Fußgängerzonen
Welchem Lieferant oder Taxilenker ist nachfolgendes Verkehrszeichen nicht bekannt und hatmöglicherweise schon Strafe bezahlen müssen, wenn er die Zufahrtszeit in einer Fußgänger-
zone überschritten hat.
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Wesentlich lockerer nahmen jene Polizeibeamten dieses Verkehrszeichen, welche die Haupt-
darsteller in unserem Beitrag sind. Aber zur Story. Am Samstag den 21.01.2012 saß eine
Cola-Pause im Kaffeehaus
Gegen 21:45 Uhr betraten plötzlich zwei Polizisten das Lokal. Allerdings amtshandelten sie nicht,da kein Grund für ein amtliches Einschreiten vorhanden war. Sie steuerten direkt die Bar an und bestellten sich Cola. Während sie ihr kühles Nass schlürften, plauderten und scherzten sie mit dem Barmann.
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Die Theken- und Trinkpause der beiden Beamten dauerte ungefähr eine halbe Stunde. Offenbar
zum Zwecke der Information an die Passanten, wurde der Funkwagen (BP-90361) provokant
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Dieser Vorfall bringt uns wie in einem „vorangegangenen Beitrag“ wiederholt zur Frage, ob für
Polizeibeamte die Straßenverkehrsordnung keine Gültigkeit hat? Es ist schon klar, dass auch
Polizisten ein Anrecht auf Pausen haben. Allerdings sollten sie bei deren Einhaltung die gesetz-
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2012-01-23