Sammelklage gegen Facebook eingebracht


Sammelklage gegen das Soziale Netzwerk könnte

größte Datenschutzklage Europas werden

Jeder Facebook-Nutzer kann über „Abtretungs-App“ teilnehmen!
Beim  Handelsgericht  Wien  wurde eine umfangreiche  Zivilklage  gegen die irische Tochter des
börsennotierten US-Unternehmens eingebracht. Kläger ist der Wiener Jurist und Datenschützer
Max Schrems, weitere Betroffene können sich anschließen.
„Unser Ziel ist es, zu erreichen, dass Facebook im Bereich Datenschutz endlich rechtskonform
agiert.“,   so  Schrems.    Neben  datenschutzrechtlichen  Unterlassungsansprüchen  wird  auch
Schadenersatz geltend gemacht.
Um  der  Klage  den nötigen öffentlichen Druck zu geben, sind alle anderen Facebook-Nutzer
aufgerufen,  sich  der Sache im Rahmen einer „Sammelklage österreichischer Prägung“ anzu-
schließen. Schrems: „Mit jedem zusätzlichen Teilnehmer steigt auch der Druck auf Facebook“.
Dies  soll  in  den  nächsten  Monaten  durch  entsprechende  „Abtretungen“  von  Forderungen
anderer Facebook-Nutzer aus der ganzen Welt an den Hauptkläger erfolgen.  Im Unterschied
zu  US-Sammelklagen  müssen  sich Teilnehmer daher aktiv melden.   Diese Abtretung kann
jedoch   innerhalb   weniger  Minuten  über  eine   eigens  programmierte  und  mit  Facebook
verbundene   „Abtretungs-App“   für  Computer  und  Smartphone  unter www.fbclaim.com er-
folgen.   Teilnehmen können alle volljährigen privaten Facebook-Nutzer außerhalb Kanadas
und der USA .
Die Klage beruht im Kern auf folgenden unrechtmäßigen Handlungen von
Facebook Irland:
– Datenverwendungsrichtlinien, die nach EU-Recht ungültig sind
– Fehlen wirksamer Zustimmungen zu vielen Arten der Datenverwendung
– Teilnahme am NSA-Überwachungsprogramm „PRISM“
– Tracking von Internetnutzern auf Webseiten (z.B. über „Like Buttons“)
– Überwachung und Analyse der Nutzer mit „Big Data“ Anwendungen
– Unrechtmäßige Einführung von „Graph Search“
– Unberechtigte Weitergabe von Nutzerdaten an externe Anwendungen
Während europäisches Datenschutzrecht gilt, werden die Schadenersatzansprüche gemäß
den  Nutzungsbedingungen  von  Facebook nach kalifornischem Recht zu beurteilen sein.
Schrems:  „Bei  Facebook  Irland  haben  wir  die  sehr  interessante Situation,  dass neben
europäischem  Datenschutzrecht  auch  US-Schadenersatzrecht  anzuwenden ist.   Für die
Durchsetzung  der Rechte der Nutzer ist das natürlich hilfreich.“  Die Schadenersatzforder-
ung wurde dabei bewusst gering mit symbolischen Euro 500 pro Nutzer angesetzt.

„Wir  klagen  nur  eine kleine Summe,  weil es uns vor allem um ordentlichen Datenschutz
geht,  aber  bei  vielen Tausend Teilnehmern würden wir eine Summe erreichen, die Face-
book spürt.“, erklärt Schrems, der diese Klage selbst unentgeltlich organisiert und betreibt.
Für  die  Unterstützer der Sammelklage besteht keinerlei Kostenrisiko,  da nur Schrems als
Kläger auftritt.   Die Klage wird zur Gänze durch die  ROLAND ProzessFinanz AG finanziert.
Im Erfolgsfall erhält  ROLAND als Prozessfinanzierer 20%. „Wir sind es in unserer Tradition
als  Prozessfinanzierungsgesellschaft gewohnt,  im Kampf David gegen Goliath für Waffen-
gleichheit  zu  sorgen.   Bei  dieser  Konstellation  ist  das  besonders  vonnöten“,  so  Arndt
Eversberg,  Vorstand der  ROLAND ProzessFinanz AG.   Alle erlangten Ansprüche werden,
abzüglich  Kosten  und  Prozessfinanziereranteil,  an  die  Teilnehmer  ausgeschüttet.  Die
Sammelklage ist damit nicht auf Profit angelegt.
Was  das  noch parallel laufende Verfahren vor der Datenschutzbehörde in Irland angeht,
meint  Schrems:  „Anfangs  hatten  wir  große  Fortschritte in Irland.  So musste Facebook
wegen  unserer  Beschwerden  Daten  löschen  und  die Gesichtserkennung weltweit aus-
schalten.   Mit  der  Zeit wurde  jedoch  klar,  dass die irische Behörde kein Interesse hatte,
substanzielle  Änderungen  durchzusetzen.   Das Verfahren läuft bald drei Jahre und uns
wird  noch  immer  eine Entscheidung ‚in Kürze‘ versprochen.  Schrems:  „Viele  Stimmen
in  Irland  sagen,  das liegt am politischen Druck,  die in Irland sehr  wichtige  IT-Industrie
nicht  zu vertreiben – dieses Problem sollten wir in Österreich nicht haben.  Wir verlagern
den Schwerpunkt der Aktivitäten daher nun hierher.“
Schrems  Rechtsanwalt   Wolfram  Proksch  (PFR Rechtsanwälte)  dazu:  „Wir  haben  die
Sache  eingehend  geprüft  und  sorgfältig  vorbereitet.   Die  Klage richtet sich vorerst nur
gegen  die  offensichtlichen  Rechtsverletzungen  von  Facebook,  die praktisch aber alle
Nutzer betreffen. Jeder Facebook-Konsument außerhalb der USA und Kanada hat einen
Vertrag mit Facebook Irland.  Innerhalb der EU bestimmt sich bei Verbraucherverträgen
das  zuständige  Gericht  durch  den  Wohnsitz  des Klägers:  Weil Max Schrems als Ver-
braucher  klagt,  seinen  Wohnsitz  in  Wien  hat,  und Facebook Irland ein europäisches
Unternehmen ist, ist eine Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien gegeben.“
„Wir  beschweren  uns  in Europa gerne lautstark über Datenschutzprobleme,  nun wird
es aber auch mal Zeit unsere Rechte durchzusetzen. Im Rahmen dieser Sammelklage
kann auch der Einzelne einen Beitrag dazu leisten“, so Schrems abschließend.
(Quelle: APA/OTS)
Weiterführende Infos, Fotos und alle Dokumente zur Klage sind ab sofort unter
http://www.europe-v-facebook.org/DE/Presse/presse.html abrufbar.
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2014-08-01

Großzügige Rendite

 

Oppositionspolitiker fordert Werbestop

Für einen sofortigen Stopp der aktuellen Werbung der „Erste“-Bank“ sprach sich heute
FPÖ-Generalsekretär NRAbg. Harald Vilimsky aus. „Diese sei grob irreführend und erfülle
zudem den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs“, so der FPÖ-Mann weiters.
Aus gehabten Schaden nichts gelernt ?

Großgedruckte Rendite, kleingedrucktes Risiko

In der Tat, 8 Prozent Rendite zu versprechen und dann irgendwo im Kleingedruckten anzu-
merken, dass es sich um eine „Marketingmitteilung“ handle und bei dieser Geldanlage
auch ein Totalverlust des eingesetzen Kapitals möglich sei, ist erstaunlich.
Nachfolgenden Text sollten Sie sich aufmerksam durchlesen, denn er steht ganz klein
gedruckt am Ende des Veranlagungsangebots der „Erste-Bank“.
Die Auszahlung des Ertrags muss durch den Jahresgewinn der Erste Group
Bank AG gedeckt sein und kann daher auch entfallen.
Dies ist eine Werbemitteilung. Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung
in Wertpapiere neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt – bis hin
zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

Kundenberatung

Es wird zwar angeboten, dass man sich von einem Kundenbetreuer ausführlich beraten lassen
kann, der aber unserer Meinung nach sicherlich nur daran interessiert ist, die Partizipations-
scheine an den Mann bzw. an die Frau zu bringen.
Legt man auf diese Beratung keinen Wert so hat man die Möglichkeit, per netbanking direkt
online zu zeichnen. Damit könnte man sich zumindest das „neutrale“ Verkaufsgespräch
ersparen.
  

Erhebliche Gewinne

Laut eigenen Angaben der Erste Group Bank AG, betrug der  Konzernüberschuss  selbst unter
den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2008 nach Steuern und Fremd-
anteilen satte 859,6 Millionen Euro.
Da ist es doch weiters erstaunlich, dass ein Bankinstitut das einen derart hohen Gewinn zu
verzeichnen hat, aus dem staatlichen Bankenhilfspaket 2,7 Mrd Euro in Anspruch nimmt.
    
Ob dieses Geld nicht in anderen Bereichen (z.B. Sozialbereich) mehr geholfen hätte, ist nun
die Frage für jene Leute, die diese Gelder so großzügig verteilt haben.

VKI schon in den Startlöcher

Man kann nur hoffen, dass die Leute aus diversen Veranlagungsgeschäften, wie z.B. AWD,
gelernt haben und die Kassandrarufe der Erste Group Bank AG ungehört verhallen lassen.
   
Andernfalls wird sich der VKI, samt seinen Prozesskostenfinanzierern  die Hände reiben,
wenn er wieder zu einer Sammelklage aufrufen kann.
Stauni
  
2009-04-27 
  

1:0 für den AWD

VKI-Klage ging daneben

In der gestrigen Ausgabe der „Kronen Zeitung“ war in einer Randnotiz zu lesen, dass die
erste Klage des VKI gegen den AWD abgwiesen wurde.  Grund für die Klage des Anlegers,
der durch den VKI vertreten wurde, war die angeblich falsche Beratung beim Kauf von
Immo-Aktien.  
    
Das Gericht entschied zu Gunsten des AWD und wies die Klage kostenpflichtig ab. 
Eine herbe Niederlage für den VKI, der sich umgehend zu einer „Richtigstellung“
veranlasst sah. 
    

VKI dementiert   

Folgende Zitate stammen aus einer Presseaussendung des VKI 
    
„Dieses Verfahren hat mit dem Vorwurf an den AWD, konservativen Anlegern Immofinanz-
und Immoeast-Aktien als ,sicher‘ verhökert zu haben, keinerlei Zusammenhang“, stellt
Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, klar……
  
   
und Kolba weiter: 
    
„Es ist natürlich im Interesse des AWD, hier potentielle Kläger zu  verunsichern“.
„Die Geschädigten sollten sich durch diese Manöver nicht kopfscheu machen lassen.“
 
(Quelle: APA OTS) 
    
Klar das der VKI darauf Wert legt, dass sich die Geschädigten nicht „kopfscheu“ machen
lassen sollen, geht es doch bei diesen Sammelklagen um sehr viel Geld.  Das meiste Geld
bei diesen Klagen werden wahrscheinlich die Anwälte und  diverese Prozesskosten-Finanzierer
verdienen. 
    
Wir haben im Beitrag „Farce AWD-Klage“ vom 14.02.2009 bereits ausführlich berichtet, was
wir von dieser Sammelklage halten. 
   

Lotteriespiel Aktie      

Wenn man ein wenig logisch denkt, wird man zur Erkenntis gelangen,  dass Anlagegeschäfte
immer ein Risko bergen, welchen man hilflos ausgeliefert ist. Man kann den Verlauf einer
Aktie weder bestimmen noch beeinflussen.
Es ist fast wie eine Lotterie. Man kann vielleicht gewinnen, aber mit Sicherheit verlieren. 
   

Nochmals zur Kassa gebeten     

Was wir allerdings erstaunlich finden ist, dass es dann noch Leute gibt, die den bereits
ohnehin finanziell geschädigten Personen nochmals Geld aus der Tasche ziehen, indem sie
ihnen von aussichtsreichen Prozeßchancen erzählen. 
    
Etliche Geschädigte werden sicherlich den letzten Strohhalm ergreifen, der ihnen jetzt
vom VKI, in Form einer Sammelklage gegen den AWD, angeboten wird.
Aber auch dieser Strohalm ist nicht kostenlos und könnte nur allzuleicht knicken.
    

Prozeßrisiko     

Jeder Gerichtsprozeß ist ein Risiko und ein Urteil kann in beiden Richtungen ausschlagen.
Hoffentlich haben die Leute vom VKI, jenen Personen die sie jetzt zu einer Sammelklage
ermuntern, auch die Prozessrisken erklärt.
      
Auch das gehört zu einer umfangreichen Beratung dazu. 
    
Stauni
  
2009-03-06
  

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