Der Schilling

 

Auf Tour

Der Tourbus der OeNB kurvt wieder fleissig in der Gegend herum.  Grund dafür ist
das Einsammeln der noch immer verschollenen Schillinge. Für unsere jüngeren Leser,
der Schilling war einmal einer der härtesten Währungen der Welt.

Fehlende 9,4 Milliarden ATS

Wie die Oesterreichische Nationalbank gestern bekannt gab, befinden sich nämlich noch
immer 9,4 Milliarden Schilling (681 Mio. Euro) im Umlauf, wobei das Wort Umlauf nicht
ganz stimmen kann, wir würden eher sagen „in Parkposition“.

Was können wohl die Gründe sein, dass sich Frau und Herr Österreicher von ihrer
einst so geliebten Währung nicht trennen wollen, mit der sie immerhin 80 Jahre lang
bezahlt haben.

Gebunkert

In der OeNB wird vermutet, dass dieses Geld vergraben, verstaut oder gar schon zerstört
wurde. Zur Jahrtausendwende waren in Österreich rund 200 Mrd. Schilling in Umlauf.
191 Mrd. Schilling davon wurden relativ schnell gewechselt.

377 Mio. Schilling wurden seit der Einführung des Euro-Busses vor sieben Jahren, in Euro

umgetauscht. Der Rest dürfte in irgendwelche Teebüchsen und Schrebergartenverstecke
gebunkert sein.
 
Auch ist es Tatsache, dass seit der Euroeinführung etliche Leute verstorben sind und die
Erben den „Schillingbunker“  vielleicht noch nicht entdeckt haben.

Nostalgie

Auch wir haben im Büro eine Schüssel mit „alten“ Schillingmünzen und werden dieses
Geld nicht umtauschen. Vielleicht geschieht dies aus Nostalgiegründen wegen der Er-
innerung an die „gute alte Schillingzeit“.

Wenn man bedenkt, dass man sich mit 500,- Schilling zu zweit einen schönen Abend

machen konnte, wie zwei normalpreisige Kinokarten, anschliessender Gasthausbesuch,
inklusive Taxifahrt, kommt einem beim Euro das Gruseln.

Horrorinflation

Versuchen Sie das heute mit umgerechnet ca. 36,- Euro Gegenwert. Das Geld wird
wahrscheinlich nur für die Taxifahrt reichen.

Was haben uns die Politiker versprochen um uns den Euro schmackhaft zu machen.
Wenn lügen Schmerzen verursachen würden, hätten etliche „Volksvertreter“ einen
stark erhöhten Schmerzmittelverbrauch.

Stauni

  
2009-07-11
  

Gratis Taxi fahren

  

Neues EU-Verbraucherschutzgesetz 

Die EU plant eine neue Verbraucherschutz-Richtlinie für die „Neuordnung des Verbraucher-
privatrechts in Europa“.
Diese Richtlinie sieht für Fernabsatzverträge und für alle Verträge, die außerhalb von
Geschäftsräumen abgeschlossen werden, sehr strenge Regeln vor. Der Konsument ist berech-
tigt, ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Vertrag in Anspruch zu nehmen.
    
Bei derartigen Geschäften muß der Konsument ein Bestellformular unterschreiben, dem ein
„Standard-Widerrufsformular“ beizuliegen hat.
Hier wird es im Dienstleistungsgewerbe, bei dem Aufträge  auf der Strasse abgeschlossen
wurden und kein Vorinkasso getätigt wurde, nach dieser EU-Verordnung recht interessant
werden.

Taxifahrt zum Nulltarif

Rein juristisch könnte man jetzt gratis Taxi fahren. Ein Vertragabschluss über eine Taxifahrt
spielt sich in der Regel ausserhalb eines Geschäftsraumes ab, denn die Strasse wird wohl
nicht als Geschäftsraum zu bezeichnen sein.
    
Der Fahrgast spricht den Taxifahrer auf der Strasse, meist am Taxistandplatz an und
nennt ihm sein Fahrziel. Gemeinsam wird ein Bestellformular ausgefüllt, daß nach dieser
EU-Verordnung gesetzlich zu erfolgen hat.
   
 
Laut EU-Verordnung ist das Gratisfahren juristisch möglich
  
Der Fahrgast setzt sich ins Taxi und der Fahrer bringt ihn an das gewünschte Ziel.
Am Fahrziel angekommen überreicht der Fahrgast statt Geld, daß ausgefüllte
„Widerrufsformular“.
       
Sofern der Taxifahrer jetzt nicht zum ausflippen beginnt, wird er nun sachlich argumen-
tieren, daß er den Auftrag erfüllt habe und der Fahrgast durch seine Dienstleistung
bereichert wurde.
Falsch, denn jetzt kann der Fahrgast entgegnen, daß der Taxifahrer seine Leistung bereits
vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat und daher kein Geld bekommt.
Er habe als Konsument lediglich das 14-tägige Widerrufsrecht in Anspruch genommen.
      
Nun wollen wir uns ein derartiges Szenario in der Praxis gar nicht vorstellen. Aber es
beweist wieder einmal, wie realitätsfremd im  Millionen Steuergelder verschlingenden
EU-Parlament, Gesetze und Verordnungen beschlossen werden oder werden sollen.
       
Stauni
   
2009-02-09

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