Erstaunliche Rechtsmeinung einer Zwangsanstalt
Dass die Finanzpolizei (ehemalige KIAB) bei den meisten Unternehmern keinen guten
Ruf genießt, ist kein Geheimnis. Dies hat aber nichts mit dem „ewigen K(r)ampf“
Steuerpflichtiger vs. Finanzamt zu tun, sondern liegt am Auftreten etlicher Finanz-
polizisten. Einen sehr interessanten und aufschlussreichen Beitrag dazu, gibt es
von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Dieser kann unter diesem LINK aufgerufen
werden.
Mit dem Thema „Finanzpolizei“ beschäftigt sich auch die Zwangsanstalt WKO in ihrer
aktuellen Ausgabe ihres Jubelblättchen „Wiener Wirtschaft“. Wie sich aus dem Unter-
titel (Screenshot) ersehen lässt, befasst man sich mit einer ganz normale Kontrolle.
Screen: Wiener Wirtschaft (Printausgabe Nr. 48 v. 28.11.2014)
Der Beitrag ist im Prinzip ein 08/15-Artikel. Ein Satz jedoch ist uns ins Auge gestochen.
Dieser findet sich rot unterstrichen, im obig eingefügten Screenshot. Da empfiehlt doch
die WKO ihren Zwangsmitgliedern tatsächlich, Meldungen bei der Sozialversicherung
bereitzuhalten.
Wie geht eine Bereithaltung überhaupt vonstatten? Gehen wir beispielsweise von Klein-
und Mittelbetrieben in der Gastronomie aus. Dort befindet sich in der Regel eine Mappe
(meist unter dem Tresen), in der die behördlichen Bewilligungen für den Betrieb (im
Normalfall Kopien) aufbewahrt werden.
Diese Unterlagen werden ständig bereit gehalten, da man ja nie weiß, wann Behörden-
vertreter (Marktamt, Arbeitsinspektor, Finanzpolizei etc.) zu einer Kontrolle im Betrieb
erscheinen. Aus diesem Grund haben auch meist alle Mitarbeiter(innen) Zugriff (und
daher auch Einsicht) auf diese, um sie bei einer behördlichen Überprüfung vorlegen
zu können.
Das ist an und für sich problemlos, da in Unterlagen wie Betriebsanlagengenehmigung,
Gewerbeschein etc. keine Geheimnisse (also sprich keine schützenswerte Daten) stehen.
Und nun sind wir bei des Pudels Kern. Die WKO empfiehlt ihren Zwangsmitgliedern,
auch Meldungen bei der Sozialversicherung bereitzuhalten.
Screen: erstaunlich.at
Und nun wird es bedenklich. Wie man aus dem obigen Screenshot ersehen kann, enthält
eine Anmeldebestätigung der Krankenkasse Daten, die einwandfrei unter den Daten-
schutz fallen. Zudem ist eine derartige Bereithaltung gar nicht erforderlich, da die Finanz-
polizisten mittels ihrer Laptops (ein solcher wird immer bei einer Kontrolle mitgeführt)
sofort in der Lage sind zu überprüfen, ob der im Betrieb angetroffene Mitarbeiter ange-
meldet ist.
Auch eine gründliche Recherche im Internet ergab, dass die von der WKO besagte Bereit-
haltung von Meldungen bei der Sozialversicherung, von niemanden gefordert wird. Wir
haben uns diesbezüglich zahlreiche Publikationen namhafter Wirtschaftstreuhänder durch-
gelesen.
Die von der WKO getätigte Äußerung zur Bereithaltung von Meldungen bei der Kranken-
kasse, liest sich für uns wie eine Empfehlung zur Verletzung des Datenschutzes. Wir
wollten natürlich wissen, wie die Zwangsanstalt zu ihrer Meinung kam. Ein endloser
Telefonmarathon (wurden von einer Stelle zur anderen verbunden) brachte kein Ergeb-
nis. Entweder hatte man keine Ahnung von der Materie oder ein eventuell Wissender
war gerade leider nicht verfügbar.
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2014-12-03
Gewerbescheine und WKO-Mitgliedschaft für Bankräuber?
Auf Seite 13 berichtete heute die kunterbunte Postille ÖSTERREICH über den mutmaßlichen
Serienbankräuber Sasa M. Dieser soll drei Überfälle bei Knast-Freigängen verübt haben. Viel
interessanter – allerdings im negativen Sinne – erschien uns nachfolgendes ¼ seitiges Inserat,
welches unter dem Artikel stand.

Screen: ÖSTERREICH (Printausgabe vom 10.04.2014)
Abgesehen davon, dass wir nicht erkennen können welchen Zweck diese entgeltliche Ein-
schaltung der WKO hat, ist es uns auch nicht klar, welche Zielgruppe damit angesprochen
werden soll. Jedenfalls haben die WKO-Zwangsmitglieder, wenn auch nicht freiwillig, das
sinnlose Inserat gesponsert.
Gibt es etwa schon Gewerbescheine für Banküberfälle und müssen Bankräuber jetzt auch
zwangsweise einen Obolus an die Wirtschaftskammer entrichten? Nun aber Scherz beiseite –
wer bis bislang nur vermutete, dass die WKO Geld ihrer Zwangsmitglieder beim Fenster
hinauswirft, dem wird mit dem obig gezeigten Inserat nun der Beweis dafür geliefert.
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2014-04-10
LESERBRIEF
Liebe Erstaunlich Redaktion
Tut leid das ich anonym schreibe, habe aber meine Gründe. Möchte euch auf eine weitere
meiner Meinung nach Chuzpe bzw. Abzocke aufmerksam machen (falls es euch interessiert).
Vorige Woche wurden im 12. Bezirk Pohlgasse, von der Ruckergasse bis zur Meidlinger
Hauptstrasse, an jeder Ecke neue Verkehrstafeln aufgestellt. Habe einen der Arbeiter gefragt
was das wird. Er meinte das werden neue Kurzparkzonen. Ich dachte mir neue Kurzpark-
zonen, wenn das Parkpickerl kommt, komisch.
Nach einigen Tagen Recherche im Internet, war nicht leicht zu finden, entdecke ich dann
diese Seite der Wirtschaftskammer. Unter dem Titel Geschäftsstrassen dann das Interes-
sante. Es werden einfach diese sogenannten Geschäftsstrassen vergrößert bzw. erweitert.
Kann jetzt hauptsächlich nur für die Gegend Meidlinger Hauptstrasse sprechen: Kurzpark-
zonen hat es ja rund um die Meidlinger immer gegeben, wieso man das um die halbe Pohl-
gasse, halbe Rauchgasse und ganze Niederhofstrasse erweitern muss, ist mir ein Rätsel.
Noch dazu wo die Meidlinger mit Parkpickerl tagsüber in dieser ohne nicht noch einmal zu
zahlen, gar nicht stehen bleiben dürften. Mir ist schon klar das Anrainer z.b. im 6. un 7.
Bezirk tagsüber auch nicht auf der Mariahilferstrasse parken dürfen. Was ich nicht ver-
stehe ist wieso man diese Kurzparkzonen noch um ein Vielfaches ausweiten muss. In den
Plänen unter dem Text Geschäftsstrassen sind auch im Text nicht erwähnte Gassen wie
Wattgasse eingezeichnet. Wäre mir neu das die Wattgasse eine Einkaufstrasse ist. Glaube
nicht das diese Erweiterungen dieser sogenannten Geschäftstrassen schon sehr bekannt
ist.
Hier der link der WKO:
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=666662&dstid=756
Liebe Grüße
ein aufmerksamer Erstaunlich Leser
2012-08-01
Fantasy-Land
Nachfolgend sehen Sie ein Foto vom Mediengespräch zur Integration, das in der vergangenen
Woche in Oberösterreich stattfand. Bei diesem meinte der ÖVP-Jungpolitiker Sebastian Kurz
unter anderem, dass man die Integration in Österreich als gelungen betrachten könne. Bitte
beachten Sie die vom Cateringservice aufgestellten Tabletts mit Snacks, die sich links und
rechts vom ÖVP- Staatssekretär für Integration befinden.
Screen: facebook.com
In den drapierten Wurstsemmeln stecken jeweils verschiedene Landesflaggen. Die öster-
reichische Fahne soll wohl im Zusammenhang mit den ausländischen Flaggen eine gelungene
Integration symbolisieren.
Das Ganze hat nur zwei gravierende Schönheitsfehler. Bei den ausländischen Fahnen handelt
es sich um jene der Vereinigten Staaten von Amerika und jener der Schweiz. Mit diesen beiden
Ländern haben wir bezüglich Integration ohnehin keinerlei Probleme.
Den Vogel schießt jedoch die Flagge mit den Farben „rot-weiß-grün (hochgestellt)“ ab. Einen
Staat mit dieser Fahne gibt es nämlich weltweit nicht. Möglicherweise ist diese von einem ge-
heimen Land in das korrupte ÖVP-Politiker(innen) flüchten, bevor sie in Österreich in die
Fänge der Justiz geraten. Traurig ist nur, dass der ganze Schwachsinn mit Beiträgen der
Zwangsmitglieder der WKO finanziert wurde.
Einer von 40.744
Aber Herr Kurz ist nicht kurzatmig und setzte noch einen drauf. Nachfolgender Artikel erschien
heute in der Kronen Zeitung, sowohl am Titelblatt als auch auf Seite 25, wobei wir uns aber
nicht sicher sind, ob es sich bei dem Beitrag nicht um eine bezahlte PR- Aktion der ÖVP
handelt.
Screens: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 15.07.12)
In Österreich leben 40.744 Personen afrikanischer Herkunft (Quelle: medienservicestelle.at).
Das ist offizielle Zahl, welche im Jahr 2011 veröffentlicht wurde. Wie viele Schwarzafrikaner
tatsächlich in der Alpenrepublik leben ist wohl unbekannt. Aber sei wie es sei und gehen wir
von der offiziellen Zahl aus.
Einen einzigen Schwarzafrikaner von 40.744, der (österreichweit als einziger Farbiger) bei
einer Freiwilligen Feuerwehr dient als „Echtes Beispiel für gelungene Integration“ zu bezeich-
nen, ist wohl der Witz des Monats.
Ganz nebenbei sei erwähnt, dass der farbige Feuerwehrmann als Pfarrer in seiner Heimatge-
meinde tätig ist. Dies sieht S. Kurz offenbar absichtlich nicht als Integration, denn bei den
vielen Missbrauchsfällen in der Kirche käme das möglicherweise auch nicht so gut an.
Also wie bereits erwähnt, ist laut dem ÖVP- Staatssekretär für Integration ein einziger
schwarzafrikanischer Feuerwehrmann (von in Österreich lebenden 40.744 Schwarzafri-
kanern), ein echtes Beispiel für gelungene Integration. Ob Kurz das Sprichwort „Eine
Schwalbe macht noch keinen Sommer“ kennt? Wir glauben eher nicht.
Zudem stellt sich für uns die Frage, ob Kurz die zahlreichen schwarzafrikanischen Drogen-
dealer auch als echte Beispiele für gelungene Integration sieht? Denn immerhin nehmen
diese aktiv am Wirtschaftsleben in Österreich teil, auch wenn ihre geschäftlichen Tätig-
keiten gegen das Gesetz verstoßen.
Nach diesen Auftritten von Sebastian Kurz, hat die ÖVP zumindest ein männliches Gegen-
stück zum Fräulein Laura Rudas von der SPÖ. Eigentlich dürften sich die Schwarzen (und
damit ist die ÖVP gemeint) nicht wundern, dass sie in der Wählergunst derart abschmieren.
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2012-07-15
Entgeltfortzahlung einstellen
„Die Entgeltfortzahlung im Falle einer Arbeitsverhinderung durch Krankheit oder Unfall eines
Arbeitsnehmers stellt für viele Klein- und Mittelbetriebe eine enorme finanzielle Belastung
dar“, betont der Obmann der Bundessparte Gewerbe und Handwerk Konrad Steindl.
Laut WIFO-Fehlzeitenreport belaufen sich die Kosten für Krankenstände auf 17,6 Milliarden
Euro pro Jahr. Statistisch erwiesen ist auch, dass die Zahl der Kurzkrankenstände kontinuier-
lich steigt. „Daher ist die Forderung des Wirtschaftsbundes, dass der erste Krankenstandstag
vom Arbeitnehmer übernommen werden soll, ein richtiger Ansatz, der zu mehr Gerechtigkeit
führt“, unterstützt Steindl den Vorstoß des Wirtschaftsbundes im heutigen „Kurier“.
Eine entsprechende Änderung des Österreichischen Entgeltfortzahlungsrechts ein fortschritt-
licher Schritt und ein wichtiger Beitrag der Arbeitnehmer für mehr Gerechtigkeit wäre. „Denn
wie gerecht ist es, wenn die Unternehmer das Entgelt für bis zu 60 Tage Krankenstand ihrer
Arbeitnehmer pro Jahr zahlen müssen und meist nicht über die personellen Ressourcen ver-
fügen, um die Fehlzeiten kranker Arbeitnehmer auszugleichen? Wir brauchen mehr Fairness“
Die dadurch eingesparten Mittel könnten in die betriebliche Gesundheitsförderung und Prä-
vention investiert werden.“, stellt Steindl mit Nachdruck klar.
Weltmeisterschaft im Schröpfen der Bürger(innen)
Mit seinen Aussagen unterrichtet K. Steindl nun auch die Arbeitnehmer, was Selbständige
schon längst wissen: Nämlich dass der Zwangsverein WKO in etwa so notwendig ist wie ein
Loch im Kopf. Mit einer Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft würden nämlich ebenfalls er-
hebliche Mittel eingespart werden, die den Unternehmern in der Kasse bleiben würden.
Diese Gelder würden sich wesentlich vernünftiger einsetzen lassen, als die WKO künstlich am
Leben zu erhalten.
Abgesehen davon ist es eine besonders geschmacklose Initiative, den ersten Tag jedes
Kranken standes nicht mehr bezahlen zu wollen. Damit zeigt sich einmal mehr, wem die ÖVP
das Geld wegnehmen will, um es bedingungslos an Pleitestaaten wie Griechenland oder an
ein antidemokratisches Finanzkonstrukt namens ESM zu überweisen. Offenbar will die sich
im politisch freien Fall befindliche ÖVP, der SPÖ Konkurrenz im Schröpfen der Bürger(innen)
machen.
Besonders oft von eintägigen Krankenständen betroffen sind chronisch kranke Menschen,
die sich regelmäßigen Kontrolluntersuchungen unterziehen müssen. Sie wären die Haupt-
opfer dieser unsozialen Politik und würden dadurch gänzlich aus dem Arbeitsprozess gedrängt.
Es ist zwar nicht von der Hand zu weisen, dass es sicher einige Zeitgenossen gibt, die hin und
wieder „blau machen“, aber einen indirekten Generalverdacht auszusprechen wie dies aus der
heutigen Presseaussendung der Wirtschaftskammer herauszulesen ist, ist wohl im höchsten
Maße erstaunlich und kann nur so einer Organisation einfallen.
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2012-04-07
Regel oder Einzelfall?
In unserem Beitrag „Dumm oder bösartig?“ haben wir darüber berichtet, wie man
seitens des MBA für den 10. Bezirk versucht, die berufliche Existenz eines mittlerweile
33- jährigen Mannes zu zerstören.
Dieses Magistratische Bezirksamt wirft dem Mann in einem Schreiben an die WKO
(Wirtschaftskammer Wien) Straftaten vor, die er in der Jugend gesetzt hatte und für
welche die Strafen schon vollzogen beziehungsweise bedingt nachgesehen wurden.
Wir wollten nun wissen ob dieses Verhalten des MBA 10 die Regel ist und kontaktier-
ten jenen Mann in der WKO, welcher das MBA-Schreiben an die Firma weitergeleitet
hatte. Magister Norbert Lux, Geschäftsführer der Fachgruppe der Kaffeehäuser in der
WKO, teilte uns telefonisch mit, dass es sich hier um einen bedauerlichen Einzelfall
handle.
Daraufhin wurde die unterzeichnende Beamtin des amtlichen MBA-Schreibens telefon-
isch kontaktiert. Diese erklärte, dass dies von allen Bezirksämtern so gehandhabt wird
und regte sich fürchterlich über die Aussage des Magister Lux von der WKO auf.
Außerdem meinte sie, dass es eine Frechheit gewesen wäre das Schreiben an die
Firma weiterzuleiten, da es sich um eine Vertraulichkeit gehandelt habe.
Selbständiges Denken steht nicht hoch im Kurs
Von uns darauf angesprochen ob ihr der § 113 StGB etwas sage, verneinte sie unsere
Frage. Als wir sie darüber aufklärten was in diesem steht, rechtfertige sich die Beamtin
damit, dass sie gemäß des § 87 GewO in Verbindung mit § 13 GewO gehandelt hätte.
Global gesprochen handelt es sich in den zitierten Paragrafen darum, Gewerbeinhaber
auf Ausschlussgründe gemäß § 13 Abs. 1 oder 2 zu überprüfen. In den angeführten
gesetzlichen Bestimmungen ist kein einziges Wort darüber zu lesen, dass der § 113
StGB außer Kraft tritt.
Über diese Tatsache informiert meinte die Beamtin des MBA 10, dass sie keine Juristin
sei und sie das Schreiben auf Anordnung ihres Vorgesetzen verfasst habe. Diese Aus-
sage ist für das Verhalten vieler Beamte(innen) sehr bezeichnend. Obwohl ihnen
fachliche Qualifikation fehlt, erlassen sie Bescheide. Und geht ein solcher „in die Hose“
kommt die Ausrede: „Ich habe ja nur auf Anordnung oder Befehl gehandelt.“
Selbständiges Denken scheint bei diesen nicht unbedingt angesagt zu sein.
Verfassungswidrig?
Aber wir gehen einen Schritt weiter und behaupten, die Anwendung des § 87 GewO
ist verfassungswidrig. Denn die verfassungsmäßig gewährleistete Gleichheit vor dem
Gesetz ist durch diese gesetzliche Bestimmung nicht mehr gegeben.
Nehmen wir an, dass der betreffende Mann kein geborener Österreicher wäre und bis
zu seinem zwanzigsten Lebensjahr beispielsweise in einem anatolischen oder in einem
in den rumänischen Karpaten gelegenen Dorf gelebt hätte und vor 13 Jahre nach
Österreich gekommen wäre.
Wir glauben kaum, dass die Behörde sich aus den von uns genannten Regionen irgend-
welche Auskünfte eingeholt hätte. Und wenn ja darf man sich ziemlich sicher sein,
dass von dort keine Antwort erfolgt und die Anfrage im Papierkorb gelandet wäre.
Das heißt, dass er mit seinen in der Jugend begangenen Straftaten – Mopeddiebstahl
und Jointrauchen – hierzulande keinerlei Probleme haben würde.
Nun soll man Straftaten nicht verherrlichen und es ist auch sinnvoll wenn eine amtliche
Überprüfung stattfindet. Aber mit dem von uns aufgezeigten Beispiel hat man wohl
am MBA 10 das Kind mit dem Bad ausgeschüttet. Denn mit dem Ausposaunen von
Jugendblödheiten eines mittlerweile 33-jährigen Mannes, wird dessen berufliche
Zukunft zerstört. Ein derartiges Verhalten kann ja wohl nicht im Sinne einer Resoziali-
sierung sein.
*****
2011-09-19
Existenzgefährdung durch Beamt(innen)
Was so manche Beamt(innen) in ihrer Dummheit oder Bösartigkeit anrichten können ist
nicht mehr erstaunlich, sondern bereits erschütternd und für Betroffene existenzgefährd-
end. Dies beweist eine Aktion des MBA für den 10. Bezirk.
Ein Wiener Unternehmer erhielt von der WKO obige schriftliche Mitteilung. Dem WKO-
Brief war folgendes amtliches Schreiben des MBA für den 10. Bezirk beigeheftet.
Da staunte der Unternehmer nicht schlecht, denn seine Firma besitzt gar keine Gewerbe-
berechtigung für ein Kaffeehaus. Also rief er in der Wirtschaftskammer zurück, um die
Situation aufzuklären. Aber auch in dieser war man ratlos und so wanderte die gesamte
Korrespondenz vermutlich im Papierkorb.
War nicht einmal mehr in diesem Betrieb beschäftigt
So weit, so nicht gut. Denn jetzt kommen wir zum Kern unseres Beitrages. Der im amt-
lichen Schreiben des MBA 10 genannte Mann, nennen wir in Huber (richtiger Name ist
der Redaktion bekannt) war Geschäftsführer in der Firma des Wiener Unternehmers.
Die Betonung liegt auf „war“, denn zum Zeitpunkt des amtlichen Schreibens –Datier-
ung 21.06.2011- war Huber gar nicht mehr bei besagter Firma beschäftigt. Aber dieses
Faktum ist vergleichsweise noch harmlos zu dem, was man sich im MBA 10 zusätzlich
leistete.
Herr Huber hatte im Alter von 16 Jahren ein Moped für eine Spritztour geklaut und ein
Jahr später wurde er von einem Polizisten beim Rauchen eines Joints erwischt. Nun soll
man keine Straftaten verharmlosen, aber diese Delikte fallen für uns unter Jugendblöd-
heiten.
MBA 10 informierte Dritte über getilgte Vorstrafen
Huber musste auch die Konsequenzen aus seinem Verhalten ziehen und wurde vom
JGH Wien zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Diese sind heute – 16 Jahre später-
bereits getilgt. Auch schienen die Verurteilungen des JGH-Wiens nie in einem Straf-
registerauszug auf. Dies hat auch seinen Sinn, denn bei geringfügigen Delikten will
man Jugendlichen nicht ihren Weg verbauen.
Das scheint man am MBA 10 nicht so zu sehen. Um zu den beiden, bereits getilgten
Jugendvorstrafen zu kommen, müssen schon Ermittlungen angestellt worden sein.
Da man mit diesen offenbar so beschäftigt war wurde vergessen, bei der Kranken-
kasse anzufragen ob Huber überhaupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist.
Und jetzt wird es besonders krass. Das MBA 10 teilt der Kammer für Arbeiter und
Angestellte für Wien und der Wirtschaftskammer Wien, die beiden bereits getilgte
Jugendvorstrafen des Herrn Huber aus den Jahren 1994 und 1995 mit. Letztere
Institution verständigte wiederum den Unternehmer, der nun auch in Kenntnis
deren ist.
Für uns stellt sich nun die berechtigte Frage, ob hier nicht der Tatbestand des § 113
StBG – Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung
erfüllt wurde.
Screen: jusline.at
Huber meint jedenfalls: „Das lasse ich mir nicht bieten und ich werde diese Angelegenheit
einem Rechtsanwalt übergeben.“
Also fassen wir nochmals zusammen. Das MBA 10 will eine Gewerbeberechtigung entziehen,
die gar nicht existiert. Dann stellt dieses Amt Erhebungen an und kramt bereits getilgte JGH
-Vorstrafen aus, vergisst aber bei der Krankenkasse nachzufragen, ob der Betreffende über-
haupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist. Zu guter Letzt werden Dritte von den
getilgten Vorstrafen des Herrn Huber in Kenntnis gesetzt.
Das wirft bei uns die Frage auf, sind oder waren jene Beamt(innen) die an dieser Aktion
beteiligt waren nur dumm oder bösartig. Möglicherweise auch beides zusammen.
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2011-09-11
Aussendung der WKO
Unabhängig von jeder möglichen Änderung der Bestimmungen über den Alkoholaus-
schank wird das Gastgewerbe auch künftig alkoholfreie Jugendgetränke verstärkt an-
bieten und damit seinen Beitrag im Sinne des Jugendschutzes leisten.
Jugendschutz ist für uns ein wichtiges Thema. Die Gastgewerbetreibenden sind Part-
ner der Jugend und verstehen sich als Treffpunkt und Kommunikationsplattform. Wie
berichtet, sollen im Zuge dieser Reform die Bestimmungen über den Alkoholausschank
an Jugendliche und die Verpflichtung, so genannte Jugendgetränke anzubieten, ersatz-
los gestrichen werden.
Die bestehenden Bestimmungen dienten dem Schutz der Jugend und sollen weiterhin
bundeseinheitlich geregelt sein. Der Alkoholausschank an Jugendliche und die Aus-
preisung der Jugendgetränke sollen wie bisher bestehen bleiben. Derzeit müssen zwei
antialkoholische Getränke („Jugendgetränke“) billiger sein als das billigste alkoholische
Getränk.
Die drei obigen Absätze stammen aus einer Aussendung der Wirtschaftskammer Öster-
reich vom 05.03.2002. Weche Dilletanten bei diesem Zwangsverein Funktionen inne-
haben beweist der Umstand, dass die WKO in über 9 Jahren nicht in der Lage war ihre
irreführende Aussendung zu korrigieren.
Warum irreführend?
Liest man sich den Text der WKO-Aussendung durch, kommt jeder logisch denkende
Mensch zu folgenden Ergebnis: Bei dem Wort Jugendgetränk in Verbindung mit dem
Begriff Jugendschutz, kann es sich nur um den Schutz von Jugendlichen handeln.
Daher die Auflage an die Gastgewerbetreibenden, zwei antialkoholische Getränke
(„Jugendgetränke“) billiger als das billigste alkoholische Getränk anzubieten.
So weit, so falsch. Zahlreiche Gastgewerbetreibende wurden von Marktamtsbeamten
abgestraft, da sie keine sogenannten „Jugendgetränke“ anboten. Dabei handelte es
sich um Betreiber jener Lokale, in denen Jugendliche unter 18 Jahre keinen Zutritt
hatten und haben. Es wäre ja nach den Worten der WKO unlogisch, wenn ein Nacht-
klub-Betreiber in dessen Lokal ein gesetzliches Jugendverbot besteht, Jugendge-
tränke anbieten muss.
Die Wortkreation „Jugendgetränk“ ist eine reine Erfindung der WKO. Die gesetzliche
Bestimmung (die übrigens nicht verändert wurde), dass Lokalbetreiber zwei anti-
alkoholische Getränke billiger anbieten müssen als das billigste alkoholische Ge-
tränk, hat mit dem Jugendschutz nicht das Geringste zu tun.
Was sagt das Gesetz? (§ 112 GewO Abs.4)
Gastgewerbetreibende, die alkoholische Getränke ausschenken, sind verpflichtet,
auf Verlangen auch kalte nichtalkoholische Getränke auszuschenken. Weiters sind
sie verpflichtet, mindestens zwei Sorten kalter nichtalkoholischer Getränke zu einem
nicht höheren Preis auszuschenken als das am billigsten angebotene kalte alkohol-
ische Getränk (ausgenommen Obstwein) und diese besonders zu kennzeichnen. Der
Preisvergleich hat jeweils auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen
Liter der betreffenden Getränke zu erfolgen. (Quelle: jusline.at)
Warum korrigierte die WKO ihre Aussendung nicht?
Einige Nachtlokalbetreiber (der Red. bekannt) wandten sich an die Wirtschaftskam-
mer, da sie sich zu Unrecht bestraft fühlten. Diese wurden bei ihrer Zwangsinteres-
sensvertretung jedoch nur abgewimmelt oder vertröstet.
Eine im Gesetz verankerte Begriffsbestimmung „Jugendgetränk“ gab es nie und gibt
es auch bis heute nicht. Da stellt sich die berechtigte Frage mit welcher Qualifikation
wurde die seinerzeitige WKO-Aussendung erstellt. Eigentlich sollte die WKO ihren
Zwangsmitgliedern Gesetzestexte so vermitteln, dass jedermann(frau) weiß um was
es wirklich geht. Offenbar ist man aber in dieser Zwangsvereinigung nicht qualifiziert
genug dies durchzuführen und übt sich lieber im Erfinden irreführender Worte wie
„Jugendgetränk“.
Wichtiger erscheint uns aber die Frage warum hat die WKO bis dato (über 9 Jahre)
ihre irreführende Aussendung nicht korrigiert, obwohl sie in Kenntnis gewesen
sein muss, dass bereits zahlreiche Lokalbetreiber wegen dem fehlenden „Jugend-
getränk“ abgestraft wurden.
Da haben wir nur zwei Antworten parat. Entweder sitzen in der WKO zahlreiche
Dilettanten die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, oder dies geschah mit
voller Absicht. Denn die eingehobenen Strafgelder des Marktamtes flossen und
fließen weiterhin in die Kassa der Wirtschaftskammer.
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2011-07-26
Jedes 4. Kind in Österreich hat Leseschwächen
Die von der EU-Kommission festgestellte Leseschwäche österreichischer Schüler sollte bei
den Verantwortlichen eigentlich schwere Bedenken auslösen. Zu einem solchen Ergebnis
gelangt man nämlich wenn die Ausbildung des Nachwuchses nicht ernst genommen und
vernachlässigt wird.
Dass diese Ausbildung in der Tat sträflich vernachlässigt wurde kann man schon daran
erkennen, dass die Verantwortlichen für Bildung alles daran setzten jegliches Leistungs-
bestreben von Auszubildenden zu unterminieren. Die Forderungen nach einer niveausenk-
enden Gesamtschule und der Abschaffung des Sitzenbleibens dürften sich in etlichen
Köpfen von Schüler(innen) verankert haben.
Wenn dann noch angesichts der Tatsache, dass gut jedes 4. Schulkind in Österreich
(27,5%) massive Leseschwächen hat, die SPÖ über eine Türkisch-Matura nachdenkt, ist
dieser Umstand bereits mehr als erstaunlich. Hinzu kommt noch, dass das Wachstum an
leseschwachen Schüler(innen) in der Alpenrepublik steigt. Im EU-Vergleich werden wir nur
noch von Bulgarien und Rumänien geschlagen.
Bei der SPÖ und der WKO ist man bestens gerüstet
Aber möglicherweise stört dies die verantwortliche SPÖ-Bildungsministerin Schmied gar
nicht so wirklich, denn ihr Parteigenosse Michael Häupl hat schon Vorkehrungen getroffen,
um nicht vom Bildungsrückstand der zukünftigen Generation überrascht zu werden.
Auch die Zwangsvereinigung WKO ist bestens gerüstet um diesem Dilemma vorzubeugen.
Die Stadt Wien und die Wirtschaftskammer demonstrieren bereits seit geraumer Zeit ein-
deutig, dass es ihnen offenbar nicht wichtig ist ob Heranwachsende die deutsche Sprache
in Wort und Schrift einwandfrei beherrschen.
SPÖ-Aussendungen der Zukunft?
Ein geringeres Bildungsniveau hat natürlich auch seinen Vorteil. Leseschwache Personen
lesen naturgemäß nicht sehr viel oder gar nichts. Das führt dazu, dass publizierter Lesestoff
nicht hinterfragt wird. Aus diesem Umstand reflektiert wieder die Tatsache, dass sich Regier-
ungskonstellationen wie SPÖ-ÖVP oder SPÖ-GRÜNE ihren Machterhalt sichern können.
Denn es gibt nichts gefährlicheres als einen gebildeten Wähler. Dieser ist nämlich in der Lage
Parteiprogramme zu lesen und irreale Wahlversprechen zu erkennen. Allerdings besteht
auch die Möglichkeit, dass es in naher Zukunft gar nicht mehr notwendig sein wird, publi-
zierte Inhalte von Wahlwerbeplakaten sinnerfassend lesen zu müssen.
Mit einer Aussendung vor der Wien-Wahl 2010 haben die „Jungen Roten“ nämlich bewiesen,
dass Leseschwächen für die SPÖ kein ernstzunehmendes Problem darstellen. Wir wissen
zwar nicht aus welcher Sprache die Worte „Pog“, „Pak“ oder „Thud“ stammen, allerdings
sprechen die Zeichnungen für sich selbst. Möglicherweise sehen so die SPÖ-Wahlwerbe-
plakate der Zukunft aus.
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2011-04-20
Bauarbeiter können nicht in den Schatten
Beim ÖGB ist man neuestens zur Erkenntnis gelangt, dass Bauarbeiter hart in der
Sonne arbeiten müssen, ob sie wollen oder nicht. Sie können auch nicht in den
Schatten gehen, wie dies von Exepert(innen) empfohlen wird.
Na ja, dass ist eben der Unterschied zwischen den Bürohengst(innen) des ÖGB
und der hart arbeitenden Bevölkerung. Jedenfalls starteten die Bausozialpartner
Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) und WKO Geschäftsstelle Bau mit Unterstützung
der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) rechtzeitig am 4. April eine
großangelegte österreichweite präventive UV-Schutz- und Aufklärungskampagne.
Sonnenbrillen und Sonnencreme
Im Zuge dieser Kampagne sollen 35.000 Stück moderne und arbeitsgerechte UV-
Schutzbrillen unter die hart arbeitenden Bauarbeiter gebracht werden. Dies finden
wir prima, denn eine gut gestylte Sonnenbrille macht auch etwas her.
Zusätzlich werden in Mannschaftscontainern und Aufenthaltsräumen insgesamt
2.500 Flaschen einer hochwertigen Sonnencreme mit Portionsspender bereit ge-
stellt. Diese sollen zur Pflege der abgehärteten Männerhaut dienen.
Ottakringer ist klar im Vorteil
Ob diese äußerliche Pflegeempfehlung mit Sonnencreme angenommen wird bezwei-
feln wir allerdings, denn hier hat die Firma Ottakringer einen konträren Vorschlag.
Männer pflegen ihren Körper von innen.
Foto: © erstaunlich.at
Also werte Exeperten vom ÖGB, GBH und WKO, packt Eure Sonnenmilch wieder ein
und sorgt dafür, dass an deren Stelle ausreichendes Pflegemittel der Firma Ottakrin-
ger in den Containern gelagert wird. Damit steigt Euer Beliebtheitsgrad bei den Bauar-
beitern mit absoluter Sicherheit.
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2011-04-04
Wird die deutsche Sprache abgeschafft?
In unserem Beitrag „Deitsche Sprache nix wichtig“ haben wir schon ausführlich darüber
berichtet, dass es offenbar nicht mehr wichtig ist in Österreich der deutschen Sprache
mächtig zu sein. Gut wir geben zu, dass perfekte Deutschkenntnisse bei unqualifizierten
Tätigkeiten nicht unbedingt erforderlich sind. Sollten die Azubis bei der Gemeinde Wien
nach ihrer Lehrzeit noch immer nicht Deutsch können, kann man sie ja für Hilfsdienste
einsetzen.
Allerdings waren wir bis dato der Meinung, dass für Unternehmensgründer in Österreich,
Kenntnisse der deutschen Sprache unerlässlich sind. Immerhin muss sich der Gewerbe-
treibende in spe, mit Gesetzen und Verordnungen herumschlagen.
Bedenkt man wie sich die Zwangsvereinigung WKO immer wieder gebärdet und von
einem österreichischen Staatsbürger alle möglichen Ausbildungsnachweise und Prüf-
ungen verlangt, wenn sich dieser einen Gewerbeschein lösen will, erscheint uns folgende
Aussendung der WKO mehr als erstaunlich. Allen nicht Informierten sei mitgeteilt, dass die
Wirtschaftskammer bei jeder Gewerbeberechtigungs-Erteilung ihren Sanktus geben muss .
Screen: http://www.gruenderservice.at

PDF-Download durch Anklicken des Bildes
Betriebsgründung ohne deutsche Sprachkenntnisse?
Nicht nur Achmed und Ali müssen nicht Deutsch können, denn diese fremdsprachige Infor-
mation für eine Unternehmensgründung gibt es in bosnischer, kroatischer, serbischer,
russischer, rumänischer, polnischer, ungarischer, tschechischer, slowakischer und eng-
lischer Sprache.
Auffallend ist auch, dass sich die fremdsprachigen Informationen, bis auf die englische
Version, auf Staaten des ehemaligen Ostblocks, Ex-Jugoslawien und der Türkei beziehen.
Bevor nun der Alibi-Einwand kommt, dass diese ein Service für globale Unternehmen sei,
kann eine solche Ausrede einwandfrei entkräftet werden. Globale Unternehmen die in
Österreich ein Unternehmen gründen bedienen sich der Dienste von Wirtschaftsanwälten,
welche die deutsche Sprache in Wort und Schrift perfekt beherrschen.
Also dienen die fremdsprachigen Gründerinformationen der WKO für Kleingewerbetreib-
ende. Da stellt sich naturgemäß die Frage, wie diese Personen Voraussetzungen für die
Unternehmensgründung erbringen können, wenn sie die deutsche Sprache nicht beherr-
schen. Es wird kaum möglich sein, die erforderlichen Kenntnisse der österreichischen
Rechtsformen, Sozialversicherungs- und Steuergesetze zu verstehen, wenn man nicht
einmal der Landessprache mächtig ist.
Screen: http://www.gruenderservice.at

Version in deutscher Sprache
Gehen der WKO die österreichischen Zwangsmitglieder aus?
„Unternehmerisches Engagement darf nicht an Sprachproblemen scheitern. Gerade das
Fachvokabular rund um Gründungen ist oft sehr schwierig zu verstehen, deshalb ist es
für uns eine Selbstverständlichkeit, Informationen für Gründer auch mehrsprachig anzu-
bieten“, meint Mag. Elisabeth Zehetner von der WKO, in einer heutigen Presseaussendung.
Offenbar gehen der WKO die österreichischen Zwangsmitglieder aus und der verbliebene
Rest darf mit seinen Zwangmitglieds-Beiträgen derartig erstaunliche Kampagnen finanz-
ieren.
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2011-03-24
Der Präsident als Prediger
In einer heutigen APA-OTS Aussendung präsentiert der Wirtschaftsbund-Präsident,
Christoph Leitl, dem gemeinen Volk eine Liste der sieben Todsünden.
Screen: APA-OTS
Eine Todsünde vergessen
Leider hat der gute Mann vergessen, die achte Todsünde in seine Liste mitaufzunehmen.
Diese ist nämlich die Kammer-Zwangsmitgliedschaft. Einerseits ist es in der heutigen
Gesellschaft alles andere als liberal und zeitgemäß, sich von Mitgliedsbeiträgen der Zwangs-
mitglieder zu ernähren, während anderseits nicht einmal das Preis -Leistungsverhältnis
passt. Beim jetzigen Serviceangebot welches die Wirtschaftskammer bietet, würde diese
bei Freiwilligkeit vermutlich kein einziges Mitglied haben.
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2011-03-09
Selbsterkenntnis
Offensichtlich sind die Wirtschaftsexperten der Wirtschaftskammer Wien selbst zur
Erkenntnis gelangt, dass es um ihr Fachwissen betreffend der Wirtschaft außerhalb
der Räumlichkeiten der WKO welche durch die Zwangsmitglieder finanziert werden,
nicht bestens bestellt ist.
Gebrüder Grimm
Es ist immer wieder erstaunlich, welche „Märchen“ im Jubelblättchen der Wirtschafts-
kammer publiziert werden. Von einer Ausgabe zur anderen gibt es neue Prognosen.
Allerdings sind die meisten davon weitab jeglicher Realität.
Neuer Wirtschaftexeperte
Das dürfte die Verantwortlichen in der Wirtschaftskammer dazu inspiriert haben, einen
wirklichen Wirtschaftfachmann zu engagieren. Seine Kolumne hat in der neuesten
Ausgabe der „Wiener Wirtschaft“ Premiere.
Es ist wirklich erstaunlich, wofür die Wirtschaftskammer Wien das Geld ihrer
Zwangsmitglieder verschwendet.
Stauni
2009-10-07