Warum werden die Grünen-Chefin oder Dr. Zanger nicht tätig?
Seit Tagen wüten in Israel Brände, die auf gezielte Brandstiftung durch palästinensische Extremisten zurückzuführen sind. Bis gestern wurden bereits mindestens 14 Verdächtige festgenommen. Einige der Festgenommenen sollen sogar über Facebook dazu aufgerufen haben, Unterholz auf israelischem Territorium anzuzünden.
Und damit sind wir auch schon beim Thema, nämlich Facebook und Hasspostings. Nicht nur Aufrufe zur Brandstiftung wurden über das soziale Netzwerk getätigt, sondern auch eine unübersehbare Anzahl von Hasspostings online gestellt. Auch auf Facebook-Accounts von islamischen Gruppen, die in Österreich ihren Sitz haben. Nachfolgend nur einige Beispiele von unzähligen Kommentaren:

Interessanterweise finden sich auf den Facebook-Accounts von selbsternannten Internetpolizist(innen), wie beispielsweise Eva Glawischnig (Grünen-Chefin) oder Dr. Georg Zanger, bis dato keine Kritik bezüglich von Hasspostings wie obig gezeigt, geschweige denn die Ankündigung von Anzeigen gegen Verfasser(innen) derartiger Postings bzw. gegen die Seitenbetreiber. Dies ist für uns unverständlich, da sich doch diese Personen das Auf- bzw. Anzeigen von Hass- und Hetzpostings auf ihre Fahnen geschrieben haben und mit ihrer Mission immer wieder in Medien auftreten.
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2016-11-26
Wehrdienstverweigerer als Militärexperte
Offenbar sieht der Verteidigungsminister die Demontage unseres Heeres als wichtigen
Reformschritt für das Österreichische Bundesheer. Norbert Darabos ist der Meinung,
dass konventionelle Angriffe gegen Österreich auf absehbare Zeit unwahrscheinlich
sind. Wie beruhigend, das aus dem Mund eines Wehrdienstverweigerers zu hören.
Jedenfalls wird es in den nächsten Jahren zu einer umfangreichen Reduzierung bei
gepanzerten Fahrzeugen – sprich Panzer – kommen da Darabos meint, dass Öster-
reich keinen konventionellen Angriff zu erwarten hat.
Unter diesem Aspekt könnte man gleich das ganze Bundesheer abschaffen, denn es
ist auf absehbare Zeit auch unwahrscheinlich, dass Österreich überhaupt ange-
griffen wird. Aber diese Pläne dürften dem Selbstverteidigungsminister ohnehin im
Kopf herumspuken. Dies wird ersichtlich, wenn man seine Politik verfolgt.
Um auf die Panzer zurückzukommen meinen wir, dass gerade diese ein wichtiges
Verteidigungsinstrument sind. Denn mit diesen kann man einmarschierenden Boden-
truppen die Stirn bieten.
Auch im Falle eines unkonventionellen Angriffs ( beispielsweise Raketenangriff) auf
Österreich bleibt dem Feind nichts anderes übrig als Bodentruppen zur Besetzung
zu entsenden, wenn dieser Österreich vereinnahmen will. Aber woher soll das ein
Wehrdienstverweigerer schon wissen.
Würde Darabos auch die Feuerwehr abschaffen?
Vermutlich würde Darabos auch die Feuerwehr abschaffen, wenn er der Meinung wäre,
dass es in absehbarer Zeit zu keinen Bränden kommt. Dass dieser Mann eine völlige
Fehlbesetzung als Verteidigungsminister ist, wollen wir mit nachfolgenden Screen be-
weisen.
Screen: bundesheer.at
Folgt man den Ausführungen auf der Webseite des Bundesheeres, dessen Chef Norbert
Darabos ist, leistet ein jeder Grundwehrdiener einen wesentlichen Dienst an der Heimat
und hilft mit, die Republik Österreich mit all ihren Errungenschaften, mit ihren Grund- und
Freiheitsrechten, zu schützen.
Damit wird eines glasklar, nämlich dass Norbert Darabos als Wehrdienstverweigerer
– exakt nach den Worten des Bundesheeres – keinen wesentlichen Dienst an der
Heimat geleistet hat und die Republik Österreich auch nicht in ihren Grund- und Frei-
heitsrechten geschützt hat.
Daher stellt sich die mehr als berechtigte Frage, warum Norbert Darabos überhaupt zum
Verteidigungsminister der Republik Österreich ernannt wurde und warum er dieses
Amt noch inne hat.
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2011-11-21
Hohe Haftstrafe für falsches Parken
Eine Grazer Vertragsbedienstete hat ihr Auto innerhalb von zwei Jahre, 123 mal in einer
gebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt ohne das dafür notwendige Ticket zu lösen.
Auch ignorierte sie die zugestellten Strafbescheide und so kamen stolze 25.000,- Euro
Strafe zusammen.
Das es nicht unbedingt die feine englische Art ist, was die diese Dame hier praktiziert
hat ist unbestritten, aber eine Ersatzfreiheitsstrafe von 500 Tagen (daß ist 1 Jahr und
4 1/2 Monate) fixe Haft zu verhängen, entbehrt jeglicher juristischer und menschlicher
Realität.
Von der Kurzparkzone in die Gefängniszelle
Realitätsfremde Urteile
Wir haben uns drei Urteile herausgesucht, die in letzter Zeit von Strafgerichten ver-
hängt wurden und bei der Menschen getötet, schwerstens verletzt oder schwerstens
gefährdet wurden,oder bei denen beträchtlicher Sachschaden entstanden ist.
Salzburg: Ein freiwilliger Feuerwehrmann, der 17 Brände gelegt hatte und dabei erheblichen
Sachschaden angerichtet und Menschen in Lebensgefahr gebracht hatte, erhielt
3 Jahre Gefängnis, eines davon unbedingt. Dieser Brandstifter mußte für seine
Taten genau 365 Tage absitzen.
Wien: Drei Polizisten, die einen mit Handschellen gefesselten,schwarzafrikanischen
Schubhäftling in einer Lagerhalle derart verprügelten, sodaß er schwerste
Verletzungen davontrug, bekamen jeweils 8 Monate bedingt. Keiner mußte einen
einzigen Tag in der Zelle sitzen.
Wien: Ein 20-jähriger Halbstarker attackiert einen zufällig im Weg stehenden pension-
ierten Bezirksrat derartig mit den Fäusten, sodaß dieser einige Tage nach der
Attacke verstirbt. Dieser erhält vom Gericht 2 Jahre Haft, davon 3 Monate unbe-
dingt, die mit der Untersuchungshaft abgetan waren. Dieser Mann mußte für einen
Toten 90 Tage im Gefängnis sitzen.
Behörde hat verschlafen
Diese Frau hat weder etwas beschädigt, niemanden verletzt und sich schon gar nicht am Tod
eines Menschen schuldig gemacht und erhält 1 Jahr und 4 1/2 Monate für vorschriftswidriges
Parken. Was denkt sich eigentlich der zuständige Strafreferent in dieser Causa dabei, wenn
er eine derartige Strafen verhängt ?
Wie kann es überhaupt dazu kommen, das jemand 123 mal vorschriftwidrig parkt und man
eine Strafsumme auf 25.000,- Euro anwachsen lässt. Spätestens nach dem 20. mal hätte
man dieser ganzen Situation Einhalt gebieten müssen.
Da die Frau offensichtlich nicht in der Lage ist die Strassenverkehrsordnung einzuhalten,
hätte man ihr wegen Unzuverlässigkeit im Strassenverkehr den Führerschein abnehmen können.
Auch wäre die Möglichkeit bestanden das Auto exekutieren zu lassen, um die Strafschulden
einzutreiben.
Blinde Justitia
Die Parksünderin sitzt seit dem 7.Jänner in Haft. Es werden sich daraus familiäre und
soziale Probleme ergeben und mit größter Wahrscheinlichkeit wird auch ihr Job weg sein.
Alles weil eine Autolenkerin eine notorische Falschparkerin ist und es die Behörde ver-
absäumt hat, das Verhalten der Lenkerin rechtzeitig einzustellen.
An Gelegenheit dazu wird es ja nicht gemangelt haben und da hätte man die Möglichkeit
gehabt sie z.b. zu Sozialdiensten am Wochende einzuteilen, wenn die Strafe uneinbringlich
gewesen ist.
So vernichtet man aber lieber eine Existenz für eine „Verwaltungsübertretung“ , die in
Österreich tausende Male am Tag begangen wird.
Trägt in diesem Fall die Augenbinde zu Recht
Wenn man die von uns oben angeführten Taten und den daraus resultiernden rechtlichen
Konsequenzen, mit dem Fall dieser Parksünderin vergleicht, kommt man wirklich zu der
Ansicht das Justitia in manchen Fällen sehr blind ist und zwar in beiden Richtungen.
Stauni
2009-02-05