Im Netz der Betrüger

Die Arbeiterkammer hat Tipps, wie man sich vor digitalen Fallen schützen kann

Immer mehr Opfer von Online-Betrügern wenden sich an den Konsumentenschutz der AK OÖ. Die Betrugsmaschen der Kriminellen werden immer raffinierter, die Schadenssummen immer höher. Das transferierte Geld zurückzubekommen, ist in den meisten Fällen nicht möglich.

„Der effektivste Schutz gegen Cyberkriminelle ist, sich der Gefahren im digitalen Raum bewusst zu werden. Wer im Internet unterwegs ist, trifft immer wieder auf Fallen von Internetbetrügern. Wichtig ist es, diese zu erkennen und richtig zu handeln, damit einem sicheren Surf-Vergnügen nichts im Wege steht“, so AK-Präsident Andreas Stangl.

Die Watchlist Internet ist eine gute Adresse, um sich über aktuelle Betrugsmaschen zu informieren. Anlässlich der ausgerufenen #10TagegegenPhishing, haben die AK-Konsumentenschützer wichtige Tipps zusammengefasst, wie man mit Fake-Shops, Phishing-Mails, dubiosen SMS, Abo-Fallen & Co. umgeht:

Nicht auf verlockende Angebote reinfallen

Eine wichtige Regel lautet: Je verlockender ein Angebot im Internet ist, umso alarmierter sollte man sein. Denn: Wird man über Nacht reich, erhält man eine unverhoffte Erbschaft bzw. einen Gewinn, oder kostet ein Produkt deutlich weniger, ist man nicht seine Sorgen, sondern stattdessen meist sein Geld los.

Webshops auf Echtheit prüfen

Bevor Konsumenten online einkaufen, sollten sie die Onlineshops auf Echtheit überprüfen, zum Beispiel mit dem Fake-Shop Detector. Die Historie eines Webshops kann außerdem auf „Internet Archive“ eingesehen werden. Existiert ein Webshop schon mehrere Jahre, kann diesem größeres Vertrauen entgegengebracht werden. Wird in einem Onlineshop nur Vorauskasse akzeptiert, sollten spätestens zu diesem Zeitpunkt die Alarmglocken läuten und der Kauf abgebrochen werden.

Mails und SMS unbekannter Absender ungeöffnet löschen

Erhält man eine SMS oder eine E-Mail, in der sofortiger Handlungsbedarf suggeriert wird, sollten darin enthaltene Links oder Anhänge (bspw. PDF-Dateien oder Bilder) niemals geöffnet werden. Um sicher zu gehen, können Links auf Phishing Link and URL Checker überprüft werden. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, das Unternehmen auf einem anderen Kanal zu kontaktieren und die Echtheit der Nachricht zu hinterfragen.

Im Zweifel Konto und Karte sperren lassen

Haben Konsumenten ihre Kontodaten auf einer gefälschten Login-Seite preisgegeben, haben Kriminelle potenziellen Zugriff auf das Konto. Die Bank bzw. das Kreditkarteninstitut sollte darüber rasch informiert werden. Je nach Sachverhalt müssen Zugänge und Karten gesperrt werden. Bei finanziellen Schäden ist es notwendig, auch eine polizeiliche Anzeige zu erstatten. Anschließend ist es wichtig, beim Zahlungsdienstleister Einspruch gegen die nicht genehmigten Transaktionen zu leisten. Zum Beispiel mit Hilfe des Musterbriefs der AK OÖ. Wurde eine Transaktion ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung durchgeführt, wird diese bei erteiltem Einspruch innerhalb von 13 Monaten seitens der Bank rückerstattet.

Achtung, Abo-Fallen!

Eine weitere Gefahr im Internet sind Abo-Fallen. Diese schmerzliche Erfahrung musste auch eine junge Innviertlerin machen. Sie hatte sich im Jahr 2023 bei einer Dating-Plattform für einen Probetag angemeldet und dafür unter Angabe ihrer Bankdaten eine Belastung von zwei Euro autorisiert. Seither zog das Unternehmen regelmäßig Gebühren von ihrem Girokonto ein. Da die junge Frau lediglich eine Transaktion in Höhe von zwei Euro autorisiert hatte, wurden ihr, nach Einschreiten des Konsumentenschutzes, die zu Unrecht abgebuchten Gebühren wieder rückerstattet. Bei Abschluss von Probeabos ist es besonders wichtig, darauf zu achten, dass man nicht unwissentlich in eine Abofalle tappt. Mit Hilfe des Musterbriefs „Rücktritt Internetfalle“ der AK OÖ können Sie möglicherweise bestehenden Verträgen den Rücktritt erklären.

Banken und Zahlungsdienstleister haften bei sorgfältigem Umgang mit Daten

Was passiert, wenn man Opfer einer Phishing-Attacke wurde? Die Möglichkeit der Rückerstattung von unautorisierten Beträgen hängt vom Grad der Fahrlässigkeit ab. Für leicht fahrlässiges Verhalten haftet man mit bis zu 50 Euro, für grob fahrlässiges bzw. betrügerisches Verhalten müssen Betroffene für den gesamten Schaden haften. Welche Verhaltensweisen als grobe Fahrlässigkeit zu definieren ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Grobe Fahrlässigkeit liegt laut dem OGH beispielsweise dann vor, wenn man einem angeblichen Bankmitarbeiter telefonisch einen per SMS zugesendeten TAN-Code mitteilt, der laut Aussage gerade eben von diesem vermeintlichen Mitarbeiter übermittelt wurde.

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Finanzministerium warnt vor betrügerischen SMS-Nachrichten

Mit Hilfe von gefälschten SMS-Nachrichten im Namen der österreichischen Finanzverwaltung versuchen Internetbetrüger an persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) warnt aktuell vor einer steigenden Anzahl von gefälschten SMS-Nachrichten, die im Namen der österreichischen Finanzverwaltung (zB. FinanzOnline) an Bürgerinnen und Bürger versendet werden. Die betrügerischen Nachrichten enthalten die Information, dass die Empfängerinnen und Empfänger einen Link aufrufen und dort persönlichen Daten eingeben sollen. Das BMF warnt laufend vor solchen und ähnlichen Betrugsversuchen, welche über verschiedene Kommunikationskanäle wie SMS, E-Mail und Telefonanrufe erfolgen.

Die enthaltenen Hyperlinks führen auf gefälschte Webseiten im Stil von FinanzOnline, die zur Eingabe von persönlichen Daten, insbesondere Kontodaten, auffordern.
Das BMF betont, dass es sich hierbei um einen Internet-Betrugsversuch handelt und die versendeten Nachrichten und verlinkten Webseiten Fälschungen darstellen.

Informationen des BMF erfolgen grundsätzlich in Form von Bescheiden und werden per Post oder in die FinanzOnline Databox zugestellt. Das BMF fordert Bürgerinnen und Bürger niemals zur Übermittlung von persönlichen Daten wie Passwörtern, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen auf. Daher gilt: Wenn Sie solche SMS- und E-Mail-Nachrichten mit ähnlichen Inhalten erhalten, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Internet-Betrugsversuch.

Das BMF rät:
• Folgen Sie in keinem Fall den darin enthaltenen Anweisungen!
• Klicken Sie keinesfalls auf darin enthaltene Links oder Dateien!
• Geben Sie unter keinen Umständen persönliche Daten wie Passwörter, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen bekannt!
• Das BMF empfiehlt, solche SMS- und E-Mail-Nachrichten sofort zu löschen!

„Informationen zu den Maschen der Betrüger, den Merkmalen von Betrugsversuchen und notwendigen Sicherheitsmaßnahmen finden Sie in unserem Folder ´Vorsicht Betrug! Geben Sie Internetbetrügern keine Chance´. Der Folder steht auf der Webseite des BMF zum Download bereit und liegt in allen Finanzämtern zur Entnahme auf, heißt es seitens des Finanzministeriums.

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Achtung Betrug mit gefälschten RTR-Rechnungen!

Fingierte Briefe der RTR mit Zahlungsaufforderungen im Umlauf – diese Schreiben unbedingt ignorieren

In betrügerischer Absicht versenden unbekannte Dritte derzeit im Namen der Rundfunk und Telekom-Regulierungs-GmbH (RTR) Briefe mit einer Zahlungsaufforderung für eine Servicegebühr. Die Briefe sind mit dem RTR-Logo, RTR-Kontaktdaten und einem QR-Code versehen. Wird der QR-Code gescannt, kommt man zu einer gefälschten Website und nach einem weiteren Klick zu einem Formular, in dem man seine Kontodaten zur Abbuchung der Servicegebühr bekannt geben soll.

Die RTR hält dazu fest, dass sie keinerlei Gebühren verrechnet und auch keine Zahlungsaufforderungen verschickt. Bei den versendeten Briefen handelt es sich ausnahmslos um Fälschungen.

Die RTR hat bereits Schritte in die Wege geleitet, um die Websites, die über die in den Briefen enthaltenen QR-Codes erreichbar sind, offline nehmen zu lassen.

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