Irrtum
Haben wir geglaubt, dass gegen den deutschen CDU-Politiker Althaus keine Anklage
erhoben wird, sind wir hier erstaunlich überrascht worden.
Nicht weil wir uns geirrt haben, sondern auf welche Art und Weise der Prozeß gegen ihn
über die „Bühne“ gegangen ist. Anstatt zu warten, bis der deutsche Spitzenpolitiker wieder
gesundet ist, hatte man es vorgezogen ohne ihn zu verhandeln.
Kein Interesse am öffentlichen Interesse
Offensichtlicher Grund dafür war, den Prozeß dem öffentlichen Interesse zu entziehen.
Fraglich ist, warum man überhaupt einen Prozeß anberaumt hat, wenn man auf die Vor-
ladung des Hauptbeschuldigten, der immerhin den Tod eines Menschen zu verantworten
hatte, verzichtet hat.
In diesem Fall hätte auch die Zusendung einer Strafverfügung genügt, dass hätte wenigs-
tens Kosten erspart.
Der Ankläger und die Strafprozessordnung
Laut Strafprozessordnung müsste der Ankläger seine vorgesetzte Behörde informieren und
um deren Zustimmung ersuchen, wenn es ein Verfahren mit unmittelbarem öffentlichen
Interesse betrifft, um dieses so abzuwickeln, wie der Prozeß gegen Althaus gelaufen ist.
Von einer Zustimmung durch die Oberstaatsanwaltschaft oder Justizministerin sei aber
nichts bekannt, wie Bandion-Ortner gestern im Justizausschuss zugegeben hat.
Schlechte Wahlwerbung ?
Wir vermuten das es hier politische Interventionen gegeben hat, um Dieter Althaus das
Blitzlichtgewitter bei einem Prozess zu ersparen, wenn dieser dort persönlich erscheinen
hätte müssen.
Die Fotos in der Boulevard-Presse hätten sich im Wahlkampf, den Althaus nach seiner
Gesundung zu schlagen hat, sicherlich nicht positiv ausgewirkt.
Erfuhr erstaunliche Sonderbehandlung vor Gericht
Erstaunlich ist, dass man einem Politiker die „Peinlichkeit“ eines Prozeßauftrittes erspart,
obwohl sein Verschulden ein Todesopfer zur Folge hatte.
Man darf gespannt sein, ob österreichische Gerichte in Zukunft einem „normalen“
österreichischen Staatsbürger die selben Privilegien einräumen, wie dem deutschen
Spitzenpolitiker Dieter Althaus.
Stauni
2009-03-05
Tödlicher Skiunfall
Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) musste nach seinem Skiunfall am
Neujahrstag auf der steirischen Riesneralm, bei dem eine 41-jährige Slowakin tödlich
verletzt wurde, selbst mit schweren Verletzungen ins Spital eingeliefert werden.
Riesneralm in der Steiermark. Hier ereignete sich der tödliche Skiunfall.
Strafverfahren fraglich
Ob es zu einem Prozess wegen fahrlässiger Tötung kommen wird, ist noch nicht sicher.
Es wird von den Sachverständigengutachten abhängen, ob die Staatsanwaltschaft Leoben
einen Strafantrag stellen wird.
Zeugen zu dem Unfallvorhergang gibt es keine und auch der Leibwächter befand sich
angeblich ausserhalb des Blickfeldes von Althaus.
Nach seinen eigenen Angaben, könne sich Althaus an überhaupt nichts mehr erinnern.
„Ich kann mich an nichts mehr erinnern“
Niemand hat was gesehen
Eigentlich sehr praktisch, keine Zeugen, ein Bodyguard der auch nichts gesehen hat und
Amnesie des Unfallbeteiligten.
Dafür hatte die deutsche „Bild-Zeitung“, unter Berufung auf Partei- und Regierungskreise
berichtet, daß Althaus in etwa zwei Monaten in die Politik zurückkehren und auf Platz
eins der CDU-Landtagswahlliste kandidieren werde.
Da wir die Berichte dieser Zeitung nicht immer ganz ernst nehmen, haben wir diesen auch
keine besondere Bedeutung zugemessen.
Wahrscheinlich überraschende Genesung
Da ist es umso erstaunlicher, daß wir heute in verschiedenen seriösen österreichischen
Tageszeitungen lesen, daß Althaus bei der kommenden Landtagswahl in Thüringen, als
Spitzenkanditat der CDU ins Rennen gehen wird.
Da ist es doch sicherlich auch nur ein Zufall, daß die Genesung zeitig so günstig fällt,
daß sich sein politisches Comeback mit der Landtagswahl ausgeht.
Zum Unfall selbst können wir keine Stellung nehmen da wir nicht dabei waren und uns auch
keine Gutachten von Sachverständigen bekannt sind. Allerdings sind wir uns aber ziemlich
sicher, daß es gegen Althaus keinen Strafantrag der Staatsanwaltschaft Leoben geben wird.
Einen „Vorteil“ hat das Ganze aber für den Politiker Althaus. Er kann jede Menge Wahl-
versprechen abgeben und wenn er sie dann nicht hält, kann im niemand Wahlbetrug vor-
werfen. Da hat er plötzlich wieder keine Erinnerung wie bei seinem Skiunfall.
Stauni
2009-02-13