Kurioser Polizeierfolg
Screen: bundespolizei.gv.at
Was auch immer die 53 Bankomaten oder deren Aufsteller angestellt haben, konnte durch
Beamte der Salzburger Polizeiinspektion „Hauptbahnhof“ aufgeklärt werden. Das ist doch
glatt eine Erfolgsmeldung wert.
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2011-11-12
Pädophiler Richter
Am Landesgericht Salzburg ist ein Richter vom Dienst suspendiert worden, weil er über
längere Zeit kinderpornografisches Material aus dem Web auf seinen privaten Rechner
heruntergeladen haben soll.
Ein halbes Jahr lang soll der 47-Jährige das kinderpornografische Material aus dem Inter-
net bezogen haben. Die Polizei war offenbar bei einer einschlägigen Internetrazzia über
die Protokolladresse des Computers auf den Juristen aufmerksam geworden. (Quelle:
orf.at). Diese Meldung geistert seit heute durch sämtliche Medien in Österreich.
Image der Justiz ist angekratzt
Im Regelfall sind Richter(innen) hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft.
Wie aber der obig angeführte Fall beweist, befinden sich auch unter diesen schwarze
Schafe. Ob nun Pädophilie den Geisteskrankheiten zuzuordnen, oder „nur“ ein
kriminelles Verhalten ist, wagen wir nicht zu beurteilen. Fest steht jedenfalls, dass es
verabscheuungswürdig und kriminell ist.
Gerade unter dem Richterstand verursachen solche Leute enormen Schaden. In
letzter Zeit ist das Image der Justiz ohnehin angekratzt. Wie repräsentative Umfragen
ergaben, sank das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz enorm. Das hat auch seine
Ursachen und ist in Fehl- oder politisch motivierten Urteilen einzelner Richter(innen) zu
finden.
Auch Richter(innen) sind nur Menschen
Richter(innen) sind auch nur Menschen und damit dem alltäglichen Stress ausgesetzt.
Dieser kann psychische Veränderungen herbeiführen und dadurch Gemütsschwank-
ungen oder ärgere psychische Störungen auslösen, welche das Urteilsvermögen
trüben. Nun ist dies gerade bei Richter(innen) sehr problematisch, da durch ihre
Urteile Existenzen vernichtet werden können.
Beispielsweise muss sich jeder Busfahrer in regelmäßigen Zeitabständen einer ärzt-
lichen Untersuchung unterziehen, ob er ob er physisch und psychisch noch in der
Lage ist seinen Beruf auszuüben. Der gute Mann (oder Frau) könnte in der
Zwischenzeit Alkoholiker(in) geworden sein. Und wer würde sich schon gerne von
einem Menschen mit diesem psychischen Problem fahren lassen. Auch würden
Eltern kaum ihre Kinder einem pädophil veranlagten Schülertransport-Fahrer
anvertrauen.
Was spricht gegen psychologische Untersuchungen?
Was spricht also dagegen, wenn Richter(innen) ebenfalls in gewissen Zeitab-
ständen ärztlich überprüft werden, ob sie psychisch noch in der Lage sind die
Anstrengungen des Richteramtes zu tragen. Diese ärztliche Untersuchung
müsste von einem unabhängigen Psychologen durchgeführt werden.
Mit einer derartig ärztlichen Untersuchung könnte möglicherweise verhindert
werden, dass beispielsweise eine pädophile Figur, über andere Menschen im
Namen der Republik urteilt.
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2011-08-19
Dasselbe Spiel, aber mit SPÖ-Besetzung
Im Beitrag „Das Scheuch Urteil“ haben wir behauptet, dass die Justiz offenbar der
Politik dienlich ist. Wir begründeten dies mit den völlig unterschiedlichen Urteilen
(Strafhöhen) gegen den ÖVP-Politiker Wilhelm Heissenberger (vollendeter Wahl-
betrug) und gegen den FPÖ/FPK-Politiker Uwe Scheuch (versuchter Geschenk-
annahme als Amtsträger).
Dass wir mit unserem Beitrag offenbar nur an der Oberfläche gekratzt haben, be-
weist eine heutige Aussendung der FPÖ. Laut dieser soll die SPÖ-Landeshauptfrau
von Salzburg, G. Burgstaller, dasselbe Verhalten wie Scheuch an den Tag gelegt
haben.
Screen: Krone Zeitung (Printausgabe vom 07.08.11)
Zusätzlich soll Burgstaller mit dem russischen Investor in Kontakt getreten sein und
im Voraus 800.000,- Euro für die Osterfestspiele kassiert haben. Diese sollten eine
Art Anzahlung für die Verleihung der Staatsbürgerschaft gewesen sein. Nach der
Staatsbürgerschaftsverleihung sollten noch weitere 1,2 Millionen Euro fließen.
Nun soll das Verhalten von Burgstaller kein Persilschein für Scheuch sein. Allerdings
finden wir es erstaunlich, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft die Ermittlungen
gegen Burgstaller einstellte. In der Folge gab es keine Anklage, kein Verfahren
und somit auch keine Verurteilung.
Politische Gegner mit Hilfe der Justiz eliminieren?
Offenbar wurde hier von einer politisch orientierten Justiz mit zweierlei Maß ge-
messen. Ob sich die bei der Justiz intervenierenden Parteien damit einen Gefallen
getan haben, sei dahingestellt. Möglicherweise wird sich die Gangart gegen Uwe
Scheuch als Bumerang erweisen.
Selbst rechtsunkundige Personen können damit erkennen, dass man mittels der
Justiz eine aufstrebende und immer stärker werdende FPÖ politisch abtöten will.
Das ganze Justizdebakel rund um Uwe Scheuch erinnert uns an Politprozesse a la
Kasachstan.
Ach ja, ist dort nicht ein ehemaliger SPÖ-Spitzenpolitiker als Berater des Diktators
Nasarbajew tätig? Möglicherweise kamen von dort (un)geeignete Ratschläge, wie
man sich eines politischen Gegners entledigen soll, wenn man diesen bei freien
Wahlen nicht schlagen kann.
Nazi ist out, Einsperren ist in
Das ganze Szenario erinnert an ein wenig an die seinerzeitige Waldheim – Bundes-
präsidentenwahl. Damals begnügte man sich aber noch den politischen Gegner
samt seinem Pferd in die Nazi-Ecke zu stellen. Diese Gangart ist aber völlig aus-
gereizt und lockt niemanden mehr hinter dem Ofen hervor.
Offenbar glaubt man nun ein neues Wundermittel gegen unliebsame politische
Mitbewerber gefunden zu haben. Man lässt sie verurteilen und einsperren. Dass
diese Methode mit absoluter Sicherheit nach hinten losgehen wird, dass können
sich die Initiatoren solcher fragwürdigen Methoden schon jetzt ins Parteiprogramm
schreiben. Die Polit-Strategen in der FPÖ werden solche undemokratischen Vor-
gehensweisen tunlichst auszunützen zu wissen.
Das Traurige dabei ist nur, dass Kräfte in der Justiz bei diesen politischen Spielen
mitmachen und dabei das ohnehin schon angekratzte Image der Gerichtsbarkeit
noch mehr verschlechtern. Es gibt genügend anständige Personen im Justiz-
apparat. Diese sollten schnellstens aufstehen und den politisch motivierten
Trauerspielen ein Ende setzen, bevor Österreich auf derselben Stufe wie
Kasachstan steht.
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2011-08-07
Strafmandat für Langsamgeher
Ein 23-jähriger Salzburger soll 40 Euro Strafe zahlen, weil er in der Stadt Salzburg
in der Nacht vom 10. auf den 11. Juni offenbar zu langsam die Straße überquert hat.
Diese Meldung füllt heute das Sommerloch etlicher österreichischer Boulevardblätter.
Laut Kronen-Zeitung stoppte ein Polizeibus und 5(!) Beamte sprangen heraus um die
Personalien des Langsamgehers aufzunehmen. Fünf Polizisten für das Aufnehmen
der Daten des Langsamgehers finden wir schon etwas erstaunlich. Erstaunlich ist
auch die Rechtfertigung der Polizei.
Unterschied zwischen angemessener Eile und langsam?
„Die Anzeige wurde nicht wegen zu langsamen Gehens erstattet, sondern wegen vor-
schriftswidrigen Verhaltens als Fußgänge r nach Paragraf 76/Absatz 5 der Straßen-
verkehrsordnung“, so der Sprecher der Salzburger Polizei, Mario Rieder. Dieser
Paragraf besage, dass Fußgänger die Fahrbahn in angemessener Eile zu über-
queren haben. (Quelle: Kronen-Zeitung)
Da stellt sich doch die berechtigte Frage, was der Unterschied zwischen langsamen
Gehen und angemessener Eile ist. Offenbar sieht hier die Salzburger Polizei einen
Unterschied. Aber was soll’s, Beamte haben eben eigene Auffassungen wenn es
um das Abstrafen von Bürgern geht.
Unsere Sommerloch-Story
Wir wären aber nicht ERSTAUNLICH, wenn wir diese Sommerloch-Story nicht top-
pen könnten. Wir haben ein Straßenaufsichtsorgan (Polizist oder Parksheriff) in
petto. Diese(r) hat tatsächlich die Gabe Hellsehen zu können.
Stammleser Herr E. (Name der Red. bekannt) sandte uns nachfolgende Anonym-
verfügung des Polizei- Kommissariats Favoriten zu.

Anonymverfügungen werden dann ausgestellt, wenn keine Aufnahme der persönlichen
Daten des Lenkers möglich war und das Vergehen geringfügig ist. Beispielsweise
Radarstrafen bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken.
In diesem Fall ist sowohl die Anonymverfügung, als auch das zur Last gelegte Vergehen
erstaunlich. Herrn E. wird vorgeworfen die Alarmblinkanlage verwendet zu haben, ob-
wohl keine im Gesetz dafür genannten Gründe vorlagen.
Herr E. schrieb uns dazu: „Wie will der Beamte wissen ob keine gesetzlichen Gründe
für die Einschaltung der Warnblinkanlage vorlagen? Ich habe nicht einmal einen
Polizisten gesehen, geschweige denn wurde ich dazu befragt oder gar meine Daten
aufgenommen. Normal sind die 35 Euro nicht der Rede wert, aber ich werde sie nicht
bezahlen und es auf ein Verfahren ankommen lassen.“
Hellseher unter den Beamten
Ganz einfach Herr E., der oder die Beamt(in) konnte Hellsehen. Auch ausschweifende
Fantasien sind bei Polizist(innen) oder Parksheriffs nichts ungewöhnliches und immer
wieder festzustellen. Zahlreiche UVS-Urteile bestätigen diesen Umstand. Und das mit
dem Verfahren finden wir gut.

Sie brauchen nur die 4-wöchige Einzahlungsfrist verstreichen lassen und dann muss
ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden. Dieses hat auch den Vorteil, dass Sie
Akteneinsicht erhalten müssen.
Wir sind schon jetzt darauf gespannt wie ein Straßenaufsichtsorgan (Polizist oder
Parksheriff) im Vorbeigehen- oder Fahren erahnen konnte, dass die Warnblinkan-
lage ungesetzlich eingeschaltet war, obwohl er/sie den Lenker gar nicht dazu be-
fragte.
Jedenfalls haben wir Dank hervorragender Polizeiarbeit einen Beitrag zur Sommer-
lochbefüllung gehabt. Denn was die Boulevardblätter können, bringen wir ebenfalls
locker. Selbstverständlich werden wir vom Ausgang des Verfahrens berichten.
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2011-07-19
“Hohe Jagd & Fischerei 2011″ in Salzburg
Vom 24. bis 27. Februar 2011 geht „Die Hohe Jagd & Fischerei“, die internationale
Messe für Jagd und Fischerei, im Messezentrum Salzburg über die Bühne.
Fotocredit: Reed Exhibitions Messe Salzburg/Kolarik
Die „Hohe Jagd & Fischerei“ gilt seit Jahren als die führende Branchenmesse im ge-
samten alpenländischen Raum. Seit mehr als zwei Jahrzehnten ist sie unbestrittener
Messehöhepunkt für alle Jäger und Fischer aus Österreich und den umliegenden
Nachbarstaaten.
Also ein absoluter Pflichttermin für die WWF-Führungsriege. Auf dieser Veranstaltung
können die Manager dieser Natur- und Tierschutzorganisation, ihr eventuell fehlendes
Waidmanns-Wissen ergänzen. Dies ist für das Business von Eigenjagden, wie sie der
WWF in Österreich zahlreich betreibt, sicherlich von großem Vorteil.
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2011-02-23
Offene Stellen vs. geplanter Arbeitskräfteimport
Täglich mehrere Seiten Stellenangebote quer durch die Bank in allen gängigen Tageszeit-
ungen und geplanter „Import“ von fehlenden 100.000 Arbeitskräfte für „Notbranchen“. Zitat
von ÖVP-Außenminister Michael Spindelegger, im Juli 2010 gegenüber der Presse: “Als
Branchen kämen nicht nur klassische „Schlüssel-Branchen“ wie die Informationstechno-
logie in Betracht. Sondern etwa auch der Tourismus. Gerade im Service brauche Öster-
reich mehr Migranten.“
Notbranchen
Bei den sogenannten Notbranchen handelt es sich vorwiegend um Dienstleistungsunter-
nehmen wie Hotellerie, Gastronomie, Taxi- und Mietwagenbranche und Friseure. Diese
Branchen leiden unter akuten Personalmangel. Das Erstaunliche daran ist, dass es ge-
rade in diesen Tätigkeitsbereichen jede Menge Arbeitslose gibt.
Belohnung fürs Nichtstun
Anstatt Arbeitslose dahingehend zu überprüfen, ob sie körperlich oder geistig in der Lage
sind eine Beschäftigung auszuüben und diese wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern,
oder sie zumindest zu Tätigkeiten für die Allgemeinheit einzuteilen, wird hierzulande das
Sozialschmarotzertum noch belohnt.
Mindestsicherung
Seit gestern ist die „Mindestsicherung“ in Wien (rechtzeitig vor den Wahlen zur Freude der
SPÖ), Niederösterreich und Salzburg in Kraft. Diese garantiert, dass Menschen in „Notlagen“
nicht unter einen bestimmten Mindeststandard fallen. Dieser orientiert sich an der so ge-
nannten Ausgleichszulage für Pensionisten und beträgt abzüglich der Krankenversicher-
ungsbeiträge derzeit 744,- Euro netto monatlich für Einzelpersonen, 1.116,- Euro für Paare
und 134,- Euro pro Kind.
Rund 270.000 Menschen, darunter 165.000 Sozialhilfebezieher, 90.000 Notstandshilfeemp-
fänger und 15.000 Kinder von Ausgleichszulagebeziehern, sollen in den Genuss dieser Neu-
regelung kommen. Bei den Sozialhilfe- und Notstandshilfeempfänger findet keine Überprüf-
ung statt, ob diese aus körperlichen oder geistigen Gründe keine Arbeit finden.
Arbeitswillen zeigen und kein Vermögen besitzen
Einzige Bedingung für die Mindestsicherung ist, dass die betreffende Person „Arbeitswillen“
zeigt und kein Vermögen besitzt. Zwischen Arbeitswillen zeigen und tatsächlich arbeiten wol-
len liegen Welten und Vermögen lässt sich sehr leicht verbergen oder verschieben.
Erstaunlich ist auch, dass neben Österreichern auch EU- Bürger , EWR- Bürger, wenn sie sich
in Österreich als Arbeitnehmer befinden, und Drittstaatsangehörige, wenn sie mehr als fünf
Jahre in Österreich gelebt und gearbeitet haben in den Genuss der Mindestsicherung kom-
men. Einzige Ausnahme sind Bürger der neuen EU-Mitgliedstaaten.
Hängemattensozialismus
BZÖ-Generalsekretär Christian Ebner schrieb gestern auf „www.bzoe.at“, dass die Mindest-
sicherung leistungsfeindlich und Hängemattensozialismus in Reinkultur ist. „Die heutige
Einführung der Mindestsicherung wird noch einmal zu einem Trauertag für die österreich-
ischen Steuerzahler werden“, so Ebner weiter.
Apropos Hängemattensozialismus. Vor der Abstimmung im Nationalrat wetterten die Frei-
heitlichen gegen die geplante Mindestsicherung, stimmten dann aber im Plenum „irrtüm-
lich“ dafür. FP-Generalsekretär Herbert Kickl betitelte die FPÖ-Zustimmung als Abstimm-
ungspanne.
Wer es glaubt wird selig. Offenbar schielten die Blauen schon im Juli in Richtung der Wie-
ner-Wahlen im Herbst und wollten Häupl keine einzige Stimme kampflos überlassen.
Aber zurück zum Kommentar von BZÖ-Mann Ebner. Wir finden dass sich dieser noch sehr
höflich ausgedrückt hat. Brutal gesagt ist jeder Mensch ein Idiot der einer Beschäftigung
nachgeht und monatlich nicht mehr als 744,- Euro plus Kosten für Fahrtspesen, Arbeits-
kleidung udgl. verdient.
Sozialschmarotzer
Anspruch auf soziale Unterstützung sollte nur jenen Personen gewährleistet werden, die
aus körperlichen oder geistigen Gründen nicht in der Lage sind eine Tätigkeit auszuüben.
Es ist nicht einzusehen, dass Personen jahrelang Sozialhilfe beziehen, obwohl sie ge-
sundheitlich in der Lage sind zu arbeiten und dies lediglich aus Gründen der Faulheit nicht
tun.
Solche Personen gehören zur Sozialarbeiten herangezogen, da sie ja auch Sozialhilfe em-
pfangen. Es ist nicht gerecht, dass diese der Allgemeinheit auf der Tasche liegen, nur weil
sie zum Arbeiten zu faul sind. Die Rechnung für diese Sozialschmarotzer bezahlt jeder ehr-
lich arbeitende Mensch.
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2010-09-02
Angebliche Vergewaltigung durch einen Polizisten
Eine sehr erstaunliche Geschichte traurigsten Ausmaßes soll sich im Polizeianhaltezentrum
(PAZ) Wien abgespielt haben. Ein Polizist soll laut Angabe eines Schubhäftlings, diesen
vergewaltigt haben.
Tatort oder Ort der Verleumdung?
Eine Mitarbeiterin des Migrantinnenvereins St. Marx berichtet
Ein Mitarbeiter unserer Redaktion führte heute ein Telefonat mit Frau F., einer Mitarbeiterin
des Migrantinnenvereins St. Marx, welche(r) den angeblichen Vorfall ins Rollen gebracht hat.
Frau F. wollte zwar keine Details preisgeben, da die Staatanwaltschaft in dieser Sache ermit-
telt, erzählte jedoch einiges über den Vorfall.
Der heute 19-jährige Gambier kam 2006 nach Linz in Oberösterreich, wo er auch seinen
Asylantrag stellte. Der junge Schwarzafrikaner war nie kriminell und hatte einen ordent-
lichen Lebenswandel.
Er lebte in Linz mit seiner Lebensgefährtin zusammen und ist Vater eines 7 Monate alten
Babys. Er war im „gelinderen Mittel“ was soviel heißt, dass er in keinem Asyllager auf-
hältig sein musste, sondern sich täglich auf einer Polizeistation zu melden hatte.
Dieser Verpflichtung ist er laut Frau F. auch nachgekommen. Trotzdem wurde sein Asyl-
antrag negativ bescheidet. Als er am 7.Februar 2010 seiner Meldepflicht nachkam, wurde
er von Polizeibeamten in Gewahrsam genommen, da ein Haftbefehl gegen ihn vorlag.
Angeblich wurde ihm nie die Information über die Verpflichtung zu Ausreise zugestellt,
wodurch er keine Kenntnis darüber erlangen konnte, dass er die Republik Österreich zu
verlassen hat und es zum besagten Haftbefehl kam.
Polizisten eskortierten ihn in seine Wohnung, wo er seine Sachen packen und sich von
seiner Familie verabschieden musste. Anschließend kam er in Linzer Polizeigewahrsam
und wurde am selben Tag nach Salzburg überstellt.
Von dort aus ging die Reise am 8.Februar 2010 nach Wien ins PAZ. Einige Stunden
vor der Abschiebung am 9.Februar 2010 soll es dann zu dieser Vergewaltigung durch
einen Polizisten gekommen sein.
Nach dem angeblichen sexuellen Missbrauch verletzte sich der junge Mann selbst.
Er fügte sich Schnittwunden an Hals und Brust zu. Laut seinen Angaben tat er dies aus
Verzweiflung.
Da seine Verletzungen nur oberflächlich waren, wurden diese ärztlich versorgt und
taten der Abschiebung keinen Abbruch. In Brüssel fielen aber einem Arzt die Wunden
auf und erklärte den Gambier für nicht abschiebungsfähig.
Also ging es nach Wien zurück und zwar wieder ins Polizeianhaltezentrum Wien. Als ihn
am Sonntag (Besuchstag) den 14.Februar 2010 seine Lebensgefährtin besuchte, er-
zählte er ihr den Vorfall über die angeblich stattgefunden Vergewaltigung.
Die Frau erstatte in einem Wachzimmer die Anzeige. Polizeisprecher Mario Hejl bestätigte
die Anzeigenerstattung. Die Staatsanwaltschaft und das BBE prüfe nun die Misshandlungs-
vorwürfe.
Seit Bakary ist alles anders
Normalerweise würde man einen derartigen Vorwurf sofort ins Reich der Fantasie verweisen,
bzw. als verleumderische Schutzbehauptung gegen eine bevorstehende Abschiebung wer-
ten. Allerdings ist seit dem Fall „J. Bakary“ Vorsicht geboten, ein eventuelles Opfer sofort
als Lügner abzustempeln.
Da ereignete sich ein Vorfall, den auch niemand für wahr gehalten hätte. Drei Polizeibeamte
verprügelten damals den mit Handschellen geschlossenen Schwarzafrikaner krankenhausreif,
nur weil dieser bei der Abschiebung Randale gemacht hatte.
Der Vorwurf des jungen Gambiers scheint ebenfalls unglaublich und kein normaldenkender
Mensch kann oder will sich vorstellen, dass ein Polizist einen Häftling vergewaltigt. Möglich-
erweise ist es eine Verleumdung die der Mann in den Raum stellt.
Warum die Eile mit der Abschiebung?
Sollte der Mann gelogen haben, hat er dafür die vollen rechtlichen Konsequenzen zu tragen.
Jedenfalls gehört dieser angebliche Vorfall gründlichst untersucht. Wir sind daher sehr erstaunt,
dass man es so eilig hat und diesen nächste Woche abschieben will.
Wenn sich der Vorwurf als unwahr herausstellt, muß den Gambier die volle Härte des Gesetzes
treffen und was macht es da schon aus, wenn er bis zum Abschluss der Ermittlungen noch in
österreichischer Schubhaft verbringt. Dies wäre auf jedenfalls günstiger, als wenn er als Zeuge
oder Beschuldigter in einem eventuellen Gerichtsverfahren wieder nach Österreich eingeflogen
werden muss.
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2010-02-23
Kritiken und Bedenken werden ignoriert
Trotz aller Kritik und ernsthaften gesundheitlichen Bedenken, lässt die Innenministerin
den Einsatz von Nacktscannern für die österreichischen Flughäfen Wien Schwechat,
Graz, Linz, Klagenfurt, Innsbruck und Salzburg prüfen.
Der Sinn und Zweck dieser Geräte ist ohnehin zweifelhaft und erhöht auf keinen Fall die
Sicherheit für den Flugbetrieb. Dies demonstrierte erst kürzlich der Wiener Physiker Werner
Gruber in der ZDF-Show „Markus Lanz“ vor laufender Kamera.
Scanner ausgetrickst
Trotz Ganzkörper-Scan mit einem Passivscanner des Herstellers ThruVision, konnte Gruber
ein Schweizermesser, drei kleine Flaschen Thermit, ein kleines Reagenzglas, das unter
einem Pflaster versteckt war , ein Zünder und ein Feuerzeug durch den Scanner schmuggeln.
Thermit ist chemische Substanz, die für wenige Cent in jedem Drogeriemarkt erhältlich ist.
Mit dem notwendigen Fachwissen, das Terroristen sicherlich während ihrer Ausbildung er-
lernen, ist es möglich mit diesen Gegenständen ein Flugzeug zum Absturz zu bringen.
Teuer und wertlos
Der besagte Scanner ist bereits am Flughafen Schiphol in Amsterdam im Testbetrieb. Be-
denkt man, dass dieses Gerät zirka 150.000,- Euro gekostet hat und eigentlich wertlos ist,
stellt sich die Frage, warum Fekter noch immer auf den Einsatz der Scanner versessen ist.
Die geistige Elite
Auch ist weiters zu bedenken, dass das Sicherheitspersonal auf den Flughäfen nicht
unbedingt zur geistigen Elite unseres Landes zählt. Unqualifizierte Bemerkungen über
die Anatomie mancher Fluggäste werden sicherlich nicht ausbleiben. Aber immerhin ein
gutes Gesprächsthema, während der Kaffeepause im Aufenthaltsraum.
Unfreiwilliger Striptease
Warum sollen sich also Personen, die keinen finanziellen oder sexuellen Vorteil daraus
ziehen, vor wildfremden Personen ihre intimsten Geheimnisse preisgeben. Immer wieder
werden Betreiber von Peepshows ins moralisch bedenkliche Eck gestellt.
Hier gibt’s für die Akteure wenigstens Geld
Ein derartiger Scanner ist eigentlich nichts anderes als eine Peepshow, bei der die Akteure
allerdings nicht freiwillig auftreten. Es sei denn, dass der Erwerb eines Flugtickets als Frei-
willigkeit zum Nacktauftritt angesehen wird.
(Fotoquelle www.bildblog.de)
Diese Waffe wäre mit einem Metalldetektor auch zu orten
Die einzigen Unterschiede zwischen einem Peepshow- und Nacktscannerbetrieb sind,
dass in den Scanner keine Münze eingeworfen wird, der Flughafen keine Vergnügungs
-steuer abführen muss und Peepshowtänzerinnen für ihre Auftritte von den Kunden
Geld kassieren.
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2010-01-22
Wie pünktlich ist man bei der AK?
Wenn Sie während der Amtsstunden bei der Arbeiterkammer anrufen und niemand hebt ab,
wundern Sie sich nicht. Vielleicht ist der oder die Mitarbeiter(in) der AK noch gar nicht
am Arbeitsplatz, sondern schlummert noch sanft im Bett.
Der Arbeiterkammerpräsident Siegfried Pichler nimmt Pünklichkeit offenbar nicht so genau,
wie es aus einer Aussendung der AK ersichtlich ist. Er bezeichnet es nämlich als illegalen
Arbeitsvertrag, wenn Firmen ihre Mitarbeiter vertraglich zur Pünktlichkeit verpflichten.
Unternehmer sanktioniert Unpünktlichkeit
Konkreter Anlassfall ist ein Salzburger Callcenter. In dessen Arbeitsverträgen wird nämlich
festgehalten, dass für eine zehnminütige Verspätung eine halbe Stunde nachgearbeitet wer-
den muß. Ab 20 Minuten beträgt die Ersatzarbeitszeit eine Stunde.
Nun, diese Maßnahme mag durchaus unpopulär erscheinen. Aber vermutlich hat diese Firma
einschlägige Erfahrungen mit der Unpünklichtkeit ihrer Mitarbeiter(innen). Was der AK-Mann
Pichler an dieser Maßnahme als „illegale Passage“ im Dienstvertrag ortet ist für uns erstaun-
lich.
Ist Reinheit sittenwidrig?
Auch findet er es sittenwidrig, wenn der Dienstgeber seine Dienstnehmer(innen) zur Sauber-
haltung Ihrer Arbeitsplätze verpflichtet. Die betroffene Firma stellt nämlich ihren Mitarbeiter-
(innen) eine Kündigung in Aussicht, wenn diese ihren Arbeitsplatz (z.B. Kaffeeflecken am
Boden) nicht sauber halten.
Naja, da tut sich die Arbeiterkammer schon leichter. Diese hat sicherlich auf Kosten ihrer
Zwangsmitglieder ausreichendes Putzpersonal zur Verfügung, welches die Arbeitsplätze
des AK-Personals sauber hält.
Vermutlich waren Gründe vorhanden
Wir wissen zwar nicht was diese Firma zu diesen Schritten veranlasst hat, da Pünktlichkeit
und Sauberkeit eigentlich selbstverständlich sein sollte. Offensichtlich hat es bei dem Unter-
nehmen einschlägige Vorfälle gegeben, welche dieses dazu veranlasst hat, pünktliches Er-
scheinen und ein gewisses Maß an Sauberkeit in den Dienstvertrag aufzunehmen.
Betrachten Sie es umgekehrt
Drehen wir den Spieß einmal um. Was würde ein Dienstnehmer wohl dazu sagen, wenn er zu
Arbeitsbeginn vor verschlossenen Firmenpforten steht. Sollte dann irgendwann endlich geöff-
net werden, müßte er sich seinen Weg zu seinem Arbeitsplatz durch einen verdreckten Raum
erkämpfen.
Wäre Schadensersatz besser?
Durch unpünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz entsteht einem Unternehmen wirtschaftlicher
Schaden. Vielleicht wäre es den AK-Verantwortlichen lieber, wenn sich die Firma am Verur-
sacher finanziell schadlos halten würde, anstatt Unpünktlichkeit mit Ersatzarbeitszeit zu sank-
tionieren.
Das Thema Sauberkeit am Arbeitsplatz möchten wir eigentlich nicht weiter kommentieren, da
es für uns eine Selbstverständlichkeit ist, seinen Arbeitsplatz sauber zu halten. Eines würde
uns aber trotzdem interessieren. Wie sieht es eigentlich in den vier Wänden, bzw. am Arbeits-
platz des AK-Präsident Siegfried Pichler mit der Sauberkeit aus?
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2010-01-02
Ein sonderbares Gesetz
Wir haben im März dieses Jahres den Beitrag „Geschlechtsneutral“ verfasst. In diesem geht
es um das erstaunliche Gesetz der geschlechtsneutrale Stellenausschreibung. Mit diesem
Gesetz werden Unternehmer daran gehindert, rasch und zielgerecht geeignetes Personal
für ihre Betriebe zu suchen.
Da die Stellenausschreibungen geschlechtsneutral und ohne spezielle Anforderungen, wie
Höchst- oder Mindestalter oder eventuelle körperliche Voraussetzungen udgl. mehr ausge-
schrieben werden müssen, erschwert dieses Gesetz auch den Arbeitssuchenden die Suche
nach einer geeigneten Stelle und erweckt vielleicht Hoffnungen, die dann nicht erfüllt werden
können.
Verwarnung für Schneidermeister
Welche seltsame Blüten dieses Gesetz nun hervorgebracht hat, war gestern auf „salzburg.orf.
at“ zu lesen. Ein Schneidermeister aus Salzburg suchte per Inserat eine Damenschneiderin
für seine Maßschneiderei.
Das bescherte ihm eine Verwarnung der Gleichbehandlungsanwältin Monika Groser, da der
Unternehmer die Stelle auch männlichen Bewerbern anbieten hätte müssen. Der Schneider-
meister wollte aber keinen Mann für die Damenabteilung seiner Maßschneiderei.
Weibliche Kundschaft will weibliche Bedienung
Als Begründung führte er an, dass seine weibliche Kundschaft keinen Wert darauf lege, wenn
ein Mann im Damenschritt Maß nehme. Eine völlig einleuchtende Begründung finden wir. Als
Kunde muß es wohl jedem Einzelnen überlassen sein, von wem er bedient werden will.
Unterschied zwischen Frauenarzt und Schneiderei
Die Frauenanwältin Monika Groser sah dies jedoch anders und begründete ihre Verwarnung
damit, dass auch 80 Prozent der Gynäkologen Männer sind. Aus diesem Satz schliessen wir,
dass Frau Groser entweder noch nie beim Frauenarzt oder nie in einer Maßschneiderei war,
denn sonst würde sie den Unterschied kennen.
Gesetzestreues Inserat
Für diese Dame haben wir heute in der Kronen Zeitung, auf Seite 36 unter der Rubrik Touristik-
Hotellerie/Gastgwerbe folgendes Inserat gefunden, welches wir wörtlich wiedergeben.
SUCHEN Stubenmädchen (m/w) für 3*** Hotel in Wien, Montag bis Freitag, geringfügig. Tel:
0650/……
Mit diesem Text hat der Hotelunternehmer dem Gesetz der geschlechtsneutralen Stellenaus-
schreibung voll genüge getan. Da wird sich auch eine Frau Groser die Zähne daran ausbeißen,
wenn sie hier eine Verwaltungsstrafe verhängen oder eine Verwarnung aussprechen will.
Lügen oder sich zum Affen machen
Allerdings hat sich dieser Unternehmer aus der Not heraus zum Affen gemacht. Denn ein männ-
liches Stubenmädchen gibt es nicht. Das ergibt sich schon allein aus dem femininen Wort „Stu-
benmädchen“.
Dieses erstaunliche Gesetz, dass völlig praxisfremd und unlogisch ist, zwingt Unternehmer zum
Lügen oder sich als Trottel darzustellen.
Nachdenken wäre erwünscht
Vielleicht sollte Frau Groser in einer besinnlichen Stunde in sich gehen und darüber nachdenken.
Laut ihrer eigenen Aussage ist jedes vierte Inserat nicht geschlechtsneutral und das werte Frau
Gleichbehandlungsanwältin hat auch seinen guten Grund.
Wenn Frau Groser einmal nach Wien kommt, sollte sie unbedingt die nach einer Oper benannten
Konditoreikette besuchen. Obwohl diese Firma ihre Stellenausschreibungen gemäß dem Gesetz
geschlechtsneutral verfasst, haben wir noch in keiner einzigen Filiale eine männliche Bedienung
gesehen.
Bauer sucht…..
Aber wir können Frau Groser noch einen Tip geben. Die im „ATV“ laufende Sendung „Bauer
sucht Frau“, wäre eigentlich auch nicht gesetzeskonform. Zum Ersten weil die Suche nicht
geschlechtsneutral ausgeschrieben ist und zum Zweiten weil dadurch Schwule diskriminiert
werden.
Also folgt man den Buchstaben des Gesetzes, müsste es heißen „Bauer sucht Frau oder
Mann“.
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2009-12-29
Total unterschiedliche Meinungen
Die Verurteilung des ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Dr. Ludwig
Adamovich wegen „Übler Nachrede“, hat bei den Österreicher(innen) Emotionen in die
verschiedensten Richtungen ausgelöst.
Von höchsten Lobgesängen bis zur totalen Ablehnung reicht die Palette der Meinungen.
Wir haben auf unsere verfassten Beiträge zahlreiche Leserpost per E-Mail erhalten, von
denen wir zwei total unterschiedliche Briefe veröffentlichen wollen.
Leserbrief aus Salzburg
In Österreichs Justiz stinkt es gewaltig! Die Ministerin selbst lässt den Korruptionspara-
graphen entschärfen, Anzeigen gegen den Ex-Minister werden „übersehen“ usw. Interes-
sierten Beobachtern schwante, dass auch einem Herrn Adamovich vermutlich nix passieren
wird.
Frau Schneider hat die Ehre der zumindest teilweise wiederhergestellt, denn dem Steuer-
zahler wird klar, dass es in Österreich noch so manchen unabhängigen Richter gibt.
Sie würden wir uns als Ministerin wünschen, dann würde vielleicht einmal aufgeräumt in
diesem Sumpf!!!
(Name und Email-Adresse sind der Redaktion bekannt)
Leserbrief aus Wien
Damit man weiß, in welchem Land wir leben:
Bezogen auf die Bevölkerungszahl wird Österreich 180-mal !!! so oft wie Deutschland wegen
Verletzung von Art. 10 MRK (Recht auf freie Meinungsäußerung) verurteilt:
Sogar in der Türkei sind es weniger:
Auf 71 Millionen Einwohner kamen 123 Verurteilungen.
71 Millionen sind ca, 8,5 mal soviel wie in Österreich. Nimmt man die 18 Verurteilungen
und normiert sie auf die 71 Millionen (x 8,5) ergibt das den Vergleichswert von 153 Verur-
teilungen Österreichs, das sind um 25 % mehr als in der Türkei.
Dies obwohl das Recht auf freie Meinungsäußerung auch in „Art 13 Staatsgrundgesetz“
verankert ist.
Gute Nacht Österreich, Zeit zum Auswandern.
(Name und Email-Adresse sind der Redaktion bekannt)
Bitte Kommentarfunktion nutzen
Wir danken auch für die anderen zahlreichen Zuschriften. Aus administrativen Gründen ist
es uns leider nicht möglich, alle Leserbriefe zu veröffentlichen. Wir ersuchen jedoch jene
Leser und Leserinnen welche ihre Meinung zu den von uns verfassten Beiträgen kundtun
wollen, sich der Kommentarfunktion zu bedienen.
Die Voraussetzung zum „Kommentieren“ ist die Registrierung auf www.erstaunlich.at
Diese ist völlig unbürokratisch, unkompliziert und auf Wunsch auch anonym.
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2009-12-26
Minarette in Österreich
Bislang waren nur drei Minarette in Österreich bekannt. Und zwar in Wien, Bad Vöslau
und im heiligen Land Tirol in Telfs. Den blauen Kreuzritter der FPÖ sind solche Bauwerke
ein Dorn im Auge.
Minarett im heiligen Land Tirol (Telfs)
Wir zitieren wortwörtlich aus einer FPÖ-Presseaussendung:
Auch in Österreich spricht sich die FPÖ gegen Moscheen und für ein Minarettverbot haupt-
sächlich im dicht verbauten Gebieten aus. Jene islamischen Zentren werden nicht einzig zur
Ausübung der Religion genützt, sondern sind vornehmlich Nährboden für Hassprediger und
Demokratieverweigerer. Dies gilt es mit Argumenten und demokratischen Mitteln zu verhin-
dern.
Moslems beteten statt zu bomben
Na ja, gegen die drei bestehenden und bekannten Minarette konnte man bis dato ja nichts
unternehmen. Weigerten sich doch die Moslems bis zum heutigen Tage irgendwelche Ter-
rorpläne zu schmieden, sondern haben ihre Moscheen in Österreich ausschließlich zum
Beten verwendet.
Aber wer weiß denn schon, was die bösen fundamentalistischen Islamisten noch so alles vor-
haben und daher gilt es als unumstößliche Lebensaufgabe, den Bau von weiteren Minarette
zu verhindern.
Der Exorzist
Da stellte sich sogar der Chef H.C. Strache persönlich in Exorzismuspositur mit einem
Kreuz in der Hand vor seine Anhängerschar und predigte was das Zeug hielt. Ob er weiß
wie lächerlich er dabei ausgesehen hat?
Und auf einmal waren es vier
Und auf einmal platzte eine Bombe. Unbemerkt von allen religiösen Hasspredigern wurde
vor sechs Jahren ein Minarett inmitten des Salzburger Pinzgau gebaut. Zwischen Möbel-
häuser, Supermärkte und Autohändler an der Strasse nach Zell am See, fristet es unauf-
fällig sein Dasein.
Wann hört dieser Schwachsinn auf?
Das muss eine herbe Niederlage für die blauen Kreuzritter gewesen sein, als sie gestern
in einer ORF-Diskussionsrunde von der Existenz dieses Bauwerkes erfahren mussten. Wir
haben zu dem Minarett-Thema nur eine einzige Frage. Wann hören endlich die schwach-
sinnigen Diskussionen seitens der FPÖ und dem BZÖ darüber auf?
*****
2009-12-07
Der Fall Wague
Am 15.Juli 2003 gab es im Wiener Stadtpark eine Eskalation. Auf den Grund warum der
farbige Physiker Seibane Wague angeblich randalierte, wollen wir nicht näher eingehen,
da er mit dem eigentlichen Sinn dieses Beitrages wenig zu tun hat.
Erwähnenswert ist nur, dass auch in diesem Fall die Aussagen der einschreitenden Polizei-
beamten, von denen anderer Zeuge höchst unterschiedlich waren.
Fakt ist, dass an dem Vorfall neun Personen (Polizisten und Sanitäter) beteiligt waren, um
Seibane Wague zu „bändigen“. Der Mann wurde am Boden fixiert, um ihn zu fesseln.
Beamtshandelter stirbt
Eine Videoaufnahme die von einer Privatperson angefertigt wurde belegt, dass ein Sanitäter
mit beiden Beinen und ein Polizist mit einem Bein auf dem farbigen Physiker standen, währ-
end ein anderer Polizeibeamter ihn in kniender Position fesselte.
Seibane Wague überlebte diese „Amtshandlung“ nicht und verstarb noch vor Ort. Anwesende
Passanten sprachen von übermäßiger Gewaltanwendung gegenüber dem Farbigen.
Mildesturteile und viele Freisprüche
Im November 2005 gab es dann erstaunlich milde Urteile und jede Menge Freisprüche für die
Beteiligten im Fall Seibane Wague. Ein Polizist und der Notarzt erhielten wegen „fahrlässiger
Tötung“, alibihalber je sieben Monate bedingt.
Keine Schulung aber schulungskonform
Alle anderen Polizeibeamten und Sanitäter erhielten Freisprüche. Interessant war auch die
Begründung dieser Freisprüche. Unter anderem, weil es keine entsprechenden Schulungen
gegeben hätte und sich die BeamtInnen „schulungskonform“ verhalten hatten.
Warum wärmen wir auf ?
Nun werden etliche sagen, was interessiert uns diese alte Geschichte, die bereits Schnee von
gestern ist. Dieser Meinung sind wir nicht, denn der Tod eines Menschen kann nicht so einfach
vom Tisch gewischt werden und zudem hat sich ein interessanter Parallelfall ereignet.
Erstaunliche Gemeinsamkeiten
Am 21.Oktober 2007 bekommt ein angeblich betrunkener Student im Eingangsbereich einer
Disco in Salzburg, Zoff mit drei Türstehern. Der junge Mann will unbedingt in den Tanztempel
und die Disco-Ordnungshüter wollen das verhindern.
Es kam wie es kommen musste zur Eskalation. Die Türsteher rangen den Studenten nieder
und „fixierten“ ihn in Bauchlage am Boden. Der Salzburger überlebte diese Attacke nicht
und verstarb sechs Wochen später an Multiorganversagen.
Wie im Fall Seibane Wague gab es auch hier verschiedene Zeugenaussagen. Während die
Türsteher auf ihren anstrengenden und gefährlichen Beruf verwiesen und nur jene Gewalt
angewendet haben wollen die unbedingt notwendig war, sprachen andere Discobesucher
von übermässiger Gewaltanwendung.
Die Urteile
Jetzt fielen die Urteile im sogenannten „Salzburger Türsteherprozess“.
Der erstangeklagte Sicherheitsmann wurde wegen „schwerer Körperverletzung mit Todes
-folge“ zu drei Jahren Haft verurteilt, eines davon unbedingt. Die beiden Nebenakteure er-
hielten wegen „fahrlässiger Tötung“, fünf bzw. acht Monate bedingte Haft.
Auch diese Urteile sind zu mild
Es mag dahin gestellt sein ob diese Urteile gerecht sind, denn immerhin hatte die Tat den
Tod eines Menschen zur Folge. Jedoch gegen die verhängten „Strafen“ im Wague-Prozess
sind diese erstaunlich „hart“.
Während im Wiener Prozess die Haupttäter mit lächerlichen 7(!) Monate bedingt davonge-
kommen sind und die Nebenakteure alle freigesprochen wurden, muss zumindest in Salz-
burg ein Verantwortlicher für ein Jahr hinter Gitter.
Warum derartige Unterschiede ?
An was kann es wohl gelegen sein, dass im Fall Wague die Urteile derart milde ausgefallen
sind ? Doch nicht etwa weil die Beteiligten allesamt Beamte waren und es sich beim Opfer
„nur“ um einen Farbigen gehandelt hat ?
Stauni
2009-08-27
Führerscheinentzug
In Salzburg will man neue Wege gehen, bzw. wurden diese schon beschritten. Leute die
sich prügeln, werden zum Fußgänger degradiert. Die Bezirkshauptmannschaft Zell am
See will jugendlichen „Gewalttätern“ den Führerschein entziehen, bzw. eine Sperre für
den Führerscheinantritt erlassen.
Gibt es schon lange
Diese Sperre ist nichts Neues, den für den Erwerb des Führerscheines ist die Zuverlässig-
keit eines Bewerbers Voraussetzung. Diese kann angezweifelt werden, wenn Mann/Frau
wegen eines Gewaltdeliktes gerichtlich verurteilt wurde.
Gesetzlich nicht gedeckt
Die Sache mit dem Führerscheinentzug wegen Raufhandels ist jedoch neu und entspricht
auch nicht den geltenden gesetzlichen Richtlinien.
Bei der Verwaltungsbehörde übt man sich jedoch in vorauseilenden Gehorsam und lässt
wissen, wenn eine Anordnung von „Oben“ kommt, werde man diese befolgen.
Da wird auf den Verwaltungsgerichtshof einige Arbeit zukommen, sollten die Salzburger auf
ihrer Linie beharren.
Einen konkreten Anlassfall gibt es bereits. Einem 19-jährigen wurde der Führerschein
entzogen, weil er auf eine andere Person eingeprügelt hatte.
Praktischer Arzt als Spezialist
Die Dauer des Entzuges hängt vom psychiatrischen Gutachten ab, welches über so eine
Person erstellt wird. Der Polizeiamtsarzt wird dann zu prüfen haben, wie lange der betref-
fenden Person der Führerschein entzogen wird.
Nun, ob ein praktischer Arzt dazu in der Lage ist dies zu beurteilen, sei dahingestellt.
Keine Gleichheit vor dem Gesetz
Es ist zwar zum Befürworten, dass gegen Gewalttäter ausreichende Sanktionen verhängt
werden, ob dies jedoch der richtige Weg ist, darf angezweifelt werden.
Es fehlt nämlich die Gleichheit vor dem Gesetz. Während einem Besitzer eines Führer-
scheines, dieser entzogen werden kann und damit möglicherweise auch seine berufliche
Existenz zerstört wird, hat dies ein „Führerscheinloser“ nicht zu befürchten.
Was will man einer Person entziehen die keinen Führerschein besitzt ?
Die Wochenkarte der Strassenbahn oder die Saisonkarte seines Fussballklubs.
Politiker privilegiert
Ausserdem wären Politiker wieder schwer im Vorteil. Diese könnten dann weiterhin, dem
von Steuergelder finanzierten Leibwächter den Befehl „Geh, hau eam ausse!“ geben, wenn
ihnen ein Gast oder Fotograf auf einer Parteiveranstaltung nicht in den Kram passt.
Da gibt es dann höchstens eine Verurteilung wegen falscher Zeugenaussage. Den Deckel
müsste in diesem Fall der Leibwächter abgeben.
Stauni
2009-07-16