…ausser möglicherweise die Gesundheit von Kunden, die im Zeitraum ab Mai 2010 bis heute
eine Melamineschale und/oder einen Trinkbecher mit Tierdekor der Marke Excellent House- ware erworben haben.
Quelle: APA-OTS
Ein Gutachten der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES),Lebensmitteluntersuchung Wien, hat ergeben, dass die Schale mit EAN-Code 8711295882678 und Trinkbecher mit EAN-Code 8711295882685, beide der Marke Excellent Houseware und er- kennbar an gezeichnete Tierdekore, als gesundheitsschädlich zu beurteilen sind.
Die vorliegenden Proben „Becher“ und „Schale“ wurden aufgrund der RASFF-Meldung 0695/
2010 gezogen und einer Untersuchung auf Formaldehyd- und Melaminabgabe unterzogen.Es hat sich hierbei herausgestellt dass diese beiden Artikel bei bestimmungsgemäßen Ge-
brauch die menschliche Gesundheit gefährden können und sind als gesundheitsschädlich zu
beurteilen. Sie unterliegt dem Verbot des Inverkehrbringens gemäß §16 Abs. 1 Z 1 LMSVG in
Verbindung mit Artikel 3 (1) a) der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004.
Soviel zum Sachverständigendeutsch aus der APA-OTS Presseaussendung. Im Klartext heisst
dies wohl, dass es tunlichst zu vermeiden wäre aus diesen Gefäßen zu trinken, ohne dabei zu
Der „Kleine Preis“ sorgt sich
Die Firma Möbelix hatte einen größeren Posten dieser Ware erworben und und seit Mai 2010in ihren Filialen verkauft.. Nun macht sich der „Kleine Preis“ ernsthafte Sorgen um die Ge- sundheit seiner Kunden.
Daher ersucht die Firma Möbelix all jene Personen die einen derartigen Becher oder Schale
erworben haben, diese nicht mehr zu verwenden. Die Ware kann zu jener Verkaufsstelle in
welcher der betreffende Artikel gekauft wurde, gegen eine entsprechende Rückvergütung
Tja wie gesagt, Möbelix kost‘ fast nix. Allerdings stellt sich für uns eine Frage. An wen können
sich Kunden wenden, die eventuell bereits einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben?Dieser Hinweis wurde nämlich von der Firma Möbelix bislang verschwiegen.
***** 2010-08-11