Kinderpornografie schon bald straffrei?


Goldene Zeiten für Pädoschweine im Anbruch

Dass Österreich ein Paradies für Pädophile ist, haben wir schon öfters berichtet. Ertappte
Sünder  haben kaum schwerwiegende Konsequenzen zu erwarten.   Mit besonders milde
Urteile seitens der Justiz,  die schon fast als liebevoller Umgang mit diesen Perversen be-
zeichnet werden darf,  dürfen Beamte oder sonstige  Angehörige der Justiz rechnen.
 
Auf der Webseite „gegensexuellegewalt.at“ können geneigte Leser(innen) zahlreiche Bei-
träge  darüber  lesen.   Auch  wir  haben  schon etliche Male über die erstaunlich milden
Urteile  – zuletzt über einen Salzburger Jugendrichter  berichtet.

 

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Wie uns nun ein aufmerksamer ERSTAUNLICH-Leser berichtete,  gibt es in Japan die Firma
Kanojo Toys.   Dieses Unternehmen erzeugt naturgetreue Kinderpuppen, welche man ganz
legal und offiziell erwerben kann.
 
 
Auszug aus dem Schreiben von Herrn K.
 
Soda, hier kann man die Kinderpuppen für $ 4.000,– kaufen:
http://www.kanojotoys.com/love-doll-petite-nano-p-881.html
 
Ich glaub mich knutscht ein Elch – Ganz kleine Kinder(puppen) sind
sogar billiger, nur $ 1.415,–:
http://www.kanojotoys.com/lala-doll-p-882.html
 
Wem das doch ein wenig zu jung ist, für den gibt es da was im mittleren
Alters.  Die kostet dann aber $ 10.000,–, dafür kann man sich das Gesicht
aussuchen:
http://www.kanojotoys.com/real-love-doll-ange-p-471.html
 
Hier gibt es noch mehr, inklusive Ersatzteile:
http://www.kanojotoys.com/premium-dolls-c-54.html
(Ende)
 

Freisprüche sind vorprogrammiert

Damit brechen goldene Zeiten für Pädoschweine an. Sollten sie dabei ertappt werden, dass
sie kinderpornografisches Material auf ihren Computern haben,  brauchen sie nur zu sagen,
dass es sich um Bilder von Puppen handelt.
 
All  jene  Richter(innen),  die  bisher  Beamte oder eigene Kollegen verurteilen mussten und
als  Alibihandlung  eine  lächerlich  milde Bewährungsstrafe verhängten,  tun sich nun leicht.
Sie  können  nun  nämlich unter der Rechtfertigung   „es seien „nur“ Pornobilder von Kinder-
puppen“  ruhigen Gewissens einen glatten Freispruch aussprechen.  Denn das Fotografieren
und/oder Ansehen von Puppenbildern  ist ja nicht strafbar.
 
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2012-06-03