Gnadenlose Abzocke durch rotgrünen Inkasso-Dienst


Steckt hinter neuer Abzocke Methode?

Man muss schon spezifische Charakterzüge haben um einen Job auszuüben,  der rein darauf
abzielt  andere  Personen  finanziell zu schädigen.  Sie wissen schon um welche Berufsgruppe
es  geht?    Richtig,  es  sind  die  Parksheriffs.   Tagtäglich  zieht   diese  Kapperltruppe  los  um
Autofahrer(innen)   gnadenlos   abzustrafen.   Das  Wort   Toleranz  ist  ihnen  fremd,  egal  wie
geringfügig das Halte- oder Parkvergehen ist.
Unser  heutiger  Fall schlägt aber alles was wir von diesem rotgrünen Inkasso-Dienst bis dato
erfahren  und  gesehen  haben.  Ein Fahrzeuglenker stellte sein Auto vor der Einfahrt in Wien
10., Muhrengasse 12 ab und beabsichtige anschließend in den Innenhof der Hausanlage zu
fahren.



Die  Einfahrt  hat  auch  zum  Innenhof  ein Flügeltor,  welches geöffnet werden muss um mit
dem  Auto einfahren zu können.   Also begab sich der Lenker zum innen gelegenen Tor um
dieses  zu  öffnen.   Siehe obige Fotos.  Der Öffnungsvorgang samt Wegzeit dauert ungefähr
zwei  bis  drei  Minuten.   Als er wieder zu seinem  Fahrzeug kam,  fand er hinterm Scheiben-
wischer  eine  Organstrafverfügung vor.   Es wollte diese reklamieren,  doch vom Parksheriff
war weit und breit nichts mehr zu sehen.
Screen: © erstaunlich.at
Dass  ein  Auto nicht parallel sondern nur schräg zum Fahrband abgestellt werden
muss um in eine Einfahrt zu fahren,  dürfte außerhalb des  Vorstellungsvermögens
des  Parksheriffs gelegen haben.   Zusätzlich sei angemerkt,  dass in dieser Gasse
(laut Bodenmarkierungen) schräg geparkt werden muss.
Also  setzte  man sich telefonisch mit einem leitenden Beamten der Parkraumüberwachung in
Verbindung  und  erklärte  diesem  die  Situation.   Die Antwort war erstaunlich, denn der Mann
meinte, dass halt wer beim Auto bleiben müsse während das Einfahrtstor geöffnet wird.
Als  der  Oberparksheriff darauf aufmerksam gemacht wurde,  dass dies nicht möglich war weil
der  Lenker  alleine  war,  verstummte er kurz und meinte:   „Es kann ja ein Einspruch gemacht
werden“.  Bedenkt man nun,  dass die verhängte Strafe  36,- Euro ausmacht,  könnte durchaus
angenommen werden, dass solche Aktionen beabsichtigt sind.  Denn rechnet man die Arbeits-
zeit für den Einspruch, die Wegzeit zum Postamt und das Postporto für den eingeschriebenen
Brief,  werden  die  Unkosten  nicht  viel  unter  36,- Euro  liegen.   Also  führt sich ein Einspruch
selbst ad absurdum.
Wie  bereits eingangs erwähnt,  man muss schon spezifische Charakterzüge haben um den
Job eines Parkraumüberwachungsorgans auszuüben.
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2013-11-23

Behindertenfahrzeug abgeschleppt


Warum schleppt man ein Behindertenfahrzeug ab?

Dass  sich  der  Abschleppdienst  der  Stadt Wien  (MA 48)  bei den Autofahrer(innen) nicht
besonderer Beliebtheit erfreut, ist eine unumstößliche Tatsache. Aber gut was soll´s, wenn
jemand sein Auto verkehrswidrig parkt, so hat er eben die Konsequenzen daraus zu ziehen.
 
Bei  den  nachfolgenden  Fotos  allerdings  kamen wir ins Grübeln. Denn einem Behinderten
seinen  fahrbaren  Untersatz abzuschleppen  finden  wir nicht nur erstaunlich sondern auch
geschmacklos.
 
Fotos: © erstaunlich.at
 
Kfz-Verwahrstelle der Stadt Wien in Wien Simmering
 
Bleibt  nur zu hoffen,  dass die behinderte Person so rasch und unbürokratisch wie möglich zu
ihrem  Fahrzeug  kommt.   Wir  werten  es  als Armutszeugnis ein Behindertenfahrzeug abzu-
schleppen,  denn da gäbe es sicher eine Alternative zur Abschleppung.
 
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2012-09-28
 

Wieder eine Rathaussozialisten-Lüge


Wieder leere Versprechungen

Seit der unglückseligen rot/grünen Koalition auf Wiener Kommunalebene, scheint auch der
Wiener Bürgermeister begriffen zu haben,  dass der Stern der SPÖ endgültig im Sinken ist.
Daher betreibt er  – offenbar im Hinblick auf die Nationalratswahl 2013 – auf der Facebook-
Seite der SPÖ-Wien verstärkt Wahlwerbung.
 
Von den zahlreichen zum Großteil nicht ernstzunehmenden Versprechungen ist uns nach-
folgende ins Auge gestochen:
 
Screen: facebook.com
 
Über die Gemeindebauten, die bereits eigene Streitschlichtungsstellen wegen multikultureller
Auseinandersetzungen benötigen, wollen wir uns in diesem Beitrag nicht äußern.   Auch die
zum  Teil  bereits  nicht mehr finanzierbaren  „leistbaren Mieten“  wollen wir heute nicht be-
handeln.
 
Es ist die von Häupl an den virtuellen Pranger gestellte Privatisierung,  die in unserem heut-
igen  Beitrag Niederschlag findet.   Aus der  Facebook-Meldung des Wiener Bürgermeisters
kann  einwandfrei  geschlossen  werden,  dass  er kein Freund von Privatsierungen ist und
diese ablehnt.
 
Das erstaunt uns allerdings, denn offenbar weiß der Wiener Bürgermeister nicht was sich in
seiner  Stadt abspielt.   Da werden nämlich ganze Straßenzüge, die eigentlich Allgemeingut
sind privatisiert, wie dies unser nachfolgender Leserbrief samt Fotos dokumentiert.
 

Herr Herbert U. aus Wien schreibt uns folgendes:

Die APCOA hat einen öffentlichen Parkstreifen in unserer unmittelbaren Nähe angemietet,
dort Schilder aufgestellt,  die wie Werbeschilder aussehen, aber einen Hinweis auf  Besitz-
störungsklagen  beinhalten und ein Halte- und  Parkverbot aufgestellt,  das möglichst ver-
wirrend ist. Einschränkung per  Monat, Wochentag und Uhrzeit, damit ja  viele versehent-
lich dort parken.
 
 
Beinharte Konsequenz … wer auch nur ein paar Minuten in der Zeit der Gültigkeit des Halte-
und  Parkverbots  von  den  privaten  Parksheriffs  der  APCOA angetroffen wird, wird foto-
grafiert  und von einem ehrenwerten Anwalt der  APCOA mit Besitzstörungsklage bedroht.
Abzuwenden  nur,  wenn man sofort  EUR 175,-  einzahlt und eine Unterlassungserklärung
übermittelt.
 
Die  Frist  ist  zudem mit knapp über einer Woche so knapp gesetzt,  dass selbst die Besitz-
störungsklage  eine  mögliche  Konsequenz  sein kann  (die dann natürlich noch wesentlich
teurer ist.   Ich hatte diese Ehre und möchte damit verhindern,  dass die APCOA auch  mit
euch ein Geschäft macht.
 
Diese Aktion der  APCOA ist eindeutig darauf ausgelegt, Autofahrer massenhaft abzuzocken.
Das  hat mir mein Anwalt bestätigt.  Mittlerweile mietet die APCOA immer mehr Parkstreifen
in Wien an und treibt dort  dieses unwürdige Spiel. Und die Stadt Wien spielt dabei mit und
kassiert für die Pacht des Parkstreifens, der eigentlich öffentliches Eigentum ist. (Ende)
 

Der betroffene Straßenzug:

 
Abgesehen  von dem unwürdigen Schauspiel das die Firma  APCOA auf Kosten der ohnehin
leidgeprüften  Wiener Autofahrer(innen) betreibt fragen wir uns,  warum geht ein Straßenzug
– Allgemeingut –  in den Besitz einer Privatfirma über?   Diese Frage stellt sich nämlich für
uns  deshalb,  weil sich doch der  Wiener Bürgermeister gegen  Privatisierungen ausspricht.
So verkauft  er dies jedenfalls auf der Facebook-Seite der SPÖ-Wien.   Schaut ganz so aus,
als hätten wir die Rathaussozialisten bei einer ihrer zahlreichen Lügen inflagranti ertappt.
 
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2012-04-28
 

Falschparken doch nicht gratis TEIL2


Unser Beitrag sorgte für Aufregung

Offenbar haben wir mit  unserem gestrigen Beitrag  „Falschparken doch nicht gratis“  für
Aufregung gesorgt.  Das wird  zumindest in  der heutigen  Online-Ausgabe  der Kronen-
Zeitung bestätigt. Wir haben als einziges Medium darauf hingewiesen, dass der Beitrag
der auflagenstärksten  Tageszeitung Österreichs  nicht ganz der Realität entspricht und
haben dies in einem „Offenen Brief an die Kronen-Zeitung“ publiziert.


Screen: krone.at

Strafzettel landen doch nicht im Mistkübel

Auf Grund  des gestern veröffentlichten  Krone-Beitrags werden sicherlich nicht Zigtaus-
ende Strafzettel im Mistkübel landen. Zu dieser Meinung kam unser Gastautor, Günther
Richter, der sich die Mühe machte und zu diesem Thema etliche  juristische Entscheid-
ungen aus diversen Rechtssprechungen suchte, welche im gestrigen  ERSTAUNLICH-
Beitrag verlinkt wurden.

Bereits in der heutigen  Online-Ausgabe relativiert  die Kronen-Zeitung ihren gestrigen

Beitrag und schreibt nun folgendes.


Screen: krone.at

UVS-Urteil ist nicht bindend

So ist in  dem Krone-Beitrag zu lesen,  dass der  Linzer Polizeijurist Christoph Burger fol-
gendes zu diesem UVS-Erkenntnis  festhält:  „Es wird interessant,  weil es der bisherigen
Rechtsauslegung widerspricht“  oder:  „Es muss  nun ausjudiziert  werden,  ob das UVS-
Erkenntnis auch in anderen Fällen hält,  da es ein Einzelfall ist und somit nicht von vorn-
herein bindend ist“.

Genau diese  Meinung des  Linzer Polizeijuristen  war Tenor unseres gestrigen Beitrags
„Falschparken doch nicht gratis“.  Wir sind der Meinung,  dass es sich beim gegenständ-
lichen Fall  um  einen  Einzelfall handelt.  Offenbar hatte  der  betroffene  Parksünder ein
„Hintertürl“  im Gesetz  endeckt und dieses  für sich ausgenützt. Zusätzlich dürfte er auf

einen milden Senats-Vorsitzenden gestossen sein.

Dass dies natürlich nicht für alle Parksünder gelten wird ergibt sich schon daraus,  dass

der Staat mit absoluter  Sicherheit nicht auf die Bußgelder aus Verkehrsdelikten verzich-
ten wird.

Wir finden es von der Kronen-Zeitung anständig, dass diese ihren Artikel umgehend re-
lativiert  haben,  um  nicht  Parksünder  dazu verleiten  ihre Strafmandate  wegzuwerfen

und damit einen größeren finanziellen Schaden zu erleiden.

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2011-04-03
 

Falschparken doch nicht gratis


GASTAUTOREN-BEITRAG

Offener Brief an die Kronen Zeitung

Sehr geehrte Redaktion!
 
Der Artikel ihres Redakteurs Markus Schütz mit dem Titel: Strafzettel für „Parksünder gegen

Menschenrechte“ mag zwar reißerisch  sein und dem Wunschdenken von Parksündern ent-
sprechen,  er ist inhaltlich  aber völlig  falsch und auf fahrlässige Weise geeignet, Personen
in die Irre zu führen und Ihnen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.


Screen: krone.at

Ich darf mir  erlauben Ihnen zur  Kenntnis zu bringen,  dass in Österreich  gemäß Art 7 B-VG
noch immer der Rechtsgrundsatz herrscht: „Niemand kann sich in seinem Rechtsfall darauf
berufen,  wie die Behörde  gegen eine andere Person vorgegangen ist. Fehlverhalten einer
Behörde in anderen  Fällen begründet keinen  Anspruch auf gleichartiges Fehlverhalten im
eigenen Fall.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.

Zudem hat die strapazierte – rechtswidrige – Entscheidung des UVS noch nicht den Verwalt-
ungsgerichtshof  überstanden,  und entwickelt  daher  keinerlei  Bindungswirkung für  einen
anderen Prozeß.  In diesem Zusammenhang darf ich mir erlauben, sie auf die Entscheidung
des VwGH zur Gz.:  97/17/0334 zu verweisen, wo der VwGH in einem ähnlichen Fall bereits
festgestellt hat,  dass  die  erteilte Lenkerauskunft im  Verwaltungsverfahren auch  verwertet
werden darf und NICHT dem Art. 6 EMRK widerspricht: Nachzulesen unter diesem „LINK“.

Der obzitierten Enscheidung ist auch zu entnehmen, dass der § 103 KFG (Pflicht zur Len-
kerauskunft)  seit 1986  im Verfassungsrang  steht und:  „Ob sich  Österreich durch die er-

wähnte Verfassungsbestimmung des Art. II des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 384/1986 kon-
ventionswidrig verhält, entzieht sich der Prüfungsbefugnis des Verwaltungsgerichtshofes
und des  Verfassungsgerichtshofes  (vgl. wiederum  das hg. Erkenntnis  vom 27. Oktober
1997,  Zl. 96/17/0425, mwN),  könnte vom  Beschwerdeführer  also nur  mit Individualbe-
schwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geltend gemacht wer-
den.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.

Selbst der EGMR hat sich hienach bereits mehrfach mit dieser Problematik beschäftigt

und ist  in mehreren Entscheidungen  zur Erkenntnis gelangt,  dass KEINE  Verletzung
von Art 6 MRK vorliegt:

WEH gegen Österreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/04_2/04_2_10
 
Silvia Fischbach-Mavromatis gegen Österreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/05_3/05_3_04
 
O’Halloran und Francis gg. das Vereinigte Königreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/07_3/07_3_15

Lückhof und Spanner gg. Österreich:
„Der  GH verweist  auf den  Fall O’Halloran und  Francis/GB,  wo er feststellte,  dass die
bloße Verpflichtung zur Angabe, wer das Fahrzeug gelenkt habe, noch keine Selbstbe-
zichtigung darstellte.“  „In diesem  Zusammenhang wiederholt  der GH,  dass er  im Fall
Weh/A  bereits festgestellt hat,  dass das  Erfordernis,  eine einfache  Tatsache bekannt
zu geben,  nämlich wer  der Fahrer des Fahrzeugs war, nicht als solche belastend sei.“
Nachzulesen unter diesem „LINK“.

Krumpholz gg. Österreich:
„In den Fällen  O’Halloran und Francis/GB und  Lückhoff und Spanner/A stellte der GH fest,
dass die Pflicht des Fahrzeughalters, zu offenbaren, wer das Fahrzeug zur Zeit der Begeh-

ung eines  Verkehrsdelikts gelenkt hatte,  nicht gegen  das Recht  verstieß,  zu schweigen
und sich nicht selbst belasten zu müssen.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.

Unter Berücksichtigung  der journalistischen Sorgfaltspflicht  würde ich es  jedenfalls für

angebracht empfinden, ihre Leserschaft über die oben ersichtliche tatsächliche Rechts-
lage zu  informieren um  diese zumindest  vor weiteren witschaftlichen  Schäden zu be-
wahren.

Mit besten Grüßen
Günther Richter

2011-04-02
 

Der Rauchersheriff


Erstaunliches Hobby

Ein erstaunlicher Zeitgenosse ist der Tischlermeister Dietmar Erlacher aus dem 22. Wiener
Gemeindebezirk. Er ist seines Zeichens selbsternannter „Rauchersheriff“. Diese sinnige
Bezeichnung ist auch für sein Hobby zutreffend. Er jagt Raucher.

Kalter Kaffee?

Erlacher gibt an, er sei Krebspatient. Ob ihn das so verhärmte, oder das „Vernadertum“
bei ihm angeboren ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Es besteht natürlich auch die
Möglichkeit, dass er mit dem Gastgewerbe auf Kriegsfuss steht. Vielleicht hatte man ihm
kalten Kaffee oder warmes Bier serviert.

Die Sinnhaftigkeit

Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens, haben wir im Jänner dieses Jahres den Beitrag
„Berufsdenunziant Nikotinsheriff“ verfasst. Wir finden auch nichts dabei, wenn in Speise-
lokale das Rauchen nicht gestattet ist. In Cafehäuser, Beisln und Bars ist unserer Meinung
nach, ein Rauchverbot nicht angebracht.

Auf dem Kreuzzug

Erlacher wirft den den Behörden in seiner „Webseite“ vor, keine Bestrebungen zu haben die
Einhaltung des Rauchverbotes zu kontrollieren. Aus diesem Grund sind Anzeigen von ihm,
dass einzige Mittel das bestehende Recht einzufordern. Aus diesem Grund versucht er auch,
mittels seiner Webseite, Deputysheriffs zu rekrutieren.

Nicht beliebt

Der selbsternannte Rauchersheriff beklagt sich, dass er und seine „Deputys“ immer wieder
beschimpft werden, wenn sie Anzeigen erstatten. Tja, man liebt zwar den Verrat, aber nicht
den Verräter. Diese Weisheit dürfte dem Herrn Erlacher entfallen sein.

Seine Ziele verfolgt er laut eigenen Angaben nur zum Selbstschutz, ohne eine oft behauptete
Militanz, meint der Law&Order-Mann auf seiner Webseite. Da ihm offensichtlich seine Helfer
ausgehen, greift er in die virtuelle Trickkiste.

Erlacher fordert ganz unverblümt, anonyme Anzeigen per E-Mail zu erstatten. Wir zitieren

wörtlich:

Warum wir lediglich anonyme Anzeigen senden:  Wenn der Anzeiger namentlich bekannt ist,

dann muss er damit rechnen, dass er für eine Zeugenaussage vorgeladen wird. Die Behörde
ist jedoch gemäß Verwaltungsstrafgesetz §25 Abs.1 zur amtswegigen Verfolgung von
Verwaltungsübertretungen verpflichtet ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten und durch-
zufuhren, wenn sie von einem Verstoß Kenntnis erlangt hat (auf welche Weise auch immer!)

Nur keine Verantwortung tragen

Na wo kämen wir denn da hin, wenn sich Personen Ihrer Verantwortung stellen müßten,
nachdem sie jemanden angezeigt haben. Da ist es doch praktischer das Ganze anonym
zu tun ohne sich vor der Behörde äußern zu müssen, falls die Angezeigten den Sach-
verhalt vielleicht etwas anders darstellen.

Es entspricht schon der Tatsache, dass Rauchen gesundheitsschädlich ist, stinkt und un-

nötiges Geld kostet. Erstaunlicherweise lebten aber Raucher und Nichtraucher bis dato,
mehr oder weniger harmonisch miteinander.

Die EU macht es möglich

Erst eine EU-Verordnung machte es möglich, dass sich Leute wie ein Dietmar Erlacher in
Szene setzen konnten. Unserer Meinung nach, erweisen Personen „ala Erlacher“ dem
Nichtraucherschutz keinen guten Dienst. Selbst Nichtraucher belächeln selbsternannte
Rauchersheriffs und ihre Methoden.

Fragt sich nur, welches Betätigungsfeld hatte der Tischlermeister vor dem Erlass der EU-

Raucherverordnung. Vielleicht war er den Parksheriffs behilflich und zeigte jeden an, der
im Halteverbot parkte.

Stauni

  
2009-11-08
  

Inhalts-Ende

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