Nigerianer müsste man sein


Situationsbedingte verbale Übertreibung statt gefährlicher Drohung

Verfügen  Sie  über  ein  wenig Vorstellungskraft?   Wenn Ja,  dann  stellen Sie sich folgendes
Szenario  vor.   Sie  gehen  auf  ein  Amt  und  ein  von Ihnen  eingebrachter  Antrag  ist  noch
nicht  fertiggestellt.  So ergeht es jährlich Tausenden,  die mit Ämtern zu tun haben.  Aber als
gelernter  Österreicher ist man das gewohnt,  ärgert sich zwar drüber und wartet aber trotzdem
geduldig ab.  Im schlimmsten Fall wird eine Beschwerde eingebracht.
Aber zurück zur gefragten Vorstellungskraft.   Weil Ihnen die Wartezeit für die Erledigung Ihres
Aktes zu lange erscheint, drohen Sie dem/der Beamt(in) mit einer Bombe.  Was würde da wohl
passieren?   Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würden Sie sofort festgenommen,
angezeigt und wegen gefährlicher Drohung verurteilt werden.   Nicht so, wenn Sie ein Nigerianer
sind.  Sie glauben das nicht?  Dann lesen Sie bitte nachfolgenden Beitrag der Internetplattform
„steiermark.orf.at“.
Screen: steiermark.orf.at
Wirklich  erstaunlich  ist die Begründung des Richters für den Freispruch des Nigerianers!  „Ich
habe den Eindruck, sie sind dort ein wenig ausgebremst worden“, meinte er zum  Angeklagten,
den  er vom Vorwurf der gefährlichen Drohung frei sprach.   „Es ist vieles möglich, aber ich bin
mir nicht sicher,  dass sie das gesagt haben, und wenn, war es eine situationsbedingte verbale
Übertreibung“.
In diesem Fall müssen wir eine Lanze für Marcus J. Oswald brechen. Denn wenn eine situations-
bedingte  verbale  Übertreibung   – in  diesem  Fall  immerhin  eine Bombendrohung –  nicht als
gefährliche Drohung anzusehen ist,  hätte dieser freigesprochen werden müssen.
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2013-03-25