Soll das Freiheitlich sein?


Gastkommentar von Florian Hitzenberger

 

Strache sagt: „Die Arbeit der Linken gegen meine Person und im Sinne von Rufmord und Sippenhaftung gegen Philippa hat die FPÖ selbst am besten erfüllt. Besser hätten es die Linken nicht machen können. Soll das Freiheitlich sein?“


Damit hat er nicht gänzlich unrecht.  Aber wann genau hat er sich in den letzten 2-3 Jahren um so etwas gekümmert, als er sich auf linken Zuruf von Mitstreitern trennte, egal wie peinlich und falsch die Vorwürfe waren?


Es ist ein Sittenbild, eine anerzogene Handlungsweise, die HC Strache leider selbst initiiert hat.

 

Ich werde nicht müde zu betonen: Hat man echte Kameraden, lässt man diese niemals im Stich, niemals zurück.  Wer sich von den seinen nach Belieben trennt, weil der Feind es so will, darf sich nicht wundern, wenn es ihm selbst so ergeht.  Denn die selbst aufgebaute Struktur kennt das Verhalten nicht anders.


Die FPÖ hat keine Kultur des Zusammenhalts wie sie die ÖVP seit Schüssel kennt, sie hat keine Kultur der Verteidigung jedes Millimeters wie die SPÖ sie schon immer als selbstverständlich erachtet.  Man ist weich, biegsam, gibt nach, verteidigt sich nicht oder nur schwach und verlässt den Posten, verlässt die Kameraden. Hier muss ein Umdenk- und Lernprozess ansetzen.


Florian Hitzenberger

2019-10-09


Mitterlehner (ÖVP): Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts


Das erstaunliche Desinteresse des Ex-Familienministers

In  den  Beiträgen  „Kindgerechte  Sippenhaftung?!  TEIL 1 und  TEIL 2“  haben  wir  über  das
skandslöse  Verhalten  von  Mitarbeiter(innen)  der  MA 11 berichtet.   Da wurde einem Sieben-
jährigen, nach einem dreimonatigen Aufenthalt im Krisenzentrum Wien 2., Engerthstraße, eine
„Urkunde“ in die Hand gedrückt in der als Aufenthaltsgrund angegeben war,  dass seine Mutter
im Gefängnis gesessen hat.
Der  Beitrag  stieß  nicht  nur  in einigen „großen“ Medien und zahlreichen Foren,  sondern auch
in  der  Politik auf  Interesse.  Die freiheitliche Nationalratsabgeordnete,  Dagmar Belakowitsch-
Jenewein, stellte diesbezüglich eine Parlamentarische Anfrage an den seinerzeitigen Familen-
minister Reinhold Mitterlehner (ÖVP).
Der gesamten Text der Anfrage ist unter diesem LINK nachzulesen.
Erschreckend war die Anfragebeantwortung durch Reinhold Mitterlehner.  Diese ist unter der
Rubrik:  „Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts“ einzuordnen.


Dem damaligen Herrn Familienminister  war also zum anfragegegenständlichen Fall nichts
Näheres bekannt?  Auf die Idee nachzufragen kam Mitterlehner augenscheinlich nicht.  Ein
derartiges  Desinteresse  sucht seinesgleichen.   Man kann nur froh sein,  dass dieser Mann
nicht mehr Familienminister ist.   Bleibt nur zu hoffen, dass Sophie Karmasin (ÖVP) diesen
Job besser machen wird.

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2014-01-20

Kindgerechte Sippenhaftung?! – TEIL 2


Wie der Herr, so’s Gescherr

Unser Beitrag „Kindgerechte Sippenhaftung?!“ hat einigen medialen Wirbel ausgelöst. Er
fand sowohl in der Tagespresse als auch in etlichen Foren seinen Niederschlag.
Obige  „Urkunde“ bekam  ein  Siebenjähriger  zum  Abschluss  eines  dreimonatigen Aufent-
haltes  im Wiener Krisenzentrum der MA 11 in Wien 2., Engerthstrasse  ausgestellt, welche von
sage und schreibe  8(!) Erzieher(innen) unterfertigt wurde. Der Knirps kam in amtliche Zwangs-
betreuung,  da  seine  Mutter eine dreimonatige Haftstrafe wegen Diebstahls abzusitzen hatte.
Die renommierte Kinderpsychologin Cornelia Steger dazu: „Man hätte es positiver formulieren
können. Mit dem Zeigefinger betonen: ´Deine Mama hat Böses getan´, bringt nichts.“
Ganz anders sieht dies Herta Staffa,  Leiterin der Servicestelle von Mag Elf,  dem Wiener Amt
für Jugend und Familie.   Sie verteidigt diesen pädagogisch wertlosen – ja sogar gefährlichen
Schwachsinn  und  meint:  „Es  ist  wichtig für den Knaben,  dass er weiß,  wo er war und auch
warum er bei uns war.“
Betrachtet  man  die  Aussage  von Staffa stellen wir uns die Frage,  ob die Dame überhaupt
eine  psychologische  Ausbildung absolviert hat und wenn ja,  ob diese im Schnelldurchlauf
stattgefunden  hat.   Allerdings  sind  wir nun über die Unterschriften der 8(!) Erzieher(innen)
auf  dem  pädagogisch  wertlosen  Pamphlet  nicht  mehr  verwundert.   Denn  dazu fällt uns
nur mehr folgende alte Volksweisheit ein:  „Wie der Herr, so’s Gescherr!“
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2013-10-29

Kindgerechte Sippenhaftung?!


Stigmatisierung eines Siebenjährigen

Dass  die  Kinderheime  der  Stadt Wien nicht gerade den besten Ruf haben ist kein Geheimnis.
Da  kann  es  schon  mal  vorkommen,  dass  Zöglinge  von  ihren  Mitbewohnern  sexuell  miss-
braucht werden. Auch die eine oder andere nicht wirklich pädagogische Erziehungsmaßnahme
von Betreuer(innen) ist keine Seltenheit.  Wir haben bereits über solche Fälle berichtet.
Gar  nicht  erstaunlich  ist  die Tatsache,  dass  seitens  der  MA 11 vertuscht und gemauert wird,
wenn es zu einem Vorfall kommt.   Es dringt selten was nach außen, es sei denn, dass Medien
ein  solch  trauriges  Thema  aufgreifen.   Das  Horrorheim  am  Wilhelminenberg  –  wo  Kinder
jahrelang misshandelt und sexuell missbraucht wurden – ist ein mahnendes Beispiel.
Aber  nun zu unserem konkreten Fall:   Der siebenjährige Louis (Name von der Redaktion ge-
ändert)  hat  leider nicht wirklich das Glück in einem behüteten Elternhaus aufzuwachsen. Vor
kurzem  wurde  seine  alleinerziehende  Mutter  aufgrund eines mutmaßlich gewerbsmäßigen
Diebstahls in Haft genommen.
Obwohl nahestehende Angehörige,  in diesem Fall die Großeltern, die einen soliden Lebens-
wandel vorweisen konnten, eindringlich versuchten den Bub in Ihre Obhut zu nehmen, blieb
der  sozialistisch  aber gendergerechte  Rechts- und „Wohlfahrtsstaat“ unerbittlich und schob
den  Siebenjährigen  in  das  Kriseninterventionszentrum  der MA 11 in die Engerthstrasse im
2. Wiener Gemeindebezirk ab.
Nach 3 Monaten nun wurde Louis wieder in die Obhut seiner Mutter rücküberantwortet und
mit folgender „netter Urkunde“ verabschiedet:

Foto: © erstaunlich.at

Diese „Urkunde“ wurde auf der Rückseite noch von sage und schreibe 8(!)  Erzieher(innen)
unterfertigt.

Foto: © erstaunlich.at

Ganz  egal  was  seine  Mutter  gemacht hat,  sie hat mit dem Absitzen Ihrer Haftstrafe der All-
gemeinheit gegenüber gebüßt.  Womit hat es aber ein siebenjähriger Volksschüler verdient,
eine derart traurige Tatsache auf eine „Urkunde“ geschmiert zu bekommen?

Ist  das  die  soziale Kompetenz  für  die  sich das rote Wien so gerne selbst lobt?   Oder ist es
möglicherweise doch das, was es eigentlich ist? Eine zutiefst menschenverachtende Stigmati-
sierung eines Kleinkindes von scheinbar asozialen Dilettanten?

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2013-10-25

Ist B. Rosenkranz eine Nazi?


Primitive und unqualifizierte Äußerungen

(Fotoquelle: fotos.fpoe.at)
Warum wird sie aufs Ärgste beschimpft? Wer sie nicht will, braucht sie nur nicht wählen.
 
Österreichs Naziszene ist begeistert über die Kandidatur von Barbara Rosenkranz zum Amt
der Bundespräsidentin……  Alle Polit-Drecksäcke dieses Landes unterstützen Rosenkranz….
Ein kleiner Auszug eines Beitrags auf der „Webseite“ eines Herrn Bernhard Torsch, der die
Richtung seines Blogs als Linksliberal angibt.
Die FPÖ schickt also Barbara Rosenkranz ins Rennen um die Hofburg. Damit ist wohl zum
ersten Mal von einer ernstzunehmenden politischen Kraft eine Kandidatin nominiert worden,
die man hochoffiziell als Kellernazi bezeichnen darf……..   Dies ist ebenfalls eine kleine Kost-
probe der geistigen Ergüsse eines Herrn Udo Seelhofer. Über die politische Richtung seiner
„Webseite“ schweigt er sich aus und dies ist vermutlich auch besser so.
In der 2. Republik gibt es ein klares Bekenntnis zur Demokratie und gegen Faschismus und
Rechtsextremismus. Rosenkranz verhöhnt mit ihren Aussagen und ihrer Historie alle, die Öster-
reich zu dem gemacht haben, was es ist: eine Demokratie, in der alle Formen von Rassismus
und Diskriminierung keinen Platz haben und wo die historische Verantwortung ernst genommen
wird!, meint die SPÖ-Gemeinderätin Tanja Wehsely auf ihrem “Blog“.
Ihr Parteigenosse LAbg. Christian Deutsch unterstützt die Aussage von Wehsely in dem er
meint, dass das Antreten von Rosenkranz zur BP-Wahl eine Zumutung für das Land und die
Menschen sei.

Die Grünen meinen auf ihrer „Webseite:“ „Antreten von blauer Verlegenheitskandidatin Rosen-
kranz schadet Ansehen Österreichs.“ So und so ähnlich steht es auf verschiedenen Webseiten
und Presseaussendungen der Linken Szene.

Ist Rosenkranz eine Verbrecherin?

Ein Leser der keine Ahnung hat müsste nun annehmen, dass Barbara Rosenkranz eine
Schwerverbrecherin, respektive ein direkte Nachfahre von Adolf Hitler ist. Auch könnte
man glauben, dass sie einer verbotenen politischen Gruppierung angehört.
Wer ist die 51-jährige, zehnfache Mutter überhaupt, die zur Zeit die Gemüter der Links-
linken Fraktion derart erhitzt, sodass sich diese zu unqualifizierten und teils beleidigenden
Äußerungen hinreißen lassen.

Wer ist B. Rosenkranz?

Wir haben einen kurzen Lebenslauf der Barbara Rosenkranz zusammengestellt:
Geburtsdatum: 20. Juni 1958 in Salzburg
Beruflicher Werdegang: AHS-Matura,  Studium an der Universität Wien (Geschichte und
Philosophie)

Politische Laufbahn:

Abgeordnete zum Niederösterreichischen Landtag 1993-2002,
Landesparteiobmannstellvertreterin der FPÖ Niederösterreich 1996-2003,
Landesparteisekretärin der FPÖ Niederösterreich 1998-1999, geschäftsführende Klubobfrau
des Landtagsklubs der FPÖ Niederösterreich 2000-2001, Klubobfrau des Landtagsklubs der
FPÖ Niederösterreich 2001-2002, Abgeordnete zum Nationalrat von 2002 bis 2008
Landesparteiobfrau der FPÖ-NÖ seit 2003, Bundesparteiobmannstellvertreterin seit 2005
Landesrat seit 2008

Manche wünschen sich Sippenhaftung

Gerichtliche Verurteilungen oder gar Gefängnisaufenthalte konnten wir keine recherchieren.
Die Frau gehört der FPÖ an, deren „Rechter Rand“ zugegebener Weise ein Sammelbecken
für Ewiggestrige ist. Auch kommen aus dieser Ecke immer wieder unqualifizierte und schwer
bedenkliche Aussagen, wie zum Beispiel die Holocaustverleugnung.
Allerdings kann man Rosenkranz aus dieser Gegebenheit keinen Strick drehen, denn es sollte
bereits der Dümmste begriffen haben, dass es bei uns keine Sippenhaftung gibt. Bei Existenz
einer solchen, hätten auch SPÖ und Grüne ordentliche Probleme mit ihrem Image. Immerhin
tummeln sich an deren „Linken Rand“ gewalttätige Anarchos die bei Kundgebungen ver-
mummt Personen verletzten und Sachen beschädigen.

Es wird ein Achtungserfolg werden

Barbara Rosenkranz wird gegen den amtierenden Bundespräsidenten Heinz Fischer vermut-
lich keine Chance haben. Ein Achtungserfolg wird ihr aber sicherlich beschert werden. Was
wir aber an der ganzen Sache erstaunlich finden ist folgende Tatsache.
Gerade jene Leute, die einen H.C. Strache wegen seiner populistischen Hetzreden verurteilen,
bedienen sich einer weitaus ärgeren Sprache gegen die BP-Kandidatin Barbara Rosenkranz.
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2010-03-04
  

Sippenhaftung

 

Mit dem Taxi zum Bankraub

Ein Fahrgast kommt zum Taxistandplatz, setzt sich in dieses und beordert den Fahrer
zur nächsten Bank. Dort ersucht er diesen auf ihn zu warten, denn er müsse noch Geld
abheben.
Was der Taxifahrer nicht weiß, der Kunde beraubt diese Bank. Zurück von der „Barab-
hebung“ weist der Fahrgast den Taxler an, ihn zum Flughafen zu bringen. Nach der
Fahrt wird das Taxi von der Polizei gestoppt.
Der Bankräuber ist längst über alle Berge und der übrigbleibende Fahrer wird vorläufig
festgenommen um abzuklären, ob er in diesen Überfall involviert war.

Ist der Taxifahrer schuld?

Wie gesagt, der Taxifahrer wusste nichts vom Vorhaben seines Gastes und kann dies auch
glaubhaft darlegen.  Trifft nun den Taxler ein Verschulden an dem Bankraub? Immerhin
hat er den Räuber zur Bank gebracht. Dieser konnte fliehen und kann daher nicht mehr zur
Verantwortung gezogen werden.
Der logische Menschenverstand sagt uns nein. Vermutlich wird es auch die Justiz so sehen.
Wir haben Ihnen diesen etwas hinkenden Vergleich dargelegt, um zu beweisen welche
erstaunliche Gesetze es gibt.

Extremvergleich

Im Vergleich mit einem neuen Gesetz für die Baubranche, würde  der Taxifahrer bestraft
werden und müsste auch für den entstandenen Schaden aufkommen. Nach diesem Gesetz,
dass seit 1.September 2009 in Kraft ist, haften Generalunternehmer für Subunternehmer.
Sicherlich werden uns jetzt etliche Leser vorwerfen, dass wir Äpfel mit Birnen vergleichen.
Uns ist der Unterschied zwischen den Delikten und Branchen sehr wohl bewusst.

Täter unwichtig, Hauptsache einen Schuldigen

Wir wollen aber mit diesem Extrembeispiel veranschaulichen, dass der Staat mit Hilfe der
Gesetzgebung Personen bestrafen will, die mit einem Delikt das andere Leute  setzen, gar
nichts zu tun haben.
Wenn dieses Beispiel  aber Schule macht, ließe sich das beliebig in alle Lebensbereiche fort-
setzen. Dieses Gesetz verstößt eindeutig gegen den Grundsatz, ohne Schuld keine Strafe.

Erstaunliche Haftung

Zum konkreten Fall. Ein Generalunternehmer gibt einem selbständigen Subunternehmer
einen Bauauftrag weiter, weil er z.B. ausgelastet ist. Nun ist jener, der den Auftrag weitergibt
dafür haftbar, dass jener der diesen annimmt sein Personal auch angemeldet hat und seine
Sozialabgaben abliefert.

Praxisfremd

Das heißt das der Generalunternehmer auf diesen Baustellen Personal abstellen muss, um
ständig zu kontrollieren das der Subunternehmer die angemeldeten Bauarbeiter nicht gegen
Schwarzarbeiter auswechselt. Wie soll das in der Praxis funktionieren?

Geldeintreiber

Weiteres ist der Generalunternehmer verpflichtet zu kontrollieren, ob der Subunternehmer
auch die Sozialabgaben für die Arbeiter abliefert. Das bedeutet in der Praxis, dass dieser zum
kostenlosen Inkassobüro für die Krankenversicherungsträger degradiert wird.
Sollte er diese Kontrolle verabsäumen, haftet er für die ausstehenden Sozialabgaben. Da
fragen wir uns natürlich, ob die Krankenversicherungsträger zu faul oder zu dumm sind,
um ihr Geld selbst einzutreiben.

Man hat es sich einfach gemacht

Sicher wird in der Baubranche viel Schindluder getrieben, dass darf jedoch nicht als Recht-
fertigung dienen, eine Person zu bestrafen die keine ungesetzliche Handlung gesetzt hat, nur
weil es so einfach bequemer ist zum Geld zu kommen.

Softbeispiel

Zum Abschluss wollen wir Ihnen noch ein Vergleichsbeispiel geben, dass nicht so extrem ist.
Jeder Kaufmann ist verpflichtet eine Buchhaltung zu führen. Viele Unternehmen geben diese
Aufgabe an selbständige Buchhalter weiter.
Keinen dieser Kaufleute wird es interessieren ob der Buchhalter seine Abgaben bezahlt oder
nicht. Aber vielleicht kommt es in Zukunft noch so weit, dass Unternehmen für die Sozial-
abgaben ihrer Anwälte, Buchhalter oder sogar Lieferanten haftbar gemacht werden können.
 
Stauni
  
2009-09-11
  

Inhalts-Ende

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