Widerrechtliche Bankomaten


Kurioser Polizeierfolg

Screen: bundespolizei.gv.at

 

Was auch immer die 53 Bankomaten oder deren Aufsteller angestellt haben,  konnte durch

Beamte der Salzburger Polizeiinspektion  „Hauptbahnhof“ aufgeklärt werden.  Das ist doch

glatt eine Erfolgsmeldung wert.

 

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2011-11-12
 

Psychotests für Richter TEIL 2


Pädophiler Richter

Am Landesgericht Salzburg ist ein Richter vom Dienst suspendiert worden, weil er über

längere Zeit kinderpornografisches Material aus dem Web auf seinen privaten Rechner
heruntergeladen haben soll.

 

Ein halbes Jahr lang soll der 47-Jährige das kinderpornografische Material aus dem Inter-

net bezogen haben. Die Polizei war offenbar bei einer einschlägigen Internetrazzia über

die Protokolladresse des Computers auf den Juristen aufmerksam geworden.  (Quelle:

orf.at). Diese Meldung geistert seit heute durch sämtliche Medien in Österreich.

 

Image der Justiz ist angekratzt

Im  Regelfall sind  Richter(innen) hoch angesehene  Mitglieder unserer  Gesellschaft.
Wie aber der obig angeführte Fall beweist, befinden sich auch unter diesen schwarze

Schafe.   Ob nun Pädophilie den  Geisteskrankheiten zuzuordnen,  oder  „nur“  ein

kriminelles Verhalten ist, wagen wir nicht zu beurteilen. Fest steht jedenfalls, dass es

verabscheuungswürdig und kriminell ist.

 

Gerade  unter  dem Richterstand  verursachen solche  Leute enormen Schaden.   In
letzter Zeit ist das Image der Justiz ohnehin angekratzt. Wie repräsentative Umfragen
ergaben, sank das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz enorm. Das hat auch seine
Ursachen und ist in Fehl- oder politisch motivierten Urteilen einzelner Richter(innen) zu
finden.

 

Auch Richter(innen) sind nur Menschen

Richter(innen) sind auch nur Menschen und damit dem alltäglichen Stress ausgesetzt.

Dieser kann psychische Veränderungen herbeiführen und dadurch Gemütsschwank-
ungen  oder  ärgere  psychische  Störungen  auslösen,  welche das Urteilsvermögen
trüben.   Nun ist dies gerade bei Richter(innen)  sehr problematisch,  da durch ihre
Urteile Existenzen vernichtet werden können.

 

Beispielsweise muss sich jeder Busfahrer in regelmäßigen Zeitabständen einer ärzt-
lichen Untersuchung unterziehen, ob er ob er physisch und psychisch noch in der
Lage  ist  seinen  Beruf  auszuüben.   Der gute  Mann (oder Frau)  könnte in der
Zwischenzeit Alkoholiker(in) geworden sein. Und wer würde sich schon gerne von
einem Menschen mit diesem  psychischen Problem  fahren lassen.   Auch würden
Eltern kaum ihre Kinder einem pädophil veranlagten Schülertransport-Fahrer
anvertrauen.

 

Was spricht gegen psychologische Untersuchungen?

Was spricht also dagegen,  wenn Richter(innen)  ebenfalls in gewissen  Zeitab-
ständen  ärztlich überprüft werden,  ob sie psychisch noch in der Lage sind die
Anstrengungen  des  Richteramtes  zu  tragen.   Diese ärztliche Untersuchung
müsste von einem unabhängigen Psychologen durchgeführt werden.

 

Mit einer derartig  ärztlichen Untersuchung könnte  möglicherweise verhindert
werden, dass beispielsweise  eine  pädophile Figur,  über andere Menschen im
Namen der Republik urteilt.

 

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2011-08-19
 

Part of the game


Dasselbe Spiel, aber mit SPÖ-Besetzung

Im Beitrag „Das Scheuch Urteil“ haben wir behauptet, dass die Justiz offenbar der
Politik dienlich ist. Wir begründeten dies mit den völlig unterschiedlichen Urteilen
(Strafhöhen) gegen den ÖVP-Politiker Wilhelm Heissenberger (vollendeter Wahl-
betrug) und gegen den FPÖ/FPK-Politiker Uwe Scheuch (versuchter Geschenk-
annahme als Amtsträger).

 

Dass wir mit unserem Beitrag offenbar nur an der Oberfläche gekratzt haben, be-
weist eine heutige Aussendung der FPÖ. Laut dieser soll die SPÖ-Landeshauptfrau
von Salzburg, G. Burgstaller, dasselbe Verhalten wie Scheuch an den Tag gelegt
haben.

 

Screen: Krone Zeitung (Printausgabe vom 07.08.11)

 

Zusätzlich soll Burgstaller mit dem russischen Investor in Kontakt getreten sein und

im Voraus 800.000,- Euro für die Osterfestspiele kassiert haben. Diese sollten eine

Art Anzahlung für die Verleihung der Staatsbürgerschaft gewesen sein. Nach der

Staatsbürgerschaftsverleihung sollten noch weitere 1,2 Millionen Euro fließen.

 

Nun soll das Verhalten von Burgstaller kein Persilschein für Scheuch sein. Allerdings
finden wir es erstaunlich, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft die Ermittlungen
gegen  Burgstaller einstellte.  In der Folge gab es keine Anklage,  kein Verfahren
und somit auch keine Verurteilung.

 

Politische Gegner mit Hilfe der Justiz eliminieren?

Offenbar wurde hier von einer politisch orientierten Justiz mit zweierlei Maß ge-
messen. Ob sich die bei der Justiz intervenierenden Parteien damit einen Gefallen

getan haben, sei dahingestellt. Möglicherweise wird sich die Gangart gegen Uwe
Scheuch als Bumerang erweisen.

 

Selbst rechtsunkundige Personen können damit erkennen, dass man mittels der

Justiz eine aufstrebende und immer stärker werdende FPÖ politisch abtöten will.

Das ganze Justizdebakel rund um Uwe Scheuch erinnert uns an Politprozesse a la

Kasachstan.

 

Ach ja, ist dort nicht ein ehemaliger SPÖ-Spitzenpolitiker als Berater des Diktators

Nasarbajew tätig? Möglicherweise kamen von dort (un)geeignete Ratschläge, wie
man sich eines politischen Gegners entledigen soll,  wenn man diesen bei freien
Wahlen nicht schlagen kann.

 

Nazi ist out, Einsperren ist in

Das ganze Szenario erinnert an ein wenig an die seinerzeitige Waldheim – Bundes-

präsidentenwahl.  Damals  begnügte man sich aber noch den politischen Gegner
samt seinem Pferd in die Nazi-Ecke zu stellen.  Diese Gangart ist aber völlig  aus-
gereizt und lockt niemanden mehr hinter dem Ofen hervor.

 

Offenbar  glaubt man nun  ein neues Wundermittel gegen unliebsame politische

Mitbewerber gefunden zu haben. Man lässt sie verurteilen und einsperren. Dass
diese Methode mit absoluter Sicherheit nach hinten losgehen wird, dass können
sich die Initiatoren solcher fragwürdigen Methoden schon jetzt ins Parteiprogramm
schreiben.  Die Polit-Strategen in der FPÖ werden solche undemokratischen Vor-
gehensweisen tunlichst auszunützen zu wissen.

 

Das Traurige dabei ist nur, dass Kräfte in der  Justiz bei diesen politischen Spielen
mitmachen und dabei das ohnehin schon angekratzte Image der Gerichtsbarkeit
noch mehr verschlechtern.  Es  gibt genügend anständige  Personen im Justiz-
apparat.  Diese  sollten  schnellstens  aufstehen  und  den politisch motivierten
Trauerspielen  ein  Ende  setzen,  bevor  Österreich  auf  derselben  Stufe wie
Kasachstan steht.

 

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2011-08-07
 

Hellseher im Kommissariat Favoriten


Strafmandat für Langsamgeher

Ein  23-jähriger  Salzburger soll  40 Euro Strafe zahlen,  weil er in der  Stadt Salzburg
in der Nacht vom  10. auf den 11. Juni  offenbar zu langsam die  Straße überquert hat.
Diese Meldung füllt heute das Sommerloch etlicher österreichischer Boulevardblätter.

Laut Kronen-Zeitung stoppte ein Polizeibus und 5(!) Beamte sprangen heraus um die
Personalien des  Langsamgehers aufzunehmen.  Fünf Polizisten  für das Aufnehmen

der  Daten  des Langsamgehers  finden  wir  schon etwas erstaunlich.  Erstaunlich ist
auch die Rechtfertigung der Polizei.

Unterschied zwischen angemessener Eile und langsam?

„Die Anzeige wurde nicht wegen zu langsamen Gehens erstattet, sondern wegen vor-
schriftswidrigen  Verhaltens  als Fußgänge r nach Paragraf  76/Absatz 5  der Straßen-
verkehrsordnung“,  so  der  Sprecher  der  Salzburger  Polizei,  Mario Rieder.  Dieser
Paragraf  besage,  dass  Fußgänger  die  Fahrbahn  in angemessener  Eile  zu  über-
queren haben. (Quelle: Kronen-Zeitung)

Da stellt sich doch die berechtigte Frage, was der Unterschied zwischen langsamen
Gehen und angemessener Eile ist.  Offenbar sieht hier die  Salzburger Polizei einen
Unterschied.  Aber was soll’s,  Beamte haben  eben eigene  Auffassungen  wenn es

um das Abstrafen von Bürgern geht.

Unsere Sommerloch-Story

Wir wären aber nicht ERSTAUNLICH, wenn wir diese Sommerloch-Story nicht top-
pen könnten.  Wir  haben  ein Straßenaufsichtsorgan  (Polizist oder Parksheriff)  in
petto.  Diese(r)  hat  tatsächlich die Gabe Hellsehen zu können.

Stammleser Herr E. (Name der Red. bekannt) sandte uns nachfolgende Anonym-

verfügung des Polizei- Kommissariats Favoriten zu.



Anonymverfügungen werden dann ausgestellt, wenn keine Aufnahme der persönlichen
Daten  des  Lenkers  möglich  war  und  das  Vergehen  geringfügig  ist.  Beispielsweise
Radarstrafen bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken.

In diesem Fall ist sowohl die Anonymverfügung, als auch das zur Last gelegte Vergehen

erstaunlich.  Herrn E.  wird vorgeworfen  die Alarmblinkanlage  verwendet zu haben, ob-
wohl keine im Gesetz dafür genannten Gründe vorlagen.  

Herr E.  schrieb uns dazu:  „Wie will der Beamte wissen ob keine gesetzlichen Gründe
für  die  Einschaltung  der  Warnblinkanlage  vorlagen?  Ich habe  nicht  einmal  einen
Polizisten gesehen,  geschweige denn  wurde ich dazu befragt oder gar meine Daten
aufgenommen. Normal sind die 35 Euro nicht der Rede wert, aber ich werde sie nicht
bezahlen und es auf ein Verfahren ankommen lassen.“

Hellseher unter den Beamten

Ganz einfach Herr E., der oder die Beamt(in) konnte Hellsehen. Auch ausschweifende
Fantasien sind bei Polizist(innen) oder Parksheriffs nichts ungewöhnliches und immer
wieder festzustellen. Zahlreiche UVS-Urteile bestätigen diesen Umstand. Und das mit
dem Verfahren finden wir gut.



Sie brauchen nur die 4-wöchige Einzahlungsfrist verstreichen lassen und dann muss
ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden.  Dieses hat auch den Vorteil,  dass Sie
Akteneinsicht erhalten müssen.

Wir sind  schon jetzt  darauf gespannt  wie ein  Straßenaufsichtsorgan  (Polizist oder
Parksheriff)  im Vorbeigehen-  oder Fahren  erahnen konnte,  dass die Warnblinkan-
lage  ungesetzlich eingeschaltet war,  obwohl  er/sie  den Lenker gar nicht dazu be-
fragte.

Jedenfalls haben wir Dank hervorragender Polizeiarbeit einen Beitrag zur Sommer-
lochbefüllung gehabt. Denn was die Boulevardblätter können, bringen wir ebenfalls
locker. Selbstverständlich werden wir vom Ausgang des Verfahrens berichten.

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2011-07-19
 

WWF-Pflichttermin


“Hohe Jagd & Fischerei 2011″ in Salzburg

Vom 24. bis 27. Februar 2011 geht „Die Hohe Jagd & Fischerei“, die internationale
Messe für Jagd und Fischerei, im Messezentrum Salzburg über die Bühne.
Fotocredit: Reed Exhibitions Messe Salzburg/Kolarik
Die „Hohe Jagd & Fischerei“  gilt seit Jahren als die  führende Branchenmesse im ge-
samten alpenländischen Raum. Seit mehr als zwei Jahrzehnten ist sie unbestrittener
Messehöhepunkt  für  alle Jäger und  Fischer aus  Österreich und den  umliegenden
Nachbarstaaten.
Also ein absoluter Pflichttermin für die WWF-Führungsriege.  Auf dieser  Veranstaltung
können die Manager dieser Natur- und Tierschutzorganisation, ihr eventuell fehlendes
Waidmanns-Wissen ergänzen.  Dies ist für das Business von Eigenjagden,  wie sie der
WWF in Österreich zahlreich betreibt, sicherlich von großem Vorteil.
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2011-02-23
 

Mindestsicherung – Belohnung für Schmarotzer


Offene Stellen vs. geplanter Arbeitskräfteimport

Täglich mehrere Seiten Stellenangebote quer durch die Bank in allen gängigen Tageszeit-
ungen und geplanter „Import“ von fehlenden 100.000 Arbeitskräfte für „Notbranchen“. Zitat
von ÖVP-Außenminister Michael Spindelegger,  im Juli 2010  gegenüber der Presse:  “Als
Branchen  kämen nicht nur  klassische  „Schlüssel-Branchen“  wie die Informationstechno-
logie in Betracht.  Sondern etwa auch der  Tourismus.  Gerade im  Service  brauche Öster-
reich mehr Migranten.“

Notbranchen

Bei den sogenannten Notbranchen handelt es sich vorwiegend um Dienstleistungsunter-
nehmen wie Hotellerie, Gastronomie,  Taxi- und Mietwagenbranche und Friseure. Diese
Branchen leiden unter akuten Personalmangel.  Das Erstaunliche daran ist,  dass es ge-
rade in diesen Tätigkeitsbereichen jede Menge Arbeitslose gibt.

Belohnung fürs Nichtstun

Anstatt Arbeitslose dahingehend  zu überprüfen,  ob sie körperlich oder geistig in der Lage
sind eine Beschäftigung auszuüben und diese wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern,
oder sie zumindest zu  Tätigkeiten für die  Allgemeinheit einzuteilen,  wird hierzulande das
Sozialschmarotzertum noch belohnt.

Mindestsicherung

Seit gestern ist die „Mindestsicherung“ in Wien (rechtzeitig vor den Wahlen zur Freude der
SPÖ), Niederösterreich und Salzburg in Kraft. Diese garantiert, dass Menschen in „Notlagen“
nicht  unter einen  bestimmten  Mindeststandard  fallen.  Dieser orientiert sich an der so ge-
nannten Ausgleichszulage für  Pensionisten  und beträgt  abzüglich der Krankenversicher-
ungsbeiträge derzeit 744,- Euro netto monatlich für Einzelpersonen, 1.116,- Euro für Paare
und 134,- Euro pro Kind.

Rund 270.000 Menschen, darunter 165.000 Sozialhilfebezieher, 90.000  Notstandshilfeemp-

fänger und 15.000 Kinder von Ausgleichszulagebeziehern, sollen in den Genuss dieser Neu-
regelung kommen.  Bei den Sozialhilfe- und Notstandshilfeempfänger  findet keine Überprüf-
ung statt, ob diese aus körperlichen oder geistigen Gründe keine Arbeit finden.

Arbeitswillen zeigen und kein Vermögen besitzen

Einzige Bedingung für die Mindestsicherung ist, dass die betreffende Person „Arbeitswillen“
zeigt und kein Vermögen besitzt. Zwischen Arbeitswillen zeigen und tatsächlich arbeiten wol-
len liegen Welten und Vermögen lässt sich sehr leicht verbergen oder verschieben.

Erstaunlich ist auch, dass neben Österreichern auch EU- Bürger , EWR- Bürger, wenn sie sich
in Österreich als  Arbeitnehmer  befinden,  und Drittstaatsangehörige,  wenn sie mehr als fünf
Jahre in Österreich  gelebt und  gearbeitet haben in den  Genuss der Mindestsicherung kom-

men. Einzige Ausnahme sind Bürger der neuen EU-Mitgliedstaaten.

Hängemattensozialismus

BZÖ-Generalsekretär Christian Ebner schrieb gestern auf „www.bzoe.at“, dass die Mindest-
sicherung  leistungsfeindlich und  Hängemattensozialismus in  Reinkultur ist.  „Die heutige
Einführung der Mindestsicherung  wird noch einmal zu  einem Trauertag für die  österreich-
ischen Steuerzahler werden“
, so Ebner weiter.

Apropos Hängemattensozialismus. Vor der Abstimmung im Nationalrat wetterten die Frei-

heitlichen gegen die geplante Mindestsicherung, stimmten dann aber im Plenum „irrtüm-
lich“ dafür. FP-Generalsekretär Herbert Kickl betitelte die FPÖ-Zustimmung als Abstimm-
ungspanne.

Wer es glaubt wird selig. Offenbar schielten die Blauen schon im Juli in Richtung der Wie-
ner-Wahlen im Herbst und wollten Häupl keine einzige Stimme kampflos überlassen.

Aber zurück zum Kommentar von BZÖ-Mann Ebner. Wir finden dass sich dieser noch sehr

höflich ausgedrückt hat.  Brutal gesagt ist jeder  Mensch ein Idiot der einer  Beschäftigung
nachgeht und  monatlich nicht mehr als  744,- Euro plus  Kosten für Fahrtspesen, Arbeits-
kleidung udgl. verdient.

Sozialschmarotzer

Anspruch  auf soziale  Unterstützung sollte nur jenen  Personen  gewährleistet werden,  die
aus körperlichen oder  geistigen Gründen nicht in der  Lage sind  eine  Tätigkeit auszuüben.
Es  ist  nicht  einzusehen,  dass Personen  jahrelang  Sozialhilfe beziehen,  obwohl  sie  ge-
sundheitlich in der Lage sind zu arbeiten und dies lediglich aus Gründen der Faulheit nicht
tun.

Solche Personen gehören zur Sozialarbeiten herangezogen, da sie ja auch Sozialhilfe em-

pfangen. Es ist nicht gerecht, dass diese der Allgemeinheit auf der Tasche liegen,  nur weil
sie zum Arbeiten zu faul sind. Die Rechnung für diese Sozialschmarotzer bezahlt jeder ehr-
lich arbeitende Mensch.

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2010-09-02
 

Polizist als Vergewaltiger?


Angebliche Vergewaltigung durch einen Polizisten

Eine sehr erstaunliche Geschichte traurigsten Ausmaßes soll sich im Polizeianhaltezentrum
(PAZ) Wien abgespielt haben. Ein Polizist soll laut Angabe eines Schubhäftlings, diesen
vergewaltigt haben.
  Tatort oder Ort der Verleumdung?

Eine Mitarbeiterin des Migrantinnenvereins St. Marx berichtet

Ein Mitarbeiter unserer Redaktion führte heute ein Telefonat mit Frau F., einer Mitarbeiterin
des Migrantinnenvereins St. Marx, welche(r) den angeblichen Vorfall ins Rollen gebracht hat.
Frau F. wollte zwar keine Details preisgeben, da die Staatanwaltschaft in dieser Sache ermit-
telt, erzählte jedoch einiges über den Vorfall.
Der heute 19-jährige Gambier kam 2006 nach Linz in Oberösterreich, wo er auch seinen
Asylantrag stellte. Der junge Schwarzafrikaner war nie kriminell und hatte einen ordent-
lichen Lebenswandel.
Er lebte in Linz mit seiner Lebensgefährtin zusammen und ist Vater eines 7 Monate alten
Babys. Er war im „gelinderen Mittel“ was soviel heißt, dass er in keinem Asyllager auf-
hältig sein musste, sondern sich täglich auf einer Polizeistation zu melden hatte.
Dieser Verpflichtung ist er laut Frau F. auch nachgekommen. Trotzdem wurde sein Asyl-
antrag negativ bescheidet. Als er am 7.Februar 2010 seiner Meldepflicht nachkam, wurde
er von Polizeibeamten in Gewahrsam genommen, da ein Haftbefehl gegen ihn vorlag.
Angeblich wurde ihm nie die Information über die Verpflichtung zu Ausreise zugestellt,
wodurch er keine Kenntnis darüber erlangen konnte, dass er die Republik Österreich zu
verlassen hat und es zum besagten Haftbefehl kam.
Polizisten eskortierten ihn in seine Wohnung, wo er seine Sachen packen und sich von
seiner Familie verabschieden musste. Anschließend kam er in Linzer Polizeigewahrsam
und wurde am selben Tag nach Salzburg überstellt.
Von dort aus ging die Reise am 8.Februar 2010 nach Wien ins PAZ.  Einige Stunden
vor der Abschiebung am 9.Februar 2010 soll es dann zu dieser Vergewaltigung durch
einen Polizisten gekommen sein.
Nach dem angeblichen sexuellen Missbrauch verletzte sich der junge Mann selbst.
Er fügte sich Schnittwunden an Hals und Brust zu. Laut seinen Angaben tat er dies aus
Verzweiflung.
Da seine Verletzungen nur oberflächlich waren, wurden diese ärztlich versorgt und
taten der Abschiebung keinen Abbruch. In Brüssel fielen aber einem Arzt die Wunden
auf und erklärte den Gambier für nicht abschiebungsfähig.
Also ging es nach Wien zurück und zwar wieder ins Polizeianhaltezentrum Wien. Als ihn
am Sonntag (Besuchstag) den 14.Februar 2010 seine Lebensgefährtin besuchte, er-
zählte er ihr den Vorfall über die angeblich stattgefunden Vergewaltigung.
Die Frau erstatte in einem Wachzimmer die Anzeige. Polizeisprecher Mario Hejl bestätigte
die Anzeigenerstattung. Die Staatsanwaltschaft und das BBE prüfe nun die Misshandlungs-
vorwürfe.

Seit Bakary ist alles anders

Normalerweise würde man einen derartigen Vorwurf sofort ins Reich der Fantasie verweisen,
bzw. als verleumderische Schutzbehauptung gegen eine bevorstehende Abschiebung wer-
ten. Allerdings ist seit dem Fall „J. Bakary“ Vorsicht geboten, ein eventuelles Opfer sofort
als Lügner abzustempeln.
Da ereignete sich ein Vorfall, den auch niemand für wahr gehalten hätte. Drei Polizeibeamte
verprügelten damals den mit Handschellen geschlossenen Schwarzafrikaner krankenhausreif,
nur weil dieser bei der Abschiebung Randale gemacht hatte.
Der Vorwurf des jungen Gambiers scheint ebenfalls unglaublich und kein normaldenkender
Mensch kann oder will sich vorstellen, dass ein Polizist einen Häftling vergewaltigt. Möglich-
erweise ist es eine Verleumdung die der Mann in den Raum stellt.

Warum die Eile mit der Abschiebung?

Sollte der Mann gelogen haben, hat er dafür die vollen rechtlichen Konsequenzen zu tragen.
Jedenfalls gehört dieser angebliche Vorfall gründlichst untersucht. Wir sind daher sehr erstaunt,
dass man es so eilig hat und diesen nächste Woche abschieben will.
Wenn sich der Vorwurf als unwahr herausstellt, muß den Gambier die volle Härte des Gesetzes
treffen und was macht es da schon aus, wenn er bis zum Abschluss der Ermittlungen noch in
österreichischer Schubhaft verbringt. Dies wäre auf jedenfalls günstiger, als wenn er als Zeuge
oder Beschuldigter in einem eventuellen Gerichtsverfahren wieder nach Österreich eingeflogen
werden muss.
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2010-02-23
  

Staatliche Peepshow


Kritiken und Bedenken werden ignoriert

Trotz aller Kritik und ernsthaften gesundheitlichen Bedenken, lässt die Innenministerin
den Einsatz von Nacktscannern für die österreichischen Flughäfen Wien Schwechat,
Graz, Linz, Klagenfurt, Innsbruck und Salzburg  prüfen.
Der Sinn und Zweck dieser Geräte ist ohnehin zweifelhaft und erhöht auf keinen Fall die
Sicherheit für den Flugbetrieb. Dies demonstrierte erst kürzlich der Wiener Physiker Werner
Gruber in der ZDF-Show „Markus Lanz“ vor laufender Kamera.

Scanner ausgetrickst

Trotz Ganzkörper-Scan mit einem Passivscanner des Herstellers ThruVision, konnte Gruber
ein Schweizermesser, drei kleine Flaschen Thermit, ein kleines Reagenzglas, das unter
einem Pflaster versteckt war , ein Zünder und ein Feuerzeug  durch den Scanner schmuggeln.
Thermit ist chemische Substanz, die  für wenige Cent in jedem Drogeriemarkt erhältlich ist.
Mit dem notwendigen Fachwissen, das Terroristen sicherlich während ihrer Ausbildung er-
lernen, ist es möglich mit diesen Gegenständen ein Flugzeug zum Absturz zu bringen.

Teuer und wertlos

Der besagte Scanner ist bereits am Flughafen Schiphol in Amsterdam im Testbetrieb. Be-
denkt man, dass dieses Gerät zirka 150.000,- Euro gekostet hat und eigentlich wertlos ist,
stellt sich die Frage, warum Fekter noch immer auf den Einsatz der Scanner versessen ist.

Die geistige Elite

Auch ist weiters zu bedenken, dass das Sicherheitspersonal auf den Flughäfen nicht
unbedingt zur geistigen Elite unseres Landes zählt.  Unqualifizierte Bemerkungen über
die Anatomie mancher Fluggäste werden sicherlich nicht ausbleiben. Aber immerhin ein
gutes Gesprächsthema, während der Kaffeepause im Aufenthaltsraum.

Unfreiwilliger Striptease

Warum sollen sich also Personen, die keinen finanziellen oder sexuellen Vorteil daraus
ziehen, vor wildfremden Personen ihre intimsten Geheimnisse preisgeben. Immer wieder
werden Betreiber von Peepshows ins moralisch bedenkliche Eck gestellt.
Hier gibt’s für die Akteure wenigstens Geld
Ein derartiger Scanner ist eigentlich nichts anderes als eine Peepshow, bei der die Akteure
allerdings nicht freiwillig auftreten. Es sei denn, dass der Erwerb eines Flugtickets als Frei-
willigkeit zum Nacktauftritt angesehen wird.

(Fotoquelle www.bildblog.de)
Diese Waffe wäre mit einem Metalldetektor auch zu orten
Die einzigen Unterschiede zwischen einem Peepshow- und Nacktscannerbetrieb sind,
dass in den Scanner keine Münze eingeworfen wird, der Flughafen keine Vergnügungs
-steuer abführen muss und Peepshowtänzerinnen für ihre Auftritte von den Kunden
Geld kassieren.
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2010-01-22
  

Hat die AK Probleme mit Pünktlichkeit und Sauberkeit?


Wie pünktlich ist man bei der AK?

Wenn Sie während der Amtsstunden bei der Arbeiterkammer anrufen und niemand hebt ab,
wundern Sie sich nicht. Vielleicht ist der oder die Mitarbeiter(in) der AK noch gar nicht
am Arbeitsplatz, sondern schlummert noch sanft im Bett.

Der Arbeiterkammerpräsident Siegfried Pichler nimmt Pünklichkeit offenbar nicht so genau,
wie es aus einer Aussendung der AK ersichtlich ist. Er bezeichnet es nämlich als illegalen
Arbeitsvertrag, wenn Firmen ihre Mitarbeiter vertraglich zur Pünktlichkeit verpflichten.

Unternehmer sanktioniert Unpünktlichkeit

Konkreter Anlassfall ist ein Salzburger Callcenter. In dessen Arbeitsverträgen wird nämlich
festgehalten, dass für eine zehnminütige Verspätung eine halbe Stunde nachgearbeitet wer-
den muß. Ab 20 Minuten beträgt die Ersatzarbeitszeit eine Stunde.

Nun, diese Maßnahme mag durchaus unpopulär erscheinen. Aber vermutlich hat diese Firma

einschlägige Erfahrungen mit der Unpünklichtkeit ihrer Mitarbeiter(innen). Was der AK-Mann
Pichler an dieser Maßnahme als „illegale Passage“ im Dienstvertrag ortet ist für uns erstaun-
lich.

Ist Reinheit sittenwidrig?

Auch findet er es sittenwidrig, wenn der Dienstgeber seine Dienstnehmer(innen) zur Sauber-
haltung Ihrer Arbeitsplätze verpflichtet. Die betroffene Firma stellt nämlich ihren Mitarbeiter-
(innen) eine Kündigung in Aussicht, wenn diese ihren Arbeitsplatz (z.B. Kaffeeflecken am
Boden) nicht sauber halten.

Naja, da tut sich die Arbeiterkammer schon leichter. Diese hat sicherlich auf Kosten ihrer

Zwangsmitglieder ausreichendes Putzpersonal zur Verfügung, welches die Arbeitsplätze
des AK-Personals sauber hält.

Vermutlich waren Gründe vorhanden

Wir wissen zwar nicht was diese Firma zu diesen Schritten veranlasst hat, da Pünktlichkeit
und Sauberkeit eigentlich selbstverständlich sein sollte. Offensichtlich hat es bei dem Unter-
nehmen einschlägige Vorfälle gegeben, welche dieses dazu veranlasst hat, pünktliches Er-
scheinen und ein gewisses Maß an Sauberkeit in den Dienstvertrag aufzunehmen.

Betrachten Sie es umgekehrt

Drehen wir den Spieß einmal um. Was würde ein Dienstnehmer wohl dazu sagen, wenn er zu
Arbeitsbeginn vor verschlossenen Firmenpforten steht. Sollte dann irgendwann endlich geöff-
net werden, müßte er sich seinen Weg zu seinem Arbeitsplatz durch einen verdreckten Raum
erkämpfen.

Wäre Schadensersatz besser?

Durch unpünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz entsteht einem Unternehmen wirtschaftlicher
Schaden. Vielleicht wäre es den AK-Verantwortlichen lieber, wenn sich die Firma am Verur-
sacher finanziell schadlos halten würde, anstatt Unpünktlichkeit mit Ersatzarbeitszeit zu sank-
tionieren.

Das Thema Sauberkeit am Arbeitsplatz möchten wir eigentlich nicht weiter kommentieren, da

es  für uns eine Selbstverständlichkeit ist, seinen Arbeitsplatz sauber zu halten. Eines würde
uns aber trotzdem interessieren. Wie sieht es eigentlich in den vier Wänden, bzw. am Arbeits-
platz des AK-Präsident Siegfried Pichler mit der Sauberkeit aus?

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2010-01-02
  

Männliches Stubenmädchen gesucht


Ein sonderbares Gesetz

Wir haben im März dieses Jahres den Beitrag „Geschlechtsneutral“ verfasst. In diesem geht
es um das erstaunliche Gesetz der geschlechtsneutrale Stellenausschreibung. Mit diesem
Gesetz werden Unternehmer daran gehindert, rasch und zielgerecht geeignetes Personal
für ihre Betriebe zu suchen.

Da die Stellenausschreibungen geschlechtsneutral und ohne spezielle Anforderungen, wie
Höchst- oder Mindestalter oder eventuelle körperliche Voraussetzungen udgl. mehr ausge-

schrieben werden müssen, erschwert dieses Gesetz auch den Arbeitssuchenden die Suche
nach einer geeigneten Stelle und erweckt vielleicht Hoffnungen, die dann nicht erfüllt werden
können.

Verwarnung für Schneidermeister

Welche seltsame Blüten dieses Gesetz nun hervorgebracht hat, war gestern auf „salzburg.orf.
at“ zu lesen. Ein Schneidermeister aus Salzburg suchte per Inserat eine Damenschneiderin
für seine Maßschneiderei.

Das bescherte ihm eine Verwarnung der Gleichbehandlungsanwältin Monika Groser, da der

Unternehmer die Stelle auch männlichen Bewerbern anbieten hätte müssen. Der Schneider-
meister wollte aber keinen Mann für die Damenabteilung seiner Maßschneiderei.

Weibliche Kundschaft will weibliche Bedienung

Als Begründung führte er an, dass seine weibliche Kundschaft keinen Wert darauf lege, wenn
ein Mann im Damenschritt Maß nehme. Eine völlig einleuchtende Begründung finden wir. Als
Kunde muß es wohl jedem Einzelnen überlassen sein, von wem er bedient werden will.

Unterschied zwischen Frauenarzt und Schneiderei

Die Frauenanwältin Monika Groser sah dies jedoch anders und begründete ihre Verwarnung
damit, dass auch 80 Prozent der Gynäkologen Männer sind. Aus diesem Satz schliessen wir,
dass Frau Groser entweder noch nie beim Frauenarzt oder nie in einer Maßschneiderei war,
denn sonst würde sie den Unterschied kennen.

Gesetzestreues Inserat

Für diese Dame haben wir heute in der Kronen Zeitung, auf Seite 36 unter der Rubrik Touristik-
Hotellerie/Gastgwerbe folgendes Inserat gefunden, welches wir wörtlich wiedergeben.

SUCHEN Stubenmädchen (m/w) für 3*** Hotel in Wien, Montag bis Freitag, geringfügig. Tel:
0650/……

Mit diesem Text hat der Hotelunternehmer dem Gesetz der geschlechtsneutralen Stellenaus-

schreibung voll genüge getan. Da wird sich auch eine Frau Groser die Zähne daran ausbeißen,
wenn sie hier eine Verwaltungsstrafe verhängen oder eine Verwarnung aussprechen will.

Lügen oder sich zum Affen machen

Allerdings hat sich dieser Unternehmer aus der Not heraus zum Affen gemacht. Denn ein männ-
liches Stubenmädchen gibt es nicht. Das ergibt sich schon allein aus dem femininen Wort „Stu-
benmädchen“.

Dieses erstaunliche Gesetz, dass völlig praxisfremd und unlogisch ist, zwingt Unternehmer zum
Lügen oder sich als Trottel darzustellen.

Nachdenken wäre erwünscht

Vielleicht sollte Frau Groser in einer besinnlichen Stunde in sich gehen und darüber nachdenken.
Laut ihrer eigenen Aussage ist jedes vierte Inserat nicht geschlechtsneutral und das werte Frau
Gleichbehandlungsanwältin hat auch seinen guten Grund.

Wenn Frau Groser einmal nach Wien kommt, sollte sie unbedingt die nach einer Oper benannten
Konditoreikette besuchen. Obwohl diese Firma ihre Stellenausschreibungen gemäß dem Gesetz

geschlechtsneutral verfasst, haben wir noch in keiner einzigen Filiale eine männliche Bedienung
gesehen.

Bauer sucht…..

Aber wir können Frau Groser noch einen Tip geben. Die im „ATV“ laufende Sendung „Bauer
sucht Frau“, wäre eigentlich auch nicht gesetzeskonform. Zum Ersten weil die Suche nicht
geschlechtsneutral ausgeschrieben ist und zum Zweiten weil dadurch Schwule diskriminiert
werden.
 
Also folgt man den Buchstaben des Gesetzes, müsste es heißen „Bauer sucht Frau oder
Mann“.

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2009-12-29
  

Leserbriefe


Total unterschiedliche Meinungen

Die Verurteilung des ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Dr. Ludwig
Adamovich wegen „Übler Nachrede“, hat bei den Österreicher(innen) Emotionen in die
verschiedensten Richtungen ausgelöst.

Von höchsten Lobgesängen bis zur totalen Ablehnung reicht die Palette der Meinungen.
Wir haben auf unsere verfassten Beiträge zahlreiche Leserpost per E-Mail erhalten, von
denen wir zwei total unterschiedliche Briefe veröffentlichen wollen.

Leserbrief aus Salzburg

In Österreichs Justiz stinkt es gewaltig! Die Ministerin selbst lässt den Korruptionspara-
graphen entschärfen, Anzeigen gegen den Ex-Minister werden „übersehen“ usw. Interes-
sierten Beobachtern schwante, dass auch einem Herrn Adamovich vermutlich nix passieren
wird.

Frau Schneider hat die Ehre der zumindest teilweise wiederhergestellt, denn dem Steuer-
zahler wird klar, dass es in Österreich noch so manchen unabhängigen Richter gibt.

Sie würden wir uns als Ministerin wünschen, dann würde vielleicht einmal aufgeräumt in
diesem Sumpf!!!

(Name und Email-Adresse sind der Redaktion bekannt)

Leserbrief aus Wien

Damit man weiß, in welchem Land wir leben:
Bezogen auf die Bevölkerungszahl wird Österreich 180-mal !!! so oft wie Deutschland wegen
Verletzung von Art. 10 MRK (Recht auf freie Meinungsäußerung) verurteilt:

Sogar in der Türkei sind es weniger:
Auf 71 Millionen Einwohner kamen 123 Verurteilungen.
71 Millionen sind ca, 8,5 mal soviel wie in Österreich.  Nimmt man die 18 Verurteilungen
und normiert sie auf die 71 Millionen (x 8,5) ergibt das den Vergleichswert von 153 Verur-
teilungen Österreichs, das sind um 25 % mehr als in der Türkei.

Dies obwohl das Recht auf freie Meinungsäußerung auch in „Art 13 Staatsgrundgesetz“

verankert ist.  

Gute Nacht Österreich, Zeit zum Auswandern.

(Name und Email-Adresse sind der Redaktion bekannt)

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2009-12-26
  

Blamage: der FPÖ entging ein Minarett


Minarette in Österreich

Bislang waren nur drei Minarette in Österreich bekannt. Und zwar in Wien, Bad Vöslau
und im heiligen Land Tirol in Telfs. Den blauen Kreuzritter der FPÖ sind solche Bauwerke
ein Dorn im Auge.
Minarett im heiligen Land Tirol (Telfs)
Wir zitieren wortwörtlich aus einer FPÖ-Presseaussendung:
Auch in Österreich spricht sich die FPÖ gegen Moscheen und für ein Minarettverbot haupt-
sächlich im dicht verbauten Gebieten aus. Jene islamischen Zentren werden nicht einzig zur
Ausübung der Religion genützt, sondern sind vornehmlich Nährboden für Hassprediger und
Demokratieverweigerer. Dies gilt es mit Argumenten und demokratischen Mitteln zu verhin-
dern.

Moslems beteten statt zu bomben

Na ja, gegen die drei bestehenden und bekannten Minarette konnte man bis dato ja nichts
unternehmen. Weigerten sich doch die Moslems bis zum heutigen Tage  irgendwelche Ter-
rorpläne zu schmieden, sondern haben ihre Moscheen in Österreich ausschließlich zum
Beten verwendet.
Aber wer weiß denn schon, was die bösen fundamentalistischen Islamisten noch so alles vor-
haben und daher gilt es als unumstößliche Lebensaufgabe, den Bau von weiteren Minarette
zu verhindern.

Der Exorzist

Da stellte sich sogar der Chef  H.C. Strache persönlich in Exorzismuspositur mit einem
Kreuz in der Hand vor seine Anhängerschar und predigte  was das Zeug hielt. Ob er weiß
wie lächerlich er dabei ausgesehen hat?

Und auf einmal waren es vier

Und auf einmal platzte eine Bombe. Unbemerkt von allen religiösen Hasspredigern wurde
vor sechs Jahren ein Minarett inmitten des Salzburger Pinzgau gebaut. Zwischen Möbel-
häuser, Supermärkte und Autohändler an der Strasse nach Zell am See, fristet es unauf-
fällig sein Dasein.

Wann hört dieser Schwachsinn auf?

Das muss eine herbe Niederlage für die blauen Kreuzritter gewesen sein, als sie gestern
in einer ORF-Diskussionsrunde von der Existenz dieses Bauwerkes erfahren mussten. Wir
haben zu dem Minarett-Thema nur eine einzige Frage. Wann hören endlich die schwach-
sinnigen Diskussionen seitens der FPÖ und dem BZÖ darüber auf?
*****

2009-12-07
  

Es lebe der kleine Unterschied

 

Der Fall Wague

Am 15.Juli 2003 gab es im Wiener Stadtpark eine Eskalation. Auf den Grund warum der
farbige Physiker Seibane Wague angeblich randalierte, wollen wir nicht näher eingehen,
da er mit dem eigentlichen Sinn dieses Beitrages wenig zu tun hat.

Erwähnenswert ist nur, dass auch in diesem Fall die Aussagen der einschreitenden Polizei-

beamten, von denen anderer Zeuge höchst unterschiedlich waren.

Fakt ist, dass an dem Vorfall neun Personen (Polizisten und Sanitäter) beteiligt waren, um

Seibane Wague zu „bändigen“. Der Mann wurde am Boden fixiert, um ihn zu fesseln.

Beamtshandelter stirbt

Eine Videoaufnahme die von einer Privatperson angefertigt wurde belegt, dass ein Sanitäter
mit beiden Beinen und ein Polizist mit einem Bein auf dem farbigen Physiker standen, währ-
end ein anderer Polizeibeamter ihn in kniender Position fesselte.

Seibane Wague überlebte diese „Amtshandlung“ nicht und verstarb noch vor Ort. Anwesende

Passanten sprachen von übermäßiger Gewaltanwendung gegenüber dem Farbigen.

Mildesturteile und viele Freisprüche

Im November 2005 gab es dann erstaunlich milde Urteile und jede Menge Freisprüche für die
Beteiligten im Fall Seibane Wague. Ein Polizist und der Notarzt erhielten wegen „fahrlässiger
Tötung“, alibihalber je sieben Monate bedingt.

Keine Schulung aber schulungskonform

Alle anderen Polizeibeamten und Sanitäter erhielten Freisprüche. Interessant war auch die
Begründung dieser Freisprüche. Unter anderem, weil es keine entsprechenden Schulungen
gegeben hätte und sich die BeamtInnen „schulungskonform“ verhalten hatten.

Warum wärmen wir auf ?

Nun werden etliche sagen, was interessiert uns diese alte Geschichte, die bereits Schnee von
gestern ist. Dieser Meinung sind wir nicht, denn der Tod eines Menschen kann nicht so einfach
vom Tisch gewischt werden und zudem hat sich ein interessanter Parallelfall ereignet.

Erstaunliche Gemeinsamkeiten

Am 21.Oktober 2007 bekommt ein angeblich betrunkener Student im Eingangsbereich einer
Disco in Salzburg, Zoff mit drei Türstehern. Der junge Mann will unbedingt in den Tanztempel
und die Disco-Ordnungshüter wollen das verhindern.

Es kam wie es kommen musste zur Eskalation. Die Türsteher rangen den Studenten nieder

und „fixierten“ ihn in Bauchlage am Boden. Der Salzburger überlebte diese Attacke nicht
und verstarb sechs Wochen später an Multiorganversagen.

Wie im Fall Seibane Wague gab es auch hier verschiedene Zeugenaussagen. Während die

Türsteher auf ihren anstrengenden und gefährlichen Beruf verwiesen und nur jene Gewalt
angewendet haben wollen die unbedingt notwendig war, sprachen andere Discobesucher
von übermässiger Gewaltanwendung.

Die Urteile

Jetzt fielen die Urteile im sogenannten „Salzburger Türsteherprozess“.
Der erstangeklagte Sicherheitsmann wurde wegen „schwerer Körperverletzung mit Todes
-folge“ zu drei Jahren Haft verurteilt, eines davon unbedingt. Die beiden Nebenakteure er-
hielten wegen „fahrlässiger Tötung“, fünf bzw. acht Monate bedingte Haft.

Auch diese Urteile sind zu mild

Es mag dahin gestellt sein ob diese Urteile gerecht sind, denn immerhin hatte die Tat den
Tod eines Menschen zur Folge. Jedoch gegen die verhängten „Strafen“ im Wague-Prozess
sind diese erstaunlich „hart“.

Während im Wiener Prozess die Haupttäter mit lächerlichen 7(!) Monate bedingt davonge-

kommen sind und die Nebenakteure alle freigesprochen wurden, muss zumindest in Salz-
burg ein Verantwortlicher für ein Jahr hinter Gitter.

Warum derartige Unterschiede ?

An was kann es wohl gelegen sein, dass im Fall Wague die Urteile derart milde ausgefallen
sind ?  Doch nicht etwa weil die Beteiligten allesamt Beamte waren und es sich beim Opfer
„nur“ um einen Farbigen gehandelt hat ?
  
Stauni
  
2009-08-27
   

Deckel weg

 

Führerscheinentzug

In Salzburg will man neue Wege gehen, bzw. wurden diese schon beschritten. Leute die
sich prügeln, werden zum Fußgänger degradiert. Die Bezirkshauptmannschaft Zell am
See will jugendlichen „Gewalttätern“ den Führerschein entziehen, bzw. eine Sperre für
den Führerscheinantritt erlassen.

Gibt es schon lange

Diese Sperre ist nichts Neues, den für den Erwerb des Führerscheines ist die Zuverlässig-
keit eines Bewerbers Voraussetzung. Diese kann angezweifelt werden, wenn  Mann/Frau
wegen eines Gewaltdeliktes gerichtlich verurteilt wurde.

Gesetzlich nicht gedeckt

Die Sache mit dem Führerscheinentzug wegen Raufhandels ist jedoch neu und entspricht
auch nicht den geltenden gesetzlichen Richtlinien.
Bei der Verwaltungsbehörde übt man sich jedoch in vorauseilenden Gehorsam und lässt
wissen, wenn eine Anordnung von „Oben“ kommt, werde man diese befolgen.

Da wird auf den Verwaltungsgerichtshof einige Arbeit zukommen, sollten die Salzburger auf

ihrer Linie beharren.
Einen konkreten Anlassfall gibt es bereits. Einem 19-jährigen wurde der Führerschein
entzogen, weil er auf eine andere Person eingeprügelt hatte.

Praktischer Arzt als Spezialist

Die Dauer des Entzuges hängt vom psychiatrischen Gutachten ab, welches über so eine
Person erstellt wird. Der Polizeiamtsarzt wird dann zu prüfen haben, wie lange der betref-
fenden Person der Führerschein entzogen wird.
Nun, ob ein praktischer Arzt dazu in der Lage ist dies zu beurteilen, sei dahingestellt.

Keine Gleichheit vor dem Gesetz

Es ist zwar zum Befürworten, dass gegen Gewalttäter ausreichende Sanktionen verhängt
werden, ob dies jedoch der richtige Weg ist, darf angezweifelt werden.

Es fehlt nämlich die Gleichheit vor dem Gesetz. Während einem Besitzer eines Führer-
scheines, dieser entzogen werden kann und damit möglicherweise auch seine berufliche

Existenz zerstört wird, hat dies ein „Führerscheinloser“ nicht zu befürchten.

Was will man einer Person entziehen die keinen Führerschein besitzt ?
Die Wochenkarte der Strassenbahn oder die Saisonkarte seines Fussballklubs.

Politiker privilegiert

Ausserdem wären Politiker wieder schwer im Vorteil. Diese könnten dann weiterhin, dem
von Steuergelder finanzierten Leibwächter den Befehl „Geh, hau eam ausse!“ geben, wenn
ihnen ein Gast oder Fotograf auf einer Parteiveranstaltung nicht in den Kram passt.

Da gibt es dann höchstens eine Verurteilung wegen falscher Zeugenaussage. Den Deckel

müsste in diesem Fall der Leibwächter abgeben.
 
Stauni
  
2009-07-16
   

Inhalts-Ende

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