Ungeliebte Kinder

 

Amtsmissbrauch?

Heute standen zwei Wiener Polizisten vor dem Richter im Wiener Landesgericht.
Ihnen wird vorgeworfen, einen Verkehrunfall den ein alkoholisierter Kollege ver-
ursacht hatte vertuscht zu haben, bzw. zu vertuschen versuchten.

Alkotest vergessen

Ein flotter Cabriofahrer, war mit seinem Wagen am 08.08.2008, zeitlich in der Früh
in ein Geländer auf der Grinzinger Allee gekracht. Als die beiden Beamten erkannten,
dass der Unfalllenker ein Kollege ist, wurde glatt auf einen Alkotest „vergessen“.

2,9 Promille

Es erfolgte auch  keine Anzeige und keine Führerscheinabnahme, obwohl im Spital ein
Blutalkoholwert von 2,9 Promille festgestellt wurde. Der Staatsanwalt wirft den beiden
Beamten nun Amtsmissbrauch vor. Weil eine Zeugin nicht erschienen war, wurde der
Prozess vertagt.

Corpsgeist

An und für sich ist dieser Vorfall nicht wirklich erwähnenswert, denn sollte er sich
tatsächlich so ereignet  haben, dürfte hier falsch verstandener Corpsgeist eine
wesentliche Rolle gespielt haben.

Es geht auch anders

Dieses Ereignis bestätigt  allerdings unserer Annahme, dass die „Polizei-Postler“
ein ungeliebtes Kind in den Reihen der Exekutive sind, sowie wir das in einem
„Beitrag“ bereits geschrieben haben.
Dort hatte man den betreffenden Polizisten in Spe sofort zu einem Alkotest aufgefordert,
nachdem er sich einige Spritzer genehmigt hatte. Der Mann lenkte weder ein Fahrzeug,
noch hatte er einen Verkehrsunfall verursacht, sondern saß lediglich hinter einer Schreib-
maschine.

Erhöhter Röhrchenverbrauch?

Man darf gespannt sein, wie viele Alkoteströhrchen die Polizei verbrauchen wird, wenn
Innenministerin Fekter ihren Plan verwirklicht, „Arbeitslose“ für den Polizeidienst zu
rekrutieren.
Stauni
  
2009-09-21
  

Der Postwachmann TEIL2

 

Unsere Skepsis bestätigt sich

Wir haben bereits im Juni einen „Beitrag“ über die absurde Idee verfasst, nicht mehr
benötigte Postbeamte zur Polizei zu versetzen. Seit einiger Zeit hat die Polizei auf Grund
diverser Vorfälle ohnehin Imageprobleme. Da hat sie eine solche „Aktion“ wie ein Loch
im Kopf benötigt.

Stille Rebellion

Von Beginn an waren konservative Kräfte in den Polizeireihen gegen eine solche „Personal-
reform“, wie man aus internen Kreisen erfahren konnte. Allerdings wurde Kritik vorerst nur
hinter vorgehaltener Hand  geäußert.

Sicherheitsbedenken

Aber bereits zu Beginn dieses Monats, wurden einige Hände von den Mündern wegge-
nommen. Die Polizeigewerkschaft sprach das laut aus, was sich viele dachten. Es wurden
Sicherheitsbedenken geäußert, da die „frisch importierten Postler“ bereits nach 14-täg-
iger Einschulung, Zugriff zum höchst sensiblen EKIS-Datensystem der Polizei hatten.

Schadensbegrenzung

Natürlich bemühte sich der stv. Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Konrad
Kogler in Schadensbegrenzung. Da alle  „umfunktionierten“ Beamten ohnehin eine
Sicherheitsprüfungen durchlaufen müssen, sehe er die Sicherheit gewährleistet, so Kogler.
Das jedoch, hat den Beliebtheitsgrad der ehemaligen Postbeamten in den konservativen
Kreisen der Polizei auch nicht erhöht, wie der jüngste Vorfall beweist.

Es beginnt schief zu laufen

Der Polizist in spe, der von der Telekom überstellt wurde, erschien zum Dienstantritt im
Wachzimmer „Praterstern“ mit einer Alkoholfahne.  Weil der Durst vermutlich noch immer
sehr groß war, genehmigte er sich im gegenüberliegenden Weinhaus noch einige „Spritzer“.
Das rief natürlich seine zukünftigen Kollegen auf den Plan und der „Polizeipostler“ wurde
zu Alkotest gebeten, den dieser jedoch verweigerte. Jetzt wartet man bei der Telekom
weitere Ergebnisse ab. Dem inzwischen dienstfrei gestellten Mann, erwarten auch diszi-
plinäre Maßnahmen.

Demonstrative Ablehnung?

Diese ganze Aktion beweist die Unbeliebtheit der Postler bei der Polizei. Wir sind der
Meinung, dass man mit einem „echten“ Polizisten, in Kollegenkreisen nicht so verfahren
wäre.
Die Überstellung von ausgemusterten Postbeamten in den Polizeidienst, wird dem Ansehen
der Polizei sicherlich nicht förderlich sein. Es wäre weitaus sinnvoller, junger engagierte
Männer, die noch Ideale haben, mit einer dementsprechenden Schulung zu guten Polizisten
auszubilden.
 
Dann wird man eine von der Bevölkerung  respektierte und von den Gesetzesbrechern 
gefürchtete Polizei  haben. Nicht mehr benötigte Postler in den Polizeidienst zu stellen, ist
mehr als ein schlechter Witz.
Stauni 
  
2009-09-17
  

Polizist verprügelt Polizist

 

Polizist vor Gericht

Im Landesgericht Wien wurde heute ein 35-jähriger Polizist zu einer unbedingten Geldstrafe
von 2.500,- Euro verurteilt. Das Erstaunliche daran ist, wegen welcher Delikte sich der Beamte
vor Gericht zu verantworten hatte.

Seine rechtswidrigen Taten waren nämlich schwere Körperverletzung und man höre und
staune, Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Wie kann es dazu kommen, dass ein Polizist gegen den Paragrafen 269 StBG verstösst ?
Ganz einfach, indem er einen Kollegen verprügelt.

Zu tief in Glas geschaut

Bei einer Verkehrskontrolle wurde bei dem Polizeibeamten der Verdacht einer Alkoholi-
sierung festgestellt. Zwei Kollegen brachten ihn daraufhin in das nächst gelegene Kom-
missariat, wo er sich einem Alkotest unterziehen musste, der positiv verlief.
Daraufhin wurde ihm der Führerschein abgenommen.

Verhängnisvolle Rückkehr

Nachdem der nun führerscheinlose Polizist das Wachzimmer bereits verlassen hatte,
kehrte er wieder um, weil er der Meinung war, dass er sein Handy vergessen habe.
Dort forderte er lautstark mit 2 Promille Alkohol im Blut, die Herausgabe seines Mobil-
telefones.

Wachzimmer als Boxring

Laut Wachkommandanten begann die Situation zu eskalieren und der alkoholisierte
Polizeibeamte schlug mit der Faust zu.
Was sich in der Folge dann auf der Wachstube abgespielt haben mag, darüber schweigen
sich die Götter aus.
 
Jedenfalls gab es als Draufgabe Anzeigen wegen schwerer Köperverletzung und Wider-
stand gegen die Staatsgewalt.
Er akzeptierte die über ihn verhängte Geldstrafe sofort. Seine Rechtfertigung zu dem Vorfall
war, dass er auf Grund seiner Alkoholisierung nicht gewusst habe, was er tat.
   
Auch habe er nach der Amtshandlung wie ein Preisboxer ausgesehen.
Wäre nur interessant ob er sich als Sieger oder Verlierer gesehen hat.

Berechtigte Hoffnungen ?

Jetzt kommt aber das Erstaunliche. Dieser Mann wird weiterhin auf die Menschheit als
Polizist losgelassen. Das schliessen wir daraus, dass der Beamte nun hofft, dass er, in
dem gegen ihn laufenden Disziplinarverfahren, bei der Urteilsfindung im Herbst mit einer
Verwarnung davonkommt.

Wenn man bedenkt dass ein jeder Berufskraftfahrer sich nach einem derartigen Urteil,
sofort beim AMS anmelden kann und einem jeden Gewerbetreibenden seine Lizenz ent-
zogen wird und dieser vor dem existenziellen Ruin stünde, macht sich der Beamte noch

Hoffnungen, dass die Angelegenheit mit einer Verwarnung endet.

Nachtwächter vs. Polizei

Sogar als Nachtwächter würde er sofort gefeuert, wie das Beispiel Helmut Handler
zeigt. (Beiträge vom 07.07.2009 und 08.07.2009)
Sein Dienstgeber der ÖWD hatte den Mann am selben Tag des Vorfalles entlassen,
obwohl zu diesem Zeitpunkt nicht einmal die Schuld von ihm erwiesen war.

Stauni

  
2009-07-10
   

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