Regel oder Einzelfall?
In unserem Beitrag „Dumm oder bösartig?“ haben wir darüber berichtet, wie man
seitens des MBA für den 10. Bezirk versucht, die berufliche Existenz eines mittlerweile
33- jährigen Mannes zu zerstören.
Dieses Magistratische Bezirksamt wirft dem Mann in einem Schreiben an die WKO
(Wirtschaftskammer Wien) Straftaten vor, die er in der Jugend gesetzt hatte und für
welche die Strafen schon vollzogen beziehungsweise bedingt nachgesehen wurden.
Wir wollten nun wissen ob dieses Verhalten des MBA 10 die Regel ist und kontaktier-
ten jenen Mann in der WKO, welcher das MBA-Schreiben an die Firma weitergeleitet
hatte. Magister Norbert Lux, Geschäftsführer der Fachgruppe der Kaffeehäuser in der
WKO, teilte uns telefonisch mit, dass es sich hier um einen bedauerlichen Einzelfall
handle.
Daraufhin wurde die unterzeichnende Beamtin des amtlichen MBA-Schreibens telefon-
isch kontaktiert. Diese erklärte, dass dies von allen Bezirksämtern so gehandhabt wird
und regte sich fürchterlich über die Aussage des Magister Lux von der WKO auf.
Außerdem meinte sie, dass es eine Frechheit gewesen wäre das Schreiben an die
Firma weiterzuleiten, da es sich um eine Vertraulichkeit gehandelt habe.
Selbständiges Denken steht nicht hoch im Kurs
Von uns darauf angesprochen ob ihr der § 113 StGB etwas sage, verneinte sie unsere
Frage. Als wir sie darüber aufklärten was in diesem steht, rechtfertige sich die Beamtin
damit, dass sie gemäß des § 87 GewO in Verbindung mit § 13 GewO gehandelt hätte.
Global gesprochen handelt es sich in den zitierten Paragrafen darum, Gewerbeinhaber
auf Ausschlussgründe gemäß § 13 Abs. 1 oder 2 zu überprüfen. In den angeführten
gesetzlichen Bestimmungen ist kein einziges Wort darüber zu lesen, dass der § 113
StGB außer Kraft tritt.
Über diese Tatsache informiert meinte die Beamtin des MBA 10, dass sie keine Juristin
sei und sie das Schreiben auf Anordnung ihres Vorgesetzen verfasst habe. Diese Aus-
sage ist für das Verhalten vieler Beamte(innen) sehr bezeichnend. Obwohl ihnen
fachliche Qualifikation fehlt, erlassen sie Bescheide. Und geht ein solcher „in die Hose“
kommt die Ausrede: „Ich habe ja nur auf Anordnung oder Befehl gehandelt.“
Selbständiges Denken scheint bei diesen nicht unbedingt angesagt zu sein.
Verfassungswidrig?
Aber wir gehen einen Schritt weiter und behaupten, die Anwendung des § 87 GewO
ist verfassungswidrig. Denn die verfassungsmäßig gewährleistete Gleichheit vor dem
Gesetz ist durch diese gesetzliche Bestimmung nicht mehr gegeben.
Nehmen wir an, dass der betreffende Mann kein geborener Österreicher wäre und bis
zu seinem zwanzigsten Lebensjahr beispielsweise in einem anatolischen oder in einem
in den rumänischen Karpaten gelegenen Dorf gelebt hätte und vor 13 Jahre nach
Österreich gekommen wäre.
Wir glauben kaum, dass die Behörde sich aus den von uns genannten Regionen irgend-
welche Auskünfte eingeholt hätte. Und wenn ja darf man sich ziemlich sicher sein,
dass von dort keine Antwort erfolgt und die Anfrage im Papierkorb gelandet wäre.
Das heißt, dass er mit seinen in der Jugend begangenen Straftaten – Mopeddiebstahl
und Jointrauchen – hierzulande keinerlei Probleme haben würde.
Nun soll man Straftaten nicht verherrlichen und es ist auch sinnvoll wenn eine amtliche
Überprüfung stattfindet. Aber mit dem von uns aufgezeigten Beispiel hat man wohl
am MBA 10 das Kind mit dem Bad ausgeschüttet. Denn mit dem Ausposaunen von
Jugendblödheiten eines mittlerweile 33-jährigen Mannes, wird dessen berufliche
Zukunft zerstört. Ein derartiges Verhalten kann ja wohl nicht im Sinne einer Resoziali-
sierung sein.
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2011-09-19
Existenzgefährdung durch Beamt(innen)
Was so manche Beamt(innen) in ihrer Dummheit oder Bösartigkeit anrichten können ist
nicht mehr erstaunlich, sondern bereits erschütternd und für Betroffene existenzgefährd-
end. Dies beweist eine Aktion des MBA für den 10. Bezirk.
Ein Wiener Unternehmer erhielt von der WKO obige schriftliche Mitteilung. Dem WKO-
Brief war folgendes amtliches Schreiben des MBA für den 10. Bezirk beigeheftet.
Da staunte der Unternehmer nicht schlecht, denn seine Firma besitzt gar keine Gewerbe-
berechtigung für ein Kaffeehaus. Also rief er in der Wirtschaftskammer zurück, um die
Situation aufzuklären. Aber auch in dieser war man ratlos und so wanderte die gesamte
Korrespondenz vermutlich im Papierkorb.
War nicht einmal mehr in diesem Betrieb beschäftigt
So weit, so nicht gut. Denn jetzt kommen wir zum Kern unseres Beitrages. Der im amt-
lichen Schreiben des MBA 10 genannte Mann, nennen wir in Huber (richtiger Name ist
der Redaktion bekannt) war Geschäftsführer in der Firma des Wiener Unternehmers.
Die Betonung liegt auf „war“, denn zum Zeitpunkt des amtlichen Schreibens –Datier-
ung 21.06.2011- war Huber gar nicht mehr bei besagter Firma beschäftigt. Aber dieses
Faktum ist vergleichsweise noch harmlos zu dem, was man sich im MBA 10 zusätzlich
leistete.
Herr Huber hatte im Alter von 16 Jahren ein Moped für eine Spritztour geklaut und ein
Jahr später wurde er von einem Polizisten beim Rauchen eines Joints erwischt. Nun soll
man keine Straftaten verharmlosen, aber diese Delikte fallen für uns unter Jugendblöd-
heiten.
MBA 10 informierte Dritte über getilgte Vorstrafen
Huber musste auch die Konsequenzen aus seinem Verhalten ziehen und wurde vom
JGH Wien zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Diese sind heute – 16 Jahre später-
bereits getilgt. Auch schienen die Verurteilungen des JGH-Wiens nie in einem Straf-
registerauszug auf. Dies hat auch seinen Sinn, denn bei geringfügigen Delikten will
man Jugendlichen nicht ihren Weg verbauen.
Das scheint man am MBA 10 nicht so zu sehen. Um zu den beiden, bereits getilgten
Jugendvorstrafen zu kommen, müssen schon Ermittlungen angestellt worden sein.
Da man mit diesen offenbar so beschäftigt war wurde vergessen, bei der Kranken-
kasse anzufragen ob Huber überhaupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist.
Und jetzt wird es besonders krass. Das MBA 10 teilt der Kammer für Arbeiter und
Angestellte für Wien und der Wirtschaftskammer Wien, die beiden bereits getilgte
Jugendvorstrafen des Herrn Huber aus den Jahren 1994 und 1995 mit. Letztere
Institution verständigte wiederum den Unternehmer, der nun auch in Kenntnis
deren ist.
Für uns stellt sich nun die berechtigte Frage, ob hier nicht der Tatbestand des § 113
StBG – Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung
erfüllt wurde.
Screen: jusline.at
Huber meint jedenfalls: „Das lasse ich mir nicht bieten und ich werde diese Angelegenheit
einem Rechtsanwalt übergeben.“
Also fassen wir nochmals zusammen. Das MBA 10 will eine Gewerbeberechtigung entziehen,
die gar nicht existiert. Dann stellt dieses Amt Erhebungen an und kramt bereits getilgte JGH
-Vorstrafen aus, vergisst aber bei der Krankenkasse nachzufragen, ob der Betreffende über-
haupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist. Zu guter Letzt werden Dritte von den
getilgten Vorstrafen des Herrn Huber in Kenntnis gesetzt.
Das wirft bei uns die Frage auf, sind oder waren jene Beamt(innen) die an dieser Aktion
beteiligt waren nur dumm oder bösartig. Möglicherweise auch beides zusammen.
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2011-09-11
16-Jährige sollen Auto fahren dürfen
War bis jetzt das Moped für die „unnatürliche“ Auslese der 16-Jährigen zuständig, sind nun
Überlegungen im Gange jungen Menschen dieser Altersgruppe, das Fahren mit dem Auto
zu ermöglichen. Diese erstaunliche Idee stammt von der Jungen Generation der SPÖ.
(Fotoquelle: www.oeamtc.at)
Soll nun schon an Kinder verteilt werden
Nachdem die 16-Jährigen nicht in die Gruppe der 17 bis 24-Jährigen fallen, welche die
höchste Risikogruppe im Straßenverkehr darstellt, soll den Kid´s der Erwerb des Führer-
scheins ermöglicht werden.
Noch nicht in der Risikogruppe
Allerdings wurde vornehm übersehen, dass die 16-Jährigen aus einem einzigen Grund nicht
in diese Höchstrisikogruppe fallen, denn es war ihnen bis dato nicht erlaubt ein Auto zu
lenken. Aber von der Politik ist man es ohnehin gewohnt, dass nicht genehme Faktoren
einfach ignoriert werden.
Die Gruppe der 17 bis 24-Jährigen verursachen immerhin jeden 3. tödlichen Verkehrsun-
fall. Wenn nun die 16-Jährigen zu dieser Risikogruppe dazu stoßen, wird eine Korrektur
der Unfallstatistik nicht zu vermeiden sein.
Die Ökonomie des Autos
Allerdings hat die ganze Angelegenheit natürlich auch seine ökonomische Seite. Durch
die Geschwindigkeit die mit einem Auto erzielt werden kann, ist das Risiko tödlich zu
verunglücken wesentlich höher, als mit einem Moped das maximal 50 km/h erreicht.
Das schafft wieder freie Lehrstellen.
Erwähnenswert ist es auch, dass das Auto gegenüber dem Moped wesentlich effizienter
ist. Kann auf einem Zweirad maximal eine Person mitgenommen werden, besteht in einem
ganz normalen Pkw die Möglichkeit vier Mitfahrer in den Tod oder ins Krankenhaus zu
chauffieren.
(Fotoquelle: www.feuerwehr.gfoehl.at)
So enden viele Verkehrsunfälle von Jugendlichen
Mit dem Auto ist es natürlich auch wesentlich leichter, einen Unfallgegner in den Tod
mitzureißen. Das schafft wieder freie Arbeitsplätze. Wenn der gegnerische Unfallbe-
teiligte ein Pensionist war, wird die Pensionsversicherungsanstalt sicherlich über diese
Entlastung nicht in Tränen ausbrechen.
Sollten alle Beteiligte den Verkehrsunfall verletzt überleben, sichert dies wieder Arbeits-
plätze für Ärzte und sonstig medizinisches Personal.
Wirtschaftkrise in der Autoindustrie wäre vorbei
Auch die angeschlagene Autoindustrie wird jubeln. Im günstigsten Fall endet so ein Unfall
mit einem Totalschaden. Also muss wieder ein neues Auto angeschafft werden. Sollte
ein Crash nur mit einem Blechschaden enden, so ist dies auch kein Problem.
Zulieferfirmen werden sich auf Grund ansteigenden Ersatzteilbedarfs die Hände reiben.
Der Beruf Autospengler wird zum Job der Zukunft mutieren. Auch Fahrschulen und Tank-
stellen werden sicherlich davon profitieren, wenn 16-Jährige bereits Auto fahren dürfen.
Überlegungen der Politik
Unter diesen positiven ökonomischen Aspekten, sollten sich Politiker ernsthaft überlegen
das Alter des Führerscheinerwerbs auf 14 Jahre herabzusetzen. Alternativ müssten die
Verantwortlichen ganz andere Überlegungen anstellen.
Und zwar wie es möglich wäre, die Infrastruktur der öffentlichen Verkehrsmittel den An-
sprüchen gemäß zu verbessern und nicht billigend in Kauf zu nehmen, 16-Jährige die zum
Grossteil sicherlich nicht die geistige Reife haben ein Auto zu lenken, auf dem Schlachtfeld
Strasse in den Tod zu schicken.
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2010-03-10
Ein Autozwerg sorgt für Schlagzeilen
Soviel emotionale Disskusionen und Publicty hätte nicht einmal der Nobelautohersteller
Rolls Royce mit einem neuem Modell ausgelöst, wie es der Kleinwagen „Nano“ aus dem
Hause „Tata“ geschafft hat.
Es handelt sich um einen „Smart“ ähnlichen Kleinstwagen, der in Indien erzeugt wird.
Der Zweizylinder hat stolze 623 ccm und bringt 33 PS, die ihm eine Höchstgeschwindig-
keit von 120 km/h garantieren. Als Gegenleistung genehmigt er sich 4 Liter Normalbenzin
auf 100 Kilometer.
Vier normalgewichtige Personen haben darin Platz. Das eigentliche Highlight an diesem
Auto ist sein Preis. In seinem Heimatland ist er als Neuwagen, um umgerechnet 1.500,-
Euro erhältlich.
Ist er die automobile Zukunft ?
Die weltweite Wirtschaftkrise dürfte die Nachfrage nach günstigen Transportmittel
vorantreiben.
Erst in 2 Jahren in Europa
Vorerst ist der „Nano“ nur in Indien erhältlich und dieser Zustand verschafft den
angeschlagenen europäischen Autohersteller eine kleine Verschnaufpause.
Jedoch schielen die Autohändler aus den USA und Europa bereits auf den Autozwerg,
da bereits rege Nach- und Anfragen von Kunden bestehen.
Vom indischen Autohersteller ist bereits geplant, den „Nano“ in zirka zwei Jahre
nach Europa zu exportieren.
Er wird hier mit verbesserter Sicherheitsausstattung und einem 800 ccm Motor mit
3 Zylinder, um etwa 5.000,- Euro zu haben sein.
Umweltschutzgruppen auf Gegenkurs
Das erstaunlichste aber an diesem Auto sind für uns die unsozialen Aussagen diverser
„Umweltschutzgruppen“.
Sie verurteilen die Herstellung des günstigen Kleinwagens mit dem Argument,
dass sich für diesen Preis „fast ein jeder“ ein Auto kaufen könne und somit die
Umwelt belaste.
Wenn man bedenkt das ein großer Teil der indischen Bevölkerung auf alten Motor-
rädern unterwegs ist, die den selben Treibstoffverbrauch und einen weitaus
größeren Schadstoffaustoss als der „Nano“ haben, ist diese Argumentation für
uns nicht nachvollziehbar.
Weder sicher noch umweltfreundlich
Neidgefühle ?
Hier werden doch keine Neidgefühle aufgekommen sein, weil es auf einmal ein Auto
gibt, das wirklich fast für jedermann erschwinglich ist.
Vielleicht sollten die Bosse diverser Umweltschutzgruppen, die „Mercedessterne“
oder die „Flying Emilys“ am Kühlergrill ihrer Karossen aufpolieren, um den
Klassenunterschied wieder hervorzuheben.
Stauni
2009-03-30
(Bitte beachten Sie den Einsendeschluss (31.03.2009) unseres prämierten Ideenwett-
bewerbes im Beitrag „Die Rathausfrau“ vom 21.03.2009)