FPÖ – Schnedlitz: „WKO-Bonzen stopfen sich trotz desaströser Wirtschaftslage die Taschen voll!“

Schluss mit der Zwangsmitgliedschaft – Länderpräsidenten und andere Großverdiener müssen Gehaltserhöhungen rückgängig machen

Harald Mahrer wollte sich als Wirtschaftskammerpräsident medial positiv inszenieren, indem er ein Machtwort spricht und auf diese Weise in der Öffentlichkeit Punkte sammeln. Seit den jüngsten Veröffentlichungen in den Medien zu den Gagenparadiesen in der Bundeswirtschaftskammer und manchen Länderkammern ist für FPÖ-Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz jedoch klar: „Harald Mahrer ist der größte Gagenkaiser der WKO. Seit Juli 2025 verdient er Medienberichten zufolge um 2.600 Euro mehr (!). Aber nicht nur er, auch die Landesdirektoren haben sich ihre eigenen Bezüge um bis zu 55 Prozent erhöht. In manchen Bundesländern und sparten wurden Gehältern beinahe verdoppelt. Hier erleben wir einmal mehr die klassische ÖVP-Politik: Den Menschen, die wenig haben, das Geld auch noch wegnehmen, aber sich selbst die Taschen vollstopfen.“ Schnedlitz forderte die Rückabwicklung dieser teilweise exorbitanten Gehaltssprünge.

Was beim WKO-Präsident Mahrer noch erschwerend hinzukomme, sei der Umstand, dass er auch als Präsident der Österreichischen Nationalbank ordentlich verdient. Schnedlitz: „Mahrer ist reif für den Rücktritt. Aber nicht nur das: Angesichts der katastrophalen Lage der heimischen Wirtschaft ist es auch höchst an der Zeit, endlich die Zwangsmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer zu beenden. Eine Standesvertretung, die sich mehr um die Gehälter ihrer Top-Funktionäre als um die Unterstützung ihrer Mitglieder kümmert, muss von Grund auf reformiert werden. Die FPÖ wird jedenfalls nicht lockerlassen und in Sachen Ende der Zwangsmitgliedschaft weiter Druck machen.“

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Weiterhin kein Pick-up NoVA-befreit

Die österreichische Automobilwirtschaft weist darauf hin, dass trotz anders lautender jüngster medialer Meldungen weiterhin kein einziger Pick-up NoVA-befreit ist

Pick-Ups bleiben weiterhin nur dann steuerbefreit, wenn sie über eine einfache Ausstattung verfügen. Das Finanzministerium hat zwar das Kriterium des permanenten Allradantriebs von der Liste gestrichen, die definiert, was unter einer solchen einfachen Ausstattung zu verstehen ist, alle anderen Kriterien wie beheizte Heckfenster oder elektrische Sitzverstellung bleiben aber aufrecht. Das führt dazu, dass weiterhin nach erstem Realitätscheck bei den betroffenen Marken kein Pick-up in den Genuss der NoVA-Befreiung kommt.

„Wir hoffen, dass die für 2026 zugesagte Evaluierung der Kriterienliste vorgezogen wird und eine realistische Definition der Kriterien erfolgt. Diese sollte sich am Markt orientieren, um Betrieben diese Fahrzeuge als Arbeitsgeräte wie ursprünglich von der Politik zugesagt NoVA-befreit zur Verfügung zu stellen“, so Klaus Edelsbrunner, Obmann des Bundesgremium Fahrzeughandel in der WKO.

Jedenfalls ist es seit der NOVA-Belastung von Pick-Ups, im Autohandel zu massiven Umsatzeinbrüchen für diese Fahrzeuge gekommen.  Ganz im Gegenteil zu den Luxuskarossen der Regierungsmitglieder (welche alle vom Steuerzahler finanziert werden), dürfen jene Menschen welche einen Pick-Up aus beruflichen Gründen brauchen, nicht einmal einen elektrischen Fensterheber in diesem haben.  Von anderen „Annehmlichkeiten“, die diesen Menschen den Arbeitsalltag erleichtern könnten ganz zu schweigen.

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Empfiehlt die WKO eine Verletzung des Datenschutzes?


Erstaunliche Rechtsmeinung einer Zwangsanstalt

Dass die Finanzpolizei (ehemalige KIAB) bei den meisten Unternehmern keinen guten
Ruf  genießt,  ist  kein  Geheimnis.   Dies  hat  aber  nichts mit dem  „ewigen  K(r)ampf“
Steuerpflichtiger  vs.  Finanzamt  zu  tun,  sondern  liegt  am  Auftreten  etlicher Finanz-
polizisten.    Einen sehr  interessanten  und  aufschlussreichen  Beitrag  dazu,  gibt  es
von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Dieser kann unter diesem LINK aufgerufen
werden.
Mit  dem  Thema  „Finanzpolizei“  beschäftigt sich auch die Zwangsanstalt WKO in ihrer
aktuellen  Ausgabe ihres Jubelblättchen „Wiener Wirtschaft“.   Wie sich aus dem Unter-
titel (Screenshot) ersehen lässt,  befasst man sich mit einer ganz normale Kontrolle.
Screen: Wiener Wirtschaft (Printausgabe Nr. 48 v. 28.11.2014)
Der Beitrag ist im Prinzip ein 08/15-Artikel.  Ein Satz jedoch ist uns ins Auge gestochen.
Dieser findet sich rot unterstrichen, im obig eingefügten Screenshot. Da empfiehlt doch
die  WKO  ihren Zwangsmitgliedern tatsächlich,  Meldungen bei der Sozialversicherung
bereitzuhalten.
Wie geht eine Bereithaltung überhaupt vonstatten? Gehen wir beispielsweise von Klein-
und Mittelbetrieben in der Gastronomie aus. Dort befindet sich in der Regel eine Mappe
(meist  unter  dem Tresen),  in  der  die behördlichen Bewilligungen für den Betrieb (im
Normalfall Kopien) aufbewahrt werden.
Diese Unterlagen werden ständig bereit gehalten, da man ja nie weiß, wann Behörden-
vertreter  (Marktamt,  Arbeitsinspektor, Finanzpolizei etc.)  zu einer Kontrolle im Betrieb
erscheinen.   Aus diesem  Grund haben auch meist alle  Mitarbeiter(innen) Zugriff (und
daher  auch  Einsicht)  auf diese,  um sie bei einer behördlichen Überprüfung vorlegen
zu können.
Das  ist  an und für sich problemlos,  da in Unterlagen wie Betriebsanlagengenehmigung,
Gewerbeschein etc. keine Geheimnisse (also sprich keine schützenswerte Daten) stehen.
Und  nun  sind  wir  bei  des  Pudels  Kern.   Die  WKO empfiehlt ihren Zwangsmitgliedern,
auch Meldungen bei der Sozialversicherung bereitzuhalten.
Screen: erstaunlich.at
Und nun wird es bedenklich. Wie man aus dem obigen Screenshot ersehen kann, enthält
eine  Anmeldebestätigung  der  Krankenkasse  Daten,  die  einwandfrei  unter den Daten-
schutz fallen.  Zudem ist eine derartige Bereithaltung gar nicht erforderlich, da die Finanz-
polizisten  mittels  ihrer  Laptops  (ein  solcher  wird immer bei einer Kontrolle mitgeführt)
sofort  in  der  Lage sind zu überprüfen,  ob der im Betrieb angetroffene Mitarbeiter ange-
meldet ist.
Auch eine gründliche Recherche im Internet ergab,  dass  die  von der WKO besagte Bereit-
haltung  von  Meldungen  bei  der  Sozialversicherung,  von niemanden gefordert wird.  Wir
haben uns diesbezüglich zahlreiche Publikationen namhafter Wirtschaftstreuhänder durch-
gelesen.
Die von der WKO getätigte Äußerung zur Bereithaltung von Meldungen bei der Kranken-
kasse,  liest  sich  für  uns  wie eine Empfehlung zur Verletzung des Datenschutzes.  Wir
wollten  natürlich  wissen,  wie  die  Zwangsanstalt  zu ihrer Meinung kam.   Ein endloser
Telefonmarathon (wurden von einer Stelle zur anderen verbunden) brachte kein Ergeb-
nis.   Entweder  hatte  man  keine Ahnung von der Materie oder ein eventuell Wissender
war gerade leider nicht verfügbar.
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2014-12-03

WKO verschleudert Geld ihrer Zwangsmitglieder


Gewerbescheine und WKO-Mitgliedschaft für Bankräuber?

Auf  Seite 13  berichtete  heute  die  kunterbunte Postille ÖSTERREICH über den mutmaßlichen
Serienbankräuber Sasa M.   Dieser soll drei  Überfälle bei Knast-Freigängen verübt haben.  Viel
interessanter – allerdings  im  negativen  Sinne – erschien uns nachfolgendes ¼ seitiges Inserat,
welches unter dem Artikel stand.

Screen: ÖSTERREICH (Printausgabe vom 10.04.2014)
Abgesehen davon,  dass wir nicht erkennen können welchen Zweck diese entgeltliche Ein-
schaltung  der WKO hat,  ist es uns auch nicht klar, welche Zielgruppe damit angesprochen
werden soll.  Jedenfalls haben die WKO-Zwangsmitglieder,  wenn auch nicht freiwillig,  das
sinnlose Inserat  gesponsert.
Gibt  es  etwa  schon  Gewerbescheine  für  Banküberfälle und müssen Bankräuber jetzt auch
zwangsweise einen Obolus an die Wirtschaftskammer entrichten? Nun aber Scherz beiseite –
wer  bis  bislang  nur  vermutete,  dass  die  WKO  Geld  ihrer  Zwangsmitglieder beim Fenster
hinauswirft,  dem wird mit dem obig gezeigten Inserat nun der Beweis dafür geliefert.
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2014-04-10

Zusätzliche Abzocke mit den Kurzparkzonen


LESERBRIEF

Liebe Erstaunlich Redaktion
Tut leid das ich anonym schreibe,  habe aber meine Gründe.   Möchte euch auf eine weitere
meiner Meinung nach Chuzpe bzw. Abzocke aufmerksam machen (falls es euch interessiert).
Vorige  Woche  wurden  im  12. Bezirk Pohlgasse,  von  der  Ruckergasse  bis zur Meidlinger
Hauptstrasse, an jeder Ecke neue Verkehrstafeln aufgestellt. Habe einen der Arbeiter gefragt
was  das  wird.   Er meinte das werden neue Kurzparkzonen. Ich dachte mir neue Kurzpark-
zonen, wenn das Parkpickerl kommt, komisch.
Nach einigen Tagen Recherche im Internet,  war nicht leicht zu finden,  entdecke ich dann
diese  Seite der Wirtschaftskammer.   Unter dem Titel Geschäftsstrassen dann das Interes-
sante. Es werden einfach diese sogenannten Geschäftsstrassen vergrößert bzw. erweitert.
Kann jetzt hauptsächlich nur für die Gegend Meidlinger Hauptstrasse sprechen:   Kurzpark-
zonen hat es ja rund um die Meidlinger immer gegeben, wieso man das um die halbe Pohl-
gasse,  halbe Rauchgasse und ganze Niederhofstrasse erweitern muss,  ist mir ein Rätsel.
Noch dazu wo die Meidlinger mit Parkpickerl tagsüber in dieser ohne nicht noch einmal zu
zahlen,  gar  nicht stehen bleiben dürften.  Mir ist schon klar das Anrainer  z.b. im 6. un 7.
Bezirk  tagsüber  auch  nicht auf der Mariahilferstrasse parken dürfen.   Was ich nicht ver-
stehe  ist wieso man diese Kurzparkzonen noch um ein Vielfaches ausweiten muss. In den
Plänen  unter  dem Text Geschäftsstrassen  sind auch im Text nicht erwähnte Gassen wie
Wattgasse eingezeichnet. Wäre mir neu das die Wattgasse eine Einkaufstrasse ist. Glaube
nicht  das diese Erweiterungen dieser sogenannten Geschäftstrassen schon sehr bekannt
ist.
Hier der link der WKO:
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=666662&dstid=756
Liebe Grüße
ein aufmerksamer Erstaunlich Leser
2012-08-01
 

Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer


Fantasy-Land

Nachfolgend sehen Sie ein  Foto vom Mediengespräch zur Integration, das in der vergangenen
Woche  in Oberösterreich stattfand.   Bei diesem meinte  der ÖVP-Jungpolitiker Sebastian Kurz
unter  anderem,  dass  man die Integration in Österreich als gelungen betrachten könne.  Bitte
beachten  Sie  die vom  Cateringservice  aufgestellten Tabletts  mit Snacks,  die sich links und
rechts vom ÖVP- Staatssekretär für Integration befinden.
 
Screen: facebook.com
 
In  den  drapierten  Wurstsemmeln  stecken jeweils verschiedene Landesflaggen.   Die öster-
reichische Fahne soll wohl im Zusammenhang mit den ausländischen Flaggen eine gelungene
Integration symbolisieren.
 
Das Ganze hat nur zwei gravierende Schönheitsfehler.   Bei den ausländischen Fahnen handelt
es sich um jene der Vereinigten Staaten von Amerika und jener der Schweiz. Mit diesen beiden
Ländern haben wir bezüglich Integration ohnehin keinerlei Probleme.
 
Den Vogel schießt jedoch die Flagge mit den Farben  „rot-weiß-grün (hochgestellt)“  ab.  Einen
Staat mit dieser Fahne gibt es nämlich weltweit nicht.   Möglicherweise ist diese von einem ge-
heimen  Land  in  das  korrupte ÖVP-Politiker(innen)  flüchten,  bevor  sie  in  Österreich in die
Fänge  der  Justiz  geraten.   Traurig  ist  nur,  dass der ganze Schwachsinn mit Beiträgen der
Zwangsmitglieder der WKO finanziert wurde.
 

Einer von 40.744

Aber Herr Kurz ist nicht kurzatmig und setzte noch einen drauf. Nachfolgender Artikel erschien
heute  in  der  Kronen Zeitung,  sowohl am Titelblatt als auch auf  Seite 25, wobei wir uns aber
nicht  sicher  sind,  ob  es  sich  bei dem Beitrag  nicht um eine bezahlte PR- Aktion der ÖVP
handelt.
 
 
Screens: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 15.07.12)
 
In Österreich leben 40.744 Personen afrikanischer Herkunft (Quelle:  medienservicestelle.at).
Das ist offizielle Zahl, welche im Jahr 2011 veröffentlicht wurde.   Wie viele Schwarzafrikaner
tatsächlich in der Alpenrepublik leben ist wohl unbekannt.   Aber sei wie es sei und gehen wir
von der offiziellen Zahl aus.
 
Einen  einzigen  Schwarzafrikaner von 40.744,  der  (österreichweit als einziger Farbiger) bei
einer Freiwilligen Feuerwehr dient als „Echtes Beispiel für gelungene Integration“  zu bezeich-
nen, ist wohl der Witz des Monats.
 
Ganz nebenbei sei erwähnt, dass der farbige Feuerwehrmann als Pfarrer in seiner Heimatge-
meinde  tätig  ist.   Dies sieht  S. Kurz offenbar absichtlich nicht als Integration,  denn bei den
vielen Missbrauchsfällen in der Kirche käme das möglicherweise auch nicht so gut an.
 
Also  wie  bereits  erwähnt,  ist  laut dem  ÖVP- Staatssekretär  für  Integration  ein einziger
schwarzafrikanischer  Feuerwehrmann  (von  in  Österreich  lebenden  40.744  Schwarzafri-
kanern),  ein  echtes  Beispiel  für  gelungene  Integration.  Ob  Kurz das Sprichwort   „Eine
Schwalbe macht noch keinen Sommer“  kennt?   Wir glauben eher nicht.
 
Zudem  stellt sich für uns die Frage,  ob Kurz die zahlreichen schwarzafrikanischen Drogen-
dealer  auch  als echte Beispiele für gelungene Integration sieht?   Denn immerhin nehmen
diese  aktiv  am  Wirtschaftsleben  in  Österreich teil,  auch wenn ihre geschäftlichen Tätig-
keiten gegen das Gesetz verstoßen.
 
Nach  diesen  Auftritten von Sebastian Kurz,  hat die ÖVP zumindest ein männliches Gegen-
stück  zum Fräulein Laura Rudas von der SPÖ.   Eigentlich dürften sich die Schwarzen (und
damit ist die ÖVP gemeint) nicht wundern, dass sie in der Wählergunst derart abschmieren.
 
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2012-07-15
 

Keine Bezahlung mehr für den 1. Krankenstandstag


Entgeltfortzahlung einstellen

„Die Entgeltfortzahlung im Falle einer Arbeitsverhinderung durch Krankheit oder Unfall eines
Arbeitsnehmers  stellt  für viele  Klein- und Mittelbetriebe eine enorme finanzielle Belastung
dar“, betont der Obmann der Bundessparte Gewerbe und Handwerk Konrad Steindl.

Laut  WIFO-Fehlzeitenreport  belaufen sich die Kosten für Krankenstände auf 17,6 Milliarden
Euro pro Jahr.  Statistisch erwiesen ist auch, dass die Zahl der Kurzkrankenstände kontinuier-
lich steigt. „Daher ist die Forderung des Wirtschaftsbundes, dass der erste Krankenstandstag
vom Arbeitnehmer übernommen werden soll, ein richtiger Ansatz, der zu mehr Gerechtigkeit
führt“, unterstützt Steindl den Vorstoß des Wirtschaftsbundes im heutigen „Kurier“.
 
Eine  entsprechende Änderung des Österreichischen Entgeltfortzahlungsrechts ein fortschritt-
licher Schritt und ein wichtiger Beitrag der Arbeitnehmer für mehr Gerechtigkeit wäre. „Denn
wie gerecht ist es, wenn die Unternehmer das Entgelt für bis zu 60 Tage Krankenstand ihrer
Arbeitnehmer  pro  Jahr zahlen müssen und meist nicht über die personellen Ressourcen ver-
fügen, um die Fehlzeiten kranker Arbeitnehmer auszugleichen?  Wir brauchen mehr Fairness“
Die  dadurch  eingesparten Mittel könnten in die betriebliche Gesundheitsförderung und Prä-
vention investiert werden.“, stellt Steindl mit Nachdruck klar.
 

Weltmeisterschaft im Schröpfen der Bürger(innen)

Mit  seinen Aussagen unterrichtet  K. Steindl  nun auch die Arbeitnehmer,  was Selbständige
schon längst wissen:  Nämlich dass der Zwangsverein  WKO in etwa so notwendig ist wie ein
Loch im Kopf.  Mit einer Abschaffung der  Zwangsmitgliedschaft würden nämlich ebenfalls er-
hebliche  Mittel  eingespart  werden,  die  den  Unternehmern  in der Kasse bleiben würden.
Diese Gelder würden sich wesentlich vernünftiger einsetzen lassen, als die WKO künstlich am
Leben zu erhalten.
 
Abgesehen  davon  ist  es  eine  besonders  geschmacklose Initiative,  den ersten Tag jedes
Kranken standes nicht mehr bezahlen zu wollen. Damit zeigt sich einmal mehr, wem die ÖVP
das  Geld  wegnehmen will,  um es bedingungslos an Pleitestaaten wie Griechenland oder an
ein  antidemokratisches  Finanzkonstrukt  namens ESM zu überweisen.  Offenbar will die sich
im politisch freien Fall befindliche ÖVP,  der SPÖ Konkurrenz im Schröpfen der Bürger(innen)
machen.
 
Besonders  oft  von  eintägigen  Krankenständen betroffen  sind chronisch kranke Menschen,
die  sich  regelmäßigen  Kontrolluntersuchungen unterziehen müssen.   Sie wären die Haupt-
opfer dieser unsozialen Politik und würden dadurch gänzlich aus dem Arbeitsprozess gedrängt.
 
Es ist zwar nicht von der Hand zu weisen, dass es sicher einige Zeitgenossen gibt, die hin und
wieder „blau machen“, aber einen indirekten Generalverdacht auszusprechen wie dies aus der
heutigen  Presseaussendung  der  Wirtschaftskammer herauszulesen ist, ist wohl im höchsten
Maße erstaunlich und kann nur so einer Organisation einfallen.
 
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2012-04-07
 

Ich habe ja nur auf Befehl gehandelt


Regel oder Einzelfall?

In unserem Beitrag  „Dumm oder bösartig?“  haben wir darüber berichtet,  wie man

seitens des MBA für den 10. Bezirk versucht, die berufliche Existenz eines mittlerweile
33- jährigen Mannes zu zerstören.

 

Dieses  Magistratische  Bezirksamt  wirft dem Mann in einem Schreiben an die  WKO

(Wirtschaftskammer Wien) Straftaten vor, die er in der Jugend gesetzt hatte und für

welche die Strafen schon vollzogen beziehungsweise bedingt nachgesehen wurden.

 

Wir wollten nun wissen ob dieses Verhalten des MBA 10 die Regel ist und kontaktier-
ten jenen Mann in der WKO, welcher das MBA-Schreiben an die Firma weitergeleitet
hatte. Magister Norbert Lux, Geschäftsführer der Fachgruppe der Kaffeehäuser in der
WKO, teilte uns telefonisch mit,  dass es sich hier um einen  bedauerlichen Einzelfall
handle.

 

Daraufhin wurde die unterzeichnende Beamtin des amtlichen MBA-Schreibens telefon-
isch kontaktiert. Diese erklärte, dass dies von allen Bezirksämtern so gehandhabt wird
und regte sich fürchterlich über die Aussage des Magister Lux von der WKO auf.
 
Außerdem meinte sie,  dass es eine  Frechheit gewesen wäre  das Schreiben an die
Firma weiterzuleiten, da es sich um eine Vertraulichkeit gehandelt habe.

 

Selbständiges Denken steht nicht hoch im Kurs

Von uns darauf angesprochen ob ihr der § 113 StGB etwas sage, verneinte sie unsere

Frage. Als wir sie darüber aufklärten was in diesem steht, rechtfertige sich die Beamtin

damit, dass sie gemäß des § 87 GewO in Verbindung mit § 13 GewO gehandelt hätte.

 

Global gesprochen handelt es sich in den zitierten Paragrafen darum,  Gewerbeinhaber
auf Ausschlussgründe gemäß § 13 Abs. 1 oder 2 zu überprüfen.   In den angeführten
gesetzlichen  Bestimmungen ist kein einziges Wort darüber zu lesen,  dass der  § 113
StGB  außer Kraft tritt.

 

Über diese Tatsache informiert meinte die Beamtin des MBA 10,  dass sie keine Juristin
sei und sie das Schreiben auf Anordnung ihres Vorgesetzen verfasst habe.  Diese Aus-
sage  ist  für  das  Verhalten vieler Beamte(innen)  sehr bezeichnend.   Obwohl ihnen
fachliche Qualifikation fehlt, erlassen sie Bescheide. Und geht ein solcher „in die Hose“
kommt die Ausrede:  „Ich habe ja nur auf Anordnung oder Befehl gehandelt.“
Selbständiges Denken scheint bei diesen nicht unbedingt angesagt zu sein.

 

Verfassungswidrig?

Aber wir gehen einen Schritt weiter und behaupten, die Anwendung des § 87 GewO
ist verfassungswidrig.   Denn die verfassungsmäßig gewährleistete Gleichheit vor dem
Gesetz ist durch diese gesetzliche Bestimmung nicht mehr gegeben.

 

Nehmen wir an, dass der betreffende Mann kein geborener Österreicher wäre und bis
zu seinem zwanzigsten Lebensjahr beispielsweise in einem anatolischen oder in einem
in  den  rumänischen  Karpaten  gelegenen  Dorf gelebt hätte und vor 13 Jahre nach
Österreich gekommen wäre.

 

Wir glauben kaum, dass die Behörde sich aus den von uns genannten Regionen irgend-
welche  Auskünfte eingeholt hätte.   Und wenn  ja darf  man sich  ziemlich sicher sein,
dass  von dort keine Antwort erfolgt  und die Anfrage im Papierkorb gelandet  wäre.
Das heißt, dass er mit seinen in der Jugend begangenen Straftaten – Mopeddiebstahl
und Jointrauchen –  hierzulande keinerlei Probleme haben würde.

 

Nun soll man Straftaten nicht verherrlichen und es ist auch sinnvoll wenn eine amtliche
Überprüfung stattfindet.   Aber mit dem von uns aufgezeigten Beispiel hat man wohl
am MBA 10 das Kind mit dem Bad ausgeschüttet.   Denn mit dem Ausposaunen von
Jugendblödheiten  eines  mittlerweile  33-jährigen Mannes,  wird  dessen  berufliche
Zukunft zerstört. Ein derartiges Verhalten kann ja wohl nicht im Sinne einer Resoziali-
sierung sein.

 

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2011-09-19
 

Dumm oder bösartig?


Existenzgefährdung durch Beamt(innen)

Was so manche Beamt(innen) in ihrer  Dummheit oder Bösartigkeit anrichten können ist

nicht mehr erstaunlich, sondern bereits erschütternd und für Betroffene existenzgefährd-

end. Dies beweist eine Aktion des MBA für den 10. Bezirk.  

 

 

Ein Wiener Unternehmer erhielt von der WKO obige schriftliche Mitteilung. Dem WKO-

Brief war folgendes amtliches Schreiben des MBA für den 10. Bezirk beigeheftet.

 

 

Da staunte der Unternehmer nicht schlecht, denn seine Firma besitzt gar keine Gewerbe-

berechtigung für ein Kaffeehaus.   Also rief er in der Wirtschaftskammer zurück,  um die

Situation aufzuklären.  Aber auch in dieser war man ratlos und so wanderte die gesamte
Korrespondenz vermutlich im Papierkorb.

 

War nicht einmal mehr in diesem Betrieb beschäftigt

So weit, so nicht gut. Denn jetzt kommen wir zum Kern unseres Beitrages. Der im amt-
lichen Schreiben des MBA 10 genannte Mann, nennen wir in Huber (richtiger Name ist
der Redaktion bekannt) war  Geschäftsführer in der Firma des Wiener Unternehmers.

 

Die Betonung liegt auf „war“, denn zum Zeitpunkt des amtlichen Schreibens  –Datier-
ung 21.06.2011- war Huber gar nicht mehr bei besagter Firma beschäftigt. Aber dieses
Faktum ist vergleichsweise noch harmlos zu dem,  was man sich im  MBA 10 zusätzlich
leistete.

 

Herr Huber hatte im Alter von 16 Jahren  ein Moped für eine Spritztour geklaut und ein

Jahr später wurde er von einem Polizisten beim Rauchen eines Joints erwischt. Nun soll

man keine Straftaten verharmlosen, aber diese Delikte fallen  für uns  unter Jugendblöd-

heiten.

 

MBA 10 informierte Dritte über  getilgte Vorstrafen

Huber musste auch die Konsequenzen aus seinem Verhalten ziehen und wurde vom

JGH Wien zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt.  Diese sind heute – 16 Jahre später-

bereits getilgt.   Auch schienen die Verurteilungen des  JGH-Wiens nie in einem Straf-

registerauszug  auf.   Dies hat auch  seinen Sinn, denn bei geringfügigen Delikten will

man Jugendlichen nicht ihren Weg verbauen.

 

Das scheint man am MBA 10 nicht so zu sehen.  Um zu den beiden, bereits getilgten

Jugendvorstrafen zu kommen,  müssen schon Ermittlungen  angestellt worden sein.

Da man mit  diesen offenbar so beschäftigt war wurde vergessen,  bei der Kranken-
kasse anzufragen ob Huber überhaupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist.

 

Und jetzt  wird es  besonders krass.   Das MBA 10 teilt der Kammer für Arbeiter und

Angestellte für  Wien und  der Wirtschaftskammer Wien, die beiden  bereits getilgte

Jugendvorstrafen des  Herrn Huber  aus den  Jahren 1994 und 1995 mit.   Letztere

Institution verständigte  wiederum den  Unternehmer,  der nun auch in Kenntnis
deren ist.

 

Für uns stellt sich nun die berechtigte Frage, ob hier nicht der Tatbestand des § 113
StBG   – Vorwurf  einer  schon  abgetanen  gerichtlich  strafbaren Handlung
erfüllt wurde.

 

Screen: jusline.at

 

Huber meint jedenfalls:  „Das lasse ich mir nicht bieten und ich werde diese Angelegenheit
einem Rechtsanwalt übergeben.“

 

Also fassen wir nochmals zusammen. Das MBA 10 will eine Gewerbeberechtigung entziehen,

die gar nicht existiert. Dann stellt dieses Amt Erhebungen an und kramt bereits getilgte JGH
-Vorstrafen aus, vergisst aber bei der Krankenkasse nachzufragen, ob der Betreffende über-
haupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist.  Zu guter Letzt werden Dritte von den
getilgten Vorstrafen des Herrn Huber in Kenntnis gesetzt.
 
Das wirft bei uns die Frage auf,  sind oder waren  jene Beamt(innen) die an dieser Aktion
beteiligt waren nur dumm oder bösartig. Möglicherweise auch beides zusammen.

 

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2011-09-11
 

WKO kassiert weiter ungeniert ab


Aussendung der WKO

Unabhängig von jeder möglichen Änderung der Bestimmungen über den Alkoholaus-
schank wird das Gastgewerbe auch künftig  alkoholfreie Jugendgetränke verstärkt an-
bieten und damit seinen Beitrag im Sinne des Jugendschutzes leisten.

Jugendschutz  ist  für  uns ein wichtiges Thema.  Die Gastgewerbetreibenden sind Part-

ner  der Jugend und verstehen sich als  Treffpunkt  und  Kommunikationsplattform.  Wie
berichtet, sollen im Zuge dieser Reform die Bestimmungen über den Alkoholausschank
an Jugendliche und die Verpflichtung, so genannte Jugendgetränke anzubieten, ersatz-
los gestrichen werden.

Die bestehenden  Bestimmungen dienten  dem Schutz  der Jugend und sollen weiterhin

bundeseinheitlich  geregelt sein.  Der Alkoholausschank  an  Jugendliche  und  die Aus-
preisung der Jugendgetränke sollen wie bisher bestehen bleiben.  Derzeit müssen zwei
antialkoholische Getränke („Jugendgetränke“) billiger sein als das billigste alkoholische
Getränk.

Die drei obigen Absätze stammen aus einer Aussendung der  Wirtschaftskammer Öster-

reich vom  05.03.2002.  Weche Dilletanten  bei  diesem Zwangsverein Funktionen inne-
haben beweist der Umstand,  dass die WKO in über 9 Jahren nicht in der Lage war ihre
irreführende Aussendung zu korrigieren.

Warum irreführend?

Liest man sich den Text der WKO-Aussendung durch, kommt jeder logisch denkende
Mensch zu folgenden Ergebnis: Bei dem Wort Jugendgetränk in Verbindung mit dem
Begriff Jugendschutz,  kann  es  sich  nur  um  den Schutz von Jugendlichen handeln.
Daher  die  Auflage an  die  Gastgewerbetreibenden, zwei antialkoholische Getränke
(„Jugendgetränke“) billiger als das billigste alkoholische Getränk anzubieten.

So weit, so falsch. Zahlreiche Gastgewerbetreibende wurden von Marktamtsbeamten

abgestraft, da sie keine sogenannten „Jugendgetränke“ anboten.  Dabei handelte es
sich  um  Betreiber jener Lokale,  in denen Jugendliche  unter 18 Jahre keinen Zutritt
hatten und haben. Es wäre ja nach den Worten der WKO unlogisch,  wenn ein Nacht-
klub-Betreiber  in  dessen  Lokal ein gesetzliches Jugendverbot besteht,  Jugendge-
tränke anbieten muss.

Die Wortkreation „Jugendgetränk“ ist eine reine Erfindung der WKO. Die gesetzliche
Bestimmung  (die übrigens  nicht verändert wurde),  dass Lokalbetreiber  zwei  anti-
alkoholische  Getränke  billiger anbieten  müssen als das billigste  alkoholische Ge-
tränk, hat mit dem Jugendschutz nicht das Geringste zu tun.

Was sagt das Gesetz? (§ 112 GewO Abs.4)

Gastgewerbetreibende,  die  alkoholische  Getränke  ausschenken,  sind  verpflichtet,
auf Verlangen  auch  kalte  nichtalkoholische Getränke auszuschenken. Weiters sind
sie verpflichtet,  mindestens zwei Sorten kalter nichtalkoholischer Getränke zu einem
nicht  höheren  Preis auszuschenken als das am billigsten angebotene kalte alkohol-
ische Getränk (ausgenommen Obstwein) und diese besonders zu kennzeichnen. Der
Preisvergleich  hat jeweils auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen
Liter der betreffenden Getränke zu erfolgen. (Quelle: jusline.at)

Warum korrigierte die WKO ihre Aussendung nicht?

Einige Nachtlokalbetreiber  (der Red. bekannt)  wandten sich an die Wirtschaftskam-
mer,  da sie sich zu Unrecht bestraft fühlten.  Diese wurden bei  ihrer Zwangsinteres-
sensvertretung jedoch nur abgewimmelt oder vertröstet.

Eine im Gesetz verankerte Begriffsbestimmung „Jugendgetränk“ gab es nie und gibt

es auch bis heute nicht. Da stellt sich die berechtigte Frage mit welcher Qualifikation
wurde  die  seinerzeitige  WKO-Aussendung erstellt.  Eigentlich sollte die WKO ihren
Zwangsmitgliedern Gesetzestexte so vermitteln, dass jedermann(frau) weiß um was
es wirklich geht. Offenbar ist man aber in dieser Zwangsvereinigung nicht qualifiziert
genug  dies  durchzuführen und übt  sich lieber  im  Erfinden irreführender Worte wie
„Jugendgetränk“.

Wichtiger erscheint uns aber die Frage warum hat die WKO bis dato (über 9 Jahre)
ihre  irreführende  Aussendung  nicht  korrigiert,  obwohl  sie in Kenntnis  gewesen

sein muss, dass bereits zahlreiche Lokalbetreiber wegen dem fehlenden „Jugend-
getränk“ abgestraft wurden.

Da  haben  wir  nur  zwei  Antworten parat.  Entweder sitzen in der WKO zahlreiche

Dilettanten die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, oder dies geschah mit
voller Absicht.  Denn  die  eingehobenen  Strafgelder des Marktamtes  flossen und
fließen weiterhin in die Kassa der Wirtschaftskammer.

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2011-07-26
 

Leseschwäche? Kein Problem!


Jedes 4. Kind in Österreich hat Leseschwächen

Die von der  EU-Kommission festgestellte Leseschwäche österreichischer Schüler sollte bei
den Verantwortlichen  eigentlich schwere  Bedenken auslösen. Zu einem solchen Ergebnis
gelangt man nämlich wenn die  Ausbildung des Nachwuchses nicht ernst genommen und
vernachlässigt wird.
Dass  diese  Ausbildung in der Tat  sträflich vernachlässigt  wurde kann  man schon  daran
erkennen,  dass die  Verantwortlichen  für Bildung  alles daran setzten  jegliches  Leistungs-
bestreben von Auszubildenden zu unterminieren. Die Forderungen nach einer niveausenk-
enden  Gesamtschule  und  der  Abschaffung des  Sitzenbleibens  dürften  sich  in  etlichen
Köpfen von Schüler(innen) verankert haben.
Wenn dann  noch  angesichts  der Tatsache,  dass gut  jedes 4. Schulkind  in Österreich
(27,5%)  massive Leseschwächen hat,  die SPÖ über eine Türkisch-Matura nachdenkt,  ist
dieser Umstand  bereits mehr  als erstaunlich. Hinzu kommt noch, dass das Wachstum an
leseschwachen Schüler(innen) in der Alpenrepublik steigt.  Im EU-Vergleich werden wir nur
noch von Bulgarien und Rumänien geschlagen.

Bei der SPÖ und der WKO ist man bestens gerüstet

Aber  möglicherweise  stört dies  die verantwortliche  SPÖ-Bildungsministerin  Schmied gar
nicht so wirklich, denn ihr Parteigenosse Michael Häupl hat schon Vorkehrungen getroffen,
um nicht vom Bildungsrückstand der zukünftigen Generation überrascht zu werden.
Auch die Zwangsvereinigung WKO ist bestens gerüstet um diesem Dilemma vorzubeugen.
Die Stadt Wien und die Wirtschaftskammer demonstrieren bereits seit geraumer Zeit ein-
deutig, dass es ihnen offenbar nicht wichtig ist ob Heranwachsende die deutsche Sprache
in Wort und Schrift einwandfrei beherrschen.

SPÖ-Aussendungen der Zukunft?

Ein geringeres  Bildungsniveau hat natürlich auch seinen Vorteil.  Leseschwache Personen
lesen naturgemäß nicht sehr viel oder gar nichts. Das führt dazu, dass publizierter Lesestoff
nicht hinterfragt wird. Aus diesem Umstand reflektiert wieder die Tatsache, dass sich Regier-
ungskonstellationen wie SPÖ-ÖVP oder SPÖ-GRÜNE ihren Machterhalt sichern können.
Denn es gibt nichts gefährlicheres als einen gebildeten Wähler. Dieser ist nämlich in der Lage
Parteiprogramme  zu  lesen und irreale  Wahlversprechen  zu  erkennen.  Allerdings besteht
auch die Möglichkeit,  dass es  in naher Zukunft  gar nicht mehr notwendig sein wird,  publi-
zierte Inhalte von Wahlwerbeplakaten sinnerfassend lesen zu müssen.
Mit einer Aussendung vor der Wien-Wahl 2010 haben die  „Jungen Roten“  nämlich bewiesen,
dass Leseschwächen für die SPÖ kein ernstzunehmendes Problem darstellen. Wir wissen
zwar nicht aus welcher Sprache die Worte „Pog“, „Pak“ oder „Thud“ stammen,  allerdings
sprechen die Zeichnungen  für sich selbst.  Möglicherweise sehen  so die  SPÖ-Wahlwerbe-
plakate der Zukunft aus.
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2011-04-20
 

Männer pflegen ihren Körper von innen


Bauarbeiter können nicht in den Schatten

Beim ÖGB ist man neuestens zur Erkenntnis gelangt, dass Bauarbeiter hart in der
Sonne arbeiten müssen,  ob sie wollen oder nicht.  Sie können auch  nicht in den
Schatten gehen, wie dies von Exepert(innen) empfohlen wird.
Na ja,  dass ist eben der Unterschied  zwischen den  Bürohengst(innen)  des ÖGB
und der  hart arbeitenden  Bevölkerung.  Jedenfalls starteten die Bausozialpartner
Gewerkschaft Bau-Holz  (GBH) und  WKO  Geschäftsstelle Bau  mit Unterstützung
der  Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt  (AUVA)  rechtzeitig  am  4.  April eine
großangelegte österreichweite präventive UV-Schutz- und Aufklärungskampagne.

Sonnenbrillen und Sonnencreme

Im Zuge dieser Kampagne sollen 35.000 Stück moderne und arbeitsgerechte UV-
Schutzbrillen unter die hart arbeitenden Bauarbeiter gebracht werden. Dies finden
wir prima, denn eine gut gestylte Sonnenbrille macht auch etwas her.
Zusätzlich  werden  in Mannschaftscontainern  und Aufenthaltsräumen  insgesamt
2.500 Flaschen  einer hochwertigen Sonnencreme  mit Portionsspender bereit ge-
stellt. Diese sollen zur Pflege der abgehärteten Männerhaut dienen.

Ottakringer ist klar im Vorteil

Ob diese äußerliche Pflegeempfehlung mit Sonnencreme angenommen wird bezwei-
feln wir  allerdings,  denn hier  hat die  Firma Ottakringer  einen konträren Vorschlag.
Männer pflegen ihren Körper von innen.
Foto: © erstaunlich.at
Also werte Exeperten vom ÖGB,  GBH und WKO, packt Eure Sonnenmilch wieder ein
und sorgt dafür,  dass an  deren Stelle  ausreichendes Pflegemittel der Firma Ottakrin-
ger in den Containern gelagert wird. Damit steigt Euer Beliebtheitsgrad bei den Bauar-
beitern mit absoluter Sicherheit.
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2011-04-04
 

Deitsche Sprache nix wichtig TEIL2


Wird die deutsche Sprache abgeschafft?

In unserem Beitrag  „Deitsche Sprache nix wichtig“  haben wir schon  ausführlich darüber
berichtet,  dass es  offenbar nicht  mehr  wichtig  ist in Österreich  der deutschen  Sprache
mächtig zu sein.  Gut wir geben zu,  dass perfekte Deutschkenntnisse bei unqualifizierten
Tätigkeiten nicht  unbedingt erforderlich sind.  Sollten die Azubis bei der Gemeinde Wien
nach ihrer  Lehrzeit noch  immer nicht  Deutsch können,  kann man sie  ja für Hilfsdienste
einsetzen.

Allerdings waren wir bis dato der Meinung, dass für Unternehmensgründer in Österreich,
Kenntnisse der deutschen Sprache unerlässlich sind. Immerhin muss sich der Gewerbe-
treibende in spe, mit Gesetzen und Verordnungen herumschlagen.

Bedenkt  man  wie  sich die  Zwangsvereinigung WKO  immer  wieder  gebärdet und  von

einem  österreichischen  Staatsbürger  alle  möglichen  Ausbildungsnachweise  und Prüf-
ungen verlangt, wenn sich dieser einen Gewerbeschein lösen will, erscheint uns folgende
Aussendung der WKO mehr als erstaunlich. Allen nicht Informierten sei mitgeteilt, dass die
Wirtschaftskammer bei jeder Gewerbeberechtigungs-Erteilung ihren Sanktus geben muss .

Screen: http://www.gruenderservice.at

PDF-Download durch Anklicken des Bildes

Betriebsgründung ohne deutsche Sprachkenntnisse?

Nicht nur Achmed und Ali müssen nicht Deutsch können, denn diese fremdsprachige Infor-
mation  für  eine  Unternehmensgründung  gibt  es  in bosnischer,  kroatischer,  serbischer,
russischer,  rumänischer,  polnischer,  ungarischer,  tschechischer, slowakischer und eng-
lischer Sprache.

Auffallend  ist auch,  dass sich  die fremdsprachigen  Informationen,  bis auf  die englische
Version, auf Staaten des ehemaligen Ostblocks, Ex-Jugoslawien und der Türkei beziehen.
Bevor nun der  Alibi-Einwand kommt, dass diese ein Service für globale Unternehmen sei,
kann eine  solche Ausrede  einwandfrei  entkräftet  werden.  Globale  Unternehmen  die in
Österreich ein Unternehmen gründen bedienen sich der Dienste von Wirtschaftsanwälten,

welche die deutsche Sprache in Wort und Schrift perfekt beherrschen.

Also dienen  die fremdsprachigen  Gründerinformationen der WKO für Kleingewerbetreib-

ende.  Da stellt sich naturgemäß die Frage,  wie diese Personen Voraussetzungen für die
Unternehmensgründung erbringen können, wenn sie die deutsche Sprache nicht beherr-
schen.  Es  wird  kaum möglich sein,  die erforderlichen  Kenntnisse  der österreichischen
Rechtsformen,  Sozialversicherungs-  und  Steuergesetze zu verstehen,  wenn man nicht
einmal der Landessprache mächtig ist.

Screen: http://www.gruenderservice.at

Version in deutscher Sprache

Gehen der WKO die österreichischen Zwangsmitglieder aus?

„Unternehmerisches  Engagement  darf nicht  an Sprachproblemen  scheitern.  Gerade das
Fachvokabular  rund um  Gründungen  ist  oft  sehr schwierig  zu verstehen,  deshalb  ist es
für  uns  eine  Selbstverständlichkeit,  Informationen  für  Gründer auch  mehrsprachig anzu-
bieten“, meint Mag. Elisabeth Zehetner von der WKO, in einer heutigen Presseaussendung.

Offenbar gehen der WKO  die österreichischen Zwangsmitglieder  aus und der verbliebene
Rest darf  mit seinen  Zwangmitglieds-Beiträgen  derartig erstaunliche Kampagnen  finanz-
ieren.

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2011-03-24
 

Die achte Todsünde


Der Präsident als Prediger

In einer heutigen APA-OTS Aussendung  präsentiert  der Wirtschaftsbund-Präsident,
Christoph Leitl, dem gemeinen Volk eine Liste der sieben Todsünden.
Screen: APA-OTS

Eine Todsünde vergessen

Leider hat  der gute  Mann vergessen,  die achte Todsünde in seine Liste mitaufzunehmen.
Diese ist nämlich die  Kammer-Zwangsmitgliedschaft.  Einerseits ist  es in der heutigen
Gesellschaft alles andere als liberal und zeitgemäß, sich von Mitgliedsbeiträgen der Zwangs-
mitglieder zu ernähren, während anderseits nicht einmal das Preis -Leistungsverhältnis
passt.  Beim jetzigen Serviceangebot  welches die  Wirtschaftskammer bietet, würde diese
bei Freiwilligkeit vermutlich kein einziges Mitglied haben.
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2011-03-09
 

Wirtschaftshoroskop

 

Selbsterkenntnis

Offensichtlich sind die Wirtschaftsexperten der  Wirtschaftskammer Wien selbst zur
Erkenntnis gelangt, dass es um ihr Fachwissen betreffend der Wirtschaft außerhalb
der Räumlichkeiten der WKO welche durch die Zwangsmitglieder finanziert werden,
nicht bestens bestellt ist.

Gebrüder Grimm

Es ist immer wieder erstaunlich, welche „Märchen“ im Jubelblättchen der Wirtschafts-
kammer  publiziert werden. Von einer Ausgabe zur anderen gibt es neue Prognosen.
Allerdings sind die meisten davon weitab jeglicher Realität.

Neuer Wirtschaftexeperte

Das dürfte die Verantwortlichen in der Wirtschaftskammer dazu inspiriert haben, einen
wirklichen Wirtschaftfachmann zu engagieren. Seine Kolumne hat in der neuesten
Ausgabe der „Wiener Wirtschaft“ Premiere.
Es ist wirklich erstaunlich, wofür die Wirtschaftskammer Wien das Geld ihrer
Zwangsmitglieder verschwendet.
Stauni
  
2009-10-07
  

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