Erstaunliches Inserat
Folgende Stellenausschreibung haben wir heute auf „unijobs.at“, Österreichs größter Job-
börse für Studenten- und Nebenjobs, gefunden. Das Erstaunliche an diesem Inserat sind
die Anforderungen welche gestellt werden, die mit der eigentlichen Arbeit als Kellner(in)
nicht das geringste zu tun haben.
Screen: http://www.unijobs.at
Feministisch, antipatriarchal und antiheteronormativ
Auf Grund dieser Stellenausschreibung werden Personen gesucht, welche die Rechte
der Frauen vertreten und gegen die Vorherrschaft der Männer eintreten. Weiteres soll
er/sie Heterosexualität nicht als normal ansehen.
Das muss wohl akzeptiert werden, denn in unserer heutigen Zeit ist es ja offenbar nicht
mehr normal, wenn ein Mensch heterosexuell veranlagt ist. Beispiele gibt es genug und
zahlreiche Beiträge in diesem Online-Magazin zeugen davon.
Antikapitalistisch
Die gesuchte Person soll auch antikapitalistisch eingestellt sein, dass heißt die Eigentums-
ordnung, welche die freie Verfügung über das Privateigentum schützt, muss abgelehnt
werden. Diese Eigentumsordnung ist allerdings die Grundlage der österreichischen Wirt-
schafts- und Gesellschaftsordnung.
Hier wird es schon bedenklicher. Wenn jedem ohnehin alles gehört, ist dieses Stellenange-
bot ein Traumjob. Man könnte sich bedenkenlos die Tageslosung einstecken, statt diese
beim Chef abzuliefern. Dies wäre durch die Job-Anforderung der antikapitalistischen Ein-
stellung durchaus gerechtfertigt und kein krimineller Akt.
Antiklerikalismus als Bedingung
Das heißt, dass sich der/die Stellenbewerber(in) zu keiner orthodoxen, katholischen, angli-
kanischen und altkatholischen Kirche bekennen darf. Ab hier ist diese Stellenausschreibung
nicht mehr erstaunlich, sondern bereits kriminell und diskriminierend. Mit der Anforderung
des Antiklerikalismus, verstößt dieses Inserat eindeutig gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
Geschlechtsneutral vs. Diskriminierung
Erinnern wir uns an den „Damenschneider“, welcher sich vor etwas über einem Jahr er-
laubte, eine Schneiderin für seine Maßschneiderei zu suchen. Da das Stellenangebot nicht
geschlechtsneutral ausgeschrieben war, brachte ihm das umgehend eine Verwarnung
der Gleichbehandlungsanwaltschaft ein.
Da die Stellenausschreibung des „Studibeisl“ schon ein ganz anderes Kaliber. Durch den
Wortlaut dieses Inserates, wird eindeutig das verfassungsgesetzlich geschützte Recht auf
Religionsfreiheit verletzt. Erstaunlich finden wir nur, dass gerade jene(r) Lokalbetreiber(in)
auf eine(n) antidiskriminierende(n) Mitarbeiter(in) Wert legt.
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2011-02-28