Allgemeine Wehrpflicht
Über Sinn oder Unsinn der allgemeinen Wehrpflicht zu schreiben, würde vermutlich end- los lange Seiten füllen. Fakt ist jedoch, dass in Österreich alle männlichen Staatsbürger vom vollendeten 17. bis zum 50. Lebensjahr verpflichtet sind, ihrem Vaterland zu dienen.Entlohnung beim Grundwehrdienst
Der Grundwehrdienst wird in folgender Höhe entlohnt (Stand 1. Jänner 2010): Monatsgeldvon 190,09 Euro, Grundvergütung von 99,09 Euro, Einmalige Erfolgsprämie von 443,54 Euro.
Natürlich gibt es beim österreichischen Bundesheer auch Berufssoldaten. Im Zeichen der Gleichberechtigung werden auch Soldatinnen angeworben. Stolz wird verkündet, dass Frauen
ein fixer Bestandteil des Bundesheeres sind. Ihnen stehen dieselben Karrieremöglichkeiten
offen wie ihren männlichen Kameraden.
Soldatinnen verdienen mehr als männliche Wehrpflichtige
Das heißt, dass beim Bundesheer mit der Unterbringung von Soldatinnen kein Problem besteht. Auch läuft der Dienst der Soldatinnen keineswegs männlichen Interessen zuwider. Da fragen wir uns doch, warum die „allgemeine“ Wehrpflicht noch immer nur für Männergilt. Hier scheinen sich die Gleichberechtigungs-Befürworter wie Heinisch-Hosek, Frauen-
berger und Co in nobler Zurückhaltung zu üben.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit scheint hier nicht zu gelten, vor allem wenn man sich die Entlohnung der Grundwehrdiener ansieht. Würde eine Frau für diesen Hungerlohn eine
derartige Leistung erbringen müssen, wäre bei den Feministinnen der Teufel los. Wir
können nur erahnen, welche Adelsprädikate der Dienstgeber, in dem Fall das Bundes- heer, zuerkannt bekommen würde.
Alternative Zivildienst
Die Dauer des ordentlichen Zivildienstes beträgt seit 1. Jänner 2006 neun Monate. Dieserkann in Einrichtungen aus folgenden Bereichen geleistet werden: Krankenanstalten, Rett-
ungswesen, Sozialhilfe, Behindertenhilfe, Sozialhilfe in der Landwirtschaft, Altenbetreuung, Krankenbetreuung und Gesundheitsvorsorge, Betreuung von Drogenabhängigen, Justiz- anstalten, Betreuung von Vertriebenen, Asylwerbern, Flüchtlingen, Menschen in Schub-
haft, Katastrophenhilfe und Zivilschutz, Tätigkeiten im Rahmen der zivilen Landesverteid- igung, Vorsorge für die öffentliche Sicherheit und Sicherheit im Straßenverkehr, Inländ- ische Gedenkstätten (insbesondere für Opfer des Nationalsozialismus), Umweltschutz und Jugendarbeit.
Entlohnung beim Zivildienst
Zivildienstleistende haben Anspruch auf: Grundvergütung 289,20 Euro pro Monat (Stand01.01.2010). Da Wehrpflichtige in Kasernen untergebracht sind, wo sie mit Speis und
Trank versorgt werden und ihnen im Bedarfsfall ärztliche Hilfe angedeiht, bekommen
Zivildiener noch zusätzlich finanziellen Ausgleich.
Kranken- und Unfallversicherung sowie Befreiung von der Servicegebühr für die E-Card und der Rezeptgebühr. Angemessene Verpflegung (Naturalverpflegung und/oder Verpflegungs- geld). Fahrtkosten (VORTEILS-Card Zivildienst für kostenloses Bahnfahren mit der ÖBB in ganz Österreich sowie Fahrtkostenvergütung für tägliche Fahrten (bzw. bei Unter bring- ung am Dienstort für vier einfache Fahrten) mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohn- und Dienstort (ausgenommen ÖBB-Tickets)).
Da Wehrpflichtige vom Bundesheer eingekleidet werden, steht Zivildienern Dienstkleidung
und deren Reinigung zu, soweit es die Art der Dienstleistung oder des Einsatzes erfordert.
Auch die Unterbringung am Dienstort, wenn die tägliche Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrs-
mitteln zwischen Wohn- und Dienstort mehr als 2 Stunden (Hin- und Rückfahrt zusammen) be trägt bzw. wenn die Dienstleistung es erfordert, wird Zivildienern zugestanden.
300,- Euro im Monat
Vergleicht man die Entlohnung die Wehrpflichtige und Zivildiener erhalten, so sind diesegleich. Knappe 300,- Euro monatlich, inklusive Kost und Logis, sowie Kleidung erhalten
Männer die ihrem Vaterland dienen.
Statt dem Wehrdienst kann auch Zivildienst abgeleistet werden. Die Vorraussetzung dieses
Wehrersatzdienstes ist die Ablehnung des Dienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen.
Im Zeichen der immer wieder geforderten Gleichberechtigung, sind Frauen von diesem natür-
lich auch ausgenommen.
Geht man von der Annahme aus, dass nicht jede Frau zum Rambo geboren ist und auch nicht die körperlichen Voraussetzungen für den Wehrdienst erbringt, bleibt dennoch die Frage offen, warum das schwache Geschlecht keinen Zivildienst ableisten muss.
Das Angebot des Zivildienstes ist derart breit gefächert, sodass für jede Frau sicherlich eine geeignete Tätigkeit dabei ist. Aber Frauen scheinen offensichtlich keine Lust zu haben, neun Monate lang für 300,- Euro inklusive Kost und Logis, Sozialdienst für ihr „Mutterland“ zu leisten.
Unlust gepaart mit Unglaubwürdigkeit
Diese Unlust wird noch von den Gleichberechtigungs-Befürworter(innen) unterstützt. Es ist keineswegs erstaunlich, dass Heinisch-Hosek, Frauenberger und Co. noch keinen Vorstoss in diese Richtung getätigt haben. Denn Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern scheint nicht immer angesagt zu sein. Vor allem wenn diese in einer sozialen Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit besteht.Durch die Tatsache, dass für Frauen keine Verpflichtung zur Ableistung des Zivildienstes besteht, wird die Behauptung vom besserbezahlten Mann eindeutig der Lüge überführt. Solange sich Gleichberechtigungs-Befürworter(innen) davor drücken, auch in dieser An- gelegenheit Gleichberechtigung zu fordern oder herzustellen, solange erscheinen diese unglaubwürdig.
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2010-06-22