Psychisch erkrankte Menschen werden im
Die Zahl „88“ bei McDonald´s
Da wäre ein selbsternannter Nazijäger
einem Schlaganfall nahe gewesen
Selbsternannte Nazijäger, möglicherweise Paranoiker, sehen hinter jedem Baum oder Strauch einen Nazi. Aber nicht nur die Botanik ist vor diesen Leuten unsicher, sondern auch Zahlen und Buchstaben müssen für deren Phantasien herhalten. So wird beispielsweise behauptet, dass sich in der Zahl 88 der Nazicode für „Heil Hitler“ verbirgt. Diese Hysterie führte sogar soweit, dass seit dem 23. Juli 2015 beispielsweise Wunschkennzeichen, welche die Zahl 88 enthalten, nicht mehr zugelassen werden. Also wurde damit auch amtswegig festgestellt, dass diese Zahl böse und damit verboten ist. Dass es sich bei der Zahl 88 um eine böse und abartige Zahl handelt, ist auch einem Kunden bei McDonald´s bekannt. Daher war dieser erstaunt, als er heute in einer Filiale des Fastfood-Riesen nachfolgende Rechnung erhielt. Da prangte doch auf der Rechnung die „88“ in riesigen Lettern. Wir sind uns absolut sicher, dass McDonald´s damit keine codierte Botschaft der Nazis weitergeben wollte. Es handelt sich einfach um die Zahl zwischen 87 und 89. Ob das die selbsternannten Nazijäger aber auch so sehen, wagen wir allerdings zu bezweifeln. *****2015-12-16
ORF – Rechenkünste
Mathematiker gesucht
Hat sich in der Mathematik etwas geändert oder wie kommt man beim ‚ORF Teletext‘ auf dieses erstaunliche Ergebnis? Weniger ist vielleicht doch manchmal mehr. Vielleicht findet sich unter unserer Leserschaft ein Mathematiker, der diese erstaunliche Rechnung erklären kann. ***** 2013-11-07Antwort von DREI
Überraschend schnelle Reaktion
Unseren gestrigen Beitrag „Es geht auch anders“ haben wir auch dem Mobilfunk- und Internetanbieter DREI zur Kenntnis gebracht, um diesem die Möglichkeit einer Stellungs- nahme zu ermöglichen. Diese erfolgte überraschenderweise gleich am nächsten Tag – also heute. Screen: © erstaunlich.at Man wird sehen, ob DREI seinen Worten auch Taten folgen lassen wird. Eines ist im Mail von DREI allerdings nicht richtig. Es wird sehr wohl die in Österreich rechtswidrige Erlag- scheingebühr oder wie diese sonst auch immer fantasievoll tituliert wird in Rechnung gestellt. Allerdings werden Kunden – die diese nicht bezahlen- nicht geklagt. Denn eine derartige Klage würde DREI verlieren, da ein österreichisches Höchstgericht diese Gebühr als rechtswidrig anerkannt hat. ***** 2013-09-12Es geht auch anders
DREIste Kundenabzocke
Wir haben schon einige Male über erstaunliche Geschäftspraktiken von Mobilfunk- und Internetbetreiber berichtet. Diese Branche genießt in etwa den gleichen Ruf wie Gebraucht- wagenhändler. Allerdings scheint es so, dass man seitens der Mobilfunkbetreiber offen- bar kein gesteigertes Interesse daran hat das Image zu verbessern, wie unser folgender Fall beweist. Herr XY (Name der Redaktion bekannt) war seit Jahren Kunde bei ORANGE und ist nun – durch Firmenübernahme – bei DREI. Er nutzt unter anderem auch das mobile Internet, wobei sein verbrauchtes Datenvolumen nachweislich bei einem Monatsschnitt von 1,2 bis maximal 1,5 GB liegt bzw. lag. Sein Vertrag ist mit einem Verbrauch von 2 GB limitiert. Kaum hatte DREI den Vertrag übernommen, schnellte sein verbrauchtes Datenvolumen auf über 2 GB hinaus. Im Juli dieses Jahres hatte er laut Abrechnung von DREI sein Limit um 45 MB überschritten. Für diese angebliche Überschreitung wurden ihm zusätzlich 50,- Euro in Rechnung gestellt. XY rief im Callcenter von DREI an und reklamierte. Da auch für den Kundenbetreuer Herr S. der plötzlich angestiegene Datenverbrauch nicht nachvollziehbar war, einigte man sich wie folgt: 20,- Euro Gutschrift auf die Augustrechnung und ein Gratis-GB für den August. Das zusätzliche Gratis-GB hatte den Sinn der Kontrolle, ob XY vielleicht nun doch sein Datenlimit von 2 GB überschreitet, was jedoch nicht geschah. Sein verbrauchtes Daten- volumen betrug im August 1,5 GB. Zusätzlich wurde das sogenannte „Schutzengel-Paket“ aktiviert. Gegen ein monatliches Entgelt von 1,50 Euro schaltet dieses die Internetverbind- ung ab, wenn das vertraglich limitierte Datenvolumen verbraucht ist. Der Kunde hat dann die Möglichkeit ein zusätzliches GB um 5,- Euro nachzukaufen. Screen: © privat Nachdem XY nun im September seine Augustrechnung erhielt, staunte er nicht schlecht. Von den zugesagten 20,- Euro Gutschrift war auf dieser nichts zu sehen. Zusätzlich ver- rechnete DREI die in Österreich rechtswidrige Erlagscheingebühr oder wie diese sonst auch immer fantasievoll tituliert wird. Der Vogel wurde jedoch damit abgeschossen, dass das kostenlose 1 GB-Datenvolumen (obwohl nicht einmal begonnen, geschweige denn verbraucht) in Rechnung gestellt wurde. Screen: © privat Betrachten wir diesen Fall, dann bekommt der DREI-Werbeslogan „Es geht auch anders“ eine wirklich neue Bedeutung – allerdings nicht zum Vorteil des Kunden.***** 2013-09-11
Reaktion von Wien Energie
Wien Energie macht sich Sorgen um Kunden,
allerdings nicht im eigenen Tätigkeitsbereich
Mit nachfolgendem Schreiben reagiert Wien Energie auf unseren Beitrag „Horror-
Rechnung bei Wien-Energie“.
Sehr geehrtes Redaktionsteam,
wir danken für die Möglichkeit einer Stellungnahme. Gerne legen wir Ihnen unsere Sicht- weise zu diesem Fall dar. Vorab eine wichtige Anmerkung zur Aufbereitung dieses Falls in Ihrem Forum. Wir finden es bedenklich, dass Sie die Daten unseres Kunden für jeden frei ersichtlich platzierten. Im Sinne unseres Kunden bitten wir Sie, die Daten einzuschwärzen. Wir haben dazu auch be- reits mit unserem Kunden gesprochen. Wir möchten festhalten, dass es sich nicht um Strom sondern um Gas handelt. Wien Ener- gie ist gesetzlich verpflichtet die verbrauchten Energiemengen von Kubikmeter (m³) in Kilo- wattstunden (kWh) umzurechnen. Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden besteht seit dem 03.06.2011. Am 27.09.2011 fand der Zählertausch bei Gas statt. Bis dahin wurde ein Verbrauch von 39 m³ (413 kWh) gemes- sen. Bis zur (Kunden) Ablesung am 06.07.2012 verzeichnete Wien Energie einen Verbrauch von 1.367 m³ (14.490 kWh). In diesem Zeitraum ist der komplette Winterverbrauch enthalten. Aus den bisherigen Informationen entnehmen wir, dass sich die Wohnung in einem Altbau befindet. Unsere Erfahrungen zeigten, dass die Beheizung von Altbauwohnungen (hohe Räume, kein Dämmschutz, eventuell alte Fenster, etc.) mit einem hohen Energieaufwand verbunden ist. Die Witterung in der Winter- und Übergangszeit beeinflusst das Verbrauchsverhalten der Kun- den. Für Wien Energie ist das Nutzungsverhalten des Kunden (Temperatureinstellung, wie lange ist Heizung in Betrieb) nicht nachvollziehbar. Zwischenzeitlich gab es Kontaktaufnahmen mit unserem Kunden. Einen Ablesefehler am 06.07.2012 schließt er aus. Er vermutet, dass der Zählerstand bei Tausch falsch sein könnte. Beim Zählertausch gab es keinen Ablesefehler. Das Messgerät wurde bei der Voradresse mit einem Zählerstand von -17.520- abmontiert. Der Zählerstand bei der Montage betrug -17.523-. Vor der Montage wurde das Messgerät überprüft. Daher die Differenz von 3 m³. Wir boten unserem Kunden eine Überprüfung vor Ort durch den Gasnetzbetreiber an. Die Forderung aus der Jahresabrechnung wird nicht abgebucht. Unser Kunde vereinbarte die Bezahlung der Forderung in mehreren Monatsraten. Für den Eindruck einer unzureichenden Betreuung entschuldigen wir uns bei unserem Kunden.
Beste Grüße, Ilona M. Wien Energie GmbH Unternehmenskommunikation Thomas-Klestil-Platz 14
A-1030 Wien
Stellungnahme der Redaktion
Sehr geehrte Frau Ilona M.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Vorerst bedanken wir uns für die rasche Stellungnahme seitens von Wien Energie. Allerdings
möchten wir zu Ihrem 1. Absatz wie folgt ausführen. Ihr Kunde und unser Leser erteilte uns
eine schriftliche Genehmigung zur Veröffentlichung seiner Daten. Daher ist unsere Vorgangs-
weise in keiner Weise bedenklich. Wenn Sie sich derart viele Sorgen um Ihre Kunden
machen würden, was Ihre Abrechnungen und Ihr Service betrifft, würde es nicht so viele Be-
schwerden über Wien Energie geben.
Bedenklich finden wir etwas anderes. Und zwar, dass es immer wieder zwischen Kund(innen)
und Ihrem Unternehmen massive Probleme mit Wien Energie- Abrechnungen gibt. Wir sind ja
nicht die Ersten die darüber berichten, sondern dies ist auch in den „großen“ Medien nachzu-
lesen.
Wir finden bedenklich, dass Ihre Abrechnungen von schwer bis gar nicht nachvollziehbar sind.
Und schlussendlich finden wir es bedenklich, dass in Ihrem Callcenter Mitarbeiter(innen) be-
schäftigt werden, deren einzige Aufgabe es offenbar ist Kund(innen) mit Beschwerden abzu-
wimmeln. Diesbezüglich haben auch schon wir Erfahrungen mit Ihrem Unternehmen gesam-
melt.
Aber sei wie es sei, wir können nur hoffen, dass wir mit unserem Beitrag dem Herrn Dragan
Kracanovic behilflich sein konnten. In diesem Sinne zeichnen wir
mit freundlichen Grüßen
Die Redaktion von
www.erstaunlich.at
2012-07-25
Horror-Rechnung von Wien-Energie
Trauriges Kundenservice bei Wien-Energie
Herr Dragan Kracanovic bewohnt seit 14 Monaten eine 42- m2 große Altbauwohnung im 15.
Wiener Gemeindebezirk. Der alleinstehende Buchhalter betreibt in dieser folgende elek-
trische Geräte: LCD – TV, PC, Modem, Kühlschrank, Waschmaschine 1x die Woche, Ge-
schirrspüler 1-2x die Woche.
Vier Monate nachdem er in diese eingezogen war, erfolgte durch Wien-Energie ein Strom-
zählertausch. Bis dahin gab es bezüglich seines Stromverbrauches auch keine Probleme.
Er verbrauchte in diesem Zeitraum 413 Kwh, also knapp über 100kwh im Monat. Das
entspricht auch einem durchschnittlichen Verbrauch einer 42-m2 großen Wohnung, d ie
mit den o.a. Elektrogeräten ausgestattet und dem Konsumverhalten eines Alleinstehenden,
der tagsüber berufstätig ist.
Als D. Kracanovic nun seine Jahresabrechnung bekam fiel er aus allen Wolken. Obwohl er
bereits 969,60 Euro an Vorauszahlungen geleistet hatte, soll er nun 893,34 Euro nach-
zahlen. Zusätzlich wurde die monatliche Vorauszahlung mit 168,- Euro festgesetzt.
Daraufhin nahm Kracanovic die Rechnung von Wien-Energie genauer unter die Lupe und
stellte fest, dass er nach dem Zählertausch (in einem Zeitraum von 10 Monaten) 14.490
Kwh verbraucht haben soll. Das entspräche einem monatlichen Verbrauch von sage und
schreibe 1.449 Kwh.
Dass dem wohl nicht so sein kann, wird jedem logisch denkenden Menschen einleuchten.
Also rief Kracanovic (mehrmals) bei Wien-Energie an und reklamierte sowohl die Rechnung
als auch die neue Vorschreibung. Doch unter der auf der Faktura angegebenen Hotline-
Nummer hatte er keinen Erfolg. Entweder hing er endlos in einer Warteschleife oder flog
aus der Leitung – und falls sich doch jemand von Wien-Energie am Telefon meldete,
wurde er abgewimmelt.
Der einheitliche Tenor der Aussagen von den Wien-Energie-Mitarbeiter(innen), die sich
auf der Hotline-Nummer meldeten war dahingehend, dass man bei Wien-Energie keine
Fehler mache und Kracanovic die Rechnung einbezahlen müsse bzw. diese von seinem
Konto abgebucht wird und er für ausreichende Deckung sorgen soll, ansonsten ihm der
Stromanschluss gesperrt werde.
Wir rieten Herrn Dragan Kracanovic. gegen die Rechnung Einspruch zu erheben und eine
Zählerüberprüfung zu beantragen. Zusätzlich werden wir diesen Beitrag an Wien-Energie
weiterleiten und um Stellungnahme ersuchen. Wir werden an dem Fall dranbleiben und
wieder berichten, wenn es Neuigkeiten gibt
***** 2012-07-22
Erstaunliche Rechnungslegung bei UPC
UPC ist der Zeit voraus, allerdings nur bei Rechnungslegung
Heute haben wir den 28.06.2012. Dieses Datum ist für diesen Beitrag sehr wichtig. Ein
ERSTAUNLICH-Leser hat uns heute seine UPC-Rechnung gemailt (Screen).
Das Gesetz kennt den Begriff der Urkundenfälschung und den Begriff der Herstellung
einer echten, bloß inhaltlich unrichtigen Urkunde (sogenannte Lugurkunde) – LINK.
Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Firma eine überhöhte Rechnung ausstellt,
ode aus „finanztechnischen Gründen“ Leistungen in Rechnung stellt, die gar nie erbracht wurden. Prinzipiell fällt somit jede Urkunde mit unwahrem Inhalt, sofern sie im Rechtsver- kehr Gebrauch findet unter die Strafbarkeit des § 293 StGB. Wie bereits eingangs erwähnt, schreiben wir heute den 28.06.2012. Erstaunlich, dass sich dann heute in der Post bereits eine Rechnung befindet, die erst am 01.07.2012 (rot mar- kiert) ausgestellt werden wird – wie das Rechnungsdatum zeigt. Noch erstaunlicher ist, dass auf dieser Rechnung vermerkt ist: „Fällig bei Rechnungserhalt“. Die Rechnung welche erst am 01.07.2012 ausgestellt werden wird, ist somit nach Ansicht von UPC bereits am 28.06.2012 fällig. Oder wurde hier von UPC einfach eine Urkunde un- wahren Inhaltes (über das Ausstellungsdatum) hergestellt ? *****2012-06-28
Gelten die Gesetze für A1 nicht?
Kein Zuschlag mehr für Papierrechnungen
Welcher Vorzeigebetrieb die TELEKOM ist bzw. war, kristallisierte sich im Telekom-
U-Ausschuss so richtig heraus. Dieser Zustand hat sich offenbar auch nicht seit der
vorjährigen Fusionierung mit A1 geändert. Allerdings meinen wir mit unserer Kritik
nicht die kleinen Mitarbeiter(innen) des Unternehmens, sondern dessen Management.
Nach jahrelangen Rechtsstreitereien steht seit dem 21.Februar 2012 fest, dass Tele-
kommunikationsanbieter verpflichtet sind ihren Kund(innen) schriftliche Rechnungen
auszustellen und dafür nichts verrechnen dürfen.
Eigentlich ist dies logisch, denn jeder ordentliche Kaufmann ist verpflichtet an seine
Kund(innen) unentgeltlich Rechnungen in Schriftform auszustellen. Diese Logik war
bei den Telekommunikationsanbietern offenbar nicht vorhanden, machten sich doch
diese nebenbei ein beträchtliches Körberlgeld, indem sie für Rechnungsausstellungen
extra Gebühren kassierten.
A1 will weiter abkassieren
Jedenfalls ist mit dieser Unsitte seit dem 21. Februar 2012 Schluss. Dies wurde auch
unübersehbar in fast allen Tageszeitungen und unüberhörbar in Hör- und Rundfunk
verlautbart. Aber offenbar lesen die Manager(innen) bei A1 keine Zeitungen und
hielten die Radio- und Fernsehmeldungen für einen verfrühten Aprilscherz.
Ganz abgesehen davon, dürfte der Führungsriege bei A1 die Gerichtsentscheidung
egal gewesen sein. Dies wollen wir mit diesem Beitrag unter Beweis stellen. Ein Kunde
erhielt am 27.02.2012 seine Rechnung von A1, die mit 23.02.2012 datiert ist. Für die
Bearbeitung seiner Zahlung (ist gleich Rechnung – Anm. der Red.) wurde nach wie vor
ein Betrag von 2,08 Euro (exkl. Mwst) verrechnet.
Auf ERSTAUNLICH-Nachfrage erklärte man seitens A1, dass es sich um eine Überschneid-
ung gehandelt habe, da die Rechnung schon vor dem 21.02.2012 fertigstellt war. Dies
haben wir so gelten lassen, da sich der Abrechnungszeitraum laut Rechnung vom 18.01.
bis 17.02. erstreckt. Wir haben bezüglich dieser Rechnung keinen Beitrag verfasst.
Allerdings trauten wir dem Frieden nicht und werteten das Argument mit der Über-
schneidung als faule Ausrede. Wie Recht wir hatten beweist nachfolgende A1-Rechnung,
die uns ein Leser zukommen ließ.
Auf der obigen Rechnung erstreckt der Abrechnungszeitraum vom 24.01. bis zum 23.02.,
also über den Stichtag des 21.02.2012 hinaus. Das Rechnungsdatum ist der 01.03.2012.
Demnach war eine Überschneidung hier nicht möglich. Auf ERSTAUNLICH-Anfrage war
man seitens A1 verwundert und konnte sich beim besten Willen nicht erklären, wie der
Zuschlag für die „Bearbeitung Ihrer Zahlung“ zustande kam.
Wir finden es erstaunlich, dass ein Unternehmen wie A1 nicht in der Lage ist eine dem
Gesetz entsprechende Rechnung auszustellen. Oder liegt gar Absicht vor und man hofft
bei diesem Telekommunikationsanbieter darauf, dass die Kunden den ungesetzlich ver-
rechneten Zuschlag übersehen und einzahlen?
Wir vermuten, dass der Passus: „Bearbeitung Ihrer Zahlung“ von den A1-Rechnungen
demnächst verschwindet und möglicherweise durch einen anderen Wortlaut ersetzt wird.
Dabei sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Die Rechtfertigung für z.B. einen „Früh-
lingszuschlag“ wird sich sicher irgendwo im kleingedruckten Text der AGB finden.
***** 2012-03-11
Achtung bei OKO-Inkassodienst-Forderungen
Gleich und Gleich gesellt sich gern
Der allgemeine Ruf der Telefon- und Internetanbieter ist hinlänglich bekannt. Würde eine Vertrauensumfrage gestartet werden so käme man vermutlich zum Ergebnis, dass diese Branche hinter den Autoplatz-Eckhändlern rangiert. Allerdings muss zugegeben werden, dass die Telefon- und Internetanbieter alles daran setzen ihrem schlechten Ruf gerecht zu werden und diesen zu erhalten.
Unser heutiger Beitrag beschäftigt sich mit dem Mobilfunkanbieter „DREI“, der noch zu-
sätzlich die Dienste des Linzer Inkassobüros „OKO“ beansprucht. „OKO-Inkasso“ ist nicht
unbekannt, da diese schon in der Vergangenheit durch weit überhöhte Inkassogebühren
aufgefallen sind. Der Ruf von Inkassobüros rangiert in der gleichen Liga wie jener der Mobil-
funkanbieter und so kommen wir zur Annahme, dass das Sprichwort „Gleich und Gleich
gesellt sich gern“ offenbar zutrifft.
Nicht nachvollziehbare Rechnung
Aber zum Thema. Herr Walter F. hatte bei „DREI“ einen Vertrag über einen mobilen Inter-
netanschluss mit 3 Gigabyte zu einer monatlichen Flatrate von 19 Euro. Im August dieses
Jahres erhielt er von diesem Mobilfunkanbieter eine Rechnung, in der 469 Euro gefordert
wurden.
Für F. war dieser Betrag nicht nachvollziehbar und so kam es zu einem regen Telefonverkehr
zwischen ihm und „DREI“. Schlussendlich erhob er einen sogenannten Rechnungseinspruch
und kündigte gleichzeitig den Vertrag. Wie nicht anders zu erwarten war, wurde der Ein- spruch seitens „DREI“ abgelehnt, da angeblich alles seine Richtigkeit hatte.
Walter F. bezahlte die ausständige Summe. Zwischenzeitlich war aber eine Forderung des
Linzer Inkassobüros „OKO“ eingelangt. Diese gaben an von „DREI“ mit der Eintreibung der 469 Euro beauftragt worden zu sein. F. tat das einzig richtige und ignorierte das Schreiben
des Inkassobüros. Bei „DREI“ rechtfertigte man sich mit einer „Computerautomatisierung“.
Im Klartext heißt das, dass Rechnungen die nicht in der Zahlungsfrist beglichen werden, auto- matisch an „OKO“ übergeben werden. Offenbar tritt diese „Automatisierung“ auch in Kraft während ein Rechnungseinspruch läuft.
Mahnspesen während der Einspruchsfrist
Aber es wird noch ärger. Obwohl die 469 Euro längst beglichen waren, verlangte „DREI“ von Walter F. Mahnspesen in der Höhe von 51,01 Euro. Der völlig genervte F. weigerte sich diese zu bezahlen und so betrat wieder „OKO“ die Inkasso-Bühne.
In diesem Schreiben wurde F. folgendes mitgeteilt: „Wir wurden von unserem Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, dass Sie eine Direktzahlung geleistet haben. Wir machen nochmals darauf aufmerksam, dass sämtliche Zahlungen über uns erfolgen müssen, ansonsten nur unnötige Kosten entstehen.“
Und hier irrt „OKO“ gewaltig. Walter F. hat mit ihnen kein wie immer geartetes Rechtsver- hältnis und ist daher nicht verpflichtet Zahlungen an sie zu leisten. Mit der Bezahlung der 469 Euro an „DREI“ trat eine schuldenbefreiende Wirkung ein. Sollten für das Inkasso-
büro „unnötige Kosten“ entstanden sein, so sind diese nicht das Problem von Walter F.,
sondern gehören „OKO“ ganz alleine.
Wie bastelt man ein Rechtsverhältnis?
Offenbar ist „OKO“ die Tatsache mit dem nicht vorhandenen Rechtsverhältnis bekannt und
so probieren diese, ein solches zu begründen. Dazu bedienen sie sich eines sogenannten
Anerkenntnis und Ratenansuchens und teilen dem Adressat folgendes mit: „Die Begleich- ung des Restbetrages wird sofort fällig gestellt, falls beiliegendes Ratenansuchen nicht unterschrieben und ausgefüllt an uns eingesandt wird.“ Der Schönheitsfehler bei der Sache ist, dass der Betrag ohnehin schon fällig gestellt ist.
Wenn sich nun jemand von den Drohungen von „OKO“ einschüchtern lässt und dieses An-
erkenntnis und Ratenansuchen unterfertigt, so hat er ein Rechtsverhältnis mit dem Inkasso-
büro. Offenbar spekuliert man beim Linzer Inkassobüro „OKO“ mit der Angst der Menschen.
Wir können nur anraten, keine Zahlungen oder Unterschriften an ein Inkassobüro zu leisten.
Sollten offene Forderungen bestehen, sollte man sich immer mit dem Aufforderer in Verbind- ung setzen, um die Angelegenheit zu klären.
Walter F. hat auf unser Anraten, die seiner und auch unserer Meinung nach nicht gerechtfert-
igten Mahnspesen von 51,01 Euro (plus 0,99 Euro Trinkgeld) an „DREI“ bezahlt, um die Ange- legenheit endgültig aus der Welt zu schaffen.
Ist Angemessenheit ein Fremdwort bei „OKO“?
Aber das Karussell der Erstaunlichkeiten dreht sich munter weiter, wenn man die Forderung von „OKO“ unter die Lupe nimmt. Da versucht das Inkassobüro für (jetzt nicht mehr) aushaft- ende Schulden von 51,01 Euro, satte 217,54 Euro einzutreiben. Offenbar ist beim Linzer Inkassobüro der § 1333 ABGB nicht bekannt, denn in diesem steht folgendes:
§ 1333. (1) Der Schaden, den der Schuldner seinem Gläubiger durch die Verzögerung der Zahl- ung einer Geldforderung zugefügt hat, wird durch die gesetzlichen Zinsen (§ 1000 Abs. 1) ver- gütet.
(2) Der Gläubiger kann außer den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, vom Schuldner
verschuldeter und ihm erwachsener Schäden geltend machen, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.“
Für eine Grundforderung von 51,01 Euro, satte 166,53 aufzuschlagen entspricht wohl nicht dem
§ 1333 ABGB. Zur Information, ein Anwalt hätte lediglich 51,68 Euro in Rechnung stellen dürfen, wenn er beispielsweise mit der Einforderung des Gesamtbetrages von 469 Euro beauftragt worden wäre. Da stellt sich für uns natürlich die Frage, warum „DREI“ keinen Anwalt sondern ein Inkassobüro zur Eintreibung von offenen Rechnungen beauftragt?
*****
2011-12-03
Achtung vor Allgemeiner Gewerbeverwaltung
Renaissance einer alten Abzockmasche
Unternehmer sind verpflichtet, eine sogenannte „kleine Bilanz“ zu erstellen und diesedann zwangsweise in der Wiener Zeitung veröffentlichen zu lassen. Ohne diese Zwangs-
inserate und diversen Subventionen, wäre diese Zeitung ohnehin schon längst Geschichte.
Aber zum eigentlichen Thema. Eine alte Abzockmasche scheint wieder Renaissance zu
haben. Ein Unternehmen, ohne korrekten Firmennamen und mit einem Postkasten als Fir- mensitz, sucht sich aus der Wiener Zeitung, Firmendaten zu den eingereichten Jahresab- schlüssen heraus.Dann versendet dieses Unternehmen, soferne man es überhaupt als solches bezeichnen
kann, unter der Aufmachung „Allgemeine Gewerbeverwaltung“, welche offenbar einen amtlichen Charakter vortäuschen soll, an ahnungslose Unternehmer(innen) Rechnungen.Dieses Schreiben erhielten etliche österreichische Unternehmer(innen) im Jänner und Februar 2011. Man beachte den vorgetäuschten amtlichen Charakter, dieses als Rech- nung getarnten Angebotes.
Achtung vor irrtümlicher Einzahlung
Da Unternehmer(innen) heutzutage ohnehin schon in übermäßiger Bürokratie ersticken,kann es leicht passieren, dass dieses Abzockschreiben mit einer neuen Zwangsvor- schreibung verwechselt wird. Denn dass es sich in Wirklichkeit um ein Offert handelt, wird im Kleingedruckten bekanntgegeben.
Als Gegenleistung für Euro 543,83 wird die Eintragung in einer billig aufgemachte und
völlig unbekannten Webseite offeriert. Dagegen tut sich aber in der Google-Suchfunktion
einiges, wenn die Adresse der angegebenen Homepage eingetippt wird. Nämlich etliche
In „Deutschland“ dürfte den Versendern dieser Abzockschreiben der Boden bereits zu
heiß geworden sein und so verlagerte man offensichtlich die Geschäftstätigkeiten nach
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2011-02-12Österreich darf bezahlen
Erstaunliches Medieninteresse
Am 20.Jänner 2010 berichteten wir im Beitrag „Zensuriert Bürgermeister Kunst?“ über einenkleinen „Kunst- bzw. Kulturkrieg“, der zwischen dem amtierenden Bürgermeister von Bruck
an der Leitha, Richard Hemmer und dem Kunstprofessor Kurt Schlögl über die Bühne ging.
Originalfoto von www.erstaunlich.at
Es war für uns zwar eine interessante, aber kleine Live-Story, der wir kein besonderes media-
les Interesse zuordneten. Aus unerfindlichen Gründen weckte der „Brucker Kunstkrieg“ aber dennoch das Interesse der „großen“ Medien. Zeitungen wie NÖN, Österreich, Bezirks- blatt Bruck/Leitha und Kronen Zeitung, begannen ebenfalls über diesen Vorfall berichten.Während alle Medien, bis auf Ausnahme der Tageszeitung „Österreich“ quasi ihre eigene
Story aus unserer Geschichte kreierten, zeigte man sich bei „Österreich“ ein wenig fantasie- los und veröffentlichte nachfolgenden Beitrag.Der Beitrag samt Foto in der Niederösterreichausgabe von „Österreich“
Fotoklau durch die „großen“ Medien
Und damit sind wir beim Thema unseres heutigen Beitrages. Immer wieder beklagen sich
Blog-Betreiber(innen) über die unschöne Methode von „große“ Zeitungen, die ganz einfach
Fotos aus ihren Beiträgen entnehmen, diese für ihre eigene Berichterstattung verwenden
und es nicht einmal der Mühe wert finden, auf die Quelle zu verweisen.
Diesen Blog-Betreiber(innen) sei gesagt, dass lediglich Selbstmitleid und einige Zeilen im
eigenen Blog darüber zu schreiben, welches Unrecht einem widerfahren ist, die „großen“Medien nicht interessieren. Man sollte schon Taten setzen, um ernst genommen zu werden.
Quellenhinweis oder Bezahlung
Der Herausgeber dieses Online-Magazins hat im Prinzip nichts dagegen, wenn sich andereMedien eines seiner Fotos „ausborgen“. Allerdings sind dafür zwei Spielregeln zu beachten. Entweder wird dem Bild ein dementsprechender Quellenhinweis hinzugefügt oder es hat eine angemessene Bezahlung zu erfolgen.
Auf beides hat die Tageszeitung „Österreich“ großzügig verzichtet. Daraufhin erhielt die Me-
diengruppe „Österreich“ von ERSTAUNLICH eine Rechnung, die erwartungsgemäß ignor-iert wurde. Ganz nach dem Motto „Wir sind wir“ verzichtete man bei „Österreich“ die Faktura zu begleichen.
Vor Gericht ganz kleinlaut
Der nächste logische Schritt war natürlich die Klage und man traf sich vor Gericht. Dort war
von der Selbstherrlichkeit der Mediengruppe „Österreich“ nichts mehr zu sehen, denn deren
Rechtvertreter konnte sich auf einmal nicht mehr erklären, wie ein Foto vom Online-Magazin
ERSTAUNLICH, auf die Titelseite der Niederösterreichausgabe von „Österreich“ gekommen
war.
Um die ganze Angelegenheit nicht eskalieren zu lassen, stimmte der ERSTAUNLICH-Her-
ausgeber einem Vergleich zu und „Österreich“ durfte für die Verwendung des Fotos bezahl- en und die Gerichtspauschal-Gebühr entrichten.Uns ging es dabei sicher nicht um einen finanziellen Vorteil, den diese 160,- Euro machen
niemanden ärmer oder reicher. Uns lag daran die Mediengruppe „Österreich“ für ihre Prä- potenz zur Verantwortung ziehen und dies ist uns auch einwandfrei gelungen.
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2010-10-24Die Kartenleger und die Kronen-Zeitung
Die Ombudsfrau kämpft
Nachfolgender Beitrag ist in der heutigen Kronen-Zeitung (Printausgabe) auf Seite 32
zu finden. Dort kämpft die Ombudsfrau, der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs,
Barbara Stöckl für das Recht der Krone-Leser(innen).
(Quelle: Kronen Zeitung (Print) vom 13.10.10)
Da griff eine junge Wienerin aus Liebeskummer zum Telefonhörer, um ausgerechnet die
von diversen TV-Kanälen bekannten Kartenleger um Rat zu fragen. Wie nicht anders zu
erwarten, waren außer Spesen nichts gewesen.
Jedenfalls erhielt die unglückliche Dame zwei Telefonrechnungen in schwindelnder Höhe.
Ombudsfrau Barbara Stöckl intervenierte beim Telefonanbieter UPC und erreichte eine
zinsenfreie Stundung und Ratenzahlung der offenen Rechnung.
Aus Karten lesen ist Scharlatanerie
Aus dem oben abgebildeten Krone-Artikel geht auch einwandfrei hervor, dass keiner der
Kartenleser(innen) der jungen Frau einen Rat erteilen konnte. Jeder normaldenkende
Mensch, der sich nicht gerade in einer Stresssituation befindet weiß, dass niemand aus
Karten lesen kann.
Die einzige Ausnahme wäre das Lesen einer Straßenkarte um den richtigen Weg zu finden,
wobei sich diese Kunst seit der Erfindung des Navigation-Systems größtenteils von selbst
erledigt hat.
Konkurrenzdenken?
Was wir bei dem Krone-Beitrag so erstaunlich finden ist der Satz: „Um ausgerechnet die
von diversen TV-Kanälen bekannten Kartenleger um Rat zu fragen.“ Wir haben uns
gefragt, warum sich die Krone nur auf Kartenleger von diversen TV-Kanälen einschießt.
Die Antwort erhielten wir in der selben Krone-Ausgabe auf Seite 55. Im Anzeigeteil unter
den seriösen Rubriken „Beratung“ und „Information“, entdeckten wir folgende Inserate.
(Quelle: Kronen Zeitung (Print) vom 13.10.10)
Gibt es die wahren Kartenleger nur bei Krone-Inserenten?
Arbeitsplatzerhalt?
Aus dieser Gegebenheit stellen sich nun für uns zwei Fragen. Glaubt man bei der Kronen
Zeitung tatsächlich, dass nur Kartenleger aus diversen TV-Kanälen keinen Rat aus Karten
erteilen können und diese Gabe nur Krone-Inserenten haben? Oder dienen derartige
Einschaltungen zum Arbeitsplatzerhalt der Frau Barbara Stöckl?
*****
2010-10-13
Alter Verkaufsschmäh
Erstaunliches E-Mail
Unmittelbar nach der Veröffentlichung des vorangegangen Beitrags hat uns ein Mail des
Weiss-Verlags erreicht, um dessen Veröffentlichung wir ersucht werden. Diesem Ersuchen
kommen wir natürlich nach, um unsere Leser(innen) die erstaunliche Rechtfertigung dieser
Firma nicht vorzuenthalten.
Mail im Originaltext
Sehr geehrter Herr Reder!
Entgegen dem Eintrag vom 21.04.2010 handelt es sich bei unserem Vertrieb nicht um einen neuen Verkaufsschmäh. Seit über 50 Jahren vertreiben wir unsere Bücher, indem wir Sie an unsere Kunden (weit über 100.000 Firmen in ganz Österreich) ver- senden. Ein Service, den diese auch zu schätzen wissen, da sie auf diese Weise jeder- zeit über aktuelle Fachliteratur verfügen. Nicht benötigte Bücher können – für die Kunden vollkommen kostenfrei – mit dem Vermerk „retour“ über den nächsten Postkasten an uns zurückgesendet werden. Dieser Vertriebsweg wurde auch in einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes die 1995 erging, für zulässig und üblich erkannt. Gemäß § 864 Absatz 3 ABGB be- steht für den Empfänger unserer Bücher keine Verpflichtung, diese zu verwahren oder zurückzusenden. Wir ersuchen Sie, diese Stellungnahme umgehend auf Ihrer Homepage zu veröffent- lichen. Mit freundlichen Grüssen Doris Vorzellner Weiss Verlag Ges.m.b.H Doris Vorzellner Hietzinger Hauptstrasse 33 A – 1130 Wien Tel.: +43 1 877 62 05-14 Fax: +43 1 877 62 05-21 E-Mail: doris.vorzellner@austrosoft.at www.austrosoft.at Da scheinen wir ja mit unseren Beiträgen von heute und dem 21.April, bei der betref- fenden Firma etwas ausgelöst zu haben und korrigieren hiermit den Titel „Neuer Ver- kaufsschmäh“ auf „Alter Verkaufsschmäh“.
Keine ausreichende Kundeninformation
Nachdem Frau Vorzellner sehr gesetzestreu scheint und folgende Judikatur in Ihrem
Mail festhielt: „Gemäß § 864 Absatz 3 ABGB besteht für den Empfänger unserer
Bücher keine Verpflichtung, diese zu verwahren oder zurückzusenden.“, fragen wir
uns, warum ein Hinweis auf diesen Passus in der Rechnung unterblieb, welcher der
nicht bestellten Lieferung beilag?
Diese Rechnung vermittelt augenscheinlich den Eindruck, der Kunde soll bezahlen
oder das Buch retour senden. Wahrscheinlich wurde wegen Arbeitsüberlastung ver-
gessen, auf den § 864 Absatz 3 ABGB hinzuweisen. Auch findet sich kein Hinweis
auf die portofreie Rücksendung der nicht bestellten Ware.
Die nächste Frage die sich ergibt ist, wenn der Weiss-Verlag in Kenntnis des § 864
Absatz 3 ABGB ist und schon vergisst dies einem zwangsbeglückten Kunden mitzu-
teilen, warum versendet er dann eine Mahnung in Form einer Zahlungserinnerung?
Mit der Bestimmung des § 864 Absatz 3 ABGB ist eine solche ohnehin überflüssig.
Auch auf der überflüssigen Mahnung findet sich kein Hinweis auf die Bestimmung des § 864 Absatz 3 ABGB
Vielleicht sollten sich die Herrschaften des Weiss-Verlags über diese Fragen Gedan- ken machen, bevor sie uns das nächste Mal ein E-Mail zur Veröffentlichung senden. *****
2010-05-21
Neuer Verkaufsschmäh TEIL2
Zwangsbeglückung
Am 21.April 2010 haben wir den Beitrag „Neuer Verkaufsschmäh“ geschrieben. Dabei
ging es um den WEISS Verlag in Wien 13., der eine erstaunliche Geschäftsstrategie
entwickelt hat.
Dieser Verlag sendet Unternehmen ganz einfach Fachbücher zu, obwohl diese bei der
besagten Firma gar nichts bestellt haben und nicht einmal von der Existenz dieses Verlages
in Kenntnis sind.
Nicht einmal ein frankiertes Rückkuvert
Interessant dabei ist, sollte ein zwangsbeglückter Kunde keinen Wert auf die nicht bestellte
Ware legen, so wird er aufgefordert diese retour zu senden. Natürlich auf eigene Kosten,
denn der Weiss-Verlag findet es nicht einmal der Mühe wert, ein frankiertes Kuvert für
die Rücksendung beizulegen.
Wo unerwünschte Zusendungen landen können sich auch die Verantwortlichen der Firma
Weiss ausrechnen, nämlich im Mülleimer. Das wollen die Herrschaften dieses erstaunlichen
Verlages aber offensichtlich nicht so hinnehmen und versenden sogar „Zahlungserinner-
ungen“, falls sich ein unfreiwilliger Kunde erdreistet hat, die unfreiwillig erhaltene Ware
nicht an den Verlag zu retournieren.
Ein solch zwangbeglückter Kunde, der den seinerzeitigen Beitrag las, hat uns heute eine
derartige „Zahlungserinnerung“ übermittelt.
Die Datenbeschaffung
Dieser „Kunde“ hat sich auch beim Weiss-Verlag erkundigt, wie diese an seine Daten
gelangten. Man höre und staune, die Firma bedient sich des Handelsregisters um an
Adressen von Firmen zu kommen, um ihre Ware loszuwerden.
Ob dafür das Handelregister geschaffen wurde sei dahingestellt. Jedenfalls scheint der
Weiss-Verlag nach dem Motto „Frechheit siegt“ seine Geschäft abzuwickeln zu wollen.
Zuerst bedient er sich eines öffentlichen Buches um an Adressen zu gelangen und versen-
det anschließend an ahnungslose Unternehmer seine Ware.
Was kommt nach der Mahnung?
Wenn diese dann, die nicht bestellten Lektüren in den Altpapiercontainer verfrachten, erhalten
sie eine Mahnung in Form einer Zahlungserinnerung. Man darf gespannt sein, welche Schritte
der Weiss-Verlag noch gegen zwangsbeglückte Kunden unternimmt, welche nicht bereit sind
nur einen Cent an diese Firma mit der erstaunlichen Geschäftspraktik zu überweisen.
*****2010-05-21
Neuer Verkaufsschmäh
Erstaunliche Verkaufstaktik
Wenn der Prophet nicht zum Berg kommt, kommt eben der Berg zum Prophet. Mit dieser
Devise betreibt der WEISS Verlag in Wien 13., offenbar sein Geschäft. Ohne irgendeine
Bestellung erhalten zu haben, schickt er ahnungslosen Kunden seine Ware zu.
Ist ja lobenswert wenn man bei der Firma WEISS meint, dass der unbedarfte Kunde
unbedingt Information über „Umsatzsteuer in der Praxis 2010“ oder ähnliche Werke
benötigt.
Kosten soll der Zwangsbeglückte tragen
Nicht so lobenswert ist, dass in der beigelegten Rechnung geschrieben steht, wenn kein
Bedarf an dem Buch besteht, dieses per Post zu retournieren ist. Abgesehen davon, dass
der ahnungslose Zwangsbeglückte überhaupt nichts bestellt hat, soll er laut Anweisung
der Firma WEISS, in seiner Arbeits- oder Freizeit, noch dazu auf eigene Kosten ein nicht
bestelltes Produkt zurücksenden.
Da fragen wir uns schon, wie dumm haltet die Firma WEISS eigentlich Personen, denen sie
Bücher zusendet ohne eine Bestellung von diesen erhalten zu haben. Für unerwünschte
Ware gibt es für uns nur einen Aufbewahrungsort, nämlich den Papierkorb.
*****2010-04-21
Erstaunlicher Dienst am Bürger
Unversperrte Lokaltüre
Folgende Geschichte ist nicht mehr erstaunlich, sondern bereits unglaublich. Geschehen im
zweiten Wiener Gemeindebezirk, am 1. November 2009. Die Kellnerin eines kleinen Kaffee-
hauses vergaß nach Dienstschluss am 30.Oktober 2009, die Eingangstüre des Lokals zu ver-
sperren. Die Türe war zwar im Schloss, aber der Zylinder war nicht übergesperrt.
Besagtes Lokal hat am Wochenende geschlossen. Dies ist auch im Auslagenfenster gut
sichtbar angeschrieben, wodurch in diesem Zeitraum normalerweise der Versuch das
Lokal zu betreten nicht stattfindet.
Einbruch vermutet
Am Nachmittag des 1.November 2009 wollte jedoch ein Gast in das Kaffeehaus und
stellte dabei fest, dass zwar kein Betrieb stattfand, aber die Türe nicht versperrt war.
Da er an einen Einbruch glaubte rief er die Polizei.
Eine Funkstreifenbesatzung mit zwei Mann traf am vermeintlichen Tatort ein. Sie stellten
jedoch fest, dass kein Einbruch stattgefunden hatte. Bis jetzt eigentlich ein völlig normaler
Ablauf der Geschehnisse. Jedoch ab jetzt wird es erstaunlich.
Keine Nachschau in der Geschäftskartei?
Anstatt nun die Telefonnummer des Besitzers zu eruieren um diesen zu verständigen, ging
man lieber erstaunliche Wege. Da am Lokal der Betreibername steht, wäre es kein Kunst-
stück gewesen die Telefonnummer über die Auskunft abzufragen.
Auch wäre es zumutbar gewesen, dass sich wenigsten einer der Beamten im Haus nach dem
Besitzer erkundigt hätte. Der Besitzer des Lokals ist im Haus persönlich bekannt, wie sich dies
auch in diesem Beitrag etwas später herausstellen wird.
Abgesehen davon hatte der Lokalbesitzer nach Eröffnung des Cafes ohnehin seine Telefon- nummer am zuständigen Kommissariat, für eine Kartei hinterlegt in der Besitzer, Geschäfts- führer oder Verantwortliche für Geschäftslokale registriert werden. Man hätte sich also nur die Mühe machen müssen, in dieser nachzusehen.
Gefahr um Verzug?
Obwohl das Lokal bereits knappe zwei Tage unversperrt war, orteten die Beamten offen-
sichtlich Gefahr im Verzug und hatten möglicherweise aus diesem Grund keine Zeit, den
Betreiber zu eruieren um diesen zu verständigen.
Auch die Möglichkeit einen kostengünstigen Schlüsseldienst anzurufen kam ihnen nicht in
den Sinn. Stattdessen beorderten sie die Feuerwehr zu einem Einsatz, um das Lokal zu ver-
sperren. Diese rückte sofort mit einem Rüstlöschfahrzeug samt Besatzung zum angegeben
Einsatzort aus, um am Ort des Geschehens die akute Gefahr zu bannen.
Hausbewohner verständigte Lokalbesitzer
Als die Feuerwehr mit dem Löschfahrzeug an der Örtlichkeit eintraf, wurden die Bewohner
des Hauses, in dem sich das Lokal befindet aufmerksam. Vermutlich dachten sie sich, dass
das Haus brennt. Jedenfalls begab sich ein Hausbewohner zum Lokal und befragte einen
Polizeibeamten nach dem Grund des Feuerwehreinsatzes.
Dieser Bewohner der oberhalb des Kaffeehauses wohnt, rief den Lokalbetreiber sofort an
und übergab das Handy einem der amthandelnden Polizisten. Auf die Frage warum keine
Verständigung erfolgte, wusste der Beamte keine Antwort.
Stattdessen teilte er dem Lokalbesitzer mit, dass die Feuerwehr vor Ort sei und das Lokal
versperre. Auch ließ er wissen, dass man eine Verständigung hinterlassen werde, wo die
Schlüsseln für das Leihschloss abzuholen sind.
Lokalbetreiber will Rechnung nicht bezahlen
Gestern erhielt der Lokalbetreiber die Rechnung der MA 68 für diesen erstaunlichen Ein-
satz. Für das Versperren einer Türe verlangt man doch tatsächlich 572,- Euro, wovon
sich 19,- Euro an Materialkosten zu Buche schlagen.
Für diese Kosten kann man eine neue Türe kaufen
Der Cafetier meint, dass er diese Rechnung nicht bezahlen werde. „Ein Einsatz hat im
Verhältnis zur Ursache zu stehen. Das kann man in diesem Fall wohl nicht behaupten“,
so der Lokalbesitzer.
War der Polizist verwirrt?
Bei diesem Ablauf der Geschehnisse fragen wir uns wem hier mehr Schuld trifft. Es war
zwar die Kellnerin welche das Lokal nicht versperrte, aber die darauf folgenden Amts-
handlungen passen wohl eher in die Stadt Schilda.
Ein offensichtlich etwas verwirrter Polizist, dies schließen wir daraus dass er nicht wusste
an welchen Tag er Dienst versah, provoziert einen Großeinsatz der Feuerwehr, wegen
Versperren einer Türe.
Der betreffende Tag war eigentlich der 01.11.2009
Feuerwehr trifft Mitschuld
Ganz unschuldig ist allerdings die Berufsfeuerwehr Wien nicht. Denn am Telefon muss der
Polizist zumindest angegeben haben, warum er die Feuerwehr anfordert. Spätestens nach
Anhörung seines Begehrens, hätte ihn man seitens dieser anraten müssen, einen Schlüssel-
dienst anzurufen.
Die Aussendung eines Rüstlöschfahrzeuges samt Besatzung war daher überzogen und un-
nötig. Für den betreffenden Polizeibeamten wäre ein Nachschulung sicherlich von Vorteil.
Denn soviel unnötiger Dienst am Bürger tut bereits weh.
*****
2010-03-16
Präpotenz pur bei Orange
Präpotente Töne
Dem Mobilfunkbetreiber „Orange“ muss es wirtschaftlich sehr gut gehen, ansonsten könnte
das Unternehmen gegenüber seinen Kunden, nicht einen derart präpotenten Ton anschlagen.
Werte Leserinnen und Leser! Sollten Sie Orange-Kunde sein, dann sehen Sie doch Ihre
letzterhaltene Rechnung etwas genauer an. Nein, dass ist keine Mahnung, sondern nur
Ihre letzte Monatsrechnung.
Die obig angeführte Rechnung, wurde am 07.11.2009 erstellt. Sie lag gestern, den 11.11.09 beim Kunden im Postkasten. Fälligkeit des Betrages ist der 16.11.2009. Also der Kunde ist mit Erhalt der Rechnung voll in der Zahlungsfrist.
Versteckte Drohung?
Trotzdem fordert „Orange“ in einem respektlosen Ton seinen Kunden auf, den Betrag bis
spätestens 16.11.2009 zu begleichen, um „künftige Unannehmlichkeiten“ zu vermeiden.
Sollte eine derartige Ausdruckweise auf einer Mahnung zu finden sein, wäre das normal.
Bei einer normalen fristgerechten Rechnung, sich dieser Sprache zu bedienen, empfinden wir als Frechheit und mangelndem Respekt gegenüber dem zahlenden Kunden.
Beschränkte Denkweise
Auch dürfte der „Erfinder“ dieses erstaunlichen Satzgebildes nicht weiter als über seine
Nasenspitze hinausgedacht haben. Denn Bedingung um keine „künftige Unannehm-
lichkeiten“ zu haben, ist die Einzahlung mittels beigelegten Erlagscheines.
Was passiert dann?
Werte Leute von Orange! Was passiert eigentlich mit jenen Kunden die den Betrag per
Bankabbuchung oder Telebanking zur Einzahlung bringen und nicht den von Ihnen bei-
gelegten Erlagschein verwenden? Welche Art von Unannehmlichkeiten haben diese dann
zu erwarten?
Kunden kontrollieren möglicherweise genauer
Es gäbe natürlich auch eine Erklärung warum „Orange“ so respektlos mit ihren Kunden
verfährt. Vielleicht haben viele von denen unsere Beiträge „Orange oder Mandarine“ und
„Neverendig Story Orange“ gelesen.
In diesen Beiträgen geht es um erstaunliche Abrechnungspraxen des orangen Mobilfunk- betreibers. Vielleicht kontrollieren die Kunden auf Grund dessen, ihre Rechnungen genauer nach und bezahlen erst knapp vor der Fälligkeit.
Nervosität bei Orange?
Und vielleicht wird man auch aus diesem Grund bei der Firma „Orange“ zusehends nervöser
und sah sich veranlasst, mit einer respektlosen Aufforderung die Kunden zur schnelleren
Zahlung zu bewegen.
Stauni 2009-11-12
Luxus für alle
Lockerer Umgang mit Allgemeingut
Erstaunlich die Vorgangsweise der Stadt Wien. Da besetzen sogenannte „Autonome“ ein
Haus in der Triesterstraße 114, das im Eigentum der Gemeinde Wien steht. Was tut nun
die Stadt Wien um das Eigentum der Allgemeinheit zu beschützen.
Gesetzesbruch wird nicht erkannt
Richtig geraten „nichts“, außer die Äußerung hie und da die Rathauswache vorbeischicken
zu wollen. Sollte es sich noch nicht bis ins Rathaus herumgesprochen haben, hier handelt es
sich um einen strafbaren Tatbestand.
Einsatz für die WEGA
Vielleicht wäre es ratsam die Polizei-Spezialeinheit „WEGA“ vorbei zu schicken. Diese
könnten dann die Hausbesetzern, die vermutlich allesamt von irgendwelchen sozialen Unter-
stützungen leben, in geeigneter Art und Weise auf die Unrechtmäßigkeit ihres Verhaltens
aufmerksam machen. Auf gut Deutsch, das Haus von diesen Sozialschmarotzern räumen.
Da begeht eine Truppe von Leuten einen strafbaren Tatbestand, indem sie sich eine Immo-
bilie aneignen die ihnen nicht gehört und nennen dies „Hausprojekt“.
Das Gleichgesinnte sofort den Eingang finden, dafür ist mit folgendem Hinweisschild
gesorgt. Bei den sommerlichen Temperaturen ist das ja auch verständlich, dass man
zuerst im Garten verweilt.
Der Text auf folgendem Plakat ist leider nicht ganz korrekt. Statt „Selbstverwalten“ sollten
diese von der Allgemeinheit lebenden Personen sich besser das Wort „Selbsterhalten“ auf
ihre Fahnen heften. Würden sie einer geregelten Arbeit nachgehen, hätten sie keine Zeit
Häuser zu besetzen.
Aber dafür wollen die autonomen Sozialhilfeempfänger Luxus, wie auf ihrem Transparent
des nachfolgenden Bildes zu entnehmen ist. Vielleicht sollten sie es mit arbeiten probieren.
Beim Aufhängen des oben abgebildeten Transparents, müsste ihnen aber folgender Spruch
aufgefallen sein, der in Stein gemeißelt an der Hauswand prangt. Wir nehmen aber an, dass
sie ihn nicht verstanden haben.
Außerdem tut sich die Frage auf, wer eigentlich die anfallenden Betriebskosten für dieses
Objekt bezahlt. Aller Wahrscheinlichkeit nach, kommt dafür die öffentliche Hand auf, dass
heißt der Steuerzahler.
Sogar Strom gibt es in dem besetzten Abbruchhaus, wie obiges Foto beweist. Weil man
diesen offensichtlich nicht bezahlen muss, wird verschwenderischer Weise das Licht
auch am hellichten Tage angelassen. An wen wohl Wien Energie die Rechnung schickt?
Kommunismus erwünscht?
Wir fragen uns was diese Leute eigentlich wollen. Wünschen sie sich den Kommunismus
zurück, der Jahrzehnte lang die ehemaligen Ostblockländer beherrscht hat. Stalin, Honecker
und Co, hätten sicher ihre Freude mit diesen Zeitgenossen.
Arbeit für alle
Tja, in den kommunistischen Länder gab es keine Arbeitslosigkeit. Denn wer keine Arbeit
fand, für den wurde eine erfunden. Auch Hausbesetzungen hat es in diesen Regimes nicht
gegeben, da hätte man höchstens seine eigene Zelle im Knast besetzen können.
Stauni
2009-10-05
Telekom kassiert doppelt
Das Superangebot
Herr Huber (wirkl. Namen der Red. bek.) hat uns folgende Story zugesandt. Er hat uns
auch gebeten, seinen Namen und Daten zu anonymisieren, was wir auch tun.
Im Jänner hatte die Telekom Austria das Angebot „Telefon/AON-Super Kombi“ zum
monatlichen Preis von 25,30 Euro inklusvie Steuern. In diesem Paket sind die Grundge-
bühr für einen Telefonanschluss, einen Internetanschluss ohne Limit, sowie einen TV-
Kabelanschluss enthalten.
Das erste Problem
Herr Huber hat in Wien zwei Wohnungen. In beiden hat er Telefon, Internet und Kabel-TV.
Als er im Jänner dieses Angebot von der Telekom erhielt, schloss er einen Vertrag darüber ab.
Grund dafür war, dass die bisherigen Kosten weitaus höher waren. Er sparte mit diesem
Telekomangebot rund 50,- Euro im Monat, pro Wohnung.
Das erste Problem gab es mit den Telefonnummern. Obwohl Huber versprochen wurde,
dass er seine alten Nummern behalten könne, wurden diese jedoch geändert. Pech gehabt
dachte sich der Mann, es soll nichts Ärgeres passieren.
Rechnungen nicht kontrolliert
In der Folge machte Huber einen schwerwiegenden Fehler, indem er sich die Abrechnungen
von der Telekom nicht genau ansah. Die Erlagscheine kamen und er bezahlte diese ein.
Das wäre wahrscheinlich auch so weitergegangen, wenn nun nicht die Telekom ihrerseits
auch einen Fehler begangen hätte.
Das zweite Problem
Sie stellte die Verrechnung von Huber einfach auf Online um, ohne diesen zu fragen. Die
Erlagscheine blieben natürlich ab diesem Zeitpunkt aus. Huber urgierte bei der Telekom und
wie es bei einem Staatsbetrieb so üblich ist, wusste die Linke nicht was die Rechte tat.
Während Huber auf seine Erlagscheine wartete, flatterte ihm eine Mahnung der Telekom ins
Haus. Diese schaute er sich jedoch etwas genauer an und stellte fest, dass ihm ein Anschluss
verrechnet wurde, den er gar nicht mehr hatte.
Doppelt abkassiert
Während man den alten Anschluss in der Xstrasse 3 ordnungsgemäß umgewandelt hatte,
wurde in der Ystrasse 2 zwar das „Telefon/AON-Super Kombi-Paket“ installiert und
zusätzlich die alte Nummer 607…….. weiter abkassiert und das seit Monaten.Herr Huber rief nun bei der Telekom an und bat um Aufklärung dieser Vorgangsweise. Er landete, wie kann es sonst anders sein, natürlich in deren Callcenter. Er hatte zwar eine Dame mit einer „netten“ Stimme am Hörer, die sonst aber ahnungslos war.
Bitte warten, bitte warten……
Auf jeden Fall versprach sie, die Angelegenheit an die zuständige Abeilung weiter zu geben.
Es kam ihr nämlich auch etwas erstaunlich vor, dass sich jemand ein Kombi-Paket bestellt
und den alten teuren Festnetzanschluss bestehen lässt.Man darf gespannt sein, wie lange die Telekom für die Aufklärung brauchen wird und ob Herr Huber sein zuviel einbezahltes Geld zurück erhält.
Man muss dazu sagen, dass Herrn Huber eine gewisse Mitschuld trifft, weil er nicht von Beginn an die Rechnungen genau überprüft hat. Allerdings kann von einem Anbieter wie der Firma Telekom, schon etwas mehr Genauigkeit bei der Verrechnung erwartet werden. Stauni 2009-07-22
Ökonomist Wien Energie
Heute ersparen wir uns viele Worte, den die nachfolgende Rechnung von „WIEN ENERGIE“ spricht für sich selbst.
0,63 Euro
Bei „Wien Energie“ hat man offensichtlich die Ökonomie nicht erfunden.
Ein Leser unseres Online-Magazins hat uns o.a. Rechnung zugesandt.
Da fordert der Energiemonopolist tatsächlich die stolze Summe von 63 Cent ein.
Bedenkt man, dass allein die Erlagscheingebühr mindestens 3,- Euro ausmacht,
ist es erstaunlich, überhaupt einen derart nebulosen Centbetrag einzufordern.
Den aushaftenden Betrag bei der nächsten Rechnung aufzurechnen, kam dem
Bearbeiter bei „Wien Energie“ offensichtlich nicht in den Sinn.
Allein die Bearbeitungsgebühr und das Postporto, übersteigt die offene Forderung
von 63 Cent um ein vielfaches.
Aber alles halb so wild wird man sich beim Energiemonopolisten gedacht haben,
die Kunden kommen ohnehin für die Zeche auf.
Erstaunlich was ???
Stauni
2009-04-16
Neverending Story Orange
Erstaunliche Kostenkontrolle bei Orange
Der Landeshauptmann-Stv. von Niederösterreich, Dr. Sepp Leitner fordert in einer
APA-Presseaussendung vom 04.04.2009 die Mobilfunkbetreiber auf, ihre Kunden
besser zu informieren. Wie recht dieser Mann hat beweist nachfolgender Fall.
Frau Michaela B. hat einen „Hallo Europa 0 Young“– Vertrag mit Orange.
Sie hatte sich an uns gewandt, da wir bereits einmal bei diesem Mobilfunkbetreiber einen
schweren Kostenkotrollfehler entdeckt hatten. Im Beitrag „Orange oder Mandarine“
(Archiv 12/08) können Sie genaueres darüber nachlesen.
Das Problem von Frau B. ist, dass sie ihre Handyrechnung nicht nachvollziehen kann.
Wir haben uns der Sache angenommen und fragten heute online bei „Orange“ ab.
Geiches Abfrageprogramm, zwei verschiedene Ergebnisse
In der Option „Freiminuten & Paketvolumen“ scheinen 851:30 Minuten als verbraucht
auf und daher stehen noch 148:30 freie Minuten vom Gesamtpaket der 1.000 Minuten
zur Verfügung.
Bei den SMS wurden 16 verbraucht und es sind daher noch 984 SMS als Rest frei, von
den 1.0000 angebotenen Gratis-SMS
Laut nachfolgender Original-Onlineabfrage, können Sie sich selbst davon überzeugen.
Anschließend fragten wir in der Option „Verbindungen“ online ab und waren sehr
erstaunt. Einen Mausklick entfernt und das im selben Programm, bekamen wir für
den gleichen Zeitraum, eine völlig andere Auskunft.
Die SMS differieren um 9 Stück zur o.a. Abfrage. Der absolute Hammer sind aber die
verbrauchten Minuten. Laut Online-Abfrage hat Frau B. 1.816 Minuten telefoniert.
Sie wäre damit 816 Minuten, über den angebotenen 1.000 Freiminuten, im Minus und
nicht wie in der o.a. Abfrage, mit 148:30 Minuten im Plus.
Wir haben auch diese Abfrage veröffentlicht, so das Sie sich selbst ein Bild machen
können.
Wir haben auch bei der Service-Hotline von Orange angerufen, um Auskunft darüber
zu bekommen, wie so etwas möglich ist.
Es hatte niemand eine Ahnung und als wir nach einem Vorgesetzten verlangten, legte
man einfach auf. Soviel zum Kundenservice von Orange.
Drei berechtigte Fragen
Erstens: welche der beiden Kostenkontrollen ist nun die Richtige ?
Zweitens: nach welchen Kriterien erstellt „Orange“ eigentlich die Rechnung ?
Drittens: welches Vertrauen soll ein Kunde in die von Orange erstellte Rechnung haben ?
Immer wieder geraten Mobilfunkbetreiber mit ihren nicht nachvollziehbaren Abrechnungen
in die Schlagzeilen der Presse und sind auch die „Lieblinge“ diverser Konsumentenschutz-
organisationen.
Callcenter, immer das gleiche Problem
Bei Orange scheint man auch nicht besonders lernfähig zu sein, speziell was deren
Ausbildung der Callcentermitarbeiter(innen) betrifft. Wenn diese mit einem speziellen
Problem konfrontiert werden, bei den ihnen der Überblick fehlt, legen sie einfach auf
bevor sie das Gespräch an einen kompetenten Mitarbeiter(in) weiterleiten.
Sollten Sie unseren Angaben keinen Glauben schenken, starten Sie einfach einen
Selbstversuch.
Sollten Sie vielleicht auch ein derart erstaunliches Abfrageergebnis oder sonstige
Probleme mit der Firma „Orange“ haben, lassen Sie es uns einfach wissen.
Stauni
2009-04-06
A1 – Bezahlen ohne Konsumation
Bezahlen ohne zu konsumieren
Herr Schmid (Name der Red. Bekannt) ist ein sparsamer Mensch. Auch beim telefonieren schaut er darauf sich auf’s Notwendigste zu beschränken. Er be- sitzt bei A1 ein Handy mit einer Flatrate zum österreichischen Festnetz und zu anderen A1-Handys. In Fremdnetze telefoniert er sehr selten, da seine Tele- fonpartner fast alle ein A1-Handy besitzen. Ab und zu kommt es jedoch vor, daß er auch in ein Fremdnetz telefoniert Als er seine Rechnung für den Zeitraum vom 24.10.08 bis 23.11.08 erhielt, fiel ihm auf, daß er 13 Minuten für Gespräche in andere Mobilnetze verrechnet bekam, die ihm auch gesondert in Rechnung gestellt wurden. Herr Schmid war sich absolut sicher, daß er keine 13 Minuten in Fremdnetze telefoniert hatte und forderte einen Einzelverbindungsnachweis an.
….bitte zahlen….bitte zahle….bitte zahlen….
Auszug aus dem Einzelverbindungsnachweis
24.10.2008 16:53:37 00:00:01 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……
27.10.2008 15:14:30 00:00:46 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991…… 27.10.2008 15:34:26 00:01:01 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991….. 27.10.2008 15:59:10 00:00:04 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991…… 27.10.2008 16:00:07 00:00:53 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……. 27.10.2008 16:00:22 00:00:05 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……. 27.10.2008 18:21:46 00:00:03 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……. 27.10.2008 18:21:59 00:00:38 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991…….. 27.10.2008 19:25:35 00:00:19 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991…….. 28.10.2008 12:28:43 00:01:03 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436764……… 28.10.2008 15:46:17 00:00:47 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……..
129 % Aufschlag für was ?
Der Mann hatte gerundete 5,7 Minuten telefoniert. Verrechnet wurden ihm satte dreizehn (13) Minuten. Auf unsere Anfrage wurde uns mitgeteilt, daß pro ange- fangene Minute eine ganze Minute verrechnet wird. Das bedeutet einen Aufschlag von sage und staune 129 Prozent die der Mann nicht konsumiert hat, aber be- zahlen muß. Laut Auskunft einer Mitarbeiterin vom A1-Callcenter, muß daher bereits für eine (1) Sekunde (pro angefangener Minute) der Preis für eine ganze Minute be- zahlt werden. Das dies die traurige Wahrheit ist, kann aus dem obigen „Einzelverbindungsnachweis“ nachvollzogen werden.
Sicherlich hat Herr Schmid auch einen Vertrag unterschrieben, wo dieser Passus irgendwo kleingedruckt steht. Aber wie heisst es schon immer, „Papier ist geduldig“. Es ist schon erstaunlich wie A1 bei Kunden für Leistungen abkassiert, die gar nicht konsumiert wurden. Stauni