Keine Genehmigung für Wahlkampfauftritte erteilen
Türkischen Politikern dürfen in Österreich keine Wahlkampfauftritte genehmigt werden, und schon gar nicht jemandem wie Erdogan, der Menschenrechte mit Füßen tritt. Schon in der Vergangenheit haben SPÖ, ÖVP und Grüne Erdogan in Wien auftreten und seine Wahlkämpfe führen. Derartiges hat in Österreich jedoch grundsätzlich nichts verloren. Da braucht man auch kein fadenscheiniges EU-weites Auftritts-Verbot zu fordern, sondern muss einfach solche Auftritte in Österreich konsequent untersagen und verbieten.
Beim Auftritt eines Ministers oder eines Ministerpräsidenten eines anderen Staates, der nicht EU-Mitglied ist, handelt es sich nicht um den Auftritt eines Privatmannes. Dieser Politiker erscheint hier als Organ eines anderen Staates und nimmt eine hoheitliche Handlung wahr, die auf dem Boden eines anderen Staates nicht stattzufinden hat. Solche Auftritte sind daher konsequent zu untersagen.
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2017-03-07