Begleitperson eines Kindes benötigt G2-Status?


Röntgeninstitut lenkte ein


Mittlerweile ist der Corona-Wahn derart fortgeschritten, dass auch etliche Ärzte/Ambulanzen in Sachen „G“ tun was sie wollen, auch wenn es der Corona-Verordnung nicht entspricht. Beispielsweise prangt an der Eingangstüre der Röntgendiagnostik ein Hinweis, dass Begleitpersonen einen „2G“-Nachweis benötigen, wenn sie das Institut betreten wollen. Dem Aushang nach gilt das augenscheinlich auch, wenn man Begleitperson eines Kindes ist. Denn von einer Ausnahme ist nichts vermerkt.




Dass dem nicht so ist, bestätigt der §21, Absatz 3, Pkt. 2 der aktuellen Covid Schutzmaßnahmenverordnung.




Auf schriftliche Anfrage und Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen, machten das Röntgeninstitut nun einen Rückzieher. In einer schriftlichen Stellungnahme erklärte man nun:


„In unserer Röntgenordination haben wir im Rahmen des COVID- Schutzkonzepts festgelegt, dass ein gültiger 2G Nachweis für geplante Untersuchungen für Begleitpersonen notwendig ist. Falls keine Begleitperson mit 2GNachweis verfügbar ist, akzeptieren wir auch einen bis zu 48 Stunden alten PCR Test, falls nicht verfügbar Antigentest. Prinzipiell ist aus Datenschutzgründen und für die notwendige Zustimmung zur Untersuchung als Begleitperson eines unmündigen Minderjährigen ( <14 Jahre) eine erziehungsberechtigte Person notwendig.“


Schön wäre es noch, wenn das Röntgeninstitut diese Ausnahme auch auf der Eingangstüre plakatieren würde.


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21.02.2022


Kindermesser bei „XXL Sports & Outdoor“


Erstaunliches beim Mindestalter

 

Messer sind in Österreich in letzter Zeit sehr gefragt.  Da die Nachfrage das Angebot regelt, dürfte die Firma „XXL Sports & Outdoor“ dies in ihrem Warenangebot berücksichtigt haben. So wurde gestern, in einem – in der Kronen Zeitung beigelegten – Flugblatt, ein Kindermesser (Fahrtenmesser) beworben.

 

 

Allerdings werden wir aus einer Einschränkung nicht schlau. Nämlich jener des Mindestalter von 18 Jahren.  Ein Kindermesser ist schon der Bezeichnung nach für Kinder gedacht.  Da dürfte den Werbestrategen bei „XXL Sports & Outdoor“ ein erstaunlicher Fehler unterlaufen sein.  Denn in Österreich ist dem Gesetz nach ein Mensch bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Ausnahme Salzburg – bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ) ein Kind.  Danach gilt man bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Jugendlicher.  Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gilt man als Erwachsener!

 

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2019-01-25


FPÖ-Hafenecker: „Linker Hass macht sogar vor ungeborenen Kindern nicht Halt“


„Der Angriff auf ein ungeborenes Kind ist wohl wirklich das

Letzte und an Geschmacklosigkeit nicht mehr zu überbieten“



„Der Angriff auf ein ungeborenes Kind ist wohl wirklich das Letzte und an Geschmacklosigkeit nicht mehr zu überbieten.“  Mit diesen Worten kommentierte FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker das Posting auf der Facebook-Seite „Dahamist“, für die sich Uwe Sailer im Impressum verantwortlich zeigt.  In dieser Äußerung wird bezugnehmend auf die anstehende Geburt des Kindes von Vizekanzler Strache und seiner Frau Philippa die Unglaublichkeit aufgestellt, dass ,der ungeborene Sohn ebenso wie sein Vater ein Kellernazi‘ werde.


„Eine offene und ehrliche Meinungsäußerung ist der Grundpfeiler einer funktionierenden Demokratie, aber diese Aussagen, die von einem blinden Hass getrieben hier verbreitet werden, gehen weit darüber hinaus.  Sich in einer derart niveaulosen Art und Weise über ein ungeborenes Kind zu äußern, zeigt das verquere Weltbild, mit dem in diesen Kreisen, die sich selbst immer der ,Toleranz‘ rühmen, agiert wird“, betonte Hafenecker.


„Dass jemand, wie Uwe Sailer, der als Inhaber der Seite für solche Postings verantwortlich ist, als hoch angesehen in den linken Kreisen gilt, ist angesichts solcher Zeilen äußerst befremdlich.  Denn der Angriff auf ein Kind dient nur einer linken Hetze, der außer dem Schwingen der ,Nazikeule‘ jegliche Argumente und Grundlagen entbehren. Diese ständigen inhaltsleeren Vorwürfe gegenüber Vizekanzler Strache – und nun auch gegen seine Familie – sind daher absolut indiskutabel. Dieser Text, sowie die daran angeschlossenen Kommentare, bieten einen Einblick in die Abgründe der menschlichen Seele.  Da entpuppen sich plötzlich die selbsternannten Moralapostel als die ,größten Menschenhasser‘ , die sogar vor der Verunglimpfung und Herabwürdigung eines ungeborenen Kindes nicht zurückschrecken “,  so Hafenecker. (Quelle: APA/OTS)


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2018-10-14


Die ÖVP und simpelste Verkehrsregeln


LESERBRIEF

 
Foto: © E.S.
 
Foto: © E.S.
 
Sicherlich brauche ich keinem normaldenkenden Menschen erklären, welchen Sinn gekenn-
zeichnete Parkflächen besitzen. Die Fotos wurden gestern Nachmittag am Merkur Parkplatz
in Stockerau aufgenommenen.   Nicht nur, wonach hier garantiert kein Kind befördert wurde
(oder sehen Sie auf den  Bildern einen Kindersitz?),  finde ich es recht rücksichtslos,  wenn
ausgerechnet ein mit Politwerbung der ÖVP versehenes Auto auf diese Weise parkt.  Folgt
als  nächstes womöglich die Okkupation eines Behindertenparkplatzes?   Obwohl, letzteres
könnte wohl zutreffen, wenn man wahrnehmungsbehindert ist.
 
Liebe Grüße aus dem Weinviertel
 
E.S.

2013-03-03
 

Vater sucht sein Kind


Kindesmutter versteckt Kind seit fünf Jahren

 
Seit  März 2007  sucht  der Kindesvater Franz Masser seinen heute fast acht Jahre alten
Sohn  Jan Niklas R..   Ab  dem  Zeitpunkt  seines  Verschwindens  gibt  es kein Lebens-
zeichen mehr von dem Buben!  Fehleinschätzungen des Gerichts in Graz, die lange Ver-
fahrensdauer und der österreichische Mutterbonus führen dazu,  dass die Kindesmutter
Gerichts  beschlüsse  ignorieren und das Kind im  In- und Ausland verstecken kann, um
den Kontakt zum Vater zu unterbinden.
 
Leidtragende  sind  Jan Niklas R. und sein Vater,  denen das Menschenrecht auf Familie
genommen  wird,  obwohl  dieses  Menschenrecht  in der österreichischen Verfassung
und  der Menschenrechtskonvention garantiert ist.   „vaterverbot.at“ weist darauf hin,
dass  es  unzählige  solcher oder ähnlich gelagerter  Umgangsrechts- und Informations-
verweigerungsfälle  in  Österreich gibt,  wo Kindesmütter österreichische Gesetze aus-
höhlen und missbrauchen.
 
 
Dieses  Vorgehen  bleibt  meist  ohne  Konsequenzen,  denn  Sanktionen werden  kaum
gesetzt –  die österreichische Justiz zeigt sich zahnlos!   Wie  der  österreichische  Mutter-
bonus wirkt,  zeigt  sich am Fall des dänischen Vaters Thomas S.,  der  durch  Europa per
Haftbefehl  gejagt  wird,  weil  die   Kindesmutter fälschlicher Weise behauptet,  dass ihr
Kind entführt wurde, zeigt „vaterverbot.at“ auf.
 
Ein  österreichischer  lediger Vater,  der seit fünf Jahren kein Lebenszeichen seines Kindes
hat, darf nicht auf die Hilfe der Behörden hoffen, weil sogar die Abgabe einer Vermissten-
anzeige durch den Vater im Gesetz nicht zulässig ist.
 
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2012-04-06
 

Bildungsrevolution


Keine Eigeninitiative mehr?

Das waren noch  Zeiten als Peko Baxant  eigenständige Beiträge  auf seiner Webseite ver-
fasste.  Diese lieferten immer  wieder Stoff für ERSTAUNLICH-Beiträge. Heute übt sich der
gefallene  SPÖ-Berufsjugendliche offenbar  nur mehr im wörtlichen Abschreiben von APA-
OTS-Aussendungen, welche von seinen Genossen verfasst wurden.


Screen: pekobaxant.at

Unter diesem LINK können Sie den Originaltext der APA-OTS-Aussendung downloaden. In
dieser lobt sich der SPÖ-Bildungsstadtrat Christian Oxonitsch selbst über den Klee.

Eine Aussage  ist uns  besonders aufgefallen  und wir geben  diese wörtlich wieder:  „Die
Einführung des  verpflichtenden letzten Kindgartenjahres habe zudem bessere Einstiegs-
möglichkeiten in die  Volksschule geschaffen:  Das 1 + 1 Fördermodell stellt  sicher, dass

kein Kind ohne entsprechende Deutschkenntnisse vom Kindergarten in die Schule wech-
selt.“

Bildungsstadtrat Peko Baxant?

Wir haben  unserer Fantasie  etwas freien  Lauf gelassen  und uns  vorgestellt was passiert
wäre, wenn Baxant an Stelle von Oxonitsch Bildungsstadtrat geworden wäre. Welche Lehr-
behelfe  hätte  Baxant empfohlen  und  wie  hätte wohl  der erste  vollständige Satz  in deut-
scher  Sprache  gelautet,   den der  hoffnungsvolle Wiener  Nachwuchs von  sich  gegeben
hätte?

Nachdem der  Ex-Berufsjugendliche Baxant  ein glühender  Verehrer des Skandalrappers
Nazar ist,  wäre es  unter  Umständen  im Bereich  des Möglichen gewesen,  dass zum Er-
lernen der deutschen Sprache,  Rap-Cds dieses Sängers als  Lehrbehelfe verteilt worden
wären.  Dann hätte  der erste  vollständige Satz  in  deutscher  Sprache vermutlich  so ge-
lautet: „Hey ich ficken deine Mutter!“

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2011-05-10
 

Abschiebung erst nach Kindesmord?


Serbischer Gewaltäter erschlägt Dreijährigen

Wie bereits aus den Medien allgemein bekannt ist, erschlug ein 25-jähriger serbischer Ge-
walttäter, in Vorarlberg ein dreijähriges Kleinkind. Sowohl die Mutter, als auch der in Früh-
pension befindliche ausländische Kriminelle sind im Ländle amtsbekannt.
Interessant ist eine heutige Presseaussendung des Amtes der Vorarlberger Landesregier-
ung.  Darin  äußerten der  Bregenzer  Bezirkshauptmann  Elmar Zech und der  Leiter der
Jugendwohlfahrt  im Amt der  Landesregierung,  Werner Grabher, ihre tiefe Betroffenheit
zum Tod des 3-jährigen Cains.

Mitverschulden wird bestritten

Gleichzeitig  wird  jedoch  jegliches Mitverschulden,  durch  eventuelle  Versäumnisse  der
Jugendwohlfahrt vom Tisch gefegt,  obwohl diese bereits seit  2005 mit der  betroffenen
Familie im amtlichen  Kontakt steht.  Da die  damalige Maßnahme nur  zur Unterstützung
der damals noch sehr jungen Mutter mit ihrem Kind diente, sah man  offenbar keine be-
sondere Veranlassung, ein Auge zwecks Kindeswohl auf die Kindesmutter zu werfen.
Es klingelten bei der Jugendwohlfahrt auch keine Alarmglocken, als diese am  7. Juli 2010
einen Polizeibericht,  wegen nicht ausreichender  Beaufsichtigung der  Kinder im Haushalt
erhielt. Ein Nachbar hatte beobachtet, dass das ältere der beiden Kinder vom Balkon aus
auf das Dach ihres Wohnhauses gestiegen war.
Die  Mutter hatte zu  diesem  Zeitpunkt die Aufsicht  über ihre Kinder  dem Beschuldigten
übertragen. Es erfolgten keine weiteren Interventionen der Jugendwohlfahrt, da die Mutter
über diesen Vorfall bereits informiert worden war.
Aber es kommt noch dicker und wir zitieren nun einen Original-Textausschnitt der eingangs
erwähnten Presseaussendung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung.

Originaltext

Am  27. August 2010 wandte sich eine  Person aus dem privaten Umfeld der  Mutter an die
Jugendwohlfahrt.  Dabei  ging  es um  finanzielle Angelegenheiten der Mutter. Bei  dieser Ge-
legenheit  teilte  diese Person mit,  sie mache sich  große Sorgen,  weil die  Mutter mit einem
Mann (dem nunmehrigen Beschuldigten) zusammen sei, der der Drogenszene zuzurechnen
sei.
Im Zusammenhang mit seinen Drogenkontakten habe er schon gegenüber anderen Perso-
nen massive  Drohungen  geäußert.  Vier Tage später  informierte  die Jugendwohlfahrt  die
Kriminalpolizei über die mitgeteilten Sachverhalte. Im Dezember 2010 kam es zu einem neu-
erlichen telefonischen Kontakt zwischen der Jugendwohlfahrt und der Meldungslegerin vom
27. August 2010.

Blauäugig oder unfähig?

Man war noch bemüht hinzuzufügen,  dass kein Hinweis auf eine  Gefährdung der  Mutter
oder der Kinder bestand.  Da stellt sich für uns  die berechtigte Frage,  wie blauäugig oder
unfähig die Jugendwohlfahrt in Bregenz wohl ist?
Auch finden wir es im  höchsten Maße erstaunlich,  wenn nun Grabher und Zech darauf hin-
weisen, dass bei keiner der Kontaktaufnahmen an die Jugendwohlfahrtsbehörde ein Hinweis
auf eine Misshandlung  der Mutter oder der Kinder gegeben wurde.  Offenbar gilt bei  diesen
beiden Herren erst ein totes Kind als Hinweis.

Grüne versuchen politischen Profit daraus zu schlagen

Besonders erstaunlich ist auch der Beitrag auf der Webseite des Grünen Johannes Rauch,
seines Zeichens Klubobmann und Abgeordneter der Grünen im Vorarlberger Landtag.
Screen: rauch.twoday.net
Nicht das Fremdenrecht ist brutal und zynisch, denn wenn es nach diesem ginge, wäre
dieses kriminelle  Subjekt bereits  abgeschoben und das Kind würde noch leben.  Brutal
und zynisch ist die Ideologie der Grün(innen),  die sich für unkontrollierte und  zügellose
Zuwanderung stark machen.

Offene Grenzen für Alle

Unter dem Grünen-Motto „Offene Grenzen für Alle“ reist massenhaft kriminelles Gesindel
nach Österreich ein. Und kommt es dann zu rechtmäßigen Abschiebungen von dubiosen
Personen, sind es die Grünen die sofort dagegen protestieren.
Wir können uns das  Bild ganz gut vor  Augen malen wie  die Grünen  protestiert hätten,
wenn dieser  serbische  Kriminelle in  Schubhaft verfrachtet  worden wäre,  bevor er den
3- jährigen Cain brutal erschlagen hat. Da hätten sich sicher wieder einige Gutmenschen
gefunden,  die dieses  kriminelle Subjekt  freigepresst  hätten,  da dieser ja  vermutlich in
seiner Heimat behördlich verfolgt wird.

Politisches Asyl für mutmaßliche Vergewaltiger gefordert

Ob es den  Tatsachen entspricht oder nicht,  werden zum Beispiel Roman Polanski und
Julian Assagne der  Vergewaltigung  beschuldigt.  Ihre Schuld zu klären steht jenen Ge-
richten zu, in deren Länder sie diese Tat begangen haben sollen.
Offenbar haben die  Grünen nicht einmal  Respekt vor der  Gerichtsbarkeit  der USA und
Schweden, denn sie forderten politisches Asyl für diese beiden Herren.  Auch das ist bru-
tal und zynisch. Also werter Herr Rauch, versuchen sie  nicht den „Schwarzen Peter“ für
die  erstaunliche  und  realitätsfremde  Einwanderungsideologie  der  Grünen,  jemanden
anderen zuzuspielen.

Es ist an der Zeit

Es  ist  höchste  Zeit das bestehende  Fremdenrecht  in Österreich  zu  vollziehen  und  sich
nicht  vom Gejaule von sogenannten Gutmenschen,  die meist einen asozialen Hintergrund
aufweisen,  daran hindern zu lassen. Ausländer  die über keine  gültigen Aufenthaltstitel ver-
fügen  oder  sich kriminelle  Straftaten zu Schulden kommen lassen,  sind  unverzüglich aus
Österreich auszuweisen. Und weigern sich diese auszureisen, dann ist eine Abschiebung mit
der vollen Härte des Gesetzes durchzuführen.
*****

2011-01-10
 

Wird B. Rosenkranz nicht als Frau gesehen?


Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen und Kinder stellt immer einen massiven Verstoß gegen das Recht auf
Leben, Freiheit und Würde und auf die körperliche und seelische Unversehrtheit der Opfer
dar. Gewalt gegen Frauen und Kinder ist eine Menschenrechtsverletzung und widerspricht
der österreichischen Rechtsordnung.

So steht es zumindest auf der „Webseite“ der Sozialdemokratischen Partei Österreichs.
Das Gewalt nicht immer körperlicher Natur sein muß, sondern dass es diese auch in
psychischer Form gibt, dem wird wohl niemand widersprechen.

Gewalt kann auch psychisch sein

Psychische Gewalt gegen Frauen ist ebenfalls abzulehnen und dies wird auch von sozial-
demokratische Frauen so gesehen, wie der folgende Screenshot der „Webseite“ der SPÖ
Baden dokumentiert.



Wir sehen in Verächtlichmachung, Beschimpfung und Diskriminierung die Ausübung von

psychischer Gewalt. Diese Meinung wird auch von der SPÖ vertreten und ist in zahlreichen
Kommentaren und Beiträgen zu finden und das ist gut so.

Kein Kommentar sagt sehr viel aus

Unserer Meinung scheint sich jedoch die SPÖ-Politikerin Frau Tanja Wehsely, ihres Zei-
chens Gemeinderätin und Landtagsabgeordnete in Wien, nicht anzuschliessen oder folgt
einem Maulkorberlass.

Sie verfasste am 26.März 2010 nachstehenden Beitrag auf ihrer  “ Webseite“.



Da uns die Art mit der gegen die BP-Kandidatin Rosenkranz verfahren wird nicht nur
äußerst primitiv und widerlich erscheint, sondern wir diese als psychische Gewalt
werten, wollten wir die SPÖ-Gemeinderätin um eine Stellungsnahme ersuchen.

Falsche Zahlen aber viel Enthusiasmus

Vorallem weil in ihrem Beitrag sehr viel Enthusiasmus zu erkennen ist, wollten wir
von ihr wissen, was sie von Gewalt gegen Frauen hält, da ihre Partei diese strikt
ablehnt. Abgesehen davon, hatte sie sich gründlichst in der Teilnehmerzahl dieser
obskuren Veranstaltung „Lichtertanz gegen Rosenkranz“ geirrt.

Ihre einzige Tätigkeit zu unserer Anfrage betreffend ihres Beitrags war die Löschung
unseres Kommentars. Ehrlich gesagt haben wir auch nichts anderes erwartet. Möglich-

erweise sieht Tanja Wehsely in Barbara Rosenkranz auch keine Frau, da diese einem
anderen politischen Lager angehört.

Lippenbekenntnis

Immer wieder wird von der SPÖ und auch von den Grünen proklamiert, dass Gewalt ge-
gen Frauen abzulehnen ist. Wenn wir nun beobachten, mit welcher Verächtlichmachung,
Beschimpfung und Diskriminierung gegen die BP-Kandidatin Rosenkranz vorgegangen
wird, sind diese Antigewalt-Aussagen, für uns nicht mehr als ein inhaltsloses Lippenbe-
kenntnis.

Versuchte Selbstjustiz?

Auch wenn Barbara Rosenkranz politische Aussagen getätigt hat die nicht ins Programm
von Linksparteien passen, ist dies kein Grund dafür jegliche Zivilisation missen zu lassen.

Sollte sie strafrelevante Aussagen getätigt haben, so ist es die Aufgabe eines ordent-
lichen Gerichts darüber zu urteilen. Dies dürfte aber offensichtlich nicht der Fall gewesen

sein, da Rosenkranz noch immer ein politisches Amt bekleidet und als Kandidatin zur
BP-Wahl zugelassen wurde.

Überträgt man die Art des bisherigen Wahlkampfes ins normale Leben, würde jede kont-
räre Meinung einer anderen Person mit Gewalt goutiert werden. Die Gerichte würden ver-
mutlich aus allen Nähten platzen.

Auf Straches Spuren?

Es ist erstaunlich, dass sich ausgerechnet SPÖ und Grüne so verhalten. Gerade diese
Parteien, die auf Demokratie so großen Wert legen sollten wissen, dass es in demokra-
tischen Systemen mehr als eine Meinung gibt.

Verächtlichmachung, Beschimpfung und Diskriminierung eines politischen Gegners, hat

mit Demokratie nicht das Geringste zu tun. Dies sind genau jene Punkte, welche dem Polit-
Rambo H.C. Strache immer wieder vorgehalten wurden. Mit ihrer bisherigen Wahlkampf-
führung gegen Rosenkranz, haben SPÖ und Grüne jegliches Recht verloren, diesem Mann
in Zukunft Vorhaltungen zu machen.

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2010-03-27
  

Staatlich genehmigter Kindermord


Abtreibung in Österreich

In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt.
Diese gesetzliche Bestimmung gibt es seit 1975 und ist  im § 97 des Strafgesetzbuches
niedergeschrieben.
In dem besagten Paragrafen wird die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches geregelt.
Wir haben uns diesen Paragrafen einmal genauer angesehen und entdeckten eine erstaun-
liche Tatsache der wohl traurigsten Art.
Der 1. Absatz Punkt 2 dieses Paragrafen hat es in sich. Wir wollen Ihnen den Gesetzestext,
nachfolgend wiedergeben:
§ 97 Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
(1)Die Tat ist nach § 96 nicht strafbar, 
2. wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren
ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seel-
ische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, dass
das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur
Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von
einem Arzt vorgenommen wird;

Dieser Paragraf ist unglaublich

Es ist kaum zu glauben was da geschrieben steht. Das Gesetz erlaubt es, ein Kind bis unmit-
telbar vor der Geburt zu ermorden, wenn unter anderem eine ernste Gefahr besteht, dass
dieses geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde.
Im Gesetzestext ist nicht einmal festgehalten, dass das Kind schwer geschädigt sein muss.
Das heißt der bloße Verdacht einer derartigen schweren Schädigung erlaubt es, dieses Kind
zu töten, solange es sich noch im Mutterleib befindet.

So etwas gab es im Dritten Reich

Ein solches Gesetz ist vielleicht von 1939 – 1945 möglich gewesen. Im Dritten Reich wurde
nämlich entschieden, was lebenswert ist oder nicht.  Nach diesem Gesetz gibt es also Kinder
die es wert sind geboren zu werden und solche die es nicht wert sind.

Allein der Verdacht genügt

Nur auf Grund einer Behinderung, ja sogar nur auf den Verdacht einer solchen, besteht
die gesetzliche Möglichkeit, dieses Kind zu töten und zu entsorgen. Wir können es uns
auch bildlich vorstellen, wie ein Arzt eine Frau die vor der Niederkunft steht mit der
Frage: „Das Kind ist behindert, wollen Sie es wirklich lebend zur Welt bringen“
konfrontiert.
Die Gebärende die sich knapp vor der Geburt in einem Ausnahmezustand befindet, wird
diese Frage mit Sicherheit nicht objektiv beantworten können. Aber das ist noch nicht alles,
denn das Erstaunlichste kommt noch.

Kindstötung bei seelischer Gefahr

Das Kind kann auch getötet werden, wenn für die Schwangere eine ernste Gefahr für ihren
seelischen Zustand besteht. Es ist schon durchaus möglich, dass Mütter nach der Geburt
einen seelischen Schock erleiden und das Kind ablehnen.
 Anstatt das Kind zur Adoption freizugeben, sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer
Tötung dieses Kindes vor. Da stellt sich für uns die berechtigte Frage, in welchem Land
leben wir eigentlich.

Flittchen entscheiden über Tod oder Leben

Auch kann jede Frau, oder besser gesagt Mädchen darüber verfügen ihr Kind töten zu lassen,
sofern sie bei der Schwängerung noch unmündig gewesen ist. Diesen Satz muss man sich auf
der Zunge zergehen lassen.
Jedes Flittchen die es nach Lust und Laune treibt und dabei vor ihrem vollendeten 14.Lebens-
jahr schwanger wird, kann bis unmittelbar vor der Geburt über Tod oder Leben ihres Kindes
entscheiden. Auch hier ist niemanden die Idee der Adoption eingefallen.

Eugenische Indikation

Maßgebend für die Ermordung des Kindes ist, dass es noch im Mutterleib geschehen muss
und sei es eine Minute vor der Geburt. Dieser Kindermord nennt sich dann „Eugenische
Indikation“.
Laut Aussage des freiheitlichen Behindertensprecher NAbg. Ing. Norbert Hofer, werden in
Wien pro Jahr, Dutzende Kinder außerhalb der Fristenlösung getötet, weil sie nach der
Geburt möglicherweise behindert sein könnten.

Herzstich

Die Tötung des noch im Mutterleib befindlichen Kindes, auch unmittelbar vor der Geburt,
erfolgt durch einen Herzstich. Ist ja möglicherweise auch einfacher, bevor man einem be-
hinderten Kind  die möglichst beste medizinische Betreuung angedeihen lässt.
Für uns sind die in unserem Beitrag aufgezählten Möglichkeiten des § 97 Strafgesetzbuch,
welche die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb der Fristenlösung regeln,
ausgenommen wenn absolute Lebensgefahr für die Gebärende bestünde und es keine an-
dere Alternative (z.B. Kaiserschnitt) gäbe, staatlich genehmigter Kindermord und eines
Rechtsstaates wie Österreich nicht würdig.

*****
2010-02-03
  

Der Tod eines Kindes TEIL 2

 

Langsam kommt Licht ins Dunkel

Wie wir gestern berichtet haben, wurde ein 14-Jähriger bei einem Einbruch in einen
Merkur-Markt in Krems durch eine Polizeikugel getötet. Sein 16-Jähriger Kumpane
wurde durch die feuernden Polizisten ebenfalls schwer verletzt.

Wir haben uns schon im gestrigen Beitrag kritisch dazu geäussert, ein unbewaffnetes
Kind zu erschiessen, weil es bei einem Einbruch erwischt wird. War gestern noch ein
-iges unklar was die Situation am Tatort betraf, kommt allmählich Licht in die Sache.


Tatverdächtiger einvernommen

Der 16-Jährige, der mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital liegt, konnte heute
erstmals einvernommen werden. Er gab an, dass ihnen die Polizeibeamten auf der
Flucht nachgeschossen haben.

Diese Aussage deckt sich auch mit dem Obduktionsergebniss. Der 14-Jährige wurde

durch einen Schuss in den Rücken getötet. Haben wir gestern noch von einem wahl-
losen Abfeuern der Polizeipistolen, von den in Angst und Panik versetzten Beamten
gesprochen, schaut es jetzt fast so aus, als ob die Schüsse gezielt abgegeben wurden.

Keine Notwehrsituation

Nach unserer Meinung liegt hier keine Notwehr mehr vor, auch wenn sich die „er-
fahrenen“ Beamten noch so fürchteten, nachdem sie  ohne Taschenlampen ein
stockfinsteres Objekt betreten haben.

Lebensgefährlicher Schusswaffengebrauch ist nur im Falle gerechtfertigter Notwehr
gestattet. Diese gesetzliche Bestimmung hat auch für diese zwei Polizeibeamten
gegolten, die offensichtlich beim Abfeuern ihrer Waffen keine Ahnung gehabt haben
dürften, was eigentlich Notwehrrecht ist.

Einem flüchtenden Einbrecher nachzuschiessen ist keine Notwehr mehr. Bei diesem
Vortrag dürften die beiden Beamten in der Polizeischule gefehlt haben.
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stgb01.htm

Beamte noch immer nicht einvernommen

Erstaunlich ist auch, dass die beiden Polizisten noch immer nicht einvernommen
werden konnten. Wahrscheinlich sind sie psychisch derart am Boden zerstört, dass
sie noch zu keiner Aussage fähig sind.

Wer das glaubt wird selig. Es hat eher den Anschein, dass die Obduktion und die
Aussage des Mittatverdächtigen abgewartet wurde, bevor die beiden Beamten ihren
Bericht schreiben. Wäre doch peinlich, wenn sich die schriftliche Aussage nicht
mit den ermittelnden Tatsachen decken würde.

Untersuchungshaft

Erstaunlich ist auch, dass über den 16-Jährigen die Untersuchungshaft verhängt
wurde. Er hat nämlich die Tat zugegeben und daher fällt die Verdunkelungsgefahr
weg. Auch Tatwiederholungs- und Fluchtgefahr werden kaum vorliegen, den er liegt
mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital.

Maulkorb ?

Alle Gründe die eine Untersuchungshaft rechtfertigen liegen nicht mehr vor. Da könnte
man doch auf die Idee kommen, dass diese ausschliesslich dazu dient, dass sich der
Bursche mit niemanden (z.B. Presse) über den Vorfall unterhalten kann.

Kein Mitleid mit Einbrecher

Wir möchten festhalten, dass wir mit Einbrecher kein Mitleid haben und die beiden
Burschen möglicherweise völlig auf die schiefe Bahn geraten wären. Das rechtfertigt
jedoch keinenfalls, ihnen bereits auf der angetretenen Flucht nachzuschiessen.

Aufklärung oder Vertuschung ?

Man darf gespannt sein welchen Ausgang diese Angelegenheit nimmt und ob eine
objektive Aufklärung stattfinden wird. Wir glauben aber eher, dass man versuchen
wird, das Ganze unter den Teppich zu kehren und für die betroffenen Polizisten
keine Konsequenzen entstehen werden.

Stauni

   
2009-08-06
  

Der Tod eines Kindes

 

Der Einbruch

Ein 14- und ein 16-jähriger sind heute in den Morgenstunden, in einen Merkur Markt
eingestiegen, um einen Einbruch zu verüben. Dabei lösten sie den stillen Alarm aus
und eine Funkstreife wurde zum Tatort beordert.

Wie in einigen Radio- und Pressemeldungen verlautbart wurde, sei es im Supermarkt
zu einem Schusswechsel gekommen, wobei der 14-jährige tödlich und der 16-jährige
an beiden Oberschenkel verletzt wurde.

Das mit dem Schusswechsel kann nicht stimmen, den für diesen hätten die Täter eben-
falls feuern müssen. Fakt ist inzwischen, dass nur von den beiden Polizeibeamten
Schüsse auf die Kinder abgegeben wurden.

Staatsanwaltschaft hüllt sich in Schweigen

Laut der Kremser Staatsanwaltschaft waren beide bereits amtsbekannt, hatten aber
keine Schusswaffen bei sich geführt. Sonst war bei der Pressekonferenz in Sankt
Pölten nichts weiteres zu erfahren.

Nach Aussage eines Sprechers des Landespolizeikommando Niederösterreich, habe es
sich um zwei erfahrene Beamte gehandelt. Diese seien bei der Kontrolle des Objekts in

völliger Dunkelheit, plötzlich in Kontakt mit den Tätern gekommen.

High Noon im Merkur-Markt

Die Tatverdächtigen, die sich in einer Nische des Fleischlagerraumes versteckten,
waren laut Aussage der Beamten mit einem Schraubenzieher und einer Gartenharke
bewaffnet gewesen. Daraufhin eröffneten die Beamten das Feuer.

Der 14-jährige wurde in die Brust und der 16-jährige in beide Oberschenkel getroffen

Beide Beamte hatten gefeuert, wer getroffen hat weiss man zur Zeit noch nicht. Auch
wisse man noch nicht, wieviele Schüsse abgegeben wurden.
Was auf jeden Fall feststeht ist, dass der Jüngere im Krankenhaus an seiner Schuss-
verletzung verstarb.

Zahlreiche Widersprüche

Für uns ergeben sich jedoch einige Ungereimtheiten in dieser traurigen Angelegen-
heit. Zwei „erfahrene“ Beamte sind nicht in der Lage, bei einer Kontrolle eine Taschen-
lampe mit sich zu führen. Sie tappen in völliger Dunkelheit in einem Supermarkt umher,
bei dem ein Einbruchsalarm ausgelöst wurde.

Obwohl die beiden Kinder in einer Nische versteckt waren und es völlig dunkel war,
konnten die Beamten einen Schraubenzieher und eine Gartenharke ausmachen. Durch
diese beiden Gegenstände haben sie sich offenbar so bedroht gefühlt, dass sie
wahllos das Feuer eröffneten.

Wahllos oder gezielt geschossen ?

Von gezielten Schüssen kann ja wohl nicht die Rede sein, dass beweist die Kugel
in der Brust des 14-jährigen. Man darf gespannt sein, was die Obduktion ergibt und
vorallem aus welcher Entfernung geschossen wurde.

Das jetzt die „Amtsbekanntheit“ der beiden Kinder quasi als „Alibi“ herhalten soll
um einen Schusswaffengebrauch zu rechtfertigen, ist eigentlich ein starkes Stück.
Es ist schon klar, dass bei den beiden Beamten der Adrinalinspiegel hoch gewesen
sein muss, als sie den Supermarkt durchsuchten.

Angst vor Kinder

Das sich aber zwei „erfahrene“ Beamte vor zwei Kindern derart fürchten und auf diese
zu schiessen beginnen,  ist schon erstaunlich. Wenn die Polizisten schon derart von Angst
und Panik befallen waren, hätte es auch genügt einen Warnschuss in die Decke abzu-
feuern und die beiden Kids hätten sich wahrscheinlich in die Hose gemacht.

Wie hätten die zwei Polizisten eigentlich gehandelt, wenn sie einer Ostblock-Einbrecher-

bande gegenüber gestanden wären.

Polizisten in psychologischer Betreuung

Ist schon klar, dass die beiden Burschen nicht gerade der hoffnungsvollste Nachwuchs waren,
aber sie deswegen gleich niederzuschiessen entbehrt jeder Verhältnissmäßigkeit.

Die Beamten seien psychisch schwer beeinträchtigt, hieß es bei der Pressekonferenz.
Wie wird es wohl den Eltern der beiden Kinder gehen? Es wird in diesem Fall Untersuch-

ungen geben, aber wir glauben nicht dass dabei etwas herausschauen wird.

Sonderbehandlung für Beamte

In Österreich ist es leider Brauch, Beamte bis zum „gehtnichtmehr“ zu decken, was
ja auch vergangene Fälle bewiesen haben. Nur wenn es gar nicht mehr anders geht,
werden für begangene Straftaten minimale Strafen verhängt, für die ein „Normalbürger“
ordentlich „brummen“ müßte.

Wie würde es Ihnen ergehen ?

Zum Abschluss einen kleinen Gedankenanstoss. Stellen Sie sich vor, Sie würden in
Ihrem Haus, Garten oder Wohnung, ein 14-jähriges unbewaffnetes Kind erschiessen,
nur weil er bei Ihnen eingebrochen ist.

Wir glauben nicht das man um Sie besorgt wäre und Ihnen psychologische Betreuung
angedeihen liesse. Wir denken eher, dass Sie die volle Härte des Gesetzes treffen

würde.   

Stauni

  
2009-08-05
   

Inhalts-Ende

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