Beruflicher Wunschtraum

 

Sinnlose Aufregung

Unser nachfolgendes Fundstück 01, dass wir auf  http://www.weicheier.com/Weicheier-Filiale-Wien.html
endeckt und am 22.07.09 in unserem Magazin veröffentlicht haben, hat das Gemüt des
Herrn Wolfgang K. sehr heftig erregt.

Fundstück 01

Österreich hat ab heute eine gehörlose Abgeordnete (Grüne  Jarmer) im Parlament.
Ist das, mit Verlaub gedacht, bei den vielen gehör- und sprachlosen Abgeordneten etwas
Besonderes? Die Kosten für die Dolmetscher betragen ca. 200.000 € pro Jahr. Sponsered
by Steuerzahler. Vielleicht sollten auch ein Asozialer oder Sonderschüler auch ins Hohe Haus,
der einen Lektor für seine Eingaben benötigt. (Dolmetscher für tiefes Wienerisch ins Hoch-
deutsche) Denn auch diese Leute wollen für ihre Probleme in der Öffentlichkeit Gehör finden.
Wie die hohen Zigarettenpreise, längere Öffnungszeiten für Branntweiner oder Alkohol vom
Staat für Abhängige.(10.07.09)

Er hat den Autor, Herrn Freddy Rabbak der diesen satirischen Beitrag verfasst hat, mit

folgendem Kommentar bedacht:

…welcher aber gottseidank oft in spanien ist (schade für die leute dort) und von hier erfahren

soll das satire auf kosten von behinderten keine satire, sondern ein ARMUTSZEICHEN son-
dergleichen noch dazu besonders menschenverachtend ist.

Kurzsichtig

In seiner Kurzsichtigkeit hat er offensichtlich den ernsten Hintergrund dieser Zeilen nicht
verstanden. Hätte er den Text ein wenig genauer gelesen, wäre ihm die Ernsthaftigkeit
nicht verborgen geblieben. Aber das Lesen von Texte gehört nicht zu seinen Stärken.
 
Jeder Beruf fordert nämlich seine körperliche oder/und  geistige Voraussetzungen. Dies
ist eine Tatsache an der nicht vorbeigegangen werden kann und das war der Kernpunkt
dieses satirischen Beitrags.

Kleinwüchsige im Polizeidienst ?

Wenn der berufliche Wunschtraum eines 1,40 Meter großen und 40 Kilo schweren „Männchens“,
der eines Polizisten wäre, bliebe es bei diesem Traum. Er hat eben nicht die körperlichen Voraus
-setzungen für einen Polizeibeamten.
 
Niemand käme auf die Idee, diesen Mann in den Polizeidienst aufzunehmen und ihm einen
Bodyguard zur Seite zu stellen.
 

Blinde Strassenbahnfahrer ?

Ein blinder Mensch könnte niemals Strassenbahnfahrer werden, auch wenn er sich es noch
so wünscht. Auch hier würde man keinen Navigator einstellen, um diesen Menschen die Aus-
übung dieses Berufes zu ermöglichen.

Privilegiert

Spätestens jetzt kann man erkennen, um was es eigentlich geht, nämlich um die Bevorzugung
von Politikern gegenüber dem „gemeinen“ Volk.
Von den etablierten Altparteien ist man dies ohnehin schon gewöhnt, dass jetzt allerdings
die  „GRÜNEN“  auf diesen Zug aufspringen ist erstaunlich.

Am Existenzminimum

Familien mit einem behinderten Familienmitglied müssen oft einen Existenzkampf führen,
um überhaupt halbwegs normal über die Runden zu kommen. Bei der Berufswahl sind diese
Leute dann ebenfalls oft vor eine fast unlösbare Aufgabe gestellt.

Der Steuerzahler wird’s schon richten

Da tun sich die Politiker wesentlich leichter. Da werden sechs Gebärdedolmetscher engagiert,
für die der Steuerzahler jährlich 200.000,- Euro zu berappen hat, um einer jungen Frau ihren
beruflichen Wunschtraum zu ermöglichen.

Die Mindestvoraussetzung für den Beruf eines Politikers ist, dass dieser  wenigstens hören

und sprechen kann, wobei es manchmal besser wäre, wenn so manche(r) Volksvertreter(in)
den Mund halten würde.

Frau Jarmer erscheint uns sehr symphatisch und wir wünschen ihr auch alles Gute.
Allerdings hat sie in diesem Job nichts verloren, wenn sie die körperlichen Voraussetzung

dafür nicht bringt. So hart dies auch klingen möge, dass ist nun mal eine  Tatsache.
 
Stauni
  
2009-07-25
  

„Sieg Heil !“

 

Entlassung aber kein Strafverfahren

„Glück im Unglück“ hatte jener ehemaligen Wiener Straßenbahnfahrer, der im Oktober des
Vorjahres seinen Arbeitsplatz verbal zum „Führerstand“ ausgerufen hatte.
   
Nachdem er von seinem Dienstgeber, den Wiener Linien entlassen wurde, ermittelte auch
die Staatsanwaltschaft wegen Wiederbetätigung. Grund dafür war, weil er sich von den
Fahrgästen mit den Worten „Sieg Heil !“ verabschiedet hatte.

Ein Lustiger

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den Mann ein, weil sie der Ansicht war, dass
es sich um keine Wiederbetätigung im eigentlichen Sinne handle. Man kam  zu der Annahme, dass
der Mann „eher lustig“ sein wollte, als einen Nazi zu spielen.

Wir haben uns das Video, das mit einer Handykamera aufgenommen wurde mehrmals angesehen.
Unser Eindruck war, das der Mann eher ein Alkoholproblem hatte, als das „Dritte Reich“ wieder
einführen zu wollen.
Aber wie heißt es im Volksmund: „Kinder und Betrunkene sprechen die Wahrheit“.

Gedankenlosigkeit

Sei wie es sei, eine Anklage wegen Wiederbetätigung wäre in diesem Fall überzogen gewesen.
Allerdings zeigt der Vorfall auf, wie sorg- und gedankenlos mit gewissen Aussprüchen umge-
gangen wird. Ein Götzzitat hätte sicherlich rechtlich mehr Konsequenzen für diesen Mann gehabt,
als sein „Sieg Heil !“ Ausruf.

Salonfähig

Auch die Vorfälle von Ausschwitz  und Ebensee zeigen, dass sich die handelten Personen offen-
sichtlich nichts dabei denken, Gedenkstätten des Holocaust zu schänden und mit Naziparolen
lautstark auf sich aufmerksam zu machen.
  
Es entsteht der Eindruck, das derartige Aktionen bereits eine gewisse „Salonfähigkeit“ erreicht
haben, zumal sie noch von Herrn  H.C. Strache als „Lausbubenstreich“ abgetan werden.

Politiker als Vorbild

In unseren Augen auch nicht verwunderlich, dienen bestimmte Politiker doch als Vorbild.
Wenn eine „demokratische“ Partei mit dem Slogan „Abendland in Christenhand“ wirbt
und das mit dem Konterfei ihres Vorsitzenden verziert, warum sollen dann nicht betrunkene
oder geistig labile Personen zu solchen Taten inspiriert werden.

Vielleicht sollte man diese Leute gar nicht strafrechtlich verfolgen, sondern sie für vier Wochen
in einem Art „Bootscamp“ den „Genuss“ des Leidens eines KZ-Insassen zuteil werden lassen.
Nicht sicher, aber möglicherweise würden diese dann nie mehr „Sieg Heil !“ rufen.

Stauni
  
2009-05-22
  

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