Tageszeitung „Österreich“ nannte das Kind beim Namen
Zugegebener Weise ist die Tageszeitung „Österreich“ nicht Pulitzer-Preisverdächtig.Auch wir hatten mit der bunten Postille schon unsere Not und mussten sie zu Recht in
die Schranken weisen. Jedoch ändert das nichts daran, dass eine heutige Entscheidung
des Presserats, die sich auf einen „Österreich-Artikel“ bezieht, als Angriff auf die Presse-
freiheit und als versuchte Zensur zu werten ist.
Am 4. Oktober 2011 brachte „Österreich“ in ihrer Wien-Ausgabe den Artikel „Zwei Banden
im brutalen Drogenkrieg“, nachdem sich in der Wiener Inneren Stadt, tschetschenische und
afrikanische Drogendealer einen heftigen Revierkampf lieferten, bei dem es auch Verletze
sowie Festnahmen durch die Polizei gab.
Der Presserat meint nun, dass der besagte Artikel in der Tageszeitung „Österreich“ gegen
den Ehrenkodex verstößt und begründet dies wie folgt:
„Der Artikel ist in seinem plakativen Stil geeignet, das latente Misstrauen der Bevölkerung
gegen Ausländer zu verstärken und Fremdenangst zu schüren. Er nimmt auf einen einzelnen
Vorfall Bezug, vermittelt aber den Eindruck, dass brutale Drogenkriege zwischen Tschetsche-
nen und Afrikanern längst Alltag seien.“
Da scheinen die Herrschaften im Presserat ein wenig die Zeit verschlafen zu haben, denn
derart brutale Auseinandersetzungen ausländischer Drogenbanden sind in der Bundeshaupt-
stadt leider bereits Realität geworden. Nur werden diese Auseinandersetzungen aus ermitt-
lungstaktischen Gründen, von der Polizei meistens nicht an die Presse weitergegeben. Da-
her braucht bezüglich der in Wien stattfindenden Drogenkriege unter Ausländern kein Ein-
druck mehr vermittelt zu werden.
Was das angebliche Schüren von Fremdenangst betrifft, so sollten die Mitglieder des Presse-
rats ein wenig die Presseaussendungen der Polizei, sowie die Kriminalstatistik verfolgen um
den Anteil der Ausländerkriminalität festzustellen. Was soll daran verwerflich sein, wenn an- ständige Bürger(innen) vor ausländischen Kriminellen Angst haben?
Der Senat des Presserats wirft „Österreich“ auch die Aussage „Viele Tschetschenen sind Kon-
sumenten oder suchtkrank“ vor und meint, dass sei grob verallgemeinernd und verleitet zu einer pauschalen Vorverurteilung bestimmter Volksgruppen. Da wollen wir etwas nachhelfen und meinen dazu, dass viele in Österreich aufhältige Tschetschenen auch kriminell sind. Sollte
unseren Worten kein Glauben geschenkt werden, empfehlen wir wiederholt einen Blick in die Presseaussendungen der Polizei und in die Kriminalstatistik.
Erstaunlich ist auch folgende Feststellung des Senats: „Zuverlässige Quellen werden im Artikel
nicht angeführt. Der Hinweis auf einen „erfahrenen Ermittler“ reicht nicht aus, um den Behaupt-
ungen Glaubwürdigkeit zu verleihen. Es wird weder auf bestätigende Aussagen anderer Per-
sonen noch auf etwaige Polizeiberichte hingewiesen.“
Der Presserat sieht sich in seiner Auffassung bestärkt, dass für den Artikel nicht sorgfältig recherchiert wurde, da trotz Aufforderung die Zeitung „Österreich“ in ihrer Stellungnahme leider nicht auf inhaltliche Punkte eingegangen wurde.
Offenbar scheint dem Senat entfallen zu sein, dass es in Österreich das gesetzlich geschützte
Pressegeheimnis (Redaktionsgeheimnis) gibt. Daher genügt es den Hinweis eines „erfahrenen Ermittlers“ als Quelle anzugeben, ohne dessen Namen zu nennen. Würde eine Zeitung die Namen ihrer Informanten verraten, könnte diese am nächsten Tag zusperren.
Möglicherweise ortet der Presserat demnächst Ausländer- oder Fremdenfeindlichkeit, wenn das Foto eines ausländischen Straftäters in einer Zeitung oder einem Online-Medium veröffent- licht wird. Denn folgt man der Logik dieser Institution, könnte beispielsweise das Bild eines schwarzafrikanischen Drogendealers dazu verleiten zu glauben, dass alle Schwarzafrikaner Drogendealer sind.
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2011-12-13