MBA 10 ruiniert Existenz eines Lokalbetreibers


Wenn der Amtsschimmel im Konjunktiv wiehert

Dass  Bürokrat(innen) in den Magistraten des Öfteren nicht nachvollziehbare Entscheidungen
treffen ist kein Geheimnis.   Denn wenn der Amtsschimmel wiehert,  dann haben die Bürger-
(innen)  meist  nichts  zu  lachen.   Besonders übel spielt man im MBA 10 dem Lokalbesitzer
Alfred Jäger mit.
 
{besps}neilreich{/besps}
                         Fotos: © erstaunlich.at
 
Das  Ehepaar  Jäger  betreibt  im  10. Wiener Gemeindebezirk,  in der  Neilreichgasse 76 ein
kleines Kaffeehaus.   Das Lokal (ca. 50 m2) befindet sich straßenseitig im Erdgeschoss eines
3-stöckigen  Wohnhauses.  Anzumerken wäre noch, dass Alfred Jäger nach einem erlittenen
Schlaganfall im Jahr 2009 im Rollstuhl sitzt und seine Gattin Inge den Laden alleine schupfen
muss.
 
Nun  gibt  es  das alte Sprichwort:   „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es
dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ Im Haus in dem das Lokal etabliert ist,  wohnt im dritten
Stock ein Pensionist  (Name ist der Redaktion bekannt),  der früher Gast im Kaffeehaus des
Herrn Jäger war.   Nach diversen Vorfällen bekam dieser Lokalverbot.
 
Seitdem hagelte es seitens des Pensionisten Anzeigen gegen den Lokalbetreiber.  So wurde
diesem zum Beispiel untersagt  (Antrag auf alte Bescheidaufhebung des Vorbesitzers) einen
Radio,  einen  Fernseher oder gar einen Dartautomaten im Lokal zu betreiben.   Dazu ist zu
vermerken, dass es bis zum Bescheiderlass seitens des MBA 10, im Lokal des Herrn Jägers
keine Lärmbelästigung gegeben hat.
 
Interessant  ist  auch die Tatsache,  dass der anzeigende Pensionist aus dem dritten Stock,
dem  Amtssachverständigen den Zutritt in seine Wohnung zwecks Lärmpegelmessung ver-
weigerte.
 
Anstatt einen Limiter (um eine eventuelle Lärmbelästigung zu unterbinden) vorzuschreiben,
untersagte das MBA 10 den Betrieb eines Radios und drohte sogar mit einer   „behördliche
Stilllegung  der  Musikanlage  mitsamt  aller  dazugehöriger Komponenten durch allpoliges
Abklemmen  und  Demotage  der Stecker der Elektrogeräte,  die die Stromzufuhr gewähr-
leisten.“  (Originaltext des MBA 10)
 
Herr  Jäger  bot dem MBA 10 sogar an,  beim Betrieb eines Fernsehers oder Dartautomaten
den Ton der Geräte abzuschalten. Aber auch das interessierte den Amtsschimmel nicht und
begründete ein Verbot damit:   „Zu rechnen ist jedoch, dass bei Wettspielen der Gäste eine
entsprechende  Geräuschkulisse  und  Beifallskundgebungen  durch  die Gäste im Gastraum
gegeben  sind,  sodass es zu einem erhöhten Lärmpegel kommen kann.“  (Originaltext des
MBA 10)
 
Das  Fernseherverbot  (tonlos) wurde damit begründet,  dass  „unter Umständen eine laut-
starke Kommentierung des dargebotenen Fernsehbildes durch die Gäste stattfinden könnte,
sodass eine Belästigung der Nachbarn möglich ist.“  (Originaltext des MBA 10)
 
Für uns lesen sich die im Konjunktiv geschriebenen Begründungen wie: „Wenn meine Tante
Hoden hätte, dann wäre sie mein Onkel“.  Dazu kommt noch, dass das Lokal an einer stark
frequentierten Straße mit Schienenverkehr liegt.   Auch die Betriebszeiten des Lokals (Mon-
tag-Samstag  von  08:00 bis 22:00 Uhr) lassen nicht darauf schließen,  dass die Nachtruhe
der Nachbarschaft gestört werden könnte.
 

Angebliches Naheverhältnis des Beschwerdeführers

Aus  den  obig  angeführten  Gründen  und  der Tatsache,  dass  es sich beim Beschwerde-
führer  immer  nur  um  ein  und  dieselben  Person (der Pensionist aus dem dritten Stock)
handelt,  orten  wir  in  diesem  Fall  eine  Schikane  des MBA 10 gegen den Lokalbetreiber.
Dieses  Gefühl wird noch dadurch bestärkt,  da sich das hartnäckige Gerücht hält,  dass der
Beschwerdeführer  zumindest einen sehr guten Kontakt zu  einem/einer  Beamten/Beamtin
im MBA 10 unterhält.
 
Auf Grund aller Tatsachen haben  wir  den  zuständigen  Beamten des MBA 10, Hrn. Mag. P.,
telefonisch  kontaktiert.   Dieser  wollte  sich  zum  Fall nicht äußern und begründete dies mit
dem Datenschutz. Frau Jäger teilte uns auch mit, dass ihr Mag. P. im Zuge eines Gespräches
mit  folgenden  Worten gedroht hätte:   „Ich kann auch ganz anders und das Lokal zusperren
lassen“.   Dies  stellte der der Magistratsjurist in Abrede und meinte, er habe ein ausgezeich-
netes Verhältnis zum Ehepaar Jäger.   Angesichts des Verlaufs des Falles, stellen wir dies in
Zweifel.
 
Bezüglich  eines  angeblichen  Naheverhältnisses des Beschwerdeführers zu einem/einer Be-
amten/Beamtin  im MBA 10 meinte Mag. P.,  dass er  keines  habe, aber  für  seine Kollegen
nicht die Hand ins Feuer legen könne.  Jedenfalls ist das Ehepaar Jäger verzweifelt und weiß
nicht wie es weitergehen soll. Im Lokal herrscht Grabesstille und die Gäste bleiben aus. „Das
MBA 10 ruiniert unsere Existenz“, so Inge Jäger.  Aber das scheint die beamteten Bürokraten
– aus welchen Gründen auch immer –  nicht zu interessieren.
 
*****

2013-01-12
 

Geschäftsbrand im 15. Bezirk


Feuerwehreinsatz in Rudolfsheim-Fünfhaus

Wie der Presse- und Informationsdienst (PID) der Stadt Wien heute mitteilte, kam es in
den heutigen Morgenstunden zu einem Geschäftsbrand.   Die Feuerwehr musste heute
gegen  3.00 Uhr Früh zu einem Einsatz in die  Goldschlagstraße in Rudolfsheim-Fünfhaus
ausrücken.   Aus  ungeklärter  Ursache  war  es in einem ebenerdigen Geschäftslokal zu
einem Brand gekommen.
 
Aufgrund der starken Brandentwicklung durch Büromaterialien mussten die Einsatzkräfte
zusätzlich ein Schaumrohr zur Brandbekämpfung einsetzen.   Laut Feuerwehr verließen
die meisten Bewohner das Haus selbständig und konnten nach den Löscharbeiten wieder
in ihre  Wohnungen  zurück.   Nach Auskunft der Wiener Rettung wurde niemand verletzt.
Der Einsatz endete um 5.00 Uhr.
 
Nun  werden  sich  unsere Leser(innen) fragen,  warum wir eine Lokalnachricht auf dieser
Webseite veröffentlichen.  Das hat einen politisch sarkastischen  Hintergrund, denn beim
abgebrannten Geschäft handelte es sich um ein Tapezierer-Bedarf-Fachgeschäft und um
kein JUSO-Lokal.   Sollte also in diesem Fall Brandstiftung im Spiel sein, dann erhöht sich
der Täterkreis enorm.
 
*****

2012-04-07
 

Rettet der Vatikan das Cafe Rosa?


Mysteriöse Vorgänge im „Cafe Rosa“

 
Obwohl das von der ÖH betriebene und in die Pleite geführte „Cafe Rosa“ ausgewiesen
„antiklerikal“ ist,  könnte der paradoxe Fall eintreten, dass ausgerechnet der Vatikan das
linke  Kaffeehaus rettet.   So ist angeblich bereits eine streng  geheime Kommission aus
Rom nach Wien unterwegs, um die mysteriösen Vorgänge im besagten Lokal zu prüfen,
wie uns von einer verlässlichen  Quelle berichtet wird.
 
So  sind nach Angaben der  Betreiber gleich zwei  Geschäftsführerinnen „plötzlich“ und
„unerwartet“ schwanger geworden, obwohl das Kaffeehaus  „antiheteronormativ“  ist,
sprich vorzugsweise von Lesben und Homosexuellen frequentiert wurde.
 
Dem Vernehmen nach will der Vatikan nun untersuchen, ob ein gewisser „Heiliger Geist“
Stammgast im betreffenden Lokal  gewesen ist und ob hier eine unbefleckte Empfäng-
nis stattgefunden hat.   In diesem  Fall könnte das  „Cafe Rosa“  zur Pilgerstätte erklärt
werden und wäre somit wohl auch finanziell aus dem Schneider.
 
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2012-03-14
 

Wie ruiniert man ein Mussgeschäft?


Ökonomie ein Fremdwort

Zu unserem Beitrag  „Wenn Linke auf…..“  haben wir uns nachträglich noch einmal Ge-
danken  gemacht.   Es wollte uns nicht einleuchten,  dass  ein  hoch subventioniertes
„Mussgeschäft“  wie ein  Studenten-Kaffeehaus  innerhalb  eines  Jahres vor der Pleite
steht.
 
Gut,  dass eine antikapitalistische Führung eines  Betriebes nicht gerade einer  Gewinn-
optimierung dienlich ist, lernt ein jeder Handelsschüler schon am 1. Schultag.  Das allein
kann  es  aber  nicht  gewesen sein dachten wir uns und durchstöberten die Webseite
des „Cafe Rosa“.
 
Auf der HP des Kaffeehauses unter der Rubrik „Was ist das Cafe Rosa?“  steht zum Bei-
spiel wörtlich: „Ein Cafe ohne Konsumzwang.“   Tja, wenn ein Lokal als kostenlose Wär-
mestube Verwendung findet, dann ist es zum Bankrott nicht weit.
 
Das  ist aber noch nicht alles.   Da werden beispielsweise folgende Anforderungen an die
Gäste  gestellt,  um  überhaupt  in  das Lokal  eintreten  zu  dürfen:  „basisdemokratisch,
feministisch, antisexistisch, progressiv, antidiskriminierend, antirassistisch, emanzipatorisch,
ökologisch-nachhaltig, antifaschistisch, antinationalistisch, antiklerikal, antipatriarchal, anti-
heteronormativ, antikapitalistisch und solidarisch.“
 
Wer derartige Forderungen für den Zutritt ins Lokal voraussetzt darf sich nicht wundern,
wenn  ihm  die  Gäste  ausbleiben.   Wir fragen uns wie viele Leute es wohl geben mag,
welche die obig geforderten  „Tugenden“ gleichzeitig intus haben?   Normalerweise ge-
nügt es, wenn sich ein Gast gut benimmt und seine Konsumation bezahlen kann.
 

Zutritt nur für Frauen und Transgender

Aber wir haben noch einen draufzusetzen. Wer zu einem Screening von (queer)feminis-
tischen Pornos einlädt darf sich ebenfalls nicht wundern, wenn ihm die Gäste ausbleiben.
 
Screen: cafe-rosa.at
 
Eine  derartige Veranstaltung  lockt nämlich nicht  einmal einen  alten Hund  hinter dem
Ofen  hervor.   Außerdem widerspricht die  Einladung den eigenen Grundsatzregeln des
Lokalbetreibers. Heftet sich doch das „Cafe Rosa“  das Schlagwort  „Antidiskriminierung“
auf seine Fahnen. Im gleichen Atemzug verwehrt man allerdings Männern und Personen
die  nicht  Transgender  sind  den Eintritt in ein öffentliches Lokal und diskriminiert diese
dadurch.
 
Dass  eine derartige Geschäftspolitik unweigerlich in die Pleite führt wird jedem klar sein,
auch  wenn er nur  Grundkenntnisse in der Ökonomie besitzt.   Dem Lokalbetreiber des
„Cafe-Rosa“  sei angeraten seine Finger von gewinnorientierten Geschäftstätigkeiten zu
lassen. Für ihn/sie wäre es besser sich einen Beamtenjob in irgendeiner Magistratsabteil-
ung der Stadt Wien zu sichern.   Denn dort gibt es jeden Monat einen sicheren Gehalt,
auch wenn es mit dem ökonomischen Denken nicht funktionieren sollte.
 
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2012-03-08
 

Wenn Linke auf Geschäftsleute machen


„Cafe Rosa“ steht vor der Pleite

Am  28.02.2011 haben wir den Beitrag „Kein Job für Christen“ verfasst. In diesem haben
wir  uns mit der  erstaunlichen Stellenausschreibung des Lokals  „Studibeisl“  befasst.  Als
Voraussetzungen für eine Anstellung wurden folgende Kriterien festgesetzt: „basisdemo-
kratisch,  feministisch, antisexistisch, progressiv, antidiskriminierend, antirassistisch,  eman-
zipatorisch,  ökologisch-nachhaltig,  antifaschistisch,  antinationalistisch,  antiklerikal,  anti-
patriarchal, antiheteronormativ, antikapitalistisch und solidarisch.“
 
Irgendwie  scheint  es  die  Führungsetage  (falls überhaupt vorhanden)  des  „Studibeisls“ 
– oder auch „Cafe Rosa“ genannt-  nicht begriffen zu haben, dass es nicht möglich ist einen
Betrieb  mit  antikapitalistischen  Tendenzen zu führen.   Mittlerweile sind  die Pforten des
„Cafe Rosa“  geschlossen.   Allerdings verwundert  dieser Umstand  wenig,  wenn man be-
trachtet  wer die Betreiber(innen)  des Lokals sind bzw. waren,  nämlich der politisch links-
orientierten  „Verein zur Förderung der Emanzipation von Studierenden“
 

Pleite auf Kosten der Zwangsmitglieder

Geschäftsschließungen gibt es seit der Krise zuhauf, allerdings erfolgen diese in der Regel zu
Lasten der Betreiber. Nicht so beim „Cafe Rosa“, denn hier wird offensichtlich die Ausnahme
der Regel bestätigt. Der Gastronomiebetrieb   wurde nämlich mit 500.000 Euro aus Mitglieds-
Zwangsbeiträgen der Österreichischen Hochschülerschaft subventioniert. Und diese Summe
wurde innerhalb eines Jahres in den Sand gesetzt.
 
„Es ist unglaublich,  wie angeblich sozial orientierte  Fraktionen mit dem Geld von Studenten
umgehen“, kommentiert der Bundesobmann des Rings freiheitlicher Studenten ,  Alexander
Schierhuber,  das Verhalten von GRAS und VSStÖ. „Es muss dieser Geldverschwendung für
Eigeninteressen der linkslinken Fraktionen endlich ein Riegel vorgeschoben werden, damit in
geraumer Zeit Studenten auch wieder Vertrauen in die ÖH setzen können. Die ÖH-Bankrot-
teure werden aktuell nur noch als Witzfiguren wahrgenommen und völlig zu Recht in Öster-
reichs größter Zeitung verhöhnt“, erklärt Schierhuber.
 
Offenbar  verfährt die ÖH-Spitze nach dem Motto: „Das Geld der anderen gibt man leichter
aus.“   Zwangsbeiträge  von  Mitgliedern  werden und wurden  neben sinnlosen Seminaren
und  Protestaktionen  auch  für ein Kaffeehaus  verwendet,  das jetzt  vor  der Pleite steht.
500.000 Euro  hatte man in ein Projekt investiert,  dessen Lebensdauer nicht einmal ein
Jahr erreichte.
 

Blondinen-Witze verboten

Allerdings  ist es schon ein Kunststück ein „deppensicheres“  Geschäft in die Pleite zu führen.
Aber das kommt eben dabei heraus, wenn ahnungslose Linke einen Betrieb mit  antikapitalis-
tischen Grundsätzen führen. Zusätzlich kommt noch dazu, dass dieser Betrieb ein Kaffeehaus
war/ist  und  ein  solches  als  Kommunikationsstätte   –  im Klartext:  zum Schmähführen“  –
dienen sollte.
 
Wenn  dann der  Lokal-Betreiber via firmeneigener Webseite ankündigt, was im  „Cafe Rosa“
gesprochen  werden darf  bzw.  was nicht,  darf dieser sich nicht wundern wenn ihm selbst
das  politisch  linksorientierteste Publikum ausbleibt.   Eine derartige Zensur in einem Kaffee-
haus kann nur in die Pleite führen.
 
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2012-03-04
 

Fritzl im Gemeindebau


Ein Bild sagt mehr als tausend Worte

Foto: ©erstaunlich.at
Das ist der Gemeindebau in Wien 10., Laaer-Berg-Straße
– Ecke Urselbrunnengasse.
Foto: ©erstaunlich.at
Welcher Fritzl betreibt hier ein Lokal?

Foto: ©erstaunlich.at
Was meint der Betreiber wohl mit „…für alle Lebenslagen“?
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2011-03-22 
 

Buttersäure-Anschlag auf Gay-Bar


Böse homophobe Menschen

Helle  Aufregung herrscht zur Zeit in der  Homosexuellen-Szene in Linz.  Während einer
Weihnachtsfeier in der  Gay-Cafe-Bar „Julius“,  bei der rund 30 Gäst(innen) anwesend
waren, verschütteten unbekannte  Täter(innen) Buttersäure  und zwar genau vor dem
Eingangsbereich des Gay-Lokals.
In höchste Aufregung versetzt, spricht die „HOSI-Linz“ von einem  Buttersäureanschlag.
Werte homosexuelle  Mitmenschen.  Ein zielgerichteter Anschlag mit Buttersäure sieht
in der Realität etwas anders aus. Da werden nicht ein einige Tropfen vor dem Eingangs-
bereich versprüht, sondern im Lokal dementsprechende Mengen davon verschüttet.
Auch lassen sich die Spuren nicht wie vor der Linzer Gay-Bar „Julius“ wegwaschen, son-
dern ist ein Abschlagen des  Mauerwerkes bis auf die Ziegel von Nöten. Die  HOSI-Linz
ortete  sofort  Homophobie  als  Motiv für diesen,  ihrer Meinung  nach durchgeführten
Buttersäureanschlag.

Sofort auf Homophobie-Zug aufgesprungen

Auch unser  Lieblingsschwuler Oliver Ritter,  sprang natürlich auf den  Homophobie-Zug
auf und schrieb in seinem „Blog“ folgendes:  „Der Anschlag zeigt leider nur zu gut, dass
Homophobie und Vorurteile Alltag sind und Lesben, Schwule und transidente Personen
jeden Tag aufs neue für Akzeptanz und Toleranz kämpfen müssen.“

Werter Oliver, homophobe  Menschen schimpfen zwar,  laufen aber nicht mit Buttersäure
in der Tasche herum, um diese vor Gay-Lokale zu verschütten . Erstaunlicherweise ist kei-
nem der  Gedanken gekommen,  dass es sich  um eine  Warnung eines  konkurrierenden
Unternehmens handeln könnte.  Möglicherweise gibt es wegen der Preisgestaltung Differ-
enzen.

2009 eröffnete Gay-Bar

Mit homosexuellen  Menschen lässt sich sehr viel Geld verdienen,  da sie erstens unter sich
bleiben wollen und es zweitens nur eine begrenzte Anzahl von  Homo-Lokalen gibt.  Daher
trifft hier der Spruch  „Jeder Floh beisst“  zu und  jedes  neu errichtete  Lokal schmälert
den Umsatz der Konkurrenzunternehmen. Wie „gayösterreich.at“ zu entnehmen ist, handelt
es sich beim Gay-Cafe „Julius“ um ein erst kürzlich eröffnetes Lokal.

Auch Schutzgelderpressung möglich

Es wäre  natürlich auch möglich,  dass es um  Schutzgelderpressung  geht und der  Lokal-
betreiber nicht bezahlen will.  Seit Österreichs  Ostgrenzen sperrangelweit offen stehen, hat
dieses Business für kriminelle  Ostblockbanden Hochsaison.  Vielleicht wurden als  Warn-
ung einige Tropfen Buttersäure vor dem Lokaleingang versprüht, um den Inhaber zur Zahlung
zu bewegen.
Das würde auch  erklären,  warum nicht im  Lokal   Buttersäure verschüttet wurde.  Denn
dann wäre die Lokalität gar nicht mehr oder zumindest für längere Zeit nicht mehr benutz-
bar. Und mit einem geschlossenen Lokal kann kein Geld verdient und folglich  kein Schutz-
geld bezahlt werden.
Ist  der  Betreiber dann  noch immer nicht gewillt  den Forderungen der  Erpresser nachzu-
kommen, erfolgt ein gezielter Buttersäureanschlag. Und das hat mit Homophobie nicht das
Geringste zu tun.
Über diese  Motive haben die HOSI-Linz  und Oliver Ritter  offenbar nicht nachgedacht
oder nicht nachdenken wollen. Es ist ja wesentlich einfacher auf der Homophobie-Welle zu
reiten und Homosexuelle wie immer als verfolgte und diskriminierte Menschen darzustellen.
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2010-12-21
 

Vorsicht bei Abschlüssen mit der Wüstenrot-AG

Der schlechte Ruf von Versicherungen

Versicherungen  genießen allgemein nicht den besten Ruf in  der Bevölkerung.  Undurch-
sichtige und kleingedruckte Klauseln in Verträgen, sind zum Beispiel ein Negativum. Auch
die mangelnde Zahlungsbereitschaft so mancher Anstalt im Schadensfall, rundet das Ne-
gativbild von Versicherungsgesellschaften ab.

Ein typisches Beispiel

Unser folgendes Beispiel beweist, dass die Wüstenrot Versicherungs-AG alles daran setzt,
den unter der  Bevölkerung herrschenden,  nicht optimalen Ruf von Versicherungen zu er-
halten.
Ein Geschäftsmann  (Namen der Redaktion bekannt) hatte  vor etlichen Jahren  sein Ge-
schäftslokal bei der Wüstenrot-AG versichern lassen.  Da der Versicherungsvertreter un-
bedingt diesen Abschluss tätigen wollte, wurde dem Lokalinhaber ein Dauerrabatt einge-
räumt. Dieser Rabatt wurde von der monatlichen Prämie in Abzug gebracht.
Im heurigen Jahr war es soweit, dass sich der Geschäftsmann aus Altersgründen zur Ruhe
setzte. Er sperrte sein Lokal zu und kündigte alle bestehenden Verträge, die im Zusammen-
hang mit seinem Geschäft standen. Da es auch keinen Nachfolger gab, war die Möglichkeit
von Vertragsübernahmen ausgeschlossen.
Da staunte er nicht schlecht, als ihm dieser Tage folgendes Schreiben der  Wüstenrot-AG
ins Haus flatterte.

Wüstenrot-AG will Rabatt zurück

Der Lokalbesitzer hatte im Laufe der Jahre,  rund 7.500,-  Euro an Prämie  an die Wüsten-
rot-AG gezahlt und dabei keinen einzigen  Schadensfall gehabt. Ein gutes Geschäft für den
Versicherer möchte man meinen. Der aber scheint den Hals nicht voll zu bekommen und
fordert den gewährleisteten Rabatt zurück.
Abgesehen davon,  dass auf der Polizze (liegt der Redaktion vor)  kein einziges Wort dar-
über vermerkt ist, dass Rabatte rückzuerstatten sind, grenzt diese Vorgangsweise schon
an ein sittenwidriges Verhalten.

Vergleich mit Lebensmitteldiscounter

Dass  wäre in etwa  vergleichbar,  wenn ein Kunde bei einem  Lebensmitteldiscounter für
seine  Einkäufe Preisnachlässe in Form  von Rabattmarken  erhält und diese dann retour
erstatten müsste, wenn er im betreffenden Geschäft keine Einkäufe mehr tätigt.
Mit  diesem  Verhalten  hat die  Wüstenrot Versicherungs-AG für uns bewiesen,  dass der
schlechte Ruf von Versicherungsanstalten unter der Bevölkerung nicht unbegründet ist.
Zuerst den Kunden mit Rabatten locken, jahrelang Prämien kassieren ohne einen einzig-
en Schadensfall auszahlen zu müssen  und anschließend  gewährte Rabatte rückzuford-
ern, wenn das Versicherungsverhältnis zu Ende geht .
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2010-11-17
 

Migranten-Kaufkraft mit Steuergeld


Erstaunliche Studie

Um die von Außenminister Spindelegger beabsichtigte Massenzuwanderung von 100.000
Migranten ein wenig schmackhaft zu machen, wurde in der mit Zwangsinseraten künstlich
am Leben gehaltenen „Wiener Zeitung“ das Ergebnis einer Studie von Regio Data Research
veröffentlicht.
Diese Studie soll den Österreicher(innen) glaubhaft machen, dass die bei uns lebenden
Migranten, die immerhin einen Anteil von 18 Prozent der Bevölkerung stellen, über eine
Kaufkraft von 13,5 Prozent verfügen. Angebliche Experten raten dem Einzelhandel, sich
über dieses Marktpotential bewusst zu werden.

Worauf stützt sich das Ergebnis?

Worauf sich das Ergebnis dieser Studie stützt, geht allerdings aus dem Beitrag in der „Wiener
Zeitung“ nicht hervor.  Es fehlen sämtliche  Angaben über  Steuer- und Sozialabgaben, aus
denen die Einkünfte der  Migranten korrekt errechenbar wären.   Nur so könnte die tatsäch-
liche Kaufkraft bestimmt werden.

Statistik Austria spricht Tacheles

Dafür wurden tatsächlich bekannte Fakten verschwiegen. Laut Statistik Austria  waren im
Jahr 2009,  von in Österreich geborenen  Männer 4,2% und  Frauen 4,0% arbeitslos und
erhielten die staatliche Arbeitslosenunterstützung.
Bei den Migranten zeichnet sich ein völlig anderes Bild ab. Von denen im  Ausland gebor-
enen Männer waren stolze 11,1 Prozent und Frauen 9,4 Prozent arbeitslos und erhielten
ebenfalls die Arbeitslosenunterstützung.

Auch bei der Frauenerwerbsquote schaut es traurig aus

Weiters wurde von der  Statistik Austria die Frauenerwerbsquote untersucht und kamen
zu folgendem Ergebnis. In Österreich geborene Frauen im Alter zwischen 25 und 54 Jahr-
en gehen zu 80 Prozent einer Beschäftigung nach.
Bei den Türkinnen sind lediglich  knapp über 40 Prozent erwerbstätig.  Etwa 65 Prozent
der Frauen aus Ex-Jugoslawien,  zirka 70 Prozent der EU-Bürgerinnen und rund  58 Pro-
zent sonstig im Ausland geborene Frauen gehen einer Beschäftigung nach.

Migranten-Kaufkraft durch den Steuerzahler

Das heißt im Klartext, dass die von Regio Data Research angepriesene Kaufkraft von Mig-
ranten, sich zu einem nicht unerheblichen Teil aus Steuergeld rekrutiert. Denn Sozialleist-
ungen wie Arbeitslosenunterstützung, staatlichen Familienbeihilfe, Kindergeld, Sozialhilfe
oder sonstige staatliche Zuwendungen, werden von der arbeitenden Bevölkerung finan-
ziert.

Von der linken in die rechte Hosentasche

Das wäre in etwa genauso, als wenn ein Geschäftsmann in seinem eigenen Lokal, von sei-
nem eigenen  Geld täglich viel einkauft und sich  dann über gute Umsätze freut.  Das sein
Vermögen dadurch schwindet weil er Ware nachkaufen muss, verheimlicht er wohlweislich.
Wer auch immer diese Studie in Auftrag gegeben hat muss glauben, dass die heimische
Bevölkerung aus lauter Vollidioten besteht und das Ergebnis freudig zur Kenntnis nimmt.
*****

2010-07-29
 

Der empörte Mann

 

Frau Mag. Lapp reagiert

Erstaunlich schnelle Reaktion erfolgte auf unseren heutigen Beitrag „Zutritt für Männer
verboten“.



Die SPÖ-Abgeordnete Mag. Christine Lapp kommentierte auf Ihrer „Webseite“ unseren

Beitrag mit folgendem Zitat:



Schönheitsfehler

Die überaus prompte Reaktion hat nur einen Schönheitsfehler, denn in der Eile dürfte
Frau Lapp unseren Beitrag nicht aufmerksam gelesen haben. Wir haben nicht den Wei-
berball kritisiert, sondern das Verhalten bzw. die Einstellung der Frauenministerin.

Diese ortet nämlich in einer geschlechtspezifischen Lokal-Zutrittsverweigerung, eine
schwere Diskriminierung, welche unter Strafe gestellt werden sollte. Unter diesem
Aspekt erschien es uns doch ein wenig erstaunlich, dass die Frauenministerin diese
Veranstaltung so kommentarlos hinnimmt.

Der Herausgeber dieses Magazins, der von Frau Lapp als „empörter Mann“ bezeichnet

wird, hat auf deren Webseite einen Kommentar hinterlassen. Wir sind schon gespannt,
ob dieser auch veröffentlicht wird.

Ein wenig Recherche hätte genügt

Was den Vorwurf des verabsäumten Zeitraums von 10 Jahren betrifft, in den der Weiber-
ball bereits veranstaltet wird, hätte ein kleiner Blick ins Archiv von ERSTAUNLICH genügt
um festzustellen, dass es dieses Magazin erst seit knapp über einem Jahr gibt.

Nachdem wir des Rechnens kundig sind, können wir aus der Ankündigung  „11.Weiber-

ball“ schon den Schluss ziehen, dass dieser bereits zehnmal stattgefunden haben muss.

Transenball?

Allerdings wissen wir das Zitat: „.. weiß er nicht, dass wir schon einige Male Männer als
Gäste hatten. Diese hatten aber solche High Heels und Kleider an, dass so manche
Ballbesucherin vor Neid erblasst ist“
nicht zu werten.

Mussten die Männer High Heels und Frauenkleider anziehen um diesen Event zu be-

suchen, oder hatten diese lediglich Lust  als Transvestiten eine rauschende Ballnacht
zu verbringen?

Das wäre ein Skandal

Wir sind uns absolut sicher, wenn sich Frauen Männerkleidung anziehen (müssen) um
den Zutritt zu einem Männerball zu erlangen, wäre der Skandal perfekt. Wir können uns
bildlich vorstellen, welche Kritik von der Frauenministerin käme.

Wir vertreten die Meinung, jede Gesellschaft hat das Recht unter sich zu bleiben, wenn

sie das wünscht. Auch muss es jedem Veranstalter oder Lokalbesitzer freigestellt sein,
wen er in seine Räumlichkeiten einlassen will.

*****

2010-02-16
  

Zutritt für Männer verboten


11.Weiberball

Die SPÖ Simmering lädt zum 11.Weiberball. Ort der Veranstaltung ist das Zentrum Sim-
mering, 1110 Wien, Simmeringer Hauptstraße 96a, am Freitag den 19.Februar 2010.

Keine Männer

Das Erstaunliche an diesem Event ist, dass nur Frauen Zutritt haben. Die beiden Männer
die sich auf diesem Ball befinden, dienen ausschließlich  zur Unterhaltung des weiblichen
Publikums.
Es wäre im Prinzip auch nichts einzuwenden, wenn eine Menschengruppe unter sich sein
will und es sollte einem Veranstalter oder dem Lokalbesitzer auch freigestellt sein, wen er
in seine Räumlichkeiten einlassen will.

Ahnungslose Ministerin?

Wie gesagt, im Prinzip. Wenn da nicht die sozialdemokratische Frauenministerin Heinisch-
Hosek wäre, die sich übermäßig stark gegen angebliche Diskriminierungen einsetzt. So ist
mehreren Pressemeldungen zu entnehmen, dass es die Frauenministerin als Diskriminier-
ung wertet, wenn einer Person auf Grund seiner Hautfarbe oder seines Geschlechts der
Zutritt in ein Lokal verwehrt wird.
Bei diesem „Weiberball“ ist Männern der Zutritt zur Veranstaltung, auf Grund ihres Ge-
schlechts untersagt. Da weiß Frau Heinisch-Hosek offenbar nicht, was in den eigenen Rei-
hen so vor sich geht.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass die Ministerin Wasser predigt und selbst Wein
trinkt.  Wir vermuten aber, dass die „Diskriminierungsmasche“ von Frau Heinisch-Hosek
ausschließlich dem Zweck des Stimmenfangs im grünen Lager dient.
*****

2010-02-16
  

Swingerclubverbot für Schwule?


Änderung der Klassenkampfziele

War es in Zeiten des Klassenkampfes vorrangiges Ziel der Sozialisten und Kommunisten,
Grund-, Hausbesitzer und Fabrikanten ihrer Besitztümer zu enteignen, haben sich im 21.
Jahrhundert die Ziele etwas geändert.

Da die ehemaligen Klassenkampf-Kämpfer von damals, heute selbst Besitzer von Betriebs-
stätten und Wohnhäuser (Gemeindebauten in Wien) sind, würde den Klassenkampfschmäh

niemand mehr glauben.

Meinungsenteignung und Genderwahn

Also haben sich die Genossen auf die Enteignung der  Meinungen und Standpunkte von
Andersdenkenden spezialisiert. Unter dem neuen Modewort „Diskriminierung“ wird ver-
sucht, alles und jeden der z.B. traditionsgemäß anderer Meinung ist, mittels Strafandroh-
ung zu disziplinieren.

Arbeitsstellen müssen „geschlechtsneutral“ ausgeschrieben werden, als wenn es einen

Sinn machen würde, wenn eine Baufirma einen Eisenbieger, ein Discobetreiber einen Tür-
steher sucht und dies nicht im Stelleninserat verlautbaren darf.

Natürlich auch umgekehrt hat der Genderwahn seine Blüten getrieben. Die direkte Stellen-
ausschreibung einer Kellnerin, Zimmermädchen oder Damenschneiderin sind ebenfalls

verboten und strafbar.

Andere Meinung gleicht bereits Diskriminierung

Auch die Homosexualität wurde k(r)ampfartig salonfähig gemacht. Heteros dürfen nur mehr
hinter vorgehaltener Hand, ihre Meinung über das evolutionsbedingte anormale Sexualver-
halten von Homos kundtun, um nicht als Diskriminierer zu gelten.

Eine typische Vertreterin solcher Meinungsenteigner ist die Frauenministerin Gabriele
Heinisch-Hosek. Wie erst kürzlich in diversen Presseaussendungen zu lesen war, sollen
laut ihr,  oben angeführte und die nachfolgenden  „Diskriminierungen“ strenger verfolgt

werden.

Wohnungen für Jeder(frau)mann

In Zukunft sollen auch bei der Vergabe von Wohnraum oder bei Lokalbesuchen strengere
Maßstäbe angelegt werden. Wenn z.B. ein Hausherr die Wohnungsvergabe an einen Zigeu-
nerclan verweigert weil er befürchtet, dass diese auf Grund ihrer ethnischen Herkunft even-
tuell nicht sorgsam mit den vermieteten Wohnräumen umgehen, wäre das der klassische
Fall einer Diskriminierung.

Männerclubs ade

Auch die Verweigerung des Zutrittes in ein Lokal auf Grund des Geschlechts oder der
sexueller Orientierung, ist ein schwerer Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
Vorbei sind jene Zeiten, wo in domänen Männerclubs das starke Geschlecht unter sich
weilte, denn wer einer Frau den Zutritt in diesen auf Grund ihres Geschlechts ver-
wehrt wird, macht sich der Diskriminierung strafbar.

Schwule im Swingerclub

Das „Zuckerl“ an fehlinterpretierter Diskriminierung haben wir uns für den Schluss auf-
gehoben. Die Besitzer von sogenannten Swingerclubs sind am ärmsten dran. Stellen
Sie sich folgendes Szenario vor, wenn zwei Schwule einen Swingerclub betreten wollen.

Das erste Problem würde sich bereits beim Bezahlen des Eintrittsgeldes, falls es über-
haupt so weit kommt, ergeben. In diesen Clubs haben Damen in der Regel freien Ein-
tritt. Welcher der beiden Schwulen würde nun als Dame gelten, um in den Genuss des
Gratiseintritts zu gelangen?

Männerfranzösisch

Vermutlich würde der Betreiber die Beiden ohnehin abweisen, da sie ihm einen finanziellen
Schaden zufügen würden. Bei den Heteroswingers würde es aus evolutionsbedingten Grün-
den, mit absoluter Sicherheit nicht gut ankommen, wenn plötzlich zwei Männer gegenseitig
an ihrem Penis saugen, oder andere homosexuelle Praktiken vollziehen.

War Nestroy ein Hellseher?

Das die Heteros die Lokalität verlassen würden, kann sich der Clubbetreiber schon im
Vorfeld ausrechnen und er wird daher die beiden Schwulen, auf Grund ihrer sexueller
Orientierung abweisen. Damit macht er sich der Diskriminierung schuldig und könnte
bestraft werden.

Wie sang schon der Schustergeselle Knieriem in Nestroys Lumpazivagabundus: „Die

Welt steht nimmer lang..“

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2010-02-07
  

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