Beatrix Karl: Große Ankündigung und nichts dahinter
„Mehr als 1.000 Rechtsbrecher haben in den vergangenen zwei Jahren zumindest einen Teil
ihrer Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest (sogenannte Fußfessel) vollzogen. Eine
umfassende Evaluierung dieser neuen Vollzugsform zeige, dass sich diese neue Vollzugsform
sehr bewährt habe und nach Meinung der Experten insgesamt eine sinnvolle Ergänzung zu
den Justizanstalten sei“, so die Justizministern Beatrix Karl heute bei einer Pressekonferenz.
Sie wird den Evaluierungsbericht des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie in den kom-
menden Tagen dem Parlament zukommen lassen.
Karl räumt aber ein, dass es sich auch gezeigt habe, dass es bei einem besonders sensiblen
Bereich Nachschärfungsbedarf gibt, nämlich bei der Vergabe von Fußfesseln an Sexualstraf-
täter. Sie kündigte an, dass sie dem Parlament ein Maßnahmenpaket zur Verschärfung der
Vergabekriterien von Fußfesseln an Sexualstraftäter vorlegen wird.
Dieses Maßnahmenpaket der Justizministerin beinhaltet 4 konkrete Maßnahmen (wobei wir
hier „konkret“ nicht als positiv verstehen) zur angeblichen Verschärfung der Vergabekriterien
von Fußfesseln an Sexualstraftäter, dessen Inhalt wir nachfolgend wiedergeben:
Erstens: Rechtsbrechern, die wegen Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung, sexuellem
Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, sexuellem Missbrauch
von Unmündigen, pornographischen Darstellungen Minderjähriger oder sexuellem Miss-
brauch von Jugendlichen verurteilt wurden, können sich ihre Haftstrafe nicht mehr mit
einer Fußfessel ersparen.
Ein solcher Täter kann frühestens zur Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe um eine Fußfes-
sel ansuchen. Und auch nach der Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe kann die Fußfessel
nur nach genauer Prüfung durch die Justizanstalt und die Vollzugsdirektion gewährt werden.
Es muss vor allem gewährleistet sein, dass der Verurteilte den elektronisch überwachten
Hausarrest nicht missbrauchen wird.
Zweitens: für alle sonstigen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität oder Selbst-
bestimmung oder jene gegen Leib und Leben oder die Freiheit, die begangen wurden, um
sich geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, darf die Fußfessel nur dann gewährt
werden, wenn aus besonderen Gründen Gewähr dafür geboten ist, dass der Verurteilte den
elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen wird.
Drittens: Möchte Karl in Zukunft die Opfer stärker einbinden: „Ich werde vorschlagen, sämt-
lichen Opfern von Sexualdelikten und sexuell motivierten Gewaltdelikten ein Äußerungsrecht
einzuräumen. Damit geben wir auch den Opfern, die das wollen, in Zukunft eine Stimme“,
betonte Justizministerin Karl.
Viertens: Werden alle Sexualstraftäter, die trotz dieser strengen Kriterien eine Fußfessel zu-
erkannt bekommen, mit einer GPS-Fußfessel ausgestattet werden. Diese neue Technologie
bietet die Möglichkeit den Fußfesselträger permanent zu überwachen und gewisse Orte,
wie etwa die Wohnung oder den Arbeitsplatz des Opfers – zu sperren.
Justizministerin gibt Garantie, die sie nicht hält
„Damit garantieren wir, dass in Zukunft kein wegen einer derartigen Sexualstraftat Verur-
teilter mehr sich eine Gefängnisstrafe ersparen kann“, so die Justizministerin. Das ist
natürlich völliger Nonsens, was Beatrix Karl hier von sich gibt. Einerseits posaunt sie groß-
artig heraus, dass sich kein Sexualstraftäter mehr eine Gefängnisstrafe ersparen kann,
während sie im selben 4 Punkte- Programm einräumt, dass diese Täter nach der Ver-
büßung der halben Haftstrafe die Möglichkeit haben eine Fußfessel zu erhalten.
Was will die Justizministerin nun eigentlich? Fußfessel Ja oder Nein. Ihr 4 Punkte Maß-
nahmenpaket ist für uns eine reine Alibihandlung ganz unter dem Motto: „Wasch mir den
Pelz, aber mach mich nicht nass“.
Erstaunlich ist auch die Argumentation (Zweiter Punkt:) „Es muss vor allem gewährleistet
sein, dass der Verurteilte den elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen
wird.“ Da müsste sie schon eine Hellseherin sein um das zu garantieren. Auch fehlt uns
bei Karls Ankündigungen eine Kritik an den überaus milden Urteilen (geringfügig bedingte
Haftstrafen) gegenüber Kinderporno-Konsumenten.
Wie kann es in einem Rechtsstaat möglich sein, dass beispielsweise ein Jugendrichter
oder ein Lehrer für den Konsum von kinderpornografischen Material derart geringe Strafen
bekommen und weiterhin in Amt und Würden bleiben dürfen. Zu dieser Thematik ließ die
Justizministerin keine Silbe verlautbaren.
Keine bedingte Haftstrafen und keine Fußfessel für Sexualstraftäter
Die anständige Bevölkerung will keine Sexualstraftäter oder Kinderporno-Konsumenten in
Freiheit sehen und/oder diese eventuell sogar als Nachbar genießen müssen. Dabei ist es
egal ob diese Perversen eine Fußfessel tragen oder mit einer bedingten Haftstrafe davon
gekommen sind.
Diese abartigen Personen gehören ins Gefängnis und sollten eine nicht zu geringe Strafe
– unter „normalen“ Häftlingen – absitzen müssen. Wir haben schon einmal erwähnt, dass
wir für die Einführung eines frei zugänglichen virtuellen Internetprangers für verurteilte
Sexualstraftäter, insbesondere Kinderpornographie-Konsumenten wären. Dort sollten die
vollständigen Daten (Foto, Name, Wohnort, Beruf etc.) aufscheinen. Mit einer solchen Maß-
nahme würden nämlich diese Perversling ihres Lebens nicht mehr froh werden, auch
wenn sie vor Gericht einen Fast-Freispruch für ihre abartigen Handlungen erhalten oder
als Belohnung für ihre Tat eine Fußfessel tragen dürfen.
Aber diese Forderung wird wohl ein frommer Wunschtraum bleiben, denn offensichtlich
besteht seitens der Justiz ein gewisser Hang, Sexualstraftäter und speziell Kinderporno-
Konsumenten mit Samthandschuhen anzufassen.
*****
2012-09-18
Pädophiler Richter
Am Landesgericht Salzburg ist ein Richter vom Dienst suspendiert worden, weil er über
längere Zeit kinderpornografisches Material aus dem Web auf seinen privaten Rechner
heruntergeladen haben soll.
Ein halbes Jahr lang soll der 47-Jährige das kinderpornografische Material aus dem Inter-
net bezogen haben. Die Polizei war offenbar bei einer einschlägigen Internetrazzia über
die Protokolladresse des Computers auf den Juristen aufmerksam geworden. (Quelle:
orf.at). Diese Meldung geistert seit heute durch sämtliche Medien in Österreich.
Image der Justiz ist angekratzt
Im Regelfall sind Richter(innen) hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft.
Wie aber der obig angeführte Fall beweist, befinden sich auch unter diesen schwarze
Schafe. Ob nun Pädophilie den Geisteskrankheiten zuzuordnen, oder „nur“ ein
kriminelles Verhalten ist, wagen wir nicht zu beurteilen. Fest steht jedenfalls, dass es
verabscheuungswürdig und kriminell ist.
Gerade unter dem Richterstand verursachen solche Leute enormen Schaden. In
letzter Zeit ist das Image der Justiz ohnehin angekratzt. Wie repräsentative Umfragen
ergaben, sank das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz enorm. Das hat auch seine
Ursachen und ist in Fehl- oder politisch motivierten Urteilen einzelner Richter(innen) zu
finden.
Auch Richter(innen) sind nur Menschen
Richter(innen) sind auch nur Menschen und damit dem alltäglichen Stress ausgesetzt.
Dieser kann psychische Veränderungen herbeiführen und dadurch Gemütsschwank-
ungen oder ärgere psychische Störungen auslösen, welche das Urteilsvermögen
trüben. Nun ist dies gerade bei Richter(innen) sehr problematisch, da durch ihre
Urteile Existenzen vernichtet werden können.
Beispielsweise muss sich jeder Busfahrer in regelmäßigen Zeitabständen einer ärzt-
lichen Untersuchung unterziehen, ob er ob er physisch und psychisch noch in der
Lage ist seinen Beruf auszuüben. Der gute Mann (oder Frau) könnte in der
Zwischenzeit Alkoholiker(in) geworden sein. Und wer würde sich schon gerne von
einem Menschen mit diesem psychischen Problem fahren lassen. Auch würden
Eltern kaum ihre Kinder einem pädophil veranlagten Schülertransport-Fahrer
anvertrauen.
Was spricht gegen psychologische Untersuchungen?
Was spricht also dagegen, wenn Richter(innen) ebenfalls in gewissen Zeitab-
ständen ärztlich überprüft werden, ob sie psychisch noch in der Lage sind die
Anstrengungen des Richteramtes zu tragen. Diese ärztliche Untersuchung
müsste von einem unabhängigen Psychologen durchgeführt werden.
Mit einer derartig ärztlichen Untersuchung könnte möglicherweise verhindert
werden, dass beispielsweise eine pädophile Figur, über andere Menschen im
Namen der Republik urteilt.
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2011-08-19
Statt fetter Beute, kinderpornografisches Material
Ein Einbruch dreier Kriminaltouristen aus Polen im vorigen Jahr in Graz, entlarvte einen
perversen Kriminellen. Die Dreierbande brach in das Haus eines Universitätsprofessor ein.
Statt der erhofften fetten Beute stießen sie auf dessen PC, auf dem jede Menge kinderpor-
nografisches Material abgespeichert war.
In den drei Einbrechern reifte der Plan, den honorigen Professor zu erpressen. Zur Unter-
streichung ihrer Forderung bedrohten sie den Akademiker. Dieser bekam kalte Füße und
und wandte sich an die Polizei. Ob sich die unzähligen Kinder auf den perversen Fotos
ebenfalls an die Gesetzeshüter wenden konnten? Gut, das steht auf einem anderen Blatt
Papier.
Jedenfalls wurde das Einbrechertrio geschnappt und zu Haftstrafen von drei bis zu zehn
Jahren verurteilt. Das ist auch gut so, denn so wurde den Ostblockbanden die Botschaft
vermittelt, dass sich Kriminaltourismus in Österreich nicht auszahlt.
Seit 12 Jahren kriminell, aber unbescholten
Aber nun zurück zum perversen Uni-Professor. Auf dessen Notebook fand die Polizei
sage und schreibe 50.000 (!) Dateien mit kinderpornografischem Inhalt, die er seit dem
Jahr 1999 gesammelt hatte. Vergangenen Freitag mußte sich der perverse Professor vor
Gericht verantworten.
In Anbetracht der Urteile gegen die Einbrecher hatte wohl jedermann(frau) erwartet, dass
der Grazer Akademiker eine dementsprechende Strafe ausfasst. Er war zwar noch unbe-
scholten, aber der Zeitraum seiner kriminellen Taten erstreckte sich immerhin über zwölf
Jahre. Also Unbescholtenheit kann auch bedeuten, lediglich nicht erwischt worden zu
sein.
Der Anwalt des Pädophilen verteidigte die kriminelle Perversion des Angeklagten mit
einem sexuellen Kindheitstrauma. „Es gibt niemanden, der es mehr bedauert“, beteuerte
der Uni-Professor gegenüber der Richterin Julia Riffl. Da können wir aber locker dagegen
halten, denn die bedauernswerten Kinder haben sich für die perversen Aufnahmen wohl
kaum freiwillig zur Verfügung gestellt.
Das Urteil gleicht einer Verhöhung der Opfer
Das Geschäft mit dem Tausch und Handel von pädophilem Material ist in den vergang-
enen fünf Jahren um 150 Prozent gewachsen. Die Zahl der pädophilen Bilder im Internet
ist um 400 Prozent gestiegen. Erschreckend ist zudem, dass rund 3000 Kinder alleine im
Jahr 2008 Opfer dieses Geschäfts geworden sind und die Tendenz in den darauffolgenden
Jahren immer weiter angestiegen ist.
Im Angesicht der obig angeführten Tatsachen war das verhängte Urteil von 8.000,- Euro
Geldstrafe und einer Haftstrafe von 4 Monaten bedingt, wie ein Schlag ins Gesicht der
Opfer, auch wenn sich der Angeklagte in therapeutischer Behandlung befindet, wie er
selbst angab.
Erstaunlich ist auch die Tatsache, dass pädophile Akademiker bei Gericht mit Glaceehand-
schuhe angefasst werden. Wie ein roter Faden ziehen sich diese erstaunlich milden Urteile
durch die jüngeren Geschichte der österreichischen Justiz.
Sind Pädophile keine geistig abnorme Rechtsbrecher?
Pädophile sind für uns geistig abnorme Rechtsbrecher. Es ist abnormal, wenn sich jemand
an kinderpornografischen Bildern oder Filmen ergötzt. Zudem ist der Sprung zum Kinder-
schänder sehr minimal. Unserer Meinung nach ist Pädophilie auch nicht therapierbar.
Weniger Verständnis hat die österreichische Gerichtbarkeit mit Justizrebellen, auch wenn
diese Akademiker sind. Dies beweist der Fall Mag. Herwig Baumgartner, dessen Aus-
drucksweise zugegebener Weise nicht der feinen englischen Art entspricht. Als Vater-
rechtsaktivist fasste er wegen versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt und ver-
suchter Nötigung, vier Jahre unbedingte Haft aus. Beide Delikte wurden nicht vollendet
und blieben beim Versuch.
Zudem wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Okay,
wenn die Beschimpfung von Richter(innen) und das unbefugte Filmen in Amtsräumen
eine derartige Einweisung rechtfertigen fragen wir uns, warum sich der perverse Grazer
Universitätsprofessor nicht die Zelle mit Herwig Baumgartner teilt.
Aber vielleicht kommt noch jemand auf die perverse Idee zu behaupten, dass Pädophi-
lie eigentlich völlig normal ist. Immerhin handelte sich Elisabeth Sabaditsch-Wolff eine
gerichtliche Verurteilung ein weil sie behauptete: „Mohammed habe gern mit Kindern
ein bisschen was gehabt.“ Im Beitrag „Sex mit kleinen Mädchen“ können Sie den ge-
samten Inhalt des Artikels lesen.
*****
2011-05-22
Beschlagnahme von Festplatten
Bei Dr. Christoph B., fand im Zuge eines Strafverfahrens wegen Verdachts des sexuellen
Missbrauchs eines Unmündigen, eine Hausdurchsuchung statt. Dabei wurden ein Notebook,
Fototaschen samt Farbfotos und zwei Alben mit Aktfotos, ein PC und mehrere Kuverts mit
Lichtbildern, unter denen sich auch Nacktaufnahmen befanden, sichergestellt.
Die Computer wurden nach Ausbau, der insgesamt 3 Festplatten, dem Dr. B. wieder aus-
gehändigt. Zwei der Festplatten waren physikalisch beschädigt und die Dritte beinhaltete
Bilddateien, von denen Ausdrucke angefertigt und dem Strafakt beigefügt wurden.
Rechtskräftige Verurteilung
Dr. B. wurde vom LG Korneuburg wegen mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs
von Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB, mehrerer Vergehen des sexuellen Missbrauchs
von Jugendlichen nach § 207b Abs. 3 StGB und mehrerer Vergehen nach § 27 Abs. 1
und Abs. 2 Z 1 SMG schuldig erkannt.
Die von ihm eingebrachte Berufung war nicht von Erfolg gekrönt und somit erwuchs das
Urteil gegen Dr. Christoph B. in Rechtskraft. Wie es bei derartigen Verhandlungen Usus
ist, wurde er auch befragt, ob er die sichergestellten Gegenstände wieder ausgefolgt haben
möchte. Wie von einem Kinderschänder nicht anders zu erwarten, bejahte er diese Frage.
Denn in diesen Kreisen dürften Festplatten mit dementsprechenden Inhalt, sowohl einen
finanziellen, als auch einen ideellen Wert darstellen.
Festplatte wurde vernichtet
Nun passierte am LG Korneuburg ein kleiner Fauxpas. Leider verabsäumte das Gericht,
einen Bescheid zur Einziehung und Vernichtung der intakten Festplatte zu veranlassen.
Offenbar hatte niemand mit der Chuzpe des Dr. B. gerechnet. Die beiden defekten Hard
Disk bekam er wieder ausgehändigt.
Jene Festplatte, die in Ordnung war und auf der sich dementsprechendes Bildmaterial
befand, wurde vernichtet. Dieser Vorgang entspricht auch dem logischen Menschen-
verstand. Kein Richter käme auch auf die Idee einem Bankräuber seine Waffe oder
einem Drogendealer seinen Stoff wieder auszuhändigen.
(Symbolfoto)
Festplatte mit Kinderporno-Bilder wurde amtlich vernichtet
Kinderschänder beruft sich auf seine Rechte
Den Formalfehler des LG Korneuburg macht sich Dr. Christoph B. zu Nutze und klagte
beim Oberste Gerichtshof (OGH), da seiner Meinung nach das Grundrecht auf Eigentum
vom Strafgericht missachtet worden war. Wer nun glaubt, dass die Klage des verurteil-
ten Kinderschänders abgewiesen wurde, der befindet sich schwer im Irrtum.
Der Oberste Gerichtshof gab Dr. Christoph B. recht und erkannte darauf, dass das
Grundrecht auf Eigentum verletzt wurde. Unter diesem LINK können Sie das OGH-Urteil
downloaden.
Kostenersatz durchaus möglich
Mit diesem OGH-Urteil hat Dr. B. nun die Möglichkeit, ein Amtshaftungsklage gegen die
Republik Österreich anzustrengen. Sollte er dieses Verfahren gewinnen, wobei uns das
nach dem OGH-Spruch nicht wundern würde, müsste die Republik ein Kostenersatz für
die vernichtete Festplatte leisten.
In diesem Fall würde nur noch die Frage offen bleiben, wären nur die Kosten für die Fest-
platte zu erstatten, oder müsste der Staat (Steuerzahler) auch den Wiederbeschaffungs-
wert der Kinderporno-Bilder bezahlen?
*****
2011-02-15
Internet-Pranger gefordert
Der FPK-Mann Kurt Scheuch, lässt heute mit einer interessanten Meldung aufhorchen. Er ist
der Meinung, dass die Daten von verurteilten und aus der Haft entlassenen Kinderschändern
in einer öffentlich zugängigen Datenbank abzuspeichern wären.
Auf diese Daten soll jederman(frau) via Internet zugreifen können, denn die Bürger haben
ein Anrecht zu erfahren, welche tickenden Zeitbomben in ihrer Nachbarschaft leben. Auch
wenn ERSTAUNLICH nicht unbedingt zum Fanklub von Scheuch gehört, unterstützen wir
dieses Anliegen voll und gehen sogar noch einen Schritt weiter.
KIPO-Konsumenten sind verhinderte Kinderschänder
Wir sind der Meinung, dass bereits eine bedingte Verurteilung eines Kinderschänders für den
Eintrag in eine solche Datenbank reichen muß. Auch müßten Daten von Konsumenten, die
kinderpornografisches Material sichten oder auf ihren Rechnern downloaden, in ein solches
Internet-Register eingetragen werden, sofern sie dafür strafrechtlich verurteilt wurden.
Konsumenten von Kinderpornografie sind für uns nichts anderes, als verhinderte Kinderschän-
der. In Ermangelung einer Gelegenheit zum sexuellen Kindesmissbrauch, sehen sie sich er-
satzweise kinderpornografische Filme oder Bilder an.
Kein Recht auf Anonymität
Solche perverse und abartige Mitmenschen haben kein Recht in der Anonymität zu leben und
im Schutz dieser, möglicherweise ihre nächste Tat zu planen. Diese Worte mögen hart erschei-
nen, sind aber durch die hohen Rückfallsquoten von Kinderschändern und KIPO-Konsumen-
ten durchaus gerechtfertigt.
Nun werden sicher wieder linkslinke Gutmenschen aufschreien und uns für unseren Standpunkt
verurteilen. Wie können wir es nur wagen, den Abschaum der Menschheit am Pranger sehen zu
wollen?
Bedenkt man dass Personen für viel läppischere Dinge, wie zum Beispiel Insolvenzen oder
Konkurse unter http://www.edikte.justiz.gv.at am Internet-Pranger stehen, so wäre eine solche
Maßnahme für jene Personen, die sich an Kindern vergreifen oder an KIPO-Material ergötzen
mit Sicherheit eher gerechtfertigt.
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2010-08-10
Operation Pandora
Der Kampf der Exekutive gegen Kinderpornografie, scheint ein Kampf gegen Windmühlen
zu sein. Seitens der Politik passiert ausser scheinheiligen Lippenbekenntnissen nichts.
Aber auch die Justiz pflegt einen sehr humanen Umgang mit den pädofilen Perverslingen.
Erst im April dieses Jahres, zerschlugen Kriminalisten einen Kinderporno-Ring in Öster-
reich. Unter dem Deckname „Operation Pandora“ gelang es Beamten des BKA, 58 Ver-
dächtige auszuforschen und anzuzeigen.
Anzeigen auf freien Fuß
Der jüngste Tatverdächtige war ein 21-jähriger Student, der älteste ein 60 Jahre alter
Pensionist. Vom Arbeiter bis zum Akademiker waren alle sozialen Schichten vertreten.
Etliche der Ausgeforschten waren Rückfalltäter und bereits gerichtlich abgeurteilt, bzw.
sind noch offene Verfahren gegen einige der Männer anhängig.
Allein bei einem der Verdächtigen, wurden 200.000 kinderpornografische Bilder beschlag-
nahmt. Alle Verdächtige sollen die Bild- und Videodateien nicht nur gesammelt, sondern
auch weitergegeben und teilweise verkauft haben. Da ist es doch erstaunlich, dass alle
Ausgeforschten lediglich auf freien Fuß angezeigt wurden.
Wieder ein Kranker?
Wie ein Sprecher des BKA am Freitag bekannt gab, wurde in Wien bei einem 53-jährigen
Frühpensionisten eine Hausdurchsuchung vorgenommen. Beamte des BKA konnten 30.450
Bilder und 450 Filme mit eindeutigen kinderpornografischen Material sicherstellen.
Da auch der Verdacht besteht, dass der Kinderpornograf die beiden Töchter (5 und 6 Jahre
alt) seiner thailändischen Freundin missbraucht zu haben, wurde er festgenommen. Dieser
bestreitet jedoch diese Missbrauchsvorwürfe.
Würde der Missbrauchsvorwurf nicht im Raume stehen, wäre der Mann mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit noch in Freiheit. Dass dem Mann vermutlich nicht viel pas-
sieren wird schliessen wir daraus, dass ein Ermittler über den in einer Messiewohung haus-
enden Pädofilen anmerkte: „Er hatte kaum Kontakte nach außen. Von der normalen Welt
hat er nicht mehr viel mitbekommen.“
Lippenbekenntnisse
Beachtet man die letzten drei Urteile gegen pädofile Kinderpornografen, jeweils 3 Monate
bedingt für einen ÖBB-Bediensteten und einen Rechtspraktikanten am LG Wien, sowie 8
Monate bedingt für einen pädofilen Pfarrer, erscheint die Forderung der Justizministerin er-
staunlich.
Claudia Bandion-Ortner fordert eine stärkere Bekämpfung der Kinderpornografie. Offen-
sichtlich hat sie sich seit ihrem eigenen Urteil gegen den Ex-Bawag General Elsner, kein
anderes Urteil mehr angesehen. In Anbetracht der milden Urteile gegen Pädofile klingt ihr
Ausspruch: „Außerdem darf es im Bereich der Kinderpornografie keine Denkverbote geben.
Das Wohl des Kindes hat Priorität“, wie reiner Hohn.
Wirkungslose Internetsperren
Auch ihre Vorstellung einer Sperre von Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten,
scheint nicht mehr als ein inhaltsloses Lippenbekenntnis zu sein. Möglicherweise ist die
Justizministerin nicht auf dem letzten technischen Stand.
Sollte dies so sein, können wir ihr die Webseite „Netwatcher24“ empfehlen. Dort wird demon-
striert, wie eine Internetsperre innerhalb von 27 Sekunden umgangen werden kann. Aus den
in jüngster Zeit gefällten Urteile gegen Pädofile entsteht für uns der Eindruck, dass man sei-
tens der Justiz kein gesteigertes Interesse zeigt, pädofile Perverslinge wegzusperren.
Feste Haftstrafen hätten Signalwirkung
Diese widerwärtigen Zeitgenossen werden vor Gericht meist als kranke Menschen behandelt.
Neben erstaunlich milden Urteilen werden sie angewiesen sich in eine Therapie zu begeben.
Unserer Meinung nach helfen bei Perverslingen keine therapeutischen Maßnahmen.
Es ist uns schon bewußt, dass Strafen nicht immer abschreckende Wirkung zeigen. Aber das
Anfassen mit Samthandschuhen, ermuntert Pädofile in ihrem Treiben. Was soll denn passie-
ren? Einige Monate bedingt und das war’s dann auch schon. Feste Haftstrafen im normalen
Strafvollzug hätten sicher Signalwirkung für diese perversen Triebtäter.
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2010-06-19
Dümmer als dumm
Diese Geschichte ist so erstaunlich dumm, dass wir nicht herumkommen diese wiederzu-
geben. Ein Schwarzafrikaner aus Kamerun hausierte mit folgender Story. Er sei der Sohn
des ehemaligen Finanzministers seines Heimatlandes und habe aus politischen Gründen
flüchten müssen.
Es sei ihm aber gelungen sein Vermögen, umgerechnet etwa 3,2 Millionen Euro, aus
der Heimat mitzunehmen. In Wien versuchte der Mann aus Kamerun einen Betrug abzu-
ziehen, auf den nicht einmal der(die) Dümmste hineingefallen wäre.
Geldwäsche erforderlich
Er wies etlichen Personen einen Koffer voll schwarzer Papierschnitzel vor und behauptete,
er habe aus Sicherheitsgründen das Geld schwarz einfärben müssen. Nun benötige er rund
80.000,- Euro für eine spezielle Chemikalie, um die Banknoten wieder reinwaschen zu
können.
Niemand fiel auf dieses plumpe Lügenmärchen und die versprochene Provisionszahlung
hinein. Ein offenbar profilierungssüchtiger, verdeckter Ermittler der Polizei sah darin den
Kriminalfall seines Lebens. Er gab sich als Interessent aus und als die erste Rate der Zahl-
ung über die Bühne gehen sollte, klickten die Handschellen.
Erstaunliche Urteile
Nun bekam der Kameruner die Rechnung präsentiert. Für eine Geschichte die eigentlich ins
Reich der Dummheit zu verweisen wäre, fasste er vor Gericht 2 Jahre Haft aus. Davon waren
acht Monate unbedingt, welche er absitzen muss.
Da ist es doch erstaunlich, dass ein pädofiler Pfarrer, der bereits 6 Jahre lang Kinderpornos
verbreitet hatte, vor 5 Tagen lediglich acht Monate bedingt ausfasste und damit keinen ein-
zigen Tag sitzen muss.
Milde für Pädofile
In Anbetracht dieses Urteils, wo für verbreiten und tauschen von Kinderpornos, sowie der
Besuch von einschlägigen Chatrooms über etliche Jahre hinweg nur eine bedingte Haftstrafe
verhängt wurde, ist dass Urteil gegen den Kameruner bezüglich des ausgesprochenen Straf-
ausmaßes, ein glattes Fehlurteil.
Der pädofile Gottesmann hatte mit seinem Verhalten Kinder geschädigt, da die Fotos und
Filme ja angefertigt werden mussten. Der Mann aus Kamerun hatte zwar einen Betrug vor,
den er jedoch derart stümperhaft und unglaubwürdig aufzog, dass ohnehin niemand darauf
hineingefallen war.
Angesichts dieser Urteile stellt sich die berechtigte Frage, warum lassen Gerichte bei Kinder-
porno-Delikten, immer wieder eine derart erstaunliche Milde walten. Vergleicht man die zwei
obigen Urteile könnte man direkt zur irrigen Meinung gelangen, dass Kinderpornografie ein
Kavaliersdelikt ist.
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2010-06-08
Geistige Inspiration
Der Freispruch im November 2009, am Landesgericht Ried im Innkreis, wo sein Kollege
wegen Besitzes von Bildern mit pornografischen Darstellung Minderjähriger angeklagt war,
dürfte einen niederösterreichischen Pfarrer und Religionslehrer dazu inspiriert haben, eben-
falls Kinderpornos aus dem Internet herunterzuladen.
Erstaunliches Gutachten
Die Rechtfertigung des in Ried angeklagten Geistlichen war, dass er eher zufällig auf die
Fotos gestoßen sei und nicht die Absicht gehabt habe, sie abzuspeichern. Erstaunlich ist
dabei, dass dem Gericht ein Gutachten präsentiert wurde, dass keine Datei aktiv herunter-
geladen wurde.
Da die Polizei auf dem Computer des kinderliebenden Pfarrers jedoch 100 eindeutige Fotos
gefunden hatte, fragen wir uns schon wie diese ihren Weg ohne Donwload auf die Festplatte
fanden.
War der Heilige Geist behilflich?
Wahrscheinlich war der heilige Geist für dieses technische Wunder verantwortlich. Erstaunlich
war auch die Angabe „rein zufällig“ auf die Webseite mit den Kinderporno-Bilder gestossen zu
sein. Aus unerfindlichen Gründen folgte das Gericht der Version des Angeklagten und fällte
einen Freispruch.
Auf den Spuren des Bruders
Soviel amtliche Verständnis muß natürlich ausgenützt werden, wird sich nun jener Pfarrer und
Religionslehrer aus Niederösterreich gedacht haben und ist den Spuren seines oberösterreich-
ischen Glaubensbruder gefolgt.
Bei einer Hausdurchsuchung fanden Ermittler der Polizei, auf dem Computer des stellvertret-
enden Dechants, pornografische Bilder von Minderjährigen. Das belastende Material wurde
sichergestellt und wird zur Zeit ausgewertet.
Muss sich der Mann Sorgen machen?
Der Geistliche, der auch das Amt eines Wallfahrtsdirektor ausübte, wurde laut Erzdiözese
Wien seiner Ämter enthoben. Zur Zeit verweilt er in einem Kloster um innere Einkehr zu
finden.
Wir glauben aber nicht, dass er sich allzuviel Sorgen machen wird, denn wie in fast allen
Fällen in denen Geistliche in Kinderpornografie involviert waren, wird bei der Sache nicht
viel herauskommen.
Erstaunliche Verständnis für Pädofile
Wieviel Verständnis manche Richter diesen sexuell fehlgeleiteten Subjekten entgegen-
bringen, beweisen zwei Urteile aus jüngster Zeit. Am 22.Dezember 2009 wurde ein 26-
jähriger Rechtspraktikant am LG Wien zu drei Monaten bedingt verurteilt. Bei ihm wurden
von der Polizei 3.000 (!) kinderpornografisch definierte Bilder, sowie Filme beschlagnahmt.
Ein 32-jähriger pädofiler Lokführer, der sich selbst als krank bezeichnet und sich vor Gericht
damit verantwortete, dass er in psychotherapeutischer Behandlung sei, erhält für den Besitz
von kinderpornografischen Material ebenfalls drei Monate bedingte Haft, in einem Prozess
am LG Wien, am 21.Dezember 2009.
Betrachtet man diese Urteile stellt sich die realistische Frage, wieviel Kopfschmerzen der
niederösterreichische Pfarrer wohl haben muß. In Anbetracht der erstaunlichen Milde für
Pädofile vor Gericht, wird er nicht einmal eine einzige Kopfschmerztablette benötigen.
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2010-02-12
Tatort Strasse
Wem ist es im Strassenverkehr noch nicht passiert, dass ihn ein anderer motorisierter
Zeitgenosse geschnitten hatte und auf die Lichthupe mit unmotivierten Bremsmanövern
reagierte, um einen Auffahrunfall zu provozieren.
Diese Erfahrung musste auch ein 50-jähriger Jurist machen. Leider verhielt er sich nicht
wie ein Gentleman, sondern stieg beim nächsten verkehrsbedingten Stop aus seinem
Wagen, um den Widersacher zur Rede zu stellen.
Schlagkräftiger Jurist
Der „Gegner“ schloss sich in seinem Pkw ein und der aufgebrachte Jurist schlug mit der
Hand gegen dessen Seitescheibe. Irgendwie muß er dabei einen Schwachpunkt getroffen
haben und die Scheibe ging zu Bruch. Dabei landete die Juristenhand im Gesicht des Ver-
kehrsraudi.
5 Monate für eine „Watsche“
Zugegeben, das war sicher nicht die feine englische Art und das Benehmen war eines
Juristen nicht würdig. Auch der Strafrichter hatte wenig Verständnis für eine solche interne
Regelung von Verkehrsproblemen und verhängte 5 Monate bedingte Haft und Schadens-
ersatz für den beschädigten Pkw.
Milde für Pädofile
Obiges Urteil wäre im Prinzip nicht erwähnenswert, wenn es in einem Verhältnis mit folgen-
dem Urteil stehen würde. Da lud sich ein einschlägig vorbestrafter „pädofiler Perversling“
„hundertausende“ pornografische Missbrauchsfotos von Kinder auf seinen Computer und
erhielt dafür läppische 7 Monate bedingt und 1.500,- Euro Geldstrafe.
Raubmord
Auch die nächste erstaunliche Verhaltensweise unserer Justiz ist erwähnenswert. Ein 48-
jähriger Bulgare wird dringend verdächtigt, in „Pachfurth“ (Niederösterreich) ein Heurigen-
wirtsehepaar ausgeraubt und ermordet zu haben.
Bulgarische Befehle
Der vermutliche Täter flüchtete nach Bulgarien und wurde unter „erstaunlichen Beding-
ungen“ an die österreichische Gerichtsbarkeit ausgeliefert. Das für Unbestechlichkeit
und Einhaltung der Menschenrechte bekannte Ex-Ostblockland, befiehlt der österreich-
ischen Justiz, dass dem Mann binnen 6 Monaten der Prozess gemacht werden muss.
Das ist noch nicht alles, denn sollte der Mann verurteilt werden, ist er unverzüglich nach
Bulgarien auszuliefern. Aber nun geht es erstaunlich weiter, denn der Prozess gegen den
mutmaßlichen Raubmörder droht zu platzen.
Kommt es zum Prozess?
Da es ja laut bulgarischen Diktat innerhalb von 6 Monaten zum Prozess kommen muss
und noch nicht alle Prozessvorbereitungen getroffen wurden, hat der Mann die besten
Chancen im Jänner 2010 unbehelligt in sein Heimatland auszureisen.
Keine Orientierung möglich
Tja, so erstaunlich geht es in unserer Justiz zu. Für eine Ohrfeige gibt es 5 Monate,
während ein Pädofiler 7 Monate erhält. Einem unter Mordverdacht stehenden Bulgaren
muss laut ausländischem Befehl, innerhalb von 6 Monaten der Prozess gemacht werden.
Anstatt den Bulgaren auszurichten das sie sich ihr Diktat aufs stille Örtchen hängen
können, macht die österreichische Justiz einen Kniefall. Unter Zeitdruck einen Mord-
prozess vorzubereiten birgt die Gefahr von Fehlern. Dem Anwalt des Beschuldigten wird
das sicher gefallen.
Stauni
2009-10-23
Aktion Vorschlaghammer
Ein „Bravo“ den Fahndern des BKA die nun einen internationalen Internet-Kinderpornoring
zerschlagen haben. Wie wir erst kürzlich im Beitrag „Kinderporno“ vom 08.03.2009
berichtet haben, sind die „Konsumenten“ dieser perversen Webseiten in allen sozialen
Schichten vorhanden.
Alleine während der Überwachung der Webseite durch die Behörden, wurden 12 (!)
Millionen „Mausklicks“ von rund 145.000 „Kunden“ aus 170 Ländern registriert.
Bei dieser Aktion wurden in Österreich bei Hausdurchsuchungen 935 Verdächtige
ausgeforscht.
Alle soziale Schichten und Altersgruppen
Über 200 dieser Männer in verschiedenen Altersgruppen, hatten sich Bilder und Videos
heruntergeladen, an denen sie sich ergötzten und anschließend mit anderen Perverslingen
tauschten.
Laut Presseberichten befanden sich unter den „Konsumenten“ Akademiker, Politiker,
Beamte, Lehrer bishin zum normalen Arbeiter.
Einem wurde sogar nachgewiesen, ein eigenes Video gedreht zu haben, wobei seine
Tochter als Hauptdarstellerin herhalten mußte.
Die Webseite wurde vom Ausland aus gehackt, um an die Daten der „Konsumenten“
zu gelangen. Anschließend wurde diese Webseite rigoros überwacht bis der Zugriff
erfolgte.
In Österreich ist es leider auf Grund gesetzlicher Bestimmungen nicht möglich,
eine Webseite „legal“ zu hacken um an User und Hintermänner heranzukommen.
Anonyme Rechtsbrecher geniessen Schutz
Das der Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit im Internet gesetzlich gewährleistet
wird, ist in Ordnung.
Was wir allerdings erstaunlich finden ist, dass Webseiten die eindeutig gegen bestehendes
Recht verstossen denselben Schutz geniessen.
Anonyme Rechtsbrecher im rechtsfreien Raum Internet
Jedes Printmedium würde in diesem Falle sofort beschlagnahmt und die Verantwortlichen
zur Rechenschaft gezogen werden.
Dringender Handlungsbedarf
Die Justiz in Österreich steht diesen anonymen Rechtsbrechern meist hilflos gegenüber.
Der Grund dafür, sind nicht angepasste Gesetze für diese „Neuzeit“. Man hat zwar ein
„Stalkergesetz“ kreiert, aber bei gesetzlichen Schritten gegen solche kriminellen Web-
seiten hinkt man hinterher.
Seitens der Politik sollte man sich ernsthaft überlegen, eine gesetzliche Möglichkeit
zu schaffen, dass Webseiten die eindeutig gegen österreichisches Recht verstossen und
anonym betrieben werden, diese von Spezialisten der Polizei gehackt werden dürfen.
Nachdem man die Gesetzesbrecher und Verantwortlichen ausgeforscht hat, müssten
diese Webseiten zerstört werden. Es ist höchste Zeit für diesen Schritt.
Stauni
2009-03-14
Perverse in allen sozialen Schichten
In letzter Zeit konnten immer wieder Kinderporno-Ringe, die über das Internet betrieben
wurden, ausgehoben werden.
Allerdings nicht die Betreiber dieser Webseiten, sondern „nur“ die perversen Konsumenten,
die sich an den Bildern und Filmen ergötzten.
Schlagzeilen machte der deutsche Politiker Jörg Tauss, der erst kürzlich in Verdacht geriet,
Kinderpornoseiten im Internet besucht zu haben.
Für Jörg Tauss gilt die Unschuldsvermutung.
Justiz verschärft bestehende Gesetze
Die Justizministerin macht nun Ernst mit ihrem Vorhaben, Kinderpornografie-Paragrafen zu
verschärfen. Claudia Bandion-Ortner fordert, dass schon der Zugriff auf KIPO strafbar sein soll.
Zukünftig soll schon der wissentliche Zugriff auf Kinderporno-Seiten strafbar sein, bisher
stehen nur Speicherung und Weitergabe unter Strafe. Dafür soll der § 207a geändert werden.
Zuletzt wurde der Kinderporno-Paragraf 1994 und 2004 geändert, wie der
Wiener Strafverteidiger Roland Friis ist einer Analyse auf der Wiener Webseite „Blaulicht
und Graulicht“ schreibt:
„Seit 1994 wird die Kinderpornographie im Strafrecht im § 207a StGB geregelt.
Damit sollte vor allem die ungestörte sexuelle und allgemein psychische Entwicklung von
Minderjährigen bis 14 Jahre geschützt werden. Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2004
wurde auch der § 207a reformiert und an die internationalen Rechtsakte angepasst.
Die wesentlichsten Änderungen sind das Heraufsetzen des Schutzalters für Kinderporno-
graphie von 14 auf 18 Jahre und die Erhöhung der Strafandrohungen.“
(Zitat Ende)
Link: http://diegalerie.wordpress.com/2008/05/13/der-strafexperte-mag-roland-friis-teil-3/
Nun soll die Strafbarkeit 2009 des Kinderpornografieparagrafen erneut aufgebaut werden.
Grundsätzlich soll das neue Gewaltschutzpaket Verbesserungen im Opferschutz und härtere
Strafen bringen. Man hat Bandion-Ortners Vorschlag im Nachhinein mittels Abänderungs-
antrag eingefügt, der im Justizausschuss behandelt wird, erklärte Katharina Swoboda,
Sprecherin des Justizministeriums. Beschlossen ist die Sache aber erst am 11. März 2009,
wenn das Plenum des Parlaments tagt.
Wann die Änderungen in Kraft treten werden, konnte man im Justizministerium noch nicht
sagen. Da es sich beim „Gewaltschutzpaket“ um verschiedene Gesetze handle, die ver-
ändert werden, gebe es keinen einheitlichen Zeitpunkt.
Problem anonyme Webseiten
Die Kinderpornografie bleibt Dauerthema. Die Justiz kämpft gegen Windmühlen, denn
was nützt es die Strafandrohungen zu erhöhen und die Gesetze zu verschärfen, wenn
man die Hintermänner nicht fassen kann.
Die Webseiten liegen weit im Ausland und die österreichischen Behörden stehen den
anonymen Betreibern meist hilflos gegenüber.
Grundsätzlich sind Wahrnehmungen bei http://www.stopline.at/ zu melden.
Würde ein anonymer Jemand ein Kinderbordell betreiben, würde dieses mit Garantie
sofort behördlich geschlossen werden, auch wenn der Betreiber nicht eruierbar ist.
Wir fragen uns, warum dies bei derartig perversen Webseiten nicht möglich ist ?
Die technischen Möglichkeiten dazu sind ohnehin vorhanden.
Gesetzloser Raum Internet ?
Wir sind der Meinung, dass man sich auch im Internet an bestehende Gesetze zu halten hat.
Es könnte eine Art „Cyberjustiz“ ein Urteil fällen, eine derartige Seite zu schliessen und einen
Techniker beauftragen, diese mit Viren zu „verseuchen“. Alle Perverse die den Inhalt dieser
Webseite dann „konsumieren“ wollen, könnten sich von ihrer Festplatte verabschieden.
Eine derartige Massnahme, wäre sicherlich ein sinnvoller Beitrag zur Eindämmung der
Kinderpornografie.
Mag sein, dass uns „sogenannte Liberale“ jetzt für radikal halten, aber unter dem Motto
„Der Zweck heiligt die Mittel“, nehmen wir das gerne in Kauf.
Stauni
2009-03-08