nicht durch eine „falsche und daher gefährliche Toleranz“ aufgeweicht werden dürfe: „Daher ist für linksutopische ‚Multikulti‘-Fantasien, wie sie in der politischen DNA der Grünen verankert sind, gerade im Sicherheitsbereich überhaupt kein Platz!“

Hier die Parlamentarische Anfrage:

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Zahl der Fluchtversuche von Häftlingen und verletzten Justizwachebeamten ist erschreckend

Anfragebeantwortung von Justizministerin Zadic fördert genaue Zahlen zu den Jahren 2021 und 2022 zutage

Allein in den beiden Jahren 2021 und 2022 kam es zu 29 Fluchtversuchen und 21 Fällen von Verletzungen von Justizwachebeamten bei Ausführungen von Häftlingen aus den Justizanstalten. Diese erschreckenden Zahlen gehen aus der Beantwortung einer Anfrage des freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Christian Lausch durch die grüne Justizministerin Zadic hervor.

„Das ist das fatale Ergebnis der ‚Kuscheljustiz‘, die unter der grünen Justizministerin Einzug gehalten hat, und der illegalen Masseneinwanderung, die Schwarz-Grün ungebremst in unser Land lässt. Denn diese ‚neue Völkerwanderung‘ hat auch zu einer Überlastung der Justizanstalten geführt, die noch dazu unter einem gravierenden Personalmangel leiden, gegen den diese unselige Bundesregierung und Ministerin Zadic als völlige Fehlbesetzung in ihrem Ressort nicht einen Finger rühren. Den Preis dafür zahlen die Justizwachebeamten, die ihren Dienst unter schwierigsten Bedingungen erfüllen müssen und alle Österreicher mit ihrer Sicherheit“, so Lausch.

Damit verbunden verwies der FPÖ-Abgeordnete, der im Zivilberuf selbst als Justizwachebeamter tätig ist, darauf, dass laut Webauftritt des Justizministeriums mit 1. Februar 9.263 Insassen österreichweit in Justizanstalten inhaftiert waren, wovon fast 53 Prozent ausländische Staatsbürger gewesen seien.

„Mehr als die Hälfte aller Gefängnisinsassen sind mittlerweile keine Österreicher mehr. Das zeigt, dass Schwarz-Grün nicht nur die Masseneinwanderung nicht unter Kontrolle hat, sondern Justizministerin Zadic genauso wenig auch die Situation in den Gefängnissen“, führte Lausch weiter aus, der effektive Maßnahmen für den Personalmangel in den Justizanstalten forderte: „Die Bediensteten haben es sich nicht verdient, dass sie derart allein im Regen stehen gelassen werden. Sie brauchen eine Persönlichkeit an der Spitze des Justizressorts, die klar hinter ihnen steht und alle Hebel dafür in Bewegung setzt, dass der notwendige Personalstand erreicht wird!“

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Keine U-Haft für Klimakleberin: Umstrittene Weisung des Justizministeriums machte es möglich… Anzeige!

Sachverhaltsdarstellung bei der Korruptions-Staatsanwaltschaft eingebracht: Verdacht auf Amtsmissbrauch

Dass Justiz, Verwaltungsbehörden und Polizei die Klima-Kleberinnen mit Samthandschuhen anfassen, ist evident. Dass offenbar die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Österreich (Rechtssatz), welche wie folgt lautet:

„Die Erzwingung des Anhaltens eines Kraftfahrzeuglenkers mittels eines auf der Straße quergestellten Pkws erfolgte durch Gewalt (im Sinn des § 105 StGB), weil unter Gewalt (im Sinn des § 105 StGB) nicht nur menschliche Körperkraft, sondern auch der Gebrauch berauschender oder betäubender Mittel und die Anwendung von Hypnose zu verstehen ist. Demnach stellt nicht nur die Verwendung kinetischer Energie Gewalt im obigen Sinn dar, sondern all das, was in Verbindung mit kinetischer Energie zerstörerische Wirkung entfaltet.“ (Quelle: Rechtssatznummer RS0095303,Geschäftszahl15Os5/9, Entscheidungsdatum: 28.03.1996) völlig ignoriert wird, ist ebenso evident“, so der Realjurist Wolfgang Pöltl.

Wo der Unterschied zwischen einem auf der Fahrbahn quergestellten Pkw und einer Reihe von Klima-Kleberinnen, welche durch Festkleben auf der Fahrbahn, Autolenkerinnen zum Anhalten zwingen (nötigen), liegen soll, ist nicht nachvollziehbar und erschließt sich Pöltl nicht. Dass Klima-Kleberinnen wiederholt und regelmäßig Autolenkerinnen zum Anhalten zwingen, veranlasst offenbar die Justiz nicht, hier strafrechtlich (u.a. Verhängung der U-Haft wegen Tatwiederholungsgefahr) tätig zu werden (obwohl der OGH schon durch das Querstellen eines Pkw eindeutig das Tatmittel der Gewalt annimmt).

„Das Justizministerium geht jedoch noch weiter: Die Staatsanwaltschaft hat offenbar die U-Haft gegen eine Klima-Kleberin (Verdacht: schwere Sachbeschädigung und Tatbegehungsgefahr)beantragt, wobei dieser Antrag vom Landesgericht abgewiesen worden ist. Gegen diese Abweisung wollte die Staatsanwaltschaft eine Beschwerde einbringen und wurde aber per Weisung (!!) des Justizministeriums daran gehindert. Die abenteuerliche Erklärung des Justizministeriums: „Die Beschwerde hätte keine Aussicht auf Erfolg gehabt.“ Realjurist Wolfgang Pöltl im Originalton: Das ist höchst bemerkenswert. Warum wird die Einbringung einer Beschwerde gegen die ´Nichtverhängung der U-Haft´ per Weisung unterbunden, wenn die Beschwerde sowieso keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte? Es ist geradezu rechts-abenteuerlich, dass über den Erfolg oder Nichterfolg von Beschwerden offenbar das Justizministerium befindet und diese Entscheidung nicht dem zuständigen Rechtsmittel-Gericht überlassen wird“, so Pöltl.

Wolfgang Pöltl sieht hier den Verdacht der Tatbegehung des Amtsmissbrauches gegeben und hat die Sachverhaltsdarstellung bei der Korruptions-Staatsanwaltschaft und bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien eingebracht. (Es gilt die Unschuldsvermutung). Man darf gespannt sein, ob das Justizministerium wieder per Weisung einschreitet und die Ermittlungen – gegen das Justizministerium selbst-, per Weisung verhindern will.

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FPÖ spricht Tacheles wegen der Enthaftung der Klima-Kleberin Windl

FPÖ – Hafenecker: „Zadic-Weisung beweist eindeutig, dass die Grünen der politische Arm der Klimaterroristen sind“

Wie nun bekannt wurde, soll die Justizministerin Zadic (Grüne) die Staatsanwaltschaft Wien angewiesen haben, gegen die Enthaftung der Klimakleberin Windl keine Beschwerde einzulegen. Wenn dem tatsächlich so ist, hat sie dem Ansehen der Justiz keinen Gefallen getan. Denn bei den Klimaklebern handelt es sich immerhin um Personen, die Menschen daran hindern, rechtzeitig in die Arbeit zu kommen oder zum Arzt oder versuchen ihre Kind pünktlich zu einem Schulausflug zu bringen und sogar in Kauf nehmen, Einsatzkräfte zu behindern. Sogar von Sachbeschädigungen schrecken diese Chaoten nicht zurück, wie zahlreiche Videos beweisen. Da wurde Öl auf Fahrbahnen gegossen und damit ein erhebliches Risiko für Zweiradfahrer geschaffen oder Kunstwerke, Gebäude und Geschäftsauslagen mit Farbe besprüht.

Der große Koalitionspartner der Grünen, die ÖVP, schweigt dazu und wird wieder einmal von einer Kleinstpartei am Nasenring durch die politische Arena gezogen. Offensichtlich ist die Angst vor einem Koalitionsbruch und des damit verbundene Verlustes des Platzes am Futtertrog der Macht und des Geldes zu groß. Auch die anderen Parteien über sich in vornehmer Zurückhaltung. Einzig in der FPÖ bewies man Conjones und sagte was Sache ist.

So meint der FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan: „Sollte Ministerin Zadic persönlich oder als Grün-Politikerin Sympathien für Frau Windl hegen, ist ihr das natürlich unbenommen. Aber als Justizministerin, und als solche hat sie diese Weisung erteilt, steht es ihr nicht zu, persönliche Befindlichkeiten in ihr Handeln einfließen zu lassen. Das ist ungemessen, unangebracht und schadet dem Ansehen der Justiz – insbesondere, wenn Zadic ganz offensichtlich aus eigener politischer Gesinnung heraus agiert und mit zweierlei Maß misst.“

Auch FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker geht mit Zadic und den Grünen ins Gericht: „Die Weisung der grünen Justizministerin Zadic, wonach die Staatsanwaltschaft Wien von ihrer geplanten Beschwerde gegen die Enthaftung einer bereits amtsbekannten deutschen Klimakleberin Abstand nehmen soll, ist der eindeutige Beweis dafür, dass die Grünen der politische Arm der Klimaterroristen in unserem Land sind. Die Staatsanwaltschaft ermittle gegen die „Letzte Generation“ immerhin wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Es sei in diesem Zusammenhang durchaus legitim, die prominentesten Vertreter dieser Vereinigung in U-Haft zu nehmen, wenn sie – so wie Frau Windl – Anschläge auf die kritische Infrastruktur unseres Landes unternehmen.“

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Gewährt die Justiz den Klima-Klebern Narrenfreiheit?

FPÖ-Politiker handelt sich wegen Kritik an Klima-Klebern eine Anzeige wegen Verdachts der Verhetzung ein

Wie kann oder darf man wohl Personen bezeichnen, die Fahrbahnen, Kunstwerke, Fassaden oder Auslagenscheiben mit Farbe beschmieren, Öl auf Fahrbahnen gießen und damit in Kauf nehmen, dass Zweiradfahrer stürzen und sich dabei verletzen oder gar zu Tode kommen können, sich auf Fahrbahnen ankleben oder sogar einbetonieren und damit Autofahrer zum Stillstand zu nötigen oder sich polizeilichen Anweisungen widersetzen? Auch der volkswirtschaftliche Schaden den die Klima-Kleber bis dato angerichtet haben, dürfte nicht unerheblich sein.

In Deutschland – exakt im Freistaat Bayern – hat man mittlerweile für diese Truppe eine amtliche Bezeichnung und zwar „Kriminelle Vereinigung“. Dies wurde vom Landesgericht München I festgestellt. Bei unserer Justiz, unter der Federführung der Grünen Justizministerin Zadic, scheinen die Uhren anders zu ticken.

Der Salzburger FPÖ-Landtagsabgeordnete Dominic Maier, äußerte sich bereits im März 2023, in einem TikTok-Video (welches noch bis dato abrufbar ist) wie folgt:

@dominic__maier Klimakleber nun auch in Salzburg. Grüne Störaktionen unter dem Vorwand des Klimaschutzes haben bei uns keinen Platz und fallen dann doch eher in den Aufgabenbereich des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Zuletzt wurden solche Klimachaoten auch von Funktionären der Wiener ÖVP unterstützt. Bei den Salzburger Stadt-Freiheitlichen gibt es für solche Störaktionen weder Toleranz noch Verständnis. #dominicmaier #fpösalzburg #fpoesalzburg #klimaklebersalzburg ♬ Originalton - dominic__maier

Wie nun gestern zu erfahren war, brachte ihm das eine Anzeige wegen des Verdachts der Verhetzung ein. Da darf man ruhig staunen, denn nicht einmal mit viel Fantasie kann man erkennen, dass ein gefordertes Kriterium des § 283 StGB erfüllt werden dürfte. Zudem hat Maier weder zu Gewalt oder Hass gegen die Klima-Kleber aufgerufen.

Dazu der FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker: „Ministerin Zadic und die Staatsanwaltschaft begeben sich damit auf dünnes Eis. Dieses Vorgehen ist hanebüchen und ein gefährlicher Anschlag auf die Meinungsfreiheit sowie der Versuch, kritische Politiker mit dem Gewaltmonopol des Staates mundtot zu machen. Die Bezeichnung der Straßenkleber als Öko- oder Klimaterroristen ist mehr als gerechtfertigt, denn schließlich terrorisieren sie mit ihren Aktionen die arbeitende Bevölkerung und gefährden damit auch Menschenleben, wenn beispielsweise Rettungskräfte in den von ihnen verursachten Staus feststecken.“

Wie die SN berichtet, wandte sich die Staatsanwaltschaft an die Landtagspräsidentin und ersuchte um „Zustimmung zur behördlichen Verfolgung“. Der Unvereinbarkeits- und Immunitätsausschuss des Landtags tritt nun am 13. Dezember zusammen und wird die Immunität wohl aufheben. Auch die FPÖ werde dem zustimmen, sagte Klubchef Andreas Schöppl den „SN“. Es handle sich um eine Wortwahl, die durchaus angemessen sei und die durch die Rechtsordnung in Österreich auch gedeckt sein sollte.

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Serienausbrüche aus dem Strafvollzug

ausbruch

Hat Ministerin Alma Zadic ihr Ressort überhaupt noch im Griff?

Während die schwarz-grüne Bundesregierung, in der von ihr selbst inszenierten ‚Corona-Krise‘ Kritiker der überbordenden Maßnahmen mit härtesten Strafen verfolgte, haben echte Verbrecher scheinbar Narrenfreiheit Diese dürfte sich scheinbar im linken Kuschelvollzug unter Justizministerin Zadic, in Österreichs Gefängnissen etabliert haben. Nicht nur, dass Islamisten sich in den Haftanstalten ungehindert per Telefon verständigen und so auch die Möglichkeit besteht, dass diese ihr terroristisches Treiben organisieren können, dürfte es ein Leichtes sein, einfach so
auszubüxen und auf Nimmerwiedersehen zu verschwinden.

Noch dazu sind die Haftanstalten „Dank“ einer maßlosen Zuwanderungspolitik der schwarz-grünen Bundesregierung übervoll und das Personal ausgedünnt und überlastet. Zudem ist die Bevölkerung in Österreich, dieser unverantwortlichen Einwanderungspolitik aus islamischen Ländern ausgeliefert. Daher wäre die vom FPÖ-Chef Herbert Kickl propagierte und von den Linken viel geschmähte „Festung Österreich“ durchaus sinnvoll.

Dazu der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz: „Justizministerin Zadic soll auch dazu Stellung nehmen, wie so viele Handy-Videos aus Gefängnissen auf Social-Media-Plattformen im Umlauf sein können, wie durch den gestrigen Fall des 16-jährigen Afghanen aufgeflogen ist, der nicht nur seine Flucht, sondern auch schon davor aus dem Gefängnis gepostet hat. Dieser Fall ist wieder ein beredtes Zeugnis davon, dass die Ministerin nichts im Griff hat und nicht einmal einfache Regeln wie ein Mobiltelefonverbot in Gefängnissen exekutieren kann. Es braucht wieder einen echten Strafvollzug für echte Verbrecher, statt Narrenfreiheit und einen Kuschelvollzug, der dann zu solchen Auswüchsen führt. Ministerin Zadic und die ganze Bundesregierung sind einfach rücktrittsreif – Neuwahlen jetzt! Wir Freiheitliche werden dann wieder zurechtrücken, was diese Regierung nicht mehr in den Griff bekommt“

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Nicht jeden Freitag wird geköpft


Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner über Saudi-Arabien

In  einem  Interview  in  der  Montag  erscheinenden Ausgabe des Nachrichtenmagazins „profil“
zieht Claudia Bandion-Ortner,  die ehemalige Justizministerin und derzeitige Generalsekretärin
des saudi-arabischen „König-Abdullah-Dialog-Zentrums“ eine positive Bilanz der ersten beiden
Jahre: „Saudi-Arabien mischt sich in unsere Arbeit überhaupt nicht ein.“ (Quelle: Profil – APA/OTS)
Liest  man  sich  die Antworten von Bandion-Ortner im Interview durch und schließt damit auf
ihre  Geisteshaltung,  haben  die  Saudis  auch nicht den geringsten Grund sich in ihre Arbeit
einzumischen. Augenscheinlich setzt sie alles daran ihren Job nicht zu gefährden und findet
keine kritischen Worte zum menschenrechtsfeindlichen Regime in Saudi-Arabien.
Aber  ich  bin  sehr  gut  und nett behandelt worden.  “ Bandion-Ortner musste sich – wie alle
Frauen in Saudi-Arabien – mit einer schwarzen Abaya verhüllen. „Aber ich muss sagen: Die
ist  praktisch.   Ein angenehmes  Kleidungsstück.   Sie  hat  mich ein  bisschen an den Talar
erinnert.“ (Quelle: Profil – APA/OTS)
Bandion-Ortner  findet  also  die  schwarze  Abaya  (eine Art Burka)  praktisch und als ange-
nehmes Kleidungsstück?! Warum trägt sie diese dann in Österreich nicht? Ihre Anmerkung,
dass  sie  dieses  Kleidungsstück  an  den Talar erinnere,  müsste jeder Richterin den kalten
Schauer über den Rücken herablaufen lassen.
Bei einem  Ladies-Abend sei sie  „von gebildeten hochintelligenten Frauen,  Managerinnen,
Universitätsprofessorinnen“  umgeben  gewesen.   Sie sei sich vorgekommen „wie in Öster-
reich bei einer Damenrunde. Da war eigentlich kein Unterschied.“ (Quelle: Profil – APA/OTS)
Da  stellt  sich  für  uns  natürlich die Frage,  ob  Bandion-Ortner  in  Österreich  je bei einer
Damenrunde eingeladen war und wenn ja bei welcher? Denn bei welcher Damenrunde in
der Alpenrepublik sind die anwesenden Frauen mit einer Abaya verhüllt?
Auf den Vorhalt,  dass im Jahr 2014 in Saudi-Arabien bereits 60 Menschen hingerichtet
worden  sind,  dass an Freitagen nach dem  Gebet öffentlich geköpft und ausgepeitscht
werde,  sagt  Bandion-Ortner  im „profil“-Interview:   „Das ist nicht jeden Freitag“ und sie
sei natürlich gegen die Todesstrafe. (Quelle: Profil – APA/OTS)
Ja  wenn  das  nicht  human  ist,  dass in Saudi-Arabien nicht jeden Freitag öffentlich ge-
köpft  wird?!   Tja,  mit dieser  Aussage hat Bandion-Ortner bestätigt,  dass die Stelle der
Generalsekretärin  des saudi-arabischen  „König-Abdullah-Dialog-Zentrums,  mit  ihrer
Person richtig besetzt wurde.

Herr und Frau Österreicher dürfen sich jedenfalls glücklich schätzen, dass diese Frau in
der  österreichischen  Politik nichts mehr zu sagen hat und sollten aber zugleich hoffen,
dass sie nie wieder ein Richteramt bekleiden wird.
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2014-10-18

Was Bandion-Ortner dazu sagt?


Florian Klenk will es wissen

Die ehemalige Seitenblicke-Justizministerin (von Schüssels Gnaden) wird sich vermutlich
hüten  irgendwelche  Statements – .egal  in  welche  Richtung – .abzugeben.   Das  könnte
ja  ihren  Versorgungsposten,  als  stellvertretende  Generalsekretärin  des internationalen
König-Abdullah-Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog,  gefährden.
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2014-09-23

Staatsbürgerschaft-Skandal


FPÖ prüft Anzeige gegen Chefin der MA35

Während  die  Anzahl der  Einbürgerungen in Wien Jahr für Jahr steigt,  bleiben hunderte Staats-
bürgerschaftsansuchen  von  Südtirolern  seit  mehr  als  einem   Jahr unbearbeitet.   „Die  MA35
verwehrt ihnen sogar die Bescheide, auf die sie einen Rechtsanspruch haben“, ärgert sich Wiens
FPÖ-Klubchef  und  stellvertretender Bundesparteiobmann  Mag. Johann Gudenus im Zuge einer
gemeinsamen  Pressekonferenz  mit FPÖ-Südtirolsprecher NAbg. Werner Neubauer, „man kann
sich des Anscheins nicht erwehren,  dass Drittstaatsangehörige gezielt bevorzugt und  EU-Bürger
sogar auf illegale Weise übergangen werden.“
Ob tatsächlich bewusst illegal gehandelt wurde und wird,  soll nun die Staatsanwaltschaft klären.
Gudenus:  „Wir  werden  alle  rechtlichen Schritte gegen die  Chefin der  MA35,  Senatsrätin Mag.
Beatrix  Hornschall  und  die politischen Verantwortlichen prüfen.   Es besteht  der dringende Ver-
dacht  des  Amtsmissbrauchs.   Als  Abteilungsleiterin  wäre  sie  verpflichtet gewesen,  sämtliche
Anträge  der Südtiroler zu behandeln und fristgerecht Bescheide auszustellen.   Das hat sie nicht
gemacht und somit den Antragstellern ordentliche Verfahren verwehrt.“
Darüber hinaus wird das Kontrollamt eingeschaltet. Im Jahr 2011 hat sich eine Mitarbeiterin der
MA35  in  den Tod  gestürzt,  weil  sie  mit  den  Arbeitsbedingungen dort schlicht nicht mehr zu
Recht  gekommen  ist.   Zahlreiche  Mitarbeiter  klagen  über  akutes Burnout.   „Es ist vor allem
dringend zu prüfen,  ob in der  MA35 genug Personal für die Fülle von Aufgaben zur Verfügung
steht,  ob  die  Abteilung finanziell ausreichend ausgestattet ist und ob es eine Weisung der zu-
ständigen SPÖ-Stadträtin Frauenberger gibt, Anträge von EU-Bürgern gar nicht oder zumindest
nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit zu bearbeiten“, so Gudenus und Neubauer.
Bereits  seit  1 ½ Jahren  warten  über  400 Südtiroler auf  ihren  Bescheid  zur Erteilung der öster-
reichischen  Staatsbürgerschaft.   Einen Devolutionsantrag,  also  die  Zuteilung der Staatsbürger-
schaftsansuchen  an  eine andere übergeordnete Behörde,  wurde im Juni 2013 mit der Begründ-
ung als unzulässig zurückgewiesen, dass es keine sachlich in Betracht kommende Oberbehörde
gäbe.  Für Neubauer ist dies ein klarer Fall für die Volksanwaltschaft.
Diese  wird auch von der FPÖ mit der Angelegenheit betraut werden.  Es könne nicht sein,  dass
es  bei  einer  Nichtbehandlung eines Antrages in Österreich keine zuständige Behörde gibt, die
letztendlich diese Entscheidung zu treffen hat.   Auch ÖVP-Justizministerin Karl ist hier gefordert,
so  Neubauer,  der sie mittels parlamentarischer Anfragen auffordern wird,  diese Gesetzeslücke
rasch zu schließen.
(Quelle: APA/OTS)
*****
2013-08-26

Kauderwelsch eines Behördenleiters/Politikers


LESERBRIEF

BK Faymann spricht am 2013-07-02 vom Rechtsstaat, in welchem „nicht Politiker, sondern nur
Behörden/Gerichte“  das Sagen hätten…   Ein BK hätte zu wissen, dass er, wie andere Politiker
auch,  idR  gleichzeitig  Behörde  ist!   Für’n  BK reichten  4 Jus-Semester  nicht,  um Definition
„Behörde“ zu kapieren.   Er will sich so vor einer Sanierungsaufgabe,  Verbrechen des Staates
heilen  zu  müssen,  schützen.   Von wegen  –  was Justizorgane sprechen,  sei, gemäß Recht-
Staatlichkeit, absolut richtig. Er lasse sich beraten:
Über- und internationale Rechtsprechungsorgane wären froh, wenn nationale Rechtsprechung
akzeptabel wäre, dem EU-Recht (ggf der DatenschutzRichtlinie) und der EMRK entspräche.
Am  02.05.2011 schrieb „sein“  Justizsprecher,  auf Vorwürfe erlittener Grund- und Menschen-
rechtsverletzung,  dass  die  ungenügende  Prüfung  –  nach Aufzeigen justizieller Menschen-
rechtsverletzung, auf „schwierige Personalsituation in der österreichischen Justiz“  zurück zu
führen  ist.   (Auch Handlungsbedarf der Justizministerin.)   Jedenfalls  gelte  der vom BK  (iV
Justizsprecher) angegebene Grund „Konventionsverletzung“  nicht und nie als entschuldbar.
Ist das die Tauglichkeit eines Rechts-Vertreters unserer (Bananen-)Republik?
Beste Grüße
Deri
2013-07-07
 

Bundesregierung läuft sehenden Auges ins Messer von Islamisten


Nach dem „Erfolg“ mit dem „religiösen“ Zentrum am

Ring erobern die Muslime jetzt die Dammstraße

Der Grundstein ist gelegt. Bravo! Nach dem von den Saudis finanzierten angeblich religiösen
Zentrum am Ring, fahren jetzt die Bagger in der Dammstraße auf,  um ein neues islamisches
Zentrum zu errichten.   „Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette,
die  Kuppeln  unsere  Helme  und  die  Gläubigen unsere Soldaten“,  hatte Türken-Präsident
Erdogan einst gesagt –  und seine Jünger in Wien halten sich mit Hilfe der Häupl-Sozialisten
konsequent an die ausgegebene Parole.
„Dieses  angebliche  Kultur-Zentrum  wird,  wie  das  unselige Wahhabiten-Zentrum im Palais
Sturany   am  Schottenring,  erneut  ein  Treffpunkt  der  radikalen  Islamisten  werden“,   weiß
FPÖ-Landesparteisekretär Bundesrat Hans-Jörg Jenewein, „es ist unfassbar, dass unsere rot-
schwarze Bundesregierung  permanent  potenziellen Attentätern den Teppich ausrollt.   Der
Bau dieses neuen Terror-Camps in Wien muss sofort eingestellt werden!“
Die Bundesregierung fällt laufend auf das falsche Spiel von Islamisten herein. Das kann man
schon  nicht  mehr  mit  Unwissenheit entschuldigen, das hat Methode.   Nicht einmal als der
offiziell  österreichische  Gotteskrieger Mohammed M.  mit der Waffe in der Hand ankündigte,
Feuer über unsere Städte, Züge, Straßen, Häuser und Parlamente zu bringen, hat die Politik
oder die betroffene Religionsgemeinschaft eine entsprechende Antwort gegeben.
Jenewein:   „Da  ist  die  Sicherheit  der  Bürger plötzlich deutlich weniger wichtig als ein Top-
Job im Islamisten-Verein für eine abgehalfterte Justizministerin. So geht es nicht! Für jeden
aufrechten Demokraten gilt es, konsequent gegen jede Form des Extremismus vorzugehen –
egal, ob nun von der Linken, der Rechten oder von religiösen Fanatikern.“
*****
2013-05-16
 

Sie wollen keinen Frieden, sie wollen Randale


Linke Krawallbrüder prügelten vermeintliche

Burschenschafter krankenhausreif

„Wir  sind  friedlich,  was seid ihr?“  kreischen sie  bei  Demos gegen  FPÖ und Burschenschaften
und aus den hinteren Reihen fliegen dann gleichzeitig Steine und Brandkörper gegen Polizisten.
Gestern Nacht, im Anschluss an das Fest der Freude, prügelte eine vom Heldenplatz kommende
Horde  Anarchos in der Fuhrmanngasse auf Passanten ein,  weil einer eine Studentenmütze trug.
Die aus einem Verbindungsheim herbeigeeilte  Korporierte  waffenstudentischer  Verbindungen
schlugen  sie  dann  zwar  in  die  Flucht,  zurück blieben aber ein bewusstlos geprügelter Mann
und  ein  MKV-er,  der das Pech hatte , für einen  Burschenschafter  gehalten zu werden und das,
untere anderem, mit einem Nasenbeinbruch büßte. Beide wurden ins Krankenhaus eingeliefert.
Die Anarchos entkamen wie üblich, der Polizeipräsident hatte, zum wiederholten Male,  darauf
verzichtet, die Burschenschafter-Häuser vor dem gewalttätigen Gesindel zu schützen. Auch die
Staatsanwaltschaft  schläft  ja  in  diesen Fragen,  gegen den  Bombentransporter vom Ball des
Vorjahres und die ertappten Brandstifter wurde noch immer kein Verfahren eingeleitet.
„Wer nicht links ist,  ist in dieser Stadt offenbar vogelfrei“,  kritisiert der freiheitliche Gemeinde-
rat Mag. Wolfgang Jung die gefährliche Entwicklung.    Hoffentlich erkennt, nach dem Überfall
auf die ÖVP-Studenten, die Justizministerin endlich, was in der Polizeiführung in Wien schief
läuft.
Auch  der Überfall auf den stets elegant gekleideten SPÖ-Politiker Albrecht Konecny erscheint
wieder  in  einem  anderen  Licht.   Vermutlich  wurde  auch er verwechselt und  von den linken
Anarchos  niedergeprügelt.  Jung warnt vor dem nun einsetzenden  Übermut der Chaoten, die
heute  mit  einer radikalen Emanzen-Gruppe ein Haus in der Strozzigasse besetzten.  Vermut-
lich wird das heuer ein heißer Sommer.
*****
2013-05-09
 

Keine Fußfessel für Sexualstraftäter


Opferschutz geht vor Täterschutz

Klar  gegen  die  elektronische  Fußfessel  für  Sexualstraftäter  hat  sich  heute  die freiheitliche
Frauensprecherin NAbg. Carmen Gartelgruber ausgesprochen. „Im Sinne der Generalprävention
ist  die  beschlossene  Novelle des Strafvollzugsrechts der völlig falsche Weg“,  so Gartelgruber,
die  dies  heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Sabine R. , jenem Vergewaltigung-
sopfer, deren Peiniger mit einer Fußfessel davon gekommen ist, bekräftigte.
 
v.l.n.r.:  Sabine R., Carmen Gartelgruber, Martin Glier
 
„Die Schwere der Strafen für Eigentumsdelikte ist verglichen mit den Strafmaßnahmen für Ver-
gehen  gegen  Leib und Leben viel zu gering“,  betonte Gartelgruber.   In diesem Deliktsbereich
gelte  es  vielmehr  Präventionsmaßnahmen  zu  verstärken  und nicht zu übersehen,  dass die
Opfer  von  Sexualtätern  oft  ein  Leben  lang  mit Angst leben müssten,  so Gartelgruber, die
absolut kein Verständnis dafür aufbringen kann, dass ein rechtskräftig verurteilter Sexualstraf-
täter, nicht einen Tag seine Strafe im Gefängnis verbüßen muss.
 
„Hier ist die Justizministerin ist gefordert, sich endlich mehr um die Opfer zu kümmern als um
die Täter!“, so Gartelgruber. Gerade im Sexualstrafrecht müsse der Grundsatz lauten: „Opfer-
schutz  geht  vor Täterschutz“.   „Vergewaltiger insbesondere von Behinderten,  Jugendlichen
oder gar Kindern sind in Haft zu halten und nicht mit Vollzugsgeschenken zu belohnen“,
forderte Gartelgruber.
 
Die  bisherigen  Ankündigungen der Justizministerin zum Strafrechtsentwurf ließen allerdings
nicht  viel  erwarten,  habe Karl doch selbst zugegeben,  dass der Aspekt der seelischen Ver-
letzung von den Opfern mit der Gesetzesänderung nicht genug berücksichtigt wurde.
 
Im  speziellen  Fall  von  Sabine R.,  die  den Mut hat aufzustehen und das Unrecht, dass ihr
geschehen ist, aufzuzeigen, sei besonders viel schief gelaufen, so Gartelgruber. Daher habe
die  FPÖ  auch  eine  Parlamentarische Anfrage  mit  112  Fragen an die Justizministerin ge-
stellt.
 
„Die  Antworten  waren  wie  zu  erwarten,  schwammig und unzureichend.   Auf zahlreiche
Fragen  verweist  sie  nur darauf,  dass diese Informationen nur im Wege der Akteneinsicht
erlangt  werden  können“,  zeigte sich Gartelgruber empört.   „Ich habe mir das Urteil ange-
sehen und kann für mich nur feststellen, dieses Urteil viel zu mild. Auch kann ich nicht nach-
vollziehen,  warum  der  Staatsanwalt  in  diesem  Fall keine Berufung eingereicht hat“,  so
Gartelgruber abschliessend.
 
*****

2013-01-03
 

Der Fall des Ex-Begas Chef Rudolf Simandl


Aufklärung seitens der Justiz- und der Finanzbehörden gefordert

 
Sind  die  Begas-Malversationen  rund  um  Simandl seitens der Justiz- und Finanzbehörden
geflissentlich übergangen worden?  FPÖ-Vizeparteiobmann Norbert Hofer will sachdienliche
Auskünfte des Justiz- und Finanzressorts, weshalb bereits bekannt gewesene Verfehlungen
Simandls nie weiter verfolgt wurden.
 
Der Fall des Ex-Begas Chef Rudolf Simandl und seine kolportierten SchwarzgeldKonten ver-
anlassen  FPÖ-Vizeparteiobmann  NAbg.  Norbert  Hofer  diesbezügliche  parlamentarische
Anfragen  einerseits  an  die Justizministerin und andererseits auch an die Finanzministerin
einzubringen. Unter anderem stehe der Vorwurf im Raum, dass Simandl Gewinne aus Ver-
käufen  von  Anteilen an der Firma  „Pöttelsdorfer Edelputenholding“ nicht versteuert habe,
was dringend bei den jeweiligen Ministerien hinterfragt werden müsse.
 
Laut Medienberichten übernahm Simandl im Jahr 2001 die Puten-Firma,  quasi als Neben-
job zu seinem hoch dotierten Begas-Vorstandsmandat um 1,- Euro.  Veräußert hat er die
Firma dann um knapp 2,5 Millionen Euro.
 
Daneben  hatte  er  laut  eigenen  Angaben  noch  Einkünfte  aus  Veranlagungen  zweier
Liechtensteine r Stiftungen,  drei  ausländische  Lebensversicherungen  sowie  Provisions-
zahlungen, von denen nicht bekannt ist,  woher diese stammen, lukriert.  Seine seit dem
Jahr 2000  aufgelaufene  geschätzte  Steuerschuld  an das Finanzamt Eisenstadt beläuft
sich auf über 5 Millionen Euro.
 
„Kleine  Trafikanten und Kleinunternehmer werden sofort gestraft,  bei ‚großen Fischen‘
wird anscheinend weggesehen.  Es gibt auch Hinweise, dass auch die Bank Burgenland
auf Forderungen verzichtet hat“, so Hofer.
 
„Im  Jahr 2005  gab  es zudem bereits eine anonyme Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Hier  wurde behauptet,  dass Simandl sich private Anschaffungen durch die Begas zahlen
ließ.   Diese  Behauptung  hat  sich nun bewahrheitet,  doch das Verfahren aus dem Jahr
2005,  welches  schon  die  skandalösen  Vorgänge  in der Begas ans Licht hätte bringen
können, wurde nach einer ‚umfassenden Stellungnahme‘ Simandls eingestellt“, so Hofer,
der nun von Justizministerin Karl wissen will, weshalb diese Anzeige aus dem Jahr 2005
nicht weiter verfolgt wurde.
 
Und  seitens  des  Finanzministeriums  soll  Klarheit  in  den  Umstand  gebracht werden,
warum  nicht  sofort  im  Jahr 2005  eine Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse von
Rudolf Simandl durchgeführt wurde.
 
(Quelle: APA/OTS)

2012-10-05
 

Das Alibi-Maßnahmenpaket der Justizministerin


 Beatrix Karl: Große Ankündigung und nichts dahinter

„Mehr  als  1.000 Rechtsbrecher haben in den vergangenen zwei Jahren zumindest einen Teil
ihrer  Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest (sogenannte Fußfessel) vollzogen.  Eine
umfassende Evaluierung dieser neuen Vollzugsform zeige, dass sich diese neue Vollzugsform
sehr  bewährt  habe  und nach Meinung der Experten insgesamt eine sinnvolle Ergänzung zu
den Justizanstalten sei“,  so die Justizministern Beatrix Karl heute bei einer  Pressekonferenz.
Sie wird den Evaluierungsbericht des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie in den kom-
menden Tagen dem Parlament zukommen lassen.
 
Karl räumt aber ein, dass es sich auch gezeigt habe,  dass es bei einem besonders sensiblen
Bereich Nachschärfungsbedarf gibt,  nämlich bei der Vergabe von Fußfesseln an Sexualstraf-
täter.  Sie kündigte an,  dass sie dem Parlament ein Maßnahmenpaket zur Verschärfung der
Vergabekriterien von Fußfesseln an Sexualstraftäter vorlegen wird.
 
Dieses  Maßnahmenpaket  der Justizministerin beinhaltet 4 konkrete Maßnahmen  (wobei wir
hier „konkret“ nicht als positiv verstehen) zur angeblichen Verschärfung der Vergabekriterien
von Fußfesseln an Sexualstraftäter,  dessen Inhalt wir nachfolgend wiedergeben:
 
Erstens: Rechtsbrechern,  die wegen Vergewaltigung,  geschlechtlicher Nötigung, sexuellem
Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person,  sexuellem Missbrauch
von  Unmündigen,  pornographischen  Darstellungen  Minderjähriger  oder  sexuellem Miss-
brauch von Jugendlichen verurteilt wurden, können sich ihre Haftstrafe nicht mehr mit
einer Fußfessel ersparen.
 
Ein solcher Täter kann frühestens zur Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe um eine Fußfes-
sel ansuchen.   Und auch nach der Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe kann die Fußfessel
nur nach genauer Prüfung durch die Justizanstalt und die Vollzugsdirektion gewährt werden.
Es  muss  vor  allem gewährleistet sein,  dass der Verurteilte den elektronisch überwachten
Hausarrest nicht missbrauchen wird.
 
Zweitens: für alle sonstigen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität oder Selbst-
bestimmung  oder jene gegen Leib und Leben oder die Freiheit,  die begangen wurden,  um
sich  geschlechtlich  zu  erregen  oder zu befriedigen,  darf die Fußfessel nur dann gewährt
werden, wenn aus besonderen Gründen Gewähr dafür geboten ist, dass der Verurteilte den
elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen wird.
 
Drittens: Möchte Karl in Zukunft die Opfer stärker einbinden:   „Ich werde vorschlagen, sämt-
lichen  Opfern von Sexualdelikten und sexuell motivierten Gewaltdelikten ein Äußerungsrecht
einzuräumen.   Damit geben wir auch den Opfern,  die das wollen, in Zukunft eine Stimme“,
betonte Justizministerin Karl.
 
Viertens: Werden alle Sexualstraftäter, die trotz dieser strengen Kriterien eine Fußfessel zu-
erkannt bekommen, mit einer GPS-Fußfessel ausgestattet werden.  Diese neue Technologie
bietet  die  Möglichkeit  den  Fußfesselträger  permanent zu überwachen und gewisse Orte,
wie etwa die Wohnung oder den Arbeitsplatz des Opfers – zu sperren.
 

Justizministerin gibt Garantie, die sie nicht hält

„Damit garantieren wir,  dass in Zukunft kein wegen einer derartigen Sexualstraftat Verur-
teilter  mehr  sich  eine  Gefängnisstrafe ersparen kann“,  so die Justizministerin.   Das ist
natürlich völliger Nonsens, was  Beatrix Karl hier von sich gibt. Einerseits posaunt sie groß-
artig  heraus,  dass  sich  kein  Sexualstraftäter mehr eine Gefängnisstrafe ersparen kann,
während  sie  im  selben  4 Punkte- Programm  einräumt,  dass diese Täter nach der Ver-
büßung der halben Haftstrafe die Möglichkeit haben eine Fußfessel zu erhalten.
 
Was  will  die Justizministerin nun eigentlich?   Fußfessel Ja oder Nein.  Ihr 4 Punkte Maß-
nahmenpaket ist für uns eine reine Alibihandlung ganz unter dem Motto: „Wasch mir den
Pelz, aber mach mich nicht nass“.
 
Erstaunlich ist auch die Argumentation (Zweiter Punkt:)  „Es muss vor allem gewährleistet
sein,  dass  der  Verurteilte  den elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen
wird.“   Da müsste sie schon eine Hellseherin sein um das zu garantieren.   Auch fehlt uns
bei Karls  Ankündigungen eine Kritik an den überaus milden Urteilen (geringfügig bedingte
Haftstrafen) gegenüber Kinderporno-Konsumenten.
 
Wie  kann  es  in  einem  Rechtsstaat möglich sein, dass beispielsweise ein Jugendrichter
oder  ein  Lehrer für den Konsum von kinderpornografischen Material derart geringe Strafen
bekommen und weiterhin in Amt und Würden bleiben dürfen. Zu dieser Thematik ließ die
Justizministerin keine Silbe verlautbaren.

 

Keine bedingte Haftstrafen und keine Fußfessel für Sexualstraftäter

Die  anständige  Bevölkerung will keine Sexualstraftäter oder Kinderporno-Konsumenten in
Freiheit sehen und/oder diese eventuell sogar als Nachbar genießen müssen.  Dabei ist es
egal  ob  diese Perversen eine Fußfessel tragen oder mit einer bedingten Haftstrafe davon
gekommen sind.
 
Diese  abartigen  Personen  gehören ins Gefängnis und sollten eine nicht zu geringe Strafe
– unter „normalen“ Häftlingen – absitzen müssen.   Wir haben schon einmal erwähnt, dass
wir  für  die  Einführung  eines  frei zugänglichen virtuellen Internetprangers für verurteilte
Sexualstraftäter,  insbesondere  Kinderpornographie-Konsumenten wären. Dort sollten  die
vollständigen Daten (Foto, Name, Wohnort, Beruf etc.) aufscheinen.  Mit einer solchen Maß-
nahme  würden  nämlich  diese  Perversling  ihres  Lebens  nicht mehr froh werden,  auch
wenn  sie  vor  Gericht  einen Fast-Freispruch für ihre abartigen Handlungen erhalten oder
als Belohnung für ihre Tat eine Fußfessel tragen dürfen.
 
Aber  diese  Forderung  wird wohl ein frommer Wunschtraum bleiben,  denn offensichtlich
besteht  seitens  der Justiz  ein gewisser Hang,  Sexualstraftäter und speziell Kinderporno-
Konsumenten mit Samthandschuhen anzufassen.
 
*****

2012-09-18
 

Keine Fußfesseln für Sexualstraftäter


Opferschutz muss vor Täterschutz gehen

Der jüngste Vorschlag aus dem Justizministerium, Sexualstraftätern Sperrzonen aufzu-
erlegen  und  dies  mit  GPS zu überwachen,  geht völlig am Kern des Problems vorbei.
Für verurteilte Sexualstraftätern darf es keine Fußfessel geben. In diesem Punkt muss
der Opferschutz ganz klar oberste Priorität haben
 
Der  Vorschlag  von  Justizministerin  Beatrix Karl,  dass  sich Sexualstraftäter mit einer
Fußfessel  de facto  frei bewegen könnten ist eine Verhöhnung der Opfer und ist diesen
nicht zuzumuten. Was nutzt es, wenn das Opfer dem Täter gegenübersteht und irgend-
wo weit weg ein Alarm auslöst wird.
 
Es ist jetzt an der Justizministerin schnellst möglich eine Lösung zu finden.  Sexualstraf-
täter gehören hinter Gitter und das für möglichst lange Zeit. Alle rechtlichen Vorbehalte
sind nichts als Ausweichmanöver und Hinhaltetaktik.
 
Wäre  der  Bundesregierung  an  eine  Lösung  gelegen,  so  wäre eine entsprechende
Gesetzesänderung  noch  im Herbst möglich.   Der Kuschelkurs der Justizministerin mit
Sexualstraftäter erstaunt uns immer wieder aufs Neue.
 
Auch  der neue Vorschlag von Justizministerin Karl reiht sich in die Kette der bisherigen
Ablenkungsmanöver ein. Im Sinne der Opfer ist eine Lösung dringend geboten. Es darf
keine weiteren Fußfesseln statt Haft für Sexualstraftäter geben.
 
*****

2012-09-05
 

Entflohener Häftling ersticht 72-Jährigen

 

Der Mann hätte nie in Simmering untergebracht werden dürfen

Am  Sonntag  brach  ein mehrfach vorbestrafter Gewalttäter,  der zuletzt vom Landesgericht
Eisenstadt vier Jahre Haft wegen Drogen-Delikten ausgefasst hatte, aus der JVA Simmering
aus.   Seine  Flucht  gelang  ihm,  indem er sich mit zusammengeknoteten Tischtüchern aus
dem zweiten Stock abseilte.
 
Dazu ist anzumerken, dass die JVA Simmering eher für Kleinkriminelle und/oder für Täter,
die  beispielsweise wegen tödlicher Verkehrsunfälle verurteilt wurden,  vorgesehen ist. In
dieser JVA wird auch der gelockerte Vollzug praktiziert.
 
Jedenfalls  wollte  der  entflohene 37-jährige Gewalttäter seine Ex-Freundin aufsuchen und
traf aber nur auf deren Großvater in der Wohnung an.   Der 72-jährige Mann wollte keinen
Kontakt mit seiner Tochter zulassen, worauf es zum Streit gekommen sein dürfte. Im Zuge
des  Streites  stach  der  flüchtige  Häftling auf den Vater seiner Ex-Freundin ein und tötete
diesen (Es gilt die Unschuldsvermutung).
 
Der 37-Jährige hatte nach der Tat die Ex-Freundin angerufen und ihr mitgeteilt, deren Vater
umgebracht zu haben.   Diese alarmierte daraufhin die Polizei. Da man befürchtete,  dass
sich  der Täter  noch  in  der  Wohnung  im  6. Wiener  Gemeindebezirk  aufhalten könnte,
öffnete  die  das  Polizei-Sonderkommando WEGA in  Beisein  der Frau die Wohnung.  In
dieser wurde auch der 72-Jährige erstochen aufgefunden. Der mutmaßliche Täter befindet
sich bereits wieder in Haft und ist offenbar auch geständig.
 

Lascher Umgang der Justiz mit Gewaltverbrechern

Einen  Mann,  der  bereits  mehrfach wegen Gewalt- und Drogendelikten verurteilt wurde,
in  einer  JVA  wie Simmering unterzubringen zeigt auf tragische und dramatische Art und
Weise  den  laschen  Umgang der österreichischen Justiz mit Gewaltverbrechern.  Jeden-
falls kostete dies einem 72-Jährigen das Leben.
 
Dieser  Wahnsinn  reiht  sich  nahtlos  an  den  Skandal  mit der versuchten Fußfessel für
einen  Salzburger Vergewaltiger.  Ist die österreichische Justiz überhaupt noch zu retten?
Strafanstalten  sind  dazu  da  um  potentielle  Opfer  vor  Tätern zu schützen und stellen
keine Durchgehhäuser oder 4-Sterne-Hotels dar.
 
Justizministerin Beatrix Karl möchte, dass rasch geklärt wird, wie es zu diesem Ausbruch
kommen konnte,  um damit die notwendigen Schlüsse ziehen können, um solche Fälle in
Zukunft  zu  vermeiden.  Eine  unabhängige Kommission soll die Flucht untersuchen und
Vorschläge unterbreiten, wie Derartiges in Zukunft verhindert werden kann.
 
Dem  72-jährigen  Mordopfer und seinen Angehörigen nutzt eine Untersuchungskommis-
sion  überhaupt nicht mehr.   Solange die Justizministerin nicht erkennen will,  dass man
Gewaltverbrechern und Sexualstraftätern seitens des Justizsystems keinerlei Zugeständ-
nisse machen darf, werden solche dramatischen Entwicklungen keine Einzelfälle sein.
 
Die Justizministerin wird sich endlich dazu durchringen müssen, die Strafandrohung sowie
die Urteilspraxis und die Haftbestimmungen für Gewaltverbrecher und Sexualstraftäter zu
verschärfen. Ansonsten wird Österreichs Justizsystem auch weiterhin ein Schweizer Käse
mit vielen Löchern bleiben.
 
*****

2012-08-27
 

Justiz verhöhnt Vergewaltigungsopfer


Wieder ein Sexualstraftäter, der keinen Tag ins Gefängnis muss

Es ist ungeheuerlich, wie diese Justizministerin Opfer von Sexualverbrechen verhöhnt.  Ein
wegen  fünffacher  Vergewaltigung  verurteilter Mann,  der ein junges Mädchen mehrmals
brutal vergewaltigt hatte, wurde zu nur zwei Jahren Haft – davon  acht Monate unbedingt –
verurteilt.
 
Das Mädchen wird wohl lebenslang mit den psychischen Folgen zu kämpfen haben.  Und
als wäre das nicht genug, wird diese lächerliche Strafe auch noch reduziert und der feine
Herr darf mit Fußfessel seine Strafe in Freiheit verbringen. Selbst die Bitte des Opfers an
die Justizministerin, doch dem Täter keinesfalls die Fußfessel zu gewähren, nutzte nichts.
 
Während  den  Tätern alle nur erdenklichen Hilfestellungen gewährt werden,  bleiben die
Opfer  mit  ihren  psychischen und physischen Problemen alleine gelassen.  Oft sind jahr-
zehntelange Therapien nötig,  um ein halbwegs normales Leben führen zu können.
 
Die  Täter  können  nach  wenigen  Monaten  freigehen  und  sich  weitere  Opfer  suchen.
Weder die Justiz- noch der Gesundheitsminister scheinen sich an der Opfer-Täter-Umkehr
zu  stoßen.   Der  Gesundheitsminister  sollte  sich  auch  für Verbrechensopfer und deren
Gesundheit  verantwortlich  fühlen  und  sich im Sinne der Betroffenen für die Opfer stark
machen.
 
Leider ist vom Linksideologen  A. Stöger in dieser Hinsicht wenig zu erwarten.   Er agiert
augenscheinlich frei nach dem Zitat von Solschenizyn: „Ein marxistisches System erkennt
man daran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert!“
 
Aber  noch  bedenklicher  als das Verhalten des Gesundheitsministers,  ist das der Justiz.
Mit  der Genehmigung  einer Fußfessel für einen Vergewaltiger,  findet unverhohlen eine
Verhöhnung des Opfers statt.
 
Aber  was will man sich schon von einer Justiz erwarten,  die  einen  pädophilen Jugend-
richter, der auf seinem PC massenhaft kinderpornografisches Material gehortet hatte, zu
lächerlichen 5 Monaten auf Bewährung verurteilte?   Mit diesem Fast-Freispruch darf der
Mann  in  Amt  und  Würden  bleiben und auch in Zukunft Urteile im Namen der Republik
fällen.
 
*****
 
2012-08-22
 

Balkanverhältnisse in Österreich


ÖVP unangefochten im Korruption-Spitzenfeld

Der  Kärntner Birnbacher-Skandal reiht sich nahtlos in die Skandalgeschichte der Republik
ein.   Es ist erschütternd,  dass die österreichische Politik aus Lucona,  Noricum,  BAWAG,
Länderbank,  AKH,  Konsum,  Euroteam  bis hin zu BUWOG und jetzt Birnbacher/Martinz-
Geldflüssen nichts gelernt hat und ein solcher Korruptionstsunami auch im Jahr 2012 noch
immer möglich ist.
 
Und  es  ist  erschreckend,  dass man  – wenn die Justiz nicht  endlich unabhängig und effi-
zient arbeiten wird –  auch bei Skylink und MAV-Cargo ähnliche Parteispendenskandale mit
Kick- Back-Zahlungen erleben wird. Es macht sprachlos, dass die Kärntner Justiz das Hypo-
Verfahren zwei Mal einstellt und erst jetzt – nachdem sich die ÖVP-Mannen Birnbacher und
Martinz eine jämmerliche Verteidigungsargumentation zurechtgelegt haben – durchzieht.
 
Die  mehrmalige  Einstellung  des  Ermittlungsverfahrens erhöht den Erklärungsbedarf der
ÖVP  über  die  amtsbekannte  parteipolitische  Einflussnahme  auf  Ermittlungsverfahren.
Es ist schlichtweg peinlich, dass zwei hochdotierte und zumindest bis diese Woche mündig
erscheinende  Personen vor Gericht zu einem jämmerlichen Häufchen Elend verfallen und
statt  Eigenschuld  über  ihr kriminelles Verhalten zu bekennen,  einmal mehr einen Toten
ohne jeglichen konkreten Beweis posthum diskreditieren.
 
Die  einzige  Konsequenz,  die  man  als  beobachtender  Außenstehender aus den Fällen
Martinz,  Birnbacher,  Strasser, Ranner, Kappeller, Schüssel, Grasser, BUWOG, Telekom,
Rauch-Kallat,  Mensdorff,  Platter etc.  ziehen  kann ist,  dass man mit der ÖVP und ihren
Funktionären tatsächlich keinen korruptionsfreien Staat machen kann.
 
Die  ÖVP  stellt sich mit ihrer Involvierung in sämtliche Korruptionsskandale der Republik
tatsächlich außerhalb des Verfassungsbogens.   Solange das die ÖVP in der Parteienland-
schaft gibt, wird es auch Korruption geben.

Alleine die mehrfache Einstellung der Ermittlungen rund um den ÖVP-Steuerberater Birn-
bacher  und  die  Beendigung  des  diesbezüglichen  Kärntner Untersuchungsausschusses
durchden Kärntner ÖVP-Klubobmann Tauschitz zeigt, dass die ÖVP keinerlei Interesse an
vollständiger Aufklärung hat.
 
Solange die ÖVP mit Justizministerin Karl an der Spitze der Justiz steht, wird niemals eine
Aufklärung  über alle Skandale der Republik erfolgen.   In Zukunft muss eine tatsächliche
unabhängige Persönlichkeit an der Spitze des Justizapparates stehen.
 
*****

2012-07-28
 

Kavaliersdelikt Kinderpornographie


Die Innenministerin sollte mit der

Justizministerin ein ernstes Wort reden!

Nachfolgender  Beitrag  (Screenshot)  erschien  in  der  heutigen  Printausgabe  der  Kronen
Zeitung:
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 08.07.12)
 
Besonders interessant erscheint uns die Aussage der Innenministerin Mikl-Leitner.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 08.07.12)
 
Wir  können  der  Aussage  von  Frau Mikl-Leitner nur zustimmen,  allerdings sollte diese ein
ernstes Wort  mit der Justizministerin,  Beatrix Karl,  reden.  Denn bei der Justiz scheint man
die  Auffassung  der Innenministerin nicht zu teilen und betrachtet Kinderpornographie offen-
bar als ein Kavaliersdelikt.
 
Wir haben schon mehrere Beiträge über erstaunlich milde Urteile gegen Kinderpornographie-
Konsumenten  verfasst.   Dass  letzte  bekannte Urteil schlug wohl dem Fass den Boden aus.
Wie  wir  im  Beitrag  „Österreich – ein Paradies für ….“  berichteten,  wurde  ein  Sazburger
Jugendrichter,  der  massenhaft  kinderpornografisches  Material  auf seinen PC hortete,  zu
lächerlichen  5 Monaten  bedingt  und  2.250 Euro Geldstrafe verurteilt.   Den beiden Herren
auf  den  nachfolgenden  Screenshots,  darf  dieser  Perversling seinen Fast-Freispruch ver-
danken.
 
Screens: gegensexuellegewalt.at
 
In  Anbetracht  des  obigen  Urteils stellen wir uns die Frage,  warum die Innenministerin zum
Kampf gegen Kinderpornographie nach Thailand reist, wenn wir nicht einmal Herr in unserem
eigenen Haus sind.  Den ermittelten Beamten muss angesichts solcher Urteile wohl oder übel
das Kotzen kommen.
 
Wir  wären für die Einführung eines frei zugänglichen virtuellen Internetprangers für verurteilte
Sexualstraftäter, insbesondere  Kinderpornographie-Konsumenten.  Dort sollten die kompletten
Daten  (Foto, Name,  Wohnort, Beruf etc.) aufscheinen.   Mit einer solchen Maßnahme würden
nämlich  diese  Perversling  ihres  Lebens  nicht mehr froh werden,  auch wenn sie vor Gericht
einen Fast-Freispruch für ihre abartigen Handlungen erhalten.
 
*****

2012-07-08
 

Freifahrtschein bei Korruption


ÖVP-Justizministerin eröffnet Hintertür für Verdächtige

Es kann wohl nur ein schlechter Scherz sein, die Möglichkeit der Diversion auf Korruptionsfälle
auszuweiten.   Die  Diversion  ist  nämlich nur bei  einem völlig geklärten  Sachverhalt und bei
leichten Straftaten vorgesehen.  Beides trifft auf Korruption praktisch nie zu und wäre als Frei-
fahrtschein bei Korruptionsfällen zu werten.
In Wahrheit geht es wohl eher darum, die völlige Aufklärung der aktuellen und auch zukünft-
iger  Fälle  zu  verhindern  und  den  Beschuldigten die Möglichkeit zu geben,  sich durch ein
nebulöses  Geständnis verbunden mit einer Zahlung an den Staatshaushalt vor weiterer Ver-
folgung zu schützen.
Die  Möglichkeit der Diversion bei  Korruptionsfällen käme einer  Kapitulation des Rechtsstaates
gleich und ist daher abzulehnen.  Die Justizministerin ist daher gefordert, den Gesetzesentwurf
umgehend zu ändern. Es ist völlig unverständlich, dass all jenen, die derzeit im Mittelpunkt von
gerichtlichen  und parlamentarischen Untersuchungen stehen,  eine Hintertür aufgemacht wer-
den soll.

SPÖ schweigt zustimmend

Die  Initiative der Justizministerin ist daher ein erschütterndes Zeugnis dafür,  wie wenig ernst
in  ÖVP-Kreisen die  effektive Bekämpfung der Korruption genommen wird.   Allerdings scheint
Beatrix Karl  das schwächste  Glied in der Kette  zu sein und wir  glauben auch nicht,  dass die
Idee zu diesem Gesetzesentwurf auf ihrem Mist gewachsen ist.
Wir sind der Meinung, dass sie diesen offenbar auf Anraten diverser Parteikolleg(innen) injiziert
hat. Dies schließen wir daraus, weil es gerade Namen aus der ÖVP sind, die die Hitliste der Kor-
ruptionsfälle anführen.
Bezeichnend ist es auch,  dass aus SPÖ-Kreisen keinerlei Einwand gegen den Gesetzesentwurf
der Justizministerin erhoben wird.   Nun gut,  wer im Glashaus sitzt sollte auch nicht unbedingt
mit Steinen werfen.

Bauen die Grünen vor?

Erstaunlich allerdings ist ein Statement aus der selbsternannten Sauberkeitspartei.  Der grüne
Justizsprecher  Albert Steinhauser  meint nämlich,  er  könne  sich  als Kompromiss vorstellen,
dass künftig alle Delikte mit einer Strafdrohung von bis zu fünf Jahren diversionsfähig werden.
„Damit  würden  kleinere  Fälle  von  Amtsmissbrauch,  wie unerlaubte Computerabfragen für
private Zwecke mit umfasst sein“, so Steinhauser.
Da  staunen wir aber,  dass der Grüne Justizsprecher eine Straftat,  die mit bis zu fünf Jahren
Haft bedroht ist, als kleineren Fall von Amtsmissbrauch wertet.   Hier werden doch die Grünen
nicht  präventiv  für  die  Zukunft  vorbauen  wollen,  nachdem  im Telekom-U-Ausschuss auch
Namen von grünen Politiker(innen) bzw. Mitarbeiter(innen) gefallen sind?
Wir sind der Meinung, dass im Falle der Korruption und/oder des Amtsmissbrauchs keine Mög-
lichkeit  der  Diversion  gegeben  sein  darf.   Denn eine solche ermuntert lediglich dazu, diese
Delikte  auf  die  leichte  Schulter  zu nehmen und hat möglicherweise sogar eine animierende
Wirkung.
Ein  potentieller  Missetäter  hätte nämlich keine  strafrechtlichen Folgen aus seinem kriminellen
Verhalten  zu  erwarten,  nachdem er eine bestimmte  Summe an den Staat bezahlt.  Er würde
sich damit von einer Strafverfolgung und einer eventuellen Verurteilung freikaufen.  Bestochene
müssten  allerdings  darauf achten,  dass im Schmiergeld auch der Betrag für die Diversion ent-
halten ist.
*****
2012-02-28 
 

Kindesmissbrauchsfälle in der Wr. SPÖ müssen aufgeklärt werden


Häupl darf nicht mehr schweigen

– jetzt muss der SP-Chef endlich Taten setzen

Kaum ein Tag vergeht, wo nicht über neue, völlig irrwitzige und degoutante Missbrauchs-
fälle im Wirkungsbereich der Stadt Wien berichtet wird. Hunderte wehrlose Kinder wurden
von Bediensteten des Heims erniedrigt, gefoltert, vergewaltigt, für Sexspiele an Perverse
vermietet.
Die ehemalige SPÖ-Abgeordnete Irmtraut Karlsson hat in ihrem damaligen Bericht 14 von
34 Wiener Kinderheimen als „Kindergefängnisse“ bezeichnete. Damit dieses System über
Jahre hinweg reibungslos und unbehelligt funktionieren konnte, mussten Leute darin ver-
wickelt sein, die über Macht und das Wissen verfügten, diese Dinge zuzudecken, so heute
der Klubobmann der Wiener FPÖ, Mag. Johann Gudenus im Zuge einer Pressekonferenz.
Warum dieses „System“ so gut funktioniert hat, ist vor allem auch deswegen zu erklären,
weil  augenscheinlich  bis  in  die  höchsten  SPÖ-Bereiche  die Nutznießer  und Lobbyisten
dieser Kinderschänder zu finden sind. Vor ein paar Tagen wurde bekannt, daß Otto Pramel,
Zentralbetriebsrat, hoher Funktionär der Wiener Arbeiterkammer und – in den 1980er- und
90er-Jahren – als SP-Gemeinderat der Stadt Wien, über Jahre hinweg zumindest einen Zög-
ling mehrmals sexuell missbraucht hat.
Der  Stadt Wien und  Bürgermeister Michael Häupl sind  die Vorwürfe  – laut Kurier –  seit
dem Jahr 2010 bekannt. Der Ex-Zögling aus dem Lehrlingsheim, hat mehrere Schreiben
an Häupl versendet. Darin gab er auch den sexuellen Missbrauch durch den ehemaligen
Gemeinderat bekannt, so Gudenus.
Unmittelbar danach wurde ein neuer Fall von schwerem sexuellem Missbrauch bekannt.
Wiederum  betrifft es einen  ehemaligen Gewerkschaftsfunktionär,  wiederum war er im
Faulbett der Wiener SPÖ zu Hause und wiederum war er Wiener Landtagsabgeordneter
und Gemeinderat.   Dieser steht im dringenden Verdacht in einem Wiener Gesellenheim
als damaliger  Jugendbetreuer der Gewerkschaft einen damals 18 jährigen sexuell miss-
braucht zu haben.
Hier  hat die SPÖ massiven Aufklärungsbedarf!  Welche Leichen liegen  noch im Keller?
Welche Fälle sind BM Häupl noch bekannt?   Und mit welchen Überraschungen ist hier
noch zu rechnen?
Häupl hat bislang als „Obervertuscher“ in dieser unappetitlichen Causa eine höchst un-
rühmliche Rolle gespielt.   Die Zeit des Mauerns und des  Schweigens ist jetzt allerdings
vorbei! Nicht nur, dass die SPÖ schon seit Jahrzehnten die Täter kennt und nachweislich
deckt –  diese werden wie im Fall des Pflegers „Jochen“, wahrer Name Manfred Jochum,
sogar  in Top-Positionen wie im konkreten Fall zum ORF-Hörfunkintendant gehievt und
mit Preisen und Auszeichnungen überhäuft, empört sich Gudenus.
Jetzt, nachdem die Gräueltaten publik geworden sind, gründet Rot-Grün schnell eine
neue Kommission, welche die Vorwürfe untersuchen soll und setzt als Vorsitzende aus-
gerechnet Dr. Barbara Helige ein  –  die ehemalige Präsidentin der Richtervereinigung,
die sogar als rote Justizministerin im Gespräch war.
Sie will nicht das System untersuchen, sondern allein die bekannt gewordenen Gräuel-
taten im ehemaligen Heim am Schloß Wilhelminenberg.  Frau Helige hat der FPÖ einen
Brief geschrieben und darum ersucht, jene Opfer, die sich an die FPÖ gewandt haben,
der Kommission bekannt zu geben.
Wir haben jedoch kein Vertrauen in diese Kommission! Diese Kommission ist ein Kuriosi-
tätenkabinett der Rot-Roten Wiener Stadtregierung, eine Kommission von Genossen
und „Freunderln“,  die von Haus aus kein Interesse an der Aufklärung von politischen
Verantwortlichkeiten hat, so Gudenus.
Solange sich Helige nicht klar und deutlich von einem Verein namens Lambda distanziert,
dessen Chef offen für sexuelle Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen eintritt,  so-
lange werden wir hier keine Zusammenarbeit suchen. Es wird nicht nur Zeit für eine umfas-
sende Aufarbeitung des Missbrauchsystems durch die Wiener SPÖ – es wird vor allem Zeit
für eine Entpolitisierung der Justiz! Dies wird eine der ersten Aufgaben der FPÖ sein, wenn
die  Damen und Herrn von  SPÖ und ÖVP spätestens  nach der nächsten NR-Wahl vom
Plebiszit dermaßen marginalisiert worden sind, daß es keine Kindersex-Lobby in der Justiz
geben kann, so Gudenus abschließend.
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2012-01-19
 

BAWAG-Prozess die Zweite


Neuauflage des BAWAG-Prozesses

Nächstes  Jahr wird es eine  Neuauflage des  BAWAG-Prozesses geben.  Grund dafür ist,

dass der Oberste Gerichtshof im  Dezember 2010 wesentliche Teile der erstinstanzlichen

Urteile wegen Feststellungsmängeln aufgehoben hatte. Dies wurde heute durch die  Ober-

staatsanwaltschaft Wien offiziell bestätigt.

 

Um unserer Leserschaft einen halbwegs kompletten Überblick über diese Causa zu ermög-
lichen, veröffentlichen wir nachfolgend die Presseaussendung der  Oberstaatsanwaltschaft
Wien.

 

Causa „BAWAG“, AZ 63 St 38/06a der Staatsanwaltschaft Wien 

Der Oberste Gerichtshof hat mit Urteil und Beschluss vom  23. Dezember 2010 das Urteil

des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Causa  „BAWAG“  vom 4. Juli 2008 im

Wesentlichen teilweise bestätigt und teilweise aufgehoben.

 

In diesem Umfang wird die Strafsache wie folgt weiter verfolgt werden:

 

Die offenen Anklagepunkte gegen Helmut Elsner und Dkfm. Johann Zwettler werden zu-

rückgezogen.   Herr Elsner wurde wegen Untreue in 12 Fällen bereits rechtskräftig zur

Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.  Ein weiterer Schuldspruch könnte

zu keiner höheren Strafe führen.

 

Herr Dkfm.  Zwettler wurde wegen Untreue in 7 Fällen und wegen Bilanzvergehen rechts-

kräftig zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.   Ein Schuldspruch wegen der weit-

eren ursprünglich angeklagten Fakten könnte auch bei ihm zu keiner höheren Strafe führ-
en.

 

Mag.  Peter Nakowitz wurde wegen  Beihilfe zur Untreue in zwei  Fakten („Hapenny“ und

„Ophelia Teil 1“  –  Schaden  295 Millionen  Euro  bzw.  80 Millionen USD)  rechtskräftig

schuldig erkannt, wobei eine Strafe noch nicht festgesetzt wurde. In den weiteren Fakten

„Capper“  und  „Uni-Bonds“  (Schaden 370 Millionen Euro)  und  wegen  Bilanzvergehens

wird  die Anklage aufrecht erhalten,  weil eine  Sanierung der  vom Obersten Gerichtshof

zur  subjektiven Tatseite  festgestellten Mängel  des erstinstanzlichen  Schuldspruchs zu

diesen Anklagepunkten in einem neuen Rechtsgang aussichtsreich ist.

 

Das  gilt nicht in gleichem Maße für die weiteren  bislang nicht verurteilten Anklagefakten

(„Ross Capital Markets“,  „Ophelia Teil 2“ und andere),  auf deren weitere Verfolgung da-

her verzichtet wird.

 

Günter Weninger wurde wegen Bilanzvergehen rechtskräftig schuldig gesprochen.   Auch

hierfür steht eine Straffestsetzung aus. Darüber hinaus werden auch die übrigen Anklage-

vorwürfe,  nämlich Beihilfe zur Untreue in den Fakten „Hapenny“ und „Ophelia Teil 1“ so-
wie Beihilfe zu weiteren Bilanzvergehen weiter verfolgt,  weil der erforderliche Nachweis
auch zu diesen Vorwürfen in einem neuen Rechtsgang nahe liegt.

 

Auch  gegen  Mag. Dr. Christian Büttner,  dessen erstinstanzlicher Schuldspruch  wegen

Beihilfe zur Untreue (Faktum „Hapenny“  –  Teilschaden 230 Millionen EURO) und wegen

eines Bilanzvergehens aufgehoben wurde,  wird die Anklage aus ähnlichen Gründen zur

Gänze aufrecht erhalten.

 

Die erstinstanzlichen Schuldsprüche betreffend  Mag. Hubert Kreuch wegen Untreue und

Dr. Josef Schwarzecker  wegen Untreue und  Bilanzvergehens wurden aufgehoben,  weil

das  Ersturteil dazu widersprüchliche Feststellungen enthielt. Die Staatsanwaltschaft wird

die  Anklage jeweils  wegen zwei Untreuefakten („Hapenny“ und „Ophelia Teil 1“),  zu Dr.

Schwarzecker  auch  wegen  Bilanzvergehens aufrecht erhalten,  weil die Aufklärung des

Sachverhalts in diesem Umfang in einem zweiten Rechtsgang durchaus möglich erscheint.

 

Der Schuldspruch des Dr. Wolfgang Flöttl wegen Beihilfe zur Untreue in drei Fakten wurde
aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft wird die Anklage betreffend die Fakten  „Ophelia Teil
1″ und  „Capper“  (Schaden 80 Millionen USD bzw. 20 Millionen EURO)  aufrecht erhalten,
weil naheliegt,  dass die erforderliche  Vorsatzform in einem  zweiten Rechtsgang festge-
stellt werden kann.

 

Lediglich auf die weitere Verfolgung des Faktums  „Ophelia Teil 2“  mit einem Schaden von

10 Millionen USD  wird verzichtet,  weil diese  bislang in keinem  Fall zu einer Verurteilung

geführt  hat und  selbst im  Fall eines Schuldspruchs  keinen wesentlichen Einfluss auf die
Strafbemessung hätte.

 

Gegen  Dr. Robert Reiter,  dessen Schuldspruch  wegen Beihilfe zur Untreue  in den Fakten

„Hapenny“  und „Ophelia Teil 1“  sowie wegen Beihilfe zu einem Bilanzvergehen aufgehoben

wurde,  wird die Staatsanwaltschaft die Anklage  insgesamt aufrecht halten.   Es liegt nahe,
dass  in einem zweiten Rechtsgang  der Kenntnisstand des Herrn Dr. Reiter über die beiden
Investments  und damit die erforderliche  Vorsatzform durch  vollständige Beweiswürdigung
festgestellt werden können.

 

Was wohl Bandion-Ortner darüber denkt?

Ein Königreich dafür,  die Gedanken der Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner lesen zu
können.   Als verhandelnde  Richterin im BAWAG-Prozess,  avancierte sie bekannter Weise
nach Prozessende zur Justizministerin.   Ihren „Erzfeind“  Helmut Elsner verurteilte sie zur

Höchststrafe von 10 Jahren unbedingter Haft.

 

Ihr  prozessuales  „Liebkind“  Wolfgang Flöttl  hingegen,  musste  keinen einzigen Tag ab-

sitzen und darf sich jetzt wieder vor Gericht verantworten.  Offenbar ist man bei der Staats-

anwaltschaft zur Erkenntnis gelangt,  dass dieser doch kein „Unschuldslamm“ ist.

 

Ganz besondere Schmerzen dürfte C. Bandion-Ortner möglicherweise die Tatsache bereiten,

dass Helmut Elsner nicht mehr vor Gericht erscheinen muss, denn mehr als die Höchststrafe

gibt es nicht.

 

Liest man sich in der Presseaussendung den Umfang des Vorhabens der Staatsanwaltschaft

durch,  könnte durchaus der Eindruck entstehen,  dass Bandion-Ortner in  „ihrem“  BAWAG-

Prozess dieselbe Qualifikation aufgewiesen hatte, wie in ihrer Dienstzeit als Justizministerin.

 

Wir hegen für den Ex-Banker Helmut Elsner keine Sympathie.   Sollte dieser aber ein wenig

Schadenfreude empfinden,  so vergönnen wir ihm diese aus vollem Herzen.

 

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2011-12-12
 

Das Schweigen im Fall Kampusch


Viele Fragen aber kaum Antworten

Warum sind im Fall Natascha Kampusch weder von Seite der Justiz,  noch von Seiten der

zuständigen  Ministerien,  Antworten auf  so viele offene  Fragen zu erhalten?    Zwei parla-
mentarische Anfragen an die Justizministerin und zwei gleichlautende an die Innenministerin

wurden so gut wie gar nicht beantwortet. Hier wird das parlamentarische Interpellations-

recht mit Füßen getreten.

 

In den Notizen des mittlerweile mysteriös aus dem Leben geschiedenen Chefermittlers in der

Causa Kampusch, Franz Kröll, taucht der Name eines „gewichtigen österreichischen Politikers“

auf.   Die Bundesministerin Dr. Beatrix Karl gibt in ihrer Anfragebeantwortung bekannt,  dass

ihr dieser Name nicht bekannt sei und somit in weiterer Folge keine Befragung stattgefunden

hat.

 

Eine weitere Ermittlungspanne,  denn solchen Hinweisen ist ohne Rücksicht auf Ansehen der

Person polizeilich nachzugehen.  Wenn man im Justizministerium diesen Namen nicht kennt,

ist dies offenbar nicht geschehen, obwohl man über den Akt verfügt.

 

Die Fragen bezüglich eines möglicherweise gemieteten Kastenwagens zur Entführung Kam-

puschs wurden erst gar nicht beantwortet. Die Bundesministerin Dr. Karl gibt dazu an, dass

sie aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Vorverfahrens eines bei einem Strafgericht anhäng-

igen Verfahrens keine Auskünfte erteilen könne.

 

Nun ist uns aber kein  Strafverfahren im Fall  N. Kampusch bekannt,  denn ein solches wäre

wünschenswert, sodass endlich die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Es

ist in einem Rechtsstaat  unvorstellbar, dass hier offenbar Mittäter und Mitwisser unerkannt

unter uns sind, sich nicht verantworten müssen und weiter ihren kriminellen Machenschaften

nachgehen können,  wobei von keiner Seite irgendeine Unterstützung,  ja nicht einmal das

leiseste Interesse am Aufdecken der Wahrheit zu finden ist.

 

Daher  wäre es im Interesse eines  Rechtsstaates  erforderlich,  eine Wiederaufnahme des

Untersuchungsausschusses anzuordnen,  um Antworten  auf all die offenen  Fragen zu er-

halten.

 

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2011-12-02
 

Freiheitliche misstrauen Helige


Ein Teil des roten Wiens soll das rote Wien prüfen

Die Vorsitzende der neuen  Untersuchungskommission zur Aufklärung  der Gräueltaten

in den Heimen des roten Wiens,  Dr. Barbara Helige, ist nicht nur „Wunsch-Kandidatin“

von Stadtrat Oxonitsch, sondern auch stramme SPÖ-Parteisoldatin.

 

Unter Gusenbauer sollte sie sogar rote Justizministerin werden.   Bereits im Vorfeld ihrer

Bestellung machte sie von sich reden, weil Helige nicht das gesamte Missbrauchssystem

des roten Wien, sondern einzig und allein die nun öffentlich gewordenen Verbrechen im

Heim am Wilhelminenberg untersuchen will. Sie konnte nicht einmal bestätigen, dass sie

auch Opfer anhören werde.

 

Die FPÖ traut dieser Dame keine objektive Untersuchung zu.   „Es ist zu befürchten, dass

die Genossin Helige den systematischen Missbrauch und die systematische Misshandlung

von wehrlosen Kindern in mehreren Heimen des roten Wiens, die sich laut Zeugen bis in

die jüngste Vergangenheit fortsetzten, vertuschen will“,  so der FP-Klubchef und stellver-

tretender Bundesparteivorsitzender Mag. Johann Gudenus.

 

Gudenus und die Wiener Freiheitlichen wollen jedoch weiter im Sinne der Opfer kämpfen.

Sie  fordern  dazu   eine  gemeinderätliche U-Kommission,  in der alle Parteien,  nicht nur

stramme Sozialist(innen) vertreten sind. Diese Kommission soll unter einem wirklich unab-
hängigen  Vorsitz stehen.  Ein derartiger Vorgang  wäre  ein  ganz wichtiges Oppositions-
recht,  das einer objektiven und effektiven Klärung von Sachverhalten dient.

 

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2011-11-08
 

Österreich – Ein Paradies für Pädophile


Lippenbekenntnisse

Beachtet man die letzten drei Urteile gegen pädofile Kinderpornografen, jeweils 3 Monate
bedingt für einen ÖBB-Bediensteten und einen Rechtspraktikanten am LG Wien, sowie 8
Monate bedingt für einen pädophilen Pfarrer, erscheint die Forderung der Justizministerin
erstaunlich.
Der obige Satz stammt aus unserem Beitrag „Milde für Pädofile“  vom 19.06.2010.   Die
Äußerung der damalige Justizministerin  Bandion-Ortner:  „Außerdem darf es im Bereich
der Kinderpornografie keine Denkverbote geben.   Das Wohl des Kindes hat Priorität“,
klang schon seinerzeit wie Hohn.
Dass die Justiz offenbar keine glückliche Hand im Umgang mit Kinderschändern hat oder
diese aus welchem Grund auch immer mit Samthandschuhen anfasst,  zeigt ein Beispiel
aus der Vorwoche auf.  Ein verurteilter pädophiler Sexualstraftäter, soll mit elektronischer
Fußfessel in den „Hausarrest“ entlassen werden.
Und dass,  obwohl auch die jetzige  Justizministerin,  Beatrix Karl,  vollmundig erklärte,
gegen Kinderschänder mit der vollen Härte des Gesetzes vorgehen zu wollen.  Für uns
sind die Äußerungen der Damen C. Bandion-Ortner und  B. Karl nicht mehr als Lippen-
bekenntnisse. Das stellt auch nachfolgender Fall eindeutig unter Beweis.

Ein Schandfleck für die Justiz

Ein gestrig gefälltes Urteil im LG Steyr,  schlägt jedoch dem Fass den Boden aus.  Im
Beitrag  „Psychotests für Richter TEIL2“  haben wir über einen Salzburger Richter be-
richtet, der massenhaft kinderpornografisches Material auf seinen PC hortete.
Der Salzburger Jugendrichter, Peter H., ist ein Schandfleck für die ganze Justiz und nicht
würdig dieser zu dienen. Normalerweise gehört dieser Mann aus dem Justizapparat ent-
lassen. Das dürfte der verhandelte Richter nicht so gesehen haben und verurteilte den
Mann zu lächerlichen 5 Monaten bedingt und 2.250 Euro Geldstrafe.
Erstaunlich ist auch,  dass folgendes als mildernd gewertet wurde.   Der Richter soll sich
während der Tatzeit in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe, weil er seit
Anfang 2007 keinen Urlaub mehr gehabt habe und auch unter einem Burn-out-Syndrom
litt.   Bei diesem Milderungsgrund stellen sich bei jedem normal denkenden Menschen die
Nackenhaare auf.
Mit diesem Urteil, ja man könnte fast geneigt sein  „Freispruch“  dazuzusagen,  darf der
Pädophile seinen Job in der Justiz behalten,  denn Beamte können erst dann entlassen
werden, wenn sie zu mehr als einem Jahr Strafe verurteilt werden.   Angesichts der Tat-
sache, dass für die Anfertigung von kinderpornografischen Material sexueller Missbrauch
an Kindern  begangen wird,  setzen wir  Konsumenten dieses  Bild- und Videomaterials
als Kinderschänder gleich.

Keine ernsthafte Konsequenzen für Pädophile

Das gestrig  gefällte Urteil am LG Steyr kommt  fast einem Freibrief für sexuellen Kindes-
missbrauch gleich.   Es sagt nämlich aus,  dass keine wirklich ernsthaften Konsequenzen
zu erwarten sind, wenn jemand kinderpornografisches  Material zur Befriedigung seiner
Perversität sammelt und konsumiert.
Dieses erstaunlich  milde Urteil ist für uns ein  Justizskandal erster Klasse  und entwertet
so ganz nebenbei, die sicherlich nicht leichte Arbeit der Ermittler.  Ob sich der urteilende
Richter und der schweigsame Staatsanwalt beim Rasieren noch in den Spiegel schauen
können?   Auf eines sind wir jedenfalls noch gespannt, nämlich ab wann der pädophile
Richter wieder im Namen der Republik urteilen wird.
Jedenfalls sehen wir uns in unserer Forderung bestätigt,  dass Richter(innen) in period-
ischen Zeitabständen dahingehend überprüft werden sollten,  ob sie psychisch noch in
der Lage sind das Richteramt auszuüben.  Zum Schluss wollen wir unseren Leser(innen)
empfehlen, auf die Webseite „gegensexuellegewalt“ zu schauen, auf der man sich eben-
falls mit diesem Thema ausführlich befasst.
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2011-11-04
 

Werbung für Drogen – TEIL2


Rechtfertigungsversuch zum Drogenmissbrauch

Es hätte uns erstaunt, wenn sich die Sozialsprecherin der Grünen Wien, Birgit Hebein, nicht

wieder für den am 1. Oktober stattfindenden  Hanfwandertag stark machen würde.  Unter

dem Motto „Stoppt den Drogenkrieg“ versucht die Grünpolitikerin die Droge Cannabis zu

verharmlosen.

 

Erstaunlich welch lockeres Verhältnis die Grünen zu dieser Droge haben. Anstatt Jugendliche

über die Gefahren und gesundheitlichen Schäden aufzuklären, welche durch diesen Drogen-

mißbrauch entstehen, fordern sie unentwegt die Legalisierung von Cannabis.

 

Erstaunlich wie Hebein den Missbrauch von Cannabis zu rechtfertigen versucht. „Darüber hin-

aus werden  positive Anwendungen  von Hanfprodukten,  etwa in der Behandlung schwer
kranker Menschen,  durch die Kriminalisierung  unnötig erschwert“,   so die Sozialsprecherin
der Grünen Wien. Der Dame dürfte entfallen sein, dass auch Opiate im medizinischen Bereich
zur Anwendung kommen. Und zwar ebenfalls in der Behandlung schwer kranker Menschen.

 

Sowohl bei Cannabis als auch bei Opiaten wird die Medikation durch einen Arzt bestimmt und

ist daher nicht kriminell.   Möglicherweise ist die  Forderung der Freigabe   von Opiaten der
nächste Schritt der Grünen.

 

Offenbar durch unseren Beitrag  „Werbung für Drogen“  inspiriert, verfasste die ÖVP-Wien

heute folgende Presseaussendung:

 

„Hanfwandertag“ schadet der Wiener Wirtschaft

Scharfe Kritik an der Demonstration „Für die Gleichstellung von Cannabis mit legalen Drogen“

vulgo „Hanfwandertag“ kommt von der ÖVP Wien. „Für uns ist das ein klarer Missbrauch des

verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechts auf Versammlungsfreiheit und Meinungsäußerung“,

so Landesgeschäftsführer Alfred Hoch.

 

In Wirklichkeit handelt es sich um eine „Party“, die dem wesentlich strengeren Veranstaltungs-

gesetz unterliegen sollte. „Bei Demonstrationen gibt es keine Sicherheitsauflagen, die Kosten

für Reinigung und Polizei trägt nicht der Veranstalter, sondern die Allgemeinheit“, kritisiert

Hoch.

 

Der Demonstrationszug führt u.a. über die Mariahilfer Straße. Alfred Hoch:  „Von ähnlichen

Veranstaltungen im vergangenen Jahr wissen wir, dass die Umsatzeinbußen der Unternehmer/

innen zwischen 30% und 50% liegen.   De facto fällt das gesamte  Samstags-Geschäft flach,
weil die Konsument/innen großräumig ausweichen.

 

Das ist nicht nur ein enormer Schaden für die Wirtschaft sondern gefährdet auch die Arbeits-

plätze im Handel.  Nicht zuletzt fallen Arbeitnehmer/innen um Gehaltsbestandteile um,  die

vom Umsatz abhängen.“

 

Gerade für die Wiener Wirtschaft sind solche Unsinnigkeiten wie Hanfwandertage, die das

Tagesgechäft des Handels empfindlich stören, Gift. „Ich fordere die Verantwortlichen auf, in

Zukunft diese Art Wandertagen nicht in Einkaufsstraßen durchzuführen“, so Hoch abschließ-
end.

 

Wesentlich schärfer geht die FPÖ-Wien mit dem Drogenwandertag ins Gericht und
verlautbarte folgende Presseaussendung:

 

Hanfwandertag – grünes Kiffer-Happening behindert Öffis

Giftler für Vassilakou & Co.  wichtiger als Fahrgäste

Wenn 23 von den Dreadlocks bis zu den Birkenstocks eingekiffte Hanseln schon unbedingt

für die Freigabe von Cannabis demonstrieren wollen, sollten sie das am Spittelberg oder bei

ihren FreundInnen vor dem grünen Hauptquartier in der Lindengasse tun, statt morgen ein-
mal mehr den Kaufleuten und Kunden der Mariahilfer Straße am Hammer zu gehen und den
Betrieb von fünf Straßenbahnlinien und einer Busverbindung massiv zu stören, meint FPÖ-
Verkehrssprecher LAbg. Toni Mahdalik und fordert einmal mehr ein absolutes Demoverbot
für Hauptverkehrsadern und Einkaufstraßen.

 

Das von  diversen Drogen-Fanklubs  und den Wiener Grünen gesponserte Kiffer-Happening
wird den Betrieb der Linien 1, 2, D, 31, 71 und 13A stören und die Fahrgäste durch das ein-
geschränkte Angebot schädigen und verärgern.   Doch wenn es um die Unterstützung von
grünen Giftlern geht,  dürfte der öffentliche Verkehr für die  Vassilakou & Co.  bestenfalls
zweitrangig sein, bemerkt Mahdalik.

 

Keine Reaktion der SPÖ

Keine Aussendung zu dieser großflächig angelegten Drogenparty kam von der Wiener SPÖ.

Naja, man will doch dem kleinen Koalitionspartner nicht alles vermiesen.  Halten diese doch

beim Futtertrog im Wiener Rathaus  so schön still und lassen Häupl und Co.  nach Belieben
fuhrwerken.

 

Was schadet es da, wenn sich die Grünen für die Legalisierung einer Droge stark machen
und sich der eine oder andere Grünling eine Tröte hineinzieht. Erstaunlich ist auch die Tat-
sache, dass sich Gesundheitsminister Alois Stöger so ruhig verhält.   Gab er sich doch erst
vorgestern, quasi als Retter der Nation aus,  da er laut eigener Aussage mit Justizministerin
Beatrix Karl und  Innenministerin  Johanna Mikl-Leitner ein neues  Drogenbekämpfungs-
Gesetz erarbeitet hat.

 

*****

2011-09-30
 

Inhalts-Ende

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