Respekt wem Respekt gebührt
Wir betrachten zwar die Justiz immer mit einem kritischen Auge, scheuen aber nicht
davor zurück justizangehörigen Personen Respekt zu zollen, wenn dieser angebracht
ist. Im konkreten Fall möchten wir der Richterin Karin Beber unseren Respekt zollen.
Bekanntlicher Weise hatte der rumänischen Zuhälter Adrian Bogdan N., alias „Cretu“ ,
am 15. Mai 2010, vor einer Diskothek im 10. Wiener Gemeindebezirk, die rumänische
Prostituierte Florentina M. vorsätzlich in Brand gesteckt, weil sich diese weigerte Schutz-
geld zu bezahlen. (Es gilt die Unschuldsvermutung).
Geheimnis gelüftet
Zu unserem Erstaunen gab es für diese abscheuliche Tat lediglich eine Anklage wegen
schwerer Körperverletzung. Wir haben bereits im Beitrag „Gleiches Recht für alle?“
angemerkt, dass es wohl das Geheimnis der Staatsanwältin bleiben werde, warum es in
diesem Fall keine Anklage wegen Mordversuchs gab.
Wenn jemand den Kopf eines Menschen mit Benzin übergießt und anzündet, muss der-
jenige damit rechnen, dass diese Person eines qualvollen Todes stirbt. Auch geschah
die Tat nicht im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe ge-
parkten Pkw geholt.
Nun dürfte das Geheimnis der anklagenden Staatsanwältin gelüftet sein, denn wie wir
aus gut informierter Quelle unterrichtet wurden, beruhte die Anklage wegen Körperver-
letzung auf einem Deal.
Das Singvogerl Cretu
Weil Cretu nach seiner Festnahme wie ein Vogerl gesungen hatte und den vernehmen-
den Ermittlern einige rumänische Kriminelle am Silbertablett servierte, verzichtete man
auf eine Anklage wegen Mordversuchs und belohnte den Zuhälter damit, sich nur wegen
Körperverletzung vor Gericht verantworten zu müssen.
Es gibt bei Gericht immer wieder Deals die Straftäter dazu bewegen sollen mit ihrem Wis-
sen, zur Aufklärung ungeklärter Straftaten beizutragen. Von Moral kann man dabei zwar
nicht sprechen, aber man kann durchaus zwischen akzeptablen und inakzeptablen Deals
unterscheiden.
Inakzeptabler Deal
Dieser Deal fiel eindeutig unter die Kategorie inakzeptabel, denn den Kopf einer Person
mit Benzin zu übergießen und ihn anschließend in Brand zu stecken, kann beim besten
Willen keine Körperverletzung mehr sein.
Das sah vermutlich die Richterin Karin Beber genauso. Nach den Ausführungen der
Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich, war für die verhandlungsführende Richterin
die Anklage wegen Körperverletzung offenbar nicht mehr nachvollziehbar.
Das Gericht erklärte sich nach zweitägiger Verhandlung für nicht zuständig. Laut Beber
ergab das bisherige Beweisverfahren den dringenden Verdacht in Richtung versuchten
Mordes. Damit ist klar gestellt, dass sich der rumänische Zuhälter „Cretu“ und seine
zwei Komplizen in absehbarer Zeit vor Geschworenen verantworten müssen.
Unseren Respekt Frau Rat
Für diese Entscheidung sprechen wir der Richterin Karin Beber unsere Hochachtung und
vollen Respekt aus. Diese Frau hat ein gesundes Gespür für Gerechtigkeit, auch wenn es
sich „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehandelt hat und Cretu glaubte durch
seine Wamserei, seinen Kopf aus der Schlinge ziehen zu können.
*****
2011-03-15
Arbeitsmarkt- Liberalisierung rückt näher
Ab dem Jahr 2011 soll der Arbeitsmarkt gegenüber den neuen EU-Ländern des ehemaligen
Ostblocks geöffnet werden. Der AMS-Chef Kopf meint, dass sich dieses Liberalisierung im
kommenden Jahr fatal auf die Arbeitslosenzahlen in Österreich auswirken werde.
Auch der FPÖ-Vizebundesparteiobmann NAbg. Norbert Hofer schlägt in die selbe Kerbe
und kommt zur Ansicht, dass die Öffnung des Arbeitsmarkts für jene Oststaaten die 2004
der EU beigetreten sind, die Zahl der Tagespendler massiv erhöhen und gleichzeitig für
mehr arbeitslose Österreicher sorgen wird.
Entspannung am Personalmarkt
Die Ansicht der beiden Herren können wir zumindest aus dieser Sicht nicht teilen. Die
kommende Liberalisierung wird zu einer Entspannung am Personalmarkt beitragen. Vor-
allem die unter Personalmangel leidenden Branchen im Dienstleistungssektor, wie Hotel-
lerie und Gastgewerbe, werden endlich aufatmen können.
Wir fragen uns ohnehin, wie es z.B. eine(n) arbeitslos gemeldete(n) Kellner(in) geben kann,
wo doch die Gastronomie begonnen vom kleinen Beisl bis zu Sterne-Restaurant akuten
Personalmangel aufweist.
Keine Scheinselbständigen mehr
Aber auch die Baubranche wird Grund zur Freude haben. Endlich vorbei die Zeiten wo sich
ausländische Bauarbeiter einen Gewerbeschein als Rigipsplatten-Montageunternehmen lösen
mussten und sich bei der SVA pflichtversichern ließen, um auf einer hiesigen Baustelle arbei-
ten zu können.
Arbeitslosenzahl wird sich erhöhen
Doch der Schein trügt, denn die Arbeitslosenzahlen werden nach geraumer Zeit tatsäch-
lich in die Höhe schnellen. Österreich ist ein Paradies für Sozialschmarotzer und so wird der
einfältigste Slowake, Tscheche, Ungar oder Pole in kürzester Zeit begriffen haben, dass man
vom österreichischen Staat auch Geld erhält, ohne dafür eine Leistung erbringen zu müssen.
Sozialstaat wird noch mehr abgezockt werden
Nach Erfüllung der Mindestarbeitszeitdauer welche für die Inanspruchnahme der Arbeits-
losenunterstützung notwendig ist, wird ein nicht unerheblicher Teil dieser Herrschaften
diese Sozialleistung in Anspruch nehmen.
Und zwar nicht weil ihre Arbeitkraft nicht mehr gebraucht wird, sondern weil man auf eine
Kündigung seitens des Arbeitnehmers Wert legen wird. Dadurch wird das angekündigte
Szenario der Herren Kopf und Hofer tatsächlich eintreten, wenn auch aus einer anderen
Perspektive.
Keine Arbeit bedeutet Heimreise
Diesem könnte man ganz leicht einen Riegel vorschieben. Von ausländischen Arbeitkräften
wird keine Arbeitslosenversicherung eingehoben und dadurch besteht kein Anspruch auf
eine Arbeitslosenunterstützung. Sollte die notwendig gesetzliche Regelung noch fehlen,
so ist eine zu schaffen.
Tritt tatsächlich der Fall ein, dass eine ausländische Arbeitskraft nicht mehr benötigt wird,
so muss jene Person nur mehr die Heimreise antreten und fällt daher dem österreichischen
Staat nicht mehr zur Last.
Wir sind uns bewusst, dass die Gutmenschenfraktion ihre Hände zusammenschlagen und
zu einem Geheule anstimmen wird, wenn sie diesen Beitrag gelesen haben. Diesen Per-
sonen sei aber gesagt, dass selbst das heutige Sozialsystem bereits nicht mehr finanzier-
bar und nur mehr eine Frage der Zeit ist, bis dieses zusammenbricht.
*****
2010-04-08
Fortsetzung zu TEIL 1
Der andere Polizeibeamte RvI Andreas Z., gab in seiner Niederschrift sinngemäß das gleiche
wie sein Kollege an. Zusätzlich schilderte er noch den Beginn der Amtshandlung , da er der
ersteinschreitende Beamte war.
Doch Futterneid ?
Er habe Handler gefragt, was dieser eigentlich hier mache und bekam in Hochdeutsch zur
Antwort, dass dies seine aufgetragene Arbeit sei, die Daten fremder Leute aufzuschreiben.
Andreas Z. machte Handler daraufhin aufmerksam, dass dieser durch sein Verhalten eigentlich
die Einreise der Passagiere ins Bundesgebiet behindert hatte und das er diesen Umstand zu
einem späteren Zeitpunkt mit dem ÖWD abklären werde.
So steht es in der Niederschrift des RvI Andreas Z.
Ungebührliches Benehmen
Laut Z. kam es dann zu Schimpftiraden von seitens Handler gegen seine Person.
Schimpfwörter wie „..depperter Kieberer, geh´ sch….“ udgl. mehr soll der Nachtwächter
von sich gegeben haben, wenn man den Ausführungen des Polizisten folgt.
Der Beamte Andreas Z. führt auch noch extra an, dass er keinen falls die Worte „Psychopath,
depperter Wachter“ udgl. ausgesprochen hat, was natürlich von seinem Kollegen bestätigt
wird.
Festnahme
Daraufhin sei Handler von ihm, unter Androhung der Festnahme abgemahnt worden, sein
rechtswidriges Verhalten einzustellen, was dieser aber nicht tat.
In Folge wurde Handler festgenommen. Was sich bei der Festnahme abspielte, ist aus unserem
gestrigen Beitrag ersichtlich.
Der Riese Handler
Erstaunlich ist hier noch eine Aussage des RvI Andreas Z., der im Protokoll angibt: „….und
der offensichtlich körperlichen Überlegenheit des Angezeigten (viel größer als ich
und ca. 30 bis 40 kg schwerer als ich) rief ich meinen Kollegen O. zu, damit er mich
bei der Durchsetzung der Festnahme unterstützen sollte.“
Die Größe ist meist immer ein subjektiver Blickwinkel. Als viel größer wird nach gängiger
Lebenserfahrung, eine Kopfgröße oder mindestens 20 cm angenommen. Handler misst
1,85 Meter und wiegt 95 Kilogramm.
Minipolizist ?
Nach dieser eigener Aussage, dürfte dann RvI Andreas Z. in etwa 1,65 Meter groß sein und
zwischen 55 und 65 Kilogramm wiegen.
Bei diesen Körpermassen hätte er nicht einmal die Mindestvoraussetzung für den Polizei-
dienst erfüllt. Daher stellt sich die berechtigte Frage, was sucht dieser Mann im Exekutiv-
dienst der Polizei ?
Knast
Nachdem Handler in den Streifenwagen verfrachtet worden war, wurde er in die Polizei-
inspektion Josefstadt gebracht. Dort ging das übliche Prozedere über die Bühne.
Amtsarzt, Anzeigenerstattung und anschließender Polizeiarrest.
Schwerwiegend kann das „Verbrechen“ von Handler aber nicht gewesen sein, da er lediglich
nach § 1des NÖ-Pol.Stg zu 180,- Euro Geldstrafe verurteilt wurde.
Gemäß der Strafverfügung (S 4.201/06) hatte er sich wegen Erregung ungebührlicher-
weise störenden Lärms und öffentlicher Anstandsverletzung, schuldig gemacht.
Auch sein Gefängnisaufenthalt war unbedeutend, wenn man bedenkt, dass er am selben
Tag um 23:45 Uhr aus der Haft entlassen wurde und die ganze Amtshandlung erst um
19 Uhr begonnen hatte. (Haftbestätigung GZ:D1/15037/2006-SPK WN)
Ohne Munition in den Krieg
Jetzt beging Handler in seiner Naivität, den wahrscheinlich schwerwiegendsten Fehler
seines Lebens. Ohne Zeugen, Ton- oder Lichtbildaufnahmen, begann er gegen die
Staatsmacht in den „Krieg“ zu ziehen.
Er berief gegen die o.a. Strafverfügung und zeigte die Polizeibeamten wegen
Körperverletzung an.
Am 5.Mai 2008 fand beim UVS NÖ Außenstelle Wr. Neustadt, die Berufungsverhandlung
gegen die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung statt, die er natürlich prompt verlor.
Die UVS-Verhandlung
Allerdings lies in dieser Verhandlung, der RvI Andreas Z. wieder mit einer erstaunlichen
Aussage aufhören. Obwohl beide Beamte in ihren Niederschriften angaben, dass die Fest-
nahme mit „einsatzbezogener Körperkraft“, sowie den Gebrauch eines Pfeffersprays,
einen Faustschlag gegen den Kopf und einen Tritt gegen die Hüfte oder Oberschenkel von
Handler, durchgeführt wurde, gibt der Beamte auf eine Frage des Senatsleiters folgende
Antwort.
Wörtlich aus dem Protokoll der UVS-Verhandlung:
Auf die Frage, ob der Beschwerdeführer (Handler) auch Schmerzensschreie getätigt hat,
gibt der Zeuge (RvI Andreas Z.) an: „Er hat keine Schmerzensschreie getätigt, dazu
hätte er absolut keinen Grund gehabt“.
Uns liegen ärztliche Bestätigungen vom Krankenhaus Wr. Neustadt und dem Allgemein-
mediziner Dr. Wolfgang M. vor, in denen Verletzungen im Gesicht und der Leistengegend
von Handler festgestellt wurden.
Der geneigte Leser kann sich nun selbst ein Bild über die Glaubwürdigkeit des Polizisten
RvI Andreas Z. machen.
Der ÖWD
Auch der Arbeitgeber von Handler, der „Österreichische Wachdienst“ (ÖWD), verhielt
sich “richtig super”. Er kündigte am 11.05.06, dem Nachtwächter per 10.05.06 (Tag
des Vorfalls). Zu diesem Zeitpunkt galt für Handler noch die Unschuldvermutung.
Der Sack wird zugemacht
Handler der zugebener Weise einen Hang zum Querulieren hat, lies nicht locker und urgierte
immer wieder, warum mit seiner Anzeige gegen die Beamten nichts weiter ging.
Diesbezüglich bekam er jedoch keine Antwort, dafür flatterte ihm eine Ladung zu einer
Gerichtsverhandlung für den 4.Juni 2007 ins Haus.
In dieser Verhandlung wurde er wegen versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt,
Sachbeschädigung und schwerer Körperverletzung verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe
von 10 Monaten, bedingt auf 3 Jahre.
Im Gerichtsurteil wurde unter anderem auch angeführt, dass RvI Andreas Z. ein Hämatom
oberhalb des linken Auges erlitt und RvI Thomas O. eine offene Rissquetschwunde an der
Schädeldecke davontrug. Beide Verletzungen wurden laut Gericht vom Angeklagten verursacht.
Der Irrtum
Handler glaubte nun, dass er ebenfalls am 10.05.2006 auf diese Delikte angezeigt wurde,
weil er die Polizisten angezeigt hatte. Da unterlag er jedoch einem gewaltigen Irrtum, wie wir
später ausführen werden. Er berief gegen das Urteil beim OLG und verlor am 18.02.2008
auch dort.
Handler queruliert weiter
Also was tat er jetzt ? Er „quälte“ die Behörden mit weiteren Eingaben, da er sich ungerecht
behandelt fühlte. Er erkundigte sich auch permanent, wie es mit dem Strafverfahren gegen
die beiden Polizeibeamten stünde.
Um offensichtlich endlich Ruhe vom „Querulanten“ Handler zu haben, schickte ihm die
Staatsanwalt Wr. Neustadt ein höchst erstaunliches Schreiben (6St98/08z), datiert mit
09.05.2008. Wir zitieren aus diesem nachfolgend wörtlich:
Die Anzeige gegen die beiden Beamten wurde mit ha. Verfügung vom 10.04.2007 gemäß
§ 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt.
Hingegen wurde am selben Tag gegen Helmut Handler wegen der Vergehen des versuchten
Widerstands gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StBG, der Sachbeschäd-
igung nach § 125 StGB und (zweifach begangen) der schweren Körperverletzung nach den
§§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB ein Strafantrag eingebracht.
Achtung aufs Datum
Haben Sie sich das Datum genau angesehen ? Die Staatsanwaltschaft informiert Handler
zu einem Zeitpunkt wo dieser bereits abgeurteilt war und auch die Berufung verloren hat,
über die Einbringung eines Strafantrages. Das ist aber noch nicht das Erstaunliche an dieser
Story.
Erstaunlich daran ist, dass der Strafantrag gegen Handler erst am 10.04.2007 eingebracht
wurde, obwohl die Tat am 10.05.2006 geschehen war. Da bei Gericht oft der Ausdruck
der „lebensnahen Erfahrung“ gebraucht wird, wollen wir diesen auch verwenden.
Lebensnah
Eine absolut lebensnahe Erfahrung ist, dass absichtliche Verletzungen gegen Polizeibeamte
sofort angezeigt werden und nicht 11 Monate später. Immerhin waren laut Gerichtsprotokoll
beide Beamte verletzt, wobei einer sogar eine offene Rissquetschwunde an der Schädeldecke
hatte.
Für uns entsteht hier der Eindruck einer „Retourkutsche“, da Handler die Beamten angezeigt
hatte und keine Ruhe gab.
Mag sein das Handler ein unbequemer Mann ist, der mit seiner Art etlichen Menschen auf
die Nerven geht, dass rechtfertigt jedoch nicht eine derartig unverblümte Demonstration der
Staatsmacht.
Eine derartige Vorgehensweise dient sicherlich nicht dazu, den Menschen unseres Landes
ihren (noch) vorhandenen Glauben an eine unabhängige und überparteiliche Justiz zu stärken.
Stauni
2009-07-08
Der Nachtwächter
Herr Helmut Handler kam zu uns in die Redaktion und erzählte eine wirklich erstaunliche
Geschichte. Er ging am 10.05.2006, gegen 19 Uhr, in seiner Anstellung als Nachtwächter
der Firma ÖWD, seine Kontrollrunde am Betriebsgelände der Firma Diamond Aircraft in
Wr. Neustadt.
Von seinem Arbeitsgeber hatte er die Anordnung, Personen die sich nach Dienstschluss
am Firmengelände aufhalten zu kontrollieren und deren Namen in ein Kontrollbuch einzu-
tragen.
Kurze Zeit vorher war ein Privatflugzeug auf dem Firmengelände gelandet und dadurch
befanden sich Leute außerhalb der Öffnungszeit, auf dem Gelände der Firma D. Aircraft.
Dein Freund und Helfer
Zur gleichen Zeit waren auch zwei Polizeibeamte auf dem Firmengelände, die den dienst-
lichen Auftrag hatten, bei den Passagieren dieses Flugzeuges eine Zollkontrolle durchzuführen.
Örtlich waren die beiden Beamten und Handler nicht am selben Platz und es wusste auch
keiner vom anderen.
Als Handler vorerst vier ihm unbekannte Personen kontrollieren wollte, kam es zum ersten
Zwischenfall. Diese wollten sich nicht von einem Nachtwächter aufschreiben lassen und
vermittelten ihm das auch ziemlich klar.
Also ging er weiter und traf in einem nahegelegenen Hangar drei weitere Personen an, die
er ebenfalls zur Ausweisleistung aufforderte. Inzwischen hatte aber einer der vorerst ange-
troffenen Vier, die ebenfalls am Firmengelände anwesenden Polizisten verständigt, dass ein
Nachtwächter am Gelände die Leute kontrolliert.
Handlers Aussage
Von da an gehen die Aussagen auseinander. Handler erzählt, dass ihn vorerst ein Polizist
zur Rede stellte, was er hier mache. Obwohl er mit Nachtwächteruniform bekleidet war,
wollte der Beamte die Tätigkeit von ihm nicht zur Kenntnis nehmen und schlug ihm Handy
und Sammler (Stechuhr) aus der Hand.
Anschließend wurde er zu Boden gerissen und auch vom anderen inzwischen eingetroffenen
Polizisten mit den Fäusten geschlagen. Außerdem wurde ihm zweimal mit einem Pfefferspray
in den Mund gesprüht.
Futterneid ?
Die Version der beiden Polizeibeamten Andreas Z. und Thomas O. klingt naturgemäß etwas
anders. (Niederschrift G.Zl:S4.201/06)
Nachdem der Pilot angegeben hatte, dass ein Nachtwächter kontrolliert, sei Z. nach draußen
gegangen, um zu sehen was da los ist.
O. konnte vorerst nur wahrnehmen, dass Z. dem Handler nachrief, er möge endlich stehen
bleiben, was dieser nicht tat. Er begab sich daraufhin zu seinem Kollegen, der ihm mitteilte,
dass Handler festgenommen sei. Er hörte dann auch, dass der Nachtwächter vor sich her
schimpfte.
Alle beide versuchten Handler zu beruhigen, als dieser überraschend dem Z. mit der Faust
gegen den Kopf schlug, wobei eine Brille zu Bruch ging. Anschließend schlug er abermals
plötzlich mit der anderen Faust gegen den Kopf von O.
Handler muss in seinem früheren Leben Berufsboxer gewesen sein, den laut Angaben des O.
hielt er in einer Hand das Handy und in der anderen den Sammler (Stechuhr) und schlägt
trotzdem zwei Polizisten nieder.
Da man jetzt annahm, dass das Gerät das Handler in der Hand hielt ein Elektroschocker ist,
wurde dieses dem entrissen. (Anm. der Red.: Es war die Stechuhr)
Anschließend wurde mit „einsatzbezogener Körperkraft“ versucht, Handler zu fixieren.
Dabei führte dieser wieder einen Faustschlag gegen den Kopf von Z. aus. Aus diesem Grund
wurde von Handler abgelassen und mit „gezückten“ Pfefferspray versucht diesen in Schach
zu halten.
Da dies aber nichts nützte, wurde vom Pfefferspray Gebrauch gemacht. Allerdings hatte es
den Anschein, dass der Pfefferspray nicht wirkte, so der Polizist Thomas O.
Daraufhin versetzte Andreas Z., dem Handler mit der Faust einen Schlag gegen den Kopf
und einen Tritt gegen die rechte Hüfte, bzw. rechten Oberschenkel.
Erst dadurch gelang es den beiden Beamten, Handler am Boden zu sichern, ihm Handschellen
anzulegen und anschließend zum Streifenwagen zu eskortieren.
Mike Tyson
So liest es sich in der Niederschrift des Polizisten RvI Thomas O.
Mancher Leser ist jetzt sicher geneigt zu glauben, dass es sich bei Helmut Handler um einen
Typ wie Mike Tyson handeln muss.
Mitnichten, Handler leidet seit seiner Kindheit unter schwerem Asthma und hat zusätzlich
eine „Skoliose“ der Brustwirbelsäule. Das heißt auf Deutsch er hat eine deformierte Wirbel-
säule und ist daher ein Halbinvalide. Diesbezüglich liegen uns Röntgenaufnahmen und ein
ärztlicher Befund vor.
Sieht so ein Gewalttäter aus ?
Er ist zwar ein bisschen ein schrulliger Typ, mit leichtem Hang zur Querulanz, aber mit
Sicherheit kein Gewalttäter.
Exekutivdiensttauglich ?
Bei den beiden Polizeibeamten handelte es sich um junge, sportlich austrainierte Männer.
Liest man sich nun dieses Polizeiprotokoll durch, wird man daraus nicht wirklich schlau.
Es wirft für uns die Frage auf, was die beiden Beamten überhaupt im Exekutivdienst zu
suchen haben, wenn sie nicht einmal in der Lage sind, einen Halbinvaliden auf normale Art
habhaft zu werden.
Sie sollten vielleicht besser in einem Polizeiarchiv Akten schlichten, denn was machen die
beiden Gesetzeshüter, wenn sie einmal wirklich auf einen Typ wie „Mike Tyson“ stoßen.
Aber wie es in unserem schönen Rechtsstaat allgemein bekannt ist, sind vor dem Gesetz
alle Bürger gleich. Manche sind halt gleicher und das war das Pech von Helmut Handler.
Was ihm aus dieser Causa noch erstaunliches widerfährt, erfahren Sie morgen im TEIL 2.
Stauni
2009-07-07