Zerkleinertes Kinderfleisch?


Eigenartige Übersetzung

Ist Ihnen unser Beitrag „Inspiration zum Kindermord“ noch in Erinnerung?  Das perverse Video
dazu kann unter diesem LINK aufgerufen werden.
Screen: youtube.com
Irgendwie erinnert uns die Angabe des Inhalts der nachfolgend abgebildeten Konservendose an
o.a.  perverse Causa.  Ähnlichkeiten mit dieser oder darin involvierter Personen sind rein zufällig
und nicht beabsichtigt.
Wir gehen davon aus, dass es sich um eine schlechte Übersetzung handelt und die Dose nicht
das beinhaltet was darauf zu lesen ist.
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2013-11-21

Durch Drogen in Frührente


Vierzig Jahre am Bau

Sie haben  seit ihrem   Schulabgang die letzten  vierzig Jahre  ununterbrochen  und hart
gearbeitet?  Vielleicht noch am  Bau und  ihr Körper  ist geschunden und ausgemergelt?
Dann sind Sie jetzt zirka 55 Jahre alt und spüren bereits die Folgen eines harten Berufs-
leben.

Sicher dachten Sie schon daran in Rente zu gehen, denn immerhin haben Sie ja vierzig
Jahre lang,  brav  in die  Pensionsversicherung  einbezahlt.  Sollten  Sie nun  tatsächlich
die  Kühnheit  besessen  haben und  sprachen  bezüglich  ihres Rentenantrages bei der

Pensionsversicherungs-Anstalt vor,  ist der  Sachbearbeiter  sicherlich  vor  Lachen  von
seinem Sessel gefallen.

Erst mit 65 in Rente

Denn in Österreich dürfen Sie (als Mann) bis zum 65. Lebensjahr arbeiten, es sei denn
Sie sind  Angehöriger  einer priviligerten Schicht,  wie  zum Beispiel  die Dienstnehmer
der Österreichischen Bundesbahnen.

Also heißt es für Sie, noch zehn Jahre lang molochen. Selbst auf die Gefahr hinauf, mit
einem  Herzinfarkt   vom Baugerüst zu fallen.  Aber wir wären nicht in Österreich,  wenn
es da nicht eine typisch österreichische Lösung gäbe. Und wie es der traurige Fall des
Kindermordes von Bregenz ans Tageslicht beförderte, klappt das auch.

Werden Sie einfach drogensüchtig

Lassen  Sie legale  Drogen wie  Nikotin und  Alkohol  links  liegen  und wenden  Sie sich
dem  gesetzlich verbotenen Rauschgift zu.  Als illegale  Einstiegsdroge würden wir Ihnen
Cannabis empfehlen. Aber beeilen Sie sich, bevor die Grünen mit ihrem Herzenswunsch
der Freigabe dieser Droge durchkommen.

Der Genuß einiger Haschzigaretten gewährleisten zumindest einige Tage Krankenstand,
denn  als  Eingekiffter  ist  es  unmöglich  ein Baugerüst zu erklimmen.  Wenn  dann  nach
einiger Zeit ein  Gewöhnungseffekt eingesetzt hat,  wenden Sie sich den härteren Drogen

zu.

Empfehlenswert wären da zum Beispiel Speed, Kokain oder Heroin. Diese gewährleisten
Ihnen mit Sicherheit,  in kürzester Zeit,  geistigen und körperlichen Verfall.  Wenn Sie aus-

reichende Mengen von dem Zeug konsumiert haben,  suchen Sie die Pensionsversicher-
ungs-Anstalt erneut auf.

Erwerbsunfähigkeit

Der nette Sachbearbeiter wird Sie dann zu einem Psychiater seines Vertrauens schicken
und  das  Ding ist  gelaufen.  Durch den  Drogenkonsum  sind  Sie  mittlerweile  zu einem
geistigen und körperlichen Wrack mutiert.

Die Ihnen noch verbliebenen Kräfte sollten Sie wohlweislich verschweigen, denn diese
werden  Sie noch zur  Umsetzung  diverser  krimineller  Handlungen  gebrauchen.  Ihre

Drogensucht und ein guter Vortrag, werden den Seelendoktor dazu veranlassen, Ihnen
„Anpassungsstörungen mit längerdauernder depressiver Reaktion“  zu attestieren.

Damit sind Sie erwerbsunfähig und einer Rente steht nichts mehr im Wege. Ausserdem
hat Ihr Drogenkonsum den Vorteil,  dass Sie in der Drogenszene sicherliche einige Be-
kanntschaften schliessen  konnten und dadurch einer  eventuellen Dealerkarriere auch
nichts im Wege steht. Damit können Sie Ihre Rente erheblich aufbessern.

Tragikkomödie

Die obigen  Ausführungen lesen sich  vermutlich wie ein  schlechtes Drehbuch  zu einer
Tragikkomödie,  sind aber dennoch traurige Realität bei uns.  Das in Österreich erstaun-
liche Sozialsystem gewährleistet Sozialschmarotzern ein angenehmes Leben. Dadurch
gibt es für diese Leute auch nicht den geringsten Ansporn ihr Leben zu ändern und die-
ses auf die Reihe zu kriegen.

Anstatt drogenabhängigen  Personen medizinische Hilfe angedeihen zu lassen,  werden

diese in Frührente geschickt. Auch sehen Drogenabhängige vermutlich keine besondere
Motivation  von ihrer  Sucht loszukommen,  solange etliche  Grüne Politiker  die Freigabe
von Drogen fordern.

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2011-01-15
 

Der Täter wird zum Opfer


Der drogenverfechtende Stadtrat

Der eherne Verfechter der Droge Cannabis, Bernhard Amann,  seines Zeichens  Stadtrat für
Soziales, Gesellschaft,  Integration und Wohnungsvergabe in Hohenems,  schrieb heute auf
seinem „Blog“  einen recht erstaunlichen Artikel,  bezüglich der Ermordung des kleinen Cains
in Bregenz.

Screen: amann.vol.at
Der voll Selbstlob strotzende Berhard Amann
Liest man sich seinen Beitrag durch, könnte man durchaus zur Annahme kommen, dass
der Mörder des Kleinkindes eigentlich ein Opfer ist. Wir wollen unseren Leser(innen) einige
Zitate des Herrn Amanns zu Kenntnis bringen, die wir natürlich kommentieren.

Zitat Amann

Ein kleiner Bub ist qualvoll um sein Leben gebracht worden und ein junger Mensch, der in
unserer Mitte aufgewachsen ist, hat sein Leben endgültig verpfuscht.  Da sollte man doch
über die erste Schrecksekunde hinaus einmal nachdenklich werden, würde man meinen.
Bei allem Respekt vor den Menschenrechten,   erscheint es doch erstaunlich,  einen solchen
Abschaum als Menschen zu bezeichnen. Auch hat dieser sein Leben nun nicht entgültig ver-
pfuscht,  sondern geschah dies bereits vor einigen Jahren.  Wir glauben nämlich nicht, dass
dieses drogensüchtige arbeitsscheue Subjekt (Frührentner mit 25 Jahren),  noch irgendeine
glanzvolle Karriere vor sich hatte.
Über was man, über die ersten Schrecksekunde hinaus nachdenken soll, darüber lässt sich
der drogenverfechtende Stadtrat allerdings nicht aus. Wir haben uns jedoch bereits einige
Gedanken  gemacht  und sind zum Schluss gekommen,  dass dieses kriminelle  Subjekt ein
Leben lang von der Gesellschaft weggesperrt gehört.
Sicherlich sind auch bei der Bregenzer Jugendwohlfahrtsbehörde schwere Fehler passiert,
allerdings  betreffen diese,  dass  sie  nicht  erkannten  in  welcher Gefahr  der  kleine  Cain
schwebte. An der kriminellen Karriere des drogensüchtigen Gewalttäters trifft diese Behör-
de keine Schuld und daher ist nachfolgendes Zitat nicht nachvollziehbar.

Zitat Amann

An dem Tod dieses  kleinen und noch völlig unschuldigen  Menschen haben  mehr durch
fahrlässiges Sparen mitgewirkt als nur der faktische Täter. Und das verwirkte Leben eines
noch fast  jugendlichen Menschen  haben mehr verwirkt als nur er allein.  Schließlich ist er
hier geboren,  ist hier zur  Schule  gegangen  und aufgewachsen.  Was  hat  man da alles
schon  versäumt?  Das  sind die  Fragen,  die man  sich stellen muss,  will man in  Zukunft
solche traurige Schicksale verhindern.
Mit  der Legalisierung von  Drogen wird man  auch in Zukunft  solche traurige Schicksale
nicht verhindern können.  Auch mit  der erstaunlichen  Einstellung von Amann,  der den
Kindesmörder  verharmlosend  als  „nur als faktischen Täter“  und  liebevoll als  „fast noch
jugendlichen Menschen“  bezeichnet,  der in unserer Mitte aufgewachsen ist und hier zur
Schule ging, also quasi ein Opfer der Gesellschaft ist, lassen sich solche Gewalttaten nicht
vermeiden.

Es begann in den 70er Jahren

Es ist recht interessant, dass die 50er und 60er-Jahre Generation, die Dienste der Jugend-
wohlfahrt kaum in Anspruch nehmen musste. In diesen Jahren waren die Familienverbän-
de meist konservative Großfamilien, die zu christlich demokratischen Werten tendierten.
Dass war  natürlich den  Sozialisten ein  Dorn im Auge  und sie begannen  mit Beginn ihrer
Machtergreifung in den 70er Jahren, diese Familien systematisch auseinander zu nehmen.
Der soziale  Wohnbau  baute immer  mehr kleinere Wohnungen,  in dem  solche Familien-
verbände keinen Platz mehr hatten.

Homosexuell war plötzlich modern

Auch feste familiäre Werte und erzieherische Maßnahmen wurden durch diese Demontage
zerstört.  Plötzlich redete  man den Menschen ein,  dass Homosexualität  völlig  normal sei.
Heutzutage muss man sich direkt schämen, wenn man nicht schwul oder lesbisch ist.
Sollte man berechtigte Einwände gegen diese homosexuelle Revolution erheben, wird man
sofort mit der Diskriminierungskeule erschlagen. Auch dies hat zur Folge, dass heranwachs-
ende Jugendliche, immer öfters in völliger Orientierungslosigkeit landen.

Schlechte Schulbildung, dafür Forderung für Drogenfreigabe

Aber auch bildungsmäßig lagen die Roten nicht auf der faulen Haut.  Die seit nun 40 Jahren
anhaltenden Schulversuche brachten das Ergebnis ein,  dass ein großer Teil der Schulkinder
und Schulabgänger nicht einmal mehr in der Lage sind, halbwegs ordentlich lesen und rech-
nen zu können.
Als wenn das nicht alles schon genug wäre, fordern heute Grüne und Linkslinke Politiker die
Freigabe von sogenannten weichen Drogen.  Der Grüne Polit-Nachwuchs wirbt sogar völlig
unverblümt, für die Freigabe der „Todesdroge Heroin“.

Offene Grenzen für Alle

Alle diese  erstaunlichen  Errungenschaften und  Forderungen der  Linkslinken und  Grünen,
fördern die Entwicklung solcher asozialen Subjekte, wie die des Kindesmörder von Bregenz.
Dazu kommt noch der Schlachtruf „Offene Grenzen für Alle“. Dieses unkontrollierte Ein-
reisenlassen bringt noch das  zusätzliche Ergebnis,  dass sich lichtscheues  Gesindel aus aller
Herren  Länder  bei uns niederlässt.  Diese verüben dann ihre  kriminellen Taten  und lassen
sich noch ganz nebenbei, vom Sozial- und Wohlfahrtsstaat Österreich aushalten.
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2011-01-12
 

Staatlich genehmigter Kindermord


Abtreibung in Österreich

In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt.
Diese gesetzliche Bestimmung gibt es seit 1975 und ist  im § 97 des Strafgesetzbuches
niedergeschrieben.
In dem besagten Paragrafen wird die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches geregelt.
Wir haben uns diesen Paragrafen einmal genauer angesehen und entdeckten eine erstaun-
liche Tatsache der wohl traurigsten Art.
Der 1. Absatz Punkt 2 dieses Paragrafen hat es in sich. Wir wollen Ihnen den Gesetzestext,
nachfolgend wiedergeben:
§ 97 Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
(1)Die Tat ist nach § 96 nicht strafbar, 
2. wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren
ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seel-
ische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, dass
das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur
Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von
einem Arzt vorgenommen wird;

Dieser Paragraf ist unglaublich

Es ist kaum zu glauben was da geschrieben steht. Das Gesetz erlaubt es, ein Kind bis unmit-
telbar vor der Geburt zu ermorden, wenn unter anderem eine ernste Gefahr besteht, dass
dieses geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde.
Im Gesetzestext ist nicht einmal festgehalten, dass das Kind schwer geschädigt sein muss.
Das heißt der bloße Verdacht einer derartigen schweren Schädigung erlaubt es, dieses Kind
zu töten, solange es sich noch im Mutterleib befindet.

So etwas gab es im Dritten Reich

Ein solches Gesetz ist vielleicht von 1939 – 1945 möglich gewesen. Im Dritten Reich wurde
nämlich entschieden, was lebenswert ist oder nicht.  Nach diesem Gesetz gibt es also Kinder
die es wert sind geboren zu werden und solche die es nicht wert sind.

Allein der Verdacht genügt

Nur auf Grund einer Behinderung, ja sogar nur auf den Verdacht einer solchen, besteht
die gesetzliche Möglichkeit, dieses Kind zu töten und zu entsorgen. Wir können es uns
auch bildlich vorstellen, wie ein Arzt eine Frau die vor der Niederkunft steht mit der
Frage: „Das Kind ist behindert, wollen Sie es wirklich lebend zur Welt bringen“
konfrontiert.
Die Gebärende die sich knapp vor der Geburt in einem Ausnahmezustand befindet, wird
diese Frage mit Sicherheit nicht objektiv beantworten können. Aber das ist noch nicht alles,
denn das Erstaunlichste kommt noch.

Kindstötung bei seelischer Gefahr

Das Kind kann auch getötet werden, wenn für die Schwangere eine ernste Gefahr für ihren
seelischen Zustand besteht. Es ist schon durchaus möglich, dass Mütter nach der Geburt
einen seelischen Schock erleiden und das Kind ablehnen.
 Anstatt das Kind zur Adoption freizugeben, sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer
Tötung dieses Kindes vor. Da stellt sich für uns die berechtigte Frage, in welchem Land
leben wir eigentlich.

Flittchen entscheiden über Tod oder Leben

Auch kann jede Frau, oder besser gesagt Mädchen darüber verfügen ihr Kind töten zu lassen,
sofern sie bei der Schwängerung noch unmündig gewesen ist. Diesen Satz muss man sich auf
der Zunge zergehen lassen.
Jedes Flittchen die es nach Lust und Laune treibt und dabei vor ihrem vollendeten 14.Lebens-
jahr schwanger wird, kann bis unmittelbar vor der Geburt über Tod oder Leben ihres Kindes
entscheiden. Auch hier ist niemanden die Idee der Adoption eingefallen.

Eugenische Indikation

Maßgebend für die Ermordung des Kindes ist, dass es noch im Mutterleib geschehen muss
und sei es eine Minute vor der Geburt. Dieser Kindermord nennt sich dann „Eugenische
Indikation“.
Laut Aussage des freiheitlichen Behindertensprecher NAbg. Ing. Norbert Hofer, werden in
Wien pro Jahr, Dutzende Kinder außerhalb der Fristenlösung getötet, weil sie nach der
Geburt möglicherweise behindert sein könnten.

Herzstich

Die Tötung des noch im Mutterleib befindlichen Kindes, auch unmittelbar vor der Geburt,
erfolgt durch einen Herzstich. Ist ja möglicherweise auch einfacher, bevor man einem be-
hinderten Kind  die möglichst beste medizinische Betreuung angedeihen lässt.
Für uns sind die in unserem Beitrag aufgezählten Möglichkeiten des § 97 Strafgesetzbuch,
welche die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb der Fristenlösung regeln,
ausgenommen wenn absolute Lebensgefahr für die Gebärende bestünde und es keine an-
dere Alternative (z.B. Kaiserschnitt) gäbe, staatlich genehmigter Kindermord und eines
Rechtsstaates wie Österreich nicht würdig.

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2010-02-03
  

Inhalts-Ende

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