Risikospekulationen
Wie bereits hinlänglich bekannt ist, hat die österreichische Bundesfinanzierungsagentur
(ÖBFA) in großem Stil in Spekulationspapiere investiert.
Aus diese hochspekulativen Veranlagungen drohen dem Bund jetzt rund 617 Millionen
Euro an Verlust, es sei denn diese Papiere erleben einen erstaunlichen Kursaufschwung.
Auf Kosten der Steuerzahler
Da dies natürlich nicht passieren wird, kommt es mit Sicherheit zu diesem Verlust.
Das Schöne daran ist, dass für diese Spekulationen Steuergelder verwendet wurden, die
von Steuereintreibern oder auch Betriebsprüfer genannt, den Steuerpflichtigen aus der
Tasche gezogen wurden.
Zahnloser Rechnungshof
Der Rechnungshof, der in unseren Augen eigentlich eine zahnlose Kontrollinstanz ist, be-
mängelte vor allem, dass die Bundesfinanzierungsagentur „sowohl im Verhältnis zu ihren
Kassamitteln als auch zum Weltmarkt sehr hohe Beträge in intransparente Wertpapiere, die
von der US- Subprime- Krise besonders gefährdet waren, Gelder veranlagte“.
Pröll im Erklärungnotstand
Finanzminister Josef Pröll, der versuchte seinen Vorgänger Molterer zu decken, sah diese
Angelegenheit bei einer parlamentarischen Anfrage nicht so eng.
Er meinte dieses Thema werde in der Öffentlichkeit völlig undifferenziert diskutiert.
Lesefehler
Wer den RH-Bericht genau lese, der stelle fest, dass hier das Bild ein anderes sei, als in der
Öffentlichkeit vermittelt werde, so Pröll weiter. Herr Finanzminister, welchen Bericht haben
Sie eigentlich gelesen ?
Den kompletten geistigen Erguss des Bundesminister Josef Pröll, können Sie im folgenden
Link nachlesen. http://www.parlament.gv.at/PG/PR/JAHR_2009/PK0696/PK0696.shtml
Mittlerweile aber, hat auch der Finanzminister seine Meinung revidiert.
Strafanzeige
Während sich Politiker und Verantwortliche gegenseitig die Schuld in die Schuhe schieben,
nachdem die Verniedlichungsstrategie nicht gefruchtet hat, ist die erste Strafanzeige bei der
Staatsanwaltschaft eingelangt.
Vorarlberg Online
Die anonyme Anzeige wurde am 27. Juli 2009 abgeschickt und trägt den Betreff: „Strafan-
zeige gegen die Verantwortlichen der Bundesfinanzierungsagentur und des Bundesminis-
teriums für Finanzen Helmut Eder, Paul Kocher, Martha Oberndorfer, Gerhard Steger und
Kurt Sumper wegen Untreue (§ 153 StGB), Amtsmissbrauch (§ 313 StGB) sowie allfälliger
Verstöße gegen das Devisengesetz.“ (Quelle: Vorarlberg Online).
In dieser Anzeige wird auch angeführt, dass im vorliegenden Fall derselbe „modus operandi“
vorliegt, der beim Ex-Generaldirektor der BAWAG, Helmut Elsner, zu dessen (noch nicht rechts
-kräftiger) Verurteilung führte.
Offizialdelikt
Da wird vielleicht oder eher doch nicht, auf den Korruptionsstaatsanwalt Arbeit zukommen.
Dieser ist für diese Anzeige zuständig, meint zumindest der Sprecher der Staatsanwaltschaft
Gerhard Jarosch.
Normalerweise hätte die Staatsanwaltschaft in diesem Fall von sich aus tätig werden müssen,
da hier ein Offizialdelikt vorliegt, dass ein Einschreiten von amtswegen erfordert.
Da ist es doch erstaunlich, dass diese erst nach der Erstattung einer anonymen Anzeige in
die Gänge kommt. Handelt es sich doch bei dieser Affäre um einen allgemein bekannten Fall.
Strafverfolgung ?
Aber eine neue Frage wirft sich auf. Warum wurde eigentlich eine anonyme Anzeige erstattet.
Da wird doch nicht „irgendwer“ zu kurz gekommen und auf Revanche aus sein.
Wir wären sehr erstaunt, wenn es im vorliegenden Fall zu einer Gerichtsverhandlung,
geschweige einem Schuldspruch kommen würde.
Normalerweise müßte man jetzt den inhaftierten Helmut Elsner sofort aus der Haft freilassen
und ihm eine Haftentschädigung bezahlen.
Einer darf, der Andere nicht
Sie fragen sich sicher, warum wir auf so eine perverse Idee kommen. Nun im Prinzip hat
Elsner dasselbe gemacht, wie die Beamten der Bundesfinanzierungsagentur. Er hat im
großem Stil mit fremden Geld risikoreich spekuliert und diese Gelder im Sand versenkt.
Nicht mehr und nicht weniger.
Stauni
2009-07-29
Oppositionspolitiker fordert Werbestop
Für einen sofortigen Stopp der aktuellen Werbung der „Erste“-Bank“ sprach sich heute
FPÖ-Generalsekretär NRAbg. Harald Vilimsky aus. „Diese sei grob irreführend und erfülle
zudem den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs“, so der FPÖ-Mann weiters.
Aus gehabten Schaden nichts gelernt ?
Großgedruckte Rendite, kleingedrucktes Risiko
In der Tat, 8 Prozent Rendite zu versprechen und dann irgendwo im Kleingedruckten anzu-
merken, dass es sich um eine „Marketingmitteilung“ handle und bei dieser Geldanlage
auch ein Totalverlust des eingesetzen Kapitals möglich sei, ist erstaunlich.
Nachfolgenden Text sollten Sie sich aufmerksam durchlesen, denn er steht ganz klein
gedruckt am Ende des Veranlagungsangebots der „Erste-Bank“.
Die Auszahlung des Ertrags muss durch den Jahresgewinn der Erste Group
Bank AG gedeckt sein und kann daher auch entfallen.
Dies ist eine Werbemitteilung. Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung
in Wertpapiere neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt – bis hin
zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
Kundenberatung
Es wird zwar angeboten, dass man sich von einem Kundenbetreuer ausführlich beraten lassen
kann, der aber unserer Meinung nach sicherlich nur daran interessiert ist, die Partizipations-
scheine an den Mann bzw. an die Frau zu bringen.
Legt man auf diese Beratung keinen Wert so hat man die Möglichkeit, per netbanking direkt
online zu zeichnen. Damit könnte man sich zumindest das „neutrale“ Verkaufsgespräch
ersparen.
Erhebliche Gewinne
Laut eigenen Angaben der Erste Group Bank AG, betrug der Konzernüberschuss selbst unter
den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2008 nach Steuern und Fremd-
anteilen satte 859,6 Millionen Euro.
Da ist es doch weiters erstaunlich, dass ein Bankinstitut das einen derart hohen Gewinn zu
verzeichnen hat, aus dem staatlichen Bankenhilfspaket 2,7 Mrd Euro in Anspruch nimmt.
Ob dieses Geld nicht in anderen Bereichen (z.B. Sozialbereich) mehr geholfen hätte, ist nun
die Frage für jene Leute, die diese Gelder so großzügig verteilt haben.
VKI schon in den Startlöcher
Man kann nur hoffen, dass die Leute aus diversen Veranlagungsgeschäften, wie z.B. AWD,
gelernt haben und die Kassandrarufe der Erste Group Bank AG ungehört verhallen lassen.
Andernfalls wird sich der VKI, samt seinen Prozesskostenfinanzierern die Hände reiben,
wenn er wieder zu einer Sammelklage aufrufen kann.
Stauni
2009-04-27