Situationsbedingte verbale Übertreibung statt gefährlicher Drohung
Verfügen Sie über ein wenig Vorstellungskraft? Wenn Ja, dann stellen Sie sich folgendes Szenario vor. Sie gehen auf ein Amt und ein von Ihnen eingebrachter Antrag ist noch nicht fertiggestellt. So ergeht es jährlich Tausenden, die mit Ämtern zu tun haben. Aber als gelernter Österreicher ist man das gewohnt, ärgert sich zwar drüber und wartet aber trotzdem geduldig ab. Im schlimmsten Fall wird eine Beschwerde eingebracht. Aber zurück zur gefragten Vorstellungskraft. Weil Ihnen die Wartezeit für die Erledigung Ihres Aktes zu lange erscheint, drohen Sie dem/der Beamt(in) mit einer Bombe. Was würde da wohl passieren? Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würden Sie sofort festgenommen, angezeigt und wegen gefährlicher Drohung verurteilt werden. Nicht so, wenn Sie ein Nigerianer sind. Sie glauben das nicht? Dann lesen Sie bitte nachfolgenden Beitrag der Internetplattform „steiermark.orf.at“.