Will man gar keine Ausnahmebescheinigungen ausstellen?
Wie von der Bundesregierung verlautbart wurde, können nur Amtsärzte, Epidemieärzte oder Ambulanzen eine Impfbefreiung für die staatlich angeordnete und höchstwahrscheinlich verfassungswidrige Zwangsimpfung ausstellen.
Im Zusammenhang mit den Ausnahmen ist auch eine Aussage (s. Screenhot) des Ärztekammer-Präsidenten Szekeres sehr interessant.
Zudem ist es erstaunlich, mit welcher Abgehobenheit Szekeres agiert. Dass ein praktizierender Arzt den gesundheitlichen Zustand seiner Patienten besser kennen dürfte als irgendein Bürokrat in der Ärztekammer, sollte ja nicht eigens erwähnt werden müssen. Jedenfalls dürfte diese Drohung bei sehr vielen Mediziner(innen) gewirkt haben, zudem ja auch in der jüngsten Vergangenheit gegen einige kritische Ärzte und Ärztinnen Sanktionen verhängt wurden, die bis hin zum Berufsverbot reichten.
Jedenfalls sieht es nun danach aus, als könne man (zumindest in Wien) nirgends eine Impfbefreiung erhalten. Denn wie wir aus ärztlicher Quelle erfuhren, wollten Patienten wegen der Impftauglichkeitsfeststellung, Amtsärzte aufsuchen. Dort sollen diese abgewimmelt worden sein und vom Gesundheitsamt Wien den Rat bekommen haben, sich an die Ärztekammer zu wenden. Auch dort sollen die Patienten ein Abfuhr erfahren haben. Für uns entsteht der Eindruck, als wolle man gar keine Impfbefreiungen ausstellen.
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24.01.2022