KG statt KEG
Im Online-Magazin „Alte Knacker“ war am 15.Juni 2009 ein interessanter Beitrag zu lesen.
Es ging um eine neue Verordnung, betreffend Firmen welche die Rechtsform einer KEG
haben. Im nachfolgenden Gesetzesauszug ist zu lesen:
Es besteht die Verpflichtung , statt des bisherigen Rechtsformzusatzes “KEG”
bis zum 31.Dezember 2009 ihrer Firma die Bezeichnung “Kommanditgesell-
schaft” oder eine allgemein verständliche Bezeichnung (”KG”) beizufügen und
zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. Anmeldungen, die ausschließlich
die Anpassung dieser Rechtsformzusätze zum Gegenstand haben, sind durch die
Gesellschafter zu unterfertigen, bedürfen jedoch keiner Beglaubigung und sind
gebührenfrei. Wird bis 1.Jänner 2010 keine Firmenanpassung angemeldet, tritt
eine Registersperre ein, d.h. es werden keine weiteren Eintragungen im Firmen-
buch vorgenommen, bis der Verpflichtung Folge geleistet wurde. Überdies ent-
fällt ab diesem Zeitpunkt die Gebührenbefreiung.
Unnötige Kosten
Irgendwer von den Bürokraten ist auf die „Schnapsidee“ gekommen, dass der Buch-
staben „E“ aus dem Kürzel „KEG“ zu entfernen ist. Man hat ja sonst nichts besseres zu
tun.
Wie der Autor Andy in seinem Beitrag richtigerweise anmerkte, entstehen den Unternehmern unnötige Kosten, den Briefpapier, Visitkarten, Folder etc., können diese ab 01.Jänner 2010 im Altpapiercontainer entsorgen.
Selbst ist der Mann (die Frau)
Abgesehen davon müssen die Unternehmer von selbst aus tätig werden, was wiederum
einen Zeitaufwand verursacht. Sollte ein Rechtsanwalt mit der mehr als überflüssigen An-
gelegenheit beauftragt werden, fallen hier wiederum Kosten an.
Keine Gebühren?
Da war man doch direkt erleichtert, dass die wenigstens Behörde für diese unnötige Aktion
keine Gebühren will, sofern diese bis 31.12.2009 über die Bühne gebracht wird. So ist es
zumindest dem o.a. Gesetzestext zu entnehmen.
