Keine Entlohnung für erbrachte Leistung


Journalismus-Sonderpreis für Akinyosoye

Am 7.März 2012, anlässlich des Internationalen Frauentags, erhielt Clara Akinyosoye einen
Journalismus-Sonderpreis.   Für jene die nicht wissen wer Frau Akinyosoye ist,  sie ist jene
Dame, die den selbsternannten Sprachpolizisten Alexander Pollak von SOS-Mitmensch am
14.März 2012 in der ATV-Sendung „Am Punkt“ zur Seite stand.
 
Aber  Frau Akinyosoye ist auch die  Chefredakteurin der teils mit  Steuergeld subventionier-
ten interkulturellen Redaktion M-Media. Auf Grund dieser Funktion  erhielt sie den eingangs
erwähnten Preis.  Wir nehmen auch an,  dass Clara Akinyosoye für ihren Job als Chefredak-
teurin bei M-Media ein adäquates Gehalt bezieht.  Das ist auch nicht verwerflich, denn wer
gute Arbeit leistet soll auch dementsprechend entlohnt werden.
 
M-Media dürfte eine aufstrebende Internetplattform sein und sucht deshalb auch Personal.
Zu diesem Schluss kommen wir, da wir auf deren Webseite folgendes Stellenangebot aus-
findig machen konnten.
 
Screen: M-Media
 

Der Verwunderung wich Erstaunen

Anfänglich waren wir über das Inserat etwas verwundert, denn es fehlte die gesetzlich vor-
geschriebene Gehaltsauszeichnung. Also recherchierten wir weiter und stießen auf Erstaun-
liches.   M-Media  fordert  zwar  unter  anderem  von seinen zukünftigen Mitarbeiter(innen)
Engagement, ist jedoch nicht bereit für dieses nur einen einzigen Euro zu bezahlen.
 
Screen: M-Media
 
Es mutet schon als Verhöhnung an, wenn M-Media unter „Wir bieten“  als Antwort „Keine
Bezahlung“ schreibt.   Bedenkt man, dass Wirtschaftsflüchtlinge aus dem  Grund der nicht
leistungsgerechten  oder  überhaupt  keiner  Bezahlung  aus  ihren Heimatländern fliehen,
sind  diese  dann bei M-Media gut aufgehoben.   Dort finden sie nämlich die gleichen wirt-
schaftlichen  Bedingungen  wie  in  ihrer Heimat vor und zwar:  „Keine Entlohnung für er-
brachte Leistung!“
 
Gut,  zumindest hat diese Nulllohn-Situation einen Vorteil.  Jene Wirtschaftsflüchtlinge die
in  die  Dienste von M-Media eintreten brauchen sich diesbezüglich nicht mehr integrieren,
da sie dort dieselben wirtschaftlichen Bedingungen wie in ihrer Heimat vorfinden.
 

Recherche bei M-Media wäre angebracht

Aber  zurück  zu Clara Akinyosoye und ihrem Preis.   Die Falterjournalistin, Sybille Hamann,
betonte in ihrer Laudatio das Engagement, die Hartnäckigkeit,  Recherchefreudigkeit so-
wie  die  Kompromisslosigkeit von Akinyosoye,  wenn es um wenn es um  Rassismus und
Frauenfeindlichkeit geht.
 
Vielleicht sollte Clara Akinyosoye die oben angeführten Tugenden auch anwenden,  wenn
es um Ausbeutung geht und diesbezüglich Recherchen in ihrer eigenen Redaktion anstell-
en.  Denn Personen beschäftigen zu wollen,  von diesen Arbeitsleistung und Engagement
zu  verlangen  und diese nicht zu bezahlen,  nennen wir schlicht und einfach Ausbeutung.
Die  Chefredakteurin  von M-Media  sollte sich auch Gedanken darüber machen,  wie diese
Leute ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen, wenn sie für Arbeit keinen Lohn erhalten.
 
*****

2012-04-01
 

Abkassieren um jeden Preis


Vignettenkontrolle zu Stosszeit

Im Beitrag  „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“  haben wir  dem staatlichen
Autobahnbetreiber  quasi  unterstellt,  seine  Abkassiermethoden  ohne  Rücksicht  auf
Verluste durchzuführen. Grund hiefür war eine Vignettenkontrolle auf einer Zufahrt zur
A23 während der Stoßzeit.
Offenbar war die Verursachung eines Verkehrschaos für die Asfinag kein Problem,  wenn
die Kasse stimmt.  Auch die Mitarbeiter des staatlichen Autobahnbetreibers beäugten wir
mit  Argwohn.  Sind  doch  bei der  Kapperltruppe etliche  Personen dabei, die sich als
Möchtegern-Polizisten fühlen, nur weil ihnen eine Uniform verpasst wurde.

Im Zweifel für…..

Nach Erscheinen des eingangs erwähnten Beitrags, rief ein Verantwortlicher der Asfinag
in der Redaktion  an und führte mit  einem Redaktionsmitarbeiter  ein langes Gespräch.
Der  Anrufer  versuchte  Glauben zu machen,  dass  es  nicht im  Interesse  der Asfinag
läge,  absichtlich ein  Verkehrschaos zu verursachen,  um durch  Kontrollen  mehr Geld
einzubringen. Die Situation wäre mehr oder weniger ein Zufall gewesen. Auch wären alle
Asfinag-Mitarbeiter bestens geschult.
Ganz haben wir dem Mann zwar nicht geglaubt, dachten aber „im Zweifel für den Ange-
klagten“ und ließen die Sache auf sich beruhen.  Dass jedoch  nichts so fein gesponnen
ist, um nicht ans  Tageslicht zu kommen,  beweist ein heutiger  Kronen Zeitungs-Artikel,
den wir vorerst für einen verfrühten Aprilscherz hielten.
Zum Original Krone-Beitrag Bild anklicken
Screen: Krone Print vom 09.02.2011

Tagesordnung: Autodiebstahl

Da erlebte eine Frau eine Situation, welche seit Öffnung der Ostgrenzen an der Tages-
ordnung steht, nämlich dass ihr Auto gestohlen wurde. Die Frau verständigte  an Ort
und Stelle die Polizei,  aber auch eine sofort eingeleitete Alarmfahndung verlief erfolg-
los.
Der Pkw wurde einige Zeit später in Kärnten aufgefunden und vom Dieb fehlte natür-
lich jede Spur. So weit so nicht gut. Und jetzt wird es in der Tat erstaunlich. Der Dieb
benützte bei seiner Fahrt die Autobahn und geriet  auf der A23  in eine automatische
Vignettenkontrolle.

Hat die Asfinag ein eigenes Gesetzbuch?

Da die Dame  nicht auf mautpflichtigen Strassen fährt,  war ihr Pkw auch nicht mit einer
Autobahn-Vignette versehen.  Aus diesem Grund schickte ihr die Asfinag eine Rechnung
über die Ersatzmaut.  Die vorgelegte Anzeigenbestätigung  der Polizei bewog den staat-
lichen Autobahnbetreiber zu folgender Mitteilung.
Screen: Krone Print vom 09.02.2011
Es muss ein eigenartiges Gesetzbuch sein in dem steht, dass eine Person für eine Sache
verantwortlich ist,  bei der ihr  durch Diebstahl  die Verfügungsberechtigung  über diese
entzogen wurde. Diesen Paragrafen würden wir sehr gerne sehen.
Nach der Logik der Asfinag hatte die  Frau aber mächtiges Glück,  dass der Dieb nieman-
den totgefahren hat.  Folgt man nämlich der  Schlussfolgerung des staatlichen Autobahn-
betreibers, müsste sich die Bestohlene dann zumindest  wegen Beteiligung an einer fahr-
lässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Logisches Denken? Fehlanzeige

Wie dieser Fall beweist,  haben wir mit  unserem eingangs erwähnten  „Beitrag“ gar nicht
so Unrecht gehabt. Der Asfinag geht es offenbar nur ums Abkassieren, egal um welchen
Preis.  Auch ihre Antwort an die Bestohlene lässt jegliches logische Denken missen,  da in
dieser Angelegenheit gar keine  Kulanz von Nöten ist.  Denn diese würde ein Verschulden
der Bestohlenen voraussetzen.
Die Frau konnte beim besten Willen nicht die Fahrtroute des Autodiebes beeinflussen und
daher trifft sie in diesem Fall keine Schuld.  Soviel zum  logischen Denken und der bestge-
schulten Mitarbeiter(innen) der Asfinag.
*****

2011-02-09
 

Homosexuelle in Gefahr?


Das Gugg eröffnet

Heute findet unter der Schirmherrschaft  der SPÖ,  die Eröffnung  des neuen HOSI-Zentrums
„Das Gugg“ statt. „Wir freuen uns über die Eröffnung des neuen Vereinszentrums der  HOSI
Wien, „Das Gugg“, sehr, da es sich um eine innovative und tolle Einrichtung für die Stadt han-
deln wird“
, so Peter Traschkowitsch, Bundes- und Wiener Landesvorsitzende der SoHo (So-
zialdemokratie und Homosexualität).

„Die HOSI Wien ist eine wichtige und nicht mehr wegzudenkende Institution in LGBT-Beweg-
ung Wiens und ihr Einsatz für Gleichberechtigung und Gleichstellung von Lesben, Schwulen
und Transgender kann gar nicht genug gewürdigt werden“
.  Das sind  ebenfalls  Worte des
Herrn Peter Traschkowitsch.

Erstaunliche politische Einstellung des Soho-Chefs

Die Ablehnung der Homosexualität findet meist in den Religionen ihre Wurzeln. Ab und zu
meldet sich  auch in Österreich ein  konservativer Pfaffe zu Wort und bezeichnet  Homosex-
ualität als  Krankheit.  Lassen wir aber  religiöse Lehren beiseite,  den sowohl die Bibel als
auch der Koran lehnen Homosexualität ab, und wenden uns der Politik zu.

Die politische Einstellung des Peter Traschkowitsch ist betont  SPÖ- und Häupl-freundlich.
Beobachtet man den politischen Kurs welcher zur Zeit seitens der SPÖ gefahren wird, stellt
sich die Frage warum der Landesvorsitzende der SoHo derart zur Häupl-SPÖ tendiert.

Machterhalt um jeden Preis

Zum Machterhalt scheut die SPÖ nicht davor zurück, eine übertriebene islamfreundliche
Politik zu betreiben, welche den meisten Wiener(innen) sauer aufstößt. In SPÖ-Reihen
finden sich auch zahlreiche konservative islamische Politiker(innen).



Nehmen wir zum Beispiel die SPÖ-Kandidatin Gülsüm Namaldi (obiges Bild). Diese Dame

vermittelt  eindeutig den Eindruck einer erzkonservativen islamischen Politikerin,  die ein
ebenfalls  ihresgleichen  eingestelltes Klientel vertreten wird.  Wir können uns beim besten
Willen  nicht vorstellen,  dass Frau Namaldi, geschweige den ihr islamisch-konservativ ein-
gestelltes Klientel, für Homosexuelle irgendwelche Symphatien hegen.

Keine Toleranz für Homosexuelle in islamischen Staaten

Dass FPÖ und ÖVP über die Homosexualität nicht gerade erfreut sind, können wir nicht in Ab-
rede stellen.  Unter der Hetero-Bevölkerung  werden auch Schwulenwitze gerissen. Und das
waren auch schon die Gefahren, mit denen homosexuelle Mitbürger(innen) in Wien zu leben
haben,  denn im  Prinzip interessiert  es niemanden wirklich,  ob sein  Nachbar homosexuell
oder hetero ist.

Vorfälle wie im „Wiener Museumsquartier“ sind eher die Regel von der Ausnahme. Anders
verhält es sich da schon in islamischen Ländern, wo in etlichen davon, auf Homosexualität
die  Todesstrafe  steht.  Der  Ordnung  halber halten wir  fest,  dass in der  Türkei  gleichge-

schlechtliche Sexualität nicht mit der Todesstrafe geahndet wird.

Vorgeschlagener Feldversuch

Aber dass ist auch gar nicht notwendig. Um die Auswirkung der Homosexualität in der Tür-
kei am  eigenen Körper  zu erleben,  haben wir für Schwule, welche die selben politischen
Symphatien wie der Wiener Landesvorsitzende der SoHo hegen, folgenden Vorschlag.

Suchen Sie sich eine türkische Stadt ihrer Wahl.  Schlendern Sie dann in dieser,  mit Ihrem
Partner eng umschlungen und küssend durch eine belebte Strasse. Falls Sie es überleben,
denn Pflastersteine können tödlich sein, landen Sie nach Ihrem Spitalsaufenthalt todsicher
im Gefängnis.

Und jetzt betrachten Sie nochmals in aller Ruhe das Foto von Gülsüm Namaldi, stellvertret-

end für alle  islamisch-konservativen Politiker(innen),  welche in der  SPÖ ihre politische
Heimat gefunden haben.

Denken Sie nach, bevor Sie Ihr Kreuzchen machen

Beten Sie als Homosexueller zu Gott oder an  wen Sie sonst  glauben, dass islamisch-kon-
servative  Volksvertreter in unserem  Lande nie an  die Macht  kommen mögen.  Mit diesen
und von deren vertetenen Klientel, werden Vorfälle wie in unserem vorgeschlagenen Feld-
versuch in der Türkei, möglicherweise an der Tagesordnung stehen.

*****

2010-09-25
 

Der Schmäh mit dem Preis

 

Bestehen Sie auf Ihr Recht

Wer von uns hat folgende Situation noch nicht erlebt. Sie erspähen in einem Geschäft ein
günstiges Schnäppchen und schlagen darauf zu. Bei der Kassa stellt sich jedoch heraus,
dass es sich angeblich um eine falsche Auspreisung gehandelt hat.
Nun haben Sie zwei Möglichkeiten. Den Schmäh der Kassakraft zu glauben und Ihr beinahe
erworbenes Schnäppchen  frustriert am Ladentisch zurück lassen, oder sich auf die Beine
zu stellen und geltendes Recht in Anspruch zu nehmen.
Dieses besagt nämlich, dass Waren zum angebotenen Preis auch abgegeben werden müssen.
Sinn und Zweck dieser gesetzlichen Regelung ist, dass Firmen nicht mit unrealistischen Lock-
angeboten agieren können um Kunden anzulocken.

Lockangebote

Es wäre nichts leichter als z.B. einen Computer um 50,- Euro anzubieten, den es um diesen
Preis gar nicht gibt. Entweder ist er schon ausverkauft, oder man hat sich eben in der Aus-
preisung geirrt. Das wäre unlauterer Wettbewerb.
Diese gesetzlichen Bestimmungen gelten auch für das Dienstleistungsgewerbe und für den
Versandhandel. Der oft in Anboten vorhandene Schlusssatz  „Irrtümer vorbehalten“ hat
auf die Preisauszeichnungspflicht keine Rechtswirksamkeit.

Preisliche Überraschungen

Dies ist auch logisch nachvollziehbar. Stellen Sie sich vor, dass Sie in einem Restaurant
speisen und beim Bezahlen würde eine anderer Betrag gefordert werden, als er in der
Speisekarte angegeben ist, weil man sich eben geirrt hat.

Preisdumping

Unser o.a. fiktives Computerbeispiel hat vorgestern den Weg in die Realität gefunden.
Der Versandhändler „Otto“  hatte folgendes Angebot gemacht. Er bot Laptops vom
Typ Apple MacBook Air um 49,95 Euro an. Dieses Gerät kostet regulär immerhin zirka
1.700,- Euro.
(Fotoquelle: www.computerbild.de)
Der dümmste Verkäufer verwechselt keinen Betrag von 1.700,- mit 50,- Euro
  

Alles ein Irrtum

Binnen weniger Stunden wurden rund 2.700 Bestellungen getätigt. Plötzlich hieß es von
seitens der Firma „Otto“, dass ganze sei ein Fehler, weil sich ein Verkäufer bei der Aus-
preisung geirrt hatte.
Da stellen wir uns die gerechtfertigte Frage, mit welch qualifizierten Personal betreibt dieser
Händler seinen „Online-Shop“. Wir glauben das Märchen vom „dummen“ Verkäufer nicht
und vermuten hinter der ganzen Angelegenheit eine gezielte Werbestrategie.

Gezielte Werbung ?

Der nächste Schritt von „Otto“ lässt uns nämlich zu dieser Annahme kommen. Der Versand-
händler entschuldigt sich bei den Bestellkunden und lässt jedem als „Trostpflaster“ einen
Gutschein von 100,- Euro zukommen.
Auf einmal haben 2.700 Leute einen 100,- Euro Gutschein des Versandhändlers. Und was tut
man mit einem Solchen, man wird ihn zum Einkaufen verwenden. Das heißt im Klartext, dass
Leute die sonst keine Kaufabsicht gehegt haben dazu verleitet sind, diesmal bei „Otto“ ein-
zukaufen. Und der „Trostpflastergutschein“ soll die notwendige Inspiration dazu sein.
Abgesehen davon, war man durch diese Aktion in aller Munde und Negativwerbung ist ja
bekanntlich auch Werbung.

Kaufvertrag ungültig

Der Versandhändler „Otto“ vertritt allerdings eine erstaunliche  Rechtsmeinung und zwar
meint das Unternehmen, dass die Besteller ohnehin keinen Anspruch auf die Lieferung
dieses Laptops gehabt hätten, den der Kaufvertrag würde erst beim Zugang der Ware
beim Kunden wirksam werden.

Kostenlose Stornos ?

Das würde im Klartext heißen, man könnte sich bei „Otto“ Waren bestellen und so lange
diese nicht eintreffen, hat der Kaufvertrag keine Rechtsgültigkeit. Man könnte auch bestellte
Waren stornieren, weil man sie zum Beispiel woanders billiger gesehen hat.
Onlinehändler „Otto“ würde das dann ohne Stornogebühren akzeptieren, da der Kauf-
vertrag ja noch keine Gültigkeit hat, weil die Ware noch nicht beim Kunden eingetroffen ist.
Hallo Firma „Otto“ für wie blöd haltet Ihr die Leute eigentlich? Man kann nur hoffen, dass
zahlreiche Kunden von ihrem Recht Gebrauch machen und Ihr die Laptops um diesen ange-
botenen Preis abgeben müsst.
Stauni
  
2009-07-31
  

Inhalts-Ende

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