Ortsfremde Autofahrer verzweifeln
Im sonst recht beschaulichem niederösterreichischen Ort Mannersdorf am Leithagebirge, geht es zurzeit verkehrstechnisch gesehen rund. Die Gemeindeväter haben sich für Tempo 30 entschieden und dieses auch verordnet.
An und für sich ist ein Tempolimit von 30 km/h in Ortschaften ja auch per se nicht schlecht, dort wo es verkehrs- und sicherheitstechnisch gesehen Vorteile bringt. Jedoch darf die Umsetzung einer solchen Maßnahme nicht Verwirrung bringen und den Nutzen zunichte machen.
Kommt man zur Ortseinfahrt Mannersdorf, prangt unter der dieser das Vorschriftszeichen „30“ und unter diesem eine Zusatztafel mit der Aufschrift „ausgenommen LB 15 – ausgenommen L161 und ausgenommen L 2002“.
Mittels Google haben wir recherchiert, dass es sich bei den Ausnahmen um die Halterzeile „L161“, die Mannersdorfer Straße „LB 15“ und die Sommereinerstraße, die im weiteren Verlauf Hauptstraße „L 2002“ heißt und zugleich Ortsdurchfahrt ist.
Um als Ortsfremder in Mannersdorf keine Geschwindigkeitsüberschreitung zu begehen, müsste man vor der Ortstafel anhalten und sich über Google-Map schlau machen, um welche Straßen es sich bei „LB 15, L161 und L 2002“ handelt. Denn auf diesen Straßenzügen darf aus Gründen der Flüssigkeit des Straßenverkehrs weiterhin mit 50 km/h gefahren werden.
Ein Anhalten vor der Ortstafel, um die Ausnahme-Straßen zu recherchieren, wäre aus Gründen der Sicherheit ein Supergau. Zudem würde der fließende Verkehr behindert werden. Also bleibt nur die Alternative, den gesamten Straßenzug (L 2002) durch Mannersdorf und auch die beiden anderen Ausnahmestraßen mit 30 km/h zu befahren. Dies verursacht natürlich Verkehrstaus, welche unter anderem einen höhere Ausstoß von Abgasen zur Folge haben.
Es wäre – wenn auch teurer – eine Beschilderung der tatsächlichen 30er-Zonen sinnvoller gewesen. Lediglich Zusatztafeln unter einem Verkehrszeichen am Ortsbeginn anzubringen, erachten wir als unzureichend.
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