Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich veröffentlicht Beschluss
In Diskussionen über das geplante Kopftuchverbot, argumentierte die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGIÖ), stets mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen. Dieses Argument scheint aber ein reines Lippenbekenntnis zu sein, denn am 16.02.2017 veröffentlichte die IGGIÖ auf ihrer Webseite, einen Beschluss des Beratungsrates der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich für Glaubenslehre und religiöse Angelegenheiten zum Thema „Stellung der Verhüllung im Islam“.
Mit dem Satz: „Für Muslime beider Geschlechter bestehen religiöse Kleidungsgebote“ führt sich wohl das von der IGGIÖ stets angeführte „ Selbstbestimmungsrecht“ ad absurdum. Der Satz: „Es liegt in der erzieherischen Verantwortlichkeit der Erziehungsberechtigten, ihre Kinder schon vor deren religiöser Verantwortlichkeit (taklīf), die mit der Pubertät beginnt, bereits an die islamische Glaubenspraxis heranzuführen“ bedeutet im Klartext nicht anderes als, dass muslimische Eltern dazu aufgefordert werden, ihren Töchtern so früh wie möglich ein Kopftuch aufzusetzen.
Der von der IGGIÖ veröffentlichte Beschluss, kann in seiner kompletten Länge unter diesem LINK nachgelesen werden. Zum Thema Kopftuch meint der Efgani Dönmez: „Untrennbar sind politischer, traditioneller Islam und Kopftuch. Das Kopftuch entbehrt theologischer Grundlagen.“ Hier der LINK zum Beitrag von Dönmez.
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2017-03-07