Donauinselfest 2019: Gastronomen werden zum Zigarettenverkauf gezwungen


Was sagt eigentlich die SPÖ dazu?

 

Auf Twitter kursiert seit gestern nachfolgendes Sujet:

 

 

Wir hielten das obige Sujet für ein Fake und riefen deshalb die angegebene Kontaktnummer an.  Herr H., der uns auf sehr nette Art bereitwillig Auskunft erteilte, klärte uns darüber auf, dass es sich um kein Fake sondern um die Realität handle.

 

Nun handelt es sich beim Donauinselfest quasi um ein SPÖ-Fest bzw. steht dieses unter roter Schirmherrschaft.  Jedenfalls liegt der Verantwortungsbereich bei der Wiener SPÖ und diese hat auch das Sagen.

 

Die SPÖ tritt ja bekannterweise gegen das Rauchen in der Gastronomie auf.  Da erstaunt es uns, dass just auf dem Donauinselfest jeder Verkaufsstand (ausgenommen im Bereich der Kinderfreunde-Insel sowie der Familien-Insel) Zigaretten (einer bestimmten Marke) anbieten und in ausreichender Menge lagernd haben MUSS! Interessant ist auch der Hinweis, dass alle Gastronomen, die das Belieferungsangebot nicht in Anspruch nehmen möchten, sich bereits im Vorfeld der Veranstaltung mit einer ausreichenden Menge der entsprechenden Produkte (Anm. d. Red.: Zigaretten einer bestimmten Marke) zu versorgen haben.

 

Nun kann man über die Sinnhaftigkeit eines Rauchverbotes in der Gastronomie durchaus geteilter Meinung sein.  Allerdings ergeben sich für uns zwei Fragen:

 

Was geschieht eigentlich mit Gastronomen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Zigaretten verkaufen und ihren Bereich rauchfrei halten wollen?

 

Was sagt eigentlich die SPÖ – die sich ja vehement gegen das Rauchen in der Gastronomie ausspricht – dazu, wenn Gastronomen zum Verkauf von Zigaretten gezwungen werden?  Und das auf einem Festival, welches unter ihrer Schirmherrschaft steht.  Übrigens sollten sich die Verantwortlichen bei der SPÖ diesen LINK ansehen.

 

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2019-06-12


Kippen des totalen Rauchverbots


Überlebenschance für Wiens Kaffeehauskultur und Wirte

 

Als große Chance für die angeschlagene Wiener Kaffeehaus- und Wirtshauskultur sieht der Marktsprecher der FPÖ-Wien, LAbg. Udo Guggenbichler, dass das von der letzten Regierung beschlossene totale Rauchverbot in der Gastronomie allem Anschein nach nicht ab Mai 2018 umgesetzt werden wird.

 

Den jetzt von der SPÖ-Stadträtin Ulrike Sima angekündigten Klagen dagegen sieht er gelassen entgegen, amüsiert sich jedoch über die in den Medien kolportierten Begründungen Simas.  „Dass sich Sima in ihrer Ankündigung von Klagen auf die `Rechtssicherheit´ beruft und offenbar der Meinung ist, die Wirte hätten sich jetzt jahrelang auf das totale Rauchverbot gefreut, zeigt, wie wenig Ahnung die Wiener SPÖ von der Realität hat“, so Guggenbichler kopfschüttelnd.  Der Einwand `Rechtssicherheit´ gelte maximal als Argument gegen das totale Rauchverbot, haben die Wirte doch um teures Geld alle gesetzlichen Vorgaben in Form von baulichen Maßnahmen zur Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereichen umgesetzt. Viele Gastronomen hätten das nicht überlebt. „Rechtssicherheit bedeutet, dass diese Regelung jetzt nicht umgeworfen und die Investitionen der Wirte eben nicht vernichtet werden würden“, so Guggenbichler.

 

Wenn sich Sima tatsächlich so große Sorgen um die Gesundheit der Wiener macht, schlägt Guggenbichler vor, sie solle sich endlich um das Drogenproblem in Wiens U-Bahn-Stationen und Parks kümmern: „Hier gibt es schon längst eine klare Gesetzeslage, die man umsetzen könnte, wenn man nur wollte“, setzt Guggenbichler abschließend klare Prioritäten.

 

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2017-12-12


Reinhold Mitterlehner plädiert für ein generelles Rauchverbot


Sind der Wirtschaftsminister und der

Nichtraucher-Sheriff Brüder im Geiste?

Wie bereits in einigen Medien berichtet wurde,  drängt der Vizekanzler und Wirtschafts-
minister, Reinhold Mitterlehner (ÖVP), weiter auf eine Neuregelung der Rauchergesetze.
Sowohl  im  Ministerrat  als  auch  auf Twitter verwies er darauf,  dass in vier Jahren rund
15.000  Anzeigen  erfolgten  und  sieht  sich  dadurch  in  seiner Forderung nach einem
generellen Rauchverbot in der Gastronomie bestätigt.
Screen: twitter.com
Mittlehner vergaß allerdings anzugeben,  dass mindestens 90 Prozent der Anzeigen von
einem kleinen radikalen Personenkreis stammen.   Der selbsternannte  ‚Raucher-Sheriff‘
Dietmar  Erlacher  gab  in  einem Interview mit der  Wiener Bezirkszeitung für die Innere
Stadt  selbst  an,  dass er und sein Team insgesamt 19.700  (davon allein in Wien 7.000)
Lokale angezeigt hat.
Screen: meinbezirk.at
Ebenso wurde die Tatsache,  dass dass nahezu die Hälfte der Verfahren eingestellt wurden
(wie aus einer parlamentarischen Anfrage aus dem Jahr 2013 hervorgeht),  stillschweigend
unter den Teppich gekehrt.   Zudem sei auch anzumerken,  dass von den selbsternannten
‚Raucher-Sheriffs´  teilweise  auch  Nichtraucherlokale  angezeigt wurden,  weil ihrer Mein-
ung nach Aufkleber zu klein oder ungünstig positioniert erschienen,  bzw.  angeblich nicht
die richtige Farbe hatten.
Es erscheint uns erstaunlich, dass Mitterlehner Zahlen heranzieht, die zum Großteil von
einem  Mann  stammen,  der  offenbar  nichts  Besseres  zu tun hat als den ganzen Tag
Leute anzuzeigen,  weil sie seiner Meinung nach gegen das Gesetz zum Nichtraucher-
schutz verstoßen haben.
Die angegebenen Zahlen können wohl kaum als Gradmesser für die Zufriedenheit der
Bevölkerung  mit  dem Nichtraucherschutz oder als Begründung für eine Verschärfung
des Nichtraucherschutzes herangezogen werden.
Es  erstaunt  uns,  dass sich Mitterlehner in seiner Funktion als  Wirtschaftsminister nicht
hinter  die Gastronomen stellt.   Denn ein generelles Rauchverbot würde den Todesstoß
für  die meisten kleinen Lokale bedeuten.   Zudem sei anzumerken,  dass niemand ge-
zwungen wird ein Raucherlokal zu betreten.
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2015-02-19

SPÖ Kaiser fordert Rauchverbot im Auto


Österreichische Lösung ist bis jetzt in Ordnung

Über  den  Sinn  oder  Unsinn  des  Rauchens zu diskutieren wird wahrscheinlich sinnlos sein.
Dass es ungesund ist,  stinkt und viel  Geld kostet ist unbestritten.  Jeder vernünftige  Mensch
müsste  daher von sich aus Nichtraucher sein.  Aber die Unvernunft  ist eben eine Schwäche
der Menschheit.
 
Wir finden die österreichische Lösung  des Raucher-Nichtraucherproblems,  welches immer
wieder von militanten Nichtrauchern verteufelt wird, ganz in Ordnung. Es ist durchaus Rech-
tens wenn in öffentlichen Gebäuden,  Spitäler, Schulen odgl. ein absolutes Rauchverbot be-
steht.
 
Auch  für  Gastronomiebetriebe  hat der Gesetzgeber eine gute Entscheidung getroffen.  In
Lokalen bis  50 m2  kann der Betreiber selbst entscheiden,  ob er Rauchen lassen will oder
aus seinem  Betrieb ein Nichtraucherlokal macht.  Bei Lokalen über diese  50m2 muss eine
bauliche  Trennung  vorhanden  sein,  wenn  es  als  Raucher-  und   Nichtraucherlokalität
geführt wird.
 
Nun scheint der Kärntner SPÖ-Vorsitzender, Gesundheitsreferent LHStv. Peter Kaiser, in die
Fußstapfen des selbsternannten Rauchersheriffs Dietmar Erlacher –  von dem man Gott sei
Dank  schon  eine  Weile nichts mehr gehört hat –   treten zu wollen und fordert ein Rauch-
verbot in Kraftfahrzeugen.
 

Vorwand für neuerliche Abzocke

„Mir geht es um den Schutz der Lenker, Beifahrer, hier vor allem der Kinder, sowie anderer
Verkehrsteilnehmer.   Jedes Jahr passieren unzählige Unfälle aus Unachtsamkeit beim Hant-
ieren mit Zigaretten,  Pfeifen oder Zigarren.   Dem nicht genug, sind mitfahrende Personen,
insbesondere wehrlose Kinder, dem schädlichen Passivrauch ausgesetzt“,  so Kaiser.
 
Wir wissen zwar nicht welche Rauchgewohnheiten Kaiser pflegt  – falls er Raucher ist –  aber
die  Aussage,  dass jährlich unzählige Unfälle aus  Unachtsamkeit beim Hantieren mit Zigaret-
ten passieren sollen, kann man getrost ins Reich der Fantasie verweisen. Vielmehr passieren
unzählige  Unfälle meist durch Alkohol- und/oder Drogenbeeinträchtigung,  sowie überhöhter
Geschwindigkeit.
 
Dass ein verantwortungsvoller Erwachsener auf den Genuss seiner Zigarette verzichtet, wenn
Kinder  im  Auto  sitzen,  setzen  wir  als Selbstverständlichkeit voraus.   Daher bedarf es hier
keiner  weiteren  Bevormundung durch den Gesetzgeber.   Und wenn das Kaiser anders sieht,
müsste er auch ein Rauchverbot für den private Wohnbereich verlangen.  Allerdings wäre ein
solches Verbot unkontrollierbar und hätte daher keine rechtlichen Konsequenzen.
 
Damit  sind wir schon bei des Pudels Kern.   Kaisers Vorschlag und seine damit angeblich ver-
bundene  Sorge  dürfte  lediglich  als  Vorwand  zum  Abkassieren  bei den Autofahrer(innen)
dienen. Denn  bei  einer  Missachtung  des  Rauchverbots  im  Auto,  würde mit Sicherheit ein
Organmandat fällig werden.
 
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2012-09-30
 

FPÖ in der Regierung


Alkoholkonsum und Schwangerschaft

Nachfolgende APA-OTS Pressausendung erschien heute von der FPÖ. Darin wird der SPÖ-
Gesundheitsminister Alois Stöger, wegen seiner Aussage zum Alkoholkonsum während der
Schwangerschaft kritisiert.
(Screen: APA-OTS)
Nun, bei Alois Stöger wundert uns eigentlich nichts mehr, betrachtet man im nachhinein
sein Verhalten zum Käse-Skandal  (Listerien-Quargel).  Auch seine Äußerung zum Nicht-
raucherschutz „Ich erwarte mir viele Anzeigen“ spricht eigentlich Bände.

Haben wir eine Regierungsumbildung verschlafen?

Was wir allerdings erstaunlich finden ist die Tatsache, dass die FPÖ irgendwie unbemerkt
zur Regierungspartei aufgestiegen sein muß. Denn anders ist es nicht erklärbar, dass die
FPÖ-Gesundheitssprecherin NAbg. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, als FPÖ-Gesundheits-
ministerin geführt wird.
Irgendwie müssen wir die Ablösung von Alois Stöger als Gesundheitsminister, durch Frau
Dagmar Belakowitsch-Jenewein verschlafen haben. Aber wir geloben Besserung und ver-
sprechen in Zukunft besser aufzupassen.
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2010-09-15
 

Nichtraucherschutz im Puff

 

Moral und Anstand wahren

Woran merkt man dass Wahlen ins Haus stehen? Ein untrügerisches Zeichen dafür ist, dass
plötzlich die Kreuzritter der Moral und des Anstandes massenhaft unterwegs sind. Und diese
setzen sich medienwirksam in Szene, indem sie mit Hilfe der Behörden nächtens in Bordellen
unterwegs sind, um diese genauestens unter die Lupe zu nehmen.

Alle wollen abkassieren

Also erfolgte gestern eine  Prostitutionskontrolle durch die Stadt Wien und der Polizei  im  15.
Wiener Gemeindebezirk.  An den Kontrollen  beteiligte sich auch die Wiener  Gebietskranken-
kasse. Dass ist doch eine Selbstverständlichkeit, denn immerhin besteht die Möglichkeit für die
marode WGKK bei dieser Gelegenheit etwas abzukassieren.

(Fotoquelle: www.wien.gv.at/)

Koordiniert wurde die Aktion vom Dezernat für

Sofortmaßnahmen der Stadt Wien

Jede Menge Anzeigen

12 Betriebe wurden überprüft und dabei 54 Anzeigen erstattet, 27 Organmandate kassiert
und ein Betrieb behördlich geschlossen, da keine Gewerbebrechtigung vorlag. Erstaunlich
ist, dass sämtliche Betreiber von genehmigten Betrieben angezeigt wurden, da ihre Etab-
lissements in der 150-Meter Schutzzone liegen.

Offensichtlich hatte man das bei der Erteilung der Genehmigung nicht gesehen, oder diese
trotzdem ausgestellt um in späterer Folge abkassieren zu können. Ausserdem werden diese
Anzeigen rechtlich nicht halten, da das Prostitutionsgesetz die Anbahnung der Prostitution

in Schutzzonen in der Öffentlichkeit vorsieht und nicht hinter verschlossenen Türen von ge-
nehmigten Betrieben.

Naja. zwecks  Wahlwerbung kann man ja ein wenig mehr  Anzeigen erstatten.  Der Steuer-

zahler merkt es ohnehin nicht, wenn er dann für die Abweisungskosten derartiger Anzeigen
aufkommen darf.

Auch Freier angezeigt

Die erstaunlichste Anzeige der gestrigen Nacht war wohl die gegen einen Freier. Dieser
wurde wegen „Beihilfe zur Prostitution in einer Schutzzone“ angezeigt. Das heißt im Klar-
text, dass der Galan die Dame erst überreden mußte mit ihm in der Schutzzone ins Bett zu
gehen. Dass dies purer Schwachsinn ist wird jedem vernüftigen Menschen einleuchten.

Aber  die Bemühungen des Beamten  der diese Anzeige erstattet hat,  werden von  Erfolg

gekrönt sein. Der Freier wird vermutlich nicht den Rechtsweg beschreiten,  obwohl er dort
sicherlich eine Einstellung des zu Verfahrens erwarten zu hätte.  Da dies aber mit amtlichen
Briefverkehr verbunden ist und eine eventuell vorhandene  Ehefrau nichts davon mitbekom-
men soll,  wird er zähneknirschend und  stillschweigend die paar hundert  Euros  bezahlen.

Dietmar Erlacher lässt grüßen

Aber das  Karussell der  Erstaunlichkeiten dreht sich weiter.  4 (!) Betriebe wurden wegen
Nichteinhaltung des Tabakgesetzes beanstandet. Nichtraucherschutz im Puff, da läßt doch
Schilda grüßen. Allerdings fragen wir uns, ob sich ein Beamter der in einem Bordell eine An-
zeige nach dem Tabakgesetz erstattet, am nächsten Morgen noch in den Spiegel schauen
kann, ohne dabei einen Lachkrampf über sein eigenes Verhalten zu bekommen.

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2010-07-16
  

Nichtraucherschutz im Dritten Reich


Rauchen ist schädlich

Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens zu disktutieren wird wahrscheinlich sinnlos
sein. Das es ungesund ist, stinkt und viel Geld kostet ist unbestritten. Jeder vernünftige
Mensch müßte daher von sich aus Nichtraucher sein. Aber die Unvernunft ist eben eine
Schwäche der Menschheit.

Gesetz ist in Kraft und das Vernadertum blüht

Seit 1.Juli ist es nun soweit. Das heftig umstrittene Gesetz zum Schutz der  Nichtraucher ist in
Kraft getreten.  Durch die Worte des  Gesundheitsministers  Alois  Stöger:  „Wenn Wirte das
Tabakgesetz nicht einhalten, wird es hohe Strafen geben. Dafür werde ich mich stark machen“
oder „Ich erwarte mir viele Anzeigen“, ist offensichtlich das befürchtete Vernadertum eingetre-
ten.

Seit der Einführung des Rauchergesetzes sind allein in Wien rund 4.500 Anzeigen gegen
Wirte erstattet worden, die sich nach Angaben der selbsternannten Rauchersheriffs nicht

an das Gesetz hielten.

Die Konkurrenz vernichten

Diese Anzeigen wurden vorwiegend von Berufs- oder Hobbydenunzianten erstattet, da die
Gaststätten von den  Ämtern kaum aktiv  kontrolliert  wurden.  Zirka 1.300  Lokalbetreiber
wurden mit Geldstrafen von durchschnittlich  1.000,- Euro belegt. Damit ist die Rechnung
des Gesundheitsministers voll aufgegangen.

Wer sind die Leute welche sich auf einmal bemüßigt fühlen, Anzeigen am laufenden Band
zu erstatten. Nun, ein Teil wird sich sicher aus der Konkurrenz rekrutieren. Denn so einfach

wird man kaum wieder einen Mitbewerber in die Pleite schicken können.

Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe wird empfohlen

Der überwiegende Teil sind offensichtlich Erscheinungen wie der allseits bekannte und
selbst ernannte Rauchersheriff Dietmar Erlacher. Diese Leute besuchen nun Lokale, die
sie vor dem  Inkrafttreten des  Gesetzes nie betreten hätten.  Ihr einziger Grund für ihren
Lokalbesuch ist es zu schauen, ob es etwas zum Vernadern gibt.

Unserer Meinung nach sollten diese Denunzianten unbedingt ärtzliche Hilfe in Anspruch
nehmen,  denn es  erscheint nicht normal  plötzlich Anzeigen gegen Lokalbetreiber zu
erstatten, in deren Lokale diese  Personen früher noch nie einen  Schritt gesetzt haben
und auch nicht setzen würden.

Alles schon da gewesen

Aber eine solche Anti-Raucher-Kampagne ist nichts neues, denn Adolf Hitler war ein mili-
tanter Nichtraucher. Und so wurde bereits im Dritten Reich eine Raucherhatz betrieben
und das Vernadertum gefördert. Unter diesem „Link“ finden Sie einen aufschlussreichen
Beitrag.

(Screen: wikipedia.org/)

Interessantes Sujet aus dem Dritten Reich

Fördergelder und Werbung sind kein Problem

Interessante Nebenaspekte dieser ganzen Angelegenheit sind aber, dass der Tabakanbau
mit EU-Gelder gefördert wird und in  Österreich die Firma  „Tobaccoland“  ganz ungeniert
Werbung für ihre Tabakprodukte betreiben darf.  

Ein Verbot für Tabakwerbung wäre wohl der erste Schritt, um das Gesundheitsempfinden der
Menschen zu stärken. Allerdings dürfte hier der Gesundheitsminister eine Nummer zu klein
sein, denn  Tobaccoland hat eine mächtige Lobby  hinter sich stehen.  So ähnlich dürfte es
sich auch mit der  Milch- und  Käseindustrie verhalten, als diese  bakteriell verseuchten
Käse auf den Markt brachten. Obwohl durch den Genuß einige Leute starben, sah Alois
Stöger nicht wirklich einen Grund zum Handeln.

Rechtfertigung für Bordellbesuch

Aber wieder zurück zum Thema des Rauchverbotes in Lokalen,  bei denen es wesentlich
leichter abzukassieren geht, als bei den mächtigen Lobbysten.  Für die denunzierenden
Nikotinrambos ergibt sich aus diesem Verbot ein gewaltiger Vorteil.

Ab sofort können Erlacher und Co ganz ungeniert ins Bordell gehen, denn auch dort be-
steht Rauchverbot. Im Namen des Nichtraucherschutzes können sie dann dort verweilen,
natürlich nur um zu sehen ob das  Rauchverbot auch wirklich eingehalten wird.  Damit
gibt es auch keine Diskussionen mit der Ehefrau oder Freundin, denn Kontrolle muß sein.

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2010-07-07
  

Auf den Spuren von Gio Hahn


Verlogenes Gesetz

Über Glückspiele und vor allem Geldspielautomaten herrschen sicherlich geteilte Meinungen.
Fakt ist jedoch, dass es nur einen Gewinner gibt und zwar den Betreiber. Verlierer ist  immer
der Spieler.
Da ist die Novellierung des  Glückspielgesetzes, die unsinnigerweise mit dem Argument des
Spielerschutzes gerechtfertigt wird, nicht nur eine  Augenauswischerei, sondern eine Lüge.
Schlimmer sogar, denn durch die nun gesetzlich gedeckte Anhebung des Höchsteinsatzlimits,
sind menschliche Tragödien vorprogrammiert.

Vom Standpunkt der Ökonomie

Lassen wir nun wie die Politiker, alle menschlichen Aspekte bei Seite und betrachten die
Angelegenheit aus ökonomischer Sicht. Das vorrangige Ziel von Geldspielautomaten-
Betreibern ist es, dem Spieler so viel Geld wie möglich abzunehmen.
Unter diesem Aspekt ist es fraglich warum ein Gesetz geschaffen wird, welches der Ver-
fassung zuwider läuft. Denn diese garantiert nämlich, dass alle Menschen vor dem Gesetz
gleich sind.

Mehr Privilegien für Privilegierte

Während Spielhallenbetreiber wie Novomatic ohnehin schon in der privilegierten Lage sind,
in einer Räumlichkeit mehr als zwei Geldspielautomaten aufstellen zu können, erhalten sie
zusätzlich einen Wettbewerbsvorteil.
Bei Novomatic und Co darf nämlich beim sogenannten „kleinen Glückspiel“  um 10,- Euro
pro Spiel (Tastendruck) gespielt werden, während auf dem Automaten vom Eckwirt, maxi-
mal 1,- Euro Höchsteinsatz pro Spiel erlaubt ist.
Großes Geld nur mehr für Novomatic und Co

Spieler werden auf höhere Gewinne hoffen

In Klartext bedeutet dies, dass Spielhallenbetreiber die meist ohnehin finanziell wesentlich
besser gestellt sind, vom Gesetzgeber zusätzlich privilegiert werden. Wie gesagt, ohne den
menschlichen Aspekt zu beachten, werden pathologische Spieler in Zukunft ihrer Sucht
nur mehr in Spielhallen frönen, da sie durch die höhere Einsatzmöglichkeit einen höheren
Gewinn erhoffen.
Damit werden Gastwirte in ohnehin wirtschaftlich schweren Zeiten um eine zusätzliche
Einnahmequelle gebracht. Nicht genug dass sie wegen des Nichtraucherschutz-Gesetztes
erhebliche Summen in Umbauten investieren müssen und mit ständig schwindenden Um-
sätzen zu kämpfen haben.

Ein Plätzchen in Brüssel

Schieder (SPÖ) und Lopatka (ÖVP) haben in Vertretung ihrer Parteien einen Kniefall vor
Firmen wie Novomatic und Co vollzogen und befinden sich am besten Weg auf den Spuren
von Johannes Hahn zu wandeln. Aber möglicherweise wird auch für diese beiden Herren ein
Plätzchen in Brüssel frei werden, wenn man sie hier nicht mehr benötigt.
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2010-04-15
  

Nein zur Marlboro, ja zum Joint


Grüne Nichtrauchersheriffs

Auch die GRÜNEN wollen nun beim Thema „Nichtraucherschutz“ mitmischen. Seitdem der
ehemalige kettenrauchende Parteischef A. Van Der Bellen in Pension ist, fällt es auch leichter
die Anliegen der Nichtraucher zu vertreten.

Da den grünen Parteigenossen die momentane Raucher-Nichtraucherregelung in den heim-

ischen Lokalen nicht gefällt, fordern sie für die Gastronomie ein komplettes Rauchverbot. Viel-
leicht kommt es noch soweit, dass sie sich dem „Rauchersheriff Dietmar Erlacher“ anschliessen.

Grüne Spezialisten

Auf der Webseite „favoriten.gruene.at “ stellen selbsternannte Spezialisten fest, was ohnehin
ein jeder Mensch weiß. Das Rauchen eine Sucht ist, die Gesundheit der Raucher gefährdet,
das Rauchen Lungenkrebs verursacht, usw., usw. Sie meinen auch, dass viele Lokalbesitzer
ums Geschäft bangen, falls sie ihren Gästen das Rauchen verbieten.

Momentane Situation ist O.K.

Wir finden die momentane Regelung mit Raucher und Nichtraucherlokalen eigentlich in Ord-
nung. So kann sich jeder Konsument aussuchen, welches Lokal er besuchen will. Auch für die
Lokalbetreiber ist es optimal, da sie wählen können, ob sie ihren Gästen das Rauchen erlauben
oder verbieten wollen.

In Lokalen ab einer gewissen Grössenordnung, sind ohnehin räumliche Trennungen vorge-

schrieben. Das ist den GRÜNEN aber zuwenig, den sie meinen dass ohne Strafmassnahmen
und mehrmalige Kontrollen, das Rauchverbotsgesetz keinen Erfolg bringen wird.

GRÜNE sind besorgt

An und für sich wäre dieses Thema nicht wirklich aufregend, wenn da nicht folgender Aspekt
wäre. Da setzt sich eine Partei für ein absolutes Rauchverbot ein, da sie sich um die Gesund-
heit der Bevölkerung sorgt.

Drogenfreigabe

Die selbe Partei plädiert aber bereits seit Jahren, für die Freigabe von „leichten“ Drogen
wie Haschisch und Marihuana. Das Nikotin ein schädlicher Giftstoff ist, ist unbestritten.
Aber Nikotin macht im Gegenteil zu Haschisch und Marihuana nicht „stoned“.

Ein Zigarettenraucher ist nach dem Genuss einer Zigarette nicht geistig umnebelt, was man

ja von einem Jointraucher nicht behaupten kann. Aber vielleicht ist die Stratgegie Zigarette
„nein“, Joint  „ja“ von den GRÜNEN beabsichtigt.

Möglicherweise in der Wahlkabine optimal

In Zeiten wo die GRÜNEN einen permanenten Stimmenverlust erleiden, ist es vielleicht
besser wenn der Wähler in der Wahlkabine nicht ganz nüchtern ist, um so manche erstaun-
lichen Wahlversprechen der Grünen Fraktion zu glauben.
Aber lassen wir einmal den Sarkasmus sein. Eines steht mit Sicherheit fest, keine Partei
hat zur Zeit in dieser Angelegenheit,  mehr an Doppelmoral zu bieten.
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2009-12-05
  

Inhalts-Ende

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