Erzwungene Bürgschaft
Bürge wider Willen
Stellen Sie sich vor, der von Ihnen getrennt lebende Expartner(in) nimmt von einer Bank einen Kredit für sich auf. Daraufhin werden Sie von dem Geldinstitut verständigt, daß Sie den Kredit zurück zu zahlen haben, sollte der Kreditnehmer dies nicht tun. Sie wußten weder von der Kreditaufnahme etwas, noch haben Sie als Bürge unterschrieben. Sie sind also Bürge wider Willen und ohne Ihr Einverständnis.Ein Ding der Unmöglichkeit werden Sie sagen. Nicht so beim Finanzamt, den da hat man auf Grund einer „gesetzlichen Regelung“ eine eigene Ansicht darüber, denn folgender Fall hatte sich ereignet.
Erstaunliche Post von der Finanz
Herr H. aus Niederösterreich erhält eines Tages Post vom Finanzamt, in dem ihn kurz und prägnant mitgeteilt wird, daß für sein Kind ein Zuschuss zum Kindergeld ausbe- zahlt wurde. Bei diesem Zuschuss handelt es sich um eine Art Darlehen, daß wieder zurück zu zahlen ist, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird.
Nun Herr H. ist Vater einer Tochter, lebt aber mit der Mutter seines Kindes nicht mehr zusammen. Er bezahlt monatlich Alimente für sein Kind an seine Ex-Lebensgefährtin. Das diese einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld beantragt hatte wußte er gar nicht. Auch hat er diesen Zuschuss weder angefordert noch etwas unterschrieben. Umso ver- wunderlicher ist nun das Schreiben des Finanzamtes.
Bei der Finanz sieht man die Sache natürlich ganz anders
Dort ist man auf Grund einer „gesetzlichen Regelung“ der Ansicht, daß ein gemeinsames Kind die Elternteile verbindet. Auch wenn ein Elternteil keinen rechtlich relevanten Ein- fluss auf die Entscheidung zum Bezug des Zuschusses des Kindergeldes durch den an- deren Elternteil gehabt haben sollte, kann im Wohle des Kindes ein Anknüpfungspunkt für die Rückzahlungsverpflichtung des eines Elternteiles gesehen werden. Schönes Amtsdeutsch, aber wo hier das Wohl des Kindes sein soll, können wir nicht erkennen. Das einzige Wohl das hier besteht, ist wohl das der Finanz.
Hoffentlich kommt man bei der Finanz nicht noch auf die Idee, daß man für eventuelle Steuerschulden des Großvaters haftet, weil ja man immerhin blutsverwandt ist und dies im Wohle der Familie geschehe.
Stauni