Eigenartige Übersetzung
Ist Ihnen unser Beitrag „Inspiration zum Kindermord“ noch in Erinnerung? Das perverse Video
dazu kann unter diesem LINK aufgerufen werden.
Screen: youtube.com
Irgendwie erinnert uns die Angabe des Inhalts der nachfolgend abgebildeten Konservendose an
o.a. perverse Causa. Ähnlichkeiten mit dieser oder darin involvierter Personen sind rein zufällig
und nicht beabsichtigt.
Wir gehen davon aus, dass es sich um eine schlechte Übersetzung handelt und die Dose nicht
das beinhaltet was darauf zu lesen ist.
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2013-11-21
Schöne Erfolge verbucht
In der ungustiösen und perversen Angelegenheit über die Schnitzelzubereitung aus
Kinder- und Säuglingsfleisch, konnte dieses Online-Magazin in kürzester Zeit sehr
schöne Erfolge verbuchen.
Unmittelbar nach Erscheinen der Beiträge „Inspiration zu Kindermord“ und „Inspiration
zu Kindermord TEIL2“ am vergangenen Sonntag, wurde das perverse Video auf You
Tube entfernt.
Firmenlogo für Sponsoring ohne Wissen verwendet
Die Fastfood-Kette Schnitzelhaus wurde durch unsere Beiträge aufmerksam gemacht,
dass ihr Unternehmen samt Firmenlogo als Sponsor für ein Filmfestival, bei dem dieser
perverse Video-Clip präsentiert wird, herhalten musste. Dies geschah offenbar ohne
deren Wissen, denn Schnitzelhaus stellte in Abrede, Sponsor dieses Festivals zu sein.
Die Firma Schnitzelhaus distanzierte sich prompt vom Inhalt dieser Filme und ließ
ihren Worten sofort Taten folgen. Sie ließen umgehend ihr Firmenlogo von dieser Web-
seite entfernen.
Screen: frightnights.eu
Finden es die Grünen lustig oder gar appetitlich?
Anders die Grünen, deren Distanzierung offenbar nur ein Lippenbekenntnis ist/war. Denn
diese scheinen nach wie vor unter den Sponsoren auf. Aber möglicherweise finden es die
Verantwortlichen dieser Partei belustigend, wenn in einem Film auf ziemlich realistische
Weise offeriert wird, wie man Kinder und Säuglinge der Fleischgewinnung zuführt.

Screen: frisch-am-tisch.at
Nervosität bei „frisch-am-tisch“
Auf Grund der ERSTAUNLICH -Berichterstattung dürfte auch der Betreiber der impressum-
losen Webseite www.frisch-am-tisch.at nervös geworden sein. Auf dieser wurden Rezepte
zur Schnitzelzubereitung aus Kinderfleisch veröffentlicht.
Screen: frisch-am-tisch.at
Seine Nervosität dürfte ihn dazu veranlasst haben, sämtliche Inhalte auf seiner Webseite
zu entfernen. Beim heutigen Aufruf dieser erstaunlichen Homepage wurde dem Leser
folgendes Bild geboten.
Screen: www.frisch-am-tisch
Schuld sind die Kunstbanausen
Mister Anonym beschwert sich zwar darüber, dass es einige Besucher nicht ganz gecheckt
hätten, dass es sich um eine Satire gehandelt hat. Das sehen wir etwas anders. Zwischen
Satire und Perversion gibt es einen Unterschied, den der Autor von „frisch-am-tisch“ offen-
bar nicht gecheckt hat. Auch jammert er erbärmlich darüber dass es Leute gäbe, die seine
Webseite und deren Inhalt für politische Zwecke missbrauchen. Mit dieser Aussage meint er
wohl den Herausgeber von ERSTAUNLICH.
Diesbezüglich können wir den guten Mann von „frisch-am-tisch“ aber beruhigen, denn die
perversen Inhalte seiner Webseite kann man gar nicht mehr für irgend etwas missbrauchen,
da diese für sich selbst sprechen. Dies dürfte er aber auch selbst wissen und hat daher wohl-
weislich vergessen ein ordnungsgemäßes Impressum anzuführen.
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2011-03-29
Schnitzelhaus distanziert sich von den Filmen
Zum Beitrag „Inspiration zum Kindermord TEIL2“ wurde von der Firma Schnitzelhaus
folgendes Kommentar gepostet.
Wir finden es sehr löblich, dass sich die Fastfood-Kette von jeglichem Inhalt der Filme
distanziert. Allerdings sollte die Geschäftleitung ein ernstes Wort mit ihrem PR-Mana-
ger reden, denn gegenteiliger Behauptung wird Schnitzelhaus sehr wohl als Sponsor
des Horror-Filmfestivals „Fright Nights“ angeführt, wie es nachfolgender Screenshot
eindeutig unter Beweis stellt.
Screen: frightnights.eu
Von “frightnights.eu” wird wörtlich hingewiesen:
“Frisch am Tisch – Kulinarische Reise mit Silke” ist der jüngste Spross der Fright Nights
Productions. Mit lieblicher Stimme begleitet uns Kochshow-Moderatorin Silke, wenn Hau-
benkoch Wolfgang Bio-Kinder-Schnitzel aus Freilandhaltung zubereitet. Lassen Sie sich
überraschen. => Zum Video
Firmenlogo direkt unter dem Sponsoren-Hinweis
Bei obigen Hinweis handelt es sich um den perversen Video-Clip, in dem Schnitzelgerichte
aus Kindern kreiert werden. Einige Zentimeter rechts darunter steht in Blockbuchstaben
das Wort „SPONSOREN“. Direkt unter diesem Wort prangt das Logo der Firma Schnit-
zelhaus.
Wir sind zwar keine PR-Fachleute, aber die gegebene Situation lässt eindeutig darauf
schließen, dass die Firma Schnitzelhaus einer der Sponsoren dieses erstaunlichen Film-
festivals ist.
Daher wird eine ledigliche Distanzierung der Fastfood-Kette ein bisschen zuwenig sein,
um wirklich glaubhaft zu wirken. Das PR-Management von Schnitzelhaus sollte alles
daran setzen, dass das Firmenlogo schnellstens entfernt wird, um der offiziellen Dis-
tanzierung die dementsprechende Glaubwürdigkeit zu verleihen.
Sind auch öffentliche Gelder geflossen?
Das Thema Sponsoring bringt uns gleich zur nächsten Frage, die mit der Firma Schnit-
zelhaus nichts zu tun hat, aber von sehr großem Interesse ist. Es wäre interessant zu
wissen ob bei diesem Filmfestival, bei dem Werbung für derart perverse Filme be-
trieben wird, möglicherweise auch Förderungen aus öffentlicher Hand geflossen sind.
Wir werden dem nachgehen und gegebenenfalls darüber berichten.
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2011-03-28
Vierzig Jahre am Bau
Sie haben seit ihrem Schulabgang die letzten vierzig Jahre ununterbrochen und hart
gearbeitet? Vielleicht noch am Bau und ihr Körper ist geschunden und ausgemergelt?
Dann sind Sie jetzt zirka 55 Jahre alt und spüren bereits die Folgen eines harten Berufs-
leben.
Sicher dachten Sie schon daran in Rente zu gehen, denn immerhin haben Sie ja vierzig
Jahre lang, brav in die Pensionsversicherung einbezahlt. Sollten Sie nun tatsächlich
die Kühnheit besessen haben und sprachen bezüglich ihres Rentenantrages bei der
Pensionsversicherungs-Anstalt vor, ist der Sachbearbeiter sicherlich vor Lachen von
seinem Sessel gefallen.
Erst mit 65 in Rente
Denn in Österreich dürfen Sie (als Mann) bis zum 65. Lebensjahr arbeiten, es sei denn
Sie sind Angehöriger einer priviligerten Schicht, wie zum Beispiel die Dienstnehmer
der Österreichischen Bundesbahnen.
Also heißt es für Sie, noch zehn Jahre lang molochen. Selbst auf die Gefahr hinauf, mit
einem Herzinfarkt vom Baugerüst zu fallen. Aber wir wären nicht in Österreich, wenn
es da nicht eine typisch österreichische Lösung gäbe. Und wie es der traurige Fall des
Kindermordes von Bregenz ans Tageslicht beförderte, klappt das auch.
Werden Sie einfach drogensüchtig
Lassen Sie legale Drogen wie Nikotin und Alkohol links liegen und wenden Sie sich
dem gesetzlich verbotenen Rauschgift zu. Als illegale Einstiegsdroge würden wir Ihnen
Cannabis empfehlen. Aber beeilen Sie sich, bevor die Grünen mit ihrem Herzenswunsch
der Freigabe dieser Droge durchkommen.
Der Genuß einiger Haschzigaretten gewährleisten zumindest einige Tage Krankenstand,
denn als Eingekiffter ist es unmöglich ein Baugerüst zu erklimmen. Wenn dann nach
einiger Zeit ein Gewöhnungseffekt eingesetzt hat, wenden Sie sich den härteren Drogen
zu.
Empfehlenswert wären da zum Beispiel Speed, Kokain oder Heroin. Diese gewährleisten
Ihnen mit Sicherheit, in kürzester Zeit, geistigen und körperlichen Verfall. Wenn Sie aus-
reichende Mengen von dem Zeug konsumiert haben, suchen Sie die Pensionsversicher-
ungs-Anstalt erneut auf.
Erwerbsunfähigkeit
Der nette Sachbearbeiter wird Sie dann zu einem Psychiater seines Vertrauens schicken
und das Ding ist gelaufen. Durch den Drogenkonsum sind Sie mittlerweile zu einem
geistigen und körperlichen Wrack mutiert.
Die Ihnen noch verbliebenen Kräfte sollten Sie wohlweislich verschweigen, denn diese
werden Sie noch zur Umsetzung diverser krimineller Handlungen gebrauchen. Ihre
Drogensucht und ein guter Vortrag, werden den Seelendoktor dazu veranlassen, Ihnen
„Anpassungsstörungen mit längerdauernder depressiver Reaktion“ zu attestieren.
Damit sind Sie erwerbsunfähig und einer Rente steht nichts mehr im Wege. Ausserdem
hat Ihr Drogenkonsum den Vorteil, dass Sie in der Drogenszene sicherliche einige Be-
kanntschaften schliessen konnten und dadurch einer eventuellen Dealerkarriere auch
nichts im Wege steht. Damit können Sie Ihre Rente erheblich aufbessern.
Tragikkomödie
Die obigen Ausführungen lesen sich vermutlich wie ein schlechtes Drehbuch zu einer
Tragikkomödie, sind aber dennoch traurige Realität bei uns. Das in Österreich erstaun-
liche Sozialsystem gewährleistet Sozialschmarotzern ein angenehmes Leben. Dadurch
gibt es für diese Leute auch nicht den geringsten Ansporn ihr Leben zu ändern und die-
ses auf die Reihe zu kriegen.
Anstatt drogenabhängigen Personen medizinische Hilfe angedeihen zu lassen, werden
diese in Frührente geschickt. Auch sehen Drogenabhängige vermutlich keine besondere
Motivation von ihrer Sucht loszukommen, solange etliche Grüne Politiker die Freigabe
von Drogen fordern.
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2011-01-15
Der drogenverfechtende Stadtrat
Der eherne Verfechter der Droge Cannabis, Bernhard Amann, seines Zeichens Stadtrat für
Soziales, Gesellschaft, Integration und Wohnungsvergabe in Hohenems, schrieb heute auf
seinem „Blog“ einen recht erstaunlichen Artikel, bezüglich der Ermordung des kleinen Cains
in Bregenz.
Screen: amann.vol.at
Der voll Selbstlob strotzende Berhard Amann
Liest man sich seinen Beitrag durch, könnte man durchaus zur Annahme kommen, dass
der Mörder des Kleinkindes eigentlich ein Opfer ist. Wir wollen unseren Leser(innen) einige
Zitate des Herrn Amanns zu Kenntnis bringen, die wir natürlich kommentieren.
Zitat Amann
Ein kleiner Bub ist qualvoll um sein Leben gebracht worden und ein junger Mensch, der in
unserer Mitte aufgewachsen ist, hat sein Leben endgültig verpfuscht. Da sollte man doch
über die erste Schrecksekunde hinaus einmal nachdenklich werden, würde man meinen.
Bei allem Respekt vor den Menschenrechten, erscheint es doch erstaunlich, einen solchen
Abschaum als Menschen zu bezeichnen. Auch hat dieser sein Leben nun nicht entgültig ver-
pfuscht, sondern geschah dies bereits vor einigen Jahren. Wir glauben nämlich nicht, dass
dieses drogensüchtige arbeitsscheue Subjekt (Frührentner mit 25 Jahren), noch irgendeine
glanzvolle Karriere vor sich hatte.
Über was man, über die ersten Schrecksekunde hinaus nachdenken soll, darüber lässt sich
der drogenverfechtende Stadtrat allerdings nicht aus. Wir haben uns jedoch bereits einige
Gedanken gemacht und sind zum Schluss gekommen, dass dieses kriminelle Subjekt ein
Leben lang von der Gesellschaft weggesperrt gehört.
Sicherlich sind auch bei der Bregenzer Jugendwohlfahrtsbehörde schwere Fehler passiert,
allerdings betreffen diese, dass sie nicht erkannten in welcher Gefahr der kleine Cain
schwebte. An der kriminellen Karriere des drogensüchtigen Gewalttäters trifft diese Behör-
de keine Schuld und daher ist nachfolgendes Zitat nicht nachvollziehbar.
Zitat Amann
An dem Tod dieses kleinen und noch völlig unschuldigen Menschen haben mehr durch
fahrlässiges Sparen mitgewirkt als nur der faktische Täter. Und das verwirkte Leben eines
noch fast jugendlichen Menschen haben mehr verwirkt als nur er allein. Schließlich ist er
hier geboren, ist hier zur Schule gegangen und aufgewachsen. Was hat man da alles
schon versäumt? Das sind die Fragen, die man sich stellen muss, will man in Zukunft
solche traurige Schicksale verhindern.
Mit der Legalisierung von Drogen wird man auch in Zukunft solche traurige Schicksale
nicht verhindern können. Auch mit der erstaunlichen Einstellung von Amann, der den
Kindesmörder verharmlosend als „nur als faktischen Täter“ und liebevoll als „fast noch
jugendlichen Menschen“ bezeichnet, der in unserer Mitte aufgewachsen ist und hier zur
Schule ging, also quasi ein Opfer der Gesellschaft ist, lassen sich solche Gewalttaten nicht
vermeiden.
Es begann in den 70er Jahren
Es ist recht interessant, dass die 50er und 60er-Jahre Generation, die Dienste der Jugend-
wohlfahrt kaum in Anspruch nehmen musste. In diesen Jahren waren die Familienverbän-
de meist konservative Großfamilien, die zu christlich demokratischen Werten tendierten.
Dass war natürlich den Sozialisten ein Dorn im Auge und sie begannen mit Beginn ihrer
Machtergreifung in den 70er Jahren, diese Familien systematisch auseinander zu nehmen.
Der soziale Wohnbau baute immer mehr kleinere Wohnungen, in dem solche Familien-
verbände keinen Platz mehr hatten.
Homosexuell war plötzlich modern
Auch feste familiäre Werte und erzieherische Maßnahmen wurden durch diese Demontage
zerstört. Plötzlich redete man den Menschen ein, dass Homosexualität völlig normal sei.
Heutzutage muss man sich direkt schämen, wenn man nicht schwul oder lesbisch ist.
Sollte man berechtigte Einwände gegen diese homosexuelle Revolution erheben, wird man
sofort mit der Diskriminierungskeule erschlagen. Auch dies hat zur Folge, dass heranwachs-
ende Jugendliche, immer öfters in völliger Orientierungslosigkeit landen.
Schlechte Schulbildung, dafür Forderung für Drogenfreigabe
Aber auch bildungsmäßig lagen die Roten nicht auf der faulen Haut. Die seit nun 40 Jahren
anhaltenden Schulversuche brachten das Ergebnis ein, dass ein großer Teil der Schulkinder
und Schulabgänger nicht einmal mehr in der Lage sind, halbwegs ordentlich lesen und rech-
nen zu können.
Als wenn das nicht alles schon genug wäre, fordern heute Grüne und Linkslinke Politiker die
Freigabe von sogenannten weichen Drogen. Der Grüne Polit-Nachwuchs wirbt sogar völlig
unverblümt, für die Freigabe der „Todesdroge Heroin“.
Offene Grenzen für Alle
Alle diese erstaunlichen Errungenschaften und Forderungen der Linkslinken und Grünen,
fördern die Entwicklung solcher asozialen Subjekte, wie die des Kindesmörder von Bregenz.
Dazu kommt noch der Schlachtruf „Offene Grenzen für Alle“. Dieses unkontrollierte Ein-
reisenlassen bringt noch das zusätzliche Ergebnis, dass sich lichtscheues Gesindel aus aller
Herren Länder bei uns niederlässt. Diese verüben dann ihre kriminellen Taten und lassen
sich noch ganz nebenbei, vom Sozial- und Wohlfahrtsstaat Österreich aushalten.
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2011-01-12
Abtreibung in Österreich
In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt.
Diese gesetzliche Bestimmung gibt es seit 1975 und ist im § 97 des Strafgesetzbuches
niedergeschrieben.
In dem besagten Paragrafen wird die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches geregelt.
Wir haben uns diesen Paragrafen einmal genauer angesehen und entdeckten eine erstaun-
liche Tatsache der wohl traurigsten Art.
Der 1. Absatz Punkt 2 dieses Paragrafen hat es in sich. Wir wollen Ihnen den Gesetzestext,
nachfolgend wiedergeben:
§ 97 Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
(1)Die Tat ist nach § 96 nicht strafbar,
2. wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren
ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seel-
ische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, dass
das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur
Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von
einem Arzt vorgenommen wird;
Dieser Paragraf ist unglaublich
Es ist kaum zu glauben was da geschrieben steht. Das Gesetz erlaubt es, ein Kind bis unmit-
telbar vor der Geburt zu ermorden, wenn unter anderem eine ernste Gefahr besteht, dass
dieses geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde.
Im Gesetzestext ist nicht einmal festgehalten, dass das Kind schwer geschädigt sein muss.
Das heißt der bloße Verdacht einer derartigen schweren Schädigung erlaubt es, dieses Kind
zu töten, solange es sich noch im Mutterleib befindet.
So etwas gab es im Dritten Reich
Ein solches Gesetz ist vielleicht von 1939 – 1945 möglich gewesen. Im Dritten Reich wurde
nämlich entschieden, was lebenswert ist oder nicht. Nach diesem Gesetz gibt es also Kinder
die es wert sind geboren zu werden und solche die es nicht wert sind.
Allein der Verdacht genügt
Nur auf Grund einer Behinderung, ja sogar nur auf den Verdacht einer solchen, besteht
die gesetzliche Möglichkeit, dieses Kind zu töten und zu entsorgen. Wir können es uns
auch bildlich vorstellen, wie ein Arzt eine Frau die vor der Niederkunft steht mit der
Frage: „Das Kind ist behindert, wollen Sie es wirklich lebend zur Welt bringen“
konfrontiert.
Die Gebärende die sich knapp vor der Geburt in einem Ausnahmezustand befindet, wird
diese Frage mit Sicherheit nicht objektiv beantworten können. Aber das ist noch nicht alles,
denn das Erstaunlichste kommt noch.
Kindstötung bei seelischer Gefahr
Das Kind kann auch getötet werden, wenn für die Schwangere eine ernste Gefahr für ihren
seelischen Zustand besteht. Es ist schon durchaus möglich, dass Mütter nach der Geburt
einen seelischen Schock erleiden und das Kind ablehnen.
Anstatt das Kind zur Adoption freizugeben, sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer
Tötung dieses Kindes vor. Da stellt sich für uns die berechtigte Frage, in welchem Land
leben wir eigentlich.
Flittchen entscheiden über Tod oder Leben
Auch kann jede Frau, oder besser gesagt Mädchen darüber verfügen ihr Kind töten zu lassen,
sofern sie bei der Schwängerung noch unmündig gewesen ist. Diesen Satz muss man sich auf
der Zunge zergehen lassen.
Jedes Flittchen die es nach Lust und Laune treibt und dabei vor ihrem vollendeten 14.Lebens-
jahr schwanger wird, kann bis unmittelbar vor der Geburt über Tod oder Leben ihres Kindes
entscheiden. Auch hier ist niemanden die Idee der Adoption eingefallen.
Eugenische Indikation
Maßgebend für die Ermordung des Kindes ist, dass es noch im Mutterleib geschehen muss
und sei es eine Minute vor der Geburt. Dieser Kindermord nennt sich dann „Eugenische
Indikation“.
Laut Aussage des freiheitlichen Behindertensprecher NAbg. Ing. Norbert Hofer, werden in
Wien pro Jahr, Dutzende Kinder außerhalb der Fristenlösung getötet, weil sie nach der
Geburt möglicherweise behindert sein könnten.
Herzstich
Die Tötung des noch im Mutterleib befindlichen Kindes, auch unmittelbar vor der Geburt,
erfolgt durch einen Herzstich. Ist ja möglicherweise auch einfacher, bevor man einem be-
hinderten Kind die möglichst beste medizinische Betreuung angedeihen lässt.
Für uns sind die in unserem Beitrag aufgezählten Möglichkeiten des § 97 Strafgesetzbuch,
welche die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb der Fristenlösung regeln,
ausgenommen wenn absolute Lebensgefahr für die Gebärende bestünde und es keine an-
dere Alternative (z.B. Kaiserschnitt) gäbe, staatlich genehmigter Kindermord und eines
Rechtsstaates wie Österreich nicht würdig.
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2010-02-03