Hausdurchsuchungen bei Meinl
Seit 2007 laufen Ermittlungen gegen die frühere Meinl European Land (jetztiges: Atrium)
Am Mittwoch, den 18.02.2009 schlugen die Fahnder zu und führten Hausdurchsuchungen bei
der Meinl-Gruppe durch.
Laut Staatsanwaltschaft Wien hat Meinl European Land (MEL) eigene Zertifikate zurückge-
kauft und es geht nach wie vor um den Vorwurf des Betruges und oder der Untreue.
Es wird auch vermutet, daß Kurse künstlich hochgehalten und die Anleger damit
getäuscht wurden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Es wurden zahlreiche Wohnungen, darunter auch Meinls Villa und Büros durchsucht.
Bei den Hausdurchungen wurden zahlreiche Unterlagen und Datenträger sichergestellt.
Wie allseits bekannt und ausführlich berichtet, stürzte der Kurs der Zertifikate enorm ab,
nach dem die Vorwürfe gegen MEL bekannt wurden. Zahlreiche Anleger verloren dadurch sehr
viel Geld. MEL hatte seinen Sitz auf der englischen Kanal-Insel Jersey.
Nach dem auf Jersey geltenden Recht, ist der Ankauf eigener Zertifikate im Prinzip legal.
Von Power ist momentan nicht mehr viel übrig
Wir maßen uns hier kein Urteil an, ob hier alles rechtens gelaufen ist oder nicht.
Das zu klären obliegt den ermittelnden Behörden, bzw. einem unabhängigen österreichischen
Gericht.
Erstaunliche Aussagen
Allerdings ist uns aufgefallen, daß der Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser,Vorstand von
Meinl International Power (MIP), einige erstaunliche Statements abgegeben hatte.
Zitat aus der Presse vom 07.02.08
„Ich halte Herrn Meinl für einen ausgezeichneten Banker“, so der Ex-Finanzminister.
Zitat aus Kurier vom 07.02.08
„Dass die Zertifikate der Meinl International Power (MIP) an der Börse derzeit nur bei
5,57 Euro notieren und damit gegenüber dem Ausgabepreis von zehn Euro fast die Hälfte
an Wert eingebüßt haben, tut mir persönlich sehr leid“, so der MIP-Manager Karl- Heinz
Grasser zu den Anlegern.
Und dann war noch das:
Vorarlberg online 11.07.08
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser,Vorstand von Meinl International Power (MIP), wehrt
sich gegen Medienberichte: Aktuelle Schlagzeilen wonach Karl-Heinz Grasser „unter Betrugs-
verdacht“ stünde und gegen ihn „Ermittlungen wegen Untreue- und Betrugsverdacht“ laufen
würden, seien „außerordentlich unseriös“, so Rechtsanwalt Michael Rami von der Kanzlei
Gheneff-Rami-Sommer in einer Aussendung……………….
…….“Ermittlungen“ wurden bis dato lediglich insoweit geführt, als die von der Staats-
anwaltschaft kraft Gesetzes einzuhaltende Vorgangsweise „Ermittlungsverfahren“ heißt
(§§ 91 ff StPO). Karl-Heinz Grasser wurde aber bis heute nicht zu einer Stellungnahme
aufgefordert oder gar einvernommen……………
Werbe-Ikone K.H. Grasser
Während man Herrn Meinl den „soundsovielten“ sehr stark in der Mangel hat, werden
andere in das Unternehmen involvierte Personen nicht behelligt. Es ist noch gar nicht
solange her, da strahlte K.H. Grasser von diversen Lettern, wo er die MEL-Aktie bewarb.
Da war die Welt noch in Ordnung, im Meinl-Land
Als Exfinanzminister der Republik Österreich war er als Werbe-Ikone pures Gold wert.
Abgesehen von seiner führenden Tätigkeit bei MIP, wer will schon die postivien Prognosen
eines Wertpapieres anzweifeln, wenn der ehemalige Finanzminister und Wirtschaftexeperte
so intensiv die Werbetrommel rührt.
Topmanager weis von nichts
Wir wissen zwar nicht genau welchen Tätigkeiten Herr Grasser in diesem Unternehmen
erfüllt hat, aber es scheint, daß er als führender Manager von eventuellen illegalen
Transaktionen „nichts gewußt“ hat.
Wer von nichts weiß, der hat gut lachen
Na so ein Glück, da wird doch einem späteren Polit-Comeback nichts im Wege stehen.
Vielleicht basteln einige Personen ohnehin schon daran, Herrn K.H. Grasser in eine
politische Funktion zu hieven, die für keinen ein Nachteil ist.
Stauni
2009-02-19
Tausende Anleger wollen ihr Geld zurück
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) macht Ernst: Der Finanzberater AWD
wird wegen struktureller Beratungsmängel in Sachen Immofinanz en masse geklagt.
Das Finanzberatungsunternehmen AWD muss sich jetzt warm anziehen. Denn der Verein
für Konsumenteninformation (VKI) wird eine Sammelklage gegen den Finanzdienstleister
AWD einbringen, nachdem sich 4500 mutmaßlich Geschädigte in Sachen Immofinanz-
und Immoeast-Aktien beim VKI gemeldet haben. Schaden: rund 45 Millionen €. ……..
Diese Pressemeldung haben wir unter folgendem Link gefunden:
http://www.wirtschaftsblatt.at/home/zeitung/aktuell/361783/index.do?_vl_pos=r.6.MOST
8.000 Betroffene in Österreich
Laut „Krone“ können bis zu 8.000 betroffene Österreicher den unabhängigen Finanz-
optimierer klagen, der bis zu 80 Mio Euro in den Sand gesetzt haben soll.
Der Weg ist einfach, man trete als Geschädigter die Ansprüche ab und der VKI bzw.
deren Prozesskostenfinanzierer tritt als Kläger auf. Für den Kunden sei lediglich ein
Organisationsbeitrag zu bezahlen.
Bevor der VKI oder sonstige Vereinigungen den Leuten falsche Hoffnungen machen
und ihnen Geld in Form eines „Organisationsbeitrages“ aus der Tasche ziehen,
mögen sie unter folgenden Link nachsehen.
http://www.vol.at/news/tp:vol:special_wirtschaft_aktuell/artikel/oebb-verlor-prozess-gegen-deutsche-bank/cn/apa-113715325
Hier geht es im Prinzip um die selbe Sache, die ÖBB fühlte sich nach einem Millionen-
verlust schlecht beraten und verklagte die Deutsche Bank. Prompt ging das Ganze in die
Hose und die Klage wurde kostenpflichtig abgewiesen.
Haftung bei schlechter Beratung
Anlageberater haften zwar für eine anlage- und anlegergerechte Beratung, jedoch nicht
für die Anlage selbst. Zum Vergleich, es haftet auch kein Bankberater für den Verlauf
eines „Prämiensparbuches“ oder eines „Bausparvertrages“.
Es sind zwar bei der Beratung nicht nur die Vorteile, sondern auch die Risiken von Anlage-
produkten darzustellen und es ist auf die persönliche Situation der Beratenen und
deren Erfahrung mit Anlagegeschäften einzugehen. Es sei auch notwendig, daß man auf
einer breiten Streuung eines Portfolios hinweist.
VKI erkennt Klagsaussicht
Hier will der VKI einen Ansatz zur Klage sehen, allerdings wird nicht er beweisen müssen
das der Anlageberater schlecht beraten hat, sondern liegt die Beweislast beim Ge-
schädigten. Auch wenn laut „Krone“ viele Finanzberater schlecht ausgebildet und völlig
ahnungslos sind, haben diese sicherlich nicht vergessen , sich ein Beratungsformular
unterzeichnen zu lassen.
Sollte nun ein „Geschädigter“ ein derartiges Beratungsformular unterzeichnet haben
und auch keine Videoaufnahme vom Beratungsgespräch haben, dann hat er äusserst
schlechte Karten.
VKI wirbt medienmässig für Klage
Umso erstaunlicher ist es, daß der VKI jetzt Leuten Hoffnungen macht, die ohnehin
bereits mehr oder weniger starke finanzielle Verluste hinnehmen mußten.
Die Chancen auf Erfolg sind äußerts gering, auch wenn so mancher selbsternannter
Konsumentenschutz-Guru etwas anderes behauptet.
Dies ist auch nicht auf unserem Mist gewachsen, sondern es zeigt einfach die
gängige Praxis in solchen Gerichtsverfahren.
Verdienen werden in erster Linie die Anwälte und die Konsumentenvereinigungen,
die ja auch nicht von Luft und Liebe leben.
Neuerlicher Griff ins Geldbörsel
Aber der Geschädigte muß ohnehin einen finanziellen Beitrag an den Konsumenten-
schutzverein leisten und dieser wird so berechnet sein, daß es sich für den Verein
auszahlt auf jeden Fall zu klagen.
Selbst sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, daß die Geschädigten vor Gericht
Recht bekommen, werden diese auch kein Geld sehen.
AWD wird sich sicherlich nicht „warm anziehen“ wie sich das der VKI wünscht,
sondern einfach „die Kleidung wechseln“.
Die beklagte Partei und Prozeßverlierer wird einfach in Konkurs gehen und der Traum
von der Wiedergutmachung ist ausgeträumt.
Stauni
2009-02-14