Sexistische Boxer
Beim erstmaligen Frauen-Boxturnier an den Olympischen Spielen in London 2012,
werden keine kubanische Frauen teilnehmen. Jose Barrientos, Präsident des kuban-
ischen Boxverbandes, findet den Boxsport für Frauen unpassend.
Frauen sollen schön sein
Auch der kubanische Nationaltrainer Pedro Roque, der immerhin einer der weltbesten
Boxmannschaft trainiert, meint dass die Gesichter von kubanischen Frauen für die Schön-
heit gemacht sind und nicht um Schläge zu erhalten.
Boxen ist Männersport
Da müssen wir den beiden Kubanern recht geben, denn den Gesichtern von allen Frauen
sollten eigentlich keine absichtlichen Verletzungen zugefügt werden.
Frauengesichter sollten Grazie und Schönheit ausstrahlen und nicht als Sandsack herhalten.
Ausserdem ist Frauenboxen unweiblich und unästhetisch.
Emanzen lieben den Nasenbeinbruch
Das sehen österreichische Kampfemanzen natürlich völlig anders. In ihrem Gleichberecht-
igungswahn befürworten sie, dass sich Frauen gegenseitig die Gesichter zerschlagen. Und
weil die o.a. Aussagen der beiden Kubaner „geahndet“ werden muss, erhielten diese in
„diestandard.at“ nachfolgenden „Strafzettel.“

(Fotoquelle:http://diestandard.at/)
Hellseherinnen
Offensichtlich haben die „Standard-Kampfemanzen“ hellseherische Fähigkeiten, denn
laut dem Strafzettel begehen die beiden ihre sexistischen Aussagen erst am 21.September
2009, wenn man den Datumsangaben glauben darf.
Erst kürzlich gekämpft ?
Es könnte natürlich auch sein, dass die Ausstellerin dieses „Strafzettels“ erst kürzlich im
Boxring stand und beim Kampf zwei „blaue“ Augen davongetragen hat. Dies würde auch
erklären, warum sie die Taste 8 mit der Taste 9 auf ihrer Tastatur verwechselt hat.
Die Alternative
Wir nehmen auch an, dass die meisten dieser Kampfemanzen noch nie in einem Box-
ring gestanden haben. Das ist auch gut so meine Damen und dabei sollte man es
auch belassen.
Frauen sollten nicht mit aller Gewalt versuchen, in die Männerdomäne Kampfsport ein-
zudringen. Und wenn die eine oder andere Emanze wirklich ein so dringendes Bedürfnis
an einem zerschlagenen Gesicht hat, soll sie sich einfach einen gewalttätigen Lover zu-
legen.
Stauni
2009-08-21
Polizist vor Gericht
Im Landesgericht Wien wurde heute ein 35-jähriger Polizist zu einer unbedingten Geldstrafe
von 2.500,- Euro verurteilt. Das Erstaunliche daran ist, wegen welcher Delikte sich der Beamte
vor Gericht zu verantworten hatte.
Seine rechtswidrigen Taten waren nämlich schwere Körperverletzung und man höre und
staune, Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Wie kann es dazu kommen, dass ein Polizist gegen den Paragrafen 269 StBG verstösst ?
Ganz einfach, indem er einen Kollegen verprügelt.
Zu tief in Glas geschaut
Bei einer Verkehrskontrolle wurde bei dem Polizeibeamten der Verdacht einer Alkoholi-
sierung festgestellt. Zwei Kollegen brachten ihn daraufhin in das nächst gelegene Kom-
missariat, wo er sich einem Alkotest unterziehen musste, der positiv verlief.
Daraufhin wurde ihm der Führerschein abgenommen.
Verhängnisvolle Rückkehr
Nachdem der nun führerscheinlose Polizist das Wachzimmer bereits verlassen hatte,
kehrte er wieder um, weil er der Meinung war, dass er sein Handy vergessen habe.
Dort forderte er lautstark mit 2 Promille Alkohol im Blut, die Herausgabe seines Mobil-
telefones.
Wachzimmer als Boxring
Laut Wachkommandanten begann die Situation zu eskalieren und der alkoholisierte
Polizeibeamte schlug mit der Faust zu.
Was sich in der Folge dann auf der Wachstube abgespielt haben mag, darüber schweigen
sich die Götter aus.
Jedenfalls gab es als Draufgabe Anzeigen wegen schwerer Köperverletzung und Wider-
stand gegen die Staatsgewalt.
Er akzeptierte die über ihn verhängte Geldstrafe sofort. Seine Rechtfertigung zu dem Vorfall
war, dass er auf Grund seiner Alkoholisierung nicht gewusst habe, was er tat.
Auch habe er nach der Amtshandlung wie ein Preisboxer ausgesehen.
Wäre nur interessant ob er sich als Sieger oder Verlierer gesehen hat.
Berechtigte Hoffnungen ?
Jetzt kommt aber das Erstaunliche. Dieser Mann wird weiterhin auf die Menschheit als
Polizist losgelassen. Das schliessen wir daraus, dass der Beamte nun hofft, dass er, in
dem gegen ihn laufenden Disziplinarverfahren, bei der Urteilsfindung im Herbst mit einer
Verwarnung davonkommt.
Wenn man bedenkt dass ein jeder Berufskraftfahrer sich nach einem derartigen Urteil,
sofort beim AMS anmelden kann und einem jeden Gewerbetreibenden seine Lizenz ent-
zogen wird und dieser vor dem existenziellen Ruin stünde, macht sich der Beamte noch
Hoffnungen, dass die Angelegenheit mit einer Verwarnung endet.
Nachtwächter vs. Polizei
Sogar als Nachtwächter würde er sofort gefeuert, wie das Beispiel Helmut Handler
zeigt. (Beiträge vom 07.07.2009 und 08.07.2009)
Sein Dienstgeber der ÖWD hatte den Mann am selben Tag des Vorfalles entlassen,
obwohl zu diesem Zeitpunkt nicht einmal die Schuld von ihm erwiesen war.
Stauni
2009-07-10