Sinnloses Waffenverbot von ÖVP-Innenminister Karner

Der gesamte Vorstoß von Karner trifft ausschließlich unbescholtene Österreicher

„Gruppenvergewaltigungen, Messerstechereien und Gewaltexzesse durch Kriminelle – oftmals Jugendliche – mit Migrationshintergrund, zweithöchste Terrorwarnstufe durch radikalislamistische Bedrohungslagen, verhaltensauffällige Personengruppen in den Kriminalitätsstatistiken – die Liste des sicherheitspolitischen Versagens von ÖVP-Innenminister Karner ist schwerwiegend und lang. Anstatt die illegale Masseneinwanderung zu stoppen und endlich konsequent kriminelle sowie nicht integrierbare Ausländer abzuschieben, präsentierte Karner quasi ein Enteignungspaket für die rechtstreue heimische Bevölkerung“, betonte FPÖ-Sicherheitsspreche NAbg. Hannes Amesbauer bezugnehmend auf die Diskussion um ein allgemeines Waffenverbot im öffentlichen Raum, die ÖVP-Innenminister Karner angestoßen hat.

Man müsse sich die Frage stellen, wen er mit so einer Maßnahme treffen wolle, sagte Amesbauer: „Die von Karner selbst definierte Zielgruppe – nämlich jugendliche Kriminelle mit Migrationshintergrund – am allerwenigsten. Die werden auf ein derartiges Verbot nämlich genauso pfeifen, wie potenzielle Terroristen, die ihre widerlichen Anschläge ohnedies mit illegalen Waffen oder Kraftfahrzeugen verüben. Das geht also völlig am Ziel vorbei. Der einzige Effekt wäre, dass Österreicher, die legal eine registrierte Waffe besitzen und engmaschig überprüft sind, drangsaliert und kriminalisiert werden. Und sie werden quasi durch sinnlose und überschießende Regelungen enteignet.“

„Das vorgeschobene Argument, damit die migrantische Jugendkriminalität bekämpfen zu wollen, ist eine klassische ÖVP-Nebelkerze. Gesetzlich ist es nämlich sowohl Jugendlichen als auch Ausländern ohne Daueraufenthaltsrecht jetzt schon untersagt eine Waffe zu besitzen. Also wozu braucht es nun dieses geplante Sinnlosverbot des Innenministers eigentlich?“, fragte der freiheitliche Sicherheitssprecher und fügte an: „Karner und die ÖVP machen hier wieder einmal das politische Geschäft der Linken.“

„Darüber hinaus stellt sich bei der medialen Inszenierung von Karner auch die Frage, was denn alles als Waffe gelten soll: Taschenmesser, Stricknadeln oder andere Alltagsgegenstände? Muss die Polizei dann ein Maßband mitführen, um nachzuprüfen, ob rechtschaffene Bürger diverse Gegenstände mitführen dürfen oder nicht? Der gesamte Vorstoß von Karner geht am vorgeschobenen Ziel völlig vorbei und trifft ausschließlich unbescholtene Österreicher“, so Amesbauer.

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Erhöhte Terrorwarnstufe während der Weihnachtsfeiertage

Verstärkte Polizeipräsenz bei christlichen Veranstaltungen in der Weihnachtszeit

Aufgrund einer aktuellen Gefährdungseinschätzung des Verfassungsschutzes sowie der nach wie vor erhöhten Terrorwarnstufe gilt während der Weihnachtsfeiertage allgemein eine erhöhte Gefährdung in Österreich. Da terroristische Akteure in ganz Europa in diesem Zusammenhang zu Angriffen auf christliche Veranstaltungen – besonders rund um den 24. Dezember – aufrufen, haben die Sicherheitsbehörden die entsprechenden Schutzmaßnahmen im öffentlichen Raum in Wien und in den Bundesländern erhöht. Dabei werden vor allem gefährdete Orte bzw. Objekte verstärkt über- bzw. bewacht. Die Anpassung der Schutzmaßnahmen geschieht in enger Abstimmung mit Veranstaltern bzw. Betreibern entsprechender Einrichtungen. Diese Vorsichtsmaßnahmen dienen der Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit der Menschen in Österreich.

Naturgemäß sind vor allem die Bundeshauptstadt und somit die Landespolizeidirektion Wien bei der Gestaltung aller erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen rund um die Weihnachtsfeiertage gefordert. Es wird an den kommenden Weihnachtsfeiertagen zu erhöhten polizeilichen Vorkehrungen, insbesondere im Streifen- und Überwachungsdienst kommen. Dabei sind zivile als auch uniformierte Einsatzkräfte mit besonderer Ausrüstung und Langwaffen im Einsatz. Die polizeiliche Aufmerksamkeit richtet sich vor allem auf Kirchen und religiöse Veranstaltungen, insbesondere Gottesdienste, und auf Weihnachtsmärkte. Die jeweiligen Maßnahmen werden je nach Notwendigkeit gesetzt und können erforderlichenfalls auch Zutrittskontrollen umfassen. Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen und Gottesdiensten werden gebeten, einen Lichtbildausweis mitzunehmen und mehr Zeitaufwand als üblich einzuplanen. (Quelle: polizei.gv.at)

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