Männliche Hausdame gesucht


Bundesgesetz über die Gleichbehandlung

Gleichbehandlungsgesetz – GlBG
I. Teil
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung
§ 9. Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in
gemäß den §§ 4 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute
juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz
weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens)
nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch
Dritte ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes
Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung
der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine
zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes
Geschlecht schließen lassen.
Laut   obigem Paragrafen müssen Stellenangebote geschlechtsneutral verlautbart werden.
Das heißt, wenn jemand eine Kellnerin sucht muss er gleichzeitig die Stelle auch für einen
Kellner  inserieren.   In  umgekehrter  Folge  natürlich  auch.   Sucht ein Altmetallverwerter
einen Eisenbieger, so muss im Inserat auch Eisenbiegerin enthalten sein.
Wir   haben  schon einige Beiträge über den Sinn bzw.  Unsinn der geschlechtsneutralen
Stellenausschreibungen verfasst.  Die meisten Inserenten behelfen sich einfach mit dem
unrühmlichen  „Binnen – I“.
Das verhindert aber nicht,  dass Arbeitgeber bereits im Vorfeld gesetzlich daran gehindert
werden,  rasch  und gezielt geeignetes Personal für ihre Betriebe zu finden.   Geschlechts-
neutrale  Stellenausschreibungen werden zumindest etliche Telefonanrufe von Bewerber-
(innen) zur Folge haben, die nicht den Vorstellungen der Inserenten entsprechen.
Allerdings  darf  der  wirkliche  Grund  einer Absage nicht mitgeteilt werden.    Die meisten
Arbeitgeber teilen im Falle des „falschen“ Geschlechts einfach mit, dass die Stelle bereits
vergeben ist.
Wie  sich  eine  geschlechtsneutrale  Stellenausschreibung  selbst  ad absurdum führt,
beweist nachfolgendes Inserat in der heutigen Kronen Zeitung.
Es   wird wohl kein vernünftiger Mensch annehmen,  dass es eine männliche Haus-
dame gibt.   Aber Hauptsache einem völlig sinnlosen Gesetz wird Genüge getan.
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2015-02-04