Steckt hinter neuer Abzocke Methode?
Man muss schon spezifische Charakterzüge haben um einen Job auszuüben, der rein darauf
abzielt andere Personen finanziell zu schädigen. Sie wissen schon um welche Berufsgruppe
es geht? Richtig, es sind die Parksheriffs. Tagtäglich zieht diese Kapperltruppe los um
Autofahrer(innen) gnadenlos abzustrafen. Das Wort Toleranz ist ihnen fremd, egal wie
geringfügig das Halte- oder Parkvergehen ist.
Unser heutiger Fall schlägt aber alles was wir von diesem rotgrünen Inkasso-Dienst bis dato
erfahren und gesehen haben. Ein Fahrzeuglenker stellte sein Auto vor der Einfahrt in Wien
10., Muhrengasse 12 ab und beabsichtige anschließend in den Innenhof der Hausanlage zu
fahren.


Die Einfahrt hat auch zum Innenhof ein Flügeltor, welches geöffnet werden muss um mit
dem Auto einfahren zu können. Also begab sich der Lenker zum innen gelegenen Tor um
dieses zu öffnen. Siehe obige Fotos. Der Öffnungsvorgang samt Wegzeit dauert ungefähr
zwei bis drei Minuten. Als er wieder zu seinem Fahrzeug kam, fand er hinterm Scheiben-
wischer eine Organstrafverfügung vor. Es wollte diese reklamieren, doch vom Parksheriff
war weit und breit nichts mehr zu sehen.
Screen: © erstaunlich.at
Dass ein Auto nicht parallel sondern nur schräg zum Fahrband abgestellt werden
muss um in eine Einfahrt zu fahren, dürfte außerhalb des Vorstellungsvermögens
des Parksheriffs gelegen haben. Zusätzlich sei angemerkt, dass in dieser Gasse
(laut Bodenmarkierungen) schräg geparkt werden muss.
Also setzte man sich telefonisch mit einem leitenden Beamten der Parkraumüberwachung in
Verbindung und erklärte diesem die Situation. Die Antwort war erstaunlich, denn der Mann
meinte, dass halt wer beim Auto bleiben müsse während das Einfahrtstor geöffnet wird.
Als der Oberparksheriff darauf aufmerksam gemacht wurde, dass dies nicht möglich war weil
der Lenker alleine war, verstummte er kurz und meinte: „Es kann ja ein Einspruch gemacht
werden“. Bedenkt man nun, dass die verhängte Strafe 36,- Euro ausmacht, könnte durchaus
angenommen werden, dass solche Aktionen beabsichtigt sind. Denn rechnet man die Arbeits-
zeit für den Einspruch, die Wegzeit zum Postamt und das Postporto für den eingeschriebenen
Brief, werden die Unkosten nicht viel unter 36,- Euro liegen. Also führt sich ein Einspruch
selbst ad absurdum.
Wie bereits eingangs erwähnt, man muss schon spezifische Charakterzüge haben um den
Job eines Parkraumüberwachungsorgans auszuüben.
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2013-11-23
Warum schleppt man ein Behindertenfahrzeug ab?
Dass sich der Abschleppdienst der Stadt Wien (MA 48) bei den Autofahrer(innen) nicht
besonderer Beliebtheit erfreut, ist eine unumstößliche Tatsache. Aber gut was soll´s, wenn
jemand sein Auto verkehrswidrig parkt, so hat er eben die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Bei den nachfolgenden Fotos allerdings kamen wir ins Grübeln. Denn einem Behinderten
seinen fahrbaren Untersatz abzuschleppen finden wir nicht nur erstaunlich sondern auch
geschmacklos.
Fotos: © erstaunlich.at
Kfz-Verwahrstelle der Stadt Wien in Wien Simmering
Bleibt nur zu hoffen, dass die behinderte Person so rasch und unbürokratisch wie möglich zu
ihrem Fahrzeug kommt. Wir werten es als Armutszeugnis ein Behindertenfahrzeug abzu-
schleppen, denn da gäbe es sicher eine Alternative zur Abschleppung.
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2012-09-28
Wieder leere Versprechungen
Seit der unglückseligen rot/grünen Koalition auf Wiener Kommunalebene, scheint auch der
Wiener Bürgermeister begriffen zu haben, dass der Stern der SPÖ endgültig im Sinken ist.
Daher betreibt er – offenbar im Hinblick auf die Nationalratswahl 2013 – auf der Facebook-
Seite der SPÖ-Wien verstärkt Wahlwerbung.
Von den zahlreichen zum Großteil nicht ernstzunehmenden Versprechungen ist uns nach-
folgende ins Auge gestochen:
Screen: facebook.com
Über die Gemeindebauten, die bereits eigene Streitschlichtungsstellen wegen multikultureller
Auseinandersetzungen benötigen, wollen wir uns in diesem Beitrag nicht äußern. Auch die
zum Teil bereits nicht mehr finanzierbaren „leistbaren Mieten“ wollen wir heute nicht be-
handeln.
Es ist die von Häupl an den virtuellen Pranger gestellte Privatisierung, die in unserem heut-
igen Beitrag Niederschlag findet. Aus der Facebook-Meldung des Wiener Bürgermeisters
kann einwandfrei geschlossen werden, dass er kein Freund von Privatsierungen ist und
diese ablehnt.
Das erstaunt uns allerdings, denn offenbar weiß der Wiener Bürgermeister nicht was sich in
seiner Stadt abspielt. Da werden nämlich ganze Straßenzüge, die eigentlich Allgemeingut
sind privatisiert, wie dies unser nachfolgender Leserbrief samt Fotos dokumentiert.
Herr Herbert U. aus Wien schreibt uns folgendes:
Die APCOA hat einen öffentlichen Parkstreifen in unserer unmittelbaren Nähe angemietet,
dort Schilder aufgestellt, die wie Werbeschilder aussehen, aber einen Hinweis auf Besitz-
störungsklagen beinhalten und ein Halte- und Parkverbot aufgestellt, das möglichst ver-
wirrend ist. Einschränkung per Monat, Wochentag und Uhrzeit, damit ja viele versehent-
lich dort parken.
Beinharte Konsequenz … wer auch nur ein paar Minuten in der Zeit der Gültigkeit des Halte-
und Parkverbots von den privaten Parksheriffs der APCOA angetroffen wird, wird foto-
grafiert und von einem ehrenwerten Anwalt der APCOA mit Besitzstörungsklage bedroht.
Abzuwenden nur, wenn man sofort EUR 175,- einzahlt und eine Unterlassungserklärung
übermittelt.
Die Frist ist zudem mit knapp über einer Woche so knapp gesetzt, dass selbst die Besitz-
störungsklage eine mögliche Konsequenz sein kann (die dann natürlich noch wesentlich
teurer ist. Ich hatte diese Ehre und möchte damit verhindern, dass die APCOA auch mit
euch ein Geschäft macht.
Diese Aktion der APCOA ist eindeutig darauf ausgelegt, Autofahrer massenhaft abzuzocken.
Das hat mir mein Anwalt bestätigt. Mittlerweile mietet die APCOA immer mehr Parkstreifen
in Wien an und treibt dort dieses unwürdige Spiel. Und die Stadt Wien spielt dabei mit und
kassiert für die Pacht des Parkstreifens, der eigentlich öffentliches Eigentum ist. (Ende)
Der betroffene Straßenzug:
Abgesehen von dem unwürdigen Schauspiel das die Firma APCOA auf Kosten der ohnehin
leidgeprüften Wiener Autofahrer(innen) betreibt fragen wir uns, warum geht ein Straßenzug
– Allgemeingut – in den Besitz einer Privatfirma über? Diese Frage stellt sich nämlich für
uns deshalb, weil sich doch der Wiener Bürgermeister gegen Privatisierungen ausspricht.
So verkauft er dies jedenfalls auf der Facebook-Seite der SPÖ-Wien. Schaut ganz so aus,
als hätten wir die Rathaussozialisten bei einer ihrer zahlreichen Lügen inflagranti ertappt.
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2012-04-28
Unser Beitrag sorgte für Aufregung
Offenbar haben wir mit unserem gestrigen Beitrag „Falschparken doch nicht gratis“ für
Aufregung gesorgt. Das wird zumindest in der heutigen Online-Ausgabe der Kronen-
Zeitung bestätigt. Wir haben als einziges Medium darauf hingewiesen, dass der Beitrag
der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs nicht ganz der Realität entspricht und
haben dies in einem „Offenen Brief an die Kronen-Zeitung“ publiziert.

Screen: krone.at
Strafzettel landen doch nicht im Mistkübel
Auf Grund des gestern veröffentlichten Krone-Beitrags werden sicherlich nicht Zigtaus-
ende Strafzettel im Mistkübel landen. Zu dieser Meinung kam unser Gastautor, Günther
Richter, der sich die Mühe machte und zu diesem Thema etliche juristische Entscheid-
ungen aus diversen Rechtssprechungen suchte, welche im gestrigen ERSTAUNLICH-
Beitrag verlinkt wurden.
Bereits in der heutigen Online-Ausgabe relativiert die Kronen-Zeitung ihren gestrigen
Beitrag und schreibt nun folgendes.

Screen: krone.at
UVS-Urteil ist nicht bindend
So ist in dem Krone-Beitrag zu lesen, dass der Linzer Polizeijurist Christoph Burger fol-
gendes zu diesem UVS-Erkenntnis festhält: „Es wird interessant, weil es der bisherigen
Rechtsauslegung widerspricht“ oder: „Es muss nun ausjudiziert werden, ob das UVS-
Erkenntnis auch in anderen Fällen hält, da es ein Einzelfall ist und somit nicht von vorn-
herein bindend ist“.
Genau diese Meinung des Linzer Polizeijuristen war Tenor unseres gestrigen Beitrags
„Falschparken doch nicht gratis“. Wir sind der Meinung, dass es sich beim gegenständ-
lichen Fall um einen Einzelfall handelt. Offenbar hatte der betroffene Parksünder ein
„Hintertürl“ im Gesetz endeckt und dieses für sich ausgenützt. Zusätzlich dürfte er auf
einen milden Senats-Vorsitzenden gestossen sein.
Dass dies natürlich nicht für alle Parksünder gelten wird ergibt sich schon daraus, dass
der Staat mit absoluter Sicherheit nicht auf die Bußgelder aus Verkehrsdelikten verzich-
ten wird.
Wir finden es von der Kronen-Zeitung anständig, dass diese ihren Artikel umgehend re-
lativiert haben, um nicht Parksünder dazu verleiten ihre Strafmandate wegzuwerfen
und damit einen größeren finanziellen Schaden zu erleiden.
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2011-04-03
GASTAUTOREN-BEITRAG
Offener Brief an die Kronen Zeitung
Sehr geehrte Redaktion!
Der Artikel ihres Redakteurs Markus Schütz mit dem Titel: Strafzettel für „Parksünder gegen
Menschenrechte“ mag zwar reißerisch sein und dem Wunschdenken von Parksündern ent-
sprechen, er ist inhaltlich aber völlig falsch und auf fahrlässige Weise geeignet, Personen
in die Irre zu führen und Ihnen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.

Screen: krone.at
Ich darf mir erlauben Ihnen zur Kenntnis zu bringen, dass in Österreich gemäß Art 7 B-VG
noch immer der Rechtsgrundsatz herrscht: „Niemand kann sich in seinem Rechtsfall darauf
berufen, wie die Behörde gegen eine andere Person vorgegangen ist. Fehlverhalten einer
Behörde in anderen Fällen begründet keinen Anspruch auf gleichartiges Fehlverhalten im
eigenen Fall.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Zudem hat die strapazierte – rechtswidrige – Entscheidung des UVS noch nicht den Verwalt-
ungsgerichtshof überstanden, und entwickelt daher keinerlei Bindungswirkung für einen
anderen Prozeß. In diesem Zusammenhang darf ich mir erlauben, sie auf die Entscheidung
des VwGH zur Gz.: 97/17/0334 zu verweisen, wo der VwGH in einem ähnlichen Fall bereits
festgestellt hat, dass die erteilte Lenkerauskunft im Verwaltungsverfahren auch verwertet
werden darf und NICHT dem Art. 6 EMRK widerspricht: Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Der obzitierten Enscheidung ist auch zu entnehmen, dass der § 103 KFG (Pflicht zur Len-
kerauskunft) seit 1986 im Verfassungsrang steht und: „Ob sich Österreich durch die er-
wähnte Verfassungsbestimmung des Art. II des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 384/1986 kon-
ventionswidrig verhält, entzieht sich der Prüfungsbefugnis des Verwaltungsgerichtshofes
und des Verfassungsgerichtshofes (vgl. wiederum das hg. Erkenntnis vom 27. Oktober
1997, Zl. 96/17/0425, mwN), könnte vom Beschwerdeführer also nur mit Individualbe-
schwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geltend gemacht wer-
den.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Selbst der EGMR hat sich hienach bereits mehrfach mit dieser Problematik beschäftigt
und ist in mehreren Entscheidungen zur Erkenntnis gelangt, dass KEINE Verletzung
von Art 6 MRK vorliegt:
WEH gegen Österreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/04_2/04_2_10
Silvia Fischbach-Mavromatis gegen Österreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/05_3/05_3_04
O’Halloran und Francis gg. das Vereinigte Königreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/07_3/07_3_15
Lückhof und Spanner gg. Österreich:
„Der GH verweist auf den Fall O’Halloran und Francis/GB, wo er feststellte, dass die
bloße Verpflichtung zur Angabe, wer das Fahrzeug gelenkt habe, noch keine Selbstbe-
zichtigung darstellte.“ „In diesem Zusammenhang wiederholt der GH, dass er im Fall
Weh/A bereits festgestellt hat, dass das Erfordernis, eine einfache Tatsache bekannt
zu geben, nämlich wer der Fahrer des Fahrzeugs war, nicht als solche belastend sei.“
Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Krumpholz gg. Österreich:
„In den Fällen O’Halloran und Francis/GB und Lückhoff und Spanner/A stellte der GH fest,
dass die Pflicht des Fahrzeughalters, zu offenbaren, wer das Fahrzeug zur Zeit der Begeh-
ung eines Verkehrsdelikts gelenkt hatte, nicht gegen das Recht verstieß, zu schweigen
und sich nicht selbst belasten zu müssen.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Unter Berücksichtigung der journalistischen Sorgfaltspflicht würde ich es jedenfalls für
angebracht empfinden, ihre Leserschaft über die oben ersichtliche tatsächliche Rechts-
lage zu informieren um diese zumindest vor weiteren witschaftlichen Schäden zu be-
wahren.
Mit besten Grüßen
Günther Richter
2011-04-02
Erstaunliches Hobby
Ein erstaunlicher Zeitgenosse ist der Tischlermeister Dietmar Erlacher aus dem 22. Wiener
Gemeindebezirk. Er ist seines Zeichens selbsternannter „Rauchersheriff“. Diese sinnige
Bezeichnung ist auch für sein Hobby zutreffend. Er jagt Raucher.
Kalter Kaffee?
Erlacher gibt an, er sei Krebspatient. Ob ihn das so verhärmte, oder das „Vernadertum“
bei ihm angeboren ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Es besteht natürlich auch die
Möglichkeit, dass er mit dem Gastgewerbe auf Kriegsfuss steht. Vielleicht hatte man ihm
kalten Kaffee oder warmes Bier serviert.
Die Sinnhaftigkeit
Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens, haben wir im Jänner dieses Jahres den Beitrag
„Berufsdenunziant Nikotinsheriff“ verfasst. Wir finden auch nichts dabei, wenn in Speise-
lokale das Rauchen nicht gestattet ist. In Cafehäuser, Beisln und Bars ist unserer Meinung
nach, ein Rauchverbot nicht angebracht.
Auf dem Kreuzzug
Erlacher wirft den den Behörden in seiner „Webseite“ vor, keine Bestrebungen zu haben die
Einhaltung des Rauchverbotes zu kontrollieren. Aus diesem Grund sind Anzeigen von ihm,
dass einzige Mittel das bestehende Recht einzufordern. Aus diesem Grund versucht er auch,
mittels seiner Webseite, Deputysheriffs zu rekrutieren.
Nicht beliebt
Der selbsternannte Rauchersheriff beklagt sich, dass er und seine „Deputys“ immer wieder
beschimpft werden, wenn sie Anzeigen erstatten. Tja, man liebt zwar den Verrat, aber nicht
den Verräter. Diese Weisheit dürfte dem Herrn Erlacher entfallen sein.
Seine Ziele verfolgt er laut eigenen Angaben nur zum Selbstschutz, ohne eine oft behauptete
Militanz, meint der Law&Order-Mann auf seiner Webseite. Da ihm offensichtlich seine Helfer
ausgehen, greift er in die virtuelle Trickkiste.
Erlacher fordert ganz unverblümt, anonyme Anzeigen per E-Mail zu erstatten. Wir zitieren
wörtlich:
Warum wir lediglich anonyme Anzeigen senden: Wenn der Anzeiger namentlich bekannt ist,
dann muss er damit rechnen, dass er für eine Zeugenaussage vorgeladen wird. Die Behörde
ist jedoch gemäß Verwaltungsstrafgesetz §25 Abs.1 zur amtswegigen Verfolgung von
Verwaltungsübertretungen verpflichtet ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten und durch-
zufuhren, wenn sie von einem Verstoß Kenntnis erlangt hat (auf welche Weise auch immer!)
Nur keine Verantwortung tragen
Na wo kämen wir denn da hin, wenn sich Personen Ihrer Verantwortung stellen müßten,
nachdem sie jemanden angezeigt haben. Da ist es doch praktischer das Ganze anonym
zu tun ohne sich vor der Behörde äußern zu müssen, falls die Angezeigten den Sach-
verhalt vielleicht etwas anders darstellen.
Es entspricht schon der Tatsache, dass Rauchen gesundheitsschädlich ist, stinkt und un-
nötiges Geld kostet. Erstaunlicherweise lebten aber Raucher und Nichtraucher bis dato,
mehr oder weniger harmonisch miteinander.
Die EU macht es möglich
Erst eine EU-Verordnung machte es möglich, dass sich Leute wie ein Dietmar Erlacher in
Szene setzen konnten. Unserer Meinung nach, erweisen Personen „ala Erlacher“ dem
Nichtraucherschutz keinen guten Dienst. Selbst Nichtraucher belächeln selbsternannte
Rauchersheriffs und ihre Methoden.
Fragt sich nur, welches Betätigungsfeld hatte der Tischlermeister vor dem Erlass der EU-
Raucherverordnung. Vielleicht war er den Parksheriffs behilflich und zeigte jeden an, der
im Halteverbot parkte.
Stauni
2009-11-08