Modeerscheinung


Neues Betätigungsfeld für Anwältinnen

Anwältinnen dürften offensichtlich mehr Mitleid mit Tätern haben, als mit deren Opfer. Im
Beitrag „Die Anwältin und der Bankräuber“ haben wir berichtet,  dass die Verteidigerin
eines professionellen Bankräubers, eine Anzeige wegen Mordversuch gegen einen Sicher-
heitsmann erstattete.
Der  Securitymann  hatte den Bankräuber angeschossen, nachdem dieser jenes Bankinstitut
überfallen hatte, indem er seinen Dienst versah. Was für uns damals wie ein schlechter Scherz
aussah, dürfte sich im Damenkreis der Strafverteidiger zu einer Modeerscheinung entwickeln.

Kremser Einbrecher verspürt Seelenpein

Jener 17-jährige Komplize der im August 2009 am Supermarkt-Einbruch in Krems  beteiligt
war und inzwischen rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, verspürt auf einmal
seelische Qualen.
Grund seines Seelenschmerzen ist nicht etwa Reue für seine begangene Straftat, sondern
der Umstand dass sein 14-jähriger Freund und Komplize bei dem Einbruch erschossen wurde.
Er fordert nun über seine Anwältin Schmerzensgeld, für den erlittenen Verlust seines Freun-
des.
Er hat sich als Privatbeteiligter dem noch ausständigen Verfahren gegen den Polizisten an-
geschlossen, der die tödlichen Schüsse vermutlich in Notwehr oder angenommener Notwehr
abgab.

Hoffentlich Freispruch

Man kann nur hoffen, dass der betroffene Polizist einen Freispruch erhält. Denn wie der
„Mordanschlag“ gegen einen Polizeibeamten in Wien Ottakring beweist, kann niemand
in einen potentiellen Täter hineinsehen.

Bei Strafmass oder Strafverkürzung berücksichtigen

Möglicherweise führen aber die erstaunlichen Forderungen dieser Verbrechern auch dazu,
dass sie bei der Strafbemessung, bzw. Strafverkürzung ihren Niederschlag finden. Denn ein
Täter der nichts anderes im Sinn hat, als aus seinem vereitelten Verbrechen noch Kapital
zu schlagen und jene Personen anklagt die seiner Laufbahn zumindest ein vorläufiges Ende
gesetzt haben, zeigt nicht wirklich dass er seine Tat bereut.
Bei allem Respekt für die gesetzlich zugesicherte Verteidigung eines Straftäters die gewähr-
leisten soll, dass dieser nach besten Gewissen vertreten wird. Die Forderungen der beiden
Anwältinnen haben unserer Ansicht nach, mit einer solchen nichts mehr zu tun und sind in
der Tat mehr als erstaunlich.
*****

2010-03-08
  

Die Elsner-Verschwörung


Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit

Ein 77-jähriger Türke erschoss einen vermeintlichen Nebenbuhler und schnitt ihm als
Draufgabe noch seinen Penis ab. Am LG Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008, für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine An-
stalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem
Gutachten festgestellt wurde , dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine
Gefahr mehr für die Menschheit darstellt.

Raubmörderin in Freiheit

Eine 80-jährige Frau erschlug ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und beraubte sie
anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen, ist ein Mindestmass
an körperlicher Kraft Voraussetzung.

Die Täterin erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft. Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren, heuer im März wegen Haftunfähigkeit nach Hause
entlassen.

Haben in der Haft abgebaut

Beide Taten waren kaltblütig geplant und hatten jeweils den Tod eines Menschen zur
Folge. Zwar waren die Täter keine Teenies mehr, aber die Ausführung ihrer Taten haben
viel Brutalität und eine gewisse Kraftanstrengung gefordert.

In der Haft bauten die Beiden offensichtlich so stark ab, sodass man zum Schluss kam, dass
sie keine Gefahr mehr für ihre Mitmenschen und aus gesundheitlichen Gründen haftunfähig
sind. Und das bei zwei Mörder.

Warum sitzt Elsner noch?

Da fragen wir uns doch allen Ernstes, warum ein Helmut Elsner noch in Haft sitzt. Dieser
hatte zwar die BAWAG um ein schönes Sümmchen erleichtert, allerdings keinen Menschen
dabei verletzt, geschweige denn getötet.

Er wurde im Zuge eines Wahlkampfes zur Nationalratswahl, von seinen eigenen roten
Genossen den „schwarzen“ Wölfen zum Fraß vorgeworfen, um vermutlich von anderen
Problemen abzulenken.

Unpolitischer Prozess

In einem völlig „unpolitischen“ Prozess unter dem Vorsitz der Richterin Bandion-Ortner,
wurde er zu über neun Jahren Haft verurteilt. Die besagte Richterin avancierte kurze Zeit
später zufällig zur Justizministerin.

Nun Elsner ist mit seinen 74 Jahren auch kein Jüngling mehr und hat in der Haft sicherlich
ebenfalls stark abgebaut. Zahlreiche ärztliche Gutachten dokumentieren seinen schlechten
körperliche Zustand.

Pseudobegründungen wie Flucht- und Wiederholungsgefahr

Ohne besonderes Mitleid mit dem Ex-Banker zu hegen, fragen wir uns aber schon, warum
dieser Mann nicht unter Anwendung einer elektronischen Fußfessel seine U-Haft als Haus-
arrest absitzen kann. Der von der Justiz immer wieder angegebene Grund Fluchtgefahr, ist
mit einer derartigen Sicherung nicht mehr haltbar.

Auch glauben wir nicht, dass Tatwiederholungsgefahr besteht. Denn wer würde Helmut
Elsner einen Job geben, wo er die Möglichkeit hätte Gelder zu verspekulieren. Also ist er
so gesehen auch keine Gefahr mehr für seine Mitmenschen.

Verschwörungstheorie

Zu dieser doch erstaunlichen Vorgangsweise wie man mit Elsner verfährt, haben wir eine
eigene Theorie. Dieser Mann ist ein „Steher“ und hat dies immer wieder im Prozessver-
lauf bewiesen. Das kann man von seinen Mitangeklagten nicht behaupten. Dafür sind
diese längst wieder in Freiheit, oder mussten keinen einzigen Tag sitzen.

Wir glauben, dass Elsner die „Krot nicht allein fressen“ will und sicher im Besitz von
Beweismaterial ist, die hochrangige Mitglieder unserer Gesellschaft belasten. Dieses
Material ist für ihn zur Zeit nicht zugänglich, da er ja einsitzt.

Das biologische Ende naht

Da der Ex-Banker kein Dummkopf ist, bemerkte er rasch in welche Richtung sich der
Prozess entwickelte. Der zusätzliche Faktor, dass alle Mitangeklagten in Freiheit herum-
hüpfen, bestätigte ihn in seiner Annahme, keinem mehr trauen zu können.

Der einzige Weg um an eventuell belastendes Material heranzukommen wäre der, wenn
er sich in Freiheit bewegen könnte. Das dürfte einigen Herrschaften nicht so wirklich ge-
fallen.
 
Also ist es doch wesentlich effizienter, ein biologisches Ende eines Herrn Elsner abzuwarten.
Sollte unsere Verschwörungstheorie nicht stimmen, bleibt nur mehr der Ausspruch: „Die
Wege des Herrn sind unergründlich“.

*****

2010-03-03
  

Lebensfremder Richter


Frühstück im Arlberger Hotel

Ein erstaunliches Urteil fällte der Vorsteher des Bezirksgerichts Bludenz, Richter Erich Mayer.
Aber zuerst zur Vorgeschichte. Was war geschehen? Eine Familie frühstückte im „Arlberger
Hotel“. Neben dem Frühstückstisch stand der Kinderwagen, indem sich der ein Monat alte
Säugling dieser Familie befand.
 

Mutter orderte heißes Wasser

Die Kindesmutter bestellte bei der Kellnerin heißes Wasser, da sie sich am Tisch einen
Tee zubereiten wollte. Die Kellnerin, die immerhin schon 16(!) Jahre im Servicebereich,
davon 4 Jahre im betreffenden Hotel tätig ist, brachte die Tasse mit dem heißen Was-
ser an den Frühstückstisch.
 
Die Kindesmutter war mit ihrem Mann in ein Gespräch vertieft und bemerkte die heran-
nahende Kellnerin nicht. Diese machte mit dem Wort „Entschuldigung“ auf sich auf-
merksam und wollte den Serviervorgang fortsetzen.
 

Mutter war ins Gespräch vertieft

Die Kindesmutter hörte dieses „Entschuldigung“ offensichtlich nicht und unterhielt
sich weiterhin angeregt mit ihrem Mann, wobei sie ihre Worte mit einer Handbewegung
unterstrich und der Kellnerin die Tasse mit dem heißen Wasser aus der Hand stieß.
 
Die aus der Hand der Kellnerin weggeschleuderte Tasse landete unglücklicherweise im
Kinderwagen. Das darin liegende ein Monate alte Mädchen, wurde dabei schwerstens
verletzt.
 

Schwerste Verbrennungen

Großflächige Verletzungen, zum Teil Verbrennungen der Haut bis zum dritten Verbrennungs-
grad, erforderten Operationen und Narbenkorrekturen. Wie schlimm und kompliziert das bei
einem Säugling ist, wird sich jeder vorstellen können.
 

Usus im Gastgewerbe

Es ist durchaus üblich und lebensnah, dass Kellner(innen) mit dem Wort „Entschul-
digung“
auf sich aufmerksam machen wenn sie sehen, dass sie von den Gästen nicht
bemerkt werden.
 
Auch könnte man einer Mutter eines Säuglings durchaus zumuten, dass sie diesen
ständig unter Beobachtung hat. Eine Mutter die heißes Wasser ordert und ihr Baby
ignoriert weil sie sich so vertieft unterhält, dass sie nicht einmal die herannahende
auf sich aufmerksam machende Kellnerin bemerkt, hat unserer Meinung nach ihre
Aufsichtspflicht gröbstens verletzt.
 

Realitätsfremdes Gutachten

Der Richter Erich Mayer sah das jedoch anders und urteilte zu Gunsten der klagenden
Familie. Seiner Meinung nach hat es sich um kein fachgerechtes Services gehandelt.
Er stützt sich dabei auf ein Sachverständigengutachten, welches beim Service von
Heißgetränken besondere Vorsicht verlangt.
 
Die Kellnerin hätte mit der Kindesmutter Kontakt aufnehmen müssen, denn sie hätte
damit rechnen müssen, dass die Ankündigung „Entschuldigung“ unter Umständen
überhört wird.
 

Striptease beim Servieren?

Was hätte die Servicekraft denn machen sollen, um die werte Aufmerksamkeit der Dame
zu erlangen? Vielleicht wäre ein Striptease angebracht gewesen, denn dann hätte zumindest
der Ehegatte das Gespräch unterbrochen und in Folge die Kindesmutter der strippenden
Kellnerin die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt.

Für die Tat sühnt ein Unbeteiligter

Obwohl außer Zweifel stand, dass es die Kindesmutter war die der Kellnerin die Tasse aus
der Hand stieß, verurteilte der Richter den Hotelbesitzer, der diese  „Tat“ gar nicht be-
gangen hatte, zu 30.000,- Euro Schadensersatz und zur Haftung für eventuelle Spätfolgen.
 

Lebensfremder Richter

Das Gutachter immer wieder realitätsfremde Expertisen erstellen ist kein Geheimnis. Aller-
dings  taucht natürlich die Frage auf wie lebensfremd war der Richter in diesem Fall? Diese
Frage hat ihre Berechtigung, denn immer wieder fällen Gerichte Urteile mit der Begründung
der „lebensnahen Gegebenheiten“.
Auf der ganzen Welt machen Kellner(innen) mit dem Wort „Entschuldigung“ oder „Pardon“
auf sich aufmerksam. Vielleicht war der Richter Erich Mayer noch nie in einem Restaurant,
sondern speist immer zuhause.
 

Bedauernswertes Kind

Arm und bedauernswert in diesem Fall ist auf jeden Fall das kleine Mädchen. Wenn ihre
Mutter nicht einmal aufpasst, wenn in ihrer unmittelbaren Nähe heißes Wasser kredenzt
wird, wie schaut es dann auf dem Spielplatz oder in späterer Folge am Schulweg aus.
 
*****
 
2009-12-10
  

Weibliche Rambos

 

Wehrhafte Dame

Im Burgenland sitzen die Colts locker, zumindest beim weiblichen Geschlecht. In der Nacht
von Freitag auf Samstag, geriet eine 25-jährige Gastwirtin mit einigen Männern in einen
Streit, bei dem es auch zu Handgreiflichkeiten kam.

High Noon

Die Wirtin fuhr nach Hause, holte eine Pistole und „bedrohte“ damit ihre Kontrahenten.
Die riefen die Polizei und die „wehrhafte“ Burgenländerin wurde festgenommen. Die
Waffe, die übrigens ungeladen war, wurde beschlagnahmt.

Vor den Trümmern ihrer Existenz

So weit, so nicht gut. Sollte die Wirtin verurteilt werden, kann sie nicht einmal bei der
Gemeinde Strassen kehren, denn dazu benötigt sie einen einwandfreien Leumund.
Der Gewerbeschein würde ihr im Falle einer Verurteilung mit Sicherheit entzogen
werden.

Die Nächste zog blank

Eine Woche vorher im Burgenland, griff eine Lady ebenfalls zur Waffe. Allerdings handelte
es sich um keine Gastwirtin, sondern um eine Polizeibeamtin. Diese lebt mit ihrem Mann in
Scheidung und im noch gemeinsamen Haushalt tobt ein Rosenkrieg.

Im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung mit ihrem Noch-Gatten, bedrohte die Polizistin
diesen mit einem geladenen Sturmgewehr. Der rief die Polizei und erstattete Anzeige. Und
ab jetzt wird es erstaunlich.

Dienstwaffen bleiben

Sie musste zwar ihre „Privatwaffen“ abgeben und erhielt ein Betretungsverbot bis zum
12.10.2009. Die Dienstwaffen sind jedoch weiterhin in ihrem Besitz, denn sie wurde nicht
vom Dienst suspendiert. Zu den Dienstwaffen zählt natürlich auch das Sturmgewehr. Also
läuft diese „wehrhafte“ Dame weiterhin bis an die Zähne bewaffnet durch die Gegend.

Erstaunliches Statement

„Das ist ein Fall für den Staatsanwalt, der ermittelt und entscheidet, ob es zu einem
Prozess kommt“, so die Sicherheitsdirektion. „Vorerst übt die Polizistin weiter ihren
Dienst aus. Sie ist eine gute Beamtin, ihr ist bisher nichts vorzuwerfen“, heißt es dazu
aus dem Landeskommando.
Das ist ja direkt erfreulich, dass der Beamtin bis heute nichts vorzuwerfen ist. Das sie
weiterhin im Dienst bleibt erstaunt uns nicht, denn jener Beamte der in Krems einen
14-jährigen Jungen auf der Flucht in den Rücken geschossen hatte, ist ja auch bis
heute im Dienst.
 

Betretungsverbot für eine Frau

Das an dieser Angelegenheit was dran sein muß und sich der zukünftige Ex-Gatte die
Story nicht aus den Fingern gesogen hatte kann man daraus schliessen, dass gegen
die Frau ein Betretungsverbot verhängt wurde. Eine derartige Maßnahme wird gegen
eine Frau, wohl wirklich nur in den seltesten Fällen verhängt. Im übrigen bestritt die
Beamtin, die ihr zur Last gelegte Tat.

Der Unterschied

Aber spielen wir das Spiel weiter. Ohne hellseherische Fähigkeiten zu besitzen können
wir jetzt schon voraussagen, sollte die Polizistin verurteilt werden, wird sie weiterhin im
Dienst bleiben und auch in Zukunft auf die Menschheit losgelassen werden.

Dieses Glück wird ihrer Geschlechtgenossin wohl kaum widerfahren, weil diese ja „bloß“

eine Gastwirtin und keine Polizistin ist. Der Ordnung halber möchten wir festhalten, dass
für beide Damen die Unschuldsvermutung gilt.
    
Stauni
  
2009-10-11
  

Freiheit für Penismörder

 

Türke erschoß Nebenbuhler

Am 23.04.2008 erhielt ein 77-jähriger Türke bei einem Prozeß am LG Wr. Neustadt, zwanzig
Jahre Haft wegen Mord und anschliessende Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme
Rechtsbrecher.

Er hatte einen vermeintlichen Nebenbuhler erschossen und ihm anschliessend den Penis ab-
geschnitten. Der Mann machte auch keinen Hehl daraus, dass er die Tat absichtlich begangen
hatte.

Tat war gerechtfertigt

Seine Frau hätte die Blicke des späteren Opfers erwidert und daraus habe er den Schluß
gezogen, das die Beiden eine Affäre haben. Also habe er den Mann nicht grundlos umge-
bracht, meinte der betagte Othello als Rechtfertigung.

Schuldunfähig

Da laut einem nachträglich eingeholten Gutachten dem Mann Unzurechnungsfähigkeit be-
scheinigt wurde, fiel die Strafhaft aus. Wer nun glaubt, dass dieser  schiess- und schnippel-
freudige Mitbürger mit Migrationshintergrund in eine Anstalt eingewiesen wurde, der befindet
sich im Irrtum.

Pflegefall?

Denn in einem neuerlichen Gutachten wurde festgestellt, dass er körperlich stark abgebaut
hat und daher keine Gefahr mehr für die Menschheit darstellt. Also verbringt ein Mann, der
einen vermeintlichen Nebenbuhler erschossen und dessen Penis abgetrennt hatte, seinen
Lebensabend in Freiheit.

Es lebe Anatolien

In Anatolien hätte dieser Prozeß für ihn nicht besser laufen können. Dort gilt wahrscheinlich
noch das Motto „Guckst Du meine Frau an, bist Du tot.“ Hoffentlich kommt er nicht wieder zu
Kräften und stellt neuerlich fest, dass seine Frau wieder Blicke von Fremden erwidert.

Berechtigte Frage

Im „Geizhalsforum“ wirft ein User die berechtigte Frage auf, warum der Briefbomber Fuchs
nicht enthaftet wurde, da er ohne Hände auch keine Gefahr mehr für die Menschheit dar-
gestellt hat.

Den User können wir beruhigen. Franz Fuchs konnte die Haftanstalt ohnehin vorzeitig
verlassen, allerdings nicht mehr auf eigenen Beinen, da er tot war.

Stauni

  
2009-10-07
  

Inhalts-Ende

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