Wenn der Amtsschimmel im Konjunktiv wiehert
Dass Bürokrat(innen) in den Magistraten des Öfteren nicht nachvollziehbare Entscheidungen
treffen ist kein Geheimnis. Denn wenn der Amtsschimmel wiehert, dann haben die Bürger-
(innen) meist nichts zu lachen. Besonders übel spielt man im MBA 10 dem Lokalbesitzer
Alfred Jäger mit.
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Fotos: © erstaunlich.at
Das Ehepaar Jäger betreibt im 10. Wiener Gemeindebezirk, in der Neilreichgasse 76 ein
kleines Kaffeehaus. Das Lokal (ca. 50 m2) befindet sich straßenseitig im Erdgeschoss eines
3-stöckigen Wohnhauses. Anzumerken wäre noch, dass Alfred Jäger nach einem erlittenen
Schlaganfall im Jahr 2009 im Rollstuhl sitzt und seine Gattin Inge den Laden alleine schupfen
muss.
Nun gibt es das alte Sprichwort: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es
dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ Im Haus in dem das Lokal etabliert ist, wohnt im dritten
Stock ein Pensionist (Name ist der Redaktion bekannt), der früher Gast im Kaffeehaus des
Herrn Jäger war. Nach diversen Vorfällen bekam dieser Lokalverbot.
Seitdem hagelte es seitens des Pensionisten Anzeigen gegen den Lokalbetreiber. So wurde
diesem zum Beispiel untersagt (Antrag auf alte Bescheidaufhebung des Vorbesitzers) einen
Radio, einen Fernseher oder gar einen Dartautomaten im Lokal zu betreiben. Dazu ist zu
vermerken, dass es bis zum Bescheiderlass seitens des MBA 10, im Lokal des Herrn Jägers
keine Lärmbelästigung gegeben hat.
Interessant ist auch die Tatsache, dass der anzeigende Pensionist aus dem dritten Stock,
dem Amtssachverständigen den Zutritt in seine Wohnung zwecks Lärmpegelmessung ver-
weigerte.
Anstatt einen Limiter (um eine eventuelle Lärmbelästigung zu unterbinden) vorzuschreiben,
untersagte das MBA 10 den Betrieb eines Radios und drohte sogar mit einer „behördliche
Stilllegung der Musikanlage mitsamt aller dazugehöriger Komponenten durch allpoliges
Abklemmen und Demotage der Stecker der Elektrogeräte, die die Stromzufuhr gewähr-
leisten.“ (Originaltext des MBA 10)
Herr Jäger bot dem MBA 10 sogar an, beim Betrieb eines Fernsehers oder Dartautomaten
den Ton der Geräte abzuschalten. Aber auch das interessierte den Amtsschimmel nicht und
begründete ein Verbot damit: „Zu rechnen ist jedoch, dass bei Wettspielen der Gäste eine
entsprechende Geräuschkulisse und Beifallskundgebungen durch die Gäste im Gastraum
gegeben sind, sodass es zu einem erhöhten Lärmpegel kommen kann.“ (Originaltext des
MBA 10)
Das Fernseherverbot (tonlos) wurde damit begründet, dass „unter Umständen eine laut-
starke Kommentierung des dargebotenen Fernsehbildes durch die Gäste stattfinden könnte,
sodass eine Belästigung der Nachbarn möglich ist.“ (Originaltext des MBA 10)
Für uns lesen sich die im Konjunktiv geschriebenen Begründungen wie: „Wenn meine Tante
Hoden hätte, dann wäre sie mein Onkel“. Dazu kommt noch, dass das Lokal an einer stark
frequentierten Straße mit Schienenverkehr liegt. Auch die Betriebszeiten des Lokals (Mon-
tag-Samstag von 08:00 bis 22:00 Uhr) lassen nicht darauf schließen, dass die Nachtruhe
der Nachbarschaft gestört werden könnte.
Angebliches Naheverhältnis des Beschwerdeführers
Aus den obig angeführten Gründen und der Tatsache, dass es sich beim Beschwerde-
führer immer nur um ein und dieselben Person (der Pensionist aus dem dritten Stock)
handelt, orten wir in diesem Fall eine Schikane des MBA 10 gegen den Lokalbetreiber.
Dieses Gefühl wird noch dadurch bestärkt, da sich das hartnäckige Gerücht hält, dass der
Beschwerdeführer zumindest einen sehr guten Kontakt zu einem/einer Beamten/Beamtin
im MBA 10 unterhält.
Auf Grund aller Tatsachen haben wir den zuständigen Beamten des MBA 10, Hrn. Mag. P.,
telefonisch kontaktiert. Dieser wollte sich zum Fall nicht äußern und begründete dies mit
dem Datenschutz. Frau Jäger teilte uns auch mit, dass ihr Mag. P. im Zuge eines Gespräches
mit folgenden Worten gedroht hätte: „Ich kann auch ganz anders und das Lokal zusperren
lassen“. Dies stellte der der Magistratsjurist in Abrede und meinte, er habe ein ausgezeich-
netes Verhältnis zum Ehepaar Jäger. Angesichts des Verlaufs des Falles, stellen wir dies in
Zweifel.
Bezüglich eines angeblichen Naheverhältnisses des Beschwerdeführers zu einem/einer Be-
amten/Beamtin im MBA 10 meinte Mag. P., dass er keines habe, aber für seine Kollegen
nicht die Hand ins Feuer legen könne. Jedenfalls ist das Ehepaar Jäger verzweifelt und weiß
nicht wie es weitergehen soll. Im Lokal herrscht Grabesstille und die Gäste bleiben aus. „Das
MBA 10 ruiniert unsere Existenz“, so Inge Jäger. Aber das scheint die beamteten Bürokraten
– aus welchen Gründen auch immer – nicht zu interessieren.
***** 2013-01-12