Für Sozialschmarotzer wird es eng
In diesem Online-Magazin wurden bereits etliche Beiträge über Sozialschmarotzer ver-
fasst. Das ist jenes arbeitsunwillige Gesindel, das sich auf Kosten der Allgemeinheit durch
ihr meist verpfuschtes Leben schmarotzt. Am schlimmsten ist aber jene Sorte, die wider-
rechtlich Arbeitslosenentgelt kassiert und nebenbei „schwarz“ arbeitet. Gott sei Dank sind
aber die Behörden mittlerweile aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht und verfolgen diese
Personen mit der vollen Härte des Gesetzes.
Erwischte Missetäter haben mit strafrechtlichen Anzeigen zu rechnen und müssen die zu
Unrecht bezogenen Bargeld-Sozialleistungen rückerstatten. Das ist auch gut so, denn
wie kommt der anständige Bürger dazu, solche kriminelle Elemente auszuhalten. Neben-
bei bringen diese Betrüger noch jene Leute in Verruf, die wirklich auf Sozialleistungen
vom Staat angewiesen sind.
Jeder hat Anspruch auf Rechtsbeistand
In unserem Rechtsstaat hat jede Person die einer Gesetzesübertretung beschuldigt wird,
Anspruch auf Rechtsbeistand. Das gilt natürlich auch für die Spezies der Sozialbetrüger.
Nun sind wir beim heutigen virtuellen Spaziergang im Internet, auf folgenden Beitrag
gestossen, dessen Inhalt für uns teilweise nicht nachvollziehbar ist.

Screen: rechtschutzgruppe.at
AMS fordert 27.632,75 Euro zurück
Da wendet sich eine Person, die offenbar wegen unberechtigten Bezugs von Arbeitslosen-
entgeld ertappt wurde, hilfesuchend an einen gewissen Herrn Bugelmüller. Aus dem
Verlex-Beitrag ist der Schluss zu ziehen, dass gegen den nun Hilfesuchenden ein rechts-
kräftiger behördlicher Beschluss besteht, in dem bereits festgehalten wird, dass der Betrag
von 27.632,75 Euro zu Unrecht bezogen wurde und deshalb zurück bezahlt werden muss.
Denn anders lässt es sich nicht erklären, dass der Leistungsbezieher offenbar zu einer
Ratenzahlung bereit war, um die Rückforderung des AMS abzustottern.
Aus welchen Gründen auch immer, lehnt das AMS eine Ratenzahlung ab und fordert die
offene Summe nun zur Gänze ein. Und hier kommt die erste Passage, welche für uns nicht
nachvollziehbar ist.
Der Verlex-Autor schreibt wörtlich von „rechtswirksamen Ratenzahlungsgesprächen“.
Da dürfte der gute Mann einem fatalen Irrtum unterliegen, denn Gespräche können nicht
rechtswirksam sein. Eine Rechtswirksamkeit bezieht sich ausschliesslich auf Gerichts-
urteile oder Bescheide von Behörden.
Soziales Gewissen
Der absolute Hammer ist aber jener Satz im Verlex-Beitrag: „Wie soll das ein Mensch
zurück zahlen können, der völlig unverschuldet in diese Situation geraten ist. Ob das
ein soziales Gewissen ist, soll jeder für sich selbst entscheiden“.
Gehen wir davon aus, dass ein durchschnittliches Arbeitslosenentgelt rund 1.000,- Euro
im Monat beträgt. Das bedeutet im Klartext, dass jene Person über zwei Jahre lang
ungerechtfertigt diese Sozialleistung in Anspruch genommen hat. Es kann durchaus vor-
kommen, dass ein Arbeitloser vor lauter Freude über einen Job „vergisst“, seinen Arbeits-
antritt dem AMS unverzüglich mitzuteilen, obwohl das eigentlich seine Pflicht wäre.
Allerdings wenn der Zustand dieser freudigen Erregung über einen derart langen Zeit-
raum anhält, der es ermöglicht eine Summe von 27.632,75 Euro ungerechtfertigt zu kas-
sieren, kann von einer „völlig unverschuldet in diese Situation geraten“ wohl kaum mehr
die Rede sein. Und was das angesprochene „soziales Gewissen“ betrifft, hätte diese be-
treffende Person doch dieses bei sich selbst suchen sollen, anstatt ungerechtfertigt Sozial-
leistungen in Anspruch zu nehmen.
Der Verlex-Autor meint abschliessend, dass er weiters über den Fall berichten werde. Wir
bleiben ebenfalls an dieser Sache dran und werden Recherchen durchführen, um unsere
Leser(innen) in dieser Causa am Laufenden zu halten.
*****
2011-03-05
{jcomments off}
KG statt KEG
Im Online-Magazin „Alte Knacker“ war am 15.Juni 2009 ein interessanter Beitrag zu lesen.
Es ging um eine neue Verordnung, betreffend Firmen welche die Rechtsform einer KEG
haben. Im nachfolgenden Gesetzesauszug ist zu lesen:
Es besteht die Verpflichtung , statt des bisherigen Rechtsformzusatzes “KEG”
bis zum 31.Dezember 2009 ihrer Firma die Bezeichnung “Kommanditgesell-
schaft” oder eine allgemein verständliche Bezeichnung (”KG”) beizufügen und
zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. Anmeldungen, die ausschließlich
die Anpassung dieser Rechtsformzusätze zum Gegenstand haben, sind durch die
Gesellschafter zu unterfertigen, bedürfen jedoch keiner Beglaubigung und sind
gebührenfrei. Wird bis 1.Jänner 2010 keine Firmenanpassung angemeldet, tritt
eine Registersperre ein, d.h. es werden keine weiteren Eintragungen im Firmen-
buch vorgenommen, bis der Verpflichtung Folge geleistet wurde. Überdies ent-
fällt ab diesem Zeitpunkt die Gebührenbefreiung.
Unnötige Kosten
Irgendwer von den Bürokraten ist auf die „Schnapsidee“ gekommen, dass der Buch-
staben „E“ aus dem Kürzel „KEG“ zu entfernen ist. Man hat ja sonst nichts besseres zu
tun.
Wie der Autor Andy in seinem Beitrag richtigerweise anmerkte, entstehen den Unternehmern
unnötige Kosten, den Briefpapier, Visitkarten, Folder etc., können diese ab 01.Jänner 2010
im Altpapiercontainer entsorgen.
Selbst ist der Mann (die Frau)
Abgesehen davon müssen die Unternehmer von selbst aus tätig werden, was wiederum
einen Zeitaufwand verursacht. Sollte ein Rechtsanwalt mit der mehr als überflüssigen An-
gelegenheit beauftragt werden, fallen hier wiederum Kosten an.
Keine Gebühren?
Da war man doch direkt erleichtert, dass die wenigstens Behörde für diese unnötige Aktion
keine Gebühren will, sofern diese bis 31.12.2009 über die Bühne gebracht wird. So ist es
zumindest dem o.a. Gesetzestext zu entnehmen.
Die Lüge
Nur wer das geglaubt hat, wird selig. Wieder einmal wurde der „normale“ Staatsbürger
belogen, wie Sie dem rot umrandeten Teil, des o.a. Beschlusses entnehmen können.
Der Unternehmer wird vermutlich demnächst eine Rechnung von der „Wiener Zeitung“,
für die amtliche Bekanntmachung in dieser, erhalten.
Es ist schon erstaunlich, auf welche Idee so manche Bürokraten aus der Abteilung „Wie
quäle ich das gemeine Volk“ kommen und vor allem wie gelogen wird ohne im Gesicht
rot zu werden.
Stauni
2009-09-22
EV gegen Cyberstalking
Das ist wohl erstmalig in der Justizgeschichte von Österreich. Haben einige Schlaumeier
bis dato geglaubt, Unwahrheiten über ungeliebte Personen via Internet verbreiten zu
können und dabei ungeschoren davon zu kommen, dürfte sich das jetzt ändern.
Die nachfolgend eingescannte „Einstweilige Verfügung“ ist der erste Beweis dafür,
dass auch bei der Justiz ein Umdenken stattfindet.
Paradebeispiel
Ein typisches Beispiel für diese Schreiber, die glauben das Internet sei ein gesetzloser Raum,
ist der Herausgeber des Gerichtsblog „Blaulicht und Graulicht“.
Wir haben schon vor einigen Tagen, nachfolgenden Beitrag über ihn verfasst.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=302;der-machtfaktor&catid=1;erstaunliches
Zu diesem Zeitpunkt haben wir noch nicht gewusst, was ihm heute ins Haus flattert.
Oswald hat, wie schon berichtet, unwahre Beiträge über den Herausgeber von
„ERSTAUNLICH“ auf seinem Webblog geschrieben. Auch griff er den Wiener Rechts-
anwalt Mag. Werner Tomanek an, indem er ihm strafbare Handlungen unterstellt.
Lasst mich mitleben
Auch schreibt er in Mails oder auf seinem Blog ganz unverblümt, wie man solche Attacken
vermeiden kann. Ganz einfach, man müsse ihn nur „mitleben“ lassen und schon bekommt
man eine gute Presse auf „Blaulicht und Graulicht“:
Nun war offensichtlich der Zeitpunkt gekommen, wo beim Ersten die Toleranzgrenze über-
schritten wurde. Dieser Mann, den wir persönlich nicht kennen, ließ sich dies einfach nicht
mehr gefallen und beschritt den Rechtsweg.
Genug war genug
Da es sich bei der „Berichterstattung“ von Oswald offensichtlich um schwerste Verleum-
dungen und Beleidigungen handelte und er diese Aktionen beharrlich fortsetzte, tat die
Richterin das einzig richtige.
Sie erliess eine „Einstweilige Verfügung“ gegen Marcus J. Oswald, der auch bei Gericht
kein unbeschriebenes Blatt ist.
Er sieht sich zwar als Machtfaktor des Internet, jedoch wird ihm nichts anderes übrigbleiben,
sich dem Willen des Gesetzes zu beugen. Anderfalls wird er die rechtlichen Konsequenzen
daraus zu ziehen haben.
Back to the roots
Vielleicht ist es für Oswald Zeit, eine „künstlerische“ Pause einzulegen, um sich etwas zu
sammeln. Möglicherweise wird ihm eine Nachdenkpause, wieder auf den Boden der Realität
zurückholen.
Die Freiheit der Presse zu beschneiden wäre katastrophal, dass darf aber nicht dazu führen,
dass einige Personen glauben, sie können unter dem Deckmantel der „Pressefreiheit“ tun
und machen was sie wollen.
Auch Negativpresse ist gut
Es ist auch gut, dass Negativbeispiele aufgezeigt werden, den dazu ist eine Berichterstattung
auch da. Allerdings sollten die Sachverhalte der Wahrheit entsprechen, über die ein Autor
schreibt.
Es kann nicht angehen, nur weil jemand eine andere Person, aus welchen Grund auch immer
nicht leiden mag, über diese Unwahrheiten verbreitet und beleidigt und glaubt dafür nicht zur
Rechenschaft gezogen werden zu können, weil es im Internet passiert.
Einer muss der Erste sein
Oswald spürt vermutlich als Erster, dass es so nicht geht. Wenn er nicht schnell die Notbremse
zieht, werden mit absoluter Sicherheit auch andere Personen gegen ihn rechtliche Schritte ein-
leiten.
Dem unbekannten Pionier dieser „EV“ darf gratuliert werden, den dieser Schritt ist sicherlich
ein Anfang auf neuem Terrain in der Justiz.
Stauni
2009-07-09