Die Lüge vom besserbezahlten Mann

 

Allgemeine Wehrpflicht

Über Sinn oder Unsinn der allgemeinen Wehrpflicht zu schreiben, würde vermutlich end-
los lange Seiten füllen. Fakt ist jedoch, dass in Österreich alle männlichen Staatsbürger
vom vollendeten 17. bis zum 50. Lebensjahr verpflichtet sind, ihrem Vaterland zu dienen.
 

Entlohnung beim Grundwehrdienst

Der Grundwehrdienst wird in folgender Höhe entlohnt (Stand 1. Jänner 2010): Monatsgeld
von 190,09 Euro, Grundvergütung von 99,09 Euro, Einmalige Erfolgsprämie von 443,54 Euro.
Natürlich gibt es beim  österreichischen Bundesheer auch  Berufssoldaten.  Im Zeichen der
Gleichberechtigung werden auch Soldatinnen angeworben. Stolz wird verkündet, dass Frauen
ein fixer Bestandteil des Bundesheeres sind. Ihnen stehen dieselben Karrieremöglichkeiten
offen wie ihren männlichen Kameraden.
 

Soldatinnen verdienen mehr als männliche Wehrpflichtige

Das heißt, dass beim Bundesheer mit der Unterbringung von Soldatinnen kein Problem
besteht. Auch läuft der Dienst der Soldatinnen keineswegs männlichen Interessen zuwider.
Da fragen wir uns doch, warum die „allgemeine“ Wehrpflicht noch immer nur für Männer
gilt. Hier scheinen sich die Gleichberechtigungs-Befürworter wie Heinisch-Hosek, Frauen-
berger und Co in nobler Zurückhaltung zu üben.
 
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit scheint hier nicht zu gelten, vor allem wenn man sich die
Entlohnung der Grundwehrdiener ansieht. Würde eine Frau für diesen Hungerlohn eine
derartige Leistung erbringen müssen, wäre bei den Feministinnen der Teufel los. Wir
können nur erahnen, welche Adelsprädikate der Dienstgeber, in dem Fall das Bundes-
heer, zuerkannt bekommen würde.
 

Alternative Zivildienst

Die Dauer des ordentlichen Zivildienstes beträgt seit 1. Jänner 2006 neun Monate. Dieser
kann in Einrichtungen aus folgenden Bereichen geleistet werden: Krankenanstalten, Rett-
ungswesen, Sozialhilfe, Behindertenhilfe, Sozialhilfe in der Landwirtschaft, Altenbetreuung,
Krankenbetreuung und Gesundheitsvorsorge, Betreuung von Drogenabhängigen, Justiz-
anstalten, Betreuung von Vertriebenen, Asylwerbern, Flüchtlingen, Menschen in Schub-
haft, Katastrophenhilfe und Zivilschutz, Tätigkeiten im Rahmen der zivilen Landesverteid-
igung, Vorsorge für die öffentliche Sicherheit und Sicherheit im Straßenverkehr, Inländ-
ische Gedenkstätten (insbesondere für Opfer des Nationalsozialismus), Umweltschutz und
Jugendarbeit.

Entlohnung beim Zivildienst

Zivildienstleistende haben Anspruch auf: Grundvergütung 289,20 Euro pro Monat (Stand
01.01.2010). Da Wehrpflichtige in Kasernen untergebracht sind, wo sie mit Speis und
Trank versorgt werden und ihnen im Bedarfsfall ärztliche Hilfe angedeiht, bekommen
Zivildiener noch zusätzlich finanziellen Ausgleich.

Kranken- und Unfallversicherung sowie Befreiung von der Servicegebühr für die E-Card und
der Rezeptgebühr. Angemessene Verpflegung (Naturalverpflegung und/oder Verpflegungs-
geld). Fahrtkosten (VORTEILS-Card Zivildienst für kostenloses Bahnfahren mit der ÖBB in
ganz Österreich sowie Fahrtkostenvergütung für tägliche Fahrten (bzw. bei Unter bring-
ung am  Dienstort für vier einfache Fahrten)  mit anderen öffentlichen  Verkehrsmitteln
zwischen Wohn- und Dienstort (ausgenommen ÖBB-Tickets)).
 
Da Wehrpflichtige vom Bundesheer eingekleidet werden, steht Zivildienern Dienstkleidung
und deren Reinigung zu, soweit es die Art der Dienstleistung oder des Einsatzes erfordert.
Auch die Unterbringung am Dienstort, wenn die tägliche Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrs-
mitteln zwischen Wohn- und Dienstort mehr als 2 Stunden (Hin- und Rückfahrt zusammen)
be trägt bzw. wenn die Dienstleistung es erfordert, wird Zivildienern zugestanden.

300,- Euro im Monat

Vergleicht man die Entlohnung die Wehrpflichtige und Zivildiener erhalten, so sind diese
gleich. Knappe 300,- Euro monatlich, inklusive Kost und Logis, sowie Kleidung erhalten
Männer die ihrem Vaterland dienen.
 
Statt dem Wehrdienst kann auch Zivildienst abgeleistet werden. Die Vorraussetzung dieses
Wehrersatzdienstes ist die Ablehnung des Dienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen.
Im Zeichen der immer wieder geforderten Gleichberechtigung, sind Frauen von diesem natür-
lich auch ausgenommen.
 
Geht man von der Annahme aus, dass nicht jede Frau zum Rambo geboren ist und auch nicht
die  körperlichen Voraussetzungen für den  Wehrdienst erbringt,  bleibt dennoch die Frage
offen, warum das schwache Geschlecht keinen Zivildienst ableisten muss.
 
Das  Angebot des Zivildienstes ist derart breit gefächert,  sodass für jede Frau sicherlich eine
geeignete Tätigkeit dabei ist. Aber Frauen scheinen offensichtlich keine Lust zu haben, neun
Monate lang für 300,- Euro inklusive Kost und Logis, Sozialdienst für ihr  „Mutterland“  zu
leisten.
 

Unlust gepaart mit Unglaubwürdigkeit

Diese Unlust wird noch von den Gleichberechtigungs-Befürworter(innen) unterstützt. Es ist
keineswegs erstaunlich, dass Heinisch-Hosek, Frauenberger und Co. noch keinen Vorstoss
in diese Richtung getätigt haben. Denn Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern
scheint nicht immer angesagt zu sein. Vor allem wenn diese in einer sozialen Verpflichtung
gegenüber der Allgemeinheit besteht.
 
Durch die Tatsache, dass für Frauen keine Verpflichtung zur Ableistung des Zivildienstes
besteht, wird die Behauptung vom besserbezahlten Mann eindeutig der Lüge überführt.
Solange sich Gleichberechtigungs-Befürworter(innen) davor drücken, auch in dieser An-
gelegenheit Gleichberechtigung zu fordern oder herzustellen, solange erscheinen diese
unglaubwürdig.

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2010-06-22